In Berlin hat das unlängst geklappt. Da hat das Gericht die aufschiebende Wirkung angeordnet, nachdem die Aufhebung einer verkehrsrechtlichen Anordnung in erster Linie aus politischem Kalkül und nicht wegen einer ernsthaften Ermessensausübung geschehen ist.
Das der ADFC hierbei aber selbst die Rolle des Klägers einnehmen kann, mag ich sehr zu bezweifeln...