Sehr geehrter Herr xxx,
ich wende mich an Sie hinsichtlich der an der Kugleralm, Oberhaching angebrachten "Furten" über die Fahrbahn.
Derzeit geistert die Situation mit dem (Renn-)Radverkehr in Oberhaching durch die Lokalmedien; zuletzt wurde diese durch den Bürgermeister sogar als Situation um Leben und Tod beschrieben (hier).
Ein Bild über die Örtlichkeit können Sie sich hier machen:https://www.mapillary.com/app/?pKey=886024825352666
Entlang der Straßen sind mehrfach Furten markiert. Diese sind im Verhältnis zwischen Fuß- und Radverkehr nicht nur rechtlich bedeutungslos, sondern gem. Rn. 4, Zu § 25 Fußgänger, VwV-StVO "mit Ausnahme an Überwegen, die durch Schülerlotsen, Schulweghelfer oder sonstige Verkehrshelfer gesichert werden, unzulässig."
Da keine der Ausnahmen einschlägig ist, ist die Markierung auch hier unzulässig. Sie suggeriert den Fußgängern einen Vorrang, den sie nicht haben und führt zu einer Verschärfung der ohnehin schon angespannten Situation.
Ich bitte das LRA München als zuständige Fachaufsichtsbehörde daher,
die Gemeinde Oberhaching anzuweisen, die aufgebrachten Furtmarkierungen vor der Kugleralm zu entfernen.
Ergänzend hierzu könnten weitere Maßnahmen getroffen werden, zB durch Aufhebung des Querparkens oder Einrichtung eines Parkverbots. Mit dem freiwerdenden Platz könnte ggfs. durch die Gemeinde in einem weiteren Schritt ein EFA-konformer Fußweg eingerichtet werden.
Die Gemeinde Oberhaching erhält eine Kopie dieses Schreibens. Aktuell prüfe ich ferner, inwiefern rechtliche Schritte gegen die Gemeinde zur Entfernung der unzulässigen Markierung möglich sind. Bitte sorgen Sie als Fachaufsicht für eine vertretbare Lösung, um die Angelegenheit nicht in einem sich ggfs. über mehrere Instanzen ausufernden Rechtsstreit auszuweiten, wie dies im Fall der Mühlstraße in Straßlach-Dingharting – die Rechtsaufsicht weigerte sich hier, die rechtswidrige Situation zu beseitigen – der Fall war.