Beiträge von Th(oma)s

    Irgendwo hier im Forum habe ich von Radverkehrsanlagen in Holland gelesen, die im Kreuzungsbereich so gestaltet sind, dass der Hochbordradweg von der Straße weggeführt wird, also im Kreuzungbereich stark verschwenkt ist. Dadurch soll für den Autofahrer die Möglichkeit entstehen, dass er nach dem eigentlichen Abbiegevorgang noch einmal zum Halten und Gucken veranlasst wird, nämlich vor dem deutlich farbig abgesetzten Radweg, bevor er diesen kreuzt.

    Solche Designs haben wir doch in DE auch sehr oft. Das niederländische Design besitzt nur da Vorteile, wo die Beachtung des Radweg-Vorranges durch signifikante Aufpflasterungen der Radwegfurt durchgesetzt wird. Wer diesen Drempel als Kraftfahrer ignoriert, büßt mit kaputten Stoßdämpfern...

    Eher denkbar ist, dass das Kind bereits auf der Fahrbahn fuhr und der LKW dieses dann dort überholte. Entspricht mehr der Lebensrealität. Und zu frühes Einscheren bei langem LKW ist ein Klassiker.

    Angeblich sind alle gleichzeitig bei grüner Ampel angefahren. Meiner "Lebensrealtität" entspricht, dass der Punkt, an dem das Heck des anfahrenden LKW auf gleiche Höhe mit dem anfahrenden Kind kommt, im Bereich 0-20 Meter hinter der eigentlichen Kreuzungsfläche (und damit der markierten Radfurt) liegen dürfte. Also (nachrangiges) "Einfahren in die Fahrbahn".

    Mitten in ... Amsterdam

    Ich war in den letzten Tagen in Noordwijk an Zee. Samstag vormittag Ausflug nach Leiden: die Innenstadt quillt über von Menschen zu Fuß und Rad. Die Radfahrer halten nach Autofahrerart ungerührt drauf, wenn vom Bürgersteig aus Fußgänger den Radweg oder die Fahrbahn betreten. In einem Straßenkaffee mit Bestuhlung auf dem Bürgersteig bekam ich von einem der vorbeifahrenden Radler einen Hartschalenkoffer mit Karacho gegen meine Stuhllehne geschwungen.

    Eine beeindruckende Er-fahrung war der neue Radweg durch die Dünen die Küste entlang. Da wurde parallel zum alten Wanderweg ein separates, perfekt glattes Asphaltband mit ca. 3 m Breite angelegt. Anders als der Fußweg praktisch ohne nennenswerte Höhenunterschiede, und die wenigen engeren Kurven waren vorbildlich mit Warntafeln und Rüttelmarkierungen gesichert. Die Strecke wurde v.a. rudelweise von Radsportlern im Team-Einheitslook und von ältlichen Paaren auf Pedelecs benutzt. Man darf gespannt sein, wie der Weg auf Dauer mit der speziellen Dynamik des sandigen Untergrundes zurechtkommt.

    Sowohl bei der An- wie bei der Abreise sind wir über den Amsterdamer Autobahnring gefahren. Wenn dieser gigantische MIV-Lindwurm auf teils sechzehnspurigen Fahrbahnen das ist, was trotz maximal ausgereizter Radförderung am Ende an Autoverkehr doch noch übrigbleibt, dann ist die Fahrrad-gestützte Verkehrswende alles, aber keine Verkehrswende...

    Der Grundfehler ist doch vor über 20 Jahren gemacht worden, als man angefangen hat in benutzungspflichtige und andere Radwege zu unterscheiden. In meinen Augen kompletter Unsinn. [...]Alle Lollies hätten dann einen Radweg "markiert".

    Wie kommst du darauf, dass 1997 alle Wege beschildert waren? Mir liegt das Protokoll der Verkehrsschau-Befahrung der Magdeburger Hauptstraßen 1998 vor. In der Folge wurden Hunderte Schilder neu angeordnet, weil ja sonst die bis dato geltende Benutzungspflicht entfallen wäre.

    Ich bin eher der Meinung, man sollte die Regeln fürs Radfahren vereinfachen. Wir haben momentan schon 13 verschiedene Straßenteile, auf denen man unter gewissen Umständen mit dem Rad fahren kann, darf oder muss. Da muss nicht noch ein 14. oder 15. Straßenteil dazukommen.

    Dann lieber wieder [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] so definieren, dass keine Schrittgeschwindigkeit notwendig ist und an allen Stellen, die für den Radverkehr zu schmal sind, ganz konsequent das [Zusatzzeichen 1022-10]abschrauben.

