Beiträge von Th(oma)s

    Die Denkfehler dabei sind:

    1. Man setzt da voraus, das die Führung de Radverkehrs auf dem Radweg das Unfallrisiko im Vergleich zur Führung auf der Fahrbahn senkt. Der aktuelle Stand der Unfallforschung sagt aber, das eher das Gegenteil zu erwarten ist. Auch bei "guten" Radwegen, die allen Anforderungen der Regelwerke genügen.

    2. Eine Korrelation zwischen KFZ-Verkehrsdichte und Unfallrisiko für Radfahrer läßt vermuten, das die Unfallgefahren vom KFZ-Verkehr ausgehen. Was auch die Hauptverursacherquoten in den Unfallstatistiken bestätigen. Ein Rechtsstaat ist aber gehalten , das Verursacherprinzip anzuwenden. D.h in diesem Fall Maßnahmen zu ergreifen, die das Fehlverhalten der KFZ-Führer abstellen. Und nicht die Rechte der Unfallopfer einschränken.

    3. Autofahrer werden ebenfalls nicht gezwungen die sichere Autobahn zu benutzen, wenn die Wahl zwischen Dieser und einer gefährlicheren Landstraße haben.

    4. und größter Denkfehler: der Muskel-/Pedalkurbelantrieb taugt zwar wie Hautfarbe/Religion/Kaste/Geschlecht vorzüglich als eindeutiges Diskriminierungs-Kriterium, hat aber bei objektiver Betrachtung keinerlei eindeutige rational-kausale Beziehung zu den Problemen, die man mit den Sonderregeln für die Diskriminierten zu lösen wollen vorgibt. Fahrlässig KFZ-Führer, die durch ihre Fahrlässigkeit abstrakt Fahrbahnradler gefährden, gefährden dann auch abstrakt sowohl radfahrende Radwegnutzer als auch andere nicht-radfahrende Verkehrsteilnehmer. *Vorsätzlich* verursachte selektive gegen Radfahrer verübte konkrete Gefährdungen aber sind wiederum nicht die Ursache für, sondern nur die Konsequenz aus der angesprochenen willkürlichen Diskriminierung und den durch diese möglich gewordenen Sonderregeln. So etwas nennt man "selbsterfüllende Prophezeihung", glaube ich.

    Schutzstreifen sind doch Teil der Fahrbahn, ohne dass man sie benutzen muss. Man darf also als Radler immer und jederzeit die Linien kreuzen, wie man lustig ist,

    Stimmt in dieser Ausschließlichkeit nicht: sofern schon anderer Verkehr jenseits der Linie ist oder dort unmittelbar eintreffen wird, hat er Vorrang, denn die Erläuterung zu Z.340 StVO (Leitlinie) besagt: "Wer ein Fahrzeug führt, darf Leitlinien nicht überfahren, wenn dadurch der Verkehr gefährdet wird." *)

    *) "Verkehr nicht gefährden" ist die StVO-übliche Floskel für "anderer Verkehr hat bedingt Vorrang". Man braucht nicht extra Platz zu machen, wenn man schonmal da ist und ein anderer später hinzukommt (dann würde die StVO vorschreiben, dass anderer Verkehr nicht behindert werden darf...), aber bei Konflikten um die gleiche Straßenfläche darf der andere immerhin zuerst fahren.

    Das war diese Studie: https://udv.de/de/strasse/sta…nutzungspflicht

    Dabei kam heraus, dass die Aufhebung der RWBP keinen signifikanten Sicherheitsgewinn bringt, weil die meisten Leute die "Radwege" freiwillig weiter benutzen.

    Die BASt hat das auch untersucht, mit dem gleichen Ergebnis. Die Forscher haben sich dabei auch angeschaut, *warum* der Radweg ignoriert/verlassen wurde. Die wenigsten der ohnehin seltenen Radweg-Missachtungen (2-4% Fahrbahnbenutzung..., s.u.) scheinen aus "verkehrspolitischen" Motiven begangen worden zu sein. Die Mehrheit dagegen hatte wohl äußere, offensichtlich durch das lokale Verkehrsgeschehen bedingte Gründe (Radweg blockiert, verengt, kurzfristiger/temporärer Abbiege- oder Überholwunsch...).

