Beiträge von Explosiv

    Es gäbe noch mehr Antworten. Zum Beispiel kluges Verhalten.

    Wenn ich als Fußgänger im Dunkeln unterwegs bin und mir dessen Bewußt bin, dass ich vielleicht schlecht zu sehen bin, muss ich mich anders verhalten, als wenn heller Tag wäre.

    Und wenn ich mich eben so verhalten will, als wenn heller Tag wäre, so habe ich zahlreiche Möglichkeiten, von denen Warnwesten nur eine von vielen ist, meine Sichtbarkeit zu erhöhen.

    Ich kann mich also entscheiden. Nur fehlt halt das Bewußtsein, dass es da ein Problem gibt, bei vielen Leuten. Wenn man in einen Unfall verwickelt ist, ist es zu spät, darüber nachzudenken.

    Sicher kann man mit Hinweis auf das Sichtfahrgebot die ganze Diskussion erschlagen. Dann sollte man aber mal überlegen, was man selber denkt, wenn gefährliche Mängel auf Radwegen seitens der Behörden mit dem gleichen Argument gekontert werden.

    Zu dem Autokabinensystem:

    ich kann mich da an Visionen erinnern, dass überall auf den Fahrbahnen Gespanne aus einzelnen Fahrkabinen herumfahren, von denen man einzelne abrufen kann. Die lösen sich dann aus dem Verband und halten am gewünschten Ort, damit man einsteigen kann. Daraufhin fährt die Kabine dann los und schließt sich entweder einem in gleiche Richtung bewegenden Verband an oder gründet einen eigenen. Autonom natürlich.

    Das klingt für mich wie ein Offenbarungseid einer Bundes- und einer Landesregierung.

    Zwar ist es rechtens, dass Regierungen Gesetze nicht nur erlassen, sondern bei Bedarf auch ändern. Aber ein Ändern eines Gesetzes, dass nur deshalb nicht eingehalten wird, weil eine ganze Branche massiv ihre Kunden und damit ihre Bürger betrogen hat, hat ein Geschmäckle. Bereits die Ankündigung, solches tun zu wollen, ist eine Beschädigung des Rechtsstaates wegen der Aussage: wenn Du nur groß und wichtig genug bist, helfen wir Dir, indem wir unliebsame Regelungen aufweichen. Dabei ist im Rechtstaat das Gesetz für alle gleich und von allen zu befolgen.

    Die Frage ist auch, ob die Bundesregierung überhaupt die entsprechenden Regeln ändern kann, ohne Ärger mit der EU zu bekommen. Denn die Grenzwerte werden von dieser vorgegeben, und die langen Übergangszeiten sind seit gut 10 Jahren abgelaufen. Mehr als Zeit genug war also, sich darauf einzustellen. Dass erst jetzt die Autoindutstrie ihren Hausaufgaben macht und auch die betroffenen Gemeinden erst jetzt den Arsch hochkriegen, ihre eigenen Fahrzeugflotten zu erneuern oder mit lange verfügbarer Technik umzurüsten, weil die Gerichte den Schlendrian nicht länger hinnehmen wollen, ist Eigenverschulden und somit kein Anlass, Gesetze zum Gesundheitsschutz zu ändern.

    Aber bis das vor EU-Gerichten ausgefochten wäre, wären die Euro 5- und 6c-Diesel nur noch in Museen und vereinzelt auf der Straße mit H-Nummer anzutreffen. Aussitzen halt, gelernt ist gelernt.

    Wird wirklich Zeit, dass die derzeitige Regierung abgewählt wird. Aber was kommt dann?

    Die Reflektoren bilden die Redundanz, wenn die aktiven Lampen ausfallen. Wenn sich zwei Radler im Dunkeln begegnen und nur bei einem die Frontlampe ausgefallen ist, passiert nix. Und wenn sich beide an das Sichtfahrgebot halten, was von Autofahrern immer eingefordert wird, passiert selbst bei ausgefallener aktiver Beleuchtung bei beiden Rädern nix, da sie so langsam fahren, dass sie sich rechtzeitig wahrnehmen.

