Beiträge von Explosiv

    Hi
    achtung, spoiler:

    Bei roter Fußgängerampel anhalten, absteigen und Rad auf dem Gehweg ordentlich abstellen. Zur Bellelampel laufen, betteln.
    Bei Fußgängergrün zurück zum Rad spurten, aufsteigen und unter Berücksichtigung des übrigen Radverkehrs auf dem Radweg die Straße überqueren.
    Das war wirklich einfach.

    Spoiler Ende

    zumindest hätten das die meisten motorisierten VT gerne so, und da ja der Schwarm immer recht hat, muss es so sein.

    Hi
    sicher ist es hoffnungslos.
    Allerdings ist die StVO in einigen Punkten sehr ungenau.
    Ein Gehweg ist ein Gehweg, wenn er als solcher ausgestaltet und erkennbar ist. Nur in Zweifelsfällen ist das Blauschild aufzustellen.
    Ausgestaltet und erkennbar kann man aber unendlich lange diskutieren.
    Ebenso ein sonstiger Radweg ohne Benutzungspflicht. Er ist ein solcher, wenn er als solcher erkennbar ist. Das ist doch Bullshit.
    Die eine Gemeinde bringt einen rot gepflasterten Streifen neben dem Gehweg an, um einen sonstigen Radweg zu gestalten.
    Die nächste macht das Gleiche, um halbseitiges Gehwegparken zu erlauben bzw. anzuordnen.
    Die nächste macht eines von beidem, aber mit grauem Pflaster anderer Art und Größe als die Pflasterung des Gehweges.
    und so weiter und so fort....

    es ist wirklich hoffnungslos.
    Und Wasser auf die Mühlen pathologisch Querdenkender.

    Aber streng genommen bedeutet das Schild auf Deinem Foto doch, dass man hier das Hochbord nur in Richtung Westen, also linksseitig mit dem Rad befahren muss. In Richtung Osten, also rechtsseitig, darf man es nicht befahren. ;)

    Hi
    nein. Streng genommen kündigt diese Kombination an, dass irgendwann rechts der Fahrbahn ein gemeinsamer Geh- und Radweg kommt, den man benutzen muss.
    Pfeile auf ZZ unter Hauptzeichen dienen der Richtungsanzeige, wo der mit dem auf dem Hauptzeichen angekündigten Umstand zu finden ist. Meist ein Parkplatz, hier eben ein Geh/Radweg.
    Um dagegen Anfang oder Ende einer Anordnung anzuzeigen, muss der Pfeil im Hauptschild selbst abgebildet sein.
    Das war früher anders, und aus der Zeit wird die Kombi noch stammen. Gemeint ist wohl "Ende des gemeinsamen Rad/Gehweges".

    Muss irgendwie bei den zweijärigen Straßenverkehrsschauen seitens der Behörden durchgerutscht sein.

    SCNR

    Hi
    hier wäre meines Erachtens ein geeigneter Thread, um mit mlr zu diskutieren.
    Es ist (positiv thinking)³, wenn man annimmt, die hier versammelten Radler auch nur teilweise dazu zu bringen, künftig Fahrbahnen zu meiden und die vorhandenen Radwege zu nutzen, egal, wie sie aussehen.
    Und es ist (positiv thinking) hoch (immenshohezahl) anzunehmen, man könnte die übrigen Forumsteilnehmer davon überzeuge, dass man mangels Radweg überall eher den Gehweg mitbenutzen müsste, statt auf der Fahrbahn zu fahren.

    Bei so viel positiv thinking muss mlr im realen Leben, so er daran teilnimmt, eine Aura der glückseligen Zufriedenheit ob seiner straßenverkehrsrechtlichen Weisheit umgeben.
    Jehova.

    Hi
    immerhin kann das Video als Ermittlungsansatz der Polizei taugen. Sie kann überprüfen, ob das Fahrzeug und ggf. der Fahrer tatsächlich am betreffenden Vorfall beteiligt waren. Spuren am Fahrzeug und ggf. Zeuge, die einen Fahrer wiedererkennen, könnten dann vor Gericht als Beweise aufgeführt werden. Ohne, dass das Viedeo dort als Beweis weiter benötigt wird.

    Ohne Zeugen oder Kontaktspuren dagegen wird die Videoaufnahme allein eine sehr unsichere Basis vor Gericht sein. Zwar ist in Germanien jeder Richter theoretisch frei in der Würdigung der Beweise und Zeugenaussagen, aber auch Richter folgen Trends und wollen wiedersprüchliche Revisionsverfahren vermeiden.

