Beiträge von Th(oma)s

    Wie hieß gleich noch dieser Sesselfurzer in Hamburg, der auch meinte, in solchen Fällen darf man nicht auf die Fahrbahn ausweichen? Schubert, meine ich. Aber so gesehen hat der ja erkannt: der Benutzungszwang von Radwegen ist halt Nonsense.

    Die Argumentation von Schubert war sinngemäß, dass die Benutzungspflicht ja nur dort angeordnet sei, wo das Radfahren auf der Fahrbahn viel zu gefährlich wäre. Da diese Gefahr aber nicht dadurch wegginge, dass der Radweg unbenutzbar sei, müsse das Fahrbahn-Verbot eben unbedingt weiter aufrechterhalten bleiben. Dass dieses „Pflicht muss wegen Gefährdung“ nicht nur bei Glätte nicht stimmt, geschenkt. An dieses fromme Märchen glauben ja schließlich alle anderen auch.

    Edit: der Januar 2026 war übrigens mit nur vier Todesfällen mit KFZ-Beteiligung der sicherste Fahrradmonat in Deutschland ever! 😈

    Edit 2: okokeh, im ebenfalls sehr winterlichen Februar 2013 war es noch 1 weniger, das hatte ich übersehen, aber der Februar 13 hatte ja auch nur 28 Tage.

    Vielleicht sollte man das Radfahren ja sein lassen, mit und ohne Helm. Denn Radler überfordern den MIV einfach zu sehr.

    Die armen KFz-Lenkenden, können einfach nicht rechtzeitig und richtig reagieren.

    Dreieinhalb der vier Statements betreffen die Rolle der erhöhten Sturzgefahr unabhängig von KFZ. Von „MIV“ war AFAICS gar keine Rede Dass sie dabei allerdings meilenweit neben dem Jahresgang der objektiv messbaren Unfallzahlen liegen - geschenkt.😈

    Nach Auswertung des Statistischen Bundesamtes liegen nur 10% der alkoholisiert verunglückten Radfahrer im Bereich „weniger als 1,6, aber mehr als 1,1 Promille“. Bei rund 80% liegt der gemessene BAK-Wert hingegen im bereits jetzt strafwürdigen Bereich >1,6. In den Niederlanden gilt zudem für Radfahrer bereits die selbe 0,5 Promille-Grenze wie für Kraftfahrer. Dennoch haben sie da weit mehr bei Alleinunfällen tödlich verunglückte Radler je km als in D.

    Reiner populistischer Aktivismus ohne absehbare positive Auswirkung aufs Unfallgeschehen; gegen Radfahrer stänkern kommt halt beim kraftfahrenden Mainstream immer gut an, siehe regelmäßige Helmkampagnen beim VGT.

    Wie schon an anderer Stelle geschrieben: wenn sich herausstellt, dass das 30er-Limit eigentlich nichts gebracht hat (weil die Verringerung des Schadstoffausstoßes im Wesentlichen auf der Modernisierung der Kfz-Flotten beruht), dann war die Anordnung rechtswidrig, weil sie der Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht standhält. Die Maßnahme muss bekanntlich – gleichzeitig – geeignet und erforderlich und angemessen sein.

    ACK. Und weil sich heute in der Rückschau herausgestellt hat, dass das Limit eigentlich unnötig war und ist, wird die Anordnung jetzt vollkommen rechtskonform wieder aufgehoben.

    Zu Abweichungen zwischen Modellrechnungen und Realität bei Luftbelastungen siehe diese Antwort der Senatsverwaltung Berlin auf die parlamentarische Anfrage eines SPD-Abgeordneten (Frage 7: "Die geringere (als vorhergesagte) Wirkung erklärt sich aus der seit 2005 erreichten Minderung der Stickoxid-Emissionen von Kraftfahrzeugen."). Dass die beim Modellieren übernommenen Vorhersagen der spezifischen Immissionsreduktionen auf Basis der empirisch erhobenen Vergleichswerte von Anfang der 2000er Jahre zu optimistisch waren, hätte man als Experte bei den wesentlich später verfügten Anordnung des Limit in MUC zwar ahnen können (was IMO durchaus der Fall war), aber nicht zwingend gerichtsfest wissen müssen. Immerhin war's selbst die DUH offenbar damals zufrieden mit dem Modellieren.

