Beiträge von Ullie

    https://www.az-online.de/uelzen/bad-bev…0-92675019.html

    Wenn die Sonnenblende noch nicht vollständig heruntergeklappt war, gilt doch Sonne stand zu tief und es war unvermeidbar oder 🤔🤪

    Indem verlinkten Artikel heißt es:
    "Dennoch sei es unklar, ob die Stadt überall Tempo 30 durchsetzen könne.

    Bad Bevensen ist bereits Mitglied der Initiative für lebenswerte Städte, die sich dafür einsetzt, dass Ortschaften mehr Einfluss auf Tempobeschränkungen erhalten. In den meisten Nebenstraßen der Kurstadt gilt bereits heute Tempo 30."

    Ein gravierendes Problem besteht darin, dass die Verkehrsverwaltung nach dem Motto handelt, wo Tempo 30 gilt, da braucht es keinen Zebrastreifen. Und umgekehrt: Wo ein Zebrastreifen ist, da gibt's kein Tempo 30. Die Verkehrsverwaltung geht vermutlich davon aus, dass Tempo 30 Straßen von Fußgängern grundsätzlich immer sicher überquert werden können, weshalb dort keine Zebrastreifen angelegt werden. Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass Fußgängerinnen sich nicht verpflichtet fühlen müssen, Umwege zu laufen, um den Zebrastreifen zu erreichen, wenn der direkte Weg kürzer ist.

    Ein anderes gravierendes Problem ist das hier:

    "Es bleibt bei der Regelgeschwindigkeit 50 km/h innerorts. Flächendeckendes Tempo 30 ist damit vom Tisch." Verkehrsminister Wissing (FDP) zum neuen Verkehrsrecht in NDR 3 vom vom 14.11.2023 bei Minute 12:05. Es lohnt sich, den Filmausschnitt anzusehen, weil er das zähnefletschende Grinsen des Verkehrsministers veranschaulicht, dass ihn befällt, als er die Aussage macht: "Tempo 30 ist vom Tisch."

    Der "Verkehrsversuch" hat begonnen. Ich bin heute Morgen da gewesen und habe mir das Ganze angeschaut. Am Wochenende fahre ich nochmal in Ruhe hin. Leider war ich heute etwas spät dran, so dass der Schülerverkehr zur IGS größtenteils schon durch war.

    Ich bin ja Kummer gewohnt, aber die Umsetzung hat mich fassungslos gemacht. Daraufhin habe ich direkt eine Mail an die Polizei geschrieben.

    Herr H. ist bei der Stader Polizei für die Verkehrsunfallstatisik zuständig.

    Da könnte kurzfristig ein bisschen Bitumenmasse helfen, die die Bordsteinkante "entschärft". Wenn sich nichts tut in den nächsten Tagen, wäre das doch eine Anregung, die du hinterher senden könntest.

    Dass der Fußweg mit rund 1,50 m viel zu schmal ist, ist eine Sache, dass er zusätzlich verschmälert wird, weil die Hecke nicht ausreichend gestutzt ist, ist dagegen eine Sache, auf die du ebenfalls hinweisen solltest.

    Beide Maßnahmen kämen dann letztlich auch dem Fußverkehr zugute. Und der Fahrradverkehr wird voraussichtlich, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nicht mehr lange Hochbord fahren. Bis es so weit ist, sind aussteigende Omnibusfahrgäste m. E. nicht bedroht, schließlich ist ein Fahrzeug wartepflichtig, wenn es rechts an einem ÖPNV-Fahrzeug vorbeifahren will, das an einer Haltestelle hält. Darüber und über das richtige Fahrradfahrerverhalten auf Gehwegen, die für den Fahrradverkehr freigegeben sind, sollte allerdings im Rahmen des Verkehrsversuchs ausgiebig informiert werden.

    Dabei sollte auch darüber informiert werden, dass tatsächlich beides möglich ist für Fahrradfahrer*innen: Sie können sowohl in langsamer Fahrt den Gehweg benutzen, wenn der für den Fahrradverkehr freigegeben ist, als auch auf der Fahrbahn fahren. Bei vielen Fahrradfahrer*innen, aber auch für die Verkehrspolizei und erst recht bei vielen Autofahrer*innen bestehen da noch Wissenslücken. Die gehen oft davon aus, dass es für den Fahrradverkehr nur eine einzige Wegeführung geben darf.

    Bis 1998 war es ja auch so, dass ein so ausgezeichneter Gehweg mit Radverkehrsfreigabe benutzungspflichtig war. Und seitdem ist leider nicht allzu viel geschehen, um auf diese Änderung im Straßenverkehrswesen hinzuweisen.

