Beiträge von Th(oma)s

    Da empirische Fakten nicht die Grundlage eines solchen Urteils sein können, denn die gibt es ja nicht, wird man sie stattdessen zur Begründung einfach behaupten.
    Der BGH hat bereits eine analoge Vorgehensweise für die Zukunft angekündigt.

    Tatsächlich ist für die Frage, ob im privaten Haftungsverhältnis eine Schutzmaßnahme i.S. des §254 BGB erforderlich ist, die objektive Schutzwirkung unerheblich. Würden die Leute überwiegend freiwillig geweihte Hasenpfoten am Lenker zum Selbstschutz verwenden, könnte unter Verweis auf das BGB auch das Fehlen der Pfote wegen Verstoß gegen die allgemeine Ansicht geltend gemacht werden. Im Straßenverkehr kommt allerdings als Besonderheit hinzu, dass bei Schutzausrüstung eigentlich der konkurrierenden Rolle des Gesetzgebers in StVO bzw. StVZO der Vorrang einzuräumen wäre. Deswegen eben die Versuche, über den Umweg mit der „Tenormanipulation“ von geeigneten Einzelfällen, wo den helmlosen Radfahrer eigentlich bereits sowieso schon anderweitig und unwidersprochen die Hauptschuld am Schaden treffen muss, die von den Richtern wohl privat für richtig und gut gehaltene Helmpflicht durchzudrücken.

    Man sollte dort also einen Helm tragen, wenn man Schmerzensgeld in vollem Umfang erhalten will.

    Schade, dass man das Urteil noch nicht im Wortlaut hat.

    Erfahrungsgemäß nutzen Haftungs-Richter im Bemühen um die Vorbereitung der allgemeinen Helmpflicht bei ihren Muster-Entscheidungen die unstrittig bestehende gesetzliche Obligenheit der Betroffenen zur Schadensminimierung gerne als Hebel für ihre Zwecke. Damit das trotz fehlender gesetzlicher Helmpflicht funktioniert, besteht der Trick darin, eine ohnehin erforderliche Schuldaufteilung, die es so bereits allein wegen anderer schwerer Verhaltensfehler des Radlers hätte geben müssen, im Tenor als nur wegen des fehlenden Helms erfolgt zu verkaufen.

    So zB fuhr der Rennradler im bekannten Urteil zum Mitverschulden unbehelmter Rennradfahrer auf einem kurvigen schmalen Feldweg hinter einer nicht einsehbaren Kurve mit hoher Geschwindigkeit frontal gegen den die ganze Wegbreite einnehmenden im Schritttempo entgegenkommenden Traktor. Angesichts dieses Verhaltens war es -Helm hin, Helm her- eigentlich schon völlig abwegig, dass die Klage des Radfahrers auf Schadenersatz nicht von vorneherein in Bausch und Bogen abgeschmettert wurde, und stattdessen dem Traktorfahrer aus der Betriebsgefahr seines KFZ doch noch eine geringe Mitschuld zugesprochen wurde. Danach im Urteilstenor zu verbreiten, es hätten eigentlich 100% Ansprüche des Radfahrers auf vollen Schadenersatz bestanden, die aber nur wegen des Nichttragens des Helms reduziert hätten werden müssen, hat schon ein heftiges G’schmäckle.

    Pedelec fährt aus "unerfindlichen Gründen" in Fußgänger :whistling:

    aber auch gleich Ermittlungen der StA wegen Gefährdung Straßenverkehr. interessant

    Gerade kein „Pedelec fährt (aktiv) in Fußgänger“, sondern nur „(passives uupsi) zur Kollision kommen“ durch offenbar autonomes Fahrzeug ohne Nennung der Rolle seines Lenkers. Nach einem Auto-Fahrradunfall würde diese Formulierung sofort als Beleg für die Parteilichkeit der polizeilichen Ermittlungen Anlass für einen zünftigen Shitstorm geben.

    Alkohol im Straßenverkehr ist außerdem ein Offizialdelikt.

    Radweg, Radweg, Radweg, Radweg.

    und alles dreht sich um einen Schutzstreifen.

    Die Pointe ist, dass der tödliche Unfall beim Rechtsabbiegen passierte (und wie zu erwarten abgesehen vom üblichen „meiiin Schatttssss, gollum!“-Gezeter keine Probleme mit dem Streifen auftraten). Beim Abbiegefehler sind Radweg-/Schutzstreifen-/Radfahrstreifen vollkommen egal.

    Kann das jemand lesbar verlinken?

