Beiträge von Th(oma)s

    Und darauf zu vertrauen rietest du also einem Blinden?

    Was rätst du denn dem Blinden beim Umgang mit Radfahrern?

    Man könnte ja für eine Übergangszeit beim Starten von E-Autos eine obligatorische akustische und optische Warnung (vergleichbar den Hinweisen beim Starten eines Navigationsmoduls) verpflichtend vorschreiben: „Achtung! Sie führen ein geräuschloses Fahrzeug. Andere Verkehrsteilnehmer können Ihre Annäherung nicht akustisch wahrnehmen. Es steht in Ihrer Verantwortung, sich durch erhöhte Aufmerksamkeit und angepasste Geschwindigkeit so zu verhalten, dass Zusammenstöße, die daraus resultieren, vermieden werden.“

    Ein blinder Mensch, mit dem ich darüber mal gesprochen habe, sagte an dieser Stelle, dass die Verunsicherung gegenüber lautlosen Radfahrern als weniger beängstigend empfunden wird als gegenüber lautlosen Autos, weil die möglichen Unfall-Folgen als Opfer eines Fahrradunfalls als weniger gefährlich eingeschätzt werden und die Chance auf ein "Ausweichen in letzter Sekunde" bei Radfahrern höher eingeschätzt wird.

    YMMV. Man kann auch ein KFZ durchaus so langsam und aufmerksam bewegen, dass ein Ausweichen/Anhalten "in letzter Sekunde" problemlos möglich wird.

    Das ist die Retourkutsche eines Autofahrenden, der sich darüber echauffiert, das Elektroautos mit einem Geräusche-Generator ausgestattet werden müssen, der nicht abschaltbar ist!

    Wenn selbst Radfahrer es als obszön empfinden, wenn Autos keinen Krach machen, spricht das Bände. Es zeigt, wie sehr wir uns an die vom fahrenden Auto ausgehende Drohung "Hau ab, oder ich mach dich platt!" schon gewöhnt haben, und wie sehr auch vermeintlich regeltreue Autofahrer von dieser Drohkulisse profitieren. Welchen Grund gibt es eigentlich dafür, dass nicht allein der Fahrer eines Fahrzeuges dafür verantwortlich sein sollte, dafür zu sorgen, dass die Straße dort, wo er herfahren will, frei von beweglichen Hindernissen ist?

    Welchen Grund dafür gibt es, dass Autos Krach machen *müssen*, während die seit eh und je dank Muskelantrieb geräuschlosen Fahrräder künstlich erzeugten Krach gar nicht machen *dürfen*?

    In dem von dir verlinkten Video https://www.spiegel.de/video/verkehrs…o-99030872.html kommt bei Minute 1:44 der Verkehrswissenschaftler Andreas Knie zu Wort, der darauf hinweist, dass es erst seit 1966 legal ist, das eigene Auto einfach auf die Straße zu stellen. Weiß jemand mehr darüber?

    Das halte ich für falsch. Vor 1970 galt die aus der RStVO von 1937 (mit Ausnahme der "Führer-Präambel":evil:) praktisch 1:1 übernommene bundesdeutsche StVO von 1953. Das Parken auf öffentlichen Straßen war grundsätzlich immer erlaubt, soweit es nicht durch besondere Bedingungen verboten war. Diese Bedingungen entsprechen im Wesentlichen den heute noch gültigen Kriterien (Einfahrten, Engstellen, angeordnete Verbote...).

    Ich habe den Glauben an die Wirksamkeit von Bewährungsstrafen weitgehend verloren.

    Bewährungsstrafen sind „ehrenrührig“. Sowas sollte man scheuen, weil man danach als verurteilter Straftäter die entsprechende gesellschaftliche Ächtung erfährt. Jeder, der öffentlich eine Bewährungsstrafe als „Freispruch 2. Klasse“ diffamiert, trägt mit zur Erosion dieses auf die “Guten Sitten“ angewiesenen Strafprinzips bei, die letztlich der alles entscheidende Faktor beim Funktionieren eines demokratischen Gemeinwesens sind.

    Es macht einen gewaltigen Unterschied, ob ein PKW einen Radfahrer überholt oder ein Radfahrer einen stehenden PKW. Ein stehender PKW bewegt sich nicht plötzlich zur Seite, ein Radfahrer kann dies durch Wind oder ausweichen machen. Es bleibt natürlich die Gefahr durch Türen, die eigentlich in den relevanten Situationen nicht geöffnet werden dürfen.