    Die Rechtsprechung definiert "Schrittgeschwindigkeit" nicht wortwörtlich ("so schnell, wie ein Fußgänger schreitet"), sondern mehr so als "(für den Fahrzeugführer...) quälend langsam". Unter Berücksichtigung des beim Fahrrad grundsätzlich fehlenden Tachos und aufgrund der Notwendigkeit, aus Gründen der Balance eine gewisse Mindestgeschwindigkeit fahren zu müssen, sind das für den Radverkehr offenbar bis zu 15 km/h. Selbstverständlich ist diese Geschwindigkeit kein Anrecht, sondern aufgrund § 1 im drohenden Konfliktfall unverzüglich bis auf Stillstand zu reduzieren.

    Viel mehr finde ich auch auf benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radwegen kühn (und damit i.S. v. §§1 und 3 StVO ordnungswidrig...). Hinzu kommt, dass es kein Schwein interessiert, wie schnell man auf einem *leeren* Bürgersteig fährt. Interessant wird die Geschwindigkeit doch erst ex post, *nachdem* es gekracht hat - und da hast du als Radfahrer auf jeder Art einer mit Fußgängern geteilten Randverkehrsanlage ["echtem" Gehweg/freigegebenem Gehweg/vermeintlich "anderem" gemeinsamen Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht/mit Z.240 gekennzeichnetem benutzungspflichtigen Geh- und Radweg] sowieso *immer* und vollkommen zu Recht die (Haftungs-)Arschkarte.

    Quintessenz: Die einschlägigen blauen Verkehrszeichen ändern maximal die Entrüstungsquote während eines Konfliktes beim (folgenlosen...) Aufeinandertreffen. Alles andere regelt sich unabhängig davon.

    Hier werden munter verschiedene Sachverhalte durcheinandergeworfen, aber es klärt sich zum Ende langsam auf. [...]

    Sehr schöne Darlegung der Rechtslage. Das Problem an der Sache ist, dass da draußen ein Haufen desinteressierter Straßenverkehrsbehörden-Beamter von Eltern, Anwohnern, Dorfschulzen und Gemeinderäten in die Zange genommen wird und daraufhin allen möglichen Quatsch ausschildert, um nu ja die Anwesenheit von Radfahrern auf der Fahrbahn zu unterbinden den Bürgersteig zum Radeln freizugeben. Aus dem Umstand, dass es da draußen nahezu jede denkbare Kombination von Beschilderungs- und Bauvarianten gibt, kann und darf man aber gerade nicht schließen, dass die entsprechende Kombinationen rechtskonform und sinnvoll wären. Das wäre ebenso unsinnig, wie aus dem Umstand, dass ein Auto unbeanstandet im Haltverbot parkt, zu schließen, dass das Parken im Haltverbot erwünscht und regelkonform sei.

    B103/B192 in Karow, MV - tödlicher LKW-Unfall

    Lichtsignalgeregelte Kreuzung.

    ich befürchte fast, dass es sich hier um einen Unfall im Längsverkehr handelt.

    Die Polizei geht davon aus, dass beide Fahrzeugführer zunächst bei Rot gehalten hatten und der Radfahrer dann vom Radweg aus die Fahrbahn "betreten" habe und vom bei Grün anfahrenden LKW erfasst wurde. Da der Radler Teil einer Gruppe war, sollte sich dies doch recht einfach nachprüfen lassen (bzw. geht bereits auf die Aussagen der anderen Radler zurück...). Am Unfallort wechselt der Einseiten-Zweirichtungsweg von rechts auf die linke Fahrbahnseite. Ich finde die Annahme plausibel, dass der Radler die Straße überqueren wollte.

    Hier spontan zwei Korrekturen:

    18-114 gebe ich dem PKW-Fahrer die Schuld. Üblicherweise fahren Radfahrer gerade außerorts sehr weit rechts. Hätte der PKW-Fahrer ausreichenden Abstand gehalten (möglichst ganz auf die Gegenspur!) wäre es zu keiner Kollision gekommen, selbst wenn der Radfahrer zufällig im selben Moment umkippt.

    18-088 ist für mich ein Solo-Unfall. Ob da nun ein geparkter PKW steht oder irgendein anderes Hindernis ist egal.

    18-114: da warte ich erstmal noch ab; wenn nachberichtet wird, wird das entsprechend geändert.