    Da dies bei Radfahrern genau so illusorisch ist wie bei Autofahrern- man weiß gar nicht, was man alles nicht sieht, es sei denn, man fährt in es rein- wird ab und zu aber doch was passieren. Und in der Tat, dann helfen Reflektoren und Warnwesten nicht viel. Wobei eine Winzigkeit Fremdbeleuchtung dann den Unterschied ausmacht zwischen Reflektor montiert oder nicht. Es ist sehr selten so Stockdunkel, dass man selbst Reflektoren nicht irgendwann sieht. Dann fährt man aber ohne eigenes Licht komplett im Blindflug.

    Beileid zum Bahnerlebnis.

    Eine ältere Freundin meiner Mutter ist uns irgendwann nicht mehr besuchen gekommen, weil sie zweimal auf der Heimreise mit der Bahn in der Katastrophe landete und nur mit Glück und vielen Stunden verspätung heimkam. Mit über 70 tut man sich das nicht mehr an. Strecke Saarbrücken-Bad Tölz, die Katastrophen waren jeweils in der Nähe von Stuttgart. Zum Glück wohnt ihre Tochter dort und konnte sie jedesmal "retten". Gekümmert hat sich die Bahn genau null.

    Gelöschtes Mitglied:

    Es wäre schön, wenn Du in einer sachlichen Diskussion persönliche Angriffe unterlassen könntest. Danke

    Woher willst Du wissen, was ich machen würde, wenn das eine oder andere eintritt?

    Ich würde mitnichten wegen einem verlorenen Pedalreflektor das Rad heimschieben, so wenig wie ich mit einem defekten Hauptscheinwerfer am Auto das Auto stehen lassen würde und heimliefe. Und auch die Polizei würde ähnliches nicht verlangen. Denn wenn alle geforderten Beleuchtungseinrichtungen vorhanden sind, ist eine Redundanz gegeben, die einen verlorenen Pedalreflektor kompensieren kann. Was sie verlangen würde, ist, dass ich unverzüglich den verlorenen Reflektor ersetze. Also vor der nächsten Nutzung des Rades. Was in Ordnung ist und auch bei defektem Hauptscheinwerfer am Auto nicht anders wäre.

    Auch propagiere ich nicht jede unsinnige Regelung, nur weil sie in einem Gesetz steht. Aber für sinnvolle Regelungen trete ich ein. Narrenkappe gehört nicht dazu, Warnweste auch nicht, aber die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen schon.

    Und ja, wenn jemand im Dunkeln ohne Alles unterwegs ist, sich auch noch dunkel Kleidet und in einen Unfall verwickelt wird, der mit ein bisschen besserer Sichtbarkeit vermeidbar gewesen wäre, kann ich ihn nicht von jeder Schuld freisprechen. Welchen Schuldanteil er genau hat, hängt vom Einzelfall ab und wird von Gerichten festgestellt. Aber unschuldig ist er nicht mehr. Wenn Du das als Victim Blaiming auffasst, nur weil der, der den größten Schaden hat mit Schuld sein kann, dann ist das eben so, da kann ich Dir nicht helfen. Ich entlasse den Führer des KFZ, das vielleicht der Unfallgegner ist, nicht aus seiner Verantwortung. Aber den Radler eben auch nicht. Und es gab auch schon tragische Unfälle Fahrrad-Fahrrad, die mit korrekter Ausrüstung so nicht passiert wären. Sind dann beide unschuldig, wenn beide Beteiligten Radler sind? Nur, weil sie Radler sind?

    Und sei beruhigt, auch Autofahrer können von der Polizei angehalten und beknollt und zur Vorführung ihres Fahrzeugs in korrektem Zustand befohlen werden, wenn auch nur eine der zahlreichen Beleuchtungseinrichtungen am Auto defekt ist und ihr das auffällt. Ich hatte schon das Vergnügen mit einem defekten Rücklicht. Laut zahlreichen Aussagen von Polizisten fischen sie im laufenden Verkehr, wenn nicht gerade eine Schwerpunktkontrolle Radlerbeleuchtung angesagt ist, nur die Radler raus, die ohne Licht unterwegs sind. Nach Reflektoren wird dann gar nicht geschaut, die kommen nur dazu, wenn jemand rausgezogen wird, der entweder vorne oder hinten oder gar kein aktives Licht hat. Und selbst bei Schwerpunktkontrollen wird kaum jemand wegen eines fehlenden Reflektors schieben müssen. Ist erkennbar, dass nie einer verbaut wurde, wird es ne Knolle geben. Zu Recht. Wenn erkennbar ist, dass er erst seit kurzem fehlt, ist es möglich, dass davon abgesehen wird.

