Beiträge von Ullie

    Ich fürchte, Letzteres. Der Einzige, der sich dann einpendelt, ist der Fußgänger, der vor Schreck zur Seite springt. Bleibt ihm nur zu wünschen, dass nicht ein weiterer Radfahrer versucht, rechts daran vorbei zu pendeln.

    Damit sich sowas nicht einpendelt, müsste zunächst einmal das [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] weg und dann könnte man auch mal einen Vormittag lang die Polizei auf den Gehweg stellen und von allen Gehwegradlern 55,- EUR kassieren.

    Ich fürchte das, was ich mit dieser Collage zum Ausdruck bringe:

    Es ist übrigens schwer nachzuweisen, ob ein Autofahrer in einer bestimmten Situation gedrängelt hat oder nicht. Viel einfacher ist es einem Fahrradfahrer nachzuweisen, dass er auf dem Gehweg gefahren ist. Und dann nutzt es ihm wenig, wenn er als Entschuldigung anführt, dass er auf der Fahrbahn sich von Autofahrern bedrängt fühlt. Zahlreiche Erzählungen, gerade auch in diesem Forum, berichten jedoch von der Drängelei der Autofahrer*innen gegenüber Fahrradfahrer*innen.

    Wo ich ganz mit ihnen übereinstimme: Es kann nicht sein, dass man alle Augen und Hühneraugen zudrückt, wenn Fahrradfahrer*innen Fußgänger bedrängen, bloß deshalb, weil Fahrradfahrer*innen ihrerseits von Autofahrer*innen bedrängt werden.

    Aber ausgerechnet die Fahrradfahrer*innen mit der 55-Euro-Keule zu jagen, weil's so schön einfach geht und Autofahrer*innen in Schutz zu nehmen, weil man ihnen ihr Fehlverhalten nicht so eindeutig nachweisen kann, geht gar nicht. Und mit Verkehrswende hat das auch nichts zu tun. Im konkreten Fall sollte besser die Verkehrsführung so gestaltet werden, dass der Autoverkehr nicht die Schutzstreifen befahren kann. Bzw. die Schutzstreifen zu Radfahrstreifen machen, dann ist das zumindest formal ausgeschlossen.

    Und ich sehe auch nach wie vor keinen gerechtfertigten "Autofahrer-Bedarf" dafür, auf den Schutzstreifen auszuweichen, nur um sich vor die Stadtbahn zu drängeln.

    Hier ist ein weiteres Beispiel aus Hannover, wie es auch geht.

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    Dem Autoverkehr ist es zwar möglich an der haltenden Stadtbahn rechts vorbeizufahren. Ist zum Beispiel wichtig für Rettungsfahrzeuge. Aber die Ausschilderung Fahrradweg (in diesem Fall[Zeichen 241-30]), und der Hochbord hält nach meiner Beobachtung die meisten Autofahrer*innen davon ab, hier halbseitig auf dem Radweg an der haltenden Stadtbahn vorbeizuziehen.

    Ich würde jetzt auch erstmal abwarten, wie sich das einpendelt; auch was die Verkehrsvolumen angeht.

    Ich fürchte, es wird sich so einpendeln:

    Der Fußweg ist für den Fahrradverkehr freigegeben. Und ich befürchte, die Planer haben deshalb keinen Radfahrstreifen angelegt, sondern nur einen "Schutzstreifen", damit der Autoverkehr seinen "Bedarf" entdeckt für die Nutzung des Schutzstreifens. Und das wird absehbar dazu führen, dass Fahrradfahrer*innen auf den Gehweg ausweichen. Das nehmen diese Verkehrsplaner sehenden Auges in Kauf. Und wenn sich das erst mal so eingependelt hat, dann ist vielleicht zu spät, daran noch was zu ändern.

    In der auf Ihrem Bild gezeigten Situation sehe ich aber keinen sinnvollen Grund dafür. Die Fahrgäste steigen zur anderen Seite auf den Bahnsteig aus und auf dem Schutzstreifen fährt niemand mit dem Fahrrad. Es wird also niemand behindert oder gefährdet, wenn man rechts an der haltenden Bahn vorbei fährt.

