Beiträge von Ullie

    Weil er sich ein neueres nicht leisten kann oder will, ist häufig die Antwort. Wobei Fahrzeuge ohne ABS langsam ausgephast sein sollten, wenn man von expliziten Oldtimern absieht.

    Gilt wohl für Autos, nicht aber für Motorräder:

    "Beim Auto Standard: Lebensrettendes System fehlt noch immer bei Motorrädern" EFahrer.com vom
    01. Dezember 2022

    https://efahrer.chip.de/news/beim-auto-standard-lebensrettendes-system-fehlt-noch-immer-bei-motorraedern_1010420

    Hat sicher damit zu tun, dass ABS-Pflicht für Motorräder später kam, aber möglicherweise hat es auch damit zu tun, dass viel Motorradfahrer*innen ihr Motorrad nur wenige Monate im Jahr anmelden und nutzen, sodass die Fahrzeuge ein höheres Alter erreichen.

    Hauptsache, es kommt keine ABS-Pflicht für normale Fahrräder. Das fände ich dann nämlich übertrieben, zumal im norddeutschen Tiefland.

    In Straubing gab es gerade einen Todesfall, wo der Radfahrer, der illegal auf dem linken Gehweg fuhr, wegen eines Wegweiser-Masts die Kontrolle verlor und gegen das links des Bürgersteigs befindliche Wohnhaus stürzte. In der Gegenrichtung rechts der Fahrbahn trägt der Bürgersteig ein Z.240. Infrastuktur-Unfall, oder doch bloß simpler Darwin-Award-Kandidat?

    Eindeutig: Die besch... Infrastruktur begünstigt Fahrradunfälle an dieser Stelle!

    Hier ist ein Foto von der Unfallstelle (idowa vom 8.11.23):

    Radfahrer stirbt bei Unfall in Straubing
    Ein tödlicher Unfall hat sich am Mittwochabend in Straubing zugetragen.
    www.idowa.de

    Wenn der Unfall an der Stelle passiert ist, an der das rosa Haus steht mit der Bushaltestelle davor, das auf der Aufnahme zu sehen ist, dann gilt, dass du dort als Fahrradfahrer*in den benutzungspflichtigen Zweirichtungsradweg auf der stadtauswärts gelegenen linken Seite benutzen musst. Der Radfahrer fuhr also nicht "illegal" dort, sondern war vielmehr verpflichtet dort zu fahren (sic!) Und er darf nicht die Fahrbahn benutzen und er hätte auch keine Chance rechts auf dem Gehweg zu fahren, denn der ist nicht für den Fahrradverkehr freigegeben.

    Hier ist das googlestreetview-Bild von dem Gebäude, vor dem laut idowa der Unfall passierte.

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    Es kann aber auch sein, dass der Unfall nicht genau an dieser Stelle passierte, vor dem rosa gestrichenen Haus, sondern schon davor, nämlich vor dem rot gestrichenen Haus:

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    Fuhr der Fahrradfahrer dort linksseitig stadtauswärts, dann wäre er tatsächlich gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung unterwegs gewesen. Dann stellt sich allerdings die Frage, wo er gestartet ist, um den Fall besser beurteilen zu können.

    Ist er zum Beispiel hier gestartet, also noch ein Haus weiter vorne, auf der linken Bürgersteigseite, dann hätte er sein Rad entweder schieben müssen oder die vierspurige Straße überqueren müssen, um korrekt rechtsseitig stadtauswärts zu fahren.

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    Rechtsseitig hätte er allerdings auf der Fahrbahn fahren müssen. Kann man ja machen, ist sowieso oft eine vergleichsweise sichere Sache, allerdings in dem Fall ordnungsgerecht nur bis zur gegenüber einmündenden Viereckmühlenstraße. Also etwa 50 m weit. Dort besteht nämlich die Verpflichtung, die Straßenseite zu wechseln, um auf dem Zweirichtungsradweg linksseitig weiter stadtauswärts zu fahren.

    Kann man machen, ist halt nicht besonders sicher und dürfte so eigentlich auch gar nicht ausgeschildert sein. Nach weiteren 80 m wiederum muss man, um mit dem Fahrrad weiter stadtauswärts fahren zu können, erneut die Straßenseite wechseln. Und zwar in Höhe der Einmündung Zur Wieskapelle. Diesmal auf einem Zweirichtungsradweg, der stadtauswärts rechtsseitig angelegt wurde.

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    Ist das eine besch... Fahrradinfrastruktur? Oder ist es eine ganz besonders besch... Fahrradverkehrsinfrastruktur? Wie dem auch sei: Das Aufstellen eines Ghostbikes fände meine volle Zustimmung! Und den polemischen Ausdruck "Darwin-Award-Kandidat" für den tödlich verunglückten Fahrradfahrer finde ich reichlich unangebracht.

