Beiträge von Th(oma)s

    Hier werden munter verschiedene Sachverhalte durcheinandergeworfen, aber es klärt sich zum Ende langsam auf. [...]

    Sehr schöne Darlegung der Rechtslage. Das Problem an der Sache ist, dass da draußen ein Haufen desinteressierter Straßenverkehrsbehörden-Beamter von Eltern, Anwohnern, Dorfschulzen und Gemeinderäten in die Zange genommen wird und daraufhin allen möglichen Quatsch ausschildert, um nu ja die Anwesenheit von Radfahrern auf der Fahrbahn zu unterbinden den Bürgersteig zum Radeln freizugeben. Aus dem Umstand, dass es da draußen nahezu jede denkbare Kombination von Beschilderungs- und Bauvarianten gibt, kann und darf man aber gerade nicht schließen, dass die entsprechende Kombinationen rechtskonform und sinnvoll wären. Das wäre ebenso unsinnig, wie aus dem Umstand, dass ein Auto unbeanstandet im Haltverbot parkt, zu schließen, dass das Parken im Haltverbot erwünscht und regelkonform sei.

    B103/B192 in Karow, MV - tödlicher LKW-Unfall

    Lichtsignalgeregelte Kreuzung.

    ich befürchte fast, dass es sich hier um einen Unfall im Längsverkehr handelt.

    Die Polizei geht davon aus, dass beide Fahrzeugführer zunächst bei Rot gehalten hatten und der Radfahrer dann vom Radweg aus die Fahrbahn "betreten" habe und vom bei Grün anfahrenden LKW erfasst wurde. Da der Radler Teil einer Gruppe war, sollte sich dies doch recht einfach nachprüfen lassen (bzw. geht bereits auf die Aussagen der anderen Radler zurück...). Am Unfallort wechselt der Einseiten-Zweirichtungsweg von rechts auf die linke Fahrbahnseite. Ich finde die Annahme plausibel, dass der Radler die Straße überqueren wollte.

    Hier spontan zwei Korrekturen:

    18-114 gebe ich dem PKW-Fahrer die Schuld. Üblicherweise fahren Radfahrer gerade außerorts sehr weit rechts. Hätte der PKW-Fahrer ausreichenden Abstand gehalten (möglichst ganz auf die Gegenspur!) wäre es zu keiner Kollision gekommen, selbst wenn der Radfahrer zufällig im selben Moment umkippt.

    18-088 ist für mich ein Solo-Unfall. Ob da nun ein geparkter PKW steht oder irgendein anderes Hindernis ist egal.

    18-114: da warte ich erstmal noch ab; wenn nachberichtet wird, wird das entsprechend geändert.

    18-088: wie in anderen ähnlich gelagerten Fällen handelt es sich statistisch um einen Unfall mit zwei Beteiligten. So rechnet jedenfalls auch die Polizei und damit Destatis. Aufschluss hierüber gibt die amtliche Schlüsselung, "Unfall mit dem ruhenden Verkehr", Typ 501/502. Der KFZ-Halter nimmt durch das Parken passiv am öffentlichen Straßenverkehr teil, und es ist zu klären, ob er bzw. der Führer zum Unfall beigetragen hat, indem das Fahrzeug an einer Stelle geparkt wurde, an der dies verboten ist.

    Ich würde gerne einmal wissen, woher Du diese Zahlen hast.

    Selbstgesammelt.

    Die in der Datenbank erfassten Unfälle werden aufgrund der Angaben in den Pressemitteilungen nach etlichen Merkmalen rubriziert (Datum der Meldung, Alleinunfall bzw. Art des Gegners, Jahr, Monat, Unfallhergang, Pedelec/Fahrrad, Postleizahl, Ortslage, Einwohnerstärke des Unfallortes, Bundesland, Landkreis, Straßentyp, Alter der Beteiligten, Geschlecht, und mutmaßlicher Schuldverteilung*). Insbesondere bei Unfällen mit KFZ als Gegner sind die Abweichungen im Vergleich zu den Ziffern, die das Statistische Bundesamt für die seitens der Polizei erfassten Unfälle meldet verblüffend gering.

    Zusätzlich schaue ich mir die Kreuzungen bzw. Straßenabschnitte der in den Meldungen genannten Unfallstellen bei Gmaps im Luftbild an und speichere den zugehörigen URL. Daraus wiederum werden per Script schubweise die eingebetteten Geokoordinaten extrahiert und etwa einmal monatlich in die interaktive Landkarte eingetragen.