    Wenn ich einmal mehr Zeit habe, liefere ich das Foto mit Fahrradfahrer*innen nach. Bis dahin diese Collage:

    Diese Situation (auf der Foto-Collage) tritt auf! Und ich befürchte, es wird in der gegenwärtigen Ausgestaltung dazu führen, dass Fahrradfahrer sich auf den Bürgersteig zurückziehen, der für den Fahrradverkehr freigegeben ist. Dann doch lieber Radfahrstreifen (ohne Bürgersteignutzungsmöglichkeit für den Fahrradverkehr), auch wenn der Autoverkehr dann nicht an der haltenden Bahn vorbeifahren kann. Muss er ja auch nicht, der Autoverkehr soll stehen, wenn die Bahn steht! Damit wird denjenigen, die in den Autos sitzen, ein klares Signal gesendet: Mit dem Auto ist man nicht schneller. Mit dem Fahrrad kannst du an der haltenden Bahn vorbeifahren.

    Na dann ist ja gut, denn ich habe nur geschrieben, dass ein Radfahrstreifen und ein freigegebener Gehweg nebeneinander nicht existieren können, weil es keinen benutzungspflichtigen Weg neben einem Angebotsweg geben kann.

    An dieser Stelle spielt aber die andere Überlegung sicherlich eine größere Rolle: Ein Schutzstreifen darf bei Bedarf vom Kfz-Verkehr überfahren werden (da kann man jetzt noch streiten, ob nur bei Gegenverkehr oder welcher andere Bedarf das rechtfertigt), aber ein Radfahrstreifen darf vom Kfz-Verkehr nicht befahren werden.

    Ich würde mir an einer solchen Stelle wünschen, dass eine Lösung gefunden wird, die es Fahrradfahrern ermöglicht, ganz ordnungsgemäß an der haltenden Stadtbahn vorbeizufahren. Die Fahrgäste steigen ja zur Hochbahnsteigseite hin, also nach links aus, sodass keine aussteigenden Fahrgäste gefährdet sind von Fahrradfahrern, die rechts an der haltenden Stadtbahn vorbeifahren.

    Währenddessen sollen keine Autos an der haltenden Stadtbahn vorbeifahren können. Das entspricht der Logik der dringend notwendigen Verkehrswende, die immer wieder in Sonntagsreden beschworen wird, im Alltag dann aber nur halbherzig oder gar nicht umgesetzt wird. Eine Verkehrswende, die diesen Namen verdient, erfordert es, den motorlosen Individualverkehr (Fußverkehr und Fahrradverkehr) und den ÖPNV deutlich zu priorisieren gegenüber dem MIV.

    Das tun aber die Wenigsten. Und damit meine ich nicht einmal, dass niemand auf einem leeren Gehweg mit Schrittgeschwindigkeit fährt, sondern dass eng an Fußgängern vorbeigefahren wird und die geforderte Rücksichtnahme zu wünschen übrig lässt. Oftmals bieten solche Pseudo-Lösungen ja auch gar keinen Platz, um auch zu Fußgängern ausreichenden Abstand zu halten. Das Hauptargument der Gehwegradler besteht dann aber wiederum darin, dass sie auf der Fahrbahn zu eng von Kraftfahrzeugen überholt werden und sie sich dort nicht sicher fühlen. Wenn jemand anderen zufügt, was sie/er selbst von anderen nicht hinnehmen will, ist das aus meiner Sicht asozial.

    Wenn Sie die Regeln kennen würden, wüssten Sie, dass ein Radfahrstreifen eine benutzungspflichtige Radverkehrsanlage ist. Dann ist es rechtlich nicht möglich, daneben noch eine Gehwegfreigabe anzuordnen.

    Das habe ich auch nicht gefordert, dass Radfahrstreifen (benutzungspflichtig) und Gehweg mit Radverkehrsfreigabe nebeneinander existieren sollen. In der jetzigen Situation sehe ich gute Chancen Fahrradfahrer*innen mit dem Fahrbahn-Fahren vertraut zu machen. Ohne dabei mit der Brechstange vorzugehen.