    Ergänzung:

    Der Fahrradfahrer fuhr auch nicht "illegal auf dem linken Gehweg". Vielmehr fuhr er, wenn meine oben dargestellten Überlegungen zutreffen und der Unfall schon vor dem roten Haus passierte, auf dem linken gemeinsamen Geh- und Radweg an einer Stelle, an der es rechtsseitig keinen gemeinsamen Geh- und Radweg gibt. Und wenn es dieser Schildermast war, der den Fahrradfahrer zu Fall brachte, ...

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    Wenn es also dieser Schildermast war, dann kann man dazu nur sagen, dass dieser Schildermast, so richtig mittendrauf auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg, auch sehr leicht einen Fahrradfahrer zu Fall bringen kann, der den gemeinsamen Geh- und Radweg in die richtige Richtung befährt. Und dann würde der nicht gegen die Hauswand stürzen, sondern auf die Fahrbahn, wo ihm dann, wenn's blöd läuft, ein LKW das Hirn aus dem Schädel drückte. (Ich kann auch eklig!X/) (Entschuldigung!)

    Die Landesverkehrswacht Niedersachsen hat Plakate aufgestellt, um Fahrradfahrer*innen auf das Thema Sichtbarkeit hinzuweisen. Und Lobo hat wohl Modell gestanden für die Plakatbilder:

    Es gibt dazu auch einen ziemlich "lahmen" Film, der sich nahtlos einfügt in die triste Plakatgestaltung:

    Gemeinsam mit dem ADFC Landesverband Niedersachsen weisen wir im Rahmen unserer Radverkehrskampagne auf mehr Sichtbarkeit und Achtsamkeit im Radverkehr hin. | By Landesverkehrswacht Niedersachsen | Facebook
    Gemeinsam mit dem ADFC Landesverband Niedersachsen weisen wir im Rahmen unserer Radverkehrskampagne auf mehr Sichtbarkeit und Achtsamkeit im Radverkehr hin.
    www.facebook.com

    Nicht wundern: Der 30-Sekunden-Film ist ein Stummfilm, also nicht nach dem Ton suchen.

    Du siehst aber den Unterschied im Adressaten der Aktion? Bei Autofahrern geht es darum, dass die jungen Leute sich selbst überschätzen (und nein, die Frage ist nicht ob sie mit 80 oder 100 am Baum enden… eher mit 180). Beim Ghostbike wird dagegen nur die "schlechte Infrastruktur" kritisiert.

    Das beurteile ich anders, denn es gibt ganz sicher sehr unterschiedliche Betrachtungsweisen. Beim Ghostbike ist der Schwerpunkt sicher mehr in Richtung ungünstige oder gefährliche Infrastruktur, bei den Autobahnkreuzen geht es vermutlich stärker um den Trauergedanken. Die Autobahnkreuze werden von Verwandten und Bekannten initiiert. Bei den Ghostbikes sind es eher Fahrradinteressensgruppen. Allerdings unbedingt mit Rücksprache mit den Hinterbliebenen. Ich war selbst einmal beim Aufstellen eines Ghostbikes dabei, da sprach auch der nächste Angehörige des tödlich Verunfallten ein paar Worte.

    Aber ganz sicher stellen sich auch die Angehörigen von Autoverkehrsopfern solche Fragen, die auch in Richtung Infrastruktur gehen:

    - Ein Wagen mit deutlich weniger PS hätte vielleicht nicht zu dem Unfall geführt.

    - Eine Wegfahrsperre bei Alkoholgenuss (die Anschlussstelle dafür ist bei Neuwagen Pflicht!) hätte vielleicht verhindert, dass er besoffen losgefahren ist.

    - Ein besserer ÖPNV oder ein Disco-Bus hätte vielleicht die Tochter/den Sohn(den Verwandten) heile nach Hause gebracht.

    - Bislang ist der automatische Geschwindigkeitsassistent (muss ebenfalls bei Neuwagen installiert sein, aber es gibt keine Benutzungspflicht) noch nicht so bekannt. Aber auch das wird zunehmend eine Frage sein, die sich Angehörige stellen werden: Warum hat sie/er nicht den Automatischen Geschwindigkeitsassistenten benutzt?

    - Gibt es schon länger und kann ebenfalls zu einer Frage werden: Warum fuhr sie/er so ein altes Fahrzeug, dass nicht einmal ABS hatte. Insbesondere bei Motorradunfällen ist das ein Thema, wie mir Bekannte aus der Motorradszene berichteten.

    Würdest Du den denn dann auch über viele Kilometer in nur Schrittgeschwindigkeit befahren (wollen)? Oder wem, wenn nicht Dir, würdest Du das zutrauen oder sogar abverlangen?

    In Hannover wurde an der Wülfeler Straße zwischen Hemmingen und Hannover die Straße erneuert und ein neuer Zweirichtungsradweg gebaut. Weil der nur 2 m breit ist, darf er nur mit Fußweg, Radfahrer frei [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] ausgeschildert werden.

