Die Mühlstraße hat mal wieder eine honorable mention im Gemeindeblatt: https://donotlink.me/https://www.st…4270?download=1
Beiträge von simon
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Ratingen ist eh fürchterlich. Ich habe die Stadt einmal verklagen müssen, nachdem man eine IFG-Anfrage komplett unbearbeitet gelassen hat. Im Ergebnis gab es keine Unterlagen, die kamen dann erst, nachdem ich beim Land NRW nochmal nachgebohrt habe...
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erwartbar schmettert die StVB die Transparenzanfrage ab.
Wirst du dagegen Widerspruch einlegen? Gründe, warum die Ablehnung vrs rechtswidrig ist, gibt es ja genug.
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Ich würde ja § 11 II ThürTG lesen, dass selbst wenn Urheberrechte betroffen wären (sind sie nicht) eine Akteneinsicht ohne Kopien möglich ist.
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Hab mal die Fachaufsicht angemailt:
ZitatSehr geehrter Herr xxx,
ich wende mich an Sie hinsichtlich der an der Kugleralm, Oberhaching angebrachten "Furten" über die Fahrbahn.
Derzeit geistert die Situation mit dem (Renn-)Radverkehr in Oberhaching durch die Lokalmedien; zuletzt wurde diese durch den Bürgermeister sogar als Situation um Leben und Tod beschrieben (hier).
Ein Bild über die Örtlichkeit können Sie sich hier machen:https://www.mapillary.com/app/?pKey=886024825352666
Entlang der Straßen sind mehrfach Furten markiert. Diese sind im Verhältnis zwischen Fuß- und Radverkehr nicht nur rechtlich bedeutungslos, sondern gem. Rn. 4, Zu § 25 Fußgänger, VwV-StVO "mit Ausnahme an Überwegen, die durch Schülerlotsen, Schulweghelfer oder sonstige Verkehrshelfer gesichert werden, unzulässig."
Da keine der Ausnahmen einschlägig ist, ist die Markierung auch hier unzulässig. Sie suggeriert den Fußgängern einen Vorrang, den sie nicht haben und führt zu einer Verschärfung der ohnehin schon angespannten Situation.
Ich bitte das LRA München als zuständige Fachaufsichtsbehörde daher,
die Gemeinde Oberhaching anzuweisen, die aufgebrachten Furtmarkierungen vor der Kugleralm zu entfernen.
Ergänzend hierzu könnten weitere Maßnahmen getroffen werden, zB durch Aufhebung des Querparkens oder Einrichtung eines Parkverbots. Mit dem freiwerdenden Platz könnte ggfs. durch die Gemeinde in einem weiteren Schritt ein EFA-konformer Fußweg eingerichtet werden.
Die Gemeinde Oberhaching erhält eine Kopie dieses Schreibens. Aktuell prüfe ich ferner, inwiefern rechtliche Schritte gegen die Gemeinde zur Entfernung der unzulässigen Markierung möglich sind. Bitte sorgen Sie als Fachaufsicht für eine vertretbare Lösung, um die Angelegenheit nicht in einem sich ggfs. über mehrere Instanzen ausufernden Rechtsstreit auszuweiten, wie dies im Fall der Mühlstraße in Straßlach-Dingharting – die Rechtsaufsicht weigerte sich hier, die rechtswidrige Situation zu beseitigen – der Fall war.
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Zitat
Ich will die nicht piesacken. Aber wenn es blöd läuft, dann geht es um Leben und Tod. Deswegen müssen wir mit aller Macht den Radl-Rambos das Handwerk legen.
Wann wird die Artillerie in Stellung gebracht?
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Ob man die selben Maßstäbe auch für anderes abstrakt gefährliches Handeln verwenden würde? Es gibt sicher auch genug Alkohol- und Drogenfahrten, die nicht zu Unfällen geführt haben. Daraus zu schließen, dass es nicht erforderlich wäre, einzuschreiten wäre ähnlich wild.
