Beiträge von Alf

    Ich habe heute meinen Leserbrief an den Münchner Merkur geschickt und der Leserschaft mal die rechtliche Lage dargelegt.

    ...

    Ich gehen davon aus, dass der Leserbrief wohl abgedruckt wird. Das war bislang bei mir immer der Fall. In der morgigen Ausgabe (10.09.2025) ist er jedenfalls noch nicht dabei. Wahrscheinlich am Donnerstag. Ich werde hier weiter berichten. Spannende Geschichte.

    Bei mir hat sich nun gestern Vormittag die Redaktionsleiterin des Fürstenfeldbrucker Tagblatts gemeldet. Sie teilt mir mit, dass das 240 schon ausgetauscht worden wäre. Das ist komisch, denn gestern in der Früh waren alle 240er noch da. Sogar den Vorwegweiser für den Radverkehr, der Radfahrer auf die linke Seite überleitet, stand da noch.

    Dann musste ich am Abend natürlich nochmal dort vorbeischauen. Und:


    Ich denke, sie hat lediglich das [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] am Anfang der Emmeringer Straße entdeckt, was jedoch nur bis zum nächsten [Zeichen 240] gilt, also ca. 150 Meter.


    Ich habe ihr nun mitgeteilt, dass Sie sich anscheinend irrt und mein Leserbrief weiterhin ungekürzt veröffentlich werden kann. Außerdem habe ich ihr einmal die wichtigsten Grundsätze im Radverkehrsrecht mitgeteilt. Keine Ahnung, ob sie etwas damit anfangen kann. Jedenfalls ist sie anscheinend eine eingefleischte Nebenflächen-Fahrerin und hat im Fürstenfeldbrucker Tagblatt gleich noch ihren eigenen Kommentar neben dem ursprünglichen Artikel hinterlassen, den sie mit einer Provokation für Autofahrer umschreibt.


    Ziemliche Provokation für Autofahrer

    Ich fahre regelmäßig mit dem Rad von Gröbenzell nach Bruck. Den Abschnitt vom Roggensteiner Kreisel bis zum Landratsamt empfand ich immer als puren Luxus. Der neue Schutzstreifen ist sogar für mich als passionierte Radlerin eine Provokation – und zwar für die Autofahrer. Ich habe immer den Kopf geschüttelt über die Kameraden, die demonstrativ auf der Straße fuhren. Nun bremst man den Verkehr auf einer viel befahrenen Straße und blickt dabei auf einen wunderbaren und oftmals völlig freien Radweg. Dort radelt es sich im Übrigen ganz wunderbar. Ich habe mich immer sicher gefühlt. Hier habe ich nie einen Gedanken an die eingeklemmte Schwimmnudel auf dem Gepäckträger (als Abstandserzwinger) verschwendet, der mir an der Hauptverkehrsstraße, auf dem Schutzstreifen, in Gröbenzell regelmäßig kommt. Und ja: Auf dem Geh- und Radweg an der Emmeringer Straße konnte es mal enger werden. Aber dann musste man halt hinter dem Fußgänger und seinem Hund mal kurz warten, bis man überholen konnte. Und da die Radfahrer ja hier zukünftig auch weiter fahren dürfen, wird dieses Thema sowieso nicht endgültig gelöst. Das Einzige, was wirklich behoben wurde, ist das Problem, an der Kreuzung beim Landratsamt auf den Radweg zu gelangen, wenn man in Richtung Emmeringer Ortsmitte (rechts) unterwegs ist und auf die linke Seite muss. Nun kann man ganz sauber an der Kreuzung abbiegen und auf den Schutzstreifen fahren. Ich werde wohl trotzdem meinem alten Weg treu bleiben. Schon allein we gen des Blicks auf die Amper.

