Beiträge von fridlmue

    Also einerseits witzig andererseits schon sehr bezeichnend:

    Externer Inhalt twitter.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    EDIT: Es wurde wohl zum 7. Mai 21 die Durchfahrt ungefähr hier durch eine Quersperre (dauerhaft) gesperrt. Die meisten Verkehrsteilnehmer trauen wohl der Beschilderung nicht...

    Denn mit BioNTech läuft’s halt auch nicht so geil, weil jetzt die ganzen Zweitimpfungen dran sind und pünktlich zur Aufhebung der Priorisierung die Erstimpfungen erst einmal zurückgefahren werden.

    Der Twitter-Account Impfstatistisches Tweetamt hat dazu mal recht ausführlich berichtet und bringt regelmäßig lohnenswerte Updates zur Lage. War alles von langer Hand absehbar, und man fragt sich wie eine Entscheidung getroffen werden kann, die Freigabe der Impfstoffe in eine Phase des maximalen Engpasses zu legen - sehenden Auges. Vermutlich schimpft "das Volk" so auf die Hausärzte und nicht die Politik?

    Der Artikel befindet sich leider hinter einer ziemlich hohen Paywall; Man findet ihn auch in der aktuellen Druckausgabe. Die 5 Euro 70 wären dafür wahrscheinlich gut angelegt

    https://www.zeit.de/zeit-magazin/2…sion-radverkehr

    Die Genios-Dokumenten ID (die meisten mit einem öffentlichen Bibliotheksausweis haben einen Zugang zu Genios über ihre Bibliothek oder über wiso-net.de für Studenten) lautet

    EE5D5A1D1BCE9C0F78ADAA2B5E2F0864. Viel Spaß beim Lesen.

    Eigentlich ist die Regel ganz einfach: Fußgänger genießen auf dem Zebrastreifen Vorrang. Und zwar nur Fußgänger.

    Finde ich jetzt nicht weiter schwer und Kindern ganz gut vermittelbar.

    Ich meinte diese Regel exemplarisch, und die (meiner Meinung nach) schwer zu vermittelnde Komplexität ergibt sich in meinen Augen aus der Summe der vielen "besonderen" und häufig wenig intuitiven "verzweigten" Regelungen für Radfahrer. Das habe ich aber nicht gut formuliert.

    (Warum ich meine, dass die Regelungen (in Summe) zu kompliziert sind für Kinder? Sie werden ja noch nicht mal von Fachplanern und (Verkehrs-) Polizisten verstanden. Auch können sie meiner Meinung nach nicht einfach zusammengefasst werden. Ob ich einen besseren Vorschlag habe? Wahrscheinlich nicht.)

    Auch falsch. Man darf fahren, genießt dann aber nicht die Vorteile des Zebrastreifens.

    Da hast du auf jeden Fall recht, das zeigt aber auch nur wie umständlich das Regelwerk für Radfahrende ist.

    Kinder bei zu bringen Wenn ..., dann..., aber..., außer ... Ist nicht so einfach.
    Richtiger wäre natürlich etwas gewesen wie "am Zebrastreifen solltest du absteigen und schieben, um den Vorrang zu genießen". Aber Kindern zu erklären: du darfst über den Zebrastreifen fahren, aber musst viel mehr aufpassen, als wenn du absteigst, finde ich auch schwierig.

    Am ende ist die Regelung eben zu kompliziert, wenn sie nicht in einfachen Worten vollständig und richtig dem betreffenden Verkehrsteilnehmer geschult werden kann. Und für das Rad sind eben auch Kinder Verkehrsteilnehmer.

    Diese Thema ist hiermit für mich abgeschlossen:

    https://www.schwaebische.de/landkreis/bode…d,11325276.html

    Das Reagieren auf Zuruf in der Lokalverwaltung ist laut RP übrigens rechtens, da zum Zeitpunkt der Weisung von niemandem davon ausgegangen werden musst, dass das Handeln rechtswidrig ist.

    Der Erlass ist in solchen Fällen wertvoll. Das RP kümmert sich, wenn die Lokalverwaltung sich weigert. Ich bin mit dem Ausgang zufrieden, etwas zäh ist es halt, die Ursprungsanfrage ist schließlich von 2018 gewesen...

    Da ich mehrfach nach dem Sachstand gefragt habe, aber keine Antwort erhalten, hat das RP nochmal Druck gemacht mir zu antworten. Daraufhin schreibt mir der Rechtsdirektor der Stadt Friedrichshafen:

    Also ein Teilerfolg schon mal. Nun kann ich mir nicht vorstellen, dass in feudaler Art das Wort des Bürgermeisters Gesetzt ist, daher antwortete ich nun:

    Zitat von Antwort an Rechtsamt

    vielen Dank für die ausführliche Antwort und die Information, dass sich die Stadt Friedrichshafen der Rechtsauffassung des RP anschließt.

