Beiträge von simon

    In Frankreich gilt immer noch Tempo 80.

    ...das jetzt jedenfalls auch auf T90 angehoben werden kann. Meine einzige Frankreicherfahrung bis jetzt war Straßburg, deshalb verlasse ich mich da auf die Studien von ETSC und ITF (letztere betrachtet Frankreich aber unter dem Aspekt großflächiger, automatisierter Geschwindigkeitskontrollen seit 2003, die die ø-Geschwindigkeit samt Unfallzahlen auch erheblich gesenkt haben, zweiter Link S. 54).

    Auf Landstraßen wäre zuerst mal zu klären, ob es auf den Abschnitten mit Tempo 100 signifikant mehr Unfälle gibt als in den Abschnitten mit Tempo 70 oder darunter. Ich wage das zu bezweifeln, Unfallursache ist häufig nicht angepasste Geschwindigkeit, nicht aber hohe Geschwindigkeit per se.

    Wenn man die einzelnen Länder betrachtet, sind langsamere Geschwindigkeiten immer mit signifikant weniger Unfällen verbunden, so zB in Frankreich (hier; leider wieder nach Protesten aufgehoben) und Schweden (hier; mit gleichzeitigem Anstieg von Unfällen auf Autobahnen, bei denen die Geschwindigkeit um 10km/h angehoben wurde).

    Na so eine Überraschung!!!1elf Dass die Idee "Solarstraße" sowohl physikalisch als auch in ihrer Konstruktion (Belastung, Schmutz) vollkommen ungeeignet ist, war schon weit vorher und auch aus anderen Projekten bekannt. Wieso Politiker, die ein gutes Gewissen heucheln, während man die Landschaft versiegelt weiterhin so einen Schmarrn fördern durch Steuergelder fördern lassen, ist aber wieder eine andere Sache.

    https://www.hitradio-rtl.de/beitrag/anklag…faellen-594218/

    Im Übrigen finde ich deine Argumentation reichlich zynisch: Du schreibst ja sinngemäß, da der Bus sowieso in jedem Ort seine Runden dreht, kommt es ohnehin nicht mehr darauf an, dass er beim Halten auch noch in eine Bushaltestellen-Bucht fährt, um den "fließenden Autoverkehr" nicht zu behindern. Geht's noch:?:

    Das wollte ich ganz sicher nicht behaupten, auch nicht sinngemäß. Ich kann aber mitteilen, dass es hier auch ähnliche Stellen ohne (oftmals unnötige) Bucht gibt, an denen durch Asoziale ÖPNV-Nutzer getötet wurden. Und dort wurde zusätzlich noch Tempo 30 angeordnet. Wenn der Bus den Warnblinker anschaltet darf man ohnehin nur noch mit Schrittgeschwindigkeit daran vorbeifahren, dazu braucht es weder ein Schild noch sonstwie Investitionen. Das Problem ist hier, wie beim Radwegebeparken, die mangelnde Kontrolle durch die Behörden – das gilt übrigens auch dafür, dass diverse Autler zu blöd sind, um den losfahrenden Bus rauszulassen.

    Im Raum um München sind die Dörfer oft so klein, dass ich mir dort schwer vorstellen kann, dass es dort in der Vergangenheit einzelne Zubringerbuslinien gab (das lohnt sich bei vier Stationen auch nicht wirklich, ein eigenes Fahrzeug dafür abzustellen).

    Normale Stadtbusse rappeln auch dann bei 60km/h furchtbar, wenn sie neu sind. Wir haben da in München so eine Strecke, wo der Bus kurz auf die AB auffährt. Die Alternative wären auf längeren Strecken Reisebusse, aber dann gibt es wieder Gejammer von Seiten der Rentner.

    Darüber hinaus bringt Tempo 60 auch dann nichts, wenn jeder Bus durch den Ort eine Schleife fährt (normal in der Variante Abzweigung, Kirche, Schule, Friedhof) und dort noch einmal an jeder Haltestelle ein- und aussteigen lässt. In diesem Fall ist man auch bei Tempo 60 mit dem Auto schneller, sofern man nicht auch den kompletten Kraftverkehr eine Schleife durch jedes Dorf entlang der Strecke fahren lässt. Alles was übrig bleibt, ist dass der Kfz-Verkehr an einer absolut unproblematischen Stelle um ein paar Sekunden ausgebremst wird, ohne erkennbaren Nutzen.

    Ob der Bus alt oder neu oder klimatisiert ist, ist jedenfalls mir als Kunde vollkommen egal. Lieber ein heißer Bus, als so ein fahrendes Eisfach, bei dem man sich später einer Erkältung holt. Der Nahverkehr (für den ich als Schüler eine Freikarte hatte, weil die Schule 6km weg war) ist einer der Gründe, warum ich auf das Rad umgestiegen bin. Ich bin seit geraumer Zeit kein Schüler mehr, und ärgere mich, dass unsere Stadt andauernd kostspielige Investitionen tätigt (zB ein U-Bahn-Ausbau an einer Stelle, an der auch eine Tram baulich möglich wäre; die Prüfung einer Seilbahn an einer Stelle, an der eine Tram möglich ist; sackteure E-Busse (damit man vielleicht doch keine Dieselfahrzeuge aussperrt), bei deren Kauf nicht mit Trolleybussen verglichen wurde), die dann vom Kunden bezahlt werden, der ja gerade den Nahverkehr nutzen will, weil er nicht mit dem Dieselfahrzeug in die Stadt will. Mir reicht auch ein uralter, nicht klimatisierter Klapperbus, solange das Ticket einen angemessenen Preis hat (=<0,1€/km). Als ich mir mal den Arm auf einem der tollen Münchner Radwege gebrochen habe, bin ich zu dem ernüchternden Ergebnis gekommen, dass die Fahrt zur Physiotherapie pro Kilometer im ÖPNV mehr kosten würde als in einem Porsche Cayenne (dafür aber ohne Ledersitze, sondern eher wie eine vollgekotzte Parkbank). Habe mich dann entschieden, die Strecke einfach ohne Ticket zurückzulegen.

    Ich persönlich würde ja Tempo 80 außerorts und Tempo 30 innerorts begrüßen – mit der jeweiligen Chance, die Geschwindigkeit dann anzuheben, wenn Bedarf besteht und der Radverkehr nicht dadurch gefährdet wird. Meiner Erfahrung nach versucht unsere Stadtverwaltung selbst dort, wo eine Geschwindigkeitsbegrenzung absolut sinnvoll ist, sich mit jedem denkbaren Trick herauszuwinden, um nicht zum Ergebnis zu kommen, dass eine qualifizierte Gefahrenlage besteht. Im umgekehrten Fall müsste die Stadt die Anhebung begründen, und das kann sie nur dann rechtssicher machen, wenn die Straße wirklich sicher ist (kein Holperbelag, und auch keine 16000-30000 Kfz/Tag bei T50 und kein benutzungspflichtiger Radwegeranz, der nicht den Anforderungen entspricht).

    Wenn nun im Falle einer Rücknahme der Fahrradstraßenregelung ein anderer Anwohner dagegen klagt, dass in der Straße Zweirichtungsverkehr zugelassen ist, muss sie dann Einbahnstraße werden?

    Nein, denn die Behörde hat auch bei vorliegen einer qualifizierten Gefahrenlage ein Ermessen zum Einschreiten. Wenn es "nur" um die Ordnung des Verkehrs geht, wird es wohl recht lange dauern, bis dieses auf Null reduziert ist und daher ein Anspruch auf Errichtung einer Einbahnstraße gegeben ist. Denkbar sind außerdem andere Maßnahmen, wie Park- und Halteverbote, so dass ein Anspruch auf eine konkrete Maßnahme hier definitiv ausscheiden dürfte.

    Naja, du kannst die Beschilderung nur anfechten, dann ist sie bei erfolgreicher Klage "weg" oder eben nicht. Die "Besonderheit" an der Straße war, dass sie in beiden Richtungen befahrbar ist, in einer T30-Zone liegt und für alle Arten des Kraftverkehrs freigegeben ist. Damit bleibt von dem ursprünglichen Inhalt des VZ 244 nur noch das Nebeneinanderfahren übrig, das halt nun mal nicht zur Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beiträgt.

    Je nachdem wie die Begründung ausfällt, würde es schon genügen, die T30-Zone auf der Kleefelder Straße aufzuheben, weil dann die Beschilderung ihre Geschwindigkeitsbegrenzung "entfalten" kann.

    Also mir hatte die Kfz-Haftpflicht eine (meines Erachtens angemessene) Pauschale dafür gezahlt, dass ich nach meinem Dooring-Unfällchen die Reparaturen (u. a. Gabelaustausch) an meinem Rad selber durchgeführt hatte.

    Das kann durchaus sein, dass die Versicherung das freiwillig macht, weil die Kosten dann normalerweise immer noch niedriger sind, als wenn man eine Werkstatt damit beauftragt, deren Kosten erstattbar sind.

    Aber wenn der Bauarbeiter sieht, wie er das Fahrrad einsaut, ist es keine Fahrlässigkeit mehr. Sondern er hat die Sachbeschädigung billigend in Kauf genommen.

    Nö, wenn er davon ausgeht, dass das Rad nur schmutzig wird, liegt keine Sachbeschädigung vor. Selbst dann, wenn er es absichtlich mit den Lack nicht zerkratzenden Schlamm beschmieren würde, weil die Beschädigung iSd § 303 StGB langfristiger Natur sein muss. Wenn er davon ausgeht, dass der Staub abwaschbar ist, liegt ein vorsatzausschließender Tatbestandsirrtum vor. Außerdem müsste nachweisbar sein, er die Gefahr der Rechtsgutverletzung ernst genommen und sich damit abgefunden hat -> Das wird sicher nicht möglich sein. IÜ würde die StA mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf den Privatklageweg verweisen und dann einstellen, sofern keine eindeutigen Vorstrafen vorliegen.

    Privatrechtlich ändert das aber wenig (hoffe ich - kenne mich da nicht aus). Das Rad ist defekt und es müssen Teile ersetzt werden. Der Antrag lautet zunächst auf "neues Rad", dann sagt die Versicherung "aber das Frontlicht sieht noch ganz gut aus", dann darf Alf den Einzelkauf entweder selbst dokumentieren, oder ein Gutachter muss das machen. Das kostet zwar Zeit, trifft im Endeffekt aber zunächst die Haftpflichtversicherung.

    Richtig, maßgeblich ist beim Anspruch gegenüber der Firma § 831 BGB, wobei fahrlässiges Handeln genügt, die Firma sich exkulpieren kann, wenn Sie den Arbeiter sorgfältig ausgewählt hat. Ansonsten kommt noch § 823 I BGB gegen den eigentlichen Schädiger in Betracht. Oder Drittschadensliquidation, wenn sich der Schaden zufällig verschoben hat.