    Ich habe heute meinen Leserbrief an den Münchner Merkur geschickt und der Leserschaft mal die rechtliche Lage dargelegt. Es scheint wohl überhaupt niemand auf dem Schirm zu haben, dass die Gesamtsituation dort, wie sie sich jetzt dort bietet, einfach nur illegal ist. Auch hätte wohl gar kein Radschutzstreifen angeordnet werden dürfen, weil auf der verbleibenden Restbreite der Fahrbahn sich zwei PKW nun nicht mehr gefahrlos begegnen können, ohne den Radschutzstreifen zu befahren. Und bei der vorherrschenden Verkehrsdichte wird der Schutzstreifen nun wohl IMMER befahren werden, wahrscheinlich auch OHNE Gegenverkehr. Das kenne ich auch nur zu gut von woanders her, z. B. Bahnhofstraße Grafrath.

    Mit dem Landratsamt, welches für diese Straße wohl zuständig ist, werde ich jedenfalls nicht in den Dialog treten. Die dort zu erwartenden Antworten ertrage ich einfach nicht mehr. Das kenne ich schon. Völlig sinnlos, dort zu diskutieren. Letztlich hilft dann wohl nur noch der Klageweg als betroffener Kraftfahrer, da dieser durch der Radschutzstreifen in seinen Rechten beschränkt wird. Als Radfahrer hat man da keine Chance, da diese durch den Streifen rechtlich nicht eingeschränkt werden. Die Tatsache, dass nebenan ein 240er herumsteht, ist bei der ganzen Sache noch gar nicht berücksichtigt. Vielleicht werden die 240er ja auch noch abmontiert und es ist bislang noch niemand dazu gekommen. Ich weiß es nicht. Und wenn diese abmontiert werden sollten, dann bin ich gespannt, ob dann auch für die Gegenrichtung.

    Ich gehen davon aus, dass der Leserbrief wohl abgedruckt wird. Das war bislang bei mir immer der Fall. In der morgigen Ausgabe (10.09.2025) ist er jedenfalls noch nicht dabei. Wahrscheinlich am Donnerstag. Ich werde hier weiter berichten. Spannende Geschichte.

    Heute morgen habe ich mir die Situation vor Ort nochmal angeschaut. Der Radschutzstreifen ist zwischen Bordstein und Linie 135 cm breit. Die daneben verlaufende Fahrspur in Richtung Osten ist nicht viel breiter. Wären dort Richtung Osten nur einspurige Kraftfahrzeuge zugelassen, wäre es perfekt. Aber so wie es sich nun gestaltet, ist der Rest der Fahrbahn einfach zu schmal.


    Natürlich wird der neue Radschutzstreifen fleißig und grundlos befahren, obwohl es überhaupt gar keinen Gegenverkehr gibt, dem man ausweichen müsste.


    Hier den Bereich der Fußgängerampel und dem 240er nochmal im Detail:


    Autogenix Der aktuelle Zwischenstand würde auch mich brennend interessieren...

    Neues aus Emmering: Schutzstreifen auf der Fahrbahn und links ein benutzungspflichtiger "Radweg". Beim Merkur wundert man sich allerdings nicht über diesen rechtlichen Widerspruch, sondern über die Tatsache an sich, dass Radfahrer auf der "Straße" fahren, obwohl links der "Radweg" frei ist.

    Wer erklärt es Lisa Häfner — Redakteurin — Merkur.de?

    Plötzlich doppelter Radweg: Fahrradfahrer haben Qual der Wahl – für Autos wird‘s jetzt eng

    Ich habe heute meinen Leserbrief an den Münchner Merkur geschickt und der Leserschaft mal die rechtliche Lage dargelegt. Es scheint wohl überhaupt niemand auf dem Schirm zu haben, dass die Gesamtsituation dort, wie sie sich jetzt dort bietet, einfach nur illegal ist. Auch hätte wohl gar kein Radschutzstreifen angeordnet werden dürfen, weil auf der verbleibenden Restbreite der Fahrbahn sich zwei PKW nun nicht mehr gefahrlos begegnen können, ohne den Radschutzstreifen zu befahren. Und bei der vorherrschenden Verkehrsdichte wird der Schutzstreifen nun wohl IMMER befahren werden, wahrscheinlich auch OHNE Gegenverkehr. Das kenne ich auch nur zu gut von woanders her, z. B. Bahnhofstraße Grafrath.

