Beiträge von Th(oma)s

    Dummerweise war es aber ein Radfahrstreifen Hamburger Art (also ohne Schild, nur Piktogramme, irgendwo in dem Faden war dann auch ein Dokument verlinkt, dass und warum HH die Schilder nach HHStVO für unnötig hält, weil angeblich auch ohne Vz b-pfl. ...) und ausgerechnet in dieser Lücke war halt kein Piktogramm sichtbar ..

    Ich sage: und selbst wenn da ein Schild gehangen hätte, würde der Fremde trotzdem an der Stelle geparkt haben. Als ob Kraftfahrer sich innerhalb der Abschnitt zwischen zwei Kreuzungen noch daran erinnern könnte, ob und wie die Fahrradinfrastruktur an der letzten Kreuzung die Straße runter beschildert gewesen ist. Pffft...:evil:

    Weil dann die Eigenschaft, ein Radweg zu sein, angezweifelt werden kann. Ohne Lolli dürfen in meinen Augen, Autos darauf fahren.

    Das ist ganz klar falsch: dafür, dass es sich bei einem Straßenteil um Fahrradinfrastruktur handelt, ist eine Beschilderung weder notwendig noch hinreichend.

    Dafür reicht es z.B., wenn man auf den Boden in regelmäßigen Abständen einfache Fahrradpiktogramme pinselt und da, wo bei einer PBL überhaupt nur KFZ einsickern können, nämlich an den Einmündungen und größeren Grundstückszufahrten, die üblichen unterbrochenen Furtmarkierungen anwendet.

    Eine Nutzung durch KFZ ist jedenfalls kein Hinweis darauf, dass man die Identität des Radstreifens als solchen nicht problemlos erkennen könnte. Die wissen *alle*, was sie da tun. Der Rest ist einfach nur Sache des ständig laufenden Wechselspiels aus Überwachung, Sanktionen und gegenseitiger Sozialer Kontrolle.

    IOW: wie so oft haben wir kein Legitimitätsproblem, sondern nur ein Vollzugsdefizit.

    Dieses Schrägparken überhaupt anzuordnen ist schon ein Unding.

    Wenn schon, würde ich die Parktaschen so gedreht markieren, dass man da nur durch Zurücksetzen reinkommt und dadurch mit der Motorhaube Richtung Straße parken muss. Damit würden Einparker den fließenden Verkehr wesentlich besser im Auge behalten, als wenn sie einfach blindlings zurückstoßen müssen. Pferdefuß wäre, dass die Auspüffe dann in Richtung Fußgänger blasen würden. Sollte aber dank Partikelfilter und Kat heutzutage nicht mehr sooo das Problem sein...

    Wurde diese Anordnung schonmal irgendwo ausprobiert?

    Es sind nicht "pysikalische Gesetze", die den Bau einer guten Radverkehrsinfrastruktur verhindern. Vielmehr ist es eine jahrzehntelang einseitig auf den Autoverkehr und die Bedürfnisse des Autoverkehrs ausgerichtete Verkehrspolitik.

    Du machst dir hier das Framing der Radwegefreunde zu eigen. Eine Straße ohne Fahrradfirlefanz ist gerade nicht "einseitig auf Bedürfnisse des Autoverkehrs ausgerichtet". Dazu wird sie erst, sobald man den allfälligen Fahrradfirlefanz an den Rand rotzt.

    Man hat aber nix gefunden. Das war wohl so um 2010.

    Das macht den von dir präsentierten Plot unplausibel: den Schummelmotor EA189 gab es in den USA überhaupt erst ab 2009 zu kaufen, so dass vor "so um 2010" keinesfalls ausreichende Stückzahlen davon im Bestand vorhanden gewesen sein können, um messbare Auswirkungen auf die NO2-Immissionen zu haben. VW und Audi haben von diesem Motor in den USA bis zur Aufdeckung des Betrugs 2015 ja insgesamt nur knapp 500.000 Fahrzeuge verkauft, während die PKW-Flotte der USA über 200 Millionen umfasst. Selbst in Deutschland, wo vom EA189 insgesamt 2,5 Millionen Stück verkauft wurden, hat sich das Eindringen dieser Autos in die PKW-Flotte nicht in ansteigenden NO2-Werten verraten. Ein weiteres Indiz dafür, dass der Betrug keine spürbaren Auswirkungen auf die Immissionswerte hatte, ist der Umstand, dass der 2017 anlaufende Rückkauf und die damit verbundene zeitweise Stilllegung der Schummelautos keinerlei erkennbaren abrupten Knick in den Messverläufen nach sich zog.