    Das erst hinten in der Statistik auftauchen von fehlender Beleuchtung kann mehrere Ursachen haben. Eine davon wäre, dass es wenige Unfälle deswegen gibt. Eine weitere wäre, dass es mehrere Ursachen für den Unfall gibt und man eine der anderen, etwa Rotlichtverstoß oder Vorfahrtsverletzung, als Hauptursache angegeben hat und das mitursächliche Fehlen von Beleuchtung daher in der Statistik untergeht. Gemeint ist etwa, Radler kommt dunkel auf bevorrechtigtem Radweg, KFZ sieht ihn nicht und fährt, es kommt zum Unfall. Grund für Statistik ist Vorfahrtsverstoß des KFZ, Hauptunfallursache ist aber die fehlende Beleuchtung des Rades. Der Führer des KFZ hätte gehalten, hätte er das Rad gesehen, konnte er aber nicht, da Rad dunkel.

    Zu den Reflektoren:

    in der Tat, fehlt einer, gilt das Rad rechtlich als verkehrsuntauglich. Das ist ein Auto mit fehlendem Reflektor oder defekter Blinkerbirne aber auch. In der Praxis ist es aber so, dass bei z.B. auf der Fahrt unbemerkt ausgefallenem Rücklicht der hintere Reflektor eine Redundanz darstellt und das Rad von hinten dann zwar schlechter, aber immerhin bei Fremdbeleuchtung noch zuverlässig sichtbar ist. Und auch ein rausgefallener Speichenstick ist keine Katastrophe, solange es bei einzelnen verlorenen bleibt. Und diese alsbald ersetzt werden. Sind Fälle bekannt, bei denen einzelne fehlende Speichensticks beknollt wurden?

    Und die Forderung nach den Warnwesten hängt auch nicht an einer Statistik. Sie hängt an der Wahrnehmung, dass viele Radler ohne Beleuchtung im Dunkeln unterwegs sind. Die fehlenden Reflektoren sind da nur das Tüpfelchen auf dem i. Führen alle mit wenigstens einer aktiven Front- und Rückbeleuchtung, würde man über Warnwesten eher weniger nachdenken, falls überhaupt. Die Beobachtung von Peter Viehrig deckt sich in etwa mit meinen eigenen, dass gut 20% der Radler im Dunkeln mit wenigstens einer fehlenden oder defekten Lampe unterwegs sind, an vielen brennt gar kein Licht. Und ein guter Teil davon hat auch keine Reflektoren montiert, die das wenigstens zum Teil kompensieren könnten. Und da kommen dann eben die Nichtradler und fordern nicht nur stärkere Kontrollen, sondern auch noch ne Warnweste. Da kann ich nur sagen: Danke, Dunkelradler, die Diskussion hat uns gerade noch gefehlt.

    Daran sind eben nicht die Radfahrer schuld, die ein ordnungsgemäß ausgerüstetes Rad fahren und selbiges auch von anderen wünschen oder fordern. Sondern diejenigen, die in der Praxis mit defekten, nicht eingeschalteten oder gar keinen Lichtern rumfahren. Und womöglich noch nicht mal Reflektoren montiert haben. Ich kann nicht beurteilen, inwieweit Du dazu zählst, da Deine Aussage, noch nie mit einem verkehrssicheren Rad gefahren zu sein, viel Interpretationsspielraum lässt. Ich hoffe jedenfalls, dass es nur darum geht, nicht alle Reflektoren verbaut zu haben, nicht aber, völlig ohne Licht zu fahren.