    Tatsächlich habe ich jetzt ein Googlestreetview-Foto entdeckt, auf dem der Weg von der Hemminger Seite aus lediglich mit diesem Schild ausgeschildert ist: [Zusatzzeichen 1022-10]

    Meines Erachtens ist das unzulässig, denn Fahrradfahrer könnten meinen, der Weg sei vor allem für sie angelegt worden und der Fußverkehr habe untergeordnete Bedeutung, und darf ggf. weggeklingelt werden. Auf den streetview-Fotos aus Richtung Hannover habe ich gar keine Ausschilderung entdeckt. Ich muss wohl demnächst dort eine Ortsbesichtigung machen.

    Das ist die Wülfeler Straße vom Hemminger Ortsrand aus fotografiert: https://www.google.de/maps/@52.31278…i8192?entry=ttu

    Wie beurteilst du das denn?

    Darf auf einem so ausgeschilderten Weg [Zusatzzeichen 1022-10] schneller gefahren werden als Schrittgeschwindigkeit, auch dann, wenn kein eigener Fußweg parallel dazu vorhanden ist? Ich denke, diese Ausschilderung [Zusatzzeichen 1022-10] ist nur zulässig, wenn parallel dazu ein Fußweg verläuft. Und so wird es nach meiner Beobachtung auch in Hannover gehandhabt. In der Gemeinde Hemmingen dagegen wird es anscheinend anders gehandhabt, so wie es meines Erachtens nicht zulässig ist.

    Meine Folgerung: Ist ein eigener Fußweg nicht vorhanden und ein straßenbegleitender Weg zu schmal, um als gemeinsamer Fuß- und Radweg [Zeichen 240] ausgeschildert zu werden und kein parallel verlaufender Fußweg vorhanden, dann ist der Weg als [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] auszuschildern.

    Siehe auch:

    Ullie
    17. Januar 2022 um 12:36

    Ich sehe nicht die Notwendigkeit, lediglich Schrittgeschwindigkeit auf einem so ausgeschilderten Weg zu fahren, wenn dort keine Fußgänger unterwegs sind und auch nicht mit Fußgängern zu rechnen ist (zum Beispiel solche, die plötzlich aus einer Haustür treten). Ein so ausgeschilderter Weg ist aber auch nicht als Einladung zum unbegrenzt schnellen Fahrradfahren misszuverstehen. Ich würde wohl Tempo 15 bis max. 20 km/h fahren, wenn zuverlässig kein Fußverkehr in Sicht ist. Und wenn Fußverkehr dazukommt, dann rechtzeitig runter auf 5-7 km/h, eine Geschwindigkeit, die auch wenig geübte Fahrradfahrer ganz gut hinbekommen, ohne ins Schlingern zu geraten.

    Schneller als 15 - max. 20 km/h halte ich für unangemessen, denn es ist ja immerhin möglich, dass Fußgänger aus einer größeren Entfernung das beobachten, dass auf dem Weg sehr schnell Fahrrad gefahren wird oder potenzielle Fußgänger vom Auto aus das beobachten. Die könnten dann davon abgeschreckt werden, den Weg zu benutzen.

    Wer mit dem Fahrrad partout schneller als 15 bis 20 km/h fahren will, der kann die Fahrbahn benutzen.

    Die Mahnwachenszene "feiert" mittlerweile den 13. "getöteten" (sic!, Passivum) Radfahrer im laufenden Jahr in Berlin, obwohl es sich bei sieben und damit über der Hälfte der Fälle nach den vorliegenden Informationen um Alleinstürze gehandelt hat.

    "Heute gedachten wir mit einer #VisionZero-Demo und Mahnwache einer Radfahrerin, die am 7. November an ihren Verletzungen verstarb, nachdem sie in der Delbrückstraße gestürzt war. Sie war ADFC-Mitglied und auf dem Weg zu ihrer Sportgruppe. Es ist das 12. Geisterrad in diesem Jahr."

    Das ist der Original-Text aus der Twitter-Nachricht. Quelle:

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    Man kann zu dem Standpunkt kommen, dass unzureichende Infrastruktur nicht die Unfallursache war. Und dass es fragwürdig ist, bei einem Alleinunfall ein Ghostbike aufzustellen.