    Hängt aber auch von der Aussage des Kameramannes ab.
    Gibt er an, die Kamera zu Beweissicherungszwecken betrieben zu haben, wird das Video eher ausgeschlossen werden.
    Gibt er an, gerade diese Fahrt zu privaten Zwecken wie ein Urlaubsvideo aufgenommen zu haben und es reiner Zufall ist, dass gerade der strittige Vorgang darauf festgehalten wurde, ist die Chance höher, dass das Video als Beweis zugelassen wird.

    Hi
    wenn man blutend und verletzt auf dem Radweg liegt, nutzt einem die beste Waffe oder die beste Kampfsportausbildung nix mehr.
    Was helfen würde, wären KFZler, die niemanden gefährden, der auf dem Radweg fährt oder die Verlagerung des Radverkehrs auf die Fahrbahn, wo sich Fahrzeugvekehr eigentlich abspielen soll.

    Alle Selbstjustizphantasien bringen einen nicht weiter.

    Zu hoffen ist, dass der Depp gefasst wird und ggf. selbst unfreiwillig zum Radler transformiert wird.
    Und natürlich, dass das Opfer ohne bleibende Schäden und Schmerzen genesen wird und wieder auf´s Rad kommt.

    Hi
    ich denke, dass es billiger ist, Asphalt aufzuflexen, wegzunehmen und nach Baustellenende neu drüber zu ziehe, als die Verbundsteine von Hand einzeln aufzunehmen, zu säubern und nach der Bauphase noch mal neu von Hand zu legen.
    Abgesehen davon, dass die Erstellung in Asphalt für den ganzen Weg so viel billiger ist, dass man von dem gesparten Geld viele Baumaßnahmen auf diesem Weg durchführen kann.

    Hi
    ich stelle mir die Frage, ob es bei Vorhandensein eines gut angenommenen Radweges überhaupt Bedarf an einer Fahrradstraße gibt.
    So denn der vorhandene Radweg ausreichend breit und sicher ausgestaltet und geführt ist. Leider werden von manchen Zeitgenossen ja die seltsamsten Konstrukte als Radweg angenommen.

    Hi
    ich habe MLR auf "blockiert" gesetzt, sehe seine Beiträge aber immer noch.
    Geht das hier im Forum nicht anders oder wie muss ich richtigerweise vorgehen, um die Beiträge eines bestimmten Users nicht mehr mit ansehen zu müssen?
    Normalerweise wär es mir ja egal, aber seitenweises Scrollen, bis so ein Monsterauswurf endlich vorbei ist, ist auf Dauer lästig.
    Und dass keine Besserung eintritt, weiß ich bereits.

    Hi
    sind verpflichtende Radverkehrsführungen vorhanden, sind diese auch zu nutzen. Führten diese nur geradeaus, während man selbst abbiegen will, kann man sie rechtzeitig vorher verlassen und auf der Fahrbahn direkt abbiegen.
    In diesem Falle aber ist auch für Linksabbieger vorsorge getroffen. Und dann gilt, wer Radverkehrsführungen nutzt, muss ihnen auch beim Abbiegen folgen.

    Hi
    die einschlägige Verordnung gibt für Radler genau vor, wie die zulassungsfähige Lampe einzustellen ist. Stellt man sie etwas höher, sollte das auch noch kein Problem sein. Die deutlich sichtbare Hell/Dunkel-Grenze sollte jedoch auf dem Boden zu sehen sein. Ist sie das nicht, ist man auf jeden Fall ein Blender.
    Im Bereich der StVO ist Fernlicht für Radler nicht vorgesehen, daher gibt es auch keine StVzO-konformen Radlampen mit Fernlichtfunktion. Abhilfe schafft eine zweite Lampe ohne StVzO-Zulassung, die aber nur eingeschaltet werden sollte, wenn jegliche Blendung anderer ausgeschlossen werden kann. So bin ich jahrelang zur Arbeit gefahren. Rechtlich sauber ist diese Lösung aber nicht, muss jeder für sich entscheiden und die möglichen pekuniären Folgen einkalkulieren.
    Und ja, zu hoch eingestellte Fahrradbeleuchtungen sind eine Seuche, das wird wegen der zahlreichen falsch eingestellten Autoscheinwerfer oder linksseitigen Radwege mit Gratisblendfaktor nicht besser.
    Ich fahre oft auch mit kleiner Zusatzlampe am Helm, um den Tacho und Schilder besser zu sehen. Fährt mir ein Blender entgegen, blende ich damit kurz zurück, vielleicht merkt der eine oder andere ja, was gemeint ist.

    Hi
    wie wäre es mit einem jüngeren Fahrer, der auf dem Gehweg fahren muss oder darf? Die müssen zwar zum Überqueren querender Fahrbahnen absteigen und schieben, aber drauf verlassen kann man sich nicht. Je nach Alter haben die Narrenfreiheit. Wenn so einer geplättet worden wäre, würde der Artikel bestimmt anders lauten. Bei gleicher Verhaltensweise der KFZ-Fahrerin. Und laufende Fußgänger sollen auch schon vorgekommen sein.

