Beiträge von Th(oma)s

    Es gibt eben kein Verkehrsschild für Angebotsradwege rechts – bei getrennter Ausführung geht man davon aus, dass das über das Design geht und für die gemischte Form war eigentlich mal [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] gedacht. Dann kam aber irgendwer mal auf die Schnappsidee mit der Schrittgeschwindigkeit – weniger wegen böser "Rambo-Radler" als eher weil ignorante Kommunen das reihenweise an viel zu enge Gehwege getackert haben.

    Das mit der Schrittgeschwindigkeit stand schon 1988 bei deren Einführung für die neuen Fußgängerzonen mit drin. 1992 wurde es auch explizit für Z.239 und Gehwege verordnet. In der "nichtigen" Schilderwaldnovelle von 2009 war sie entfallen und wurde auf Wunsch der Bundesländer mit dem anschließenden Neuerlass der StVO 2013 wieder eingeführt. Mit irgendwelchen negativen Erfahrungen dürfte die Wiedereinführung der Schrittgeschwindigkeit wohl nichts zu tun gehabt haben, da das Schritttempo weder vor noch nach seiner Aufhebung von der Polizei aktiv überwacht noch zumindest offensiv eingefordert wurde. Bis heute dürfte diese Regel mit zu den am konsequentesten missachteten Verkehrsvorschriften überhaupt gehören.

    Zur Verwendung von "Fahrrad frei" alleine: es ist immer ein grober Fehler, aus der Beschilderungspraxis der Straßenverkehrsbehörden im Zusammenhang mit Radverkehr Rückschlüsse auf die Rechtslage herzuleiten.:evil:

    Nur so, wird von dieser Seite gerne argumentiert, könne die Sicherheit des Fahrradfahrers optimiert werden. Der Fahrradfahrer/die Fahrradfahrerin müsse immer genau erkennen können, wo er/sie zu fahren habe und die anderen Verkehrsteilnehmer*innen müssten immer genau wissen, wo sie mit Fahrradfahrer*innen zu rechnen haben. Meines Erachtens ist es absolut unrealistisch und voraussichtlich auch in den nächsten 25 Jahren nicht zu schaffen, diese Eindeutigkeit herzustellen. Und ich bin mir sicher, dass das gar nicht weiter schlimm ist, wenn eine "Mehrwegelösung" möglichst weit verbreitet ist.

    Früher zumindest stand die Forderung nach Aufhebung der Benutzungspflicht im Grundsatzprogramm des ADFC. Ist heute kein Thema mehr, aber nicht etwa, weil diese Forderung durch die 97er-Novelle erfüllt worden wäre, sondern weil diese Pluralität von den Funktionären mittlerweile gehasst wird wie die Pest. Es würde nämlich für jedermann offensichtlich, dass das Geschäftsmodell „Radwege fordern wegen der Sicherheit“ eine dreiste Lüge ist. Der größte Feind ist daher heute derjenige, der sich für Wahlfreiheit einsetzt, weil er damit erstens die dringende Notwendigkeit für die Neuanlage von Radwegen widerlegt und zweitens Politik und Verwaltung angeblich auch dazu anstiftet, die schon vorhandenen Wege weiter verkommen zu lassen und notfalls zu entschildern.

    Alles sehr merkwürdig und Zeugen scheint es auch nicht so richtig zu geben :/: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/5672273

    Die heranführende Straße hat rechts einen benutzungspflichtigen Radweg. Mangels Furt rechts der Kreuzung muss man zum Linksabbbiegen entweder bis vorne vor fahren und dann über zwei Fußgängerfurten zweimal, zunächst vor der Kreuzung links und dann hinter der Kreuzung rechts, abbiegen. Oder man ordnet sich vom Radweg aus in den Fahrbahnverkehr ein, und je nach Timing könnte das dann dazu führen, dass der Radfahrer so neben/vor dem LKW auftaucht, dass er nur gesehen werden kann, wenn im richtigen Augenblick das Augenmerk des Lenkers auf den passenden Spiegel gerichtet ist. Dem Polizeibericht nach ("bogen aus dem gleichen Fahrstreifen ab") dürfte Letzteres am ehesten in Frage kommen.

    Wenn ich das richtig sehe, ist das beim Linksabbiegen (!) hier passiert.