    *) die Schuldverteilung entspricht meiner persönlichen Einschätzung, wer aufgrund der genannten Hergänge vermutlich die größte Dummheit begangen hat. Sie weicht deshalb ganz sicher bisweilen von der polizeilichen und/oder gerichtlichen Einschätzung ab, aber insbesondere bei einem Vorfahrtverstoß oder bei der Fahrbahnquerung sehe ich keinen Grund dafür, dass es größere Diskrepanzen zwischen Erstbericht und Haftungsurteil geben sollte.

    Dann versuchen wir es man abstrakt: Wir haben 2 potentiell tödliche Problem, A und B. A tritt in der Regel zusammen mit B auf, ist aber leichter erkennbar. A fordert jährlich 30 bis 40 Totesopfer, B fordert jährlich 100 bis 150 Todesopfer. Welches Problem sollte zuerst gelöst werden? Und was erschwert es?

    Ich versteh deine Argumentation, muss aber trotzdem konkret bleiben und einwenden:

    • Die Summe *aller* bei Kollisionen mit PKW in Deutschland getöteten Radfahrer beträgt im Mittel in den letzten 5 Jahren 145 p.a.
    • Davon fallen lediglich 70 innerhalb von "Städten" (also Orten mit >5.000 Einwohnern) Kollisionen mit PKW zum Opfer
    • Von diesen 70 Zusammenstößen wird ungefähr die Hälfte durch grobe Fahrfehler der Radfahrer verursacht, indem sie den Vorrang des fließenden Verkehrs bei Fahrbahnüberquerungen nicht ausreichend beachten oder Vorfahrtfehler (Rotlichverstoß, Z.205 bzw. rechts-vor-links nicht beachtet) begehen.
    • Auch unter den verbleibenden 35 Unfällen (u.a. durch Fehler beim Linksabbiegen, Einfahren in die Fahrbahn) gibt es weitere Fälle von Hauptschuld beim Radfahrer.
    • Von den Fällen, bei denen überhaupt eine Schuld des KFZ-Führers in Frage kommt, werden jedenfalls nur 3 p.a. durch rechtsabbiegende PKW verursacht.

    IMO muss die Autoindustrie gar nicht groß daran arbeiten, die Unfallgefahr durch PKW zu relativieren. Sie ist objektiv gesehen relativ klein.

    Selbstverständlich sind die Getöteten immer nur die Spitze eines Eisberges, und die Betrachtung des Gesamtunfallgeschehens führt zu wesentlich beeindruckenderen Fallzahlen. Allerdings ist das eigentümliche bei Eisbergen, dass große Eisbergspitzen große Sockel besitzen, und kleine Eisberge auch nur kleine Sockel unter der Wasseroberfläche aufweisen...

    Disclaimer: dass der Schuldanteil der Radler (gerade bei den besonders schweren Unfällen) recht hoch liegt, bedeutet nicht, dass man nicht an einer signifikanten Entschleunigung des KFZ-Verkehrs zu arbeiten bräuchte. Langsamere KFZ bedeuten ja nicht nur weniger Radunfälle mit Autofahrerschuld, sondern allgemein weniger Unfälle - also auch bei Fremdverschulden, und das auch und gerade mit nicht-radelnden Verkehrsteilnehmern.

    Ich habe mir gerade noch mal unsere alten Postings durchgelesen ... mindestens Tempo 42 in der 30er Zone ... au weia.

    *In* der Zone wahrscheinlich sogar noch schneller, denn der Gutachter kann wohl nur anhand der Spurenlage das Tempo bei der Kollision feststellen. Da sind 42 als *Abbiege*geschwindigkeit an dieser T-förmigen Einmündung der Ueckerstraße in die Franzosenkoppel ganz unabhängig vom Tempolimit schon sehr sportlich.

    An der Kreuzung wurden die Fahrbahnmarkierungen erneuert. Auf einen kurzen Blick, den ich hatte, aber so wie sie vorher vorhanden waren.

    Das nachträgliche Herumdoktern an Unfallkreuzungen gleicht dem Verhalten eines Glücksspielers, der immer die Lottozahlen vom letzten Wochenende ankreuzt, weil er meint, dass sich aus der bereits einmal erfolgten Ziehung eine erhöhte Wahrscheinlichkeit ergäbe, dass gerade diese Kombination gleich noch einmal drankäme. IOW: es ist nicht das Design *dieser* Kreuzung (in meinem Bild: diese Kombination von Glückszahlen), sondern das Design aller Kreuzungen mit Radführung (in meinem Bild: ausschlaggebend für die Teilhabe am Gewinn"risiko" ist allein, dass überhaupt ein Tippschein eingereicht wird...).