    Das Schöne an dem gezeigten Foto aus Stade ist doch, dass mehrere Fahroptionen für den Fahrradverkehr zur Verfügung stehen. Man könnte das in deinem Beispiel auch noch besser zum Ausdruck bringen, wenn die gezeigte Furt anders gestaltet wird. Zum Beispiel so:

    Heute habe ich mir bei Streetview die Unfallstelle angeschaut, wo das 11-jährige Mädchen von dem Rotfahrer im vergangenen April getötet wurde. Offenbar fuhr das Streetview-Kamerafahrzeug kurz nach dem Unfall am 12.4.22 an der Stelle durch. Auf den Bildern sind jedenfalls 2 Beamte der Fahrradstaffel zu erkennen, die möglicherweise Zeugen befragen; auf dem Mittelstreifen bückt sich jemand, um Blumen abzulegen und eine Kerze anzuzünden. Was man auch erkennen kann, ist die durch Sprühfarbe markierte Bremsspur, und hier kommt deine obige Berechnungsformel ins Spiel: laut Medienberichten hat ein Gutachter ausgesagt, dass der Täter "mindestens 65" gefahren sein soll; Zeugen wollen sogar gehört haben, dass er zudem stark beschleunigt habe. Die Länge der Bremsspur beträgt allerdings kaum mehr als 10 Meter, und sie beginnt auch nicht eine Reaktionsweglänge jenseits der Furt, sondern unmittelbar an der hinteren Markierung der Fußgängerfurt. Wie passt die Bremsspur zur Aussage des Gutachters?

    Du vermutest, die Kürze der Bremsspur deutet daraufhin, dass das Fahrzeug nicht allzu schnell gefahren sein kann?

    Mich wundert es, dass überhaupt eine Bremsspur zu sehen ist. Heutige Fahrzeuge haben doch ein Antiblockiersystem, so dass keine Bremsspurem entstehen.

    Und da an der nächsten Kreuzung kein Blauschild steht, sondern nur dieses [Zusatzzeichen 1022-10], gilt ja die gesamte Breite von Bordstein bis Wiese/Hauswand als "Gehweg, Radfahren mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt". Radlinge dürften also die gesamte Breite nutzen.

    Wie kommst du darauf? Das Schild [Zusatzzeichen 1022-10] bedeutet doch nicht, dass der Hochbordweg auf ganzer breite ein "Radlerparadies" ohne Geschwindigkeitsbegrenzung ist.

    Selbst in den Fällen, in denen das Schild nicht direkt neben dem eindeutig als solchen erkennbaren grau geklinkerten Hochbordradweg steht, sondern zwei Meter rechts davon am Rand des Fußwegs mit den hellen Gehwegplatten, gilt ganz klar eine Trennung von Fahrradweg und Fußweg. Und nur der Fahrradweg ist freigegeben für den Fahrradverkehr, nicht der Fußweg!

    An der Stelle damit anzufangen, die eindeutig den Fahrradweg kenntlich machende dunkelgraue Pflasterung und die roten Längsstreifen seien nicht gerichtsfest und Null und Nichtig ist sophistische Haarspalterei. Und ich bin sicher, in einem "missglückten Begegnungsfall" (Unfall zwischen Fuß- und Radverkehr im Bereich der hellen Gehwegplatten) kann kein Fahrradfahrer sich darauf berufen, der Fahrradweg erstrecke sich über die gesamte Hochbord-Breite.

    und die Schwierigkeiten dieser Lösung sieht man ja hier:

    https://www.google.com/maps/@52.34503…i8192?entry=ttu

    wenn ich einmal als legaler Geisterradler bis zum FGÜ unterwegs bin: was genau hält mich davon ab, weiter auf der linken Seite zu fahren?

    Wenn du auf einem Zweirichtungsradweg fährst, dann fährst du in beide Richtungen legal. Ergo kannst du da gar nicht als Geisterradler unterwegs sein. Da kannst du allenfalls davon sprechen, dass du den Zweirichtungsradweg ganz legal entgegengesetzt der üblichen Fahrtrichtung benutzt.

    Wenn es jetzt wirklich ein großes Problem wäre, dass an dieser Stelle viele Fahrradfahrer weiter den Radweg in Gegenrichtung benutzen würde, obwohl das so nicht vorgesehen ist (deshalb die Markierung), dann würde die Verkehrsverwaltung vermutlich schon längst dieses weniger schöne Schild aufgehängt haben [Zeichen 254] anstatt dem gelben Umleitungsschild, das man auf dieser Streetviewaufnahme gut erkennen kann:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com

    Dieses Foto zeigt den Angebots-Fahrradweg an der Göttinger Chaussee in der erlaubten Fahrtrichtung auf dem in Fotoperspektive rechtsseitigen Einrichtungs-Fahrradweg.

