Wie hieß gleich noch dieser Sesselfurzer in Hamburg, der auch meinte, in solchen Fällen darf man nicht auf die Fahrbahn ausweichen? Schubert, meine ich. Aber so gesehen hat der ja erkannt: der Benutzungszwang von Radwegen ist halt Nonsense.
Die Argumentation von Schubert war sinngemäß, dass die Benutzungspflicht ja nur dort angeordnet sei, wo das Radfahren auf der Fahrbahn viel zu gefährlich wäre. Da diese Gefahr aber nicht dadurch wegginge, dass der Radweg unbenutzbar sei, müsse das Fahrbahn-Verbot eben unbedingt weiter aufrechterhalten bleiben. Dass dieses „Pflicht muss wegen Gefährdung“ nicht nur bei Glätte nicht stimmt, geschenkt. An dieses fromme Märchen glauben ja schließlich alle anderen auch.
Edit: der Januar 2026 war übrigens mit nur vier Todesfällen mit KFZ-Beteiligung der sicherste Fahrradmonat in Deutschland ever! 😈
Edit 2: okokeh, im ebenfalls sehr winterlichen Februar 2013 war es noch 1 weniger, das hatte ich übersehen, aber der Februar 13 hatte ja auch nur 28 Tage.