    Kein Wort davon, wie es um die Lärmbelästigung und die Unfallgefahr bestellt ist.

    Tempolimits bedürfen einer ortsspezifischen Grundlage. Wenn Lärm und Unfallgefahr nicht über dem üblichen Maß liegen (und davon kann man ausgehen, weil ansonsten das Limt nicht erst kürzlich und als DUH-Klageabweisungs-Instrument eingeführt worden wäre), kann man nicht einfach so auf einer Kraftfahrstraße (!) das Limit senken. Wem das übliche Grundrauschen nicht passt, der muss an §3 StVO ran.

    (SPON): „Im nordfinnischen Oulu herrschen monatelang strenger Frost und Dunkelheit – trotzdem fahren viele Menschen rund ums Jahr Fahrrad.“

    Nicht trotzdem, sondern gerade deswegen. In den letzten Tagen konnte man doch auch bei uns mal wieder live und in Farbe erleben, wie sehr sich Radfahren bei trockenem Starkfrost im positiven Sinne vom Radeln bei normalem nasskühlem mitteleuropäischem Schmuddelwetter abhebt.

    Abgesehen davon ist allerdings das im Artikel kolportierte „Build it and they will come“-Narrativ wie immer falsch. Der Fahrrad-Modalsplit von Oulu war früher ohne Radwege sehr hoch, weil Oulu eine prosperierende Univeritätsstadt mit überwiegend junger akademischer Bevölkerung war. Der Fahrrad-Modalsplit ist dann allerdings parallel zum Radwegebau ab den neunzehnneunziger Jahren eingebrochen, während gleichzeitig der MIV massiv zunahm.

    Gegenüber Radfahrern versuche ich immer so zu argumentieren, dass die 1,5m eine Reserve beinhalten und dass bei einer Unterschreitung des Mindestabstandes lediglich ein Teil dieser Reserve aufgebraucht wurde. Das hilft manchmal gegenüber Leuten, die sich schon bei einem Abstand von 1,49m in Lebensgefahr sehen.

    Oder anders herum: ein Abstand zwischen 150 und null Zentimetern ist der Beweis dafür, dass die Vorgabe funktioniert hat, aber eben kein Beweis dafür, dass der Abstand zu klein gewählt war.

    Dass sich die Leute unwohl fühlen, wenn ihnen ein Kfz zu nahe kommt, ist auch nachvollziehbar. Aber dann sollte man das auch so sagen, dass der feste Mindestabstand vor allem dem Wohlbefinden und nicht der Sicherheit dient.

    Die Frage ist, warum sie sich unwohler fühlen, wenn ihnen ein KFZ auf die Pelle rückt als wenn das ein anderer Radfahrer tut. Die Antwort lautet IMO "Weil ich das KFZ stärker behindere als einen Radfahrer, wenn ich darauf bestehe, dass es hinter mir bleibt." Es geht da also nicht um Unfallgefahren sondern um soziale Kooperation und um die Furcht vor dem Unwillen der Hinterherfahrer.

    Gefährlich wird es, wenn während des Überholens der Abstand geringer wird und zu einem "Nullabstand" zu werden droht. Da hilft es, wenn der Abstand von vornherein größer ist, weil man dann mehr Zeit zum Reagieren hat. Mir ist das mal passiert, dass ich von einem LKW überholt wurde und der dann vor einer Verkehrsinsel nach rechts gezogen ist, obwohl ich noch neben ihm war. Durch scharfes Bremsen konnte ich hinter den LKW kommen. Wäre der von vornherein dichter dran gewesen, hätte es sehr brenzlig werden können.

    Wenn der LKW von vorneherein weiter rechts gewesen wäre, dann hätte er vor der Engstelle nicht so scharf nach rechts ziehen müssen. Es wäre folglich in der Engstelle beim selben Abstand geblieben.

    Im Prinzip ist es mit dem Seitenabstand doch ähnlich wie mit dem Längsabstand. Auch da könnte man argumentieren, dass der Abstand egal ist, solange er nicht negativ wird.