    Andererseits stellen zum Beispiel auch Autofahrer*innen bei Unfällen Straßenkreuze auf. Dem ADAC ist es übrigens z. B. diese Ausstellung wert gewesen:

    "Ausstellung „Schatten – Ich wollte doch leben!“ in Bamberg
    Das Risiko, im Straßenverkehr tödlich zu verunglücken, ist bei jungen Fahrern fast doppelt so hoch als bei anderen Verkehrsteilnehmern. 2014 kamen in Bayern 69 junge Fahrer bei Verkehrsunfällen ums Leben"

    Quelle: ADAC-Pressemeldung

    Ausstellung „Schatten – Ich wollte doch leben!“ in Bamberg

    Und der ADAC tut auch was gegen die Unfallgefahr bei der Kraftfahrzeugnutzung. Im selben Artikel steht: "Der ADAC steht nicht nur für die positiven Seiten individueller Mobilität, sondern stellt ebenso die Schattenseiten und Gefahren im Straßenverkehr dar. Um die Unfallzahlen zu senken, bietet der ADAC auf seinem Fahrsicherheitszentrum Nordbayern in Schlüsselfeld das Junge-Fahrer-Training an."

    Fahrtraining ja, aber: Die Forderung, ein niedrigeres generelles Tempolimit auf Landstraßen einzuführen, was nachweislich die Unfallgefahr senkt, kommt für den ADC nicht infrage.

    Und völlig unabhängig von Verkehrsinfrastrukturfragen oder niedrigeren Tempolimits geht es bisweilen auch einfach nur um einen Ort für Trauer, so beschreibt es Christine Aka im rnd, sie ist Professorin für Kulturanthropologie. Der Trauerort Friedhof, so ihre These, wird ergänzt um den Trauerort Unfallkreuz am Straßenrand.

    Trauer am Straßenrand: “Unfallkreuze können Friedhöfe nicht ersetzen”
    Christine Aka ist Professorin für Kulturanthropologie und hat erstmals vor zehn Jahren zu Unfallkreuzen am Straßenrand geforscht.
    www.rnd.de

    Die Mahnwachenszene "feiert" mittlerweile den 13. "getöteten" (sic!, Passivum) Radfahrer im laufenden Jahr in Berlin, obwohl es sich bei sieben und damit über der Hälfte der Fälle nach den vorliegenden Informationen um Alleinstürze gehandelt hat. In 4 der 7 Fälle gab es vor Ort "Infrastruktur".

    Das ist ein reichlich polemisch formuliertes Argument gegen die Aufstellung von Ghostbikes. Aber "Schwamm drüber".

    Der Einwurf, dass sich das Aufstellen von Ghostbikes darauf beschränken sollte, wo unzureichende Infrastruktur eine Rolle spielt, ist einerseits richtig, greift aber andererseits auch wieder zu kurz. Denn Maßnahmen wie ein verbesserter Schutz vor Abbiegeunfällen müssen sich nicht auf die Infrastruktur beschränken.

    Rechtsabbiegeunfälle können zum Beispiel auch durch Abbiegeassistenz-Systeme verhütet bzw. die Gefahr verringert werden. Außerdem gilt die Regel, dass abbiegende LKW maximal Schritt-Tempo fahren dürfen. Auch eine Ausweitung dieser Regel auf PKW ist vorstellbar. Aber es bedarf auch der Kontrolle.

    In anderen Fällen wiederum spielt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit eine Rolle. Ein Unfall bei Tempo 50 ist schneller passiert und verursachte schlimmere Unfallfolgen als bei Tempo 30 oder Tempo 20. Und auch bei der Höchstgeschwindigkeit kommt es darauf an, dass kontrolliert wird, oder die technischen Möglichkeiten (Intelligenter Geschwindigkeitsassistent) stärker zur Geltung kommt.

    Unfälle, die sich durch Falschparker auf Radfahrstreifen ergeben, kann man natürlich einseitig dem Fahrradfahrer anlasten, falls der ohne Schulterblick die Fahrspur wechselt. Aber oft sind nicht vorhandene Lieferstellplätze oder zugeparkte Lieferstellplätze der Grund für's Falschhalten auf dem Radfahrstreifen oder am Straßenrand.

    Der Vorwurf, Ghostbikes würden zu exzessiv aufgestellt, trifft vermutlich in einigen Fällen zu, aber es gibt auch durchaus berechtigte Fälle an Unfallorten eine Erinnerung zu installieren, um eine Verbesserung zu bewirken.

    Und es kam, wie es zu befürchten war: Was mühsam von der Verwaltung und dem Baudezernenten an Überzeugungsarbeit geleistet wurde, wird gerade vom Koalitionspartner SPD schlecht geredet.

    Kritikpunkte sind:

    Es hätte angeblich keine ausreichende Bürgerbeteiligung stattgefunden. Tatsächlich wird schon seit mehr als zwei Jahren mit zahlreichen Veranstaltungen in der Innenstadt eine umfangreiche Bürgerbeteiligung hergestellt. Dass nicht jeder Autofahrer glücklich darüber ist, wenn Parkflächen im Straßenraum umgewandelt werden zu Parkplätzen für behinderte Menschen oder Lieferverkehr-Stellplätzen ist nicht weiter verwunderlich.

    Angeblich würde laut SPD-Ratsfraktion die Vorrangschaltung für den ÖPNV durch den geplanten Stadtumbau gefährdet. Fakt ist, dass eine große Einigkeit darüber besteht, den Vorrang des ÖPNV noch weiter auszubauen.

