Knapp, nicht gut.
Fast alle Busse dürften die 2,55 m der StVZO ausnutzen für den Fahrgastkomfort bzw. maximale Sitzplatzzahl, also bleiben von meinen bei Google gemessenen 5,3-5,4 abzgl. Bus max. 2,8 m übrig. Bei 1,5 m gesetzl. Überholabstand und 0,6 m Breite des Rads müsste sie mit max. 0,7 m Abstand nach rechts gefahren sein, damit's legal wird,
Der Vertreter von ChangingCities sprach bei der Ansprache anlässlich der Mahnwache von 5,80m. Das ist auch das Maß, das ich aus dem Mapillary-Bild vom Unfallort per Dreisatz anhand der Verkehrszeichenabmessungen ermittelt hatte.