Der Seitenstreifen wurde nicht dafür erfunden als Radweg zu dienen.
YMMV. Der Seitenstreifen dient, exakt wie von dir gefordert, der optischen Verengung und damit der Senkung der gefahrenen Geschwindigkeiten.
Zitat
[StVO §5, Abs 6]
Na toll, soll ich dann im vorauseilenden Gehorsam auf dem Seitenstreifen rumgurken, weil andernfalls immerzu Autos auf die Hupe drücken, um mich dahin zu verscheuchen?
Nein, "vorauseilender Gehorsam" ist nicht erforderlich. Da, wo Schutzstreifen außerorts eingesetzt werden (würden), ist der KFZ-Verkehr so geringfügig, dass Radfahrer mangels Gegenverkehr in aller Regel problemlos überholt werden könnten, wenn sie den Seitenstreifen nicht benutzten. Nur in den seltenen Ausnahmefällen, wo dichter Gegenverkehr diese Möglichkeit nimmt und dies so langanhaltend passiert, dass sich eine Warteschlange hinter dir gebildet hat, *musst* du Platz machen. Andererseits *darfst* du gerne temporär auf den Seitenstreifen (oder wenigstens mit den Reifen auf die Begrenzungslinie) ausweichen, wenn einzelne KFZ von hinten herankommen. Das ist nicht nur höflich, sondern dient (z.B. bei Dunkelheit oder untergehender Sonne von vorne) auch deiner eigenen Sicherheit. Auffahrunfälle außerorts sind nicht die Folge mangelnden Seitenabstands, sondern die Konsequenz von blindem Garnichtüberholen. Es schadet nichts, den Schlafmützen auch die Gelegenheit zu geben, dich zu verfehlen. Gleichzeitig hat ein befahrbarer Seitenstreifen die meisten der Probleme von "echten" (baulich mit Grünstreifen abgetrennten) Außerortsradwegen nicht (mangelhafte Reinigung, linksseitige Führung incl. nächtlichen Blindflugs wg. asymmetrischer KFZ-Leuchten und unnötigen Seitenwechseln alle paar km, Wurzelaufbrüche, Pflanzenbewuchs, zusätzliche Berg- und Talfahrten, kein Winterdienst, Kollisionsgefahr mit überholten Radfahrern und Radlern im Gegenverkehr etc. pp.).
Zitat
Und die Hauptproblematik des Schutzstreifens, dass Autofahrer dichter überholen, als wenn da kein Schutzstreifen wäre, die besteht beim Seitenstreifen genau so!
Das ist kein Problem, sondern ein Feature. Seitenabstand ist kein Selbstzweck, und die angeblichen "mindestens 1,5m" aus der Rechtsprechung sind weder tatsächlich konkret so (als "einklagbarer" Anspruch) vorgeschrieben, noch überhaupt notwendig.
Wenn Linien als Peilhilfe beim Aneinandervorbeifahren unwirksam wären, könnten wir auch auf die Markierung von Mittellinien und Fahrspuren, z.B. auf der Autobahn verzichten. Linien bewirken aber auf vielfältige Weise, dass man bei gleicher Sicherheit dichter aneinander vorbeikommt bzw. bei gleichem Abstand sicherer passieren kann.