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Die ganze Ecke ist weird, wir haben da mal vor ein paar Jahren einen Zu-Verschenken-Möbelstück aus den Kleinanzeigen abgeholt.
Besonders komisch ist die St-Ulrich-Straße nebst Parallelstraßen: https://maps.app.goo.gl/FSXf7Un6AVj47mrR9
Die Stadt hat dort, weil das Parken wegen schmaler Fahrbahn (§ 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO; das BVerwG nimmt diese bei einer Breite von <5,5m an) eigentlich verboten ist, extra durch Beschilderung ein Parkrecht eingeführt. Wie die Straßen mit modernen Autos benutzbar sein sollen, ohne den Gehweg (vllt. 40cm breit) mitzunutzen, bleibt aber ihr Geheimnis.
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Ich erinnere bei der Stelle inhaltlich noch Mal an mein Straßlach-Urteil, das man auch dort anbringen muss. Das Gericht hat insbesondere kritisiert, dass die Gemeinde das Fahrverbot angeordnet hat, um sich hinsichtlich der Haftung herauszuziehen. Klage/Widerspruch angeplant?
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hmpf. sogar südl von München
nächstes mal bitte irgendwas bei coburg, bamberg, Nürnberg
Gibt es da irgendwelche Ecken, die besonders sehenswert sind?
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Utopisch unfähiger Fahrer (52) rammt sieben Leute an Tram-Haltestelle. Keine Ahnung, wie man das schafft.
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Nö, Schongau mit mgka, aber da ist jetzt endlich ein Termin da.
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Und damit
der KFZ-Verkehr nicht mehr die Schuld hatdas mit der Vorfahrtnahme nicht mehr passiert, kriegt die Radwegfurt Z. 205.Mal schauen wie lang noch. Das VG München hat jetzt ein Verfahren terminiert, in dem ausschließlich das VZ205 angefochten wurde.
Und ja, die Sache wird nötigenfalls bis zum BVerwG durchprozessviert.
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https://www.tz.de/muenchen/stadt…n-93717265.html
Separater Radweg im T20 Bereich
Als jemand, der da jeden Tag zwei Mal durch muss:
Man hat die Chance beim Umbau vertan und wundert sich jetzt, dass es nicht so geil geworden ist, wie auf den CAD-Entwürfen. *überraschtes Pikachu-Gesicht*
Die Straße ist sicher, aber furchtbar langsam. Nicht wegen T20, sondern weil sie von einer Horde Rentner und Hausfrauen im Auto blockiert wird, die dort an jeder Denkbaren stelle halten und parken. Das Rezept, um die Straße bequemer zu machen für Radfahrer und schneller für den Bus, wäre, dort die Anzahl an Durchgangsverkehr zu vermindern und langfristig auf die Parkplätze zu verzichten.
Für Radwege ist ohnehin kein Platz, außer man will alle neu angelegten Sitzgelegenheiten, Bäume und Parkplätze streichen oder der Radweg soll das Dieseldieter-Format von 0,8m Breite bekommen. Nachdem die reaktionären Bremser im MOR langsam verschwinden, ist das eher unwahrscheinlich. Die Aufstellfläche wird es ebenso wenig geben, weil man sonst am Bus rechts (!) an der Haltestelle vorbei muss.
Vor dem Umbau war dort Tempo 50 bei Straßenverhältnissen, die sonst eher aus Drittweltstaaten bekannt sind - die Stadt hat aber gegenüber dem BA aber nicht entblödet, jede Karte zu zücken, um eine Geschwindigkeitsbegrenzung zu verhindern (u.a. soll es keine qualifizierte Gefahrenlage gegeben haben).