    Kritik gibt es auch daran, dass der Fahrradverkehr zu sehr bevorzugt würde, was angeblich dazu beitragen würde, dass die Sicherheit von Fußgänger*innen gefährdet sei. So behauptete SPD-Fraktionschef Kehrlich am 7.11.23 in Radio Hannover: "Die Pläne des Oberbürgermeisters seien nur für bestimmte Bevölkerungsgruppen interessant, kritisiert SPD-Ratsfraktions-Chef Lars Kelich. Vor allem für Menschen, die innenstadtnah wohnen oder täglich das Fahrrad nutzen." https://www.radio-hannover.de/hannover-news/…ehrskonzept-vor

    Da es sich letztlich um viel Theaterdonner handelt, weitgehend substanzlos, doch dafür um so lauter, bleibt die Hoffnung, dass es der Versuch der SPD ist, innerhalb des Rathausbündnisses die Oppositionsrolle zu übernehmen, um die eigentliche Rathausopposition auszubremsen.

    Die NP vom 5.11.23 vermutet:
    Beim Verkehrskonzept der autoarmen City geht es auch um Taktik

    "Die SPD in der Stadt erarbeitet jetzt alternative Ideen zu den Plänen von Oberbürgermeister Belit Onay (Grüne). Dazu wird die Kritik an der mangelnden Einbindung der Beteiligten kritisiert. Da hat die SPD einen Punkt, meint NP-Redakteur Sönke Lill, allerdings spielt bei der Kritik auch Taktik mit.

    Schließlich ist der Baudezernent Thomas Vielhaber, der alle Pläne genau kennt und mitgestaltet hat, selbst SPD-Mitglied."

    https://www.neuepresse.de/lokales/hannov…0gehen%20weiter.

    Habe gerade mal ein bisschen im Forum geblättert und bin dabei auf der Hamburg-Seite auf diesen 9 Jahre alten Beitrag von Malte zum Thema Ghostbikes gestoßen:

    Malte
    4. Februar 2014 um 14:31

    Ich finde ja nach wie vor Th(oma)s Kritik an Ghostbikes übertrieben hart. Aber nachdem ich jetzt noch ein bisschen recherchiert habe zu dem konkreten Fall, den Th(oma)s verlinkt hat, stellt sich schon die Frage, ob in diesem Fall die Entscheidung ein Ghostbike aufzustellen richtig ist. Es handelt sich nach bisherigen Erkenntnissen um einen Alleinunfall, der anscheinend nichts mit einer Fahrradverkehr-feindlichen Infrastruktur zu tun hatte.

    Hier der Link zur Pressemeldung:

    Radfahrerin nach Sturz verstorben - Berlin.de

    Liebes Forum,

    in der VwV-StVO zu Absatz 4 Satz 3 und 4 steht:

    "Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden." https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm

    Mir ist unklar, was alles als Radweg gilt. Sind das auch gemeinsame und getrennte Fuß- und Radwege (VZ 240 und 241)?

    Vielen Dank!

    In der von dir zitierten Verwaltungsvorschrift wird zwar auf die Gefahren von Zweirichtungsradwegen abgehoben, aber es gibt manchmal noch einen anderen Grund, warum Zweirichtungsradwege nicht angelegt werden, bzw. nicht mit blauen Schildern ausgeschildert werden. Macht man das nämlich auf beiden Seiten einer Straße, dann drängt man Fahrradfahrende dazu, regelwidrig zu fahren.

    Denn [Zeichen 240][Zeichen 241-30][Zeichen 237]bedeutet Benutzungspflicht. Wenn nur auf einer Seite ein solches Schild steht, dann ist ja alles klar. Da musst du mit dem Rad fahren. Wenn aber auf beiden Seiten Zweirichtungsradwege angeboten werden, dann muss ich eines der Benutzungspflicht-Schilder ignorieren.

    In Hannover gibt es deshalb Straßen bei denen auf beiden Seiten auf breiten Hochbordradwegen in beide Richtungen gefahren werden darf. Die sind aber so gekennzeichnet:

    In Fahrtrichtung so [Zusatzzeichen 1000-33],

    und gegen die Fahrtrichtung so:[Zusatzzeichen 1022-10]

    Ich finde, das ist eine schöne Sache, zumal diese Ausschilderung die Möglichkeit eröffnet, mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn zu fahren. Da gilt dann allerdings das Rechtsfahrgebot.

    Aber allgemein scheint in NL das "wir gegen die" weniger das Thema sein, auch weil die Infrastruktur die "Leichtigkeit des Verkehrs" für alle Verkehrsarten im Auge hat.

    Mag sein, dass die Niederländer weniger streitsüchtig sind als die Deutschen. Und dass die Niederländer weniger gerne ins Grundsätzliche abschweifen, bzw. sich darin verbeißen, was in Deutschland bisweilen dogmatische Züge annimmt.

