Oder wurde das mit der "Einjahresfrist" einfach so in den Film eingebaut, obwohl es eine solche Frist nie gab?
Die „Übergangsfrist“ ergab sich daraus, dass §2 Abs. 4 Satz 2 gemäß VO-Text erst am 1. Oktober 1998 in Kraft treten sollte. Der Rest der Novelle trat aber schon am Tag nach der Verkündigung am 1.9.1997 in Kraft (https://dserver.bundestag.de/brd/1997/D374+97.pdf). Die Frist war zur Evaluation im Hinblick auf notwendige Entschilderungen gedacht, sie sollte nicht den Zeitraum bis zum Abschluss erforderlicher Baumaßnahmen darstellen. Der Gesetzgeber ging wohl nur davon aus, dass Wege, die aufgrund ihres Zustandes abgeschildert werden mussten, so schnell wie möglich instandgesetzt und danach natürlich erneut beschildert werden würden.
Schon da ging es mit dem passiven Widerstand los, denn die meisten Behörden haben sich das so zurechtinterpretiert, als müssten sie sich überhaupt frühestens ab dem 1.10.98 um die Evaluation kümmern.