    18-088: wie in anderen ähnlich gelagerten Fällen handelt es sich statistisch um einen Unfall mit zwei Beteiligten. So rechnet jedenfalls auch die Polizei und damit Destatis. Aufschluss hierüber gibt die amtliche Schlüsselung, "Unfall mit dem ruhenden Verkehr", Typ 501/502. Der KFZ-Halter nimmt durch das Parken passiv am öffentlichen Straßenverkehr teil, und es ist zu klären, ob er bzw. der Führer zum Unfall beigetragen hat, indem das Fahrzeug an einer Stelle geparkt wurde, an der dies verboten ist.

    Ich würde gerne einmal wissen, woher Du diese Zahlen hast.

    Selbstgesammelt.

    Die in der Datenbank erfassten Unfälle werden aufgrund der Angaben in den Pressemitteilungen nach etlichen Merkmalen rubriziert (Datum der Meldung, Alleinunfall bzw. Art des Gegners, Jahr, Monat, Unfallhergang, Pedelec/Fahrrad, Postleizahl, Ortslage, Einwohnerstärke des Unfallortes, Bundesland, Landkreis, Straßentyp, Alter der Beteiligten, Geschlecht, und mutmaßlicher Schuldverteilung*). Insbesondere bei Unfällen mit KFZ als Gegner sind die Abweichungen im Vergleich zu den Ziffern, die das Statistische Bundesamt für die seitens der Polizei erfassten Unfälle meldet verblüffend gering.

    Zusätzlich schaue ich mir die Kreuzungen bzw. Straßenabschnitte der in den Meldungen genannten Unfallstellen bei Gmaps im Luftbild an und speichere den zugehörigen URL. Daraus wiederum werden per Script schubweise die eingebetteten Geokoordinaten extrahiert und etwa einmal monatlich in die interaktive Landkarte eingetragen.

    *) die Schuldverteilung entspricht meiner persönlichen Einschätzung, wer aufgrund der genannten Hergänge vermutlich die größte Dummheit begangen hat. Sie weicht deshalb ganz sicher bisweilen von der polizeilichen und/oder gerichtlichen Einschätzung ab, aber insbesondere bei einem Vorfahrtverstoß oder bei der Fahrbahnquerung sehe ich keinen Grund dafür, dass es größere Diskrepanzen zwischen Erstbericht und Haftungsurteil geben sollte.

    Dann versuchen wir es man abstrakt: Wir haben 2 potentiell tödliche Problem, A und B. A tritt in der Regel zusammen mit B auf, ist aber leichter erkennbar. A fordert jährlich 30 bis 40 Totesopfer, B fordert jährlich 100 bis 150 Todesopfer. Welches Problem sollte zuerst gelöst werden? Und was erschwert es?

    Ich versteh deine Argumentation, muss aber trotzdem konkret bleiben und einwenden:

    • Die Summe *aller* bei Kollisionen mit PKW in Deutschland getöteten Radfahrer beträgt im Mittel in den letzten 5 Jahren 145 p.a.
    • Davon fallen lediglich 70 innerhalb von "Städten" (also Orten mit >5.000 Einwohnern) Kollisionen mit PKW zum Opfer
    • Von diesen 70 Zusammenstößen wird ungefähr die Hälfte durch grobe Fahrfehler der Radfahrer verursacht, indem sie den Vorrang des fließenden Verkehrs bei Fahrbahnüberquerungen nicht ausreichend beachten oder Vorfahrtfehler (Rotlichverstoß, Z.205 bzw. rechts-vor-links nicht beachtet) begehen.
    • Auch unter den verbleibenden 35 Unfällen (u.a. durch Fehler beim Linksabbiegen, Einfahren in die Fahrbahn) gibt es weitere Fälle von Hauptschuld beim Radfahrer.
    • Von den Fällen, bei denen überhaupt eine Schuld des KFZ-Führers in Frage kommt, werden jedenfalls nur 3 p.a. durch rechtsabbiegende PKW verursacht.

    IMO muss die Autoindustrie gar nicht groß daran arbeiten, die Unfallgefahr durch PKW zu relativieren. Sie ist objektiv gesehen relativ klein.

    Selbstverständlich sind die Getöteten immer nur die Spitze eines Eisberges, und die Betrachtung des Gesamtunfallgeschehens führt zu wesentlich beeindruckenderen Fallzahlen. Allerdings ist das eigentümliche bei Eisbergen, dass große Eisbergspitzen große Sockel besitzen, und kleine Eisberge auch nur kleine Sockel unter der Wasseroberfläche aufweisen...

    Disclaimer: dass der Schuldanteil der Radler (gerade bei den besonders schweren Unfällen) recht hoch liegt, bedeutet nicht, dass man nicht an einer signifikanten Entschleunigung des KFZ-Verkehrs zu arbeiten bräuchte. Langsamere KFZ bedeuten ja nicht nur weniger Radunfälle mit Autofahrerschuld, sondern allgemein weniger Unfälle - also auch bei Fremdverschulden, und das auch und gerade mit nicht-radelnden Verkehrsteilnehmern.

