Beide Räder sahen nicht aus, als ob die unbeleuchtet durch die Gegend bzw. auf einer Bundes-/Landstraße unterwegs waren.
Im ersten Fall hat das Rennrad an der Sattelstütze ein ambulantes Mini-Rücklicht montiert. K.A., wie hell das ist und ob es auch an war.
Im zweiten Fall handelt es sich um ein Cube e-MTB, offenbar nachgrüstet mit Straßenasstattung. Der Frontscheinwerfer ist noch vorhanden, ein Rücklicht zwar nicht zu erkennen, angesichts der Schäden am Heck kann es aber sehr gut auch abgefallen sein. Das Rad hatte zudem ein paar Gepäcktaschen montiert, die womöglich zusätzliche Reflektoren besaßen. Die von der Unfallaufnahme markierten (Brems-)Spuren des rechten Autoreifens befinden sich ca. 1m vom rechten Rand, der Einschlag in die Windschutzscheibe erfolgte links rechten Frontscheinwerfer des Autos. Der Reifenaufstandspunkt muss also beim Crash ca. 1,5m von der rechten Fahrbahnbegrenzung entfernt gewesen sein. Sicher nicht illegal, aber auch eher ungewöhnlich auf der Landstraße. Auffällig ist, dass es offenbar einen als Radverbindung beschilderten straßenbegleitenden (Wald-)Weg wenige Meter links der Straße gibt, der genau auf Höhe des Unfallortes eine Auffahrt zur Straße besitzt. Es ist nicht unplausibel, dass der Radfahrer gerade im Begriff war, auf diesen Weg einzubiegen.