Der mit großem Abstand häufigste Regelverstoß von Radfahrern, den ich hier beobachte, ist falsche Straßenbenutzung. Vorwiegend Fahren auf der falschen Straßenseite und / oder auf Gehwegen.
ACK. Besonders häufig ist der Tatbestand durch das temporäre Verlassen des Radwegteils bei "getrennten" Geh- und Radwegen. Das passiert in all seinen Facetten (also nicht nur beim illegalen Rechtsüberholen oder beim ebenfalls illegalen Linkspassieren von Gegenverkehr im Zuge des illegalen Geisterradelns, sondern auch beim ganz normalen Geradeaus-Eiern vermeintlich regeltreuer Radfahrer) so häufig, dass es schon niemandem mehr überhaupt als eigenständig regelwidrig auffällt. Wo untermaßige Radwege ausgeschildert sind, darf man sogar davon ausgehen, dass auch den Behörden die Illegalität des Überstreichens von fremdem Luftraum entweder unbekannt oder jedenfalls schiet-egal ist.
Umgekehrt dürfte das temporäre Begehen der Radwegteile der getrennten Geh- und Radwege den mit Abstand häufigsten Regelbruch von Fußgängern darstellen. Auch das ein Tatbestand, der schon so normal und/oder seitens der Behörde einkalkuliert ist, dass er niemandem mehr als Verstoß auffällt.