    Ich habe und hatte zahlreiche Fahrräder in meinem Besitz, darunter auch Rennräder und Mountainbikes. Keines davon fuhr ich auf der Straße ohne die korrekte vorgeschriebene Beleuchtungsanlage. Es gibt für alle Problemfälle Lösungen. Man muss nur wollen. Nach den letzten Novellierungen der StVzO ist es sogar leichter geworden.

    Und wenn es in der Schweiz außer Licht vorne und hinten keine weiteren Auflagen gibt, so kann ich Dir berichten, dass eine kurze Google-Suche das Gegenteil ergibt. Die Schweizer sind da zwar liberaler, aber es sind durchaus auch Reflektoren gefordert. Hier der Link zur Entsprechenden Verodnung, Aritkel 217: https://www.admin.ch/opc/de/classif…index.html#a217

    Ich wünsche Dir weiterhin gute Fahrt und dass es Dir weiterhin gelingt, das Fehlen wichtiger Sicherheitseinrichtungen an Deinem Rad zu kompensieren. Ich würde mich aber nicht darauf verlassen. Da sind unsere Einstellungen wohl inkompatibel.

    Über die Radwestenpflicht würde man nicht mal nachdenken, wären alle Fahrräder mit den vorgeschriebenen Ausrüstungen nach StVzO ausgestattet und diese auch zuverlässig gewartet und in Betrieb. Dann wäre jedes Fahrrad und damit dessen Fahrer auch bei Dunkelheit und verminderter Sicht ausreichend gut zu sehen. Die Scharen von Radlern aber, die darauf pfeifen, bewirken, dass weitergehende Maßnahmen, die sich noch dazu sehr leicht überwachen lassen, propagiert werden.

    Gibt es eigentlich Untersuchungen dazu, wie geil sich das anfühlt, bei Dunkelheit praktisch unsichtbar durch den Verkehr zu schwimmen? Immer in dem Bewußtsein, es könnte das letzte Mal sein?

    Ach so, da gibt es kein Bewußtsein für. Schade.

    Die Kombi macht nur Sinn, wenn tatsächlich ab Standort des Schildes kein wassergefährdender Verkehr mehr zugelassen ist. Und da ist es wahrscheinlich, dass die Anlieger dahinter auch keine Ölheizung betreiben dürfen. Es gibt Alternativen genug.

    Und Landwirte müssen in dem Bereich eventuell auf umweltfreundliche Treibstoffe umstellen, die ebenfalls nicht wassergefährdend sind.

    Wo ist das Problem?

    Besser wäre es gewesen, dort kein Z250 anzubringen, sondern ein Sackgassenschild in der Sonderform, dass Fußgänger und Radfahrer durch können. Und auf das zZ darunter dann ein "150 m LoF frei". Das 150 m ist optional, in vielen Sackgassen steht nicht an, wie lange sie sind.

    Nach diesen 150 m dann ein Z260 "Verbot für Kraftfahrzeuge" mit nochmal dem zZ "LoF frei". Das Radfahrer frei kann man sich so generell sparen.

    Ich drücke es vorsichtig aus: Ich bin entsetzt.

    Das Sichtfahrgbot ist vermutlich die wichtigste Regel überhaupt. Wer da auch nur ein wenig relativiert, sollte sich schämen!

    Mit Tabus und Denkverboten kommt man nicht weiter. Dunkles Ding im Dunkeln ist schlecht zu sehen. Immer.

    In einem anderen Forum diskutieren wir gerade die schlechte Sichtbarkeit einer Verkehrsschranke im Gegenlicht, die manchem Radler zum Verhängnis wurde und wird. Dort ist der Tenor auch, dass bei Beachtung des Sichtfahrgebots gar nix passieren kann.
    Muss ich erwähnen, dass ich dort gegen diese Ansicht argumentiere?

    ...

    Bei dem Radweg, welcher sich in der ursprünglichen Straße befindet, handelt es sich nicht um einen benutzungspflichtigen Radweg. Es gibt dort keine Blauschilder. Also ist direktes Linksabbiegen durchaus legitim. Ebenso die Weiterfahrt auf der Fahrbahn.

    Tatort: Radlhauptstadt München, Haberlandstraße, Fahrtrichtung Bahnhof Pasing; Tatzeit: 15.10.2018, 11:00 Uhr.