    Wenn, sich der Unfall abgespielt hat, wie der von Malte verlinkte Artikel in der ZEIT-Elbvertiefung angibt, hätte eine Straßenrötung auch nichts genutzt, danach wäre die Radfahrerin frontal aufgegabelt worden.

    Bedeutet dies, dass die Radfahrerin gar nicht über die Furt rechts der Kreuzung gefahren ist? Dann müsste der LKW-Fahrer erst nach der Radfahrerin an die Ampel gekommen sein und hätte ihre Anwesenheit im Winkel vor seiner Front während des Wartens auf Grün schlicht und einfach vergessen? (halte ich für sehr unwahrscheinlich)

    Oder bedeutet das "frontal" erfassen, dass die Radfahrerin bereits auf der Furt war, als der LKW diese gequert hat, so dass sie nicht von der Flanke sondern eben von der Front zu Boden gestoßen worde wäre? (halte ich für die wahrscheinlichere Variante)

    Ich frage mich immer, warum man Abbiegeassistenten nicht für alle Kraftfahrzeuge fordert.

    Ich frage mich immer, warum man keine Rundum-Assistenten fordert.

    Der Artikel zu London ist schon vier Jahre alt. Weiß jemand, ob die Ankündigung umgesetzt worden ist und wie sich die Unfallzahlen entwickelt haben?

    Beim schnellen Suchen habe ich das hier gefunden:

    It came after a three-day inquest at City of London coroner’s court heard Mr Williams had indicated left 1.4 seconds before pulling off when the lights changed.

    An audible warning system and one of two side sensors on the 32-tonne truck were broken.

    • Der Unfall geschah 2 Jahre nach der Ankündigung, den Schwerlastverkehr verbieten zu wollen.
    • Der Laster war mit einem akustischen Warnton ausgestattet, der Radfahrer im Todeswinkel beim Links-Blinken des LKW hätte warnen können. Dieses System war allerdings defekt.
    • Der Warnton wäre eh nur knapp 2s zu hören gewesen, weil der Kutscher erst 1,4 s vor dem Abbiegen mit dem Blinken begonnen hatte
    • Zwei der Tote-Winkel-Sensoren des LKW, die den Kutscher hätte warnen können, waren Defekt
    • ...und zu schlechter Letzt: natürlich fuhr die Radfahrerin auf einem Radfahrstreifen unbefangen in die Falle. London wird radfreundlich, fürwahr.

    Soviel zur Hoffnung auf "Rettung" des riskanten Radwegefirlefanzes durch Abbiegeassistenten.

    Also zumindest dem zitierten Teil stimme ich voll zu:

    Überzeugte Radfahrer gehen gerne in den Nahkampf und verteidigen ihre Rechte auf der Fahrbahn. War auch mal so drau. Es hatte schon was, sich gegen die ganzen Gemeinheiten der Autofahrer zur Wehr zu setzen. Ganz im Sinne der guten Sache.

    Inzwischen bin ich überzeugt, dass dieser Weg eine Sackgasse ist. Denn diese Infrastruktur auf der Fahrbahn ist für viele untauglich. Meinen Kindern oder Eltern würde ich diese Art der Fortbewegung jedenfalls nicht empfehlen. Sogar dann, wenn eines fernen Tages die ganzen Falschparker von den Radfahr- und Schutzstreifen verschwunden sind.

    Dieses "zur Wehr setzen" bringt in der Tat echt nichts. Was aber keineswegs bedeutet, dass man der Gewaltandrohung weichen und sich auf die Randverkehrsanlagen verpissen soll. *Das* wäre eine Sackgasse.

    Stattdessen hat sich bewährt, einfach gar nicht zu reagieren:

    Wenn einer kurz vor der roten Ampel noch knapp überholt und danach mit den Radkappen knirsch an den Bordstein zieht, um demonstrativ das Zurücküberholen zu unterbinden (bzw. mich dazu auf den Hochbordweg zu zwingen) - solche Mätzchen gar nicht erst ignorieren und gleichmütig hinten anstellen.

    Wenn einer hupt, das Signal gar nicht erst auf sich beziehen - der will bestimmt bloß einen Bekannten grüßen.

    Wenn einer ostentativ dicht auffährt, Interaktion verweigern und interessiert nach rechts gucken.

    Quetscht sich jemand an der Ampel noch links neben dich - lass ihn als ersten abfahren, wenn Grün kommt.