    Der Fahrradweg auf der anderen Seite darf in beide Richtungen befahren werden. Wer z.B. von Hausnummer 112 zu Hausnummer 80 will, der fährt halt linksseitig, ganz legal auf dem Zweirichtungsradweg, dann muss er nicht die relativ stark befahrene Göttinger Chaussee zweimal überqueren. Du siehst auf der Seite mit dem Zweirichtungsradweg ist dichte Wohnbebauung, auf der anderen Seite, rechts von der Foto-Ausrichtung ist großflächig Gewerbe mit wenig Laufkundschaft. Und du siehst: Es gilt Tempo 50. Kurz vorher war ein kleiner Tempo 30 Abschnitt (wegen Kindergarten 6:00 - 22:00 Uhr).

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    Du fragst, was dich davon abhält, den immerhin zwei Meter breiten Radweg, der auf meinem Foto zu sehen ist, in die falsche Richtung zu befahren. Und ich frage zurück: Welchen Grund hättest du denn, das zu tun? Die Wohnbebauung ist auf der anderen Seite.

    Und warum willst du partout den Menschen, die einen Zweirichtungsradweg tatsächlich auch in beide Richtungen benutzen, einreden, sie seien "Geisterradler" in dem Fall, in dem sie ihn deinen Vorstellungen entgegengesetzt benutzen?

    Es gäbe da noch ein paar Entgegnungen, die ich mir jetzt spare. Nur noch diese:

    edit: 1,5m breiter Radweg. Kinderanhänger vs. Lastenrad ... kann schon interessant werden, wer da wohin ausweicht. :rolleyes:

    Der Radweg, der für beide Richtungen freigegeben ist, der ist inklusive der rot geklinkerten Begrenzungsstreifen 2 m breit, man kann das an den 20 cm x 10 cm großen Betonpflastersteinen ablesen:

    Ich finde es wirklich unangebracht, dass Fahrradfahrer*innen von Autofahrer*innen immer wieder beschimpft werden, sie würden ständig irgendwie falsch fahren im Straßenverkehr. Aber noch blöder ist es ja wohl, wenn sich Fahrradfahrer*innen untereinander beschimpfen, falsch zu fahren. Denn oft gibt es Gründe dafür, dass ein Fahrradfahrer auf diesem oder jenem Weg fährt und ich finde eine Fahrradverkehrsinfrastruktur gut, die das auch legal ermöglicht.

    Nanu, was ist das denn für eine Markierung:

    Auch auf googlestreetview gut zu erkennen:

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    Hier die Auflösung:

    Auf der Seite, auf der ich das Foto aufgenommen habe, ist der Radweg bis zur Markierung nur in eine Richtung freigegeben. Die Richtung entsprechend der Kamera-Ausrichtung. Aber ab der Markierung ist es ein Zweirichtungs-Fahrradweg. Das entprechende Schild[Zusatzzeichen 1000-33] hängt hier:

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    Hier die Beschilderung von der Gegenrichtung aus gesehen [Zusatzzeichen 1022-10] auf streetview:

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    Auf der gegenüberliegenden Seite gibt es keine Markierung, denn dort ist es durchgängig ein Zwei-Richtungsradweg.

    Die Radwege sind also ein Angebot und nicht benutzungspflichtig.

    Auch wenn es nicht ganz leicht ist, die ganze Lage sofort zu erfassen, ich finde es gut gelöst!

    Aus dem NDR-Teaser:

    Verflixt! Ich dachte immer, die Kommunen seien an die jeweils aktuell geltende StVO gebunden, also derzeit an die StVO mit letzter Änderung im Jahr 2021, sowie an die untergeordnete VwV-StVO, in der schon länger steht, dass die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit des Verkehrs vor geht.

    Unserem Verkehrsminister jedoch ist in der StVO etwas anderes wichtiger als die Verkehrssicherheit: "Es bleibt bei 50 km/h Regelgeschwindigkeit innerorts, flächendeckendes Tempo 30 ist vom Tisch." Minute 12:05 in dem Video:

    Mobilitätswende in Deutschland: Kulturkampf ums Auto?
    Weniger Autos in Großstädten wollen viele - aufs eigene Auto verzichten aber nicht. Wie kann die Verkehrswende aussehen?
    www.ndr.de

    Vielen Dank für den Hinweis auf die sehr aktuelle Sendung, insbesondere bezogen auf die aktuelle Diskussion in Hannover. Bei Minute 8:00 sagt die Radverkehrsbeauftragte Lübeck, Astrid Spieler, sinngemäß, wenn es konkret wird, und zum Beispiel Parkplätze zurückgebaut werden, dann schlagen sich die Politiker in die Büsche.

    Genau das praktiziert zurzeit die SPD in Hannover (HAZ von heute, 15.11.23):

    "Die SPD bleibt dabei: Sie will in der kommenden Sitzung des Bezirksrates Südstadt-Bult am Mittwoch, 15. November, die Abschaffung mehrerer Fahrradstraßen im Bezirk beschließen. Hintergrund ist ein Streit mit der Stadt Hannover um den Wegfall von Parkplätzen. Die Stadt hält diesen Schritt für notwendig, um – einem Gerichtsurteil zur Kleefelder Straße folgend – echte Verbesserungen für Radfahrerinnen und Radfahrer in Fahrradstraßen zu schaffen. Die SPD wirft der Verwaltung vor, keine Kompromissbereitschaft gezeigt zu haben."