    Direktes Linsabbiegen ist praktisch immer legitim, wenn man den Radweg rechtzeitig verlässt, um sich einzuordnen. Nur wenn in der Zielstraße auch ein benutzungspflichtiger Radweg existiert, ist es besser, der Radverkehrsführung zum Abbiegen zu folgen. Wenn sie denn vernünftig ausgeführt ist....

    Apropos Bekleidung: Fleecejacken oder -sweater findet man massenweise in schwarz, dunkelgrau, dunkelgrün, dunkelblau. Es dauert, bis man mal auf hellgrau stößt ...

    Ja, man muss etwas suchen. Ich bin im Winter viel im Dunkeln mit dem Hund zu Fuß unterwegs, und auch dabei will ich gesehen werden. Die typische Herbst-Winter-Kleidung ist leider sehr dunkel gehalten, aber es gibt Ausnahmen. Wenn ich im Geschäft nur Kleiderständer mit dunklen Farben sehe, geh ich erst gar nicht kucken. Aber es gibt sie, die tragbare Kleidung mit helleren Farben. Und es gibt helle oder sogar mit reflektierenden Elementen ausgestattete Walking- oder Leichtwanderschuhe. Die sind von weitem wegen tiefer Lage im Lichtkegel und der Auf- und Abbewegung gut zu erkennen.

    Und der Hund hat sein Leuchthalsband. In der Tasche hab ich eine kleine Taschenlampe.

    Hab ich schon gesagt, dass ich ein Fan von passiver Sicherheit bin?

    Das mit dem Drahtseil ist eine Sauerei. Leider bekommt man die Hohlbirnen nicht zu fassen, die sowas anstellen. Hoffe mal, die Kleine hat keine schlimmen Verletzungen.

    Keine Frage, sehen und gesehen werden ist Pflicht. Ich finde allerdings eine aktive Beleuchtung deutlich effektiver als die Farbe des Outfits, auch wenn das in bestimmten Situationen helfen mag. Klar, schwarz in schwarz und ohne Licht ist keine gute Idee.

    Was mir in den letzten Tagen auch auffällt: Die Häufung von Kfz, bei denen die Beleuchtung nur einseitig funktioniert. Bei meinem Fahrrad entspräche das einem Totalausfall, beim Auto stört das wohl niemanden. Selbst wenn nur der rechte Scheinwerfer hell ist...

    Ich sehe das so, dass man sein Rad ordnungsgemäß ausrüsten muss. Es war nie so einfach wie heute. Und wenn die Gefahr besteht, dass die Rückleuchte ausfällt- das kann auch bei modernen LED-Lampen passieren- muss man im Eigeninteresse auf Redundanz setzen. Unter anderem darum werden die Pedal- und hinteren Reflektoren weiterhin vorgeschrieben. Damit bei Ausfall des Rücklichts wenigstens noch etwas auffällig reflektiert. Bei Rädern, mit denen ich regelmäßig im Dunkeln außerorts unterwegs war, hatte ich eben noch ein Batterierücklicht zusätzlich montiert. Kostet wenig, wiegt so gut wie nix und gibt zusätzliche Sicherheit. Der großflächenreflektor hinten ist inzwischen imho nicht mehr vorgeschrieben, aber auch nicht verboten. Den hab ich auch immer noch montiert gekriegt.

    Und wenn man denn schon so drauf ist, dass man meint, auf das alles verzichten zu können, weil man ja so ein doller Hecht ist, dann sollte man wenigstens gut sichtbare, im idealfall auch reflektierende Kleidung tragen. Da ist der Hinweis, dass bei nicht ordentlich ausgerüstetem Rad auch der Fahrer selbst schlecht zu sehen war, gar nicht so weit weg zu weisen. Nennt es meinetwegen Victimblaiming, aber wenn der Radler entweder sein Rad ordentlich ausgerüstet hätte oder wenigstens nachts gut sichtbare Kleidung getragen hätte, würde er wahrscheinlich noch leben, hätte nicht mal nen Unfall gehabt. Sichtfahrgebot ist gut und schön, aber es muss auch was zu sehen geben. Wer mit Nachttarnung unterwegs ist, darf sich nicht wundern, wenn er im Dunkeln nicht oder zu spät gesehen wird.