    Ich bin mir jedoch sicher, dass die oft von Vorurteilen und gegenseitigen Feindseligkeiten belastete Koexistenz von am Fahrradverkehr und am Autoverkehr Teilnehmenden in Deutschland einen anderen Grund hat:

    In den Niederlanden gibt es keine nennenswert ausgeprägten Automobilwirtschaft-Unternehmen. In Deutschland dagegen wird ständig versucht, jede sanfte Kritik am Autoverkehr als Generalangriff auf die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland zu deuten.

    Wer in Deutschland den Autoverkehr kritisiert, dem geschieht es schnell, dass er als jemand hingestellt wird, der den Sozialstaat, die Arbeitsplätze und den Umweltschutz sabotieren will. Ja, auch den Umweltschutz, denn der ist ja "bekanntlich" ;) teuer und kann deshalb nur dadurch finanziert werden, dass jeder Deutsche am besten gleich zwei oder drei Autos kauft und viel damit herumfährt, damit die Steuereinnahmen sprudeln und in den Automobilfabriken die Bänder nicht still stehen.

    Hier die Übersichts-Karte mit allen Ghostbikes, die für die 290 im Straßenverkehr in den Niederlanden im Jahr 2022 ums Leben gekommenen Radfahrern (höchster Wert seit 32 Jahren) errichtet wurden:evil::

    https://maps.app.goo.gl/FytJgd19SAnwqRU3A

    So geht Gefühlte Sicherheit.

    Ironie ist mit dem Problem behaftet, dass nicht immer ganz klar wird, was gemeint ist. Besonders, wenn es sich um Ironie mit doppeltem Boden handelt. Deshalb diese Nachfragen:

    Du willst sagen, es gibt keine Ghostbikes in den Niederlanden. (Auf der von dir verlinkten Karte konnte ich keine entdecken.) Und das, obwohl dort relativ viele Fahrradfahrer bei Unfällen getötet werden. darüber berichtete zum Beispiel velomotion vom 26.11.2020:

    "Die Niederlande sind ein gefährliches Pflaster
    Wirklich aussagekräftig sind die Zahlen aber erst, wenn sie in ein Verhältnis zur Einwohnerzahl oder zur jährlichen Kilometerleistung gesetzt werden. In Deutschland kamen im Jahr 2017 auf eine Million Einwohner 4,6 getötete Radfahrer. In Dänemark liegt das Verhältnis mit 4,7 nur geringfügig höher. Mit 12,1 tödlich verunglückten Radfahrern pro 1 Mio. Einwohner übernehmen die Niederlande die traurige Spitze. (...) Ein ähnliches Bild ergibt sich, wenn wir die tägliche Verkehrsleistung (also die gefahrenen Kilometer auf dem Rad) in ein Verhältnis setzen. In den Niederlanden ist die Zahl der getöteten Radler pro 1 Million Kilometer pro Tag mit 4,9 am höchsten. Deutschland und Dänemark folgen mit 3,4 bzw. 3,0. "

    Radverkehr in Deutschland sicherer als in den Niederlanden
    Spektrum: Wenn es um den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur geht, ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit ein wichtiges Argument, um Maßnahmen zu…
    www.velomotion.de

    Und gibt es da bei deinem ironischen Statement auch noch einen zweiten Boden? Vermutest du, dass die relativ hohe Anzahl an tödlich verunfallten Fahrradfahrer*innen in den Niederlanden daher rührt, dass es dort eine im Vergleich zu Deutschland sehr ausgeprägte eigene Fahrradverkehrsinfrastruktur gibt mit vielen vom Autoverkehr getrennten Radwegen?

    Ich habe das Aufstellen von Ghost-Bikes bislang noch nicht als "fahrradfeindliches Bangemachen" empfunden.

    Es ist meines Erachtens eher vergleichbar mit dem Gedenken von Motorradfahrer*innen an die bei Unfällen getöteten anderen Motorradfahrer*innen. Wie zum Beispiel bei diesem Gedenkgottesdienst: "Gedenk-Gottesdienst für Motorradfahrer"

    fr vom 11.10.22 https://www.fr.de/frankfurt/fran…r-90066899.html

    Bei Autofahrerinnen gibt es meines Wissens keine vergleichbare "Erinnerungskultur". Allerdings sieht man immer wieder mal Holzkreuze am Straßenrand. Darunter auch solche, die an getötete Unfallopfer bei Autounfällen erinnern. Aber da käme doch keiner auf die Idee, das als "autofeindliches Bangemachen" zu bezeichnen. Genauso wenig wie bei den Gedenk-Gottesdiensten für Motorradfahrer*innen.

    Fußgängerinnen werden meist gar nicht irgendwie bedacht, zumindest gibt es keine weißen "Ghost-Schuhe", wenn irgendwo eine Fußgängerin oder ein Fußgänger tot gefahren wurde, was ja leider auch häufiger passiert. Sollte da nicht auch eine Erinnerungskultur etabliert werden?