    Ein Befund der BASt-Untersuchung war aber auch, dass Radwege durchaus häufig ignoriert werden, wenn man die Fälle hinzunimmt, bei denen die "Tat" unter Benutzung anderer Straßenteile als der Fahrbahn begangen wird. Das (Mit-)Benutzen des gleichsinnig laufenden Gehweges bzw. die Benutzung eines der Sonderwege auf der gegenüberliegenden Straßenseite waren mit bis über 20% nicht ungewöhnlich - und ebenso wie die Fahrbahnnutzungsquote gänzlich unabhängig von der Beschilderung, aber abhängig davon, ob der Radweg störungsfrei zu benutzen war. Somit bleibt unter dem Strich aus der BASt-Studie das Fazit, dass die Beschilderung letztlich keinen signifikanten Unterschied macht. Für die Nutzungstreue maßgeblich sind einzig die vier anderen "B": bauliche Erkennbarkeit, Belagqualität, Breite, Benutzbarkeit.

    Aus dem Umstand, dass die Quote der Fahrbahnnutzer im sehr kleinen einstelligen Prozentbereich liegt, und da der einzige Sinn der RWBPfl die Entfernung von stören^h^h^h durch KFZ-Schnellverkehr gefährdeten Radlern von der Fahrbahn ist, ergibt sich, dass die Beschilderung/Benutzungspflicht wg.des Überbeschilderungsverbotes aus §39.1 StVO eigentlich zwingend unterbleiben muss. Man stelle sich den Aufschrei vor, wenn die StVB ungehemmt überall pauschal Überholverbote und niedrigere als die allgemeinen §3-Tempolimits anordnen würden, wo nur 2% der KFZ-Führer geringfügig schneller fahren, als es die örtlichen Verhältnisse zulassen, und sich zudem durch die angeordneten Beschränkungen daran auch nichts ändern würde.:saint:

    Der Hintergrund ist meines Wissens nach, dass das Auto, das neben dem Radfahrer steht, ja nicht plötzlich zur Seite springen kann, um 1,5 m Abstand herzustellen. Und eine Wartepflicht für den Autofahrer, bis der Radfahrer vor ihm ist, wäre mMn nicht angemessen.

    Die Regelung ist für diesen Zweck ganz schön misslungen. Andererseits sind beim Anfahren die Geschwindigkeiten auch geringer (und damit die Unfallfolgen kleiner) als im normalen Fließverkehr.

    Die Situation „mehr als ein Radler überholen mehrere Autos rechts“ dürfte es in der Praxis wohl nur mit Schutzstreifen geben. Und da gilt, dass unabhängig von irgendwelchen Mindestabständen (auch) der Radfahrer nicht über die Markierung kreuzen/ragen darf, wenn jenseits davon wer ist. IOW: der Radler muss notfalls solange stehenbleiben, bis alle FZ links von ihm weg sind, wenn er es nicht schafft, loszufahren, ohne dabei über den Strich zu eiern.

    Der 1,5m-Abstand soll mE Radfahrer v.a. davor schützen, von einem wesentlich schneller fahrenden FZ von hinten überrascht und dadurch zu gefährlichen Schreckreaktionen veranlasst zu werden. Der Überraschungseffekt dürfte sich beim gemeinsamen Anfahren allerdings ebenso in Grenzen halten wie auch die angeblich so mörderische Magnet-Windschleppe:evil:, von der alle immer reden, sobald es um Mindestabstände geht

    Aber warum sollte sich dieser Faktor in ein paar weiteren Wochen mit strengen Maßnahmen so stark ändern, dass R von 0,8 auf 0,2 fällt?