    Ich habe mir gerade noch mal unsere alten Postings durchgelesen ... mindestens Tempo 42 in der 30er Zone ... au weia.

    *In* der Zone wahrscheinlich sogar noch schneller, denn der Gutachter kann wohl nur anhand der Spurenlage das Tempo bei der Kollision feststellen. Da sind 42 als *Abbiege*geschwindigkeit an dieser T-förmigen Einmündung der Ueckerstraße in die Franzosenkoppel ganz unabhängig vom Tempolimit schon sehr sportlich.

    An der Kreuzung wurden die Fahrbahnmarkierungen erneuert. Auf einen kurzen Blick, den ich hatte, aber so wie sie vorher vorhanden waren.

    Das nachträgliche Herumdoktern an Unfallkreuzungen gleicht dem Verhalten eines Glücksspielers, der immer die Lottozahlen vom letzten Wochenende ankreuzt, weil er meint, dass sich aus der bereits einmal erfolgten Ziehung eine erhöhte Wahrscheinlichkeit ergäbe, dass gerade diese Kombination gleich noch einmal drankäme. IOW: es ist nicht das Design *dieser* Kreuzung (in meinem Bild: diese Kombination von Glückszahlen), sondern das Design aller Kreuzungen mit Radführung (in meinem Bild: ausschlaggebend für die Teilhabe am Gewinn"risiko" ist allein, dass überhaupt ein Tippschein eingereicht wird...).

    Wenn, sich der Unfall abgespielt hat, wie der von Malte verlinkte Artikel in der ZEIT-Elbvertiefung angibt, hätte eine Straßenrötung auch nichts genutzt, danach wäre die Radfahrerin frontal aufgegabelt worden.

    Bedeutet dies, dass die Radfahrerin gar nicht über die Furt rechts der Kreuzung gefahren ist? Dann müsste der LKW-Fahrer erst nach der Radfahrerin an die Ampel gekommen sein und hätte ihre Anwesenheit im Winkel vor seiner Front während des Wartens auf Grün schlicht und einfach vergessen? (halte ich für sehr unwahrscheinlich)

    Oder bedeutet das "frontal" erfassen, dass die Radfahrerin bereits auf der Furt war, als der LKW diese gequert hat, so dass sie nicht von der Flanke sondern eben von der Front zu Boden gestoßen worde wäre? (halte ich für die wahrscheinlichere Variante)

    Ich frage mich immer, warum man Abbiegeassistenten nicht für alle Kraftfahrzeuge fordert.

    Ich frage mich immer, warum man keine Rundum-Assistenten fordert.

    Der Artikel zu London ist schon vier Jahre alt. Weiß jemand, ob die Ankündigung umgesetzt worden ist und wie sich die Unfallzahlen entwickelt haben?

    Beim schnellen Suchen habe ich das hier gefunden:

    It came after a three-day inquest at City of London coroner’s court heard Mr Williams had indicated left 1.4 seconds before pulling off when the lights changed.

    An audible warning system and one of two side sensors on the 32-tonne truck were broken.

    • Der Unfall geschah 2 Jahre nach der Ankündigung, den Schwerlastverkehr verbieten zu wollen.
    • Der Laster war mit einem akustischen Warnton ausgestattet, der Radfahrer im Todeswinkel beim Links-Blinken des LKW hätte warnen können. Dieses System war allerdings defekt.
    • Der Warnton wäre eh nur knapp 2s zu hören gewesen, weil der Kutscher erst 1,4 s vor dem Abbiegen mit dem Blinken begonnen hatte
    • Zwei der Tote-Winkel-Sensoren des LKW, die den Kutscher hätte warnen können, waren Defekt
    • ...und zu schlechter Letzt: natürlich fuhr die Radfahrerin auf einem Radfahrstreifen unbefangen in die Falle. London wird radfreundlich, fürwahr.

    Soviel zur Hoffnung auf "Rettung" des riskanten Radwegefirlefanzes durch Abbiegeassistenten.

    Also zumindest dem zitierten Teil stimme ich voll zu:

    Überzeugte Radfahrer gehen gerne in den Nahkampf und verteidigen ihre Rechte auf der Fahrbahn. War auch mal so drau. Es hatte schon was, sich gegen die ganzen Gemeinheiten der Autofahrer zur Wehr zu setzen. Ganz im Sinne der guten Sache.

