Beiträge von Alf

    ... sondern ist schön aufm Gehweg daneben gefahren. dann gilt die rote Ampel ja auch nicht.

    Gewagte Behauptung. Denn für Radverkehr gelten ja grundsätzlich die Lichtzeichen des "Fahrverkehrs". Nur auf Radverkehrsanlagen gibt es Ausnahmen. Ein Gehweg ist jedoch keine Radverkehrsanlage. Also hätte sie auch auf dem Gehweg "rot" gehabt, auch wenn sie wohl nicht den Schutzbereich des Übergangs berührt hätte. Dafür hätte sie aber ständig den Schutzbereich der Fußgänger auf dem Gehweg unabhängig der Fußgängerampel berührt.

    Das beobachte ich übrigens regelmäßig, dass renitente Radfahrer rote Ampeln völlig selbstverständlich und in voller Routine illegal über den Gehweg umfahren, weil sie wohl der Meinung sind, dort gelte das rot nicht für sie. Für viele Radfahrer ist ein Rotlichtverstoß anscheinend tabu, während es aber völlig in Ordnung ist, rücksichtslos über Gehwege zu brettern. Wenn ich das nächste Mal mit dem Auto unterwegs bin, probiere ich das dann auch mal aus. (Natürlich nicht! Ein solches Verhalten ärgert mich halt ungemein!)


    Übrigens ist es auch hier mal wieder bezeichnend, dass auf dem von DMHH verlinkten Google-Street-Foto ein Radfahrer als Geisterradler auf'm Gehweg fährt. Es macht halt jeder, was er will. Dann können wir uns diese ganzen Verkehrseinrichtungen aus komplett sparen. Jeder macht und fährt was und wo er will und jeder ist glücklich.

    Also quasi ein "Toter Winkel"-Unfall ohne Rechtsabbiegen, allerdings mitbedingt durch das unvorhersehbare Einfahren der Dame vom Gehweg.

    So tragisch es auch ist, aber ich frage mich, wie die Radfahrerin vom Gehweg denn auf den Radfahrsteifen hätte überwechseln können, wenn der Bordstein in diesem Bereich überhaupt nicht abgesenkt ist, außer an der Fußgängerampel zehn Meter davor. Mit 'nem Fully wird sie sicher nicht unterwegs gewesen sein. Und bei grüner Fußgängerampel hätte der Kraftverkehr ja rot gehabt. Es sei denn, die Fußgängerampel war nicht grün.

    So, wie es hier aussieht, ist der Fahrweg für Radfahrer auf dem Radfahrstreifen aufgrund der Baustelle dort noch gar nicht verschwenkt. Erst im weiteren Verlauf verschwenkt er temporär. Gleichzeitig fällt für den Kraftverkehr dort der rechte Fahrstreifen weg. Warum der LKW dann rechts an den Baken vorbeifährt und auf die Bushaltestelle zieht, und nicht links auf den linken Fahrstreifen wechselt, wird sicher auch Ziel der Ermittlungen sein. Dass LKW in die Bucht einfahren, war mit der gestrichelten Ausführung des Streifens sicherlich nicht beabsichtigt. Aber es hätte ja genauso ein Bus sein können. Die Frage bleibt, woher die Dame "plötzlich" auftauchte.

    Auch wenn in dem Medien von Radschutzsteifen, Radfahrschutzstreifen oder Radweg die Rede ist, handelt es sich jedoch tatsächlich um einen Radfahrstreifen. Dieser ist lediglich im Bereich der Bushaltestelle mit einer gestrichelten breiten Linie versehen, um dem Busverkehr wohl legal das Überfahren in die Bucht zu ermöglichen.

    Ist zwar völlig ohne Belang, aber 350 Meter weiter befindet sich der renommierte Hamburger Fahrradverleih "ERFAHRE", den ich bei meinen Hamburg-Besuchen schon des Öfteren in Anspruch genommen habe.

    Oder es wäre als Kraftfahrtstraße ausgewiesen, so wie zum Beispiel hier in Hannover:

    https://www.google.de/maps/@52.35713…SoASAFQAw%3D%3D

    Was ist denn das für ein drolliges Zusatzzeichen dort?

    Ich bezweifle ja, dass das "Ortsverkehr 50 km/h" eine Wirksamkeit entfaltet. Was ist überhaupt "Ortsverkehr"? Ich kenne nur innerorts und außerorts. Und warum verzichtet man hier ganz bewusst auf ein [Zeichen 274-56], also dann natürlich mit einer "50" drin?

    Ist bekannt, wie momentan dort auf den dortigen Radfahrstreifen die Geisterfahrerquote aussieht? Manche Geisterradler lassen sich ja selbst dann nicht von ihrem Vorhaben abbringen, wenn die Radverkehrsführung über Radfahrstreifen oder Radschutzstreifen führt. Reicht bei Gegenverkehr der Platz nicht aus, wird dreist auf die Fahrbahn in Gegenrichtung ausgewichen. Oder man fährt halt gleich auf'm Gehweg.