    R ist keine Naturkonstante, sondern variabel, der Faktor fällt bei eintretender Immunität stets hyperbolisch und nähert sich dabei allmählich asymptotisch der Null-Linie an. Diese Form der Kinetik ist zunächst prinzipiell unabhängig von getroffenen Gegenmaßnahmen. Veränderlich ist ggf. der Exponent, mit dem die konkrete Kurve auf der Zeitachse festgelegt wird. Wenn aber womöglich weit über 1/2 der Bevölkerung aufgrund der beiden von mir genannten Faktoren (erstens kreuzreaktive Immunität plus zweitens effektive Abwehr durch das unspezifische angeborene Immunsystem..) ohnehin keine Anfälligkeit für das Virus besitzt, wird die Herdenimmunität schon *lange* vor der kursierenden Infektions-Quote von 2/3 der Population eintreten, und entsprechend früher müsste R auch im Zuge der hyperbolischen Abnahmekinetik spürbar sinken.

    Ich glaube nicht, dass die Ansteckungsgefahr in Läden so riesig groß ist, insbesondere wenn man Abstand hält.

    Mein Nachbar ist leitender Angestellter bei EDEKA. Er sagt, dass er in seinem Sektor bei den Kassiererinnen und unter den Regal-Auffüllern noch gar keine Erkrankungen hat...

    R (also ohne Zusatz) wird dort leider nicht erklärt.

    Meines Wissens nach ist R der Wert, der auch bestehende Immunitäten berücksichtigt.

    Also ganz plakativ gesagt: R = R0 * (1 - <Anteil Immune>). Wenn also 2/3 der Bevölkerung immun sind, beträgt R 1/3 von R0. Denn 2/3 der eigentlich möglichen Neuinfektionen scheitern an der bestehenden Immunität.

    Das reicht aber nicht, um ein Abfallen von 0,8 auf 0,2 in ein paar Wochen zu erklären. Denn es würde bedeuten, dass innerhalb von dieser Zeit 3 von 4 Menschen immun werden müssten. Das ist nicht realistisch.

    Irgendwie muss man in diese Formel noch einen weiteren Faktor/Summanden einführen, der berücksichtigt, dass vermutlich ein erheblicher Teil der Population auch ohne Kontakt zu SARS CoV 2 schon eine Resistenz gegen das Virus besitzt. Entweder, weil die Menschen bereits Antikörper mit Kreuzreaktivität von vorhergehenden Infektionen mit anderen (Erkältungs-)Coronaviren besitzen, oder weil deren angeborenes unspezifisches Immunsystem aktiv genug ist, die beginnende Infektion mittels NK-Zellen ganz ohne die Notwendigkeit einer (erst bei Versagen dieser NK-Barriere stets um mehrere Tage verzögert anlaufenden) Aktivierung der antikörperproduzierenden B-Zellen zu stoppen*. Wenn man sich überlegt, dass zB Tausende in Ischgl eng aufeinandergehockt haben, wovon dann aber nur ein Bruchteil hinterher entweder sichtbar erkrankt ist oder sich zumindest später als Multiplikator betätigt hätte.

    *) dieses Phänomen muss unbedingt auch bei der Interpretation der Ergebnisse der jetzt anlaufenden Antikörperstudien berücksichtigt werden.

    Das eine Häufung in der Statistik zu erkennen ist, wird wohl nicht verwunderlich sein. Trotzdem wird man abwarten müssen, wie das über einen längeren Zeitpunkt und im Vergleich mit anderen Jahren aussieht, da gibts ja auch Schwankungen.

    Da werden sich Statistiker noch lange spielen damit.

    Zum Beispiel war auch im schweren Influenza-Jahr 2017/18 über einige Wochen mehr Todesfälle zu sehen, kein Wunder.

    Nachdem aber an Covid ein nicht unbedeutender Teil stirbt, der statistisch wohl nicht noch 10-30 Lebensjahre zu erwarten hat, wird man das erst in 1-3 Jahren vernünftig auswerten können.

    http://euromomo.eu noch nicht bekannt? Da sieht man in den meisten Ländern auch sehr schön zum Vergleich den Grippe-Peak im Winterquartal der Vorjahre.

    Ich halte niederländische Kreuzungen nicht für sicherer.