    Irre ich mich oder wird vielleicht in Deutschland zu oft darüber geklagt, dass eine gute Radverkehrsinfrastruktur aufgrund der gesetzlichen Vorgaben angeblich gar nicht möglich sei und dass es deshalb besser ist, auf jegliche Form von Fahrradverkehrsinfrastruktur grundsätzlich zu verzichten?

    So eine Argumentation ist mir gänzlich unbekannt.

    Wenn, dann ist es vielleicht so wie bei den Berliner Flughäfen: offiziell ist die Begründung dafür, dass Schönefeld nicht schon längst eröffnet worden ist, der Verstoß gegen irgendwelche Brandschutzrichtlinien. Tatsächlich ist der wahre Grund, dass Tegel eigentlich auch ganz ordentlich funktioniert.:evil:

    In den letzten Jahrzehnten gab es wechselnde Moden im Radwegebau, und je nach Bauphase und Platz entstand der inhomogene Mix an Führungsformen, der für die deutschen Wegelchen so typisch ist. Wie in vielen anderen Bereichen auch ("3G zugunsten von 5G einfach abschalten? Kommt gar nicht in die Tüte!", haben wir uns mit diesem Altbestand inzwischen gut arrangiert und deswegen wenig Neigung, von Grund auf alles abzureißen und dann komplett schön und neu zu machen.

    Geld und Hirnschmalz wird in den Altbestand nur dann investiert, wenn andere äußere Einflüsse dies handfest triggern (zB Straßenquerschnitt muss sowieso geändert werden, weil Mulitmillionen-Fördermittel für separate Straßenbahngleise verbuddelt werden müssen, Straße wird von Grund auf saniert, weil die 100 Jahre alte Kanalisation marode geworden ist, etc.).

    Was dagegen an verkehrsreicheren Strecken innerorts auch Anno 2020 noch ohne Fahrradfirlefanz ist, ist dies nicht deswegen, weil die *gesetzlichen* Vorgaben das nicht zulassen würden, sondern weil *physikalische* Gesetze das Unterbringen von zusätzlichen Wegen einfach nicht hergeben. Irgendwann ist eben Schluss mit der Abtrennung weiterer exklusiver Spuren auf einem endlichen Straßenquerschnitt...

    Quintessenz: an den Altbestand geht man ohne Not nicht ran. Bleibt eigentlich nur noch der Bau von Radwegen bei der Anlage vollkommen neuer Straßen. AFAICS wird dort aber mittlerweile brav die Radinfra obligatorisch (und richtlinienkonform) mitgeplant.

    BTW: Die Story zur Aufdeckung, dass die "German Diesels" Betrüger sind, liest sich wie ein spannender Krimi. Sie zieht sich über viele Jahre hin und umfasst sogar die Hypothese, dass "unerkannte Vulkanemmisionen" für die unerklärbaren NOx-Werte in den USA-Städten verantwortlich sind.

    Hast du dafür mal eine Quelle? Die USA haben nirgendwo Probleme mit erhöhtem NO2 und somit auch keinen Erklärungsbedarf, und außerdem ist der Anteil der deutschen Fabrikate in der riesigen Bestandsflotte viel zu niedrig für einen spürbaren Effekt.

    Hinweis: selbst auf dem Höhepunkt der Mogeleien sind die NO2-Werte sogar in Diesel-Deutschland noch stetig gesunken.

    Man kann nur hoffen, dass die Politiker schlau genug sind, das nicht zu bauen. Leider fehlt mir der Glaube.

    Timm Schwendy scheint mittlerweile die Stadtverwaltung in DA mit seinem Trommelfeuer ziemlich weichgekocht zu haben. Er wird auf der Seite des Radentscheid DA unter seinem Mädchennamen (?) Timm Kress als „Architekt“ vorgestellt, aber angesichts seiner Postingfrequenzen kann er diesen Beruf bermutlich nicht wirklich ernsthaft ausüben.:evil:

    Stattdessen benutzt er offenbar seine CAD-Software fulltime für das Entwerfen von Radwegepropaganda. Seine charakteristisch türkisblau-gelbgrün eingefärbten Skizzen wirken auf den ersten Blick, als wären sie tatsächlich von einem seriösen professionellen Verkehrsplanungsbüro gestaltet. Sie finden sich zunehmend auch in diversen Publikationen der deutschen Radentscheidszene.

    Aber gibt es solche "protected Intersections" nicht schon zuhauf hier in Deutschland?

    IMO ja. Dass die nicht als solche wahrgenommen werden, liegt eigentlich nur daran, dass in NL die Radwege meist auch dann auf Fahrbahnniveau verlaufen, wenn sie baulich von der Fahrbahn getrennt sind. Dadurch wirkt es so, als sei der Radweg am Schnittpunkt der beiden Fahrbahnen einer Kreuzung durch die nach oben herausguckende kleine Insel von der Fahrbahn abgetrennt und somit besonders "beschützt". Diese Linse ist aus der Vogelperspektive betrachtet jedoch auch bei deutschen Alt-Kreuzungen durchaus vorhanden; sie fällt da eben nur nicht groß auf, weil auch der Radweg auf ihrem Niveau angelegt ist und erst am abgesenkten Bordstein auf Fahrbahnniveau geführt wird.

