Hi
immerhin kann das Video als Ermittlungsansatz der Polizei taugen. Sie kann überprüfen, ob das Fahrzeug und ggf. der Fahrer tatsächlich am betreffenden Vorfall beteiligt waren. Spuren am Fahrzeug und ggf. Zeuge, die einen Fahrer wiedererkennen, könnten dann vor Gericht als Beweise aufgeführt werden. Ohne, dass das Viedeo dort als Beweis weiter benötigt wird.
Ohne Zeugen oder Kontaktspuren dagegen wird die Videoaufnahme allein eine sehr unsichere Basis vor Gericht sein. Zwar ist in Germanien jeder Richter theoretisch frei in der Würdigung der Beweise und Zeugenaussagen, aber auch Richter folgen Trends und wollen wiedersprüchliche Revisionsverfahren vermeiden.
Hängt aber auch von der Aussage des Kameramannes ab.
Gibt er an, die Kamera zu Beweissicherungszwecken betrieben zu haben, wird das Video eher ausgeschlossen werden.
Gibt er an, gerade diese Fahrt zu privaten Zwecken wie ein Urlaubsvideo aufgenommen zu haben und es reiner Zufall ist, dass gerade der strittige Vorgang darauf festgehalten wurde, ist die Chance höher, dass das Video als Beweis zugelassen wird.