    Und wenn man im Dunkeln ohne Fremdbeleuchtung am Fahrbahnrand stehen bleibt und keine Standlichtfunktion und kein Batterielicht hat, dass auch bei Stillstand leuchtet, hat man eben noch die diversen Reflektoren, die unabhängig davon immer reflektieren. Und kann auch selber ein bisschen aufpassen, ob man nicht die Fahrbahn in Richtung Randstreifen, Bankett oder ähnlichem verlassen kann.

    Und ja, ich kaufe auch keine dunkel lackierten Autos. Und am Auto hat man auch neben den immer mindestens doppelt ausgeführten Lampen zum sehen und gesehen werden- für die Schlaumeier: Bremslichter 3 Stück, Rückfahrscheinwerfer und NSL lediglich mindestens eines- immer noch die zusätzlichen Reflektoren hinten und für ausgefallene Hauptscheinwerfer noch das Positionslicht, vulgo Standlicht, dass auf der Seite des ausgefallenen Scheinwerfers wenigstens die Konturen des Fahrzeugs erahnen lässt. Nur seitlich ist nix vorgeschrieben, da ist das Fahrrad im Vorteil.

    Sicher kann man nach der Theorie verlangen, dass Führer von KFZ nicht schneller fahren, als sie den Umständen entsprechend sicher auch dunkle Hindernisse erkennen können. In der Praxis wird das auch getan, wenn ein gestürzter Fußgänger überrollt oder ein getarnter Radler angefahren wird. Aber eben mit einem geringen Strafmaß, weil der Führer des KFZ wegen der schlechten Erkennbarkeit, dass die Situation derart gefährlich ist, nur eine geringe Schuld trägt. Dieser Fehler, zu meinen, man sähe genug, ist menschlich. Man sieht halt nicht, was man nicht sieht.

    Und in der Praxis ist es abseits aller formalter Regeln einfach gesünder, sein Rad ordentlich auszurüsten, diese Ausrüstung gelegentlich zu prüfen und zu warten und auch sonst darauf zu achten, gut erkennbar zu sein. Das muss nicht gleich die Warnweste sein, es gibt genug Radlerkleidung, die unauffällige, aber wirksame reflektierende Elemente integriert haben. In allen Preisklassen.

    Ich hab schon manchem Radler die Knochen verflucht, der im Dunkeln in Volltarnung ohne Licht unterwegs ist. Sowohl als Autofahrer, abe auch als Radler und Fußgänger. Und es wundert mich nicht im Mindesten, wenn es so einen früher oder später trifft.

    Die Spiralen verleiten nicht nur dazu, sich die Felgen zu ruinieren, sondern auch dazu, das Fahrrad lediglich abzuschließen, aber nicht anzuschließen. Mit Transporter vorfahren, interessante Fahrräder pflücken und einladen, abhauen. Danke auch.

    Der Vergleich mit der Luftfahrt ist ganz gut geeignet, das Herangehen zu beschreiben. Ob sinnvoll oder eben nicht sinnvoll.

    In meinem Fachbereich, dem Bergbau, ist es ähnlich. Wobei der Gesetzgeber sich immer mehr davon verabschiedet hat, zu viele Dinge zu detailliert zu beschreiben. Weil er eben dem sich verändernden Stand der Technik nicht schnell genug hinterherregulieren kann.

    Zu unterscheiden ist dann zwischen Gesetzen und Verordnungen.

    Gesetze brauchen lang für ihre Entstehung und Änderung, da sie von Parlamenten beschlossen werden. Nach ausgiebiger Beratung, so ist es zumindest vorgesehen. Hier geht man zunehmend dazu über, Schutzziele zu definieren. Etwa, dass der Unternehmer, der Bürger oder die Behörde einen Vorgang so zu gestalten hat, dass keine Gefahr für Leib und Leben oder Sachen von Dritten besteht.