    Ja, und das ist gänzlich unabhängig vom Antriebsprinzip, solange man nicht das Kurbelantrieb-bedingte Schwanken berücksichtigt. Von Seiten der Abstands-Neurotiker wird zB gerne angeführt, dass zu Fahrrädern mit Anhängern (Kinder!!!) ein besonders großer Abstand zu halten sei. Das ist vollkommen irrationaler Quatsch, weil Anhänger die etwaigen Kurbelei-Schwankungen der Zugmaschine gar nicht mitmachen, sondern eisern die Spur halten. Bei Rädern mit Anhänger tun es also erst recht die (vermeintlich geringeren) "ausreichenden" Abstände...

    Aber das Risiko eines Auffahrunfalls erhöht sich, je geringer der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ist. So sehe ich es auch beim seitlichen Abstand. In bestimmten Situationen schafft Abstand mehr Zeit zum Reagieren und sorgt für mehr Fehlertoleranz.

    Da sind wir wieder bei der Frage: "Und was hat das jetzt mit Pedalkurbelantrieb zu tun?": nichts.

    Ja, und wenn es dann kracht, war der Abstand nicht ausreichend.

    Wenn es kracht, dann gab es konkret "Minusabstand". Warum es den aber gab, ist gänzlich unabhängig davon, ob eigentlich "ausreichend" Abstand oder "1,50m" vorgeschrieben waren. Die Frage ist doch, welchen sicherheitstechnischen Mehrwert die fixe Vorgabe besitzt, und die Antwort darauf lautet IMO eindeutig: "keinen, denn wenn es kracht, hat der Hintermann nicht zu wenig Abstand gewährt, sondern gar keinen (weil er nämlich gar nicht überholt, und der beim Passieren auftretende Abstand nicht geplant ist, sondern lediglich aus der zufällig sowieso gewählten Fahrlinie resultiert).

    Nachdem dann aber das KFz in der Regel nur nur bissl Blechschaden hat, ist es durchaus Sinnvoll, bei ungeschützten Verkehrsarten andere Maßstäbe anzulegen. Warum dann nicht alle Zweiräder einschließlich Mofa & Motorrad genannt sind, k. A.

    Die Antwort lautet: "weil Kraftradler keine Interessenvertretung haben, deren Funktionäre selber unter Angstneurosen leiden, und die deshalb beim Verkehrsminister katzbuckeln, damit er nur die Befindlichkeiten bedienende absurde Regeln ins Gesetz schreibt".

    Apropos Befindlichkeiten bedienen: seltsamerweise reichen ja offensichtlich weiterhin "ausreichende" Abstände beim Überholen von Radfahrern untereinander, obwohl sich da die Pendelei gleich zweier torkelnder Fahrzeuge unglücklich addieren kann, und obwohl dann auch gleich zwei Fahrzeugführer beim Kontakt sehr wahrscheinlich mehr als "bissl Blechschaden" erleiden werden (die Verletzungsschwere beim durch Streifen ausgelösten Sturz resultiert schließlich aus der Fallhöhe, nicht aber aus der horizontalen Geschwindigkeitsdifferenz der Anstoßpartner...).

    Die "einsfuffzich!!" sind ja nicht nur wegen der immer torckelden Radfahrer 1,5m, sondern z. B. auch, weil man ab und an einen Gullideckel oder ein Schlagloch umrunden will, oder einer Tür ausweichen, und vor allem, weil KFz-Lenker auch ab und an Mühe haben, die Breite ihres Gefährts abzuschätzen.

    Das reimst du dir nur zusammen, weil du gerne hättet, dass es so wäre. Denn sämtliche Argumente, die du anführst, treffen auch auf KFZ als überholte Subjekte zu, und da gibt es dennoch nur die eh immer schon geltende Vorgabe, dass der Abstand "ausreichend" zu sein habe.

    Hat da eigentlich schonmal eine StVB vorm VG/OVG einen auf die Mütze bekommen?