    Wenn das nach und nach dazu führt, dass das Fahrbahnfahren an Beliebtheit zunimmt und von immer mehr radfahrenden Menschen akzeptiert wird, dann kann man aus den Schutzstreifen Radfahrstreifen machen und das Gehwegradeln hat dann keiner mehr nötig.

    Allerdings: Sie beschreiben selber das Verhalten vieler Autofahrer als aggressiv gegenüber Fahrradfahrenden (und Fußgängern). Da muss sich auch an dieser Stelle etwas bewegen.

    Wenn Sie die Menschen kennen würden, dann würden sie wissen, dass man Regeln nicht mit der Brechstange durchsetzt.

    Bei einem Radfahrstreifen hätte man auch nicht den Gehweg für die sogenannten "unsicheren Radfahrer" (= Leute, die sich gegenüber Fußgängern genauso asozial verhalten, wie sie von Autofahrern selbst nicht behandelt werden wollen) freigeben können.

    Das sehe ich allerdings anders:
    Der Radfahrstreifen wird an anderer Stelle in ähnlichen Situationen ebenfalls oft missbräuchlich benutzt, genauso wie der Schutzstreifen. Wollte man den Radfahrstreifen als echte Alternative an der Stelle verwenden, dann müsste man tatsächlich die Ampeln so schalten, dass auf den Radfahrstreifen nicht aufgefahren werden kann, wenn die Bahn hält.

    Ich sehe auch kein Problem in der Radverkehrsfreigabe für den Fußverkehr. Dort ist nicht viel Fußverkehr und das liegt nicht daran, dass dort der Fußweg für den Fahrradverkehr freigegeben ist. Der Fahrradverkehr ist bislang dort ebenfalls nicht sehr stark vertreten. Und das wirst du nicht dadurch ändern, dass du die Fußwegfläche für den Radverkehr absperrst.

    Auf längere Sicht ließe sich die ganze Verkehrsgestaltung auch noch dahingehend ändern, dass man aus den Schutzstreifen Radfahrstreifen macht. Wie es DMHH bereits angedeutet hat, scheint das möglich zu sein. Aber warum sowas mit der Brechstange herbeiführen? Warum diese Schmähungen wie "unsichere Fahrradfahrer*innen". Die gibt es wirklich. Na und? Willst du die jetzt alle zum Fahrbahn-Fahrradfahren zwangsbeglücken? Dieses "Zwangsbeglücken" ist doch genau der Vorwurf, den manche gegen Verkehrsplaner erheben, die Hochbordradwege bauen.

    Und kein Fahrradfahrer verhält sich "asozial", wenn er einen Fußweg benutzt, der für den Fahrradverkehr freigeben ist und sich dabei an die dafür geltenden Regeln hält.

    Aber in dem Fall sage ich: aus meiner Interpretation ist hier ein Vorbeifahren über den Schutzstreifen nicht zulässig. Die StVB / Verkehrsplanung scheint zu einem anderen Schluss gekommen zu sein, denn sonst hätte sie einen Radfahrstreifen angelegt: Platz wäre da. Sie wollte aber offenbar einen Schutzstreifen, damit hinter der Tram der richtige Verkehr nicht unnötig warten muss.

    Ich befürchte dasselbe. Aber bitte, bitte: "richtiger Verkehr" bitte in Anführungszeichen, denn eigentlich ist das ja falscher Verkehr.

    Zulässig ist das eine, möglich das andere. Und ja, die werden alle schön rechts halb auf dem Schutzstreifen an der haltenden Tram vorbei fahren.

    Es sei denn, die kommen erst gar nicht dahin, weil die Ampel auf Rot steht.

    Die steht vor Beginn der Vorbeifahrzone, um den Zugang zur Rampe des Hochbahnsteiges zu gewährleisten. Ein Rotlichtverstoß geht den meisten Autofahrer*innen nicht so leicht von der Hand wie das missbräuchliche Befahren des Schutzstreifens.

    "1.
    Wer ein Fahrzeug führt, darf Leitlinien nicht überfahren, wenn dadurch der Verkehr gefährdet wird.
    2.
    Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren, insbesondere um dem Gegenverkehr auszuweichen. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden."