    Das Forum "Fischbacher Runde" wie auch das "Fischbacher Ortsblatt" war mir als Informationsquelle und aus dem bisherigen Schriftverkehr nicht bekannt, auch nicht als satzungsgemäßes Organ zur öffentlichen Bekanntmachung.

    Eine kurze Rückfrage hätte ich noch: Verstehe ich das zusammenfassend richtig, dass die Untere Verkehrsbehörde, Ortspolizeibehörde und/oder Bußgeldbehörde sowie das Rechtsamt (und/oder weitere Abteilung oder Ämter der Stadt Friedrichshafen) ohne schriftliche Dokumentation im eigenen Haus "auf Zuruf" des Oberbürgermeisters ohne weiteren Aktenvermerk, ein Protokoll oder eine Protokollnotiz oder ähnliches gesetzwidriges Handeln nicht mehr verfolgen beziehungsweise dulden?

    Mit freundlichen Grüßen

    Satzungsgemäß wird in Friedrichshafen über die "Schwäbische Zeitung" bekanntgemacht. Das "Fischbacher Ortsblatt" ist meines Erachtens eine privat herausgegebene Zeitschrift.

    Ob es wohl eine gute Idee ist, die Antwort auch an das RP weiterzuleiten (Abteilung 1?), mit der Bitte zu prüfen, ob die Stadt Friedrichshafen bei simplen Verwaltungsvorgängen ihren Pflichten nachkommt?

    Tja - was lernt man in Gemeinschaftskunde, Gesellschaftskunde, Staatsbürgerkunde oder wie immer das Fach auch heißen mag? Ich raufe immer die Haare, wenn ich Studierende erlebe, die noch nie eine Steuererklärung oder einen Steuerbescheid gesehen haben ...

    Ich finde das an sich nicht schlimm, vor allem da sich das auch regelmäßig ändern kann. Unterrichtet wurden bei uns z. B. dir Grundlagen unseres Staatswesen und das Grundgesetz, aber nicht einzelne Verwaltungsvorgänge.

    Ich finde, eigentlich müssen diese Unterlagen und Bescheide so gestaltet sein, dass auch Absolventen mit dem "kleinsten" Schulabschluss diese ohne weiteres verstehen und bearbeiten können. Und wenn die rechtlichen Grundlagen (z. B. die Steuergesetzgebung) dafür zu kompliziert sind, dann sind sie zu ändern.

    Den Artikel gibts auch Online:
    https://www.sueddeutsche.de/wissen/verkehr…14?reduced=true

    hinter der Paywall. (Die SZ bewirbt das nicht, aber wenn man nach "Süddeutsche Tagespass" googelt, kommt man auf folgende Seite https://produkte.sueddeutsche.de/tagespass-und-komplett/ und kann für 1,99 24h lang auf das Online-Angebot zugreifen.)

    Kleiner Tipp, weil ich das neulich entdeckt habe und genial finde:

    Manche Stadtbibliotheken (z. B. unsere) bieten im Preis inbegriffen einen Zugriff auf "Genios.de" an. Dort können von verschiedenen Zeitungen Artikel gelesen werden. Dieser Artikel findet sich z. B. unter der Dokumentennummer "A110448009"

    Funktioniert bei meiner Bibliothek auch gut z. B. bei Spiegel (Online) und Handesblatt.

    Ich glaube für manche Bibliotheken wird so was ähnliches über Munzinger angeboten, das kenne ich aber nicht.

    Recht beliebt bei den Hackern und Bastlern die ich so kenne sind heute diese Geräte:

    https://www.heise.de/make/artikel/A…00-3973425.html

    Insbesondere, da sich die Firmware neu flashen lässt und einem dann keine Grenzen gesetzt sind.

    EDIT: In dem heise:make-Test kommt das ding übrigens deutlich schlechter weg wie bei den Anwendern. Also ich würde auf das Fazit der make nicht so viel geben. Anderer Test: https://www.youtube.com/watch?v=HgrB5P-rDLw

    ... wenn man in BaWü lebt bzw. anzeigt. ;(

    Wobei ich mich frage, weswegen die Rechtsauffassung der StVO sich in BW von anderen Bundesländern unterscheiden sollte. Also aus welcher Argumentation sollte ein anderes Bundesland hier eine andere Auffassung begründen können?

    Daher ist das Schreiben evtl. trotzdem hilfreich. Ggf. kann ja mal bei der zuständigen Landesbehörde um ein ähnliches Schreiben gebeten werden, falls das aus BW nicht ausreicht. Eine Vorlage gibt es ja jetzt...