    Da das noch sehr abstrakt ist und alles und gar nix bedeuten kann, ist in den Gesetzen meist eine Ermächtigung für zuständige Ministerien enthalten, weitergehende Regelungen zu erlassen. Das ist dann die Ebene der Verordnungen. Hier werden die Schutzziele näher gefasst und oft auch konkrete Regelungen für konkrete Situationen getroffen. Adressat ist immer noch die handelnde Institution, also Bürger, Unternehmer, Behörde etc.

    Bei diesen Verordnungen gibt es dann noch die Besonderheit der Verwaltungsverordnungen, VwV. Diese weisen Behörden an, wie sie die Ausführung der Verordnungen durchzuführen und zu überwachen haben. Und hier spielt etwa der Stand der Technik eine besondere Rolle. Dieser soll berücksichtigt werden, ohne, dass jede Veränderung extra in den Verordnungen nachvollzogen wird. Daher wird oft auf andere Institutionen, auch privater Art, hingewiesen, die in ihren Werken den anerkannten Stand der Technik abbilden und erarbeiten. Etwa DIN-Normen z.B. für die ordnungsgemäße Trinkwasserinstallation. Oder die VDE-Normen für die sicherheitlich einwandfreie Elektroinstallation. Oder eben die ERA, um darzustellen, wie anforderungsgerechte Radverkehrsanlagen gestaltet sein sollten.

    Und hier verhalten sich dann die Straßenverkehrsbehörden oft anders als alle anderen Behörden, die etwas zu gestalten oder zu überwachen haben. Anstatt jede Abweichung von der Norm, deren Einhaltung per se einwandfreies Arbeiten gewährleistet, zu begründen und darzulegen, warum trotz Abweichung wenigstens der gleiche Effekt erzielt wird, werden die Normen als unverbindliche Empfehlungen gesehen. Und während Gerichte gemeinhin Behörden abwatschen, die unreflektiert Abweichungen von z.B. der VDE ohne geeignete Ersatzmaßnahmen durchführen oder hinnehmen, wird gleiches Verhalten in Bezug etwa auf die ERA oft nicht sanktioniert.


    Die Spitze des Ganzen ist dann erreicht, wenn etwa die Mindestbreiten nach ERA wegen angeblichen Empfehlungscharakter missachtet werden, die Radwegbenutzungspflichten mit Blick auf die unselige Tabelle in der ERA aber als zwingend erforderlich betrachtet werden. Dabei sagen die Verfasser der ERA aus, dass etwa die Mindestbreiten einwandfrei berechnbar und überprüfbar sind, die unselige Belastungstabelle dagegen das einzige Teil der ERA sind, die mangels Datenlage mehr oder weniger aus dem Bauch heraus geschätzt wurde. Und somit als scharfes Trennelement zwischen Benutzungspflicht und nicht Benutzungspflicht völlig ungeeignet ist.

    Edit meint, ich habe die Ebene der Richtlinien unterschlagen. Die kommt optional zwischen Verordnung und externen Normen. Sie werden von der zuständigen Behörde erlassen für Bereiche, bei denen eine besonders konkrete Vorgabe an die Adressaten dringend geboten erscheint. Auch in ihnen wird oft auf den Stand der Technik verwiesen, gerne in Form von Verweisen auf VDE, DIN, DVGW oder ähnliches.

    Da darf man jetzt auch mal wieder raten, wer eigentlich wo parken darf oder nicht. Die lustige Art der Befestigung kommt noch obendrauf — da hat sich offenbar jemand Gedanken gemacht, aber leider nur so halbwegs.

    Entscheidend dafür, wer dort wie halten oder parken darf, ist nicht die Ende-Beschilderung für beides, sonder deren Anfang und hier besonders die Reihenfolge.

    Und was ist da schlimm dran, wenn unter 2m Breite nur Schutzstreifen ausgewiesen werden? Es gibt keine Maximalbreite.

    So kann man zum Überholen wenigstens den nächsten Fahrstreifen mit benutzen, wenn er frei ist. Eine durchgezogene Linie bei einem Radfahrstreifen dürfte man dagegen nicht einfach überfahren.

    Nachteil ist natürlich, dass KFZ auf Schutzstreifen nicht parken, aber halten dürfen. Aber den Unterschied kennt in der Praxis keine Sau, die halten auf jedem Streifen, egal, wie er heißt.