Beiträge von Th(oma)s

    Um sicher am Straßenverkehrs teilnehmen zu können, ist es nicht erforderlich, auf dem Zenit seiner körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit zu stehen.

    ACK. Allerdings gilt, dass für gleiche Sicherheit der Grad der geistigen und körperlichen Fitness stets größer sein muss, wenn man radelnde oder kraftfahrende Verkehrsteilnehmer mit Fahrradinfrastruktur konfrontiert.

    klar wärs super geil, auf der Fahrbahn jederzeit entspannt radeln zu können, ohne dass man Maßregelung und enge Überholmanöver erwarten muss.

    Dann wäre das Radfahren dort auch total entspannt.

    Und mal ehrlich, an die penetranten Fahrbahnradler hier im Forum, wann radelt ihr so wiiiiirklich entspannt innerörtlich auf der Fahrbahn?

    Meine Anspannung ist mit dem Fahrrad in den genannten Situationen nicht anders als mit einem Auto. Warum eigentlich muss das Radfahren entspannt sein?

    Wenn ich entspannen will, lasse ich ein warmes Bad einlaufen...:evil:

    Was hältst du von folgender Fragestellung für den Fahrradklimatest:

    In meiner Stadt werden auch viel zu schmale Radwege und Radfahrstreifen immer noch als benutzungspflichtig ausgewiesen, ebenso werden Radwege, die im Mündungsbereich von Kreuzungen und im Bereich von Einfahrten hochbord geführt werden als benutzungspflichtig ausgewiesen, obwohl das die Radfahrenden gefährdet. (Abbiegeunfälle) <<<<<<<<< >>>>>>>>> In meiner Stadt hat man im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten überall die Radwegebenutzungspflicht dort aufgehoben, wo Radwege ein falsches Gefühl der Sicherheit vermitteln und damit zur Gefährdung der Radfahrer beitragen.

    Das Thema ist recht komplex. Aber mit dieser Fragestellung doch im wesentlichen erfasst. Zumindest wäre das ein Einstieg. Es wäre wirklich gut, diese Problematik auch im Rahmen des Fahrradklimatestes zu erfassen.

    Der Punkt ist doch, was am Ende des Tages mit dem Resultat des Tests angestellt wird. Die neuralgischen Punkte sind doch auch ohne große Umfrage sowohl den örtlichen ADFC-Aktivisten als auch den Behörden bekannt. Ergo erfüllt der Test einzig und allein die Funktion, publikumswirksam und plakativ in der Meta-Berichterstattung per "$Stadt kann kein' Radverkehr"-Schlagzeile Stimmung für das zu machen, was da draußen alle Welt mit "Fahrradfreundlichkeit" gleichsetzt: Fahrbahnverbote und Radwegebau.

    Hier ein kleiner Appetitmacher, ein youtube-Video, mit dem für den ADFC-Fahrradklimatest 2020 geworben wird.

    Es können auch Nicht-ADFC-Mitglieder mitmachen!

    Hatte übermorgen den Fluxkompensator angeworfen und bin soeben aus der Zukunft zurückgekommen. Neben dem neuesten Sportalmanach habe ich diesmal auch die Ergebnisse des ADFC Klimatest 2020 mitgebracht:

    1) In $Stadt sind die Radwege in mangelhaftem Zustand, verdreckt und zugeparkt, man kann dort nicht mit Kindern radfahren, das Fahrrad ist nicht gleichberechtigt, denn es fehlen überall Radwege und das Radfahren macht üüberhaupt keinen Spaß.

    2) Beste Fahrradstadt 2020 ist Bremen

    Ich dachte, die Fahrradnovelle von 1998 wäre ein Durchbruch gewesen? Hab mich schon immer gefragt, wie die CSU damals rumgekriegt wurde?

    Lies die Begründung zur Änderung des § 2 Abs. 4 StVO, die das Verkehrsministerium für den Bundesrat verfasst hat (S.6). Sie stellt allein auf Baumängel und ungenügende Abmessungen ab, und strahlt damit die Hoffnung aus, dass die geforderte Abschilderung die Behörden alsbald zur Ertüchtigung ihres Radwegenetzes veranlassen werde, woraufhin die Schilder problemlos wieder angebracht werden sollten.

    Die Konsequenz aus den "gefährdeten Rechtsgütern der vorgenannten Abschnitte" und der "zwingenden Notwendigkeit" in §45 Abs. 9 war im Hinblick auf die Radwegebeschilderung dagegen ein Versehen, dessen Konsequenzen den Verantwortlichen beim Schreiben der Neufassung nicht bewusst waren. So jedenfalls angeblich Wolfgang Bouska (damals Ministerialdirigent im Bayerischen Staatsministerium des Inneren und Mitautor sowohl der 97er-Novelle als auch eines vielzitierten juristischen Wälzers zur StVO-Interpretation) im Nachhinein.

    Die StVO könnte wegen fehlendem Zitiergebot schon seit langer Zeit ungültig sein.

