Hi
die mobilen Schilder haben noch Zusatzzeichen. Die sehen zwar nicht so aus, also ob sie amtlich und somit beachtlich wären, aber einen gewissen Zweck will man wohl verfolgen.
Ich tippe auf temporäres Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen.
Beiträge von Explosiv
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Hi
ich würde auch spekulieren, dass die ältere Dame die Fußgängerin nicht wahrgenommen hat, vom Unfall überrascht war und außer Lenker verreißen nix getan hat. Sonst hätte die Kiste nach 35m gestanden und nicht ein Schild demoliert. Hoffentlich gibt sie freiwillig den Lappen ab, rechtliche Handhabe hierzu gibt es imho keine. -
Sinnfreier geht es nicht. Das
bezieht sich auf die gesamte Straße, also auch eventuell angelegte Gehwege und sogar Radwege.
Dasverbietet auf dem jeweiligen Straßenteil jeden anderen Verkehr als Fußgängervekehr. Ein
ist also hier doppelt überflüssig.
Haben die Schilder zu viel oder können die keine StVO lesen? -
Hi
das ist nur ein Kampfparker mit Geld für Porsche und für Knöllchen. -
Hi
das kommt für den Abbieger natürlich noch dazu.
Ich wollte auf die Wirkung für die Geradeausfahrer auf der Hauptstraße hinweisen. Die würden Bauklötze staunen, wenn sie erführen, dass das kleine Z205 auch ihnen die Vorfahrt nimmt.
Und die StVB sieht das natürlich auch ganz anders. Im VP heißt diese behördeninterne Regelung MSDWGI= man sieht doch was gemeint ist. Wird sogar von manchen Gerichten anerkannt "neun von zehn VT verstehen..."
Die restlichen 8 Millionen Germanen und Zugewanderte fallen also hinten runter, scheinbar kein großer Verlust. -
Ich denke, die Beschränkung auf solche Gegenden kann man getrost weglassen, wenn man den hier im Forum zahlreich vertretenen Hamburger Radlern Glauben schenken darf. Mancherlei Fußgänger ist es nicht mal ansatzweise klar, dass es Verkehrsregeln auch für zu-Fuß-Gehende gibt.Auch außerhalb der norddeutschen Tiefebene, die nach Ansicht der meisten Experten eh nicht für die menschliche Besiedlung geeignet ist, gibt es beachtliche Ansammlungen humaner Behausungen.
Als meine Schwester vor über 10 Jahren in Konstanz wohnte, bekam ich ob der zahlreichen und selbstbewußt auftretenden Radfaher dort fast einen Kulturschock. Fußlinge auf Radwegen wurden lautstark weggeklingelt oder der Arsch abgefahren. Deshalb achteten die Fußlinge sehr genau darauf, auf welchem Straßenteil sie gerade unterwegs waren. Die Touristen hatten eine steile Lernkurve. -
Man kann das 240er auch anderweitig sinnlos platzieren. Zb. in unserem Skylineplaza-Labyrinth (fast täglich wechselnde Verkehrsführung, täglich neuer Irrsinn!):
Nicht nur dass es komplett
den Taxiparkplatzdie Absenkung zur Fahrbahn behindert, welchen Sinn ergibt es hier? Oder haben besoffene Jugendliche nächtliches Schilderrücken gespielt?Hi
ist doch prima. Dasmacht die gesamte Fahrbahn zum gemeinsamen Geh- und Radweg, der Fußling auf dem Zebra scheint ja auch nicht diesem zu folgen, sondern das neue Territorium in Besitz zu nehmen. Find ich spitze.
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Hi
klargestellt wird damit gar nix. Auch wenn das kleine Z205am Radweg steht, entfaltet es seine Wirkung auch auf die Reststraße, also auch die Fahrbahn.
Somit hat man eine negative Vorfahrtauf der Hauptstraße und eine negative Vorfahrt
auf der einmündenden Straße. Super Sache.