    Beim Linksabbiegen gilt ja auch keine Schrittgeschwindigkeit.😈

    Jdenfalls gibt es eine eigene Linksabbiegerampel und die Furt dürfte komplementär dazu signalisiert sein.

    Der Radfahrer fuhr der Ausrichtung des Fahrrades nach zu urteilen von links nach rechts über die Furt. Anders herum wäre auch sehr unplausibel, da gegenüber nach rechts rein kein Bürgersteig/Radweg neben der Fahrbahn ist.

    Seufz. Anteile am Gesamtkuchen sind keine Absolutzahlen. Letztere eignen sich aber aufgrund ihrer unspektakulären bzw. positiven Entwicklung leider nicht zum gewollten Alarmismus. Außerdem: was geht die deutsche Verkehrspolitik eigentlich die gesamteuropäische oder gar weltweite Unfallentwicklung an?

    Die von der WHO geforderte "Schutzmaßnahme" für Radfahrer (wen wunderts: mehr Radwege, wie originell...) ist übrigens ganz und gar nicht zielführend. Gerade der miese Trend aus dem Fietspad-Paradijs NL verhagelt doch die europäische Bilanz am meisten, und seltsamerweise spricht trotz 21%-Anteil der Fußgänger am weltweiten Verkehrstod niemand davon, dass das ein Anlass wäre, dass Deutschland mehr Bürgersteige bauen müsse.

    Andersrum – und das Auto dann von Süden… Demnach Unfallcode 372 (leider steht in Thomas' Tabelle bei FQ selten die Richtung bei).

    Beim Unfallschlüssel steht egal ob Fahrbahnquerung vom/zum Sonderweg der Hauptstraße oder Fahrbahnquerung im geradlinig durchgehenden Verkehr pauschal die 399. Beim Kommentartext schreibe ich sporadisch die relative Fahrtrichtung des KFZ-Gegners dazu, aber systematisch recherchiere ich das nur bei RvL-Regelung, weil davon dann die Schuldfrage abhängt. Grund für die Pauschalangabe ist, dass die Richtungsangaben so häufig unvollständig, missverständlich oder widersprüchlich sind, dass ein obligatorisches Einpflegen der Information in die Datenbank ziemlich aufwendig und fehleranfällig wäre und wegen der vielen Lücken bei der Analyse auch ganz ohne Falscheinträge am Ende mehr verwirrt als klärt.

    Nach meiner Erfahrung werden gute Radwege gerne freiwillig genutzt.

    Schlechte ja auch.😈

    Das Problem an der Benutzungspflicht ist der Umstand, dass sie selbst ihre Ursache darstellt. Weil Radwegebenutzungspflichten offiziell damit begründet werden, dass sie aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend notwenig seien, wähnen alle (Auto- und Radfahrer gleichermaßen), dass die Gefährdung von Radfahrern auf der Fahrbahn erstens objektiv gegeben sei, zweitens sie nicht anders als durch Fahrbahnverbote zu beheben wäre und drittens Vorsatztaten, die zu ihr führen, durch die unterstellte Gefährdungslage legitimiert seien. Am Ende führt diese verdrehte Begründung dazu, dass sich die autofahrenden Biedermänner bei ihren rabiateren Kollegen dafür bedanken können, dass sie sich dafür hergeben, psychischen Druck auszuüben und auch ab und zu physisch zum „Vollstrecker“ zu werden. Wundert sich da noch jemand, dass Radwege mit Inbrunst „freiwillig“ benutzt werden?

    Bei der allgemeinen Freigabe von Gehweg mittels Verkehrszeichen hat man diese Formulierung aber gerade nicht gewählt.

    Deshalb ist die in der Anlage 2 zu Vz 239 beschriebene Forderung nach Schrittgeschwindigkeit absolut und ohne Ausnahme zu verstehen.

    So auch der Gesetzgeber bei seiner Erläuterung zu den Gründen, warum er die 2009 mit der angeblich wg Zitierfehler "nichtigen" Schilderwaldnovelle der StVO eingeführte "angepasste" Geschwindigkeit beim Neuerlass der StVO 2012 wieder kassiert hat. Das wurde hier schon 2016 diskutiert.