    Wie auch immer: auch mit den "Protected Intersections" in NL werden immer wieder (wie in Amsterdam erst letzten Donnerstag geschehen) Radfahrer durch rechtsabbiegenden Schwerlastverkehr getötet. Leider führt die niederländische Polizei keine zuverlässige Unfallstatistik, so dass erstens niemand weiß, wie oft sowas vorkommt und zweitens deswegen die Behauptung, der protected-Firlefanz sei nachweislich sicherer, eine dreiste Lüge ist.

    In Salzgitter wurde die erste der neu gegründeten Fahrrad-Lehrstühle an deutschen Hochschulen besetzt. Ich finde, dass die Publikationsliste von Frau Kühl auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass es sich um ein zeitgeistig junges Orchideenfach handelt, sehr überschaubar und thematisch sehr weit weg vom künftigen Lehrgebiet ist.

    Man darf gespannt sein, was die Professorin so alles mit ihrer Forschungsarbeit demnächst herausfinden wird. Das gleiche gilt für die anderen RadwegeRadverkehrs-Lehrstühle.

    Nach VwV-StVO zu § 9 reicht das bisschen Grünstreifen eigentlich nicht aus. um aus dem straßenbegleitenden und somit vorfahrt- und vorrangberechtigten Radweg (nach § 8 und § 9) einen eigenrständigen Radweg zu machen, da er mind. 5 m von der Straße (nicht Fahrbahn) abgesetzt sein müsste.

    Ich würde das Merkmal "straßenfahrbahnbegleitend/Bestandteil einer bestimmten Straße" daran festmachen, ob der Sonderweg die selben Grundstücke erschließt wie die Fahrbahn *und* über die selbe Kreuzung ans übrige Straßennetz anbindet. Straßen sind ja kein Selbstzweck. Insofern ist der 5m-Abstand zur begleiteten Fahrbahn an der Kreuzung nur eine von zwei notwendigen Bedingungen. Ein Radweg, der durch Mauern, Hecken, nicht überfahrbare Grünstreifen etc. von der Fahrbahn bzw. von dieser ausgehend auf der linken Straßenseite erreichbaren Grundstücken getrennt wäre, wäre auch dann nicht mehr fahrbahnbegleitend, wenn er an der nächsten Kreuzung brav wieder zur Fahrbahn zurückgeführt würde.

    Zitat

    Das französische eckige Schild bedeutet, im Gegensatz zum runden, in der Tat, dass der Radweg keine B-Pflicht hat.

    ... was im grenznahen Raum deutsche Autisten nicht am Hupen hindert ...

    Wenn man wollte, könnte man sich wohl über die internationalen Vorgaben hinwegsetzen. Die britische Regierung macht das jedenfalls für ihre Radwegschilder "schon immer", denn im UK gibt es zwar auch nur die bekannten runden Radwegzeichen, aber AFAICS keine gesetzliche Benutzungspflicht für Radwege im Highway-Code.

    Für Maßregelungsnötigungen durch Anpöbeln, Engüberholen, Hupen, Wischwaschermissbrauch oder Frühestwiedereinscheren sind die Schilder bzw. die gesetzlich angeordnete Benutzungspflicht allerdings unerheblich. Dafür reicht nach allem, was ich darüber bislang gelesen oder selber erlebt habe, weltweit ausnahmslos das Vorhandensein von aus dem Cockpit als solchem erkennbaren Fahrradfirlefanz.

    Eine ältere Landstraße, schmal, geflickter Asphalt und Spurrillen, Kurven, Hügel, wenig Verkehr (unter 1000 Fzg./Tag), aber eben im Vergleich zu ähnlich schwach befahrenen Straßen extrem viele Unfälle, oftmals alleinbeteiligtes Abkommen oder Zusammenstöße in Kurven.

    Diese Aussage mit dem *extrem* viele hast du woher genau?

    An sich klingt das wie ein Musterbeispiel für eine Kombi aus Streckenlimit von 60, 70 oder 80 in Verbindung mit Überholverbot/durchgezogener Mittellinie). Gibts das denn schon?

    Das ist ja das Problem :Der Widerspruch zwischen objektiv, durch Unfallforscher ermitteltes, Unfallrisiko und subjektiv empfundener Sicherheit.