    Abschaffung von Fahrradstraßen in Hannovers Südstadt: Die Fronten sind verhärtet
    Am Mittwoch, 15. November, legt die SPD im Bezirksrat Südstadt-Bult ihre Anträge zur Abschaffung mehrerer Fahrradstraßen vor. Vor der Abstimmung sind die…
    www.haz.de

    Der Link zu dem Film von Autogenix hatte ich hier gefunden:

    Ich finde es ja immer wieder erstaunlich, wie ruhig der Oberbürgermeister von Hannover bleibt, wenn man ihm die absurdesten Vorwürfe an den Kopf schmeißt, z. B. wie bei Minute 0:45 in dem ein Bürger gegen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen damit argumentiert, dass ihm, Vorschriften gemacht werden würden.

    Vielen Dank für den Hinweis auf die sehr aktuelle Sendung, insbesondere bezogen auf die aktuelle Diskussion in Hannover. Bei Minute 8:00 sagt die Radverkehrsbeauftragte der Stadt Lübeck, Astrid Spieler, sinngemäß, wenn es konkret wird, und zum Beispiel Parkplätze zurückgebaut werden, dann schlagen sich die Politiker in die Büsche.

    Genau das praktiziert zurzeit die SPD in Hannover:

    "Die SPD bleibt dabei: Sie will in der kommenden Sitzung des Bezirksrates Südstadt-Bult am Mittwoch, 15. November, die Abschaffung mehrerer Fahrradstraßen im Bezirk beschließen. Hintergrund ist ein Streit mit der Stadt Hannover um den Wegfall von Parkplätzen. Die Stadt hält diesen Schritt für notwendig, um – einem Gerichtsurteil zur Kleefelder Straße folgend – echte Verbesserungen für Radfahrerinnen und Radfahrer in Fahrradstraßen zu schaffen. Die SPD wirft der Verwaltung vor, keine Kompromissbereitschaft gezeigt zu haben."

    Abschaffung von Fahrradstraßen in Hannovers Südstadt: Die Fronten sind verhärtet
    Am Mittwoch, 15. November, legt die SPD im Bezirksrat Südstadt-Bult ihre Anträge zur Abschaffung mehrerer Fahrradstraßen vor. Vor der Abstimmung sind die…
    www.haz.de

    Mehr darüber in dem Thread "Hannover wird "autofrei" auf der Hannover-Seite:

    Ullie
    20. September 2023 um 16:27

    Ich finde es ja immer wieder erstaunlich, wie ruhig der Oberbürgermeister bleibt, wenn man ihm die absurdesten Vorwürfe an den Kopf schmeißt, z. B. wie bei Minute 0:45 in dem ein Bürger gegen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen damit argumentiert, dass ihm, Vorschriften gemacht werden würden.

    Ich kopiere Teile dieses Beitrages auf die angegebene Hannover-Seite hier im Forum.

    Ich sehe im Monat sicher 1-2 Kandidaten im Straßenverkehr, wo eine Überprüfung nicht schlecht wäre. Ich habe im Studium Taxi gefahren und war vorher Zivi. Und war deswegen sowohl oft bei Ärzten vor der Praxis und Dialyse. Was da aus zum Teil aus den PKW gekrochen kam, unfassbar.

    Was man in so einem Fall machen kann, ist eine Entmündigung anzuregen:

    "Sie können beim Vormundschaftsgericht anregen, aufgrund bestimmter Gegebenheiten für eine bestimmte Person eine Betreuung zu prüfen und gegebenenfalls anzuordnen. Das Vormundschaftsgericht ist dann von Amts wegen verpflichtet, die Situation zu recherchieren und die Lebenssituation jener Person zu überprüfen."

    Entmündigung beantragen - so stellen Sie den Antrag bei Gericht
    Wenn Sie eine Entmündigung beantragen, regen Sie in Wahrheit beim Vormundschaftsgericht an, für eine andere Person die Betreuung anzuordnen. Entmündigt...
    www.helpster.de

    Das ist allerdings ein Schritt, der mit einer großen emotionalen Hürde verbunden ist. Und wenn die persönliche Betroffenheit gering ist, weil man mit einer Person, die sich extrem auffällig verhält, nichts persönlich zu tun hat, dann passiert in diese Richtung nichts.

    Deshalb finde ich es umso wichtiger, dass der Gesundheitszustand von Führerscheinbesitzer*innen regelmäßig überprüft wird. Nicht nur bei älteren Menschen, sondern auch bei jungen. Es darf dabei nicht der Eindruck entstehen, dass die Gesellschaft ältere Menschen von vornherein für ein bisschen "Gaga" hält.

