Beiträge von Explosiv

    Trotzdem wird verlangt, dass ein auf öffentlichem Grund geparktes Fahrzeug spätestens alle 3 Tage kontrolliert wird. Eben weil es mobile Haltverbote und andere Dinge gibt. Das geforderte Wochenende ist eher ein Kuriosum als jetzt gesicherte Rechtsprechung.

    "ich fahr jetzt so schnell die Kiste hergibt durch die Stadt, um es dem Hirni in dem andern Karren zu zeigen. Wer mir in den Weg kommt hat Pech gehabt"

    Das seh ich als Vorsatz.

    "ich fahr jetzt so schnell die Kiste hergibt durch die Stadt, um es dem Hirni in dem andern Karren zu zeigen. Wird schon gut gehen"

    Das seh ich als unrealistischen Gedankengang.

    So funktioniert das Recht in diesem Lande aber schlicht und einfach nicht - und das zurecht.
    Woran machst Du eigentlich die Wahl Deiner Geschwindigkeit in bestimmten Situationen fest?


    Zuallererst daran, was die dortige zHG ist.

    Zitat


    Ich zumindest fahre so langsam, dass ich denke: "das geht jetzt zuverlässig gut". Das ist im Grundsatz genau das gleiche wie "wird schon gut gehen". Für die verschiedenen Abstufungen bei Fehleinschätzungen von "wird schon gut gehen" gibt es die verschiedenen Abstufungen von Fahrlässigkeit. Und auch wenn man sich besonders übel verschätzt, entsteht daraus kein Vorsatz.

    Hier besteht der Vorsatz aber schon in der massiven, bewussten Überschreitung der zHG igO. Das ist allein schon vorwerfbar.

    Zitat


    Sonst müsste man absolut jeden, der mit 55km/h innerorts jemanden überfährt, lebenlänglich in den Knast stecken. Denn im Endeffekt hat er sich bei der Gefährlichkeit seines Tuns nur sehr stark verschätzt. Gleiches gilt für die diversen Rechtsabbieger, die halt doch nicht genug geguckt haben. Denn am Ende biegen viele dann doch mit dem Gedanken ab "wird schon passen".
    Das führt nicht zu einer gerechteren Rechtsprechung.


    Zwischen leichter Überschreitung der zHG und massiver Überschreitung im gemeingefährlichen Ausmaß gibt es einen Unterschied. Dieser wird vor Gericht herausgearbeitet und bestimmt sowohl die Anklage als auch das Urteil. Das geht nicht digital, sondern analog.

    Zitat


    Ich denke, am Ende wird es ein Urteil wegen fahrlässiger Tötung geben. Der Strafrahmen reicht von Geldstrafe bis 5 Jahre. Der vorliegende Fall grenzt bereits an Vorsatz, weshalb die Strafe im oberen Bereich liegen sollte.


    Imho ist die Grenze zu Vorsatz bereits überschritten. Zumindest Totschlag ist drin. Mord anklagen, um wenigstens Totschlag zu erreichen, ist ne gute Taktik.

    Zitat


    So langsam fühle ich mich zu folgender Klarstellung genötigt:
    Ich halte viele Urteile im Strafrecht für skandalös milde. Gerade im Verkehrsrecht sind die Strafen für vorsätzliche Taten viel zu niedrig. Aber das, was der Staatsanwalt hier versucht, ist meiner Meinung nach nicht mehr seriös.

    Wenn ich mal jemanden umbringen möchte, mach ich das im Straßenvekehr. Als nicht Vorbestrafter hab ich da beste Aussicht, mit Bewährung rauszukommen.
    Und der Staatsanwalt hält hoch an, um wenigstens etwas an Strafe aus den windelweichen Richtern herauszukitzeln.

    Es geht nicht darum, was die Männer grundsätzlich wissen und nach reiflicher Überlegung in einer Prüfungssituation antworten würden.Strafrechtlich ist nur relevant, was ihnen in dem konkreten Moment durch den Kopf gegangen ist. Für bedingten Vorsatz wäre ungefähr folgender Gedanke nötig:
    "Jetzt kachel ich wohl gleich mit 160 in einen rein, der dann wohl stirbt. Na ja, ist dann halt so.".
    Ein anderer möglicher Gedanke wäre: "Ups, ist ganz schön schnell. Wird aber schon gut gehen."

    Letzteren halte ich für wesentlich wahrscheinlicher. Das wäre aber dann nur fahrlässig.

    "Wird aber schon gutgehen" beinhaltet für mich die Erkenntnis, dass es auch nicht gutgehen könnte. In Kauf nehmen. Mord.

    Es kommt nicht darauf an, was ein normal verständiger Mensch nach reiflicher Überlegung in dieser Situation getan hätte. Es ist nur wichtig, was der Täter sich in dem Moment tatsächlich gedacht hat.Der Richter müsste also zu der Überzeugung kommen, dass der junge Mann während der Begehung der Tat einen tödlichen Unfall ernsthaft für möglich gehalten und sich mit dieser Tatsache abgefunden hat.
    Das nachzuweisen dürfte sehr schwierig sein.