    Ich auch nicht. Erstens gibt es keine typisch "niederländischen" Kreuzungen. Die haben da auch je nach Provinz und jeweiliger Mode im Baujahr einen riesigen Wildwuchs an diversen Führungsformen. Und zweitens halte ich auch die behauptete "Protection" für nicht nachgewiesen bzw. prinzipiell gar nicht nachweisbar. Der Grund dafür ist, dass die NL keine systematische landesweite Unfallaufnahme haben. Somit sind nachträgliche Analysen und Rückschlüsse auf die Auswirkungen von Infrastuktur auf typische Unfallszenarien prinzipiell nicht möglich, und infolgedessen bewegen sich alle Angaben zur Verkehrssicherheit auf statistisch *sehr* dünnem Eis.

    Die Google-Streetview-Aufnahme ist schon lange nicht mehr aktuell, aber angesichts des Fotos in der MOPO tippe ich mal auf ein „Überseh“-Manöver, bei dem die Radfahrerin bis in die Fahrbahnmitte katapultiert wurde?

    Mapillary hat oft das aktuellere Material: z.B. einen Track vom Juli 2018. Also ist da jetzt ein Radfahrstreifen auf der Fahrbahn markiert?

    Dass das Fahrrad bei so wenig Beschädigung auf dem Grünstreifen der Mittelinsel liegt, spricht zusammen mit der Erwähnung, dass die Verletzungen wohl weniger gravierend waren als ursprünglich angenommen, wohl eher dafür, dass es von Helfern dort abgelegt wurde.

    Würde man jedoch versuchen an dieser Straße die Fahrbahn zu benutzen...

    ...dann was?:evil:

    Man würde:

    [x] keine Anzeige erhalten (notfalls nach Ansprache durch die Polizei widerspruchslos vorübergehend die Fahrbahn verlassen...)

    [x] nicht von KFZ-Führern übersehen (ohne ironische Gänsefüßchen!)

    [x] nicht durch Vorfahrt-/Vorrangnahme mit KFZ verunglücken

    [x] nicht mit Fußgängern oder Hochbordradlern verunfallen

    [x] gelegentlich angehupt bzw. demonstrativ eng (aber dafür stets mit positivem Seitenabstand) überholt

    Wäre es theoretisch möglich, dass jemand Schnupfen UND Corona hat? <X

    Ordinärer Schnupfen ist zu einem beachtlichen Anteil (irgendeine Spielart von) "Corona".:P

    ja. Eine Infektion mit einem Erreger schließt NICHT aus, dass eine weitere Infektionen mit einem anderen Keimen erfolgt. Dasselbe gilt im übrigen gleichermaßen für allergische Reaktionen: die gäbe es natürlich prinzipiell auch bei gleichzeitiger SARS-CoV2-Infektion.

    Normalerweise entwickelt sich bei einer Virisinfektion eine "Virusinterferenz": man erkrankt daher überraschend selten gleichzeitig an zwei verschiedenen Viren. COVID19 scheint das irgendwie ein Stück weit zu unterlaufen. Es käme damit also wohl auf die Reihenfolge der Infektionen an.

    Die gute Nachricht: die für das Interferenz-Phänomen verantwortliche gamma-Interferon-Antwort programmiert das Immunsystem grundlegend um. Es werden dann eher aktive Fresszellen (Makrophagen) gebildet, die in erster Linie der Bekämpfung von intrazellulären (viralen) Pathogenen dienen. Aber dafür verzichtet der Körper auf die gesteigerte Bildung antikörper-produzierende B-Lymphozyten, die v.a. der Verteidigung gegen freie Bakterien dienen könnten. Wenn diese Umschaltung wirklich beim SARS-CoV2 ausbleibt/schwächer ist, kann man wenigstens nicht so leicht noch einen bakteriellen Superinfekt kriegen (wie z.B. bei Influenza plus Pneumokokken...).

    Wenn der Bus gerade die Haltestelle angefahren haben sollte, war womöglich sein Vorderrad mehr oder weniger nach rechts eingeschlagen und ist somit nicht mehr bündig zur Karosse, wodurch ein Fahrrad-Vorderrad im Radkasten des Busses eingefangen werden könnte ...