    Ein altersabhängiger Fahrtauglichkeitstest wäre nichts anderes als wenn man alle Trinker oberhalb einer gewissen Promillegrenze zu einem Fahrtauglichkeitstest schickte, ...

    Da hast du schon recht, der Vergleich mit der Promillegrenze hinkt an ein paar Stellen, ...

    Und ich will auch keinesfalls alte Menschen mit Alkoholkrankheit gleichsetzen.

    Aber wie über Promillegrenzen diskutiert wird, ist doch sehr ähnlich, wie bei der Frage nach Gesundheitstests für Führerscheinbesitzer:

    Die Einen weisen auf die Gefahren hin, die Anderen verharmlosen nach Strich und Faden und tun so, als gäbe es keinen Grund zu handeln.

    Ich halte übrigens sowohl eine Nullpromille-Grenze für Autofahrer*innen für sinnvoll, als auch regelmäßige Gesundheitstests, auch schon für junge Führerscheininhaber*innen. Und dabei geht es mir nicht darum, dass dadurch vielleicht ein paar Autofahrer*innen "aus dem Verkehr gezogen würden." Gerade das Beispiel US-Rentnerstädte zeigt doch, dass es letztlich perspektivisch betrachtet auch nicht automatisch zu weniger Autoverkehr führen würde, wenn es tatsächlich Gesundheitschecks und strengere Promillegrenzen gäbe und daraufhin einige Auto-Fahrten weniger stattfänden. Dann lassen sich die Leute eben automatisch fahren. (Oder benutzen ein Taxi.)

    Mich stört an der Diskussion dieses ständige Verharmlosen und das Herunterspielen der Gefahren, die vom KFZ-Verkehr ausgehen. Und gleichzeitig wird zum Beispiel das Fahrradfahren als Hochrisiko-Fortbewegungsart diffamiert.X( Und die ÖPNV-Nutzung als "Glücksspiel" bezeichnet.:rolleyes:

    Aus dem Umstand, dass jemand soeben einen Unfall hatte , den Rückschluss zu ziehen, dass dies der Beweis dafür ist, dass er signifikant schlechter gucken kann als seine Alterskohorte, und dass man dieses Ereignis verhindern hätte können, wenn man genau diese Person vorher zum Sehtest geschickt und rechtzeitig aus dem Verkehr gezogen hätte, ist unzulässig. Ebenso erlaubt der Unfall auch nicht die Vorhersage, dass die betreffende Person künftig mit höherer Wahrscheinlichkeit versagen wird als die anderen Mitglieder seiner Alterskohorte.

    Ich habe deinen Satz einmal so umformuliert, dass er dem üblichen Argumentationsmuster gegen schärfere Gesetze zur Verhütung von Alkoholmissbrauch im Straßenverkehr entspricht:

    Aus dem Umstand, dass jemand soeben einen Unfall hatte, den Rückschluss zu ziehen, dass dies der Beweis dafür ist, dass er mit zwei Maß Bier (eine Maß = ein Literglas) schlechter fahren kann als nüchterne Autofahrer, und dass man dieses Ereignis verhindern hätte können, wenn genau diese Person vorher keine zwei Maß Bier getrunken hätte, ist unzulässig. Ebenso erlaubt der Unfall auch nicht die Vorhersage, dass die betreffende Person künftig mit höherer Wahrscheinlichkeit versagen wird als anderen Autofahrer, die statt zwei Maß Bier zwei Flaschen Mineralwasser getrunken hatten.

    Wenn einer so einen Spruch bringt, wie der mit der Fahrtüchtigkeit nach Genuss von zwei Liter Bier, da schüttelt sogar der ADAC den Kopf:

    "Bayerns Ministerpräsident und Ex-Innenminister Günther Beckstein ist nicht als großer Liberaler bekannt. Doch wenn es um Alkohol am Steuer geht, zeigt sich Beckstein ungewohnt tolerant. Er hält es für vertretbar, nach zwei Litern Bier noch Auto zu fahren. "Wenn man die zwei Maß in sechs, sieben Stunden auf dem Oktoberfest trinkt, ist es noch möglich", sagte Beckstein dem Bayerischen Rundfunk. .(..) Der ADAC hält Becksteins Ansichten ... für "Unsinn". "Man kann sich auf keinen Fall an die Promillegrenze rantrinken", betont Sprecherin Maxi Hartung." (SZ vom 17.5.2010)

    Becksteins "Freibrief" für's "angesäuselte" Autofahren entstand in Zusammenhang mit der Diskussion um eine Null-Promillegrenze für Autofahrer*innen im Jahr 2010:

    Zwoa gehn scho
    Ist man nach zwei Maß Bier noch in der Lage, Auto zu fahren? Bayerns Ministerpräsident Beckstein findet: ja - sofern es sich bei dem Trinker um "ein…
    www.sueddeutsche.de

