zunächst bitte ich um Nachsicht für die verspätete Antwort Ihrer E-Mail vom 18.12.2020. Bedingt durch die Feiertage sowie die Dienststellenschließung hat sich naturgemäß die Bearbeitung fast aller Angelegenheiten bei uns verzögert.
Zur Ahndungspraxis der Stadt Friedrichshafen im Bereich des gemeinsamen Geh- und Radwegs zwischen Friedrichshafen-Fischbach und Friedrichshafen-Manzell hat es einen regen Austausch mit dem Regierungspräsidium gegeben. Als Untere Verkehrsbehörde, Ortspolizeibehörde und Bußgeldbehörde müssen wir die Verkehrssicherheit des gesamten Bereichs, auch des Freizeitgeländes Manzell im Auge haben. Trotz unterschiedlicher Auffassungen werden wir uns dennoch der Auffassung des Regierungspräsidiums anschließen und im Rahmen der Kapazitäten künftig das Parken in diesem Bereich ahnden. Wie Sie der Antwort des Regierungspräsidiums an Sie entnehmen können, lässt sich dies nicht sofort umsetzen, sondern bedarf noch der vorherigen Information der Pächter der Kleingartenanlage und auch der Bürgerschaftsvertreter in der Fischbacher Runde. Auch müssen Alternativparkmöglichkeiten gesucht werden, die insbesondere in den Sommermonaten nicht zu akuten Verkehrsproblemen am Freizeitgelände führen. Dies wird noch einige Wochen in Anspruch nehmen. Ein genaues Datum für die Umsetzung kann ich Ihnen derzeit noch nicht nennen. Sie wird jedoch möglichst zeitnah erfolgen.
Die Verkehrssituation im Umfeld der Kleingartenanlage Fischbach stellt einen problematischen Sonderfall dar, den wir in ähnlicher Form in Friedrichshafen an anderer Stelle nicht haben. Von daher gibt es keine Weisung, an anderer Stelle Verkehrsverstöße grundsätzlich nicht zu ahnden.
Ihre LIFG-Anfrage vom 22.10.2018 ist bereits weitgehend beantwortet. Mit E-Mail des BSO vom 08.04.2019 wurde Ihnen mitgeteilt, dass weitere Unterlagen als die bis dahin bereits übersandten nicht vorliegen. Die Entscheidung des Herrn Oberbürgermeister, wie veröffentlicht zu verfahren, wurde nicht in einer schriftlichen Entscheidung festgehalten. Die Entscheidung beruhte auf einer internen Besprechung mit den beteiligten Fachämter. Aufgrund einer daraufhin erfolgten mündlichen Entscheidung wurde der Entscheidungsinhalt in der Fischbacher Runde öffentlich bekannt gegeben.
Die Mitteilung des OB-Büros gegenüber der Bürgervertretung im Stadtteil Fischbach wurde Ihnen im Wortlaut bereits durch das Regierungspräsidium bekannt gegeben. Zur Ergänzung füge ich Ihnen 2 Protokolle der Fischbacher Runde aus dem Jahre 2014 und 2015 bei, die dieses Thema betreffen, die aber im Ortsblatt bereits veröffentlicht waren. Weitere herausgabepflichtige schriftliche Unterlagen gibt es hierzu nicht.
Lediglich die Auskunft zum 3. Spiegelstrich Ihrer Anfrage vom 22.10.2018 nach evtl. erteilten Sondergenehmigungen gegenüber Dritten bezüglich Halten und Parken wurde zumindest nicht explizit beantwortet. Dies hole ich hiermit nach und erteile folgende Auskunft:
Schriftliche Sondergenehmigungen gegenüber Dritten bezüglich Halten und Parken auf dem Geh- und Radweg südlich der Zeppelinstraße zwischen den Kreuzungen Heiligenbergstraße und Domänenstraße wurden nicht erteilt.
Mit freundlichen Grüßen