Gelöschtes Mitglied:
Es wäre schön, wenn Du in einer sachlichen Diskussion persönliche Angriffe unterlassen könntest. Danke
Woher willst Du wissen, was ich machen würde, wenn das eine oder andere eintritt?
Ich würde mitnichten wegen einem verlorenen Pedalreflektor das Rad heimschieben, so wenig wie ich mit einem defekten Hauptscheinwerfer am Auto das Auto stehen lassen würde und heimliefe. Und auch die Polizei würde ähnliches nicht verlangen. Denn wenn alle geforderten Beleuchtungseinrichtungen vorhanden sind, ist eine Redundanz gegeben, die einen verlorenen Pedalreflektor kompensieren kann. Was sie verlangen würde, ist, dass ich unverzüglich den verlorenen Reflektor ersetze. Also vor der nächsten Nutzung des Rades. Was in Ordnung ist und auch bei defektem Hauptscheinwerfer am Auto nicht anders wäre.
Auch propagiere ich nicht jede unsinnige Regelung, nur weil sie in einem Gesetz steht. Aber für sinnvolle Regelungen trete ich ein. Narrenkappe gehört nicht dazu, Warnweste auch nicht, aber die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen schon.
Und ja, wenn jemand im Dunkeln ohne Alles unterwegs ist, sich auch noch dunkel Kleidet und in einen Unfall verwickelt wird, der mit ein bisschen besserer Sichtbarkeit vermeidbar gewesen wäre, kann ich ihn nicht von jeder Schuld freisprechen. Welchen Schuldanteil er genau hat, hängt vom Einzelfall ab und wird von Gerichten festgestellt. Aber unschuldig ist er nicht mehr. Wenn Du das als Victim Blaiming auffasst, nur weil der, der den größten Schaden hat mit Schuld sein kann, dann ist das eben so, da kann ich Dir nicht helfen. Ich entlasse den Führer des KFZ, das vielleicht der Unfallgegner ist, nicht aus seiner Verantwortung. Aber den Radler eben auch nicht. Und es gab auch schon tragische Unfälle Fahrrad-Fahrrad, die mit korrekter Ausrüstung so nicht passiert wären. Sind dann beide unschuldig, wenn beide Beteiligten Radler sind? Nur, weil sie Radler sind?
Und sei beruhigt, auch Autofahrer können von der Polizei angehalten und beknollt und zur Vorführung ihres Fahrzeugs in korrektem Zustand befohlen werden, wenn auch nur eine der zahlreichen Beleuchtungseinrichtungen am Auto defekt ist und ihr das auffällt. Ich hatte schon das Vergnügen mit einem defekten Rücklicht. Laut zahlreichen Aussagen von Polizisten fischen sie im laufenden Verkehr, wenn nicht gerade eine Schwerpunktkontrolle Radlerbeleuchtung angesagt ist, nur die Radler raus, die ohne Licht unterwegs sind. Nach Reflektoren wird dann gar nicht geschaut, die kommen nur dazu, wenn jemand rausgezogen wird, der entweder vorne oder hinten oder gar kein aktives Licht hat. Und selbst bei Schwerpunktkontrollen wird kaum jemand wegen eines fehlenden Reflektors schieben müssen. Ist erkennbar, dass nie einer verbaut wurde, wird es ne Knolle geben. Zu Recht. Wenn erkennbar ist, dass er erst seit kurzem fehlt, ist es möglich, dass davon abgesehen wird.
Das erst hinten in der Statistik auftauchen von fehlender Beleuchtung kann mehrere Ursachen haben. Eine davon wäre, dass es wenige Unfälle deswegen gibt. Eine weitere wäre, dass es mehrere Ursachen für den Unfall gibt und man eine der anderen, etwa Rotlichtverstoß oder Vorfahrtsverletzung, als Hauptursache angegeben hat und das mitursächliche Fehlen von Beleuchtung daher in der Statistik untergeht. Gemeint ist etwa, Radler kommt dunkel auf bevorrechtigtem Radweg, KFZ sieht ihn nicht und fährt, es kommt zum Unfall. Grund für Statistik ist Vorfahrtsverstoß des KFZ, Hauptunfallursache ist aber die fehlende Beleuchtung des Rades. Der Führer des KFZ hätte gehalten, hätte er das Rad gesehen, konnte er aber nicht, da Rad dunkel.