    Zum Glück hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass Alkohol die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt und deshalb Gesetze erlassen, dem vorzubeugen. Aber nicht nur Alkohol beeinträchtigt die Fahrtüchtigkeit. Ein Gesundheitscheck für Autofahrer ist vertretbar. Auch wenn manche meinen, dass ältere Verkehrsteilnehmer*innen über ihre Handicaps Bescheid wüssten und entsprechend defensiver fahren. Das entspricht etwa der Einschätzung eines regelmäßigen Trinkers:

    "Auch die Verkehrssicherheit ist beim Trinker keineswegs besser, das glaubt er nur. Denn er hat sich schlicht und einfach an hohe Reaktionszeiten und niedrige Leistungsfähigkeit gewöhnt." Zitat vom österreichischen Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) in "Mythen rund um den Alkohol: Senkt fettes Essen den Promillespiegel?" in Salzburg 24 vom 13.12.2013

    Mythen rund um den Alkohol: Senkt fettes Essen den Promillespiegel?
    "Fettes Essen verhindert die Aufnahme von Alkohol ins Blut", "wer sich nicht betrunken fühlt, kann auch Autofahren", oder "bis 0,5 Promille kann nichts…
    www.salzburg24.at

    Um mal ein bisschen die Hitzigkeit aus der Diskussion zu nehmen:

    Man darf in der Diskussion über Fahreignungstests für Führerscheinbesitzer nicht vergessen, dass gleichzeitig eine Entwicklung stattfindet, die es Menschen ermöglicht, ein automatisch gesteuertes Auto zu benutzen.

    Noch ist das zum Beispiel in Deutschland nicht möglich, was andernorts schon verwirklicht ist.

    Dieser Spiegel-Artikel beschreibt, warum der Mobilitätsdienstleister Voyage in der Rentnerstadt The Villages in Florida auf eine gute Rendite hofft:

    "Die älteren Menschen wollen mobil sein, möchten sich häufig aber nicht mehr mit einem eigenen Auto belasten. Viele fühlen sich auch gar nicht mehr fit genug, selbst zu fahren. In den Villages ist also nahezu jeder Einwohner ein potenzieller Voyage-Kunde." *)

    Verliert so der Fahreignungstest, überhaupt die Gefahr im Alter nicht mehr fit genug zu sein für das eigene aktive Autofahren, seinen Schrecken? Und kann man noch von Ausgrenzung der Alten sprechen, davon, dass ihnen die "Mobilität geraubt" wird, wenn sie bei einem Fahreignungstest scheitern sollten?

    *) Die Zeit vom 15.3.2019: Im Roboterauto vom Seniorenheim ins Theater

    Dieser Satz aus dem Artikel lässt aufhorchen:

    "Viele fühlen sich auch gar nicht mehr fit genug, selbst zu fahren."

    Ich habe den Satz oben im Zitat fett hervorgehoben. Denn der Satz ließe sich zum Beispiel so fortsetzen:

    "Viele fühlen sich auch gar nicht mehr fit genug, selbst zu fahren. ... Aber so lange es keinen ÖPNV als brauchbare Alternative gibt, quälen sie sich weiter selbst hinters Steuer."

    oder so:

    "Viele fühlen sich auch gar nicht mehr fit genug, selbst zu fahren. ... Deshalb sind sie froh, dass es einen gut ausgebauten ÖPNV gibt, der barrierefrei zugänglich ist, mit ausreichend Bushaltestellen in gut erreichbarer Nähe."

    In dem Artikel wird der Satz so fortgesetzt:

    "Viele fühlen sich auch gar nicht mehr fit genug, selbst zu fahren. ... Die Feindschaft, die den Roboterautos in anderen US-Städten entgegenschlägt, gebe es bei den Senioren in Florida nicht, heißt es bei Voyage. Im Gegenteil: Die Roboter sind keine potenzielle Gefahr, sondern herzlich willkommen."

    Autonomes Fahren: Im Roboterauto vom Seniorenheim ins Theater
    Hip, modern, jugendlich: Autonome Autos werden gern als Mobilitätsprojekt für die Generation Internet beworben. Ihre naheliegendste Zielgruppe ist aber eine…
    www.zeit.de

    Auch bei dir habe ich den Eindruck, dass du zufrieden wärst, wenn es hin und wieder nur irgendjemand erwischen würde, wodurch die Anzahl der PKW auf der Straße was abnähme. Ich finde hingegen, dass ein so willkürliches Vorgehen bei einem derart schwerwiegenden Eingriff vollkommen unangemessen wäre.

    Da könnte man sich den Pro-Forma-Test auch gleich schenken und stattdessen einfach nur die Führerschein-Abgeber auslosen.

    Ich sage das mal als "Verwandtschaftsverwöhnter" Fahrradfahrer: Da gibt es Leute, die wider alle Vernunft darauf bestehen, mit dem Auto mobil zu sein, es aber ablehnen, einen Rollator zu benutzen, weil der nicht standesgemäß sei.