    Mit dem Landratsamt, welches für diese Straße wohl zuständig ist, werde ich jedenfalls nicht in den Dialog treten. Die dort zu erwartenden Antworten ertrage ich einfach nicht mehr. Das kenne ich schon. Völlig sinnlos, dort zu diskutieren. Letztlich hilft dann wohl nur noch der Klageweg als betroffener Kraftfahrer, da dieser durch der Radschutzstreifen in seinen Rechten beschränkt wird. Als Radfahrer hat man da keine Chance, da diese durch den Streifen rechtlich nicht eingeschränkt werden. Die Tatsache, dass nebenan ein 240er herumsteht, ist bei der ganzen Sache noch gar nicht berücksichtigt. Vielleicht werden die 240er ja auch noch abmontiert und es ist bislang noch niemand dazu gekommen. Ich weiß es nicht. Und wenn diese abmontiert werden sollten, dann bin ich gespannt, ob dann auch für die Gegenrichtung.

    Ich gehen davon aus, dass der Leserbrief wohl abgedruckt wird. Das war bislang bei mir immer der Fall. In der morgigen Ausgabe (10.09.2025) ist er jedenfalls noch nicht dabei. Wahrscheinlich am Donnerstag. Ich werde hier weiter berichten. Spannende Geschichte.

    Das ist ja wirklich eine sehr interessante Fahrstreifenführung: Es handelt sich in Blickrichtung bis zur Einmündung um zwei Fahrstreifen. Bis dahin noch nicht verwerflich. Und das Parken am rechten Fahrbahnrand ist hinter der Einmündung wohl auch legal. Auch nicht weiter verwerflich. Anscheinend wird von dieser Möglichkeit wohl auch rege Gebrauch gemacht. Immer noch nicht verwerflich. Aber wie kommt die StVB auf die Idee, dort eine Sperrfläche anzubringen, die die Zweispurigkeit dort für wenige Meter plötzlich aufhebt? Das legale Parken kann doch wohl kein Grund dafür sein. Schließlich wird mit der Sperrfläche ja auch DANN verengt, wenn KEIN Fahrzeug am rechten Fahrbahnrand parkt. Warum muss dann dort überhaupt eine Sperrfläche angebracht werden? Es sind ja nicht einmal Parkplätze als solche markiert. Und Radfahrer, die auf die Fahrbahn wechseln, werden durch die Sperrfläche auch nicht geschützt.

    Dass am rechten Fahrbahnrand geparkt wird, dürfte bundesweit ja wohl nichts ungewöhnliches sein. Und trotzdem fällt mir woanders keine Straße ein, wo ich eine solche Sperrfläche gesehen hätte, nur weil dort Fahrzeuge parken könnten.

    Damit nimmt dann auch das Unheil bezüglich der linken breiten roten Radfurt seinen Lauf. Denn wenn dort wirklich einmal KEIN Fahrzeug parken würde, werden Radfahrer auf dem rechten Fahrstreifen trotzdem in die LINKE Fahrstreifenhälfte geführt. Ein Überholen über den linken Fahrstreifen ist unter Beachtung des vorgeschriebenen Seitenabstands für den nachfolgenden Kraftverkehr dann nicht mehr möglich. Naja, jeder Radfahrer wird sich dann wohl sogleich an das Rechtsfahrgebot erinnern und den rechten Fahrstreifen im weiteren Verlauf am RECHTEN Rand befahren.

    Sollten dort hingegen aber durchaus Fahrzeuge parken, was ich für die allermeiste Zeit mal annehme, so werden die Radfahrer mit der linken roten Furt genau durch den Türaufschlagbereich der parkenden Fahrzeuge geleitet, die auf dem rechten Fahrstreifen stehen.