Zu den Reflektoren:
in der Tat, fehlt einer, gilt das Rad rechtlich als verkehrsuntauglich. Das ist ein Auto mit fehlendem Reflektor oder defekter Blinkerbirne aber auch. In der Praxis ist es aber so, dass bei z.B. auf der Fahrt unbemerkt ausgefallenem Rücklicht der hintere Reflektor eine Redundanz darstellt und das Rad von hinten dann zwar schlechter, aber immerhin bei Fremdbeleuchtung noch zuverlässig sichtbar ist. Und auch ein rausgefallener Speichenstick ist keine Katastrophe, solange es bei einzelnen verlorenen bleibt. Und diese alsbald ersetzt werden. Sind Fälle bekannt, bei denen einzelne fehlende Speichensticks beknollt wurden?
Und die Forderung nach den Warnwesten hängt auch nicht an einer Statistik. Sie hängt an der Wahrnehmung, dass viele Radler ohne Beleuchtung im Dunkeln unterwegs sind. Die fehlenden Reflektoren sind da nur das Tüpfelchen auf dem i. Führen alle mit wenigstens einer aktiven Front- und Rückbeleuchtung, würde man über Warnwesten eher weniger nachdenken, falls überhaupt. Die Beobachtung von Peter Viehrig deckt sich in etwa mit meinen eigenen, dass gut 20% der Radler im Dunkeln mit wenigstens einer fehlenden oder defekten Lampe unterwegs sind, an vielen brennt gar kein Licht. Und ein guter Teil davon hat auch keine Reflektoren montiert, die das wenigstens zum Teil kompensieren könnten. Und da kommen dann eben die Nichtradler und fordern nicht nur stärkere Kontrollen, sondern auch noch ne Warnweste. Da kann ich nur sagen: Danke, Dunkelradler, die Diskussion hat uns gerade noch gefehlt.
Daran sind eben nicht die Radfahrer schuld, die ein ordnungsgemäß ausgerüstetes Rad fahren und selbiges auch von anderen wünschen oder fordern. Sondern diejenigen, die in der Praxis mit defekten, nicht eingeschalteten oder gar keinen Lichtern rumfahren. Und womöglich noch nicht mal Reflektoren montiert haben. Ich kann nicht beurteilen, inwieweit Du dazu zählst, da Deine Aussage, noch nie mit einem verkehrssicheren Rad gefahren zu sein, viel Interpretationsspielraum lässt. Ich hoffe jedenfalls, dass es nur darum geht, nicht alle Reflektoren verbaut zu haben, nicht aber, völlig ohne Licht zu fahren.
Ich habe und hatte zahlreiche Fahrräder in meinem Besitz, darunter auch Rennräder und Mountainbikes. Keines davon fuhr ich auf der Straße ohne die korrekte vorgeschriebene Beleuchtungsanlage. Es gibt für alle Problemfälle Lösungen. Man muss nur wollen. Nach den letzten Novellierungen der StVzO ist es sogar leichter geworden.
Und wenn es in der Schweiz außer Licht vorne und hinten keine weiteren Auflagen gibt, so kann ich Dir berichten, dass eine kurze Google-Suche das Gegenteil ergibt. Die Schweizer sind da zwar liberaler, aber es sind durchaus auch Reflektoren gefordert. Hier der Link zur Entsprechenden Verodnung, Aritkel 217: https://www.admin.ch/opc/de/classif…index.html#a217
Ich wünsche Dir weiterhin gute Fahrt und dass es Dir weiterhin gelingt, das Fehlen wichtiger Sicherheitseinrichtungen an Deinem Rad zu kompensieren. Ich würde mich aber nicht darauf verlassen. Da sind unsere Einstellungen wohl inkompatibel.