    Nach dieser Meldung von heute wird das Unfallszenario von der Polizei mittlerweile deutlich anders bewertet: demnach sei die Radfahrerin verbotenerweise auf dem Gehweg gefahren. Als neben ihr der Bus in die Haltestelle eingefahren sei, hätte ein 18-jähriger aus der wartenden Passagiergruppe die Radlerin angestoßen, so dass sie vor den Bus gestürzt sei. Es werde nun untersucht, ob es sich um einen unabsichtlichen Rempler oder ein vorsätzliches Stoßen gehandelt habe.

    Ich würde mal vermuten, das da nichts "gezogen" wurde. sondern es sich um einem Effekt einer Schleppkurve handelt.

    Die Unfallstelle liegt nicht in einer Kurve/Kreuzung. Sie befindet sich vor dem Haupteingang zu einem Klinikgelände auf der linken Straßenseite. Möglicherweise hat die Radlerin am Fahrbahnrand (oder auf dem Gehweg?) gehalten, um dort nach links abzubiegen. Dabei hatte sie wahrscheinlich das Vorderrad schon nach links eingeschlagen. Der von hinten kommende Bus fuhr währenddessen die an dieser Stelle gelegene Haltestelle an. Siehe dazu auch das Bild in diesem Bericht.

    Rätselhaft bleibt aber in der Tat der mechanische Prozess dieses "unter-den-Bus-Ziehens". Gerade Linienbusse zeichnen sich doch durch eine rundum geschlossene fugenlose Außenhülle aus. Es wäre daher eigentlich zu erwarten, dass bei einem Zusammenprall das getroffene Objekt eher zur Seite gestoßen wird.

    Edit: Dieser ergänzenden Polizei-Pressemeldung zufolge hat die Radfahrerin wohl mit ihrem MTB auf den Bus gewartet. In Offenbach nehmen Linienbusse scheinbar auch Fahrräder mit. Das würde bedeuten, sie hätte dann auf dem nicht allzu breiten Bürgersteig gestanden und das Fahrrad dabei vermutlich im rechten Winkel zur Bordsteinkante gehalten.

    So schlimm ist der Wachstum eigentlich nicht, da stechen die großen SUV schon raus, am Anfang mit etwa 1,90m inzwischen sind 2m durchaus drin.

    Irgendwann stößt man dann auch unter Ausnutzung aller Tricks (wie elektrisch einklappbare Rückspiegel) an bauliche Grenzen.

    Entscheidender Faktor bei der Aversion gerade gegen die SUV dürfte deren *Höhe* sein. Andere Autos, selbst breite Oberklasselimousinen vergangener Tage, fahren dir doch gefühlt unter dem Lenker durch. Die aktuellen Straßenpanzer machen sich aber genau da noch sehr breit, wo du deine Ellenbogen hast.

    Dann bleibt ja nur noch die Frage, wie groß der Abstand zu sein hat, wenn der Radweg auf dem Hochbord direkt an der Bordsteinkante verläuft ...

    Die Antwort auf die Frage lautet: es macht keinen Unterschied, ob garnix/Schutzstreifen/Radfahrstreifen/PBL/Hochbord. Wegen der Analogie gilt der Abstand angeblich immer, unabhängig von dem Kriterium, dass ein Überholvorgang auf dem gleichen Straßenteil stattfinden muss. 150 cm sind und bleiben immer 150 cm - da beißt jetzt die Maus keinen Faden mehr vom Stoff der Warnweste ab. Wer hier auf der rechten Fahrspur an einem Hochbord-Radler vorbeifährt, begeht einen Verkehrsverstoß:

    Es hat sich leider noch nicht durchgesetzt, dass die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer Vorrang vor der Flüssigkeit des Verkehrs hat. Faktisch hat die Flüssigkeit des Kfz-Verkehrs vielerorts weiterhin Vorrang vor der Verkehrssicherheit von Fußgängern und Radfahrern.

    Du hast die "Leichtigkeit des ruhenden Verkehrs" als Kriterium vergessen, dessen Bedeutung offenbar in der Hierarchie in der Mitte zwischen Flüssigkeit des KFZ-Verkehrs und Verkehrssicherheit liegt: ohne Längsparkstände wäre der Streifen vollkommen unkritisch (ja, die Abstände wären dann kleiner als 150cm, aber nein, das würde keine Unfallrisiken verursachen).