    Dieser „gewaltige“ Unterschied ist doch bereits dadurch mehr als berücksichtigt, dass mit anderthalb Meter Korridor ein Raum für zwei Sicherheitszonen seitlich plus Radfahrer zur Verfügung steht, der beim Überholen von Radlern durch KFZ als Sicherheitszone links neben dem Radler gefordert wird!

    Deine Aussage illustriert vortrefflich die allgemeine kognitive Dissonanz des Menschen bei der Risikobewertung: das Risiko, was wir selber auslösen, unterschätzen wir maßlos bzw. stellen es gleich ganz in Abrede, während wir bei Risiken, die wir anderen zuschreiben, schon auf pure Einbildung bzw. minimale abstrakte Gefährdungen überaus empfindlich reagieren.

    Ergänzender Hint: auch ein rollendes Auto macht keine Seitwärtssprünge.

    Der gute Mann von der DEKRA ist offensichtlich Autopendler und wird nicht so gerne an der Ampel von Radlern überholt.

    IMO ist die StVO-Regel, dass man bei "ausreichend" Platz rechts an wartenden KFZ vorbeifahren darf, durchaus so auszulegen: bei mindestens 60 cm Fahrradbreite und schon knapp kalkulierten 2x20 cm seitlichem Pendelraum verbleiben nur noch 2x25 cm Sicherheitsraum für Unvorhergesehenes für den Radfahrer. Durchfahren auf noch weniger Raum ist daher nur unter einer nach den sonstigen strengen Maßstäben der StVO nicht hinnehmbaren Risikoerhöhung zu machen.

    Für einen Abstand von anderthalb Metern und mehr zwischen rechtem Fahrbahnrand und wartenden Fahrzeugen hätten jedoch die wartenden Fahrzugführer zuvor beim Fahren den Tatbestand der Verletzung des Rechtsfahrgebotes verwirklicht.

    IOW: § 5 Abs. 8 StVO kann und sollte ersatzlos gestrichen werden. Es gibt IMO schlicht kein Szenario, bei dem die dort vorgegebenen Randbedingungen zu erfüllen wären.

    Die Definitionen von "Gefährdung" und "Behinderung" sind kein Naturgesetz. Wer über Radverkehrspolitik redet, muss auch über Rechtsprechung reden.

    Bei der Gefährdung unterscheiden die Juristen zwischen abstrakten und konkreten Gefährdungen. Strafrechtliche Relevanz besitzen dabei "konkrete" Gefährdungen, für die die Justiz eine sehr hohe Hürde (nicht nur bei Unfällen zwischen Rad und Auto) aufgebaut hat. Für eine konkrete Gefährdung muss es tatsächlich nur noch pures Glück gewesen sein, dass nichts (deutlich schlimmeres...) passiert ist. Die entsprechenden Tatbestände werden durch §315c StGB abgedeckt. Das Strafmaß beträgt hier bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe.

    Von daher würde ich die Verwirklichung von Tatbeständen, die im Bußgeldkatalog als "Gefährdung" nur mit Bußgeld belegt werden, tatsächlich als Erhöhung der abstrakten (=statistisch fassbaren) Unfallgefahr, ohne dass dazu eine Beinahe-Katastrophe notwendig wäre, definieren.

    Ein wichtiger Grund dafür, dass Radfahrer lieber auf handtuchschmalen und holprigen Radwegen fahren,

    ...besteht darin, dass das als gesellschaftlich viel akzeptabler erscheinender Vorwand gebrauchte „gefühlte Unfallrisiko“ gar nicht der eigentliche Grund fürs Fahrbahmeiden ist. Es geht da bloß darum, dass du einen sehr „breiten Rücken“ brauchst, um das Gefühl auszuhalten, dass du alleine da gerade den „ganzen Verkehr“ aufhältst. Dieses Gefühl an sich treibt den größten Teil schonmal weg. Natürlich kräftig begünstigt durch die Nickligkeiten der ungeduldigen Automobilisten, in Verbindung mit der “Ätsch-Prämie“, wenn man mal im Stadtzentrum auf eigener Infra einen Ampelrückstau überholen kann. Diese Gefühl, man sei Sand im Verkehrsgetriebe führt aber selbst bei starken Persönlichkeiten dazu, dass sie sich auf der Fahrbahn vergeblich abstrampeln werden. Vergeblich, weil man natürlich mit dem Rad auch bei schweißtreibendem „Vollgas“ niemals so schnell fahren kann, dass mehrspurige KFZ mit dem Drängeln aufhören. Der resultierende Frust nährt dann auch beim „starken“ Rest das Verlangen, endlich seine Ruhe haben zu können. Immerhin erhalten „starke“ Radfahrer auch von Radwegefans zugebilligt, dass sie die Fahrbahn benutzen könnten. Aber auch hier geht es nicht darum, dass diese Gruppe bei Unfällen härtere Knochen hätte als der Rest oder dass sie weniger eigene Fehler machen würden als „schwache“ Radler, sondern darum, dass man davon ausgeht, dass sie sich alle redliche Mühe geben werden, den KFZ-Verkehr möglichst wenig auszubremsen.