    Ich war die Tage in Hamburg-Bergedorf und habe mir die Einmündung Chrysanderstraße/Bergedorfer Schloßstraße/Reinbeker Weg nochmal ganz genau angeschaut:

    Interessant ist, dass der um die Ecke gezogener Bordstein auf beiden Straßenseiten nach ca. einem Meter endet.

    Wer bislang noch nicht wusste, wie ein abgesenkter Bordstein aussieht und was überhaupt als ein solcher zu verstehen ist, der wird durch die Bergedorfer Zeitung bzw. durch die vor Ort zuständige Polizei umfänglich aufgekärt:

    Bergedorf: Vorfahrt Chrysanderstraße – Jetzt spricht die Polizei
    Nach der Neugestaltung der Straße herrscht Verwirrung um die geltende Vorfahrtsregel. Nun gibt es ein offizielles Statement.
    www.abendblatt.de

    Münchner Merkur vom 29. Juli 2024:

    Zitat

    "Gerade in den Abendstunden sind viele Radfahrer auf der Säbener Straße in Richtung Perlacher Forst unterwegs, um Sport zu machen. Doch die Anwohner stört, dass viele Radler statt des Radwegs die Straße benutzen. Sie fordern den Bezirksausschuss (BA) Untergiesing-Harlaching dazu auf, Maßnahmen zu ergreifen. „Die komplette Säbener Straße ist vom Wettersteinplatz bis Perlacher Forst beidseitig mit einem sicheren und guten Radweg ausgestattet“, heißt es in einem Schreiben. Dieser soll deshalb auch genutzt werden. Darauf angesprochen sei es in der Vergangenheit bereits zu Pöbeleien gekommen, erklären die Anwohner. Der BA möchte den Antrag nun an das zuständige Mobilitätsreferat weiterleiten, um die Situation zu untersuchen."

    Die Säbener Straße hat in der Tat beidseitig Radwege. Jedoch handelt es sich hierbei um Angebotsradwege. Eine zur Benutzung verpflichtende Beschilderung ist nicht existent. Und das ist auch gut so, denn auf diesen Radwegen reiht sich Gefahrensituation an Gefahrensituation, die es auf der Fahrbahn einfach nicht gibt. Ich finde es schon ziemlich dreist, von Radfahrern einfach zu verlangen, auf ihr in § 2 StVO verbrieftes Recht zur Fahrbahnbenutzung zu verzichten. Vor allem verstehe ich nicht, welches Interesse Anwohner haben könnten, dass sich Radfahrer auf unsicheren Radwegen in Gefahr begeben. Da reagieren die Radfahrer, die völlig legal die Fahrbahn benutzen, vollkommen richtig.

    Was ist die Intuition der Leute, die dort verlangen, dass diese Angebotsradwege zu benutzen sind? Verspricht man sich vielleicht ein schnelleres Vorankommen in dieser Straße, wenn der Radverkehr zur Seite geräumt wird? Verlangen Radfahrer vielleicht, Kraftfahrer sollen ihre Fahrzeuge verkaufen und mit Öffis fahren, damit dort nicht so viele Stehzeuge ständig platziert sind?

    Aber das allerbeste ist ja, dass man die Situation dort nun "untersuchen" will? Häää??? Zu welchem Ergebnis will man dabei denn kommen?

    Und es liegt die Vermutung nahe, dass dies so entschieden wurde, um mögliche „Konflikte“ zwischen motorisiertem Individualverkehr und Radfahrern, sowie Gefährdungen auf dieser hoch belasteten Straße tunlichst auf ein Minimum zu reduzieren.

    Gerade aufgrund der Gehweg-Freigabe ist es ja überhaupt erst zu diesem Konflikt gekommen!

    Muss die verbleibende Restbreite der Fahrbahn nicht mindestens so breit sein, dass sich zwei PKW gefahrlos begegnen können, ohne die Streifen zu befahren? Daher wird es wohl so bleiben müssen, wie es auf dem Bild zu sehen ist. Pech oder Glück, wie man es halt sehen mag.

    Setzt die StVO durch. Sichtfahrgebot. gebt Führerscheine nach geistiger Eignung raus: es hat nicht zu interessieren, ob XY da "legal" gegen die einbahnstraße fährt oder nicht - man hält nicht drauf.

    Steckt Straftäter (Nötigung usw.) in Kurse / Maßnahmen, anstatt Tagessätze zu verhängen usw.

    Kann man sich wünschen, wird aber nicht stattfinden. Ansonsten würde es die alltäglichen Situationen nicht geben.

    Ich bin ja dringend der Meinung, dass zur Aufklärung vieler Verkehrsteilnehmer - sowohl Radfahrer als auch Kraftfahrer - folgendes Zusatzzeichen eingeführt werden sollte:

    Rad auf Radweg: bremst vorsichtshalber an der Kreuzung ab (oder auch "nur" deswegen, weil es über eine kleine Holperschwelle alias Bordsteinkante 0,5 cm geht) = abbiegender Autofahrer denkt "aha, der bremst für mich und hält gleich an, ich kann durchziehen".

    Rad auf Radweg: nimmt Blickkontakt zum Autofahrer / Sprinterfahrer / Lkw-Fahrer auf = dieser denkt "aha, der respektiert meine Wichtigkeit und hält jetzt an, ich kann durchziehen".