    Inzwischen bin ich überzeugt, dass dieser Weg eine Sackgasse ist. Denn diese Infrastruktur auf der Fahrbahn ist für viele untauglich. Meinen Kindern oder Eltern würde ich diese Art der Fortbewegung jedenfalls nicht empfehlen. Sogar dann, wenn eines fernen Tages die ganzen Falschparker von den Radfahr- und Schutzstreifen verschwunden sind.

    Dieses "zur Wehr setzen" bringt in der Tat echt nichts. Was aber keineswegs bedeutet, dass man der Gewaltandrohung weichen und sich auf die Randverkehrsanlagen verpissen soll. *Das* wäre eine Sackgasse.

    Stattdessen hat sich bewährt, einfach gar nicht zu reagieren:

    Wenn einer kurz vor der roten Ampel noch knapp überholt und danach mit den Radkappen knirsch an den Bordstein zieht, um demonstrativ das Zurücküberholen zu unterbinden (bzw. mich dazu auf den Hochbordweg zu zwingen) - solche Mätzchen gar nicht erst ignorieren und gleichmütig hinten anstellen.

    Wenn einer hupt, das Signal gar nicht erst auf sich beziehen - der will bestimmt bloß einen Bekannten grüßen.

    Wenn einer ostentativ dicht auffährt, Interaktion verweigern und interessiert nach rechts gucken.

    Quetscht sich jemand an der Ampel noch links neben dich - lass ihn als ersten abfahren, wenn Grün kommt.

    Die Wahrscheinlichkeit, dass man sich zweimal sieht, ist eh gering, aber bei ein allen Aggressoren, die ich danach im Berufsverkehr regelmäßig wiedertreffe, war nach der ersten Attacke Ruhe.

    Wenn ich's recht verstanden habe, dann ist die Tätigkeit dieser Fresszellen eigentlich wünschenswert, aber führt zu einem enormen Problem, wenn diese "Fresszellen" nicht erfolgreich tätig sein können, weil die Partikel sich nicht von diesen "Fresszellen" beseitigen lassen.

    Aber welche Partikel sind es, die diese Fresszellen nicht beseitigen können? Sind es die Partikel, die durch Abgase entstehen, oder solche die durch das Abnutzen der Bremsbeläge entstehen, oder solche, die durch den Reifenabrieb entstehen?

    Richtig, die Tätigkeit der Makrophagen ist lebenswichtig. Wie wichtig, das sieht man, wenn sie aufgrund eines seltenen Gendefektes keine Sauerstoffradikale mehr bilden können. Die Betroffenen werden nicht alt und leiden an einer schweren Immunschwäche.

    Das normale Substrat der Zellen sind demnach inhalierte Bakterien, Pilzsporen und Viren, die durch ein breites Spektrum an zelleigenen Enzymen lysiert werden. Die intrazellulären Organellen, in denen diese "Kompostierung" stattindet, sind zudem leicht sauer (pH4-5); das ist nicht richtig ätzend, aber steter Tropfen höhlt hier den (Staub-)Stein. Problematisch ist also grundsätzlich alles, was auf Dauer dieser Attacke entgeht.

    Wie sehr es auch dann noch auf die konkrete chemische Zusammensetzung und die damit einhergehenden Unterschiede bei der Aktivierung der toxischen Abwehrmechanismen ankommt, zeigen Tatoos: dass diese Kunstwerke ein Leben lang ortsfest in der Haut verbleiben, wo sie allem Anschein nach keine allzu großen Schäden anrichten, liegt daran, dass die Pigmente zwar offenbar von Generationen von Fresszellen unter der Haut vertilgt und nach deren Tod wieder ausgespuckt werden ohne dass es aber dabei zur Aktivierung der zytotoxischen Abwehrmechanismen käme.

    Was Brems- oder Kupplungsabrieb anbetrifft, so ist das früher verwendete hochproblematische Asbest AFAIK mittlerweile durch andere Zutaten ersetzt worden, die hoffentlich weniger gefährlich sind.

    Rußpartikel aus dem Auspuff sind zwar prinzipiell besser löslich, aber wegen der daran anheftenden aromatischen Kohlenwasserstoffe eben auch danach noch für den gesamten Körper gefährlich. Hierbei ist übrigens auch zu berücksichtigen, dass der Stoff, der unsere Reifen so schön schwarz macht, ebenfalls schnöder Ruß ist...

    Kurzum: die derzeitig herrschende Lehre im Immissionsschutz "Staub ist Staub, Hauptsache die Korngröße ist lungengängig" ist jedenfalls viel zu undifferenziert.