    Im Endresultat wird die Gefahr auf der Fahrbahn nur heraufbeschworen, um abseits davon die Beine hochnehmen zu können.

    Toter Radfahrer an den Landungsbrücken   :(

    Noch ist wenig bekannt,weder die Identität, noch die Richtung,aus der der Radfahrer kam.

    Ich vermute,das er aus Richtung Alter Elbtunnel kam.Beileid den Hinterbliebenen

    Nach diesem Bericht bog der Radfahrer von Osten kommend im Gegenverkehr zum PKW in Richtung Landungsbrücken links ab. Das passt auch gut dazu, dass das "Cockpit" des Fahrrades auf den Pressebildern völlig demoliert ist

    An ein vorwiegend innerorts genutztes Bahnhofsrad würde ich keinen Nabendynamo anbauen. Da reichen simple "Schutzmanntröster".

    In jeder Hinsicht ausreichend hinsichtlich Lichtstärke und Strombedarf war für mich für vorne der Union UN-4800 von hollandbikeshop.com. Der wird in der "Dynamoscheinwerfer"-Bohrung angebracht und ist daher für Langfinger "unsichtbar". Wichtig war mir dabei, dass es dadurch nicht diese ansonsten bei Batterielicht nötige ständige Fummelei mit An- und Abstecken incl. Transport der Leuchten nach dem Parken gibt.

    Das Leuchtfeld auf der Straße ist eher klein und schwach, reicht aber durchaus, um ohne Probleme bei völliger Dunkelheit außerorts mit normalem Tempo durchzuziehen. In der für die Sichtbarkeit im Gegenverkehr entscheidenden Horizontalebene wirkt das rotationssymmetrische Lämpchen dagegen wie ein "richtiger" Scheinwerfer. Es braucht 2 AAA Akkus oder Batterien. Ich habe Discounter-Akkus (Typ "geringe Selbstentladung") drin, die alle paar Monate mal geladen werden (ob's nötig ist oder nicht:evil:). Und für alle Fälle das Paar originalverpackte AAA vom Kauf als Reserve im Rucksack. Die habe ich aber bisher noch nicht auspacken müssen.

    Hinten nutze ich ein Rücklicht aus einem Discounter-Scheinwerferset (2 AAA-Akkus), bei dem ich allerdings die Ansteckhalterung so modifiziert habe, dass die Leuchte jetzt ebenfalls in der für die Dynamoleuchte vorgesehenen Bohrung im Schutzblech fest verschraubt ist. Müsste ich sowas neu kaufen, würde ich mich wohl für diese "holländische" Leuchte entscheiden.

    Am Ende dürfte sich im Prozess Vieles um die Frage drehen, ob der Tod durch den Unfall oder durch die unterlassene Hilfe verursacht wurde.

    Die eigentliche Frage gerät über die all Empörung über Fahrerflucht und unterlassene Hilfeleistung etwas in den Hintergrund, nämlich, ob das Rammen eines Fahrzeuges nachts um halb eins auf einer sehr übersichtlichen Feldwegkreuzung noch ein "Unfall" ist. Mir kommt es schon beinahe so vor, als hätte das kraftfahrende Establishment nichts Dringenderes zu tun, als sich gegenseitig zu versichern, dass so ein Crash kein Problem wäre, wenn man nur hinterher am Unfallort bleibt, ein bisschen erste Hilfe leistet und brav die 110 anruft. Dazu passt, dass in der Berichterstattung die Rede davon war, dass auf der Straße 100 "erlaubt" gewesen seien. Nein, das war es unter den herrschenden Bedingungen ganz sicher *nicht*.

