Beiträge von Th(oma)s

    Die beiden mit Abstand häufigsten Unfalltypen bei Unfällen mit Beteiligung von PKW und Fahrrad wären bei regelkonformem Verhalten jedenfalls nicht möglich.

    Nach den Unfallforschern von GIDAS liegt das Szenario mit dem blauen KFZ auf Platz 9, das mit dem orangenen auf Platz 6 unter den Top10. Zum "mit Abstand häufigsten" Hergang wird das ganze erst, wenn man Abbiegen und Kreuzen jeweils zusammenfasst (also alle Typ 2- und Typ 3-Unfälle gruppiert). Ein direktes Ablesen der dreistelligen Unfallschlüsselung ist aus den Opendata des Unfallatlas leider nicht möglich. Mit den Angaben zur Unfallart kann man sich einigen Varianten immerhin etwas weiter annähern. Zumindest wird damit die Auflösung der Typ6-Längsverkehrsunfälle in "Auffahren/Rammen von hinten" (Art 2) bzw. "Streifen beim Nebeneinanderfahren/Überholen" (Art 3) und "im Gegenverkehr" (Art 4) machbar. Von diesen Unfällen wäre übrigens auch keiner bei regelkonformem Verhalten möglich.

    Ebenso kann man die Unfälle mit "nur Fahrrad beteiligt" halbwegs sicher in Alleinstürze und Stürze mit anderen Radfahrern trennen, indem man alle Typ 1 (Fahrunfall) und Typ 7 (sonstiger Unfall) als Alleinsturz wertet, und die übrigen Typen (2-6) als "mit 2. Rad". Nach dieser Unterscheidung stellt sich heraus, dass der Alleinsturz das "mit Abstand häufigste" Szenario der erfassten Unfälle ist.

    Analyse Linksabbieger-Unfälle | Radfahren-Das überschätzte Risiko von hinten

    Ich hätte jetzt irgendwie noch ein Rechtsabbiege-Plakat erwartet (womöglich mit Toter-Winkel-Hinweis).

    Ironischerweise kann man diesen Gemeinplatz, den der Polizeisprecher im Artikel absondert:

    Zitat

    "Mit der vor drei Jahren gestarteten Kampagne wollen wir auf diese Weise einmal mehr klarmachen, dass unsere Radinfrastruktur im Land nur dann wirklich sicher und attraktiv ist, wenn sich auch alle regelkonform verhalten", sagte Thomas Weißenberg vom Landespolizeiamt.

    ...auch für das Fahrbahnradeln anwenden. Oder anders herum: die vermeintliche Gefährdung von Radfahrern auf der Fahrbahn ist überhaupt nur denkbar, wenn sich irgendjemand nicht regelkonform verhält. Wer Radwege mit dem Argument "muss sein, wegen Sicherheit" plant, baut und benutzungspflichtig macht, setzt also voraus, dass nicht-regelkonformes Verhalten praktiziert wird. Wie kann man dann so blauäugig sein anzunehmen, regelkonformes Verhalten würde mit Radwegen wahrscheinlicher sein als ohne??

    Eher eine Kombination aus Verdrängung (es fühlt sich auf dem "Radweg" so flauschig an, also kann es gar nicht gefährlich sein) und Selbstüberschätzung (wenn ich nur genug aufpasse, wird mir schon nichts passieren).

    Wo wäre da eigentlich der Unterschied zu einem "Ich fahre auf der Fahrbahn immer vorsichtig und ohne plötzliche Schlenker geradeaus. Bei Dunkelheit benutze ich eine ausreichend helle aktive Beleuchtung. Linksabbiegen zeige ich stets rechtzeitig an und fahre erst, wenn ich sicher erkannt habe, dass ich niemanden dabei gefährde. Die Menschheit braucht daher keine Radwege."

    An solchen Grundstücksausfahrten fahre ich auf dem Radweg vorsichtig und langsam vorbei und rechne damit, dass ein Auto unvorsichtig die Ausfahrt verlassen könnte. Gegebenenfalls fahre ich langsam genug, um noch bremsen zu können.

    Höre ich da gerade ein klitzekleines bisschen Victimblaming?:whistling:

    .und das Grundproblem: Regelkenntnis. Unkenntnis. whatever.

    Das Grundproblem: mangelhafte Kinderstube. Jeder Mensch guten Willens kann sich in ein Flugzeug setzen, am Zielflughafen ein Auto mieten, und ohne jede weiter Ausbildung über die örtlich spezifisch geltenden Verkehrsregeln damit vollkommen unauffällig am dortigen Verkehr teilnehmen. Wer einen Unfall baut oder anderweitig gefährdend gegen die Verkehrsregeln verstößt, macht das ganz sicher nicht, weil er es nicht besser wüsste.

