Es gibt eben kein Verkehrsschild für Angebotsradwege rechts – bei getrennter Ausführung geht man davon aus, dass das über das Design geht und für die gemischte Form war eigentlich mal
gedacht. Dann kam aber irgendwer mal auf die Schnappsidee mit der Schrittgeschwindigkeit – weniger wegen böser "Rambo-Radler" als eher weil ignorante Kommunen das reihenweise an viel zu enge Gehwege getackert haben.
Das mit der Schrittgeschwindigkeit stand schon 1988 bei deren Einführung für die neuen Fußgängerzonen mit drin. 1992 wurde es auch explizit für Z.239 und Gehwege verordnet. In der "nichtigen" Schilderwaldnovelle von 2009 war sie entfallen und wurde auf Wunsch der Bundesländer mit dem anschließenden Neuerlass der StVO 2013 wieder eingeführt. Mit irgendwelchen negativen Erfahrungen dürfte die Wiedereinführung der Schrittgeschwindigkeit wohl nichts zu tun gehabt haben, da das Schritttempo weder vor noch nach seiner Aufhebung von der Polizei aktiv überwacht noch zumindest offensiv eingefordert wurde. Bis heute dürfte diese Regel mit zu den am konsequentesten missachteten Verkehrsvorschriften überhaupt gehören.
Zur Verwendung von "Fahrrad frei" alleine: es ist immer ein grober Fehler, aus der Beschilderungspraxis der Straßenverkehrsbehörden im Zusammenhang mit Radverkehr Rückschlüsse auf die Rechtslage herzuleiten.![]()