    Ein Artikel der mit der Behauptung beginnt, dass es mehr Radwege geben muss, weil so viele Radfahrer getötet werden und in der Aussage gipfelt, dass ein Radweg ohne Schild kein Radweg sei. Wohin mit dem Rad? auf ZeitOnline.

    Wie soll es der gemeine Radfahrer verstehen, wenn nicht mal Journalisten nach "hüstel" gründlicher Recherche es richtig wiedergeben können.

    Gna. Als ob sich ein Fußgänger jemals darum gekümmert hätte, wie ein getrennter Bürgersteig ggf. beschildert ist. Und da auf Fußgängerflächen obligatorisch im Zweirichtungsverkehr gelaufen wird, *kann* in rund der Hälfte der Fälle der Fußgänger von Anwesenheit und Art des Schildes noch nicht einmal bei gutem Willen Notiz nehmen.

    Das ganze Theater wird IMO nur von radelnden und gehenden Spießern (oft in Personalunion) am Köcheln gehalten, die sich das Schild zur „Klarstellung“ wüschen. Nämlich zur Klarstellung, wer bei einem allfälligen Konflikt auf dem Trottoir wen im Heiligen Zorn mehr zur Schnecke machen darf.

    "zum Gesetzgebungszeitpunkt üblichen" technischen Details bestehen häufig später Unfug (siehe: 3W maximale Leistungsaufnahme der Beleuchtung am Fahrrad, siehe 0,6W maximale Leistungsaufnahme Rücklicht).

    Bei dieser Vorschrift bin ich der Auffassung, dass es sich seinerzeit um eine sinnvolle Standardisierung handelte, die dafür gesorgt hat, dass beim Fahrradlicht eine einheitliche Versorgung sichergestellt war, bei der beliebig gekaufte Teile zueinander passend eingesetzt werden konnten und wo die Birnchen an jedem Rad einerseits hell genug leuchten konnten, ohne andererseits Gefahr zu laufen, wegen Überlastung bereits nach Sekunden gegrillt zu werden. Die maximale Leistungsaufnahme stellte damals ja gleichzeitig auch eine elektrische *Mindest*anforderung an die Leistungsfähigkeit der Lichtmaschine dar. Immerhin stammt diese Vorschrift im Kern noch aus einer Zeit, als für KFZ im Altbestand durchaus noch Karbidlampen und mechanische Winker endemisch waren. Dass das nachträglich nie der technischen Entwicklung angepasst wurde - geschenkt. Das zeigt vor allem, wie unwichtig Fahrradbeleuchtung in den von Straßenlaternen durchgängig erleuchteten Städten geworden war.

    Zu den Reflektoren: in den USA schreibt die dortige "StVO" in den meisten Bundesstaaten bei Dunkelheit für hinten explizit nur einen roten Reflektor vor, während vorne weißes Licht und weißer Reflektor nötig sind. Konsequenz: in DE verwendet der sicherheits- und pflichtbewusste Radler zusätzlich zum Reflektor noch aktives Licht. Der nachlässige Schlonz lässt seine Lichtanlage verkommen und vertraut auf den Reflektor (was außerorts oft genug in die Hose geht). In den USA hat selbst der sicherheits- und pflichtbewusste Radler gerade mal eben den Reflektor. am Rad. Der Schlonz fährt hinten "blanco". Und dann klagen sie darüber, dass sie mangels Radwegen so viele nachts von hinten angefahrene Todesopfer haben...

    Und wenn man jetzt noch bedenkt, dass das Radeln in den USA mangels "Safety in Numbers" einerseits sowie wegen der in den meisten Bundesstaaten fehlenden Beleuchtungspflicht mit aktiven Rückleuchten und den daraus resultierenden zahlreichen nächtlichen Auffahrunfällen andererseits eine ganze Ecke gefährlicher ist als in Deutschland...

    Das kommt stark darauf an, wo man das jeweilige Verkehrsmittel nutzt.

    In Berlin sind beispielsweise nur gut 10% der Verkehrstoten Autofahrer, aber 30% Radfahrer. Radfahren ist innerorts ist also wesentlich gefährlicher als Autofahren.