    Hi
    was hat so ein Verhalten mit Radfahren zu tun? Man lernt schon als Kind als Fußgänger, dass man nicht überraschend hinter geparkten Fahrzeugen heraus auf die Fahrbahn treten soll. Hat man das als Radfahrer schlagartig vergessen? Oder reicht die Hirnleistung für die Transformation des gesicherten Wissens als Fußling zum Radling nicht aus? Dann ist ein Helm witzlos: es gibt nix zu schützen.


    Bei meinen 1.9m breiten Schutzstreifen hält der Radfahrer einen Abstand von 0.4m vom Lenkerende zum Bordstein, wenn man bei Längsparkplätzen einen zusätzlichen Sicherheitstrennstreifen von 0.6m einrichtet, beträgt der Abstand 1m und der Überholabstand mit 1m ist ebenso ausreichend.
    Die Radfahrerpiktogramme werden dort aufgebracht, wo der Radler fahren soll.

    Hi
    mit 0,6m zusätzlichem Sicherheitsstreifen ginge es eventuell.
    Was nicht geht, sind die ohne Parkstreifen angenommenen 0,4m lichter Abstand zum Bordstein. Es haben schon Gerichte 0,8m Passierabstand Radler/Fußling gefordert, um eine Mitschuld des Radlers bei eratisch herumeiernden Fußlingen verneinen zu können. 0,4m sind da zu wenig. Ohne Parkzeug am Fahrbahnrand braucht es also lichten Abstand wenigstens 0,8m zum Bordstein, mit Parkzeug wenigstens 1m zu ebendiesen.
    Lustigerweise erhöht sich die Sicherheit für Radlinge durch die Unsitte der Kampfparker, selbst bei vorhandenem ausreichend breiten Parkstreifen neben der Fahrbahn trotzdem mit zwei Hufen auf dem Gehweg zu stehen. Trauen wohl ihrer eigenen Gattung nicht zu, ihre Außenspiegel nicht abzufahren bzw. wollen beim Ein- und Aussteigen für sich selbst mehr Sicherheitsraum schaffen. Da sich die Rennleitung um Stehzeug nicht kümmert und das OA außerhalb der Parkraumbewirtschaftung auch nicht kümmert, greift diese Unsitte immer weiter um sich.
    Mich freut es auf der einen Seite als Fahrbahnrader, da ich dadurch weniger weit auf die Fahrbahnmitte zu ausweichen muss, auf der anderen Seite stört es mich als Fußgänger, wenn meine Einkaufstaschen an den heiligen Blechen durchgescheuert werden wegen Platzmangel. Wenn den Kampfparkern egal ist, wo sie ihr Blech hinstellen, ist es mir auch egal, wie dieses Blech hinterher aussieht.

    @Explosiv

    Bei Längsparkplätzen sollte der Schutzstreifen dann um einen Sicherheitsabstand zu den geparkten Autos erweitert werden,
    indem man z. B. die Kernfahrbahn schmaler macht.

    Hi
    der von Gerichten als ausreichend angesehene Sicherheitsabstand zu geparkten KFZ beträgt 1m. Schon mal einen Schutzstreifen zwischen Radverkehrsanlage und Parkstreifen für KFZ gesehen, der 1m breit ist?
    Die von mir bisher gesehenen Schutzstreifen haben nicht mal 0,5m Breite. Wer dann auf seinem "separierten" Weg ziemlich rechts fährt, damit die KFZ ihn in ausreichendem Abstand überholen, fährt automatisch zu dicht an den parkenden KFZ vorbei und kriegt eine Mitschuld, wenn er gedoort wird.
    Ohne Schutzstreifen dagegen fährt man mit lichtem Abstand von wenigstem 1m an den Parkern vorbei und der KFZ-Verkehr muss zusehen, ob er dort mit ausreichend Abstand überholen kann oder hinterherfahren muss. Überholen die KFZ dann zu eng, gibt es die Ausrede "ich war auf meiner Seite der Separierung" nicht.

    Gerade unsichere Radler tendieren dazu, auf den ihnen zugewiesenen "Schutzstreifen" auf der Fahrbahn weit rechts zu fahren und tappen damit in die Dooring-Falle. Und die erfahrenen Radler, die auf dem Schutzstreifen weit links fahren bei parkenden KFZ rechts des Streifens werden dann zu eng überholt. Ob da jetzt noch ein Sicherheitsabstand von 0,2 bis 0,5m zwischen "Schutzstreifen" und Parkstreifen ist oder nicht, macht beim Überholabstand nicht so viel aus, dass dieser ausreichend sicher wird.