    Für einen bestens ausgebildeten und in seinen Fähigkeiten geprüften Inhaber einer Fahrerlaubnis für KFZ bedarf es keiner reiflichen Überlegung, was bei einem Rennen weit oberhalb der zHG igO alles passieren kann. Es wurde ihm beigebracht und abgeprüft. Z.B. bei der Berechnung von Bremsweg, Reaktionsweg und Anhalteweg.
    Unüberlegtheit ist also kein Argument, sonst müsste man obligatorisch von jedem Führerscheinaspiranten die Ablegung einer MPU zum Nachweis der Reife zum Führen eines KFZ fordern.
    Wie will der Richter denn nicht zur Überzeugung kommen, dass die jungen Männer genau wissen, dass bei weit überhöhten Geschwindigkeiten tödliche Unfälle mit steigender Geschwindigkeit immer Wahrscheinlicher werden? Wo soll der Adrenalinkick denn herkommen wenn nicht vom gestiegenen Risiko? Dem Fahren im Grenzbereich oder darüber hinaus?
    Würde das in Frage gestellt, würde ich die Forderung nach obligatorischem MPU für Führerscheinaspiranten noch um einen zwingend notwendigen Test des IQ ergänzen. Psychologen sollten dann festlegen, wie weit der IQ über dem von handelsüblichem Roggenbrot liegen muss, um für einen FS in Frage zu kommen.

    Nur absolute Volltrottel können davon ausgehen, wiederholt massiv die zHG überschreiten zu können und zu erwarten, dass dabei nie etwas Ungewolltes passiert.
    (Fast hätte ich Unvorhergesehenes geschrieben, aber das wäre falsch, da Unfälle unter diesen Umständen schon mehr als vorhersehbar sind.)

    Tut mir leid, das seh ich anders.
    Derjenige, der seine schwangere Ex abmurkst, tötet mit Vorsatz 2 Menschen.

    Wer igO Hochgeschwindigkeitsrennen austrägt, nimmt billigend in Kauf, ggf. eine ganze Menschengruppe zu töten. Es war bisher pures Glück, dass immer nur einzelne oder weinige Personen getötet wurden. Das kann auch ganz anders ausgehen.

    Und dann hinterher sagen: "Sorry, hab ich mir keinen Kopf drum gemacht, jetzt tut es mir leid" ist etwas wenig.

    Ich sehe bei Rennen in Ortschaften mit Todesfolge folgendes Mordmerkmal erfüllt (aus Wikipedia):

    "Gemeingefährliche Mittel
    Als Mord gilt auch die Tötung unter Einsatz eines gemeingefährlichen Mittels. Dieses ist dadurch gekennzeichnet, dass es in der konkreten Tatsituation eine Mehrzahl von Menschen an Leib und Leben gefährden kann, weil der Täter die von ihm ausgehende Gefahr nicht beherrschen kann.[53] Typische Fälle hierfür sind die Zündung einer Bombe an einem belebten Ort, Steinwürfe von einer Autobahnbrücke oder Brandstiftung in einem von mehreren Personen bewohnten Haus. Dies sollte jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Art und Intensität der hervorzurufenden Gefahr umstritten ist. Insoweit hat sich auch noch keine einheitliche Richtung in der Rechtsprechung herausgebildet. Auch hinsichtlich des gemeingefährlichen Tatmittels fordern Vertreter der Verwerflichkeitskonzeption, wie die Rechtsprechung eine zusätzliche subjektive Anforderung. Sie sehen die Strafschärfung dann in einer besonderen Rücksichtslosigkeit des Täters begründet.[54] Dies wird vonseiten der Gefährlichkeitskonzeption wiederum für entbehrlich gehalten, da bereits die Art und Weise der Tatausführung die besondere Gefährlichkeit und damit die erhöhte Strafe begründe.[55] "


    Mehrzahl von Menschen an Leib und Leben gefährdet- check
    die ausgehende Gefahr wird vom Täter nicht beherrscht- check
    => Mord.

    Niedere Beweggründe kann man auch sehen, Tat dient der Befriedigung des eigenen Egos ohne Rücksicht auf die Sicherheit anderer.

    Die Anklage ist richtig, wenn auch ehrgeizig. Mal sehen, was bei rauskommt. In Köln gibt es ja nur einen Klaps auf den Po.

    Nun ja, auf was will man den Fokus legen?
    -Anteil einer Verkehrsart an allen Wegen. Wahrscheinlichkeit, welche VA man nutzt?

    Verknüpft mit Unfall- oder Opferzahlen berücksichtigt es nicht, dass Fussgänge vor allem im Nahfeld erfolgen, wo man sich gut auskennt und Gefahren eher gar nicht erst aufkommen lässt.

    - Anteil der Kilometer. Wieviel Kilometer werden mit den einzelnen VA durchgeführt.

    Verknüpft mit Unfall- oder Opferzahlen berücksichtigt das nicht, dass es mit verschiedenen VA leichter fällt aufgrund der hohen Geschwindigkeit viele Kilometer für unter den Bruchstrich zu sammeln. Flugverkehr kommt da immer gut weg, da ein einzelner Weg gewöhnlich eher sehr lange ausfällt, mehrere hundert bis mehrere tausend Kilometer. Auch Autofahrten sind oft länger, als man mit den übrigen Verkehrsarten an einem Tag überhaupt hinbekommt- ÖPNV mal ausgenommen.