    Ausbremsen zur Verhinderung des "Mitschwimmens" im innerörtlichen Verkehr ist das Mittel der Wahl, um diese kleinen Fahrzeugklassen unattraktiv zu machen.

    Das Argument habe ich noch nie verstanden. Wenn irgendwo ein Kleinkraftrad 45 fährt, schwimmt der übrige Verkehr notfalls halt mit 45 hinterher. Auch das wäre ja ein "Mitschwimmen".

    Leute, die mit dem Argument gegen die bauartbedingten Höchstgeschwindigkeiten der Kleinkrafträder opponieren, haben IMO gar keine Sorgen, dass diese langsameren Zweiräder nicht mit den anderen Fahrzeugen mitschwimmen *könnten*. Sie haben vielmehr die Sorge, dass die anderen Fahrzeuge dann mitschwimmen *müssten*. :evil:

    In Spandau: Zwei Radfahrer bei Unfällen in Berlin getötet

    Der Sprinter kam im ersten Fall von links aus der Brüderstraße (T30), Radfahrerin muss auf der Aufpflasterung rechts der Fahrbahn dem Verlauf der Pichelsdorfer folgend die Brüderstraße gequert haben. Offen ist noch, ob sie dabei regelkonform schob oder regelwidrig als Gehwegradlerin unterwegs war und in welcher Richtung sie sich dabei bewegte.

    Im zweiten Fall fuhr die Radfahrerin auf dem Altstädter Ring über die Radwegfurt geradeaus, während die Autofahrerin von rechts kam und nach rechts in den Altstädter Ring einbog. Es gibt eine separate Rechtsabbiegerampel, aber mir ist noch unklar, ob dort "feindliches Grün" im Verhältnis zum Verkehr auf dem Altstädter Ring besteht. Ansonsten muss einer von beiden bei "rot" gefahren sein.

    "Leider war am Drehtermin die Mooswand schon abgebaut, die man vor die Messstation gebaut hatte. Das Moos ist halt an den Abgasen "erstickt""

    An 45 µg NO2/m³ erstickt kein Moos.

    Die Station steht doch direkt neben dem Fenster von einem Wohnhaus. Wenn man wissen möchte, wie die Luft für die Anwohner ist, dann muss die Station genau da stehen.

    Wenn man das messen müsste, muss man im Schlafzimmer messen.:saint:

    Langversion: Die von Immissionen ausgehende Gesundheitslast ist ein statistisches Phänomen. Man wird von 41µg NO2/m³ nicht schlagartig todkrank, während man bei 40 noch das ewige Leben genießt. Die Beziehung zwischen Immissionen und Erkrankungen ist stufenlos gleitend. Infolgedessen geht es auch nicht darum, die Luftbelastung in einer einzelnen Wohnung oder an einem anderen konkreten Ort akribisch unter irgendwelche Grenzwerte zu drücken, sondern darum, durch Deckeln der Immissionen insgesamt die statistische Lebenserwartung der Gesamtpopulation wenn möglich geringfügig anzuheben.

    Zur Deckelung der Immissionen hat die EU vorgegeben, was und wo gemessen werden soll, und welche Grenzwerte dann dafür gelten sollen. Das meint aber *nicht*, dass bei einer örtlichen Verletzung dieser Grenze die sich dort aufhaltenden Personen stantepede "vergiftet" würden. Erwähnte ich schon, dass die Beziehung zwischen Immissionen und Gesundheitslasten lediglich ein statistisches Phänomen ist, das wenn überhaupt, erst bei Beobachtung einer ausreichend großen Stichprobe spürbar wird?:evil:

    In Reutlingen wird auch rund um die Mess-Station "manipuliert":

    Das peinliche Theater hätte man sich sparen können, wenn man von vorneherein bei der Wahl des Standortes für den Messcontainer ein bisschen weniger masochistisch den Worst-worst-case gewählt hätte - was ja angesichts des sehr breiten Ermessenspielraums, den die Aufstellungsrichtlinen gewähren- durchaus richtlinienkonform gewesen wäre. Merke: niemand wird davon gesünder, wenn man die Messstation manipuliert. Es wird aber auch niemand davon kränker, wenn man die Station unnötig nah an Hotspots rückt.

    https://www.zeit.de/mobilitaet/202…hr-unfall-autos

    2019 starben 445 Radfahrer durch Unfälle, 118 davon mit Pedelec, 53.8% >= 65 Jahre.

    Lange Fassung: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gese…publicationFile

    IOW: das Risiko, auf einem konventionellen Fahrrad tödlich zu verunglücken, hat in 2019 gegenüber dem Vorjahr abgenommen und liegt trotz des langfristigen Trends zu vermehrter Fahrradnutzung und trotz des darauf nochmal aufgesattelten wetter-begünstigten Sonder-Booms der letzten beiden Jahre auf dem zweitniedrigsten Stand seit Beginn der Aufzeichnungen.

    Das ist das genaue Gegenteil von "Die Flüssigkeit des Autoverkehrs muss unter allen Umständen und auch auf Kosten der Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern gewährleistet werden".

