Beiträge von Explosiv

    Hi
    wenn man solchd Kampfparker auf ihr Tun anspricht und nicht nur wüst beschimpft wird, läuft es meist darauf hinaus:
    "ich weiß, es ist verboten, aber wen kümmert es?"

    Durch konsequentes Anzeigen würde denen gezeigt, dass es durchaus jemanden kümmert.

    Leider war ich bisher auch nicht konsequent und habe nur sporadisch und bei hartnäckigen Dauerkampfparkern das Ordnungsamt informiert.
    Der Dauerkampfparkende Pizzabote wäre allerdings dabei gewesen, so was kann ich gar nicht ab.
    Nicht das ich das für mich mache, zuverlässig zugeparkte Radwege sind objektiv unbenutzbar und ich fahr dort auf der Fahrbahn. Aber leider gibt es noch genug Lemminge, die wie im beschriebenen Falle dann gerne unter die Räder kommen.
    Dem Falschparker passiert nach so einem Unfall nicht viel, nur die Tatbestandsnummer der Owi-Anzeige ändert sich und der Zahlbetrag ist etwas höher. Hier wäre eine Änderung von Gesetz und Rechtsprechung dringend erforderlich.

    Hi
    ist zwar traurig, dass es oft uns Radler trifft mit "mangelndem öffentlichen Interesse", aber teilweise können die Staatsanwälte auch nix dafür.

    An der Saar hat vor kurzem ein Richter seinen Job hingeschmissen. War erst Staatsanwalt, mit ständig überfülltem Schreibtisch vom ersten Tag an und überhaupt keiner Chance, jeden Vorgang ordentlich zu bearbeiten.
    Und als Richter ging das dann so weiter, dass er sich vor einer Verhandlung nur selten die Akten ordentlich durcharbeiten konnte, um sich vorzubereiten.
    Da er das mit seinem Diensteid nicht vereinbaren konnte und Rufe nach Abhilfe wirkungslos blieben, hat er gekündigt. Und das ist kein älterer Herr, der nicht mehr so ganz schnell ist, sondern ein Mann im besten Alter.

    Da versteht man vielleicht, dass mancher Staatsanwalt alles was geht einstellt, um sich um die in seinen Augen dringendsten Fälle zu kümmern. Beinaheunfälle fallen da hinten runter.

    Ist zwar nicht befriedigend, aber wenigstens keine böse Absicht. Nur das System, ständig unterfinanziert und mit zu wenig Personal ausgestattet.

    Hi
    ich denke, die verunfallte Radlerin hat sich nach StVO korrekt verhalten, genutzt hat es ihr nix.
    Leider reicht das regelkonforme Verhalten allein nicht aus, man muss auf dem Rad noch mehr als im KFZ die Fehler der anderen VT erahnen und sich entsprechend vorsichtig verhalten.
    Hat jemand nen Glaskugelhalter für den Lenker übrig?

    Hi
    aber für die niedrigste Stufe der Prävention, so man das überhaupt noch Prävention nennen will, hätten sie noch genug Personal: für die Verfolgung angezeigter Gefährdungen, die nur mit Glück nicht zu einem Unfall geführt haben.
    Hier einerseits das öffentliche Interesse an der Verfolgung zu verneinen und andererseits die hohe Zahl der Radverkehrsunfälle zu beklagen, ist mehr als Schizophren.

    Hi
    man kann es sich natürlich einfach machen und die Dosenfahrer und Händler belächeln, wenn letztere nicht mehr auf dem Wochenmarkt einkaufen mangels Parkplatz.

    Man kann aber auch mal über den Tellerrand blicken und erkennen, dass hier ein den ÖPNV stärkender P+R-Parkplatz einfach zweckentfremdes wurde. Zwar zu einem guten Zweck, aber es ist wieder symptomatisch dafür, wo eine Gemeinde meint, im Notfall etwas abknapsen zu können. Schön, dass es hier bis auf die örtliche Wirtschaft durchschlägt, da diese eher Gehör findet als der gemeine Fernpendler, der sich per P+R am ÖPNV beteiligen und nicht das Chaos in Ballungsgebieten erhöhen möchte.

    Ich finde es durchaus nachvollziehbar, dass Kunden, die sich regional versorgen wollen, ggf. auch mit regionalen Bioprodukten, für ihren einmal die Woche stattfindenden Einkauf das KFZ benutzen wollen. Nicht jeder hat ein Lastenrad und die nötige Kondition, größere Mengen Einkaufsgut weit nur mit Muskelkraft zu transportieren. Der MIV hat bisweilen schon noch seine Berechtigung.
    In Großstädten mit genügend fußläufiger Kundschaft und engmaschigem ÖPNV mag ein Wochenmarkt auch ohne genügend Parkplätze funktionieren, in Randgebieten dagegen eher nicht.