    Trotzdem geht es mir nicht darum, dass es irgend jemand bestimmten "erwischt" :evil: oder überhaupt irgendjemanden. Sondern es geht mir darum dass ein Verkehrswende stattfindet, weg vom massenhaften Autowahn. Vor allem deshalb, weil dann vieles einfacher und bequemer und weniger anstrengend wäre. Ja, ich gebe es zu, ich bin ein "Faulpelz". Warum soll das Argument "Bequemlichkeit" den Autofahrenden gehören?

    Es ist sicher sehr hilfreich bei der Entscheidung zu der Frage, ob regelmäßige Gesundheitschecks für Autofahrer*innen durchgeführt werden sollen oder nicht auch Statistiken mit heranziehen zu können.

    Aber letztlich ist die Frage politisch zu lösen. Dasselbe gilt für vergleichbare Fragen, die in der Vergangenheit gelöst werden mussten.

    Nimm zum Beispiel die 0-Promille-Grenze, die einmal in der DDR gegolten hat. Es ist schwer alleine mit Statistiken zu dem Ergebnis zu kommen, das macht Sinn oder es macht keinen Sinn. Als die Wiedervereinigung kam, war die Null-Promille-Grenze weg. Eine politische Entscheidung. Ich vermute, dass damals nicht einmal ansatzweise versucht wurde, dazu Statistiken heranzuziehen, ob das Sinn macht oder nicht.

    In der gegenwärtigen Situation gibt es ein verbissenes Festhalten am Autowahn, der umso grenzenloser wuchert, je mehr die Einsicht reift, dass es vorsichtig formuliert keine gute Idee war, die Massenmotorisierung in Gang zu setzen. Nicht zuletzt die derzeit laufenden Kriege fokussieren die Wahrnehmung so vollständig, dass wenig Raum bleibt für Umweltthemen oder für das Thema nachhaltige Ressourcenbewirtschaftung.

    Um es mal ein bisschen polemisch zugespitzt zu formulieren: Die Frage ob es für ältere Führerscheinbesitzer*innen Gesundheitschecks geben soll wird derzeit überlagert davon, ob nicht auch 70-Jährige noch Panzer fahren können.

    1. es besteht daher die enorme Gefahr, dass man unnötig viele "falsch positive" aussondert und dabei trotzdem künftige Unfallverursacher übersieht

    Wäre das so schlimm, wenn es denn tatsächlich in dem einen oder anderen Falle zuträfe?

    Umgekehrt geht es meines Erachtens auch gar nicht so sehr alleine darum, potenzielle Unfallgefahren zu vermindern.

    Vielmehr trägt die Auseinandersetzung mit dem Gedanken, dass es einmal aus ist mit der Autofahrerei, weil es gesundheitlich nicht mehr geht, dazu bei, dass sich Menschen ernsthaft darüber Gedanken machen, dass es wichtig ist, andere Formen von Mobilität wertzuschätzen und sich entsprechend einzurichten. Eine stark sehbehinderte bekannte, berichtete mir von ihrem Umzug in einen anderen Stadtteil und davon, dass sie von der neuen Wohnung aus sowohl verschiedene Einkaufsmöglichkeiten, als auch Ärzte und Kulturveranstaltungen bequem fußläufig erreichen kann und die Stadtbahnhaltestelle direkt vor der Haustür hat.

    Hoffentlich wird schon die Diskussion über ein Gesundheits-Check für Autofahrer dazu beitragen, dass sich viel mehr Menschen viel früher ernsthaft mit dem Thema Mobilität beschäftigen und dabei nicht dem Irrglauben verfallen, den eigenen Mobilitäts-Standard an der Zahl der PS des eigenen Autos festmachen zu können.

    Leider besteht aber auch die Gefahr, dass das Thema politisch instrumentalisiert wird von populistischen Parteien. Ich höre schon Sarah Wagenknecht und Alice Weidel raunen: Die "Systemparteien" wollen euch das Auto wegnehmen. lasst euch das nicht gefallen, wählt BSG und AfD. Dem will die FDP mit ihrer Kampagne, "Autofahren ist ein Grundrecht, dass alles andere übertrumpft," natürlich rechtzeitig zuvorkommen.

    Warum erinnert mich das bloß an diesen saublöden Witz, "Leute tragt mich mal eben zum Auto, ich will nach hause fahren und bin so besoffen, dass ich den Weg zum Auto nicht mehr gehen kann."?