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Wenn man meint, dass das Tempolimit zu Unrecht angeordnet wurde, dann gibt es da eine Möglichkeit: Widerspruch/Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht. Aber solange das Verfahren läuft, muss man sich natürlich noch an die Beschilderung halten, und wenn man unterliegt, dann weiterhin
Was mich daran wurmt: Die Behörde hat den Streifen ziemlich sicher nach § 45 Abs. 1 S. 1 StVO angeordnet, womit es nach wie vor eines Gefahrennachweises bedarf.
Im Hinblick auf die erheblichen Rückbaukosten wäre es zumindest angemessen gewesen, den Streifen danach noch einmal neu nach § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 StVO anzuordnen, ggfs. ohne die Trenner. In dem Fall wäre die Behörde gänzlich ohne Gefahrennachweis ausgekommen, sofern sie das ganze halt zur "Verbesserung des Schutzes der Umwelt, darunter des Klimaschutzes, zum Schutz der Gesundheit oder zur Unterstützung der geordneten städtebaulichen Entwicklung" anordnen würde.
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Gehwegpark-Verbot: Fiasko für Autofahrer - Unser BogenhausenBreite Fahrradrennbahn anstelle zweiter Autospur, hunderte sogenannte Mobilitätspunkte, lies Stellnischen für E-Scooter, E-Räder und „Lastenschiffe“...www.unser-bogenhausen.de
Auch im CSU-Stadtteilblatt das große Geflenne...
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Welche Verbindlichkeit genau hat denn eigentlich die Verwaltungsvorschrift? Und müssten bestehende Anordnungen auf die neue VwV überprüft werden?
Die VwV ist für die Behörde verbindlich. Im Außenverhältnis zum Bürger kann Sie aber nur mittelbar über Art. 3 I GG geprüft werden: Sofern es einen vernünftigen Grund gibt, von der VwV abzuweichen und sich die Behörde dessen bei der Ermessensausübung bewusst ist, wird das Gericht die Anordnung durchgehen lassen. AFAIK war in der NZV auch schon mal ein Artikel zu dem Thema, bei denen der Autor insbesondere für München (wo mit Ausnahme eines 70m-Abschnitts vor der Uni jede Fahrradstraße "Kfz frei" ist) die Frage aufgeworfen hat, ob die Fahrradstraßen rechtmäßig angeordnet wurden.
Als Radfahrer wird man aber mangels finalen Eingriff in die eigenen Rechte den fehlenden Ausschluss von Durchgangsverkehr vor Gericht eher nicht einklagen können. Eine isolierte Anfechtung der Freigabe kommt nicht in Betracht, weil die Anordnung nicht teilbar ist.
Ich denke als Kfz-Führer stehen die Chancen (wegen der Geschwindigkeitsbegrenzung) besser, die Fahrradstraße als Ganzes aufheben zu lassen.
Für alte Anordnungen gibt es weder eine "Schonzeit", noch gar einen Bestandsschutz. Die sind zu überprüfen. Wenn sich die Behörde weigert, kommt die Fachaufsicht am ehesten zum Zug.
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Mal abwarten, was wird. Ich denke eventuell wird es wegen unklarer Kompetenzen problematisch, Fehlverhalten einer einzelnen Perspon zuzuordnen. Oder man wieselt sich raus, weil die Oma keine Strafverfolgung will, oder so.
Eventuell reicht es bei der Behörde aber auch einfach, wenn die Staatsanwaltschaft ein bisschen nachbohrt...
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Grundsätzlich kann man einen Antrag nach § 80 VwGO stellen und das Gericht entscheidet dann, ob die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wiederhergestellt wird. Das ganze kostet die Hälfte des Klageverfahrens.
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Du bekommst schon das Bruttogehalt ersetzt, nach § 22 JVEG aber nur bis 25 €/h. Darüber wird gekappt. Im Übrigen wird bis zur nächsten halben Stunde aufgerundet.
Möglich sind beide Varianten: Auszahlung an den Arbeitgeber oder direkt an die zu entschädigende Person. Letzteres ist in der Praxis häufiger.