    Nicht, solange die Beamten sich auch noch als "bin selbst Radfahrer" bei ihren Entscheidungen trotzdem stets die Autofahrer-Brille aufsetzen und aus "da würde mir auch der Kragen platzen, wenn ich hinter mir herfahren müsste" das erhöhte Risiko einer absolut nachvollziehbaren und damit entschuldbaren Kurzschlusshandlung ableiten. So betrachtet ist dann plötzlich nicht mehr der ausrastende Autofahrer der "Störer", sondern der Radfahrer, der durch sein provokantes Verhalten die öffentliche Ordnung stört und damit in der Folge auch die Verkehrssicherheit gefährdet.

    Es geht erstmal um die VwV-StVO, die muss bei Neubauten beachtet werden.

    Altbestände haben Bestandsschutz und die Beschilderung ist gültig. Man kann also bei MIssachtung eine Owi bekommen.

    Altbestände genießen keinerlei gesetzlichen Bestandsschutz. Im Gegenteil: die VwV gilt auch und gerade für den Altbestand. Sie weist die zuständigen Stellen ausdrücklich an, den Bestand "bei jeder sich bietenden Gelegenheit" zu prüfen (und natürlich ggf. zu korrigieren...).

    Zwar haben Gerichte in Verfahren, bei denen Verkehrsteilnehmer gegen die Bestandsbeschilderung geklagt haben, die Fiktion einer nach einer gewissen Frist rechtskräftig unanfechtbar gewordenen Anordnung benutzt. Dabei ging es aber immer nur um das Verhältnis der Beschilderung zu einem einzelnen Betroffenen. Da aber theoretisch jeder Bürger jederzeit überall neu zum Betroffenen werden kann, kann die Behörde ihrerseits sich bei der Verteidigung ihrer Anordnungen nicht darauf berufen, dass die Verwaltungsakte irgendwann grundsätzlich unanfechtbar geworden wären.

    Die Botschaft lautet: Radfahren auf der Fahrbahn ist oft sicherer als Radfahren auf dem Radweg.

    In diesem "oft" steckt aber im Kern schon wieder die Sehnsucht nach dem guten Radweg [tm] drin, bei dem diese Bedingung erfüllt ist. Es geht nicht wirklich darum, das Fahrbahnradeln als Standardlösung zu empfehlen, sondern um die Werbung für eine Ertüchtigung des Radwegenetzes.

    Autofahren auf der Fahrbahn ist auch oft sicherer als Autofahren auf dem Radweg.

    Mofafahren auf der Fahrbahn ist auch oft sicherer als Mofafahren auf dem Radweg.

    LKW-Fahren auf der Fahrbahn ist auch oft sicherer als LKW-Fahren auf dem Radweg.

    Reiten auf der Fahrbahn ist auch oft sicherer als Reiten auf dem Radweg.

    S-PDLX-Fahren auf der Fahrbahn ist auch oft sicherer als S-PDLX-Fahren auf dem Radweg.

    Busfahren auf der Fahrbahn ist auch oft sicherer als Busfahren auf dem Radweg.

    tbc...

    Was lernen wir aus diesen Gemeinplätzen: nicht die Fahrzeugart, die einen Sonderweg benutzt, ist das Problem, sondern der Sonderweg per se. Wenn das Radeln auf der Fahrbahn zu gefährlich ist, dann ist es auch das Autofahren, LKW-Fahren, Mofafahren, Reiten oder Busfahren dort. Verkehrssicherheit ist unteilbar und Verkehrsunsicherheit nicht antriebsspezifisch.

    Ein wenig schizophren mutet zudem dieser Satz an:

    Zitat

    Das KVR - und von 2021 an dann das neue Mobilitätsreferat der Landeshauptstadt - arbeitet aktuell am Aufbau einer eigenen, zentralen Datenbank, in die die Daten der Polizei einfließen werden und die dann zur Unfallanalyse herangezogen wird. Ist aus den Daten abzuleiten, dass für den Radverkehr keine besondere Gefahr besteht, auf der Fahrbahn zu fahren, kann die Radwegbenutzungspflicht aufgehoben werden.

    Wie kann man aus den Unfall-Daten erkennen, dass Fahrbahnradeln im Vergleich zur Radwegnutzung ggf sicherer ist, solange das Fahrbahnradeln streng verboten bleibt?:/

    Jemand hier anwesend, der die Kieler Nachrichten oder die SHZ lesen kann? Beide Organe berichten heute über einen Prozess gegen eine Autofahrerin, die im Oktober 2019 in Bornhöved auf einem besseren Feldweg in einer Kurve zwei Pedelecfahrer im Gegenverkehr gerammt hatte. Damals war nur davon die Rede, dass der Ehemann gestorben sei, aber seine Frau „nur“ schwerverletzt ins Krankenhaus kam. Heute steht im Teaser, dass beide gestorben seien. Mich interessiert insbesondere, ob aus den Berichten über den Prozess hervorgeht, ob die Dame binnen 30 Tagen starb und somit als offizielle Verkehrstote zählt.