    Radunfälle: Auf Landstraßen sind E-Bikefahrer besonders gefährdet
    Radfahrer mit elektrischen Fahrrädern verunglücken auf Landstraßen besonders häufig. Meistens betrifft dies ältere Menschen. Was Unfallexperten raten.
    www.faz.net

    Aber ist wahrscheinlich auch bloß der X-te Aufguss des populären „Häufigkeit gleich Risiko“-Fehlers. Dieses „Was Unfallexperten raten“ ist da durchaus mehrdeutig zu verstehen.😈

    Unfall in Hamburg Wandsbek - ohne Radweg, aber mit Abbiegevorgang

    War aber (illegales) Linksabbiegen, wobei die Fahrlinie des Radfahrers unklar bleibt; er dürfte von links oder rechts und auf dem Radweg der Walddörfer Straße gekommen sein. Weswegen das Ganze dann eine banale Vorfahrtnahme wäre (Unfalltyp 3xx) und kein Abbiegeunfall (Typ 2xx).


    Das hört sich jetzt aber fast so an: Wenn ich ein großen "Stadtpanzer" fahre, dann ist ggf. die Unfallgefahr gar nicht größer als bei einem normalen PKW. Aber weil die Leute dann eher damit rechnen totgefahren zu werden, wie von einem "richtig großen Stadtpanzer", werden sie es nicht so leicht wagen, mir den Straßenraum streitig zu machen.

    Unfälle sind auch seitens der Opfer kein Vorsatz.

    Was ist mit den verletzten Kindern die überlebt haben?

    Gemessen an der beim KBA registrierten Quote der SUV im Bestand liegt der Anteil der SUV in der von Destatis herausgegebenen Unfallbeteiligung der Fahrzeugklassen unter dem Durchschnitt, die mittlere Unfallschwere ist zwar geringfügig höher, aber wegen der niedrigeren Beteiligung ergibt sich insgesamt immer noch ein niedrigeres Risiko.

    Es geht aber um Kinder im Fußverkehr. Und da spielen für die Sichtbeziehungen die Maße des Steh- und Fahrblechs eine größere Rolle.

    Die US-Studie zum Risiko durch SUV vergleicht das Fußgänger-Risiko für 6 Grundformen an PKW. Erhöhtes Risiko geht erst bei Abmessungen los, die auf keine der in Deutschland gebräuchlichen SUV zutreffen. Die sind alle maximal "medium/sloped". Abgesehen davon resultiert das erhöhte Risiko in der US-Studie nicht aus einem erhöhten Kollisionsrisiko wegen mangelnder Sicht, sondern aus ungünstigeren mechanischen Verhältnissen im Falle einer Kollision.

    Mal nachsehen: in den letzten 12 Jahren sind insgesamt in Deutschland 42 Kinder bis einschließlich 10 Jahren auf dem Fahrrad tödlich verunglückt. Innerorts (wo Sichteinschränkungen durch die überdimensionierte Motorhaube überhaupt nur einer Rolle spielen können) waren es 33. Nur 12 davon verunglückten mit PKW als Gegner, davon 6 auf dem Dorf, 3 in Klein- und Mittelstädten sowie 2 in Großstädten. Kein einziger Hergang lässt vermuten, dass eine Sichtbehinderung durch Fahrzeugabmessungen vorgelegen hat. Soweit Bildmaterial der beteiligten PKW vorliegt oder konkrete Modelle erwähnt wurden, handelt es sich auch in keinem Fall um SUV.

    Das SUV-Bashing kommt aus USA. Das, was hierzulande als Stadtpanzer etc. geschmäht wird, wäre dort allerdings bloß ein Kleinwagen.

    POL-HH: 250331-3. Fahrradfahrerin verstirbt nach Verkehrsunfall in Hamburg-Wilhelmsburg - Zeugenaufruf
    Hamburg (ots) - Unfallzeit: 29.03.2025, 14:30 Uhr; Unfallort: Hamburg-Wilhelmsburg, Ellerholzweg Samstagnachmittag kollidierte eine Fahrradfahrerin mit einem…
    www.presseportal.de

    Wenn ich den Polizeibericht richtig verstehe, ist der Unfallort diese Stelle in Wilhelmsburg. Die Radfahrerin kam demnach durch die Sperrpfosten hindurch, und der Transporter fuhr in die gleiche Richtung auf der Fahrbahn des Ellerholzweges. Was ich mich frage: wie kommt man mit dem Fahrrad auf diese "Nebenfahrbahn", die eigentlich eine durch die Pfostenreihe außer Betrieb genommene Auffahrt auf den Kraftfahrstraßen-artig ausgebauten Roßdamm ist?