Beiträge von Alf

    Vor allem müssen die neu aufzustellenden [Zeichen 237] gar nicht extra teuer beschafft werden. Hängen ja überall herum. Braucht man einfach nur umsetzen.

    Vor allem finde ich ja krass, dass die Behörde zuvor wohl noch schnell versucht hat, die bundesweit gültige Verwaltungsvorschrift zu ihrem Gunsten ändern zu lassen. Auf eine solche Idee muss man erstmal kommen. Kein Wunder, dass die sich damit die Hörner abgestoßen haben.

    Was ich im Bünteweg in Hannover so lustig finde, ist zudem die Tatsache, dass es nach 400 Metern überhaupt gar keine Sperre des Angebotsradwegs gibt, sondern erst nach 920 Metern!

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    Die Radwegfurt konnte oder wollte man nicht weiterbauen, weil dort ein Baum in direkter Nähe steht. Dafür hat man lieber Absperrbaken fest montiert, allerdings nicht rechtszeitig vor der letzten legalen Überfahrt auf die Fahrbahn, sondern direkt vor dem Baum. Soll das dazu animieren, illegal den Gehweg zu befahren? Oder handelt es sich hier für drei Meter um einen gemeinsamen Geh- und Angebogsradweg ohne Beschilderung? Und warum gibt es diese Baken auch in Gegenrichtung, wenn von dort doch gar kein Radverkehr stattfinden darf?

    Haaa! Jetzt sehe ich, das Ullie das ja schon dargelegt hat. "Renaturierungsmaßnahme" ist wirklich treffend beschrieben. Aber dennoch stimmt das mit den 400 Metern auf dem Schild nicht.


    In Hamburg ist sowas übrigens ein völlig normaler Zustand im Bereich von Straßenbäumen. Da wird das "zurück zur Natur" ganz groß geschrieben. Nur verzichtet man da auf Absperrungen. Schließlich soll sich ja die Anschaffung von Mountainbikes für ihre Besitzer rentieren.

    Der rechte Radweg ist auf gesamter Strecke unerreichbar, da es sich um eine innerörtliche vierspurige Bundesstraße mit komplett doppelt durchgezogene Linie handelt und rechts am Ende der Linksanordnung auch nirgends der Bordstein für eine Überleitung abgesenkt wäre. Auf der rechten Straßenseite gilt gleichzeitig natürlich auch [Zeichen 241-30] bzw. [Zeichen 240].

    Am Ende der Linksanordnung begrüßt einem dann:


    Dieses Zusatzzeichen ist wohl eine Eigenkreation, umfasst es doch 1000-31 und 1012-31 auf ein und dem selben Blech.

    Die Weiterfahrt ist dann nur durch Linksabbiegen in eine Seitenstraße erlaubt.

    Die StVB in Hamburg ist sehr nett und will Radfahrer, welche der angeordneten linksseitigen Radwegbenutzung nachkommen, darauf hinweisen, dass nach 400 Metern linksseitig nicht weitergefahren werden darf. Aber wie soll man eine solche Info am Verkehrszeichenmast denn in der Praxis umsetzen?

    Äääähhhh, okaaaayyyyyy..........

    Gilt ein zugefrorenes Gewässer dann eigentlich automatisch als Verkehrsfläche für Landfahrzeuge und Fußgänger, solange sie alle nicht einbrechen? Oder bleibt ein zugefrorenes Gewässer weiterhin nur Wasserfahrzeugen vorbehalten?

    Ganz unten tief im Königssee (Berchtesgadener Land) liegt seit 60 Jahren übrigens ein sehr gut erhaltener VW Käfer.

    Ich meine auch, dass das erstmal ein Gericht prüfen solle, ob es zulässig ist, die Widmung der Fahrbahn abzuändern bzw. einzuschränken. Vor allem, wenn es keine Alternative für den Radverkehr gibt. Wenn ich da persönlich betroffen wäre, würde es mich schon reizen, dagegen vorzugehen.

    Eigentlich darf das einfach nicht wahr sein, dass sowas heutzutage (oder erst recht heutzutage?) so beschildert wird. Denn sowas fällt bei mir eigentlich in die Kategorie "nächtlicher Alptraum kurz vor dem schweißgebadeten Aufwachen".

    Ich hoffe, dass man endlich auch einmal von der Vorgabe einer "helltönenden Glocke" abkommt und die Möglichkeit einräumt, eine anständige Airzound zu verwenden, um in entscheidenden Momenten auf sich aufmerksam zu machen. Bislang hat mir sowas nur illegal das Leben gerettet.

    Ich habe mir erstmal die nähere Umgebung dort angeschaut und habe nun schon gar keine Lust mehr, die einzelnen Ziffern auszuarbeiten. Was dem Radverkehr dort geboten wird, ist jenseits von Gut und Böse.

    Erstmal besteht eigentlich grundsätzlich überall ein Fahrbahnbenutzungsverbot. Und die Nebenflächen werden entsprechend hübsch bunt dekoriert, wenn oftmals auch recht fragwürdig:


    Auf jeden Fall ist man besser beraten, immer schön den aufgepinselten Furten zu folgen.

    Denn wenn man sich nicht an die Malereien hält, passiert folgendes:

    Das sicherste Verkehrsmittel in diesem Stadtteil dürfte das Schiff sein...

    Das heißt auf den allermeisten Straßen sind solche Fahrradfahrerinnen entsprechend §5 StVO dazu angehalten, an geeigneter Stelle zu warten, um mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen zu ermöglichen.