    0,5cm hohe Bordsteinkanten sind ja noch komfortabel. In München werden Bordsteine bei neu angelegten gemeinsamem Geh- und Radwegen mit 2 cm-Absätzen gebaut. Begründung: Der Bordstein muss auch für Blinde zu ertasten sein.

    Blickkontakt baue ich zu Kraftfahrern überhaupt gar nicht mehr auf. Habe ich früher mal gemacht, als ich dachte, man blickt mir in die Augen. Dabei blickte man einfach nur durch mich hindurch.

    Doch, darf man schon, aber halt mit der nach §10 gebotenen Vorsicht. Damit der echte Verkehr nicht gestört wird.


    Deswegen fahre ich da immer Fahrbahn.

    Ja, das weiß ich. Nur gibt es hinter dem Kreisel ja noch nicht einmal eine geeignete Überleitung auf den benutzungspflichtigen Geh- und Zweirichtungsradweg, obwohl es sie geben müsste, und zwar für den Radverkehr, welcher aus der Cerveteristraße kommt. Denn in der Cerveteristraße gibt's [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10]. Also ist es völlig legal, wenn Du die Fahrbahn benutzt. Erst weiter später bei der Einmündung Kaiser-Ludwig-Straße könnte bzw. müsste man dann wieder überwechseln. Aber bis dahin habe ich dann wohl einen Tinnitus.

    Auf der Fahrbahn kannst du im Kreisverkehr 100 mal im Kreis fahren und kommst nur beim Reinfahren in den Kreisel einmal an einem einzigen [Zeichen 205] vorbei. Probiere das mal auf dem "Radweg" :). Da kannst du immer nur hin- und herfahren und musst an jeder Zufahrt die Vorfahrt des Fahrbahnverkehrs aus beiden Richtungen beachten. Aber das fühlt sich bestimmt total flauschig an.

    Kann ich aus aktuellem Anlass bestätigen. Komme gerade vom Dienst und habe im Außerorts-Kreisel in Fürstenfeldbruck St2054/B471 Richtung Jesenwang lediglich eine Aus-/Einfahrt queren wollen. Dort stand ich dann erstmal ein paar Minuten, da einerseits Kraftverkehr in den Kreisel einfuhr und andererseits im Kreisel reger Verkehr herrschte. Ich kann nicht einfach losfahren, wenn sich im Kreisel Fahrzeuge befinden, weil ich niemals sicher sein kann, dass die Ausfahrt genommen wird, die ich überqueren möchte. Kraftfahrer blinken teils recht spät, teils gar nicht. Da lasse ich mich nicht darauf ein und bleibe daher so lange stehen, bis einerseits die Kreiselfahrbahn hinter mir frei ist und andererseits auch niemand in den Kreisel einfährt.

    Die Krönung sind dann auch immer diejenigen Kraftfahrer, die entweder beim Ausfahren oder auch beim Einfahren anhalten, um mich freundlicherweise oder aus Mitleid durchzulassen. Aber auch darauf lasse ich mich nicht ein, da es später vor Gericht dann heißt, ich hätte mir die vermeintliche Vorfahrt dreist erzwungen, weswegen der Kreisel-Kraftverkehr anhalten musste und es daher im Kreisel zu einem Auffahrunfall kam. Nein nein, nicht mit mir. Aber woher sollen die Kraftfahrer auch von meinen [Zeichen 205] wissen? Die haben ja weder beim Einfahren noch beim Ausfahren ein [Zeichen 301]gegenüber Radfahrern.

    "...und wehe, Du kommst mit auch nur einem Verkehrszeichen wieder zurück zum Bauhof!!!"

    Fürstenrieder Straße Kreuzung A96. Die Fürstenrieder Straße wird für die nächsten Jahre eine kilometerlange Großbaustelle sein, weil dort auf einer sechsspurigen Magistrale nun eine Straßenbahn gebaut wird. Ich bin heute das erste Mal seit Einrichtung der Baustelle vorbeigekommen. Was ich da in meiner Durchfahrt an angeordnetem Blödsinn alles auf die Schnelle gesehen habe: Wahnsinn! Alles dabei. Umleitung für Radverkehr wird in reine Gehwege hineingeleitet, temporäre Streuscheiben ohne Fahrradsymbol, viel zu schmale Zweirichtungsradwege bzw. gemeinsame Geh- und Zweirichtungsradwege (wie auf dem Bild). Ich werde mich hüten, dort die nächsten Jahre freiwillig entlangzufahren.

    Ich habe bislang die Erfahrung gemacht, dass derartig detaillierte Erklärungen - sowohl unterwegs bei Verkehrsteilnehmern als auch im Be- und Verwandtenkreis - stets auf Ungläubigkeit stoßen. (*Ironie Anfang*) Wenn die Gesellschaft der Meinung ist, dass ein [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] auf jeden Fall benutzungspflichtig ist, dann hat der einzelne renitente Radfahrer ganz klar unrecht und gehört entsprechend behandelt. (*Ironie Ende*)