    Hi
    eine Gefährdung des Straßenverkehrs, immerhin eine strafbewehrte Handlung, ist also erst zu ahnden, wenn tatsächlich ein Unfall passiert ist.
    Würden wir das im Arbeitsschutz auch so handhaben, hätten wir wieder mehr Invalide auf den Straßen.
    War eine Aufgabe der Ordnungsmacht nicht die Prävention?

    Hi
    wenn dann- wie innerorts oft zu beobachten- rechts der Fahrbahn Parkplätze markiert sind, liegt deren Doring-Bereich im "Schutzstreifen" und nimmt 50-60% davon in Anspruch. Der Abstand Außenkante Radler zu Außenkante Stehzeug muss dann bereits 1m betragen, abzüglich der Lenkerbreite von wenigstens 60 cm verbleiben als "Schutzabstand" zum KFZ-Verkehr 30 cm.

    Warum versucht man immer, dem mündigen KFZ-Führer seine Verantwortung abzunehmen, indem man fragwürdige Markierungen auf die Fahrbahn pinselt? Beim Überholen von Radlern sind 1,5m Abstand einzuhalten, egal, wo der Radler sich auf der Fahrbahn befindet.
    Zusätzliche Markierungen täuschen nur eine Sicherheit vor, die gerade dort dann nicht vorhanden ist. In der Tat meinen viele KFZler, dass alles in Ordnung ist, wenn sie auf "ihrer" Seite der Markierung bleiben, auch, wenn dann deutlich zu dicht überholt wird. Das wäre dann das Problem des Radlers, sie hätten keinen Fehler gemacht.

    Daher:
    gut gemeint ist oft nicht gut gemacht. Und mit Schutzstreifen lockt man gerade unsicher Radler auf die Fahrbahn, die dort dann Erlebnisse haben, die sie um so vehementer nach baulich getrennten Radwegen fordern lassen. Was unnötig wäre, würden die erforderlichen Abstände eingehalten und nicht nur irgendwelche Markierungen beachtet.

    Hi
    das ist ja eben das, was Peter wahrscheinlich anmerken wollte:
    gäbe es den Radweg zwischen/neben Gehweg und Wartebereich der Haltestelle nicht, gäbe es auch keine Konflikte mit Kampfstehern und keine daraus resultierenden Unfälle.
    Mit anderen Worten: auf der Fahrbahn wäre das nicht passiert.

    Hi
    ruhig, Brauner. Bevor weiter auf den armen Vermieter eingeprügelt wird:
    aus den Komentaren zu der Meldung geht hervor, dass der Vermieter sehr wohl den Mieter benannt hat, dieser aber seinerseits nicht verraten hat, wer der Fahrer war.
    Wenn ich z.B. einen Dienstwagen brauche, bekomme ich einen Mietwagen, den mein Arbeitgeber angemietet hat. Dieses Konstrukt ist gerade in größeren Firmen alltäglich, und oft werden für gemeinsame Fahrten mehrerer Mitarbeiter alle als mögliche Fahrer benannt. Da wird es dann schwer, auszubaldowern, wer tatsächlich gefahren ist.
    Also Prügel jetzt eher für den Mieter, der den Fahrer nicht benennen will.... :evil:

    Hi
    bei dem knappen Budget würde ich die Augen aufhalten wegen Gebrauchtradböse oder ähnlichem. Und beim Kauf jemanden mitnehmen, der sich auskennt, denn bei Rädern hat sich sehr wohl einiges getan, was die Preise rechtfertigen kann. Wer da so wenig Ahnung hat, macht mit seinem kleinen Budget dann auch noch einen Fehlkauf und lässt die Möhre nach ein paar Fahrten frustriert im Keller verrotten.

    Hi
    wer sagt, dass die autonomen KFZ defensiver fahren würden?
    Nach einer Übergangszeit, bis die Technik etabliert ist, könnten die Dinger miteinander kommunizieren und erkennen, ob noch handgelenkte Fahrzeuge in relevanter Nähe sind oder nicht.
    Sind die Autonomen unter sich, könnten sie ihre Fahrmanöver abstimmen. Das würde erheblich geringere Abstände der Fahrzeuge untereinander und zu Fahrbahngrenzen ermöglichen. Der Passagier könnte auch eingeben, ob er günstig oder schnell an sein Ziel kommen möchte. Die Günstigen würden dann auf der rechten Seite der Fahrbahn mit verbrauchsoptimierter Geschwindigkeit fahren, die Eiligen auf der linken Fahrbahnseite mit auf die Kolonne abgestimmter Höchstgeschwindigkeit bei minimalem Abstand. Auch die Seitenabstände könnten verringert werden, so dass auf einer Autobahnfahrbahn mit zwei Spuren für Menschen 4 Spuren für Automaten genutzt würden.