    Es steht einem also in der Regel frei, diese nicht zu benutzen. Auch wenn das die allermeisten Verkehrsteilnehmer anders sehen.

    Dieses Nichteinsehen-Wollen, „dass der jetzt hier noch rumeiert“, ist doch genau die „Gefahrenlage“, wegen der es die Benutzungspflicht überhaupt gibt. Katze, Schwanz, Henne, Ei…

    Ich befürchte, der Artikel wird nicht die Aggressivität vieler Autofahrer*innen gegenüber Fahrradverkehr auf der Fahrbahn senken.

    …weil wieder einmal der irrige Eindruck bestärkt wird, es gäbe da wirklich ein signifikantes Unfallrisiko jenseits von Roadrage-Eskalationen.

    Risiko von Rennradfahrern auf der Landstraße
    Rennradfahrer besitzen ein von der übrigen Radfahrerschaft sehr deutlich abweichendes Profil für die Nutzung ihre Fahrzeuge. Sie sind bei ihren…
    radunfaelle.wordpress.com

    Die Radwegbenutzungspflicht wird auf einer Straße aufgehoben, wegen Stress zwischen Radfahrern und Fußgängern. Die Stadt Köln hängt mittig über dem ehemaligen Radweg ein Zeichen 254 auf

    War das denn ein getrennter oder gemeinsamer Geh- und Radweg? Wenn Ersteres, würde bei Wirkung des Z.254 nur auf die Radwegfläche aus dem Radweg kein zusätzlicher Gehweg, sondern ein für Radverkehr gesperrter Radweg. Fußgänger, die darauf herumlaufen, begehen genau wie vorher alle eine Ordnungswidrigkeit durch Missachtung der Gehwegbenutzungspflicht. Wenn Zweiteres, dann reicht für die unmissverständliche Sperrung für den Radverkehr das Abschrauben der Z.240, ggf. ergänzt um das Abfräsen etwaiger Furtmarkierungen an Querstraßen.

    Radwege sind bauliche Subjekte. Sie manifestieren sich wie Fahrbahnen durch ihre äußere Erscheinung und können deswegen durch Schilder weder geschaffen noch entfernt werden. Z.240 kreiert keinen Radweg, sondern ordnet nur die Mitbenutzung eines Gehweges durch Radfahrer an. Beweis: in der unbeschilderten Gegenrichtung bleibt sowas immer ein Geh- und kein Radweg.

    Wer die einschlägigen Verwaltungsvorschriften so auffasst, dass nur Fahrstreifen oder ganze Fahrbahnen mit Verkehrszeichen 254, Verbot für Radverkehr [Zeichen 254], ausgeschildert werden dürfen, der würde nicht auf die Idee kommen, einen Fußweg damit auszuschildern. Der würde allerdings auch das Schild am Fahrbahnrand aufstellen und nicht an der Hauswand weitab vom Fahrbahnrand. Warum die Verkehrsverwaltung in Hannover es in bestimmten Fällen für richtig hält, mit dem Verkehrszeichen 254, Verbot für Radverkehr[Zeichen 254], einen Fußweg auszuschildern, erkläre ich mir in dem Beispiel Wülfeler Straße so:

    Man darf nicht den Fehler machen, aus dem Vorhandensei von irregulären Beschilderungen den Trugschluss zu zu ziehen, sei seien gar nicht irregulär.

    Ohne getrennte Signalisierung schon immer eine depperte Idee gewesen, an der das herumdoktorn mit "abbiegen in Schrittgeschwindigkeit" halt wenig ändert.

    Wie hier schon mehrfach dargestellt, hat sich die Zahl der tödlichen Rechtsabbiegeunfälle seit Einführung der Schrittgeschwindigkeit halbiert. Wenn es nicht die StVO war, dann können es nur noch die quasi gleichzeitig eingeführten "Angles Morts"-Aufkleber sein, die sich seither alle LKW-Kutscher tagtäglich Dutzende Male an eigenen und fremden Fahrzeugen angucken müssen.

    da gibts kein Furt. die Unfallstelle liegt zwischen zwei signalisierten Knoten.

    Die Unfallstelle liegt quasi einen "Anhalteweg" hinter der markierten Furt, die sich in Fahrtrichtung hinter der Querstraße Hammer Steindamm befindet.