    - Anteil der Zeit. Wieviele Stunden verwendet man für welche VA?

    Zeit vergeht überall gleich. Egal, wie schnell ich mich bewege, so lange ich weit genug von der Lichtgeschwindigkeit weg bleibe. Bei allen üblichen VA ist das der Fall.
    Ich finde, das ist die brauchbarste Vergleichsgröße. Wie viele Stunden muss ich Fahrrad fahren, um so gefährdet zu sein wie in einer Stunde Autofahrt? So was kann man sich vorstellen und ist erfassbar.
    Leider nutzt diese Basis imho keiner oder nur als Schmankerl am Rande, ohne die Betrachtung zu vertiefen.
    Manko ist natürlich, wenn ich z.B. die Gefährlichkeit von Arbeitswegen vergleiche, dass z.B. 20 km Entfernung mit dem Auto in 20-30 Minuten locker zu schaffen sind, auch ohne BAB, mit dem Rad aber je nach Strecke und Training gut ne Stunde brauchen. Radfahren müsste auf Basis des Zeitanteils also wenigstens um den Faktor 3 sicherer sein als Autofahren, damit es sicherheitlich einen Vorteil brächte, diese Strecke mit dem Rad zu fahren.

    Endlich müsste man noch mit einem Bonussystem berücksichtigen, wie weit eine VA einen gesundheitlichen Vorteil abseits des Unfallgeschehens für einen VT hat. Hier können imho nur Fuß- und Radverkehr punkten, da nur sie einen positiven Effekt auf die Gesundheit und Fitness haben.

    Man sieht, kein leichtes Thema, und jeder sucht sich die Basis aus, die das eigene Anliegen am besten aussehen lässt.
    Statistik halt...

    Auch Straßen, in denen zweispuriger Verkehr ausgeschlossen ist durch Poller, Gitter oder ähnliches sind vollwertige Straßen und nehmen an der rvl-Regelung teil. Ausnahme wäre, wenn die Einmündung über einen abgesenkten Bordstein erfolgte, dann würde § 10 angewendet werden. Ist hier aber nicht der Fall.

    Geisterfahren auf dem Gehweg erhöht die Unfallgefahr dramatisch. Schon bei linksseitigen Radwegen Faktor 12, bei nicht für Linksverkehr freigegebenen Gehwegen wohl erheblich mehr. Ich gehe auch davon aus, dass der Junge nicht Schrittgeschwindigkeit gefahren ist, sondern eher so 12-15 km/h.

    Anscheinend hat diese Mutter noch nicht reflektiert, dass es ihr Junge ist, der so ziemlich alles falsch gemacht hat, was man falsch machen kann.

    Wie habe ich blos meine Kindheit und Jugend überlebt, so ganz ohne Radwege immer auf der Fahrbahn der Bundesstraße fahrend? :?:
    Immerhin hab ich nach dem Fahrradunterricht den Ehrenwimpel bekommen wegen nur 1 Fehler in der Theorie.... :saint:

    Das mit der Zweiherreihe ist gut. Anstatt einen Mob von vielleicht 200m Länge durch die Stadt zu führen wäre es dann eine Doppelschlange von über einem Kilometer. Klingt sehr praktisch und vorteilhaft für alle Beteiligten. Dann sind die übrigen VT zu noch längerem Warten verurteilt.
    Hauptsache der Buchstabe des Gesetzes ist erfüllt, nicht dessen Sinn.

    In der Tat ist es aber verwerflich und auch zu ahnden, wenn bei der CM verbotener Weise der Geweg mißbraucht wird.

    Ändert aber nix dran, dass man sich, hineingeraten, anpassen sollte, bis sich die Wege wieder trennen. So als einsamer Spaltpilz in der Menge, das muss ja schief gehen.

    Btw, hat der Mob Dich eingeholt oder Du den Mob? In letzterem Fall solltest Du einfach dahinter bleiben. Mit etwas Abstand.

    Was hast Du für ein Problem?
    Die Teilnehmer der CM haben sich durchaus darauf geeinigt, gemeinsam und nach den Regeln für Verbände zu fahren. Sie bilden somit einen Verband. Dass während der Verbandsfahrt ab und an der Führer wechselt, ist nix besonderes. Rennradfahrer im Training, die Windschattenfahren üben, wechseln auch von vorne nach hinten durch. Und können so trotzdem einen Verband bilden.

    Wenn man selbst mit dem Rad in diese CM hineingerät, und nicht die Absicht hat, an deren Verband teilzunehmen, sollte man trotzdem in der Masse mitschwimmen, bis sich die Wege wieder trennen. Und nicht versuchen, Komplikationen zu verursachen, indem man sich selbst nicht an die Verbandsregeln hält. So lange man mitschwimmt, ist man Teil des Verbandes, da man von Anderen nicht mehr als Einzelfahrer erkannt werden kann.
    Daher auch der Mecker.