    Es ist bei diesem Winterwetter offensichtlich, wie wichtig es den Verantwortlichen tatsächlich mit der Verkehrssicherheit ist, wenn die Wege, die angeblich aus Gründen der Verkehrssicherheit unbedingt zu benutzen sind, nicht benutzbar gehalten werden. Oder wie mgka an anderer Stelle ganz treffend anmerkte: Wenn es im Winter hinnehmbar ist, dass Radfahrer auf der Fahrbahn fahren, warum dann nicht auch im Sommer?

    Advocatus Diaboli (AKA Rupert Schubert, Innenbehörde Hamburg): es ist ja auch nicht hinnehmbar. Die Radwegebenutzungspflicht wurde wegen der eingeschränkten Verkehrssicherheit auf der Fahrbahn angeordnet, und die geht schließlich nicht weg, bloß weil der Radweg unbenutzbar ist. Schlussfolgerung: implizites Radfahrverbot.:evil:


    Oder wurde das mit der "Einjahresfrist" einfach so in den Film eingebaut, obwohl es eine solche Frist nie gab?

    Die „Übergangsfrist“ ergab sich daraus, dass §2 Abs. 4 Satz 2 gemäß VO-Text erst am 1. Oktober 1998 in Kraft treten sollte. Der Rest der Novelle trat aber schon am Tag nach der Verkündigung am 1.9.1997 in Kraft (https://dserver.bundestag.de/brd/1997/D374+97.pdf). Die Frist war zur Evaluation im Hinblick auf notwendige Entschilderungen gedacht, sie sollte nicht den Zeitraum bis zum Abschluss erforderlicher Baumaßnahmen darstellen. Der Gesetzgeber ging wohl nur davon aus, dass Wege, die aufgrund ihres Zustandes abgeschildert werden mussten, so schnell wie möglich instandgesetzt und danach natürlich erneut beschildert werden würden.

    Schon da ging es mit dem passiven Widerstand los, denn die meisten Behörden haben sich das so zurechtinterpretiert, als müssten sie sich überhaupt frühestens ab dem 1.10.98 um die Evaluation kümmern.

    Der Siebte Sinn von 1997: Neue Regeln für Radfahrer [...]

    2:05 Viele Radwege sind unzumutbar. Auf solchen Radwegen müssen Radfahrer in Zukunft nicht mehr fahren. Die Gemeinden dürfen nur Radwege ausschildern, die einwandfrei sind und dann auch benutzt werden müssen. Bei alten und unzumutbaren Radwegen, haben Radfahrer dagegen das Wahlrecht ...

    2:33 Diese Regelung gilt für ein Jahr. In diesem Zeitraum müssen die Gemeinden die Radwege in Ordnung bringen. Denn nach einem Jahr dürfen nur noch solcher Radwege ausgeschildert werden, die einwandfrei und gut zu befahren sind.

    Hier kommt die eigentliche damalige Motivation für die Aufhebung der Benutzungspflicht zum Ausdruck. Wie Dietmar Kettler aufgrund persönlicher Einblicke mal schrieb, hatten die Autoren der Novelle um den Ministerialrat und StVO-Kommentatoren Bouska nie die Absicht, die Anordnung der Benutzungspflicht an die strengen Vorgaben des § 45 Abs 9 zu binden. Es sollte lediglich ein Anreiz geschaffen werden, der die Kommunen dazu zwingt, ihre Radwegenetze bei "Strafe" der Verpflichtung zur Entschilderung zu ertüchtigen. Mit der Abwägung, ob die Benutzung ordentlicher Radwege aus Sicherheitsgründen überhaupt notwendig ist, hatte die Initiative nie was am Hut. Das war erst eine nachträglich auf dem Klageweg von Radfahrern durchgeboxte wörtliche Auslegung des redaktionellen Versehens bei der Formulierung der Novelle.

    Wobei ich mich schon frage, ob das tatsächlich zutrifft, was oft behauptet wird, dass nämlich französische Autohersteller mehr Geld im Kleinwagen-Segment verdienen die deutschen Autobauer.

    Die CO2-Strafsteuer beginnt erst bei 117g CO2/km, viele PKW-Diesel bleiben locker darunter oder zumindest so nah an dieser Schwelle, dass sie nur mit sehr geringem Zuschlag rechnen müssen. Das Malus-System ist in erster Linie eine prima Diesel-Förderung.:evil:

    Wo ich auf die Schnelle nichts zu finden konnte, ist die Frage, wie in Frankreich der CO2-Ausstoß von Plugin-Hybriden steuerlich bewertet wird.