    Es war aber wohl doch ein ganz trivialer "Rechtsabbieger":

    Zitat

    "Ersten Erkenntnissen zufolge fuhr der Lkw eines Entsorgungsunternehmens den Hammer Steindamm entlang in Richtung Hammer Landstraße und wollte nach rechts in die Sievekingsallee einbiegen. Dabei erfasste der 40-jährige Fahrer mit seinem Lkw die auf dem Radstreifen in gleiche Richtung fahrende 52-Jährige."

    Hamburg: Radfahrerin stirbt bei LKW Unfall in Hamm - Polizei sperrt Sievekingsallee
    Am Donnerstagmorgen ist eine Fahrradfahrerin im Hamburger Stadtteil Hamm bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen. Nach ersten Erkenntnissen der Polizei…
    www.ndr.de

    Es könnte also u.U ein Abbiegunfall mit "weiterschleifen" sein.

    Es gibt keine Schleifspuren und das Pedelec wurde offenbar am Hinterbau überrollt; beides eher untypisch für einen Abbiegeunfall. Da der LKW fast fahrbahnmittig weit von der rechten Bordsteinkante weg steht und dabei schräg nach rechts ausgerichtet ist, scheidet IMO auch ein von-hinten-Erfassen (z.B. nach Abkommen vom Hochbord) aus. Ich würde momentan von einer 90°-Kollision im Zuge einer Fahrbahnquerung über die Furt auf der Sievekingsallee ausgehen, wobei der LKW-Fahrer noch versucht hat, auszuweichen.

    JFTR: auf der Straße liegt ein Helm.

    Wenn ich gegen einen Laternenpfahl laufe, über eine hochstehende Gehwegplatte stolper oder mich in einer zu engen Umlaufsperre verhedder, ist das kein Verkehrsunfall?!?

    Ja. Genau diese statistische Laune ist letztlich der Grund, warum man über Fußgängerhelme gar nicht erst nachdenkt.

    Dem Text nach müsste es in 3.1.2 (ff) doch eher "geschädigte" statt "beteiligte" heißen, oder?

    Der Einwand ist berechtigt, „Verunglückte“ wäre der perfekte Fachausdruck. „Beteiligt“ ist der Oberbegriff und umfasst auch unverletzte Personen.

    Aber dann sind es doch gar keine Fahrrad-Fußverkehr-Unfälle. Sondern Tierunfälle, und die dürften dann unter Sonstige fallen, oder?

    Tierunfälle fallen zwar in der Unfalltypen-Kategorisierung als Typ 753 unter "sonstige" (Unfälle), von Fußgängern geführte Tiere gelten verkehrsrechtlich aber quasi bloß wie Gepäck als mitgeführte Gegenstände. Oder würdest du dich mit Hund als "sonstiges" Fahrzeug fühlen und auf der Fahrbahn mit in die Reihe der wartenden Autos stellen?

    Angenommen der ist die erlaubten 70 km/h gefahren und hat laut Standard-Fahrschul-Formel gebremst, also nicht die Gefahrenbremsung. Bremsweg sind 49m, Reaktionsweg sind 21m/s, also (230-49)/21=8.6 Sekunden.

    Gerade genug Zeit, um den ersten Schock zu überwinden und doch abzubremsen.

    Es macht nun wirklich keinen Sinn, dass wir hier spekulieren. Sachverständige werden einigermaßen eingrenzen, wie schnell tatsächlich gefahren wurde, ob die Fahrtüchtigkeit eingeschränkt war, usw.

    Das Abendblatt (leider Paywall) berichtet, dass die Untersuchungen abgeschlossen seien.

    Geesthacht: Radfahrerin (40) stirbt auf B5 – Ermittlungen abgeschlossen
    Beim Überqueren der B5 wird die zweifache Mutter am Nikolaustag 2024 von einem Auto erfasst. Welche Schuld trifft den Fahrer?
    www.abendblatt.de

    Weiß jemand, was heraus kam?

    Das sind ja Entfernungen und Höhen, bei denen man auf Tempo 150+ tippt ...

    So auch sinngemäß der Produzent von "Alarm für Cobra 11" nach dem Auto-Einschlag ins Dach der Kirche in Limbach-Oberfrohna 2009..

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    aaah, der ADFC bekommt Unterstützung beim Ruf nach "Raaaadwegen"...

    Selbsterfüllende Prophezeihung. Wieder einmal wurde der fahrradfeindliche Framing-Pflock "Radfahren auf der Fahrtbahn ist halt gefährlich, also brauchen Autofahrer auch keine Rücksicht zu nehmen." in Stückchen tiefer ins Hirn der rad- und autofahrenden Verkehrsteilnehmer gerammt.