Und weil das Opfer das gemacht hat, was immer von den "Tote-Winkel"-Fetischisten gepredigt wird: dahinter bleiben. Anstatt links oder rechts vorbeizufahren.
An der Unfallstelle endet der Schutzstreifen, weil der Tunnel nur eine (schmale) Fahrspur zulässt, weswegen auch Konflikte mit dem Gegenverkehr durch eine Ampel verhindert werden. Im Tunnel gibt es noch nichtmal einen ordentlichen Gehweg, auf dem notorische Fahrbahnmeider radeln wollen würden. Das wird dem mutmaßlich ortskundigen Opfer wohl bekannt gewesen sein, weswegen er aufs Rechtüberholen verzichtete. Dafür, dass der Radfahrer dann aber nicht gemeinsam mit den wohl ebenfalls von hinten aufgelaufenen PKW links am wartenden Bus vorbeizog, dürfte allerdings durchaus der leitende Effekt des Schutzstreifens verantwortlich gewesen sein.