    Denn der Sinn dieses nun per Vorschrift exakt definierten Abstandes kann es ja auch nicht sein, dass...

    Der Sinn des definierten StVO-Abstandes? Die Festschreibung bestätigt jetzt auch "amtlich", dass alles unter 150/200cm lebensgefährlich ist. Sie weckt und bestärkt damit irrationale Ängste vor überholenden KFZ in der Radfahrerschaft und erleichtert dadurch den Behörden die Durchsetzung der reinen "Autofahrbahn". Einerseits, weil die geschürte Angst die Nachfrage für neue Radwegebauten in der Bevölkerung massiv verstärkt, und andererseits, weil sie den Behörden die (Wieder-)Anordnung und Beibehaltung von Benutzungspflichten oder gar vollständigen Fahrradverboten aus angeblichen Sicherheitsgründen massiv erleichtern wird. Würde das kraftfahrende Establishment nicht dieses in der neuen Regel schlummernde Potential erkannt haben, wäre sie nie und nimmer in die StVO gekommen.

    Zu pessimistisch? Wir werden sehen.

    Die Wahrheit entsteht in der Rechtsprechung. Und da scheint die Rechtsprechung beim Überholen eines Radfahrers auf einem Radfahrstreifen exakt den gleichen Abstand zu fordern, wie bei einem Radfahrer auf der Fahrbahn.

    Oder die Fahrradbubble zitiert die Urteile nur einseitig. Kann ich natürlich nicht ausschließen.

    "Urteile" (Plural) gibt es AFAICS nicht. Der einzige mir bekannte Fall betrifft einen Prozess um einen Busfahrer, der das Bein eines 14-jährigen Mädchens überrollte, das einen, leider nicht näher spezifizierten, "Radstreifen" benutzte. Nach dem Pressebericht dazu muss der Unfall mitten auf einer Kreuzung passiert sein (wo es weder Schutz- noch Radfahrstreifen, sondern nur markierte Radfurten gibt), weil beide zunächst noch dicht hintereinander an einer roten Ampel gewartet hatten. Dafür spricht auch, dass der genannte Straßenzug abgesehen von den Kreuzungsstellen gar keine markierten Streifen besitzt.

    Was mich an dem Urteil am meisten stört ist, dass der Umstand, wonach das Mädchen in einem "Pulk" von anderen Radfahrern gewartet habe, bei der Bewertung des Vorgangs offenbar keinerlei Rolle spielte. Denkbar ist immerhin, dass die Radler bei Grün auch im Pulk nebeneinander anfuhren bzw. dass die Verunglückte selbst im Begriff war, einen langsameren Radler zu überholen. Dieses Verhalten hätte mit Sicherheit Auswirkungen auf den (Nicht-)Abstand des Mädchens zur linken Begrenzungslinie bzw. die Wahrscheinlichkeit eines Sturzes ohne Anstoß durch den Bus haben können.

    Wo wir gerade dabei sind, unsere Verkehrsregeln offenbar an den Folgen von Einzelfällen spektakulärer Freak-Accidents auszurichten, möchte ich daher zu bedenken geben, dass dieser Junge und dieses Mädchen noch leben könnten, wenn die vorbeifahrende Autofahrer die nach dem UDV-Rechtsgutachten angeblich unabhängig von jeder Verkehrsführung (!) kategorisch *immer* notwendigen "mindestens anderthalb Meter" gewahrt hätten. Da ein Radfahrstreifen im Gegensatz zum Schutzstreifen ein selbständiger Straßenteil ist, gibt es jedenfalls damit per Definition ebensowenig ein §5-StVO-"Überholen" wie beim Vorbeifahren von KFZ an Radfahrern mit einem Hochbordradweg oder einer abgepollerten PBL. Oder umgekehrt: wer per Analogie aus dem Verordnungstext für Radfahrer auch für das Vorbeifahren auf Radfahrstreifen feste Mindestabstände ableitetet, muss gut begründen, warum er eigentlich Hochbordwege bzw. PBL von dieser Forderung ausschließt. Kann nicht mal jemand so suggestive Poolnudel-Bildchen mit direkt entlang der Bordsteinkante laufenden Bürgersteigradwegen knipsen?