    In der Anlage 3, lfd. Nr. 22 zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) steht, dass "insbesondere" im Falle von Begegnungsverkehr ggf. auf den Schutzstreifen ausgewichen werden darf.

    Anlage 3 StVO 2013 - Einzelnorm

    Das verstehe ich so, dass ein Autofahrer den Schutzstreifen missbräuchlich benutzt, wenn er darauf an einer Straßenbahn vorbeifährt, die an der Haltestelle hält. Aber haben das die Verkehrs-Planer auch so gesehen? Und wurde die Polizei mit einbezogen bei den Planungen an dieser Stelle? Denn die ist ja letztlich für die Kontrolle des sich bewegenden Verkehrs zuständig.

    Es gibt genau einen Fahrstreifen. Der KFZ-Verkehr hat in jedem Falle links des Schutzstreifens zu fahren. Ich würde annehmen, dass sich durch den Schutzstreifen sogar ein Verbot des Vorbeifahrens an der haltenden Tram (Haltestelle) ergibt, da kein Benutzungsgrund aus der StVO greift.

    Es ist absehbar, dass das passieren wird. Und sogar am Eröffnungstag habe ich das schon fotografiert:

    Hier in Fahrtrichtung stadteinwärts.

    Und hier in Fahrtrichtung stadtauswärts.

    An der Haltestelle Kantplatz auf der Linie 4 und 5 ist ein Radfahrstreifen markiert worden, der im Allgemeinen vom Autoverkehr nicht benutzt wird, um an einer haltenden Stadtbahn vorbeizufahren.

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    Aber natürlich gibt es auch am Kantplatz besonders dreiste Autofahrer, die, trotzdem sie den Radfahrstreifen nicht dafür benutzen dürfen, halbseitig auf dem Radfahrstreifen an der haltenden Stadtbahn vorbeifahren.

    Ich befürchte ein Schutzstreifen mit seiner dünnen Strichlinie wird noch weniger als Schutzraum für Radfahrende akzeptiert, trotz der Rotmarkierung. (Und die Fotos oben geben mir recht.) Du schreibst ja, dass kein Benutzungsgrund aus der StVO greift. Ist das sicher so? Oder ist es eine Sache, die "im Fluss" ist, wo also noch darum gerangelt wird, was geht oder was nicht geht.

    Es müsste möglich sein, die Ampeln für den Autoverkehr so zu steuern, dass Autofahrer*innen davon abgehalten werden, an der Stadtbahn vorbeizufahren, während sie an der Haltestelle hält. Auf jeden Fall lohnt es sich, die Sache im Auge zu behalten.

    Nachteil ist so natürlich, dass auch die Straßenbahn 30 fahren muss, weil viele Autofahrer zwischen den Fahrspuren wechseln werden.

    Ich müsste noch mal genau nachschauen, aber ich nehme an, dass das Tempo-30-Limit nur im Bereich des Hochbahnsteiges gilt, also zwischen den einmündenden Straßen (Reinekestraße und Deveser Straße), wo die Stadtbahn ohnehin halten muss und deshalb in diesem Bereich schon sehr stark heruntergebremst hat, sodass die 30 ohnehin eingehalten werden von der Stadtbahn.

    Ich wüsste wirklich gern, wie Manfred Weber sich das vorstellt:

    In dem Artikel heißt es: ""Wenn meine Fraktion nach der Europawahl eine Mehrheit herstellen kann, werden wir das vom Europäischen Parlament in dieser Legislaturperiode beschlossene Verbrenner-Verbot rückgängig machen", sagte Weber den Zeitungen der Mediengruppe Bayern." Wenn das so zu verstehen ist, dass Weber dabei keine Einschränkungen macht bei der Wahl seiner Bündnispartner, dann deutet er damit an, dass er in dieser Frage ggf. auch bereit ist, mit den rechten und ultrarechten Fraktionen im EU-Parlament gemeinsame Sache zu machen. <X

    Seit gestern fährt die Stadtbahn auf der Neubaustrecke nach Hemmingen.