    Aber wenn ich warte, ist es ja kein Überholen mehr, sondern ein Vorbeifahren, oder? Und dann muss nicht einmal der MindestÜBERHOLabstand eingehalten werden, weil: Es war ja noch nie von einem MindestVORBEIFAHRabstand irgendwo die Rede. Abgesehen von §1 StVO natürlich.

    Für ein Fahrrad ist es an den meisten Stellen unproblematisch möglich zu halten, um mehrere unmittelbar nachfolgende Fahrzeuge überholen zu lassen.

    Also, einen möglichen Seitenraum finde ich eigentlich kaum, um mich aus der "Schusslinie" zu begeben. An Einmündungen würde ich dem Querverkehr im Weg stehen. Auf den Gehweg darf ich nicht fahren. Also halte ich für Gewöhnlich direkt auf meiner Fahrlinie. Damit bin ich zwar nicht aus der Welt, aber die Vorbeifahrenden überholen dann zumindest nicht und müssen nicht an einen Überholabstand denken (siehe oben).


    Wie ist es zum Beispiel wenn ich auf dieser Landstraße mit dem Fahrrad fahre, auf der es leicht bergauf geht, sodass ich auf höchsten 10-12 km/h komme:

    https://www.google.de/maps/@50.20160…i8192?entry=ttu

    Über mehrere km verbietet eine durchgezogene Linie das Überholen, denn der Sicherheitsabstand von mind. 2 m könnte nicht eingehalten werden.

    Meinst Du wirklich, die durchgezogene Linie ist das Resultat der nicht ausreichenden verbleibenden Restbreite, wenn man Radfahrer überholen wolle? Dann müsste ja die gesamte Republik mit durchgezogenen Linien versehen sein. Ich denke eher, man wollte in erster Hinsicht das Überholen generell verhindern.

    Wenn ich an der Landstraße anhalte, um das Vorbeifahren zu ermöglichen, würde das bei durchgezogener Linie nicht viel helfen. Es braucht dann zwar keinen Überholabstand mehr, aber dennoch würde der Überholer die durchgezogene Linie überfahren. Gut, das müsste er bei sonstigen "Hindernissen" auf der Fahrbahn mit äußerster Vorsicht zwar auch, aber damit würde der Radfahrer wohlmöglich billigend in Kauf nehmen, dass der Vorbeifahrende die Verkehrssituation nicht überblickt und es zu einer Behinderung/Gefährdung/ oder zu einem Unfall (möglicherweise mit Todesopfer) kommt. Daran will ich als Radfahrer dann aber nicht Schuld sein, nur weil ich angehalten habe, obwohl ich auch gemütlich mit 10 bis 15 km/h hätte weiterfahren können. Kann ja sein, dass die nachfolgende Kolonne mit dem Hinterherfahren durchaus einverstanden ist und niemand die durchgezogene Linie überfahren möchte.


    Ab wie vielen Autos hinter mir sollte ich mich auf den Fußweg begeben, dort stehen bleiben und die Fahrzeuge passieren lassen, die dort teils 60, teils 80 km/h schnell fahren dürfen?

    Also, der Gehweg sollte für Radfahrer eigentlich tabu sein, auch wenn die alltägliche Praxis das Gegenteil beweist. Und ich würde es auch nicht einsehen, dass ich die Verkehrsmittelart wechsle, um meinen verkehrsrechtlichen Status zu ändern, um anderen freie Bahn zu bieten. Dann kann ich gleich daheim bleiben. Obwohl ich auch dort gelegentlich manchen im Weg wäre...

    Ein ganz übles Beispiel stellt hier auch die Ortsdurchfahrt von Gröbenzell dar. Fast drei Kilometer beidseitiger "Schutz"streifen in Verbindung mit Fahrstreifenverschwenkungen, jede Menge "künstlicher" Verkehrsinseln, teilweise vierstreifiger Fahrbahn und Längsparkern. Einfach nur schrecklich. Angenommen, man benutzt diese direkte Ortsdurchfahrt als Radfahrer für die gesamte Zeit seines Berufslebens, man würde die Früchte des wohlverdienten Ruhestands wohl kaum ernten können. Klar, dass die Radfahrer da sehr gerne die Gehwege benutzen, die zu ca. der Hälfte sogar für Radverkehr in Schrittgeschwindigkeit freigegeben sind. Muss ich erwähnen, dass auch die nicht freigegebenen Bereiche durch Radfahrer wie völlig selbstverständlich geentert werden? Von der Benutzung in falscher Richtung mag ich mal gar nicht reden...

    Was könnte man da nicht alles schöne daraus machen. Rückbau der Vierspurigkeit, Rückbau der Inseln, Rückbau der Längsparkplätze und her mit einer PBL in beiden Richtungen. Wo es der Platz dann erlaubt, Bäume. DAS nenne ich dann mal Verkehrswende und Anreiz zum ganzjährigen Umstieg auf's Fahrrad. München grenzt direkt an Gröbenzell an. Wo ist das Problem? Bessere Voraussetzungen gibt's doch gar nicht. Aber stattdessen quält sich werktäglich morgens und abends eine nicht endende Blechlawine durch den Ort.

    "Beim Parken auf der Fahrbahn komme man beim Aussteigen außerdem leicht in den Gegenverkehr."

    Ach was! Torkeln die Fahrer etwa aus ihren Fahrzeugen? Und wodurch wird dies wohl ausgerechnet nur dort denn verursacht?

    Und beim illegalen Parken auf dem Gehweg gerät man etwa nicht leicht in den Fußverkehr? Wohlgemerkt noch vor dem Aussteigen!