    Das würden sich höchstens Formelpiloten eigenhändig trauen, der übliche Testosteronraser würde sich dabei in die Hosen machen. Aus humanitären Gründen würden daher die Scheiben der Fahrzeuge als Monitore ausgerüstet, die alles mögliche zeigen könnten, nur nicht die aktuelle Verkehrssituation.

    Hi
    ja, zumindest hat er das Verbot des Einfahrens in eine blockierte Kreuzung mißachtet.
    Zudem hat er wohl, bereits auf der Kreuzung stehend, eine für ihn günstige Lücke entdeckt und ist in diese eingefahren. Dabei war er wohl so auf die Autoschlangen konzentriert, dass er den Radweg, den er querte, nicht beachtete und der Radlerin die Vorfahrt nahm.
    Nun dreist zu behaupten, der Unfall wäre für ihn unabwendbar gewesen, hat die Staatsanwaltschaft entsprechend sanktioniert. Gut so.

    Hi
    so was nennt man Rebound-Effekt.
    Die Deppen denken, da sie eine Warnweste und Helm tragen, was der Gesetzgeber gar nicht fordert, würden sie die Sicherheitsanforderungen dermaßen übererfüllen, dass sie auf die vorgeschriebenen Lichteinrichtungen verzichten können.
    Der scheinbare Sicherheitsgewinn schlägt in ein Sicherheitsdefizit um, während sich die Deppen ganz doll sicher vorkommen.

    Ist wie das zu schnell Fahren mit ABS oder nicht Anschnallen mit Airbag.

    Hi
    es gibt bereits detaillierte Vorschriften für Radler, sowohl was die aktive als auch die passive Beleuchtung angeht.
    Die vorgeschriebenen Reflektoren haben den Vorteil, dass sie, so sie denn montiert sind, nicht vergessen werden können. Ich sehe da keinen Vorteil für die Warnweste.
    Und wieso sollte jemand, der sich bisher nicht an Recht und Gesetz hält und sein Rad nicht ordentlich ausstattet plötzlich einer Warnwestenpflicht nachkommen?
    Besser wäre es, die vorhandenen Vorschriften durchzusetzen, als neue einzuführen und dann ebenfalls nicht zu kontrollieren.

    Und für das Fahren abseits von Fremdbeleuchtung gibt es durchaus rechtskonforme Fahrradbeleuchtung, die die Wege ausreichend erhellt. Darf man halt wegen Sichtfahrgebot und Selbsterhaltungstrieb nicht immer so schnell fahren, wie man möchte. Das geht dem Rest der Verkehrsteilnehmer aber auch so, dass sie nicht überall so schnell fahren können, wie sie möchten.
    Wenn allerdings Gehwege mangelhaft ausgeleuchtet sind im Vergleich zur Fahrbahn, kann man sich als Fußgänger durchaus mal beschweren.

    Hi
    mehr Radler kriegt man nur auf`s Rad, wenn das Radfahren weiter normalisiert wird.
    Jede Auflage, die man den Radlern macht, verringert die Bereitschaft, auf`s Rad umzusteigen oder weiter Rad zu fahren.
    Ist vielleicht genau das, was eigentlich gewollt ist.

    Hilfreicher wäre es, die Radler auf der Fahrbahn zu belassen, wo sie auch ohne Warnweste sicher gesehen werden.
    Und die Knöllchen für Radfahren ohne Licht so schmerzhaft hoch anzusetzen, dass man sich von dem Geld ein neues, ordentlich beleuchtetes Rad kaufen könnte.
    Dann noch Falschparken in den Bereich eines Satzes Reifen für das verwendete Fahrzeug gehoben, und das Leben könnte weit einfacher sein.
    Auch ohne Warnwesten.

    Hi
    da fehlen halt die vorgeschriebenen Querungshilfen zu Beginn und Ende von linksseitigen Radverkehrsanlagen.
    Wenn dann noch festgestellt wird, dass im Ortseingangsbereich "noch zu schnell" gefahren wird, helfen gerade die Querungshilfen, die Geschwindigkeit zu reduzieren.

    Schilder abmontieren allein hilft halt noch nicht aus, wenn man außerorts gezwungen wird, linksseitige Radwege zu benutzen.