    Die Wahrscheinlichkeit, dass man sich zweimal sieht, ist eh gering, aber bei ein allen Aggressoren, die ich danach im Berufsverkehr regelmäßig wiedertreffe, war nach der ersten Attacke Ruhe.

    Wenn ich's recht verstanden habe, dann ist die Tätigkeit dieser Fresszellen eigentlich wünschenswert, aber führt zu einem enormen Problem, wenn diese "Fresszellen" nicht erfolgreich tätig sein können, weil die Partikel sich nicht von diesen "Fresszellen" beseitigen lassen.

    Aber welche Partikel sind es, die diese Fresszellen nicht beseitigen können? Sind es die Partikel, die durch Abgase entstehen, oder solche die durch das Abnutzen der Bremsbeläge entstehen, oder solche, die durch den Reifenabrieb entstehen?

    Richtig, die Tätigkeit der Makrophagen ist lebenswichtig. Wie wichtig, das sieht man, wenn sie aufgrund eines seltenen Gendefektes keine Sauerstoffradikale mehr bilden können. Die Betroffenen werden nicht alt und leiden an einer schweren Immunschwäche.

    Das normale Substrat der Zellen sind demnach inhalierte Bakterien, Pilzsporen und Viren, die durch ein breites Spektrum an zelleigenen Enzymen lysiert werden. Die intrazellulären Organellen, in denen diese "Kompostierung" stattindet, sind zudem leicht sauer (pH4-5); das ist nicht richtig ätzend, aber steter Tropfen höhlt hier den (Staub-)Stein. Problematisch ist also grundsätzlich alles, was auf Dauer dieser Attacke entgeht.

    Wie sehr es auch dann noch auf die konkrete chemische Zusammensetzung und die damit einhergehenden Unterschiede bei der Aktivierung der toxischen Abwehrmechanismen ankommt, zeigen Tatoos: dass diese Kunstwerke ein Leben lang ortsfest in der Haut verbleiben, wo sie allem Anschein nach keine allzu großen Schäden anrichten, liegt daran, dass die Pigmente zwar offenbar von Generationen von Fresszellen unter der Haut vertilgt und nach deren Tod wieder ausgespuckt werden ohne dass es aber dabei zur Aktivierung der zytotoxischen Abwehrmechanismen käme.

    Was Brems- oder Kupplungsabrieb anbetrifft, so ist das früher verwendete hochproblematische Asbest AFAIK mittlerweile durch andere Zutaten ersetzt worden, die hoffentlich weniger gefährlich sind.

    Rußpartikel aus dem Auspuff sind zwar prinzipiell besser löslich, aber wegen der daran anheftenden aromatischen Kohlenwasserstoffe eben auch danach noch für den gesamten Körper gefährlich. Hierbei ist übrigens auch zu berücksichtigen, dass der Stoff, der unsere Reifen so schön schwarz macht, ebenfalls schnöder Ruß ist...

    Kurzum: die derzeitig herrschende Lehre im Immissionsschutz "Staub ist Staub, Hauptsache die Korngröße ist lungengängig" ist jedenfalls viel zu undifferenziert.

    Gibt es dafür überhaupt eine Quelle oder vermuten wir das alle nur?

    Bestimmt gibt es auch Partikel natürlichen Ursprungs, die sich in der Lunge festsetzen und schädlich sind.

    Der entscheidende Punkt ist in der Tat dieses "in der Lunge festsetzen". Genauer die Frage, ob ein Staubkörnchen sich direkt oder ggf. unter Mitwirkung der Alveolarmakrophagen (=Fresszellen auf der Lungenschleimhaut) zügig auflösen lässt oder nicht. (Mineral-)Partikel, bei denen das misslingt, führen zu einem Teufelskreis aus Fressen, enzymatischer Sauerstoffradikal-Bildung durch die Fresszellen, Zelltod, Entzündungsreaktion und dadurch Anlocken weiterer Fresszellen. Die gebildeten Sauerstoffradikale sind gewebsschädigend (=erhöhte Zellteilungsrate für "Reparaturen") und mutagen (=erhöhte Wahrscheinlichkeit für cancerogene Modifikationen bei Zellteilungen). Dies gilt um so mehr, je höher der Anteil an Übergangsmetall-Kationen (z.B. Eisen) in den inhalierten Körnchen ist, weil diese Ionen chemisch die Ausbeute an den im Zoo der Sauerstoffradikale ganz besonders schädlichen Hydroxylradikalen steigern.

