In Straubing gab es gerade einen Todesfall, wo der Radfahrer, der illegal auf dem linken Gehweg fuhr, wegen eines Wegweiser-Masts die Kontrolle verlor und gegen das links des Bürgersteigs befindliche Wohnhaus stürzte. In der Gegenrichtung rechts der Fahrbahn trägt der Bürgersteig ein Z.240. Infrastuktur-Unfall, oder doch bloß simpler Darwin-Award-Kandidat?
Eindeutig: Die besch... Infrastruktur begünstigt Fahrradunfälle an dieser Stelle!
Hier ist ein Foto von der Unfallstelle (idowa vom 8.11.23):
Wenn der Unfall an der Stelle passiert ist, an der das rosa Haus steht mit der Bushaltestelle davor, das auf der Aufnahme zu sehen ist, dann gilt, dass du dort als Fahrradfahrer*in den benutzungspflichtigen Zweirichtungsradweg auf der stadtauswärts gelegenen linken Seite benutzen musst. Der Radfahrer fuhr also nicht "illegal" dort, sondern war vielmehr verpflichtet dort zu fahren (sic!) Und er darf nicht die Fahrbahn benutzen und er hätte auch keine Chance rechts auf dem Gehweg zu fahren, denn der ist nicht für den Fahrradverkehr freigegeben.
Hier ist das googlestreetview-Bild von dem Gebäude, vor dem laut idowa der Unfall passierte.
Es kann aber auch sein, dass der Unfall nicht genau an dieser Stelle passierte, vor dem rosa gestrichenen Haus, sondern schon davor, nämlich vor dem rot gestrichenen Haus:
Fuhr der Fahrradfahrer dort linksseitig stadtauswärts, dann wäre er tatsächlich gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung unterwegs gewesen. Dann stellt sich allerdings die Frage, wo er gestartet ist, um den Fall besser beurteilen zu können.
Ist er zum Beispiel hier gestartet, also noch ein Haus weiter vorne, auf der linken Bürgersteigseite, dann hätte er sein Rad entweder schieben müssen oder die vierspurige Straße überqueren müssen, um korrekt rechtsseitig stadtauswärts zu fahren.
Rechtsseitig hätte er allerdings auf der Fahrbahn fahren müssen. Kann man ja machen, ist sowieso oft eine vergleichsweise sichere Sache, allerdings in dem Fall ordnungsgerecht nur bis zur gegenüber einmündenden Viereckmühlenstraße. Also etwa 50 m weit. Dort besteht nämlich die Verpflichtung, die Straßenseite zu wechseln, um auf dem Zweirichtungsradweg linksseitig weiter stadtauswärts zu fahren.
Kann man machen, ist halt nicht besonders sicher und dürfte so eigentlich auch gar nicht ausgeschildert sein. Nach weiteren 80 m wiederum muss man, um mit dem Fahrrad weiter stadtauswärts fahren zu können, erneut die Straßenseite wechseln. Und zwar in Höhe der Einmündung Zur Wieskapelle. Diesmal auf einem Zweirichtungsradweg, der stadtauswärts rechtsseitig angelegt wurde.
Ist das eine besch... Fahrradinfrastruktur? Oder ist es eine ganz besonders besch... Fahrradverkehrsinfrastruktur? Wie dem auch sei: Das Aufstellen eines Ghostbikes fände meine volle Zustimmung! Und den polemischen Ausdruck "Darwin-Award-Kandidat" für den tödlich verunglückten Fahrradfahrer finde ich reichlich unangebracht.
Ergänzung:
Der Fahrradfahrer fuhr auch nicht "illegal auf dem linken Gehweg". Vielmehr fuhr er, wenn meine oben dargestellten Überlegungen zutreffen und der Unfall schon vor dem roten Haus passierte, auf dem linken gemeinsamen Geh- und Radweg an einer Stelle, an der es rechtsseitig keinen gemeinsamen Geh- und Radweg gibt. Und wenn es dieser Schildermast war, der den Fahrradfahrer zu Fall brachte, ...
Wenn es also dieser Schildermast war, dann kann man dazu nur sagen, dass dieser Schildermast, so richtig mittendrauf auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg, auch sehr leicht einen Fahrradfahrer zu Fall bringen kann, der den gemeinsamen Geh- und Radweg in die richtige Richtung befährt. Und dann würde der nicht gegen die Hauswand stürzen, sondern auf die Fahrbahn, wo ihm dann, wenn's blöd läuft, ein LKW das Hirn aus dem Schädel drückte. (Ich kann auch eklig!
) (Entschuldigung!)