    Worauf kommt es der StVB denn nun an? Auf die Sicherheit der Radfahrer oder auf die Unversehrtheit des ruhenden Verkehrs? Bei ersterem hätte die linke rote Furt eigentlich direkt in den LINKEN Fahrstreifen leiten müssen, denn die StVB geht ja anscheinend davon aus, dass dort IMMER geparkt wird. Wozu sonst die Sperrfläche? So wären Radfahrer dann auch von Amts wegen vor sich öffnenden Türen geschützt.

    Oder man hätte die Sperrfläche gleich ganz weggelassen und die linke rote Furt auf die rechte Hälfte des rechten Fahrstreifens geführt. Für 20 Meter hätte es dann noch ein uneingeschränktes Halteverbot gegeben und somit für Radfahrer einigermaßen ausreichend Platz zum Einordnen in den linken Fahrstreifen gegeben. Aber soooo....????

    So, hier nun die Bilder, die eindeutig belegen, dass es sich ganz klar NICHT um einen Gehweg oder einen gemeinsamen Geh- und Radweg handelt:

    Ganz klar ist zu sehen, dass die Straße übergangslos in den schmalen Bereich weitergeführt wird, wo nun der Betonpoller steht. Dort stand vorher wohl die Blechbake. Es gibt keinen baulichen Übergang und sogar auch keinen Bordstein an diesem Ende. Auch stehen keine Blauschilder, ganz im Gegensatz zu dem gemeinsamen Geh- und Radweg, welcher links abgeht. Da muss sich die StVB doch etwas dabei gedacht haben. Jedenfalls ist das Befahren dieses Weges mit Kraftfahrzeugen legal. Das totfahren von Menschen jedoch nicht.

    Eher deswegen, weil viele Kraftfahrer den umgefahrenen Pfosten als Einladung verstanden hatten, diesen Weg ab sofort als Abkürzung zu benutzen. Die weiterhin vorhandenen Blauschilder interessierte dann plötzlich wohl niemanden.

    Ich muss mich korrigieren. Es gab und gibt dort keine Blauschilder. Somit ist das erst einmal eine ganz normale Verkehrsfläche für alle Fahrzeugarten, die draufpassen. Ich war gestern noch vor Ort und habe mir die Situation angeschaut. Bilder werde ich hier noch nachliefern. Der Weg ist ganz bewusst NICHT als Geh- und Radweg beschildert, damit er wohl auch von einspurigen Kraftfahrzeugen befahren werden kann. Aber später mehr...

    Die 150 Meter lange Straße, in der ich selber wohne, hat auf der einen Straßenseite ausschließlich einen abgesenkten Bordstein auf gesamter Länge. Es gibt keinen Millimeter Hochbord. Darf man da parken, wenn man keine Grundstücksausfahrt blockiert? Auf der anderen Straßenseite gibt es zwar keinen Gehweg, aber dennoch einen Bordstein. Der ist aber ebenso auf gesamter Länge plan mit der Fahrbahnoberfläche. Darf man dort parken?

    Wie hat eine Straßenverkehrsbehörde es korrekt anzuordnen, wenn sie außerorts folgendes möchte?:

    - Wenn sich zwei Fahrräder auf der Fahrbahn im Gegenverkehr begegnen, gilt für alle Fahrzeuge (wohlgemerkt dann auch für Fahrräder) eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.

    - Findet kein Fahrrad-Begegnungsverkehr statt, gilt unter Beachtung der übrigen einschlägigen Regeln die zulässige Höchstgeschwindigkeit für außerorts von 100 km/h.

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    Wie hat eine Straßenverkehrsbehörde es korrekt anzuordnen, wenn sie außerorts folgendes möchte?:

    - Es darf mit Kraftfahrzeugen maximal 30 km/h gefahren werden.

    - Der Landwirt, welcher mit seinem SUV zu seinem Acker unterwegs ist, darf unter Berücksichtigung des § 1 StVO gerne bis zu 100 km/h schnell sein.

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    Zum einen mag ich grundsätzlich keine Rotlichtverstöße.