Es wird gerne übersehen, dass einige Verkehrszeichen per Definition für die gesamte Straße gelten und nicht nur für einzelne Straßenteile anordenbar sind.
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Wie viele Betten willst Du denn auf Vorrat speichern?
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Hi
in Gegenden ohne selbstbewußte und zahlreiche Radler, die auf ihr Wegerecht pochen, geht es den meisten Fußlingen am Arsch vorbei, ob da irgendeine Pflastermalerei beschilderte Anordnungen unterstützen und vorgeben, wo sie laufen dürfen und wo nicht. Die laufen einfach überall rum, wo keine Autos fahren. Und manchmal auch dort. -
Hi
leider hat man es seitens des Normgebers versäumt, Fristen für den Übergang zu setzen, bis wann alle benutzungspflichtigen Radverkehrsanlagen den neuen Vorschriften entsprechen müssen.
Neu ist dabei relativ und über 16 Jahre her. Mit den angesprochenen 2-järigen Verkehrsschauen, die seither abzuhalten sind.
Es ist leider normal, dass die StVB sich nicht an Recht und Gesetz halten, wo es Aufwand bereitet und Geld kostet. Wenn selbst Neuanlagen nicht vor den einschlägigen Vorschriften bestehen, wie will man da erwarten, das Altanlagen zügig angepasst oder beseitigt werden? In einer Nation von Autofahrern? -
Hi
ein Pedelec wird aber eher müde als ein routinierter Alltagsfahrer oder gar ein Radsportler. Und letzterer fährt normal eher oberhalb von 35 und müde immer noch locker 25. -
Hi
mit Pedelecs werden wieder mehr Leute auf´s Rad gelockt, die es eigentlich rein körperlich nicht mehr könnten. Und dann passiert dort das gleiche, was man in KFZ beobachten kann. Mit der Situation überfordert, aber dank Maschine mit zügigem Tempo unterwegs führt zu Unfällen, die ohne Maschine nicht passiert wären oder dank geringerem erreichbarem Tempo weniger heftig ausgefallen wären.
Einmal nimmt also der Radverkehr dank Pedelec insgesamt zu, da nun auch Gruppen das Rad nutzen, denen das vorher zu anstrengend war. Und mit steigendem Radverkeh steigt auch die Unfallzahl an.Zum anderen steigt der Anteil derer in der Gruppe der Radfahrer an, die eher von komplexen Verkehrssituationen überfordert sind und trotzdem mit relativ hoher Geschwindigkeit unterwegs sind.
Aber deswegen das Pedelec verbieten wäre das Kind mit dem Bade ausschütten. Jeder ist für sich und seine Fahrweise selbst verantwortlich, und auch mit dem Pedelec muss man nicht ständig mit 25 km/h unterwegs sein, wenn es die Situation nicht hergibt. Wenn man für KFZ einmal im Leben einen Führerschein macht und nie mehr auf Tauglichkeit untersucht wird, kann man auch Pedelecs nicht verbieten, nur weil einige Fahrer ihr Gefährt eventuell nicht beherrschen. Ist ja auch fraglich, bei wie vielen der Unfälle mit Pedelec-Beteiligung der Fahrer des Pedelec Verursacher des Unfalls war.
Verstärkend kommt eventuell hinzu, dass nun auch wieder Personengruppen auf´s Rad steigen, die den Straßenverkehr seit Jahren nur noch aus der Perspektive des KFZ kennen und der irrigen Ansicht sind, dass das Radfahren auf Rad- und Gehwegen sicherer wäre als auf der Fahrbahn. Kombiniert mit hohem Tempo sind dann mehr Unfälle mit Radlern unausweichlich.
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Hi
so genau habe ich seine Karriere dort nicht verfolgt. Kannst Du aufklären? -
Hi
kommt darauf an, wie kreditwürdig MLR ist. Der Anwalt gewinnt immer, nämlich sein Honorar. So kann man prima ein großes Vermögen in ein kleines oder Schulden verwandeln.Zurück zum Lenker:
es ist nicht nur so, dass keine Teile von Rad oder Ladung über die Linie auf den Gehweg ragen dürfen.
