Zitat von von Peter Viehrig
Keine Ahnung, wie man da einen Radfahrer "übersehen" können soll. Einzige plausible Möglichkeit ist, daß der Radfahrer sich bei roter Ampel und stehendem LKW rechts am LKW vorbeischob und dabei vom LKW-Fahrer nicht bemerkt wurde. Alles andere geht nur mit Vorsatz.
Der Radfahrer muss auf dem Gehweg geradelt sein (der Radverkehr wird weit vorher vom Hochbord auf die Fahrbahn herab geleitet). Innerhalb eines Fahrstreifens mit Bordsteinkante kann sich keiner an so einem breiten LKW vorbeidrücken. Der Unfall kann auch nicht beim Einordnen am Beginn des Rechtsabbiegerstreifens passiert sein, denn dann wäre der LKW wohl kaum noch so weit mit dem Fahrrad unter dem Chassis klebend in die Nebenstraße abgebogen.
Irgendwelche Ampelschaltungen sind an der Stelle für die Schuldfrage vollkommen irrelevant.
Der LKW-Führer wird wahrscheinlich die Hauptschuld kriegen (Berufskraftfahrer, erhöhte Sorgfaltspflicht), aber der Radfahrer wird eine Teilschuld bekommen (Gehwegradeln, Rotlichtverstoß, da die Kreuzung alternativ geregelte Lichtsignale für Fußfurt und Fahrspuren hat). Angesichts des roten Ampelsignals für die Fußfurt wird man auch nicht unterstellen können, dass der LKW wegen § 9 Abs. 6 StVO nur mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen durfte.
Streetview der Kreuzung mit unterschiedlich geschalteten Ampeln: https://maps.app.goo.gl/QLfvhn6KA2wdU1Tb8. Dass die komplementären Ampelsignale nicht durch eine frühzeitige Rot-Schaltung der Fußfurt bedingt sind, merkt man, wenn man auch die aus größerer Entfernung aufgenommenen Bilder anschaut. Auch da ist für den Gehweg schon längst rot.