    Das Problem besteht leider darin, dass buchstäblich alle, egal ob Laien am Stammtisch, Parlamentarier, Verwaltungsbeamte, Polizisten, Richter, Medien oder Umwelt-NGOs gar nicht wahrhaben wollen, dass es da überhaupt einen Widerspruch gibt. Auch dann nicht, wenn man sie darauf hinweist und das Argument mit Statistiken untermauert. Sie halten sich die Ohren zu, zitieren Churchill oder lenken zum Schein ein, um endlich ihre Ruhe zu haben (und um gleich darauf dem nächsten Diskussionspartner unbeeindruckt wieder die alte Leier vorzujammern).

    Wenn Einsicht und Lernen was ändern würde, wären da draußen nicht so viele Leute übergewichtig.

    Gibt es eigentlich für Straßen bestimmte Schwellwerte an Unfällen, ab denen man an Behörden herantreten kann und eine Anpassung negativer Art (Tempolimit, Verbesserung der Fahrbahnoberfläche, Radarkontrollen etc.) erfolgreich einfordern kann?

    Natürlich gibt es das, beim Kraftverkehr ist das die normale Praxis. Mir ist aber kein Fall bekannt, wo dieser rationale faktenbasierte Ansatz im Zusammenhang mit Radverkehr geübt worden wäre. Beim Radverkehr herrscht zunächst das "edle" Vorsorgeprinzip (Handeln, bevor was passiert!!!), und zwar genau so lange, wie man damit dem Radverkehr das Fahrbahnradeln verbieten kann. Anschließend herrscht dagegen das Hinhalteprinzip (erstmal nix tun. Wenn es zu schlimm kommt, einen Umbau der Radverkehrsnalagen anpeilen, das aber nur, wenn $Fördermittel dafür kommen; auf keinen Fall gibt man aber die Fahrradseparation nach erwiesener Gefährlichkeit einfach wieder auf und kehrt zum Mischverkehr zurück, weil s.o. ...).

    Es fehlen dabei natürlich auch noch zwei wesentliche Randbedingungen:

    - Auch wenn es die Verkehrssicherheit erfordern sollte,

    Schon diese allererste (um wegen ihrer fundamentalen Wichtigkeit nicht zu sagen "nullte") Randbedingung ist nirgendwo in Deutschland erfüllt, denn es gibt nicht eine einzige Straße, in der die Benutzung einer Fahrbahn mit einem muskelbetriebenen Fahrrad gefährlich wäre als die Benutzung derselben Straße mit einem motorbetriebenen Zweirad.

    Wenn man die Sorge hat, dass Kinder/Weibchen/Senioren dort gefährdet wären, dann muss man Kindern/Weibchen/Senioren die Benutzung der Straße verbieten. Und zwar ausnahmslos mit allen Fahrzeugen. Die Gefährdung der Verkehrssicherheit am Antriebsprinzip der benutzten Fahrzeuge festzumachen, ist aber nichts anderes als diskriminierende Willkür.

    Entscheidend ist da wohl der "Anhalteweg", der bei Fußgängern wenig geschwindigkeitsabhängig und deutlich geringer ist als bei Radfahrern. Damit können sie viel leichter gefährdendes Verhalten von Autofahrern kompensieren.

    Ich meine, es ist v.a. die Möglichkeit, jederzeit ansatzlos einen Schritt zur Seite oder gar zurück zu springen. Versuch das mal mit einem Rad zwischen den Beinen...

    Die Kieler Nachrichten haben eine Karte veröffentlicht, die u.a. die Unfälle mit Radfahrerbeteilung, inkl der Alleinunfälle, aus 2019 im Kieler Stadgebiet darstellt.

    Kann die Karte leider wg Paywall nicht öffnen. Es handelt sich aber sicher um einen Auszug aus dem Destatis-Unfallatlas. Leider ist dessen Angebot in seinen Möglichkeiten nur sehr limitiert nutzbar, insbesondere wegen der miserablen Filterung, und weil dort nicht mehr alle noch in den Rohdaten enthaltenen Parameter verfügbar sind.

    Du könntest mit einer geeigneten GIS-Anwendung (zB QGIS) die OpenData Shape-Files jahresweise laden und selber filtern.

    Eine bundesweite Auswahl aller Unfallatlas-Einträge, die das Kriterium [Fahrradbeteiligung & Längsverkehr & (seitliche Berührung v fährt auf)] seit dem Start des Unfallatlas-Projektes erfüllen, habe ich auf meiner radunfaelle-Seite verlinkt. Für Kiel als Startpunkt gibt es diesen Direkteinstieg. Grün-Gelb-Rot=leicht-schwer-tödlich verletzt; Raute=mit 2. Radfahrer, Quadrat=mit PKW, Stern=mit LKW. Die unterliegende Karte kannst du über das Menü rechts ändern.