    Ruß-Staub aus unvollständiger Verbrennung enthält viele aromatische Kohlenwasserstoffe. Diese Stoffe sind als solche meist noch relativ harmlos, können aber nach Auflösung der Partikel (v.a. in der körpereigenen "Müllverbrennungsanlage" Leber) zu erbgutschädigenden Produkten gegiftet werden, die sich auch außerhalb der Lunge bemerkbar machen. Die erste erkannte Berufskrankheit war Hodenkrebs bei britischen Schornsteinfegern vor über 200 Jahren.

    Das Ammoniumnitrat aus den ominösen landwirtschaftlichen Sekundärstäuben aber zerfällt beim Kontakt mit Wasser sofort in Ionen, die auch im Stoffwechsel selbst in nennenswerter Menge entstehen. Ebenso ungefährlich sind (solange man keine Allergie dagegen hat) die aus grundsätzlich verdaulichen Eiweißen bestehenden Pflanzenpollen. Selbst der schwarze Kohlenstoff-Anteil in der Steinkohle ist noch ziemlich ungefährlich; die Staublunge der Bergleute entsteht durch die Verunreinigung der Kohle mit unlöslichen Quarzkörnchen.

    Auch wenn ich derzeit Radfahrer und überhaupt kein Fan vom MIV bin, versuche ich trotzdem fair zu meinen Mitmenschen in ihren Blechtempeln zu sein. Ich könnte sehr viel dreister fahren und es würde trotzdem zu keinen Unfällen kommen.

    Und schließlich gibt es auch StVO+Bußgeldkatalog die es verbieten, andere Verkehrsteilnehmer absichtlich zu behindern.

    1) Du persönlich bist nicht repräsentativ für "die Verkehrsteilnehmer" insgesamt

    2) die Grenze zwischen vermeidbarer und unvermeidbarer Behinderung ist auch für dich keine Naturkonstante

    3) ich habe bei meinem Einwurf die Perspektive des motorisierten Mainstreams dargestellt. Da muss nicht mal ein finsterer Masterplan hinterstecken; wer denkt schon gerne darüber nach, dass selbst regelkonformer Kraftverkehr ohne die durch die stete unterschwellige Todesdrohung erzwungene Unterordnung der Aussassen unter die KFZ-freundlichen Spielregeln tatsächlich in einem gigantischen Blutbad enden würde.

    Und ja, die Unfälle werden mit autonomen Fahrzeugen nicht auf null gehen, vor allem, da genügend Störgrößen in Form von nichtautonomen VT vorhanden sind, deren Regeltreue nicht besonders hoch ist. Wie im vorliegenden Fall.

    Das Restrisiko, und v.a. das Gespräch darüber, wird dringend gebraucht, damit die Aussassen nicht anfangen den Insassen auf der Nase rumzutanzen. Ohne die stetig drohende Todesstrafe, also bei perfekt rücksichtsvoll fahrenden und reagierenden Robot-Autos, geriete die Reise-Geschwindigkeit ansonsten sehr schnell in eine unerwünschte Abwärtsspirale aus Rücksichtnahme der Robots und neuen Kühnheiten durch die Unmotorisierten.

    sueddeutsche.de: Jeder sollte einen Fahrradhelm tragen - eigentlich

    Die verlinkte Studie jedoch gibt es wohl nur gegen ein gehöriges Entgelt. Hat die jemand greifbar? Ggf. erforderliche E-Mail-Adresse gibt es per PN.

    Du hast Post.

    Die Studie enthält nur eine statistische Auswertung, welche Kopfverletzungen in welcher Verletzungsschwere bezogen auf die Altersverteilung der Betroffenen auftreten, sofern sie in eine Klinik eingeliefert/überwiesen wurden, die zum Kreis der Krankenhäuser gehören, die beim "Traumaregister" der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie mitmachen. Keinerlei Daten zu Helmeffekten, Helmquoten, sondern lediglich Verweise auf angeblich gesicherten Erkenntnisse in der Forschung.

    Ebenso unstrittig ist die Tatsache, dass die Wirkung eines Helmes umso größer ist, je schwerer das Schädel-Hirn-Trauma ist.

    "Unstrittig" ist das nur, weil m.W. die vom Land Baden-Württemberg in Auftrag gegebene Meta-Studie die einzige Quelle ist, die das so behauptet. Da es sich nicht um einen Artikel in einem anerkannten Journal mit Peer-Review handelt, sondern um ein Gefälligkeits-Gutachten
    für einen politischen Auftraggeber, ist keinerlei Diskussion der Ergebnisse in der wissenschaftlichen Community erfolgt.
    (edit: sorry, Zitatautor ist korrigiert)