    In dieser Zwickmühle stecken übrigens alle Städte weltweit, also auch CPH und AMS.:evil:

    Allerdings kann man auch das Positive daran sehen: wenn deine Aussage zutrifft, bedeutet das insgesamt gleich große Risiko ja umgekehrt, dass das Autofahren auf der Landstraße (wo nur 1/3 der pkm gefahren werden, aber immerhin 75% der toten PKW-Insassen zu verzeichnen sind) tödlicher sein muss als das Radfahren. Und auch hier gilt, dass sich durch Radwege am Vorzeichen dieser Relation nichts mehr ändern wird.

    Bei aller Vorsicht: Die Zahlen sind in derselben Größenordnung. Radfahren ist also ungefähr genauso sicher wie Autofahren.

    Und eine Stunde zu Fuß gehen mehr als halb so tödlich wie eine Stunde Autofahren.

    Das heißt weiterhin:

    Mit dem KFZ 0,85 Tote in 10 Mio Stunden

    Mit dem Fahrrad 1,01 Tote in 10 Mio Stunden

    Wenn Du noch die Mortalität der PKW-Mitfahrer mit einbeziehst (und das müsstest du IMO für einen reellen Vergleich), bist du übrigens bereits bei 1,9 : 1,0 für PKW-Insassen vs. Radfahrer.

    Wenn man sich vorstellt, wie viele Tour de France-Fahrer nicht gestürzt wären, wenn sie auf den Helm verzichtet hätten und dafür nur mit 20-30 die Berge im vernünftigen Fahrstil runterrollern würden.


    Die Profis stürzen nicht bergab, sondern auf Flachetappen. Entweder, weil einer gepennt hat im Pulk, oder aber bei Positionsgefechten im Kampf um den Windschatten auf den letzten km. Und ja, da kann man bei Beidem durchaus auch ganz ohne Ironie diskutieren, inwieweit da nicht der erwartete Schutz ins Verhalten der Fahrer durchaus eingepreist ist.

    In Frankreich gilt immer noch Tempo 80. Ob sich die Franzosen dran halten, ist eine andere Sache. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 15 km/h würde sicherlich auch viele (teils schwere) Unfälle auf "Radwegen" verhindern...

    Was die FR-Unfallstatistik zum Radverkehr enthält:

    • wenig Alleinunfälle im Vergleich zu DE und sehr wenig Rad-Rad-Unfälle, spricht für wenig Radverkehr und entsprechend geringe Wahrscheinlichkeit des Aufeinandertreffens
    • nur 42% der Getöteten innerorts (in DE Anno 2017 ~60% innerorts). Spricht für weniger innerörtlichen Alltagsverkehr und mehr außerörtlichen Ausflugsverkehr als Zweck.
    • diese Lesart wird dadurch unterstützt, dass 77% der getöteten oder schwerverletzten Radler eine "Freizeitfahrt" unternommen haben
    • die Mehrheit der ernsthaft Betroffenen wird von der Seite angefahren. Surprise, surprise!
    • der Gang der Todesopfer für Fußgänger und Radfahrer von 2000 bis 2017 ist auffällig synchron -> Verkehrssicherheit ist unteilbar!
    • 60 der 173 in 2017 getöteten Radfahrer fuhren ohne Helm (und der Rest *sicher* mit, oder war das unbekannt??? Im Jahr davor waren es bei etwas weniger Getöteten gar nur 36 Opfer "ohne" Helm...).
    • die Altersstruktur der Getöteten legt einen Gang von NL->DE->FR nahe. Zwar ist der Anteil 65+ auch in FR überdurchschnittlich hoch, aber nicht ganz so wie in DE, das wiederum anteilig etwas weniger getötete Senioren hat als NL.
    • leider scheint es so zu sein, dass eine Nation die Fahrradverkehrsleistung um so nachlässiger verfolgt, je geringer die Fahrrad-Tradition dort ausgeprägt ist. Auf die Verkehrsleistung in Personen-km gehen sie gar nicht ein, und die Stundenexposition wird scheinbar aus dem Wege-Modal-Split (wie?) abgeleitet. Mit dieser Krücke kommen sie aber zu der Auffassung, dass eine Stunde Radfahren in FR 3x so tödlich ist wie Autofahren, was aber wiederum 10x weniger lebensgefährlich ist als Motorradfahren. Beim Risiko einer schweren Verletzung (MAIS3+) ist Radeln 16x gefährlicher je Stunde als Autofahren, aber 8x sicherer als Motorradfahren. IOW: Kraftradeln ist in FR 30x tödlicher und 136x schwerverletzungsträchtiger als Autofahren.