    Das Foto entstand stadtauswärts in Höhe der Hochbahnsteig-Haltestelle Hemmingen-Zentrum.

    Die Fahrbahnnutzung wird durch die Anlage eines Schutzstreifens nahegelegt. Allerdings muss das Rechtsfahrgebot eingehalten werden.

    Für einen Radfahrstreifen ist es dort zu eng. Der Schutzstreifen im Foto ist laut Plan inkl. Gosse 1,85 m breit. Die Fahrbahnbreite, inklusive der Geleise, ist 3,65 m.

    https://www.infra-hannover.de/wp-content/uploads/2023/05/4656_VA5LA3h.pdf

    Ein Schutzstreifen muss anders als ein Radfahrstreifen nicht benutzt werden vom Fahrradverkehr. Und weil es hier einen ausreichend breiten Bürgersteig gibt, haben die Verkehrsplaner den Bürgersteig zur Nutzung durch den Fahrradverkehr freigegeben:

    So können Fahrradfahrer*innen entweder die Fahrbahn benutzen oder vorsichtig unter besonderer Beachtung des Fußverkehrs langsam auf dem Fußweg fahren.

    Hier noch ein Link zu einem Macpillary Bild von 2014 von derselben Stelle wie das untere Foto von der Person mit Rollator. Damals gab es noch keine Stadtbahn in der Göttinger Landstraße.

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    Allerdings muss dazu gesagt werden: Durch den Bau einer Umgehungsstraße wurde die Göttinger Landstraße vom Auto-Durchgangsverkehr entlastet. Dieser Umgehungsstraßen-Bau war und ist insbesondere auch hinsichtlich des äußerst großzügigen Ausbaus erheblich umstritten. Und es hat den Bau der Stadtbahnverlängerung um Jahrzehnte verzögert, weil Politik und Verwaltung darauf bestanden, dass zuerst die Autoinfrastruktur für den Autoverkehr ausgebaut werden müsse, bevor die Stadtbahn gebaut werden könne.

    Ich stelle fest, Radweg-Gegner haben eine ähnlich irrationale Angst vor Dooring wie Gehwegradler vor Überholunfällen.

    Warum muss es denn immer wieder zu diesen Nickligkeiten und dieser Gegnerschaft zwischen bevorzugt Fahrbahn-nutzenden Fahrradfahrer*innen und den Fahrradfahrer*innen kommen, die Fahrradwege bevorzugen? Oder die zum Beispiel einen für den Fahrradverkehr freigegeben Gehweg gegenüber einem Schutzstreifen bevorzugen?

    Ich sehe da keine grundsätzlichen Probleme oder Hindernisse, die einer friedlichen Koexistenz entgegenstünden. Und bei Abwesenheit von parkenden Autos (siehe Foto) gibt es auch keine Dooringunfälle.

    Der Fahrradfahrer auf dem Foto benutzt den Schutzstreifen. Er könnte aber auch den Gehweg mit Radverkehrsfreigabe benutzen. Dann verbietet sich natürlich ein hohes Tempo und auf Fußverkehr ist besonders zu achten. Im Begegnungsfall hat der Fußverkehr Vorrang und darf nicht behindert werden, das bedeutet aber nicht, dass Fußgänger*innen das Recht hätten, eine Viererkette zu bilden, um Fahrradverkehr auf die Fahrbahn zu zwingen.

    Freilich ist es vielleicht für manche Fahrradfahrende so, dass sie das auf der Fahrbahn (und damit auch auf dem Schutzstreifen) in diesem Abschnitt geltende Tempolimit von 30 km/h für eine Zumutung halten, weil sie i. d. R. schneller unterwegs sind. Die große Mehrheit der Fahrradfahrenden jedoch fährt keine Tempo 30. Die mit Pedelec können bis 25 km/h unterstützt beschleunigen, aber den meisten Pedelec-Nutzern wird die Luft schnell ausgehen, wenn sie darüber beschleunigen, weil dann die Tretunterstützung endet.