    Ich habe vor über 20 Jahren mal ein Bußgeld fürs Fahrbahnradeln bekommen, nicht bezahlt und dann vor dem Amtsgericht plädiert, dass die Beschilderung (Z. 237) nicht zum baulichen Zustand der Straße (ungetrennter Zweirichtungs-Geh-und-Radweg, in der Gegenrichtung auch entsprechend mit Z. 240 gekennzeichnet) passen würde, und dass ich ergo davon ausgehen konnte, dass das Zeichen gar nicht angeordnet sei, weil es paradox zur Gegenrichtung sei und auch implizit ein Gehverbot für den Weg beinhalte. Ich habe im schriftlichen Einspruch das für Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständige technische Polizeiamt darum gebeten, die Anordnung zu überprüfen. Das wurde ohne Kommentar abgelehnt und es kam zum Prozess. Der Amtsrichter fuhr mir gleich zu Beginn über den Mund und meinte, er habe bei der StVB angerufen, und man habe ihm mündlich versichert, dass alles so wie vorhanden angeordnet sei. Auf Diskussionen über die paradoxe Beschilderung und das Gehverbot auf dem Gehweg wollte er sich nicht einlassen. Ich war ohne Rechtsanwalt und selber auch nicht schlagfertig genug, auf schriftlichen Nachweisen bzw. formellen Zeugenaussagen zu bestehen. Mir wurde auch nicht, wie in einem anderen Fall zuvor, angeboten, den Einspruch gegen das Bußgeld ohne Urteil zurückzuziehen, sondern es gab buchstäblich „kurzen Prozess“ mit wegen Vorsatz verdoppeltem Bußgeld. Die beiden Beisitzer (?) schüttelten nur fassungslos den Kopf, und zwar über die Uneinsichtigkeit und den Leichtsinn des renitenten Radfahrers. Die anschließend beim Oberlandesgericht eingereichte Beschwerde wegen Versagen des rechtlichen Gehörs wurde ohne Argumentation (bloß „kann nicht zugelassen werden, basta“) abgeschmettert.

    Seither lasse ich mich nicht mehr mit Polizisten auf der Straße auf Diskussionen ein, sondern fahre nach der üblichen Ansprache sofort freundlich winkend (für dieses Mal) von der Fahrbahn runter, und habe seither trotz quasi Totalverweigerung nie wieder ein Knöllchen kassiert.

    Stade äugt nach München und will sich damit doch nur weltstädtisch geben. München schafft es genau so, keinen Winterdienst zu haben (dafür bedeckt der Schnee schön die Stolperkante zwischen Geh- und Radweg).

    Man beachte bei all diesen "Radspuren im Schnee"-Bildern, wie wenig seitliche Schwankungen selbst witterungsbedingt langsam fahrende Radfahrer machen. Von wegen "einsfuffzich!!" und so.

    Dazu kommt die Gefahr durch die vielen Elterntaxis, weswegen man die Kinder lieber mit dem Auto zur Schule fährt.

    Die Gefahr durch Elterntaxis ist genau so erfun^h^h^h bloß gefühlt wie die allgemeine Gefahr durch den bösen MIV. Ich scanne ja das Netz auf der Suche nach Todesfällen halbautomatisch nach den Stichwörtern Radfahrer/-in, Fahrradfahrer/-in, Pedelecfahrer/-in. Die Treffer liefern dabei als Beifang unweigerlich auch enorme Mengen an Meldungen über Unfälle mit "nur" Verletzten, die ich zumindest überfliege. Ich kann mich nicht erinnern, dass ich da schonmal irgendwann was gelesen hätte, aus dem man den Schluss ziehen könnte, dass der Unfall im und wegen dem morgendlichen Getümmel vor einer Schule stattgefunden hätte. Ein solcher Vorfall hätte aufgrund der in den Elternschaften schwelenden Empörung über die "Zuustände" vor den Schulen wohl kaum eine Chance, der medialen Aufmerksamkeit zu entgehen. Speziell Todesfälle gibt es unter den bislang überhaupt nur 19 seit 2013 registrierten Fällen, für die die Bedingungen [Alter Radfahrer<18 & innerorts & PKW-Gegner & Gemeindegröße >20.000 Einwohner] zutreffen keinen einzigen.

    nur eine Frage der Zeit! Ja stell dich auf den Acker und es ist nur eine Frage der Zeit, bis dich ein Meteorit trifft. Herrje.

    "Erst wenn auch der letzte verbleibende Umsteigekandidat sich entschieden hat, für immer mit dem Auto zu fahren, werdet ihr merken, dass ein Verkehrswende-Kampaigning mittels abschreckendem Bangemachen ein Schuss ins eigene Knie ist." (Weissagung der Rockshox-India^h^h^h Native Americans)