    Zum anderen ist es ärgerlich, wenn ich ich ewig auf einem Radweg hinter jemandem herzockele, weil kein Platz zum Überholen ist und ich an der Ampel dann wieder nicht vorbeikomme, weil der andere bei rot startet, nur um dann 20 Meter weiter erneut hinten dran zu kleben.

    Ich muss sagen, mir gehen Rotlicht-Radfahrer sowas von auf den Senkel! Gar nicht mal unbedingt deswegen, weil sie sich durch ihren selbst zugestandenen "Vorsprung" wiederholt vor mich setzen würden, sondern vielmehr deswegen, weil ich es einfach ungehörig finde, gerade bei Lichtzeichen auf die einschlägigen Vorschriften zu scheißen. Den Rotlichtfahrern ist es einfach nur scheißegal, sie kennen anscheinend keine roten Ampeln. Das kotzt mich sowas von an! Diese Ignoranz, diese Rücksichtslosigkeit und dieser Egoismus. Und sie kommen auch noch einfach unbehelligt davon und machen es beim nächsten Mal wieder so. Und das oftmals ein Leben lang.

    Und mein Sohn und ich sind dann diejenigen, die mit Rotlichtfahrern kollidieren, weil solche Rotlichtfahrer dann unvermittelt in den eigenen Fahrweg einbiegen und sich dann noch nicht einmal irgendeiner Schuld bewusst sind. Und mein Sohn und ich sind dann auch diejenigen, die sich dann auch noch mit den übrigen Rotlichtfahrern auseinandersetzen müssen, die laufend nachgezüchtet werden, weil sie es den Rotlichtfahrern erster Generation gleichtun. Weil es ihre Freunde so machen. Weil es ihre Eltern so machen.

    Und mein Sohn ist dann derjenige, der von mir erklärt bekommen muss, warum er heute und auch zukünftig keinesfalls zu diesen Rotlichtsündern zählen soll, weil es einfach nur abartig ist, sich einen solch dermaßigen Dreck um seine Mitmenschen (hier: Verkehrsteilnehmer) zu kümmern und nur das eigene Vorankommen im Fokus zu haben.

    Und solch ein Verhalten, was mich nur fassungslos zurücklässt, beschränkt sich nicht nur auf Rotlichtverstöße, sondern lässt sich bei Radfahrern problemlos erweitern auf Fahren in die falsche Richtung, Fahren im Dunkeln ohne Licht und fahren auf Gehwegen. Allesamt Regelverstöße, die oftmals in völliger Selbstverständlichkeit begangen werden. Aber das allerschönste ist hierbei, dass manche Radfahrer es sogar problemlos schaffen, gegen alle vier Regeln GLEICHZEITIG zu verstoßen.

    Hannover wird an mehreren Stellen das Verkehrszeichen 254 [Zeichen 254] benutzt, um darauf hinzuweisen, dass ein Fahrradweg nur in eine Richtung benutzt werden darf.

    Was allerdings Blödsinn ist, denn mit einem [Zeichen 250], [Zeichen 251], [Zeichen 253], [Zeichen 254], [Zeichen 259] oder [Zeichen 260] ist die Gattung verboten, egal in welche Richtung sie sich bewegt.

    Wolle man dem Radverkehr aufzeigen, dass er in die falsche Richtung fährt, bedarf es einem [Zeichen 267], idealerweise mit einem neu zu schaffenden Zusatzzeichen "Radfahrer falsche Richtung!"

    Dann wird zukünftig die Anzahl der Radfahrer bundesweit sehr stark abnehmen. Denn was ist es denn, wenn Radfahrer über rot fahren, auf nicht freigegebenen Verkehrsflächen (Gehwegen) fahren, in die falsche Richtung fahren oder im dunkeln ohne Licht fahren, wenn dadurch nicht der eindeutige Nachweis erbracht ist, dass denen die Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr mit erlaubnisfreien Fahrzeugen fehlt. Und dafür brauchen sie nicht einmal Alkohol oder Drogen konsumiert haben.