    Wo hast du die Fahrleistung gefunden?

    Im Dokument kurz hinter der Abbildung zum Wege-Modalsplit ist eine Gegenüberstellung der Fahrleistungsentwicklung pro Tag. Für 2022 werden 6 Millionen Fahrrad-km angegeben. Mal 365 durch 1,9 Millionen Einwohner = 1150. Möglich, dass die 6 Millionen leicht aufgerundet sind. Ebenso möglich, dass man für Wochenenden und die Ferienzeiten bisschen was abziehen muss. Aber diese grundsätzliche Schwäche für Haushaltsbefragungs-basierende Mobilitätserhebungen teilt HH ja auch mit der zum Vergleich herangezogenen Methodik der Stadt Kopenhagen (die auch nur den Werktags-Wert angibt).

    Hamburg hat sein Strategiepapier für die Zukunft vorgstellt:

    https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokume…itaetswende.pdf

    Die Statistiken der Vergangenheit finde ich sehr aufschlußreich.

    Radanteil im Modal Split steigt auf 22%, die pro-Kopf-Fahrleistung beträgt 1.150km im Jahr. Damit liegt Hamburg jetzt Längen vor der selbsterklärten "weltbesten Fahrradstadt" Kopenhagen (ca. 850km pro Einwohner und Jahr). Kaum zu fassen, dass das nicht von der Stadt in einer Imagekampagne gebührend gefeiert wird.

    Eine der Theoriefragen könnte dann lauten:

    Viel zu umständlich. Stattdessen:

    1) Sind Revanchefouls erlaubt, wenn man glaubt, jemand habe was falsch gemacht ?

    [ ] ja

    [ ] nein

    2) Werden Revanchefouls legitimer, wenn jemand unzweifelhaft eine Ordnungswidrigkeit begangen hat ?

    [ ] ja

    [ ] nein

    Ich glaube, dass auch viele der hier Mitschreibenden ein Problem damit haben, die richtige Antwort auf die zweite Frage zu geben.:evil:

    Warum ist das eigentlich wichtig? Bei Alkoholsündern, bestraft man ja auch nicht nur diejenigen die einen Unfall verursacht haben werden, sondern pauschal alle.

    Das hatten wir weiter oben im Thread schon: wenn du Senioren so behandeln willst wie Alkoholkonsumenten, müsstest du sie konsequenterweise alle ab einem bestimmten Alter wahllos ausschließen, so wie alle ab einer bestimmten Promilleschwelle Fahrverbot haben (möglicherweise ist es ja auch das was du eigentlich möchtest, aber dann sag das so und wir können wir uns die Diskussion um den Gesundheitscheck schenken). Bei Alkohol gibt es jedenfalls auch keine „Trinktauglichkeitsprüfung“ alle x Jahre, bei deren Bestehen die Kandidaten auch angesäuselt fahren dürfen.😈

    tödlicher Unfall..

    [...]

    tiefstehende Sonne scheidet bei der Wetterlage und der Fahrtrichtung eher aus...

    zwischen ca. 6:00 und 7:20 zog da ein mittelkleines Regengebiet durch, aber die Niederschlagsmengen waren jetzt laut Regenradar auch nicht so stark, dass man plötzlich die Hand vor Augen nicht mehr sah.

    laut timeanddate ist der Sonnenaufgang dort um 7:33 gewesen. Licht am Rad? :/

    Das Artikelbild zeigt ein MTB ohne erkennbare StVZO (Reflektoren, Scheinwerfer, Dynamo, Rücklicht etc.). Ob vielleicht ein Rücklicht irgendwo angesteckt war, das beim Aufprall in die Botanik flog?

    Was man auch gut sehen kann: der PKW steht kurz nach der Aufprallstelle parallel zum Fahrbahnrand ca. 1m von der Begrenzungslinie entfernt. Was ich hier schon mehrfach schrieb: bei schwierigen Lichtverhältnissen (und erst recht mit zweifelhafter eigener Beleuchtung) fährt man außerorts tunlichst hart an oder auf der weißen Begrenzungslinie.