    Das Aufstellen von Ghost-Bikes hat meines Erachtens nicht nur die reine "Gedenk-Funktion", sondern es stellt auch eine Protestnote dar gegen Unfallgefahren, die von zu schnellen oder unaufmerksamen Autofahrer*innen ausgehen, oder von den Verkehrsbehörden in Form von gefährdender Fahrradinfrastruktur zum Beispiel durch fehlende oder unzureichernde Tempolimits oder fehlendeTempokontrollen. Oder wenn Unfallgefahren durch eine gefährliche Fahrradverkehrsführung hervorgeherufen werden.

    Den möglichen Warn-Effekt für andere Fahrradfahrer*innen halte ich allerdings für vernachlässigbar. Dazu gibt es einfach zu viele Gefahrenstellen. So viele Ghost-Bikes kann man gar nicht aufstellen.

    Die beiden letzten Aspekte spielten allerdings in dem konkreten Fall, auf den du hinweist, anscheinend keine Rolle: "In der vergangenen Nacht ist eine Seniorin nach einem Sturz mit ihrem Rad in einem Berliner Krankenhaus verstorben. Nach den bisherigen Ermittlungen und Aussagen soll die 82-Jährige am Donnerstag, den 2. November 2023 gegen 18 Uhr in der Delbrückstraße in Grunewald ohne Fremdeinwirkung mit ihrem Fahrrad gestürzt sein. " Polizeimeldung vom 7. November 23 Den Link hatte ich bei changing cities gefunden: https://www.berlin.de/polizei/polize…ung.1382824.php

    Die Delbrückstraße ist überwiegend Tempo 30 Zone, so weit ich das auf streetview sehen konnte. Und es parken dort viele, zum Teil sehr große Fahrzeuge am Fahrbahnrand, unter anderem mehrere Wohnmobile;

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    Ich denke, das Aufstellen von Ghost-Bikes sollte vor allem an solchen Stellen stattfinden, wo Unfalltote zu beklagen sind, denen eine schlechte Fahrradverkehrsinfrastruktur zum Verhängnis wurde. Das können auch mit Wohnmobilen zugeparkte Wohnstraßen sein. Oder überhaupt herumstehende Autos, die ja auch immer größer werden.

    Der Sinn ist, denke ich, dass dann zumindest der Fußgänger sich nähernde Fahrzeuge frühzeitig wahrnehmen und ggfls. reagieren kann indem er sich notfalls nach links in die Büsche schlägt.

    §25, Absatz 2 nennt für Fahrrad Schiebende grundsätzlich den rechten Fahrbahnrand.

    Das mit dem "in die Büsche schlagen" könnte allerdings auch für eine Fahrradfahrerin, die ihr Rad schiebt, oder die sehr langsam fährt, ein Grund sein, die linke Fahrbahnseite zu benutzen. Vielen Dank für den Hinweis auf Abs. 2!

    Wirkungsvolle reflektierende Kleidung für Radfahrer - ZDFmediathek

    Mein erster Gedanke zur Verringerung der Unfallgefahr war bei dem Teaserbild jedoch ein anderer: Warum fährt die Frau auf der linken Fahrbahnseite?

    Habe gerade nochmal deinen ersten Beitrag zu der ZDF-Sendung gesehen. Und möglicherweise eine Erklärung gefunden: Die Frau auf dem Foto scheint recht angestrengt in die Pedale zu treten, um eher langsam eine starke Steigung zu bewältigen. Und die Szene sieht so aus, dass sie außerorts aufgenommen wurde.

    Vielleicht denken die Beteiligten (Regisseur und Film-Team), dass für eine Fahrradfahrerin gilt, was für Fußgänger laut §25 außerorts gilt:

    "Wird die Fahrbahn benutzt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gegangen werden; außerhalb geschlossener Ortschaften muss am linken Fahrbahnrand gegangen werden, wenn das zumutbar ist. Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, muss einzeln hintereinander gegangen werden."

    Warum ist das in der StVO so geregelt? Und macht das Sinn? Ich will hier die Frage nur mal anstoßen, weil der ZDF-Bericht mit dem besagten Foto beginnt. Und vielleicht macht es ja sogar Sinn, dass die Fahrradfahrerin im Fußgängertempo auf der linken Seite die Straße befährt? Zumindest wenn es einen Sinn machen würde, dass Fußgänger die linke Seite benutzen, dann würde es ja vielleicht auch einen Sinn machen, wenn eine sehr langsam fahrende Fahrradfahrerin das macht. Zumindest in den Köpfen des ZDF-Teams, dass den Film aufgenommen hat. Kann aber auch sein, dass es Unsinn ist, als Fußgänger außerorts die linke Seite der Straße zu benutzen, wenn kein Gehweg vorhanden ist, und es trotzdem so in der StVO drin steht, wo ja auch manch anderer Unsinn drin steht.

