Brr, wo ist das denn?
Beiträge von simon
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In Berlin hat das unlängst geklappt. Da hat das Gericht die aufschiebende Wirkung angeordnet, nachdem die Aufhebung einer verkehrsrechtlichen Anordnung in erster Linie aus politischem Kalkül und nicht wegen einer ernsthaften Ermessensausübung geschehen ist.
Das der ADFC hierbei aber selbst die Rolle des Klägers einnehmen kann, mag ich sehr zu bezweifeln...
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Mir gehts aber gar nicht um das Stückerl, sonder um die Radwegpflicht generell auf dem Abschnitt. Wenn keine qualifizierte Gefahrenlage nach §45 (3) vorliegt für zHg 30 km/h, und Radfahren auf der Fahrbahn sicher ist, dann gibts wohl auch keine Gefahrenlage für §45 (9).
Die
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![Zeichen 241-30 [Zeichen 241-30]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-241-30.png)
sind also nicht begründet (oder zumindest aktuell nicht begründbar). Wie ist der richtige Terminus dafür?Bei Radfahstreifen innerorts ist gemäß § 45 Abs. 9 S. 4 Nr. 3 StVO keine qualifizierte Gefahrenlage erforderlich. Ganz ohne Anlass darf die Behörde natürlich trotzdem nichts machen, aber die Hürde ist doch deutlich niedriger. Ich würde es aber, nachdem insbesondere hinten keine Einfädelung ist und wegen der kurzen Menge trotzdem für ermessensfehlerhaft halten.
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Irgendwo in RLP:
Was habe ich darunter zu verstehen?
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Mein Beitrag: Landshut
Street View-Ansicht von „Landshut“ · Google Mapsmaps.app.goo.glWarum nicht einfach mal den Ampelmasten auf den 1m breiten Radweg stellen?
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T50-Zone gesehen in BaWü. Die Rechtsprechung dazu ist wohl noch nicht im Süden angekommen.
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Vielleicht wissen die Münchner Nordler ja mehr über die Verkehrsbelastung dieser Strecke.
Gezählt nicht, aber ich bin sehr sicher, dass das Belastungsbereich I ist. Am Ende wäre es wohl sinnvoller (und billiger), dass Ding als Fahrradstraße auf T30 zu beschränken...
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Als Deutscher wird er wohl einfach die nächsten Jahre nicht mehr in de Schweiz reisen.
Nä, so einfach ist das nicht. Die Schweiz kann auf Grund eines bilateralen Abkommens die Strafe auch in Deutschland vollstrecken lassen und hat sowas in der Vergangenheit auch bei Raserdelikten getan. Das für die Vollstreckung zuständig Gericht in Deutschland hatte bei dem Tunnelraser damals jedenfalls keine Bedenken hinsichtlich der Höhe der Strafe.
Quelle: https://oberlandesgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Starts…ISTPAGE=8978228
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Ich habe da mal einen Rollstuhlfahrer auf der Fahrbahn geschoben, weil der Gehweg mit Blech zugemüllt war ... und wurde angehupt. Keine Pointe.
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Oder Meinjustizpostfach. Da bleibt immer noch eine digitale Eingangsbestätigung, so dass man sich nicht dahingehend herausreden kann, die Anzeige nicht empfangen zu haben

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Oh, mein Stadtteil hat es in SPON geschafft. Normal ziehen hier nur ältere Mitbürger zum sterben hin.
Zur Sache:
Das Problem mit weg.li ist, dass man einen zusätzlichen Intermediär hat, für den eine Rechtsgrundlage zur Datenverarbeitung bestehen muss.
Sinnvoller wäre es, die Polizei über Mein Justizpostfach oder per Mail zu kontaktieren (in München hat jede PI eine Mail, zu der man auch anschreiben kann). In ersterem Fall gibt es auch keine Lücke, bei der die Daten unverschlüsselt übertragen werden.
Dass die Verarbeitung zur Anzeige bereits zulässig ist, hat das VG Ansbach bereits entschieden:
VG Ansbach, Urteil v. 02.11.2022 – AN 14 K 21.01431 - Bürgerservice
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Stade äugt nach München und will sich damit doch nur weltstädtisch geben. München schafft es genau so, keinen Winterdienst zu haben (dafür bedeckt der Schnee schön die Stolperkante zwischen Geh- und Radweg).
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Hat das gesamte Landratsamt kein einziges Dieselfahrzeug, das der arme Landrat im V-Fall sonst benutzen könnte?
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...und was kam raus?

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Die wurde in dem Fall bewusst nicht angefochten. Zum einen ist dort ziemlich viel Verkehr (mit Steigung), zum anderen besteht dann die Gefahr, dass das Gericht nur die Benutzungspflicht aufhebt - wir wollten aber ein Urteil hinsichtlich der VZ205 haben.
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Mainz hatte das mal angedacht, aber wohl nur als Versuch. Ob dann entbläut wurde, weiß ich nicht.
> Klage ich doch nochmal?
Das VG München sieht jedenfalls einen Anspruch auf Neuverbescheidung, wenn sich die Sachlage vor Ort ändert. Ich würde mir da erstmal was breites wie die Eichenstraße vornehmen.
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Als jemand, der schon in der Slowakei mit dem Rad war: Bratislava ist eine hölle für Radler, da gibt es nicht einmal eine brauchbare Wegweisung zwischen den zwei großen Bahnhöfen.
Wenn die was angehen wollen, sollten sie lieber mal am Abstand für Autofahrer arbeiten. Ich bin noch nie auf so kurzer Strecke so oft knapp oder in Kurven überholt worden. Anders als in der Ukraine sind die Autos auch schnell, weil die Straßen fast alle saniert sind.
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Und man klärt, ob die US-Justiz das übernimmt?
Wenn die so professionell arbeiten wie sonst, hat der Unfallfahrer eh nichts zu befürchten.
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Die Mühlstraße hat mal wieder eine honorable mention im Gemeindeblatt: https://donotlink.me/https://www.st…4270?download=1
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Ratingen ist eh fürchterlich. Ich habe die Stadt einmal verklagen müssen, nachdem man eine IFG-Anfrage komplett unbearbeitet gelassen hat. Im Ergebnis gab es keine Unterlagen, die kamen dann erst, nachdem ich beim Land NRW nochmal nachgebohrt habe...