Es hat sogar schon Urteile gegeben, dass Radler zu Fußgängern 80cm Sicherheitsabstand halten müssen, da bekannt ist, dass diese auch mal unvermittelt die Richtung ändern können. Ich kenne wenige getrennte Geh- und Radwege, auf denen das möglich ist. -
Hi
für sinnvolle Radwege braucht es keine Benutzungspflicht. Die werden von fast jedem gerne angenommen.MLR sollte seiner Latte an Studienfächern noch Religion und Altgrieschich hinzufügen, damit er in ein Priesteramt kommen kann. Katholisch natürlich.
Sobald er dann Papst ist, kann er wenigstens von seinen Schäfchen widerspruchslosen Gehorsam verlangen. Dann aber hinterher nicht über leere Kirchen jammern... -
Hi
da Radwege nur dort angelegt werden dürfen, wo genügend Fläche für den Fußgängerverkehr über bleibt, kann der rotgepflasterte Teil des Gehweges kein Radweg sein, auch kein sonstiger. Da hat die Gemeinde schlicht zu viel Geld gehabt und Muster legen lassen.
Vielleicht hatte man im Sinn, den roten Teil für Radler zu bläuen, dann aber eingesehen, dass das keinen Bestand haben kann.
Hier ist dann so ein Fall gegeben, in dem man das Zeichenanbringen sollte, um die Gehwegeigenschaft klar herauszustellen. Also zu den Kosten für die aufwendige Pflasterung auch noch Kosten für Schilder. Scheinbar eine reiche Gemeinde...
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Hi
wenn die Frist nicht wieder geschoben wird, da die Gemeinden nicht mit der Nachrüstung von Radlerampeln nachkommen. -
Hi
wer eine Baustelle im öffentlichen Straßenverkehr einrichtet, muss sich vorher beim zuständigen Amt eine Genehmigung hierzu einholen. Teil der Genehmigung ist die verkehrsrechtliche Anordnung, wie die Baustelle abgesichert werden muss und wie die Verkehrsführung geändert und beschildert werden muss.
Augenscheinlich sind manche Baufirmen damit überfordert, entweder die Anordnung zu verstehen und ordentlich umzusetzen oder die hierfür notwendigen Verkehrsschilder vorrätig zu haben oder auszuleihen. Genommen wird, was auf dem Fahrzeug oder im Fundus ist, und fertig. An Radler wird meist nicht gedacht, eventuell fehlt deren Berücksichtigung schon in der Anordnung der Behörde.Und leider sind die Behörden wohl auch nicht in der Lage, regelmäßig die Baustellen auf Einhaltung ihrer Anordnung hinsichtlich der Beschilderung zu kontrollieren.
Was die Qualität der Ausführung der Anordnung angeht, gibt es eine Art Reihenfolge der Qualität nach der Gefahrenlage der Baustelle. Auf Nebenstraßen mit geringem Tempo und Verkehr wird eher geschlampt als auf Durchgangsstraßen mit höherem Tempo und viel Verkehr.
Auf Landstraßen mit hohem Tempo und viel Verkehr und auf Autobahnen wird genauer kontrolliert und besser beschildert. Oft wird die Baustellenabsicherung hier an Spezialfirmen übergeben, die genau nach RSA und der Anordnung der Behörde absichern und beschildern.
Denn der Leiter der Baustelle haftet für die Absichrung und Beschilderung. -
Hi
ich denke mal, bei baulicher Trennung, also kleiner Bordstein oder Kante zwischen Gehweg und Radweg, steht ein, möglichst rechts vom Radweg.
Ohne bauliche Trennung nur mit weißem Strich vom Gehweg abgetrennter Radweg muss einhin.
Was die Behörden dann daraus machen ist leider lokal unterschiedlich und nicht gerade rechtsstaatmäßig.