    Ggf. lohnt es sich einen eigenen Thread zu der Frage einzurichten, was es mit dem "Links-Gehgebot" für Fußgänger außerorts auf sich hat. Zum Beispiel um diese Frage zu erörtern: Wenn ein Fahrradfahrer absteigt und sein Rad schiebt, muss der dann auch außerorts die linke Straßenseite benutzen? Auch wenn es nur für eine Distanz um die 100, 200 m ist, wo die Fahrbahn sehr steil ist?

    Ich höre und lese immer nur "Bremsweg", und folgere daraus, dass Interaktion von Autofahrern mit Radfahrern offenbar ausschließlich in Form von Vollbremsungen stattfindet. Das ist natürlich fahrradfeindlicher (weil bangemachender) Unsinn. Auf jeden Fall reden wir egal ob 25 oder 9 Meter Distanz jedenfalls über Dimensionen, wo die Sichtbarkeit eines Radfahrers bei Dunkelheit in keinster Weise mehr von der An- oder Abwesenheit von aktivem Licht und/oder Reflektoren abhängt.

    Zum Thema "Risiko bei Dunkelheit/Bedarf für Reflektoren" hatte ich 2019 einen auch heute IMO noch zutreffenden Blogbeitrag verfasst. Quintessenz: viel Lärm um nichts.

    Ich hatte das mit dem Bremsweg herausgegriffen, weil ich auf den Zusammenhang von Geschwindigkeit und Bremsweg hinweisen wollte.

    Hast du auch schon beobachtet, dass bei dem Thema gerne der Anhalteweg (anstatt der Bremsweg) ins Spiel gebracht wird. So auch in diesem Fall.

    Die Faustformel geht so: Bei der Tempoanzeige die 0 weglassen, und dann so rechnen:

    Tempo 50 > Reaktionsweg: 5*3=15 Meter

    Tempo 50 > Bremsweg: 5*5=25 Meter

    Tempo 50 > Anhalteweg: 15+25=40 Meter

    Entsprechend gilt für Tempo 30:

    Tempo 30 > Reaktionsweg: 3*3=9 Meter

    Tempo 30 > Bremsweg: 3*3=9 Meter

    Tempo 30 > Anhalteweg: 9+9=18 Meter

    Und bei Tempo 20 gilt. (Tempo 20 ist ausreichend schnell für ein Wohngebiet oder eine Einkaufsstraße)

    Tempo 20 > Reaktionsweg: 2*3=6 Meter

    Tempo 20 > Bremsweg: 2*2=4 Meter

    Tempo 20 > Anhalteweg: 6+4=10 Meter

    Wenn man nur den Bremsweg vergleicht, dann wird der Unterschied noch drastischer sichtbar, der von der Unfallgefahr durch hohes Tempo ausgeht. Beim Anhalteweg dagegen "verwässert" die krassen Zahlen die Tatsache, dass der Reaktionsweg nur linear ansteigt.

    Bei dem Vortrag des ZDF-Autofahrers über den Bremsweg bei Tempo 50 hätte gerne erwähnt werden dürfen, dass der Bremsweg bei Tempo 30 nicht einmal halb so groß ist. (Bei Tempo 50 ist der Bremsweg 25 Meter. Bei Tempo 30 ist der Bremsweg 9 Meter! Entsprechend der gängigen ADAC-Faustformel!)

    Und die anschließenden Testfahrten fanden in einem Tempo-30-Zonen-Wohngebiet statt. Sah zumindest danach aus.

    Die korrekte Forderung, Tempo 30 innerorts, findet keine Erwähnung.

    Stattdessen wird so getan, als seien Fahrradfahrer*innen, die nicht wie ein grell bunt beleuchteter Weihnachtsbaum rumfahren, selber schuld, wenn sie angefahren werden.

    Schlimm genug. Aber was ist mit der Zusatzausstattung für Autos? Bei Fahrrädern, so der Tenor in dem Beitrag, müsse die Fahrerin / der Fahrer selbst technisch aufrüsten. Schwarz lackierte Autos dagegen sind für das ZDF anscheinend kein Problem. Fahrbahnradler erwähnte es bereits.:thumbup:

    Noch besser wäre natürlich, wenn auf Wegen, die dazu geeignet sind, S-Pedelecs explizit vom [Zeichen 260] ausgenommen werden könnten. Mit dem Rennrad fahre ich dort schließlich auch manchmal 45 km/h.

    Nur weil es Leute gibt, die mit dem Rennrad sehr viel schneller fahren können, als manche mit einem normalen Pedelec es schaffen, heißt das ja nun nicht, dass man für die S-Pedelecs Sonder-Regelungen schafft, die sonst normalen Fahrrädern und Pedelecs vorbehalten sind.