    Wer langsam fährt, dem steht der Gehweg offen, wer schneller unterwegs sein möchte, der benutzt die Fahrbahn. Ich vermute, dass der Schutzstreifen diejenigen Fahrradfahrenden, die sich nicht so leicht durchringen können, die Fahrbahn zu benutzen, dazu ermuntert, es zu tun.

    Fotos aus Hannover, neue Stadtbahnstrecke nach Hemmingen, Höhe Haltestelle Hemmingen/Zentrum. Das ist schon recht weit entfernt von der City und die Fußgängerfrequenz ist zumeist niedrig. Aufgrund der Lage am Stadtrand und der Enge der Straße haben die Planer vermutlich in diesem Abschnitt sich für die Schutzstreifenlösung entschieden.

    https://www.manager-magazin.de/unternehmen/te…0c-57f38ba16bf1

    "darf".

    Aber auch "kann"?

    Wie kommt das Ding um die Kurve oder die Ampelmasten an der Kreuzung, ohne über den Fußgängerbereich des Hochbords zu cruisen?

    Wie steht das Ding an einer roten Fahrradampel?

    Ein Fahrrad, das zu groß ist für den Radweg, darf auch die Fahrbahn benutzen.

    Zum Beispiel das Konferenz-Fahrrad: "Das ConferenceBike hat als rein muskelkraftbetriebenes Fahrzeug denselben Status wie ein Fahrrad und darf somit auf der Fahrbahn fahren. Wegen seiner Breite braucht es keine Radwege zu benutzen." Quelle Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/ConferenceBike

    Ausführlicher wird das nochmal bei Gantermobil beschrieben:

    "Andere Fahrräder (vgl. Definition des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, BGBI. 11 1977 S. 811) wie mehrspurige Lastenfahrräder, Fahrräder mit Anhänger werden davon nicht erfasst. Die Führer anderer Fahrräder sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen."

    Rechtlicher Status
    GanterMobil | Das ConferenceBike aus Ganderkesee. Alle Informationen zum Rechtlichen Status. Jetzt informieren!
    gantermobil.de

    Meines Erachtens sind das beides Regulierungen, die die Welt nicht benötigt und die nur zu Verwirrungen führen.

    Vermutlich ist eine Kommune im Vorteil, wenn sie einen Fußweg mit Fahrradverkehrfreigabe mit [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] auszeichnet und so verkommen lässt, dass dort Gefahrenstellen entstehen, die einen Fahrradfahrer zum Sturz bringen können.

    Die Kommune könnte dann argumentieren: War ja nicht mit [Zeichen 240] ausgeschildert, sondern nur mit [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] ausgeschildert, wärste langsamer gefahren, dann wäre nix passiert. Müsste man mal prüfen, ob eine Kommune damit schon mal durchgekommen ist! Ich fürchte ja.

    Darauf aufmerksam zu machen, wäre auch ein gutes Argument, Fahrradfahrer*innen davon abzuhalten, Fußwege mit Fahrradverkehr-Freigabe zu nutzen. Aber einfach nur sagen: Auf einem Fußweg mit Fahrradverkehr-Freigabe darfst du maximal Schrittgeschwindigkeit fahren, hört sich ziemlich verkopft-ideologisch an.

    Das Ignorieren von Fakten übrigens auch. :)

    Fakt ist auch, dass du nur bei wenigen Fahrradfahrenden Gehör finden wirst, solltest du versuchen Fahrradfahrende darüber "aufzuklären", dass sie z. B. auf einem solchen Fahrradweg maximal Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen, wenn weit und breit keine Gefahr durch den Radverkehr für den Fußverkehr besteht, weil kein Fußverkehr auf dem Fußweg erkennbar ist und auch niemand plötzlich aus einem Haus oder einer Gartenpforte treten könnte.

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    Käme natürlich auch noch ein bisschen darauf an, wie du in einem solchen Aufklärungsgespräch Schrittgeschwindigkeit definieren würdest. (bis 7 km/h oder eher bis 15 km/h) 15 km/h ist etwa die Geschwindigkeit, die ein Fahrradfahrer fährt, der keine sportlichen Ambitionen hat. (Und ohne Tretunterstützung fährt, wie Rückenwind oder "eingebauter Rückenwind", sprich Pedelec)

    