    1. es besteht kein pauschales spezifisches Risiko
    2. es kostet Geld
    3. es bindet kostbare ärztliche Kapazitäten
    4. das Potential für Augenblicksversagen kann (außer Nostradamus) keiner vorhersehen
    5. es besteht daher die enorme Gefahr, dass man unnötig viele "falsch positive" aussondert und dabei trotzdem künftige Unfallverursacher übersieht
    6. die diskutierten Intervalle (alle 5 Jahre) sind in Anbetracht der ggf. auftretenden Geschwindigkeit des Abbaus idR viel zu grobmaschig
    7. es hat schon im Ausland keinen messbaren Erfolg gegeben

    Im Endeffekt hätte man vielleicht einfach nur pauschal die Anzahl der PKW auf den Straßen geringfügig vermindert. Wenn das das Ziel ist, da gäbe es 1001 andere Alternativen, die wesentlich sinnvoller wären. Insbesondere im Hinblick auf die Klimaeffekte des KFZ-Verkehrs ist es unsinnig, die Sense (SCNR:evil:) ausgerechnet bei den Personen anzusetzen, die eh die geringste Fahrleistung haben.

    Man kann das Thema natürlich in diese Richtung diskutieren, nämlich wie groß ist die tatsächliche Unfallgefahr, die von medizinisch ungeprüften Fahrzeuglenker*innen ausgeht. Man kann dann vielleicht zu dem Schluss kommen: Okay, die Unfallgefahr ist nicht so hoch.

    Aber aus eigener Erfahrung im Verwandtenkreis und vielen Gesprächen mit gleichermaßen Betroffenen weiß ich, dass es viel einfacher wäre, wenn es regelmäßige Gesundheitschecks gäbe und zwar von Anfang an. Man könnte die Intervalle mit zunehmenden Alter verdichten.

    Und auch alkoholkranken Autofahrer könnte man besser gerecht werden. In Neufahrzeugen ist bereits die Schnittstelle für die Alkoholwegfahrsperre Vorschrift.

    Wer es selbst mitbekommen hat, der weiß wie schwer es ist, einen älteren oder gesundheitlich eingeschränkten Verwandten oder Bekannten davon zu überzeugen, dass sie/er das Auto besser nicht mehr benutzt. Bei den letzten Beiträgen wurde immer so diskutiert, als ginge es nur um das Recht des Autofahrers und die Unfallgefahr. Es geht aber auch darum, Verwandte, Bekannte und professionelle Betreuung leistende Menschen zu unterstützen.

    Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob man da auch gleich rechts fahren darf (ob man es KANN, ist ob der diversen Hindernisse dort allerdings auch noch eine andere Frage…) und das links nur den Abschnitt von der Seitenstraße bis zur Ampel meint – auf alle Fälle ist es sehr schlecht beschildert und animiert zu Fehlverhalten.

    Noch dazu: Ohne diesen einen Mast wäre der linksseitige Radweg weit besser für zwei- als der rechte auch nur für eine Richtung geeignet…

    Ich meinte jetzt nicht auf dem Gehweg, sondern auf der Fahrbahn, dort kann man auf dem ca. 80 m kurzen Abschnitt zwischen Stadtgraben und Viereckmühlstraße legal auf der Fahrbahn fahren. Aber bereits an der Einmündung Zur Wieskapelle ist Schluss mit legal auf der Fahrbahn fahren, denn dort muss ein Fahrradfahrer die Seite wechseln, um auf der anderen Seite legal (allerdings gegen die übliche Fahrtrichtung) auf der linken Seite weiter stadtauswärts fahren.

    Nochmal ca. 80 Meter weiter endet der gemeinsame Geh- und Radweg auf der linken Seite stadtauswärts. Und wieder muss die Straße überquert werden, um rechts den getrennten Geh- und Radweg zu benutzen.

    Nochmal ganz anders berichtet die SZ vom 9.11.23 von dem Sturz des Fahrradfahrers in Straubing, der dann starb: "Ein Radfahrer ist in Straubing bei einem Sturz tödlich verletzt worden. Er sei am Mittwochabend mit seinem Rad an einem Verkehrszeichen hängen geblieben und anschließend schwer gestürzt, teilte die Polizei mit. Die Identifizierung des Mannes steht den Angaben zufolge noch aus. Warum der Radfahrer an dem Verkehrszeichen hängen blieb, war zunächst noch nicht abschließend geklärt. Der Unfall könne aber infolge eines "innerkörperlichen Vorgangs" passiert sein, sagte ein Beamter. Zuvor hatte die "Passauer Neue Presse" berichtet." Könnte also sein, dass es sich gar nicht um einen Unfall im eigentlichen Sinne gehandelt hat. Und was jetzt? Ghostbike aufstellen oder nicht? Alleine schon wegen des mitten auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg stehenden Schilderbaumes, der dort für den Autoverkehr steht, ist ein Ghostbike berechtigt. Kann ja sein, dass der Fahrradfahrer aufgrund einer Erkrankung gegen das Schild fuhr, aber vielleicht wäre er nicht gestürzt, wenn dort kein Schild gestanden hätte.

    Quelle:

    Radfahrer stirbt nach Sturz
    Ein Radfahrer ist in Straubing bei einem Sturz tödlich verletzt worden. Er sei am Mittwochabend mit seinem Rad an einem Verkehrszeichen hängen geblieben und...
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