> stellt sich m.M. die Frage, mit welcher Begründung sie eigentlich ursprünglich gemacht wurden?
Ursprünglich sind die Schilder oft noch von vor 1997, also als alle Radwege benutzungspflichtig waren und die Behörde keine besondere Gefahrenlage brauchte, sondern "nur" Ermessen ausüben musste. Das war aber so weich konturiert, dass es nur in besonders krassen Fällen möglich war, dagegen vorzugehen. Schilder, die danach aufgestellt wurden, hatten oft den Hintergrund, dass die StVBen auf Grund massiver Bräsigkeit die neue Rechtslage verpennt haben, und dann lieber den Status quo beibehalten haben, auch weil man sonst mit viel Aufwand die liebevoll auto-optimierten Ampelschaltungen hätte umstellen müssen, damit sie auch Radfahrer berücksichtigen. Ich hab mal den "Musterverwaltungsakt" angehangen, mit dem die Stadt München in den 65% der Gebiets, die sie noch nicht überprüft hat in eklatant rechtswidriger Weise und ohne genauere Ermessensausübung einfach auf allen Straßen eine Benutzungspflicht angeordnet hat (das ganze gilt übrigens bis heute, also über 20 Jahre später!). Das Dokument musste ich mir übrigens erst freiklagen, weil die Stadt – wohl auch aus Sorge, dass der Spuk sonst auffällt und vor Gericht landen könnte, nichts davon herausgerückt hat.
> Und wie siehts da aus, wo diese Rückgängigmachung nicht stattfindet?
Die Behörde muss normal bei geänderter Rechts- oder Sachlage (zB weniger Verkehr durch Umgehungsstraße, Änderung an der VwV-StVO) erneut Ermessen ausüben und den VA dahingehend prüfen, ob er noch recht- und zweckmäßig ist bzw. dann einzelne Punkte ergänzen.