Woher hast du eigentlich die Luftbildaufnahmen auf denen du deinen Umleitungsentwurf eingetragen hast? Googlemaps-Satellitenbilder sind das doch nicht.
Steht unten links auf dem Bild
Woher hast du eigentlich die Luftbildaufnahmen auf denen du deinen Umleitungsentwurf eingetragen hast? Googlemaps-Satellitenbilder sind das doch nicht.
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Was rätst du denn dem Blinden beim Umgang mit Radfahrern?
Der muss sich auf §3 2a verlassen können:
ZitatWer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Aber wenn ich manchmal sehe wie rücksichtslos gerade bei gemeinsamen Radwegen mit solchen hilfsbedürfigen Personen umgegangen wird, möchte ich denjenigen am liebsten vom Rad ziehen und die Meinung geigen
In Hamburg standen vor dem hiesigen IKEA immer ein paar Sprinter verschiedener Anbieter, die unerwartet große Möbeleinkäufe nach Hause fahren wollten, die hätten sicherlich auch noch eine passende Palette irgendwo herumliegen. Ich habe diesen Diensten damals nicht so richtig getraut, aber vielleicht schaust du einmal ganz unauffällig nach, ob sich da etwas passendes findet?
Alternativ noch bei manchen Baumärkten wie Hornbach und Obi
Ja, wäre ich auch dafür, weil dich das genau durch die Dooring Zone führt. Vor allem Inerorts, wenn der Beifahrer z.B. auf dem Weg in die Arbeit meint er kann an der ohnehin roten Ampel schnell austiegen. Der schaut bestimmt nicht erst in den Spiegel.
Ich hätte hier einen Kandidaten:
Nachdem es mich auf meinem Weg zur Arbeit Montag diese Woche fast in einer ähnlichen Situaton erwischt hat, war Fall c angesagt
Erschreckend auch wieder, wie gering die Bußgelder sind. In der Schweiz wäre das eine Straftat, die zu einer Freiheitsstrafe führen kann.
Genauso schlimm finde ich das das nach oben hin auch noch gedeckelt ist, Im Bussgeldkatalog steht nur "über 70" km. Bedeutet solange kein Unfall passiert, dass es keinen Unterscheid macht ob jemand agO 170 oder 300 fährt
Wenn du bastlerisch etwas Erfahrung hast kannst du es selber bauen und testen:
https://www.bund.net/themen/mobilitaet/schadstoffe/hackair/
PDFs von der Seite:
Und er weist wie du darauf hin, dass sich die größere Masse eines SUV bei einem Unfall mit einem Fußgänger nicht nennenswert anders verhält als die Masse eines Kleinwagens, weil beide Fahrzeuge ein im Vergleich zum Fußgänger deutlich überproportional sehr viel höhere Masse haben. Mit deiner diesbezüglichen Vermutung liegst du in diesem Fall richtig.
Die Masse ist nicht so sehr das Problem, sondern die Geschwindigkeit. Es geht hier um kinetische Energie (1/2*m*v2), da geht die Geschwindigkeit eben quadratisch mit ein, die Masse nicht
Die Fähre von Travemünde nach Malmö
Da musst du von Kopenhagen aus aber auch erstmal rüberkommen:
http://www.oeresund-bruecke.de/de/urlaub/tari…e/ohne-pkw.html
Und die Fahrräder kosten extra
Vielen Dank, ich bin da etwas vorgeschädigt, ähh sensibilisiert durch meine ehemalige Deutschlehrerin.
Verkehrswende bin ich natürlich dabei, bei der Veranstaltung aber leider nicht. Hamburg ist mir dann doch etwas zu weit von Erlangen weg.
Aha, "Wer bekennt sich zur einer echten Verkehrswende", das mit der Rechtschreibung üben wir bitte nochmal etwas
Irgendwas übersehe ich jetzt bestimmt?
haben vorher ihre Geschwindigkeit (wie das die StVO verlangt) reduziert. Mit 100 überholt mich so gut wie nie jemand.
Das begrüße ich auch immer wenn ich nicht mit 100+ überholt werde. Aber wo genau steht das in der StVO ?
Aus deinem Link: "Außerdem dürfe der Assistent nicht zu viele Fehlwarnungen auslösen".
Da ich ja Informatiker bin, weiß ich das solche System nie Fehlerfrei arbeiten werden. Wenn das System dann so trainiert wird, dass möglichst wenig Fehlwarnungen auftreten, erhöht sich gleich wieder die Zahl der Fälle, in denen das System trotz Fahrradfahrer nicht anschlägt.
Heißt übersetzt: "Der eine oder andere darf trotzdem überfahren werden, der hat dann halt Pech gehabt", wiedermal zu Lasten von uns Fahrradfahrern
"Motoren aus, Fahrräder raus!"
Ich muss zugeben, dass musste ich mehrmals lesen, bis ich kapiert habe dass damit nicht gemeint ist die Fahrräder aus der Stadt auszuschließen .
Das gilt doch aber nur für eine einzelne Kreuzung.
Ja, aber es beendet doch die Vorfahrtsstraße, dann gilt doch bei allen weiteren auch rvl. Oder täusche ich mich da gerade ?
Aber doch kein solches Erklärschild , dafür gibt es doch VZ102
Zumindest die Berichterstattung macht Fortschritte, früher wäre bestimmt ganz am Anfang noch erwähnt worden, wie hoch der Sachschaden an den PKWs ist
Weil zumindest in jungen Jahren ein:
"Mama und Papa wollten dich eigentlich gar nicht haben, aber es gab da halt einen Unfall"
nicht gut ankommt.
Was sagt denn mein Verband dazu? Der ADFC stellt zu dem Thema fest:
"Rechts vorbeifahren (§ 5 Abs. 8 StVO) Radfahrende dürfen auch rechts an wartenden Autos vorbeifahren, wenn ausreichend Raumvorhanden ist (etwa 1 m). Dieses Rechtsüberholen ist nur zwischen der Fahrzeugkolonne und dem Bordstein erlaubt, nicht zwischen Fahrzeugschlangen.
Das ist ein recht neu angelegter Radfahrstreifen auf der Goethestraße stadteinwärts gesehen vor der Kreuzung Leibnizufer. Dieser Radfahrstreifen erlaubt es Rad Fahrenden zwischen der Warteschlange der geradausfahrenden Autos und der Warteschlange der rechtsabbiegenden Autos bis nach vorne vorzufahren. Links abbiegen ist an der Kreuzung verboten.
Wie lässt sich dass jetzt zusammenbringen? Ich darf nicht zwischen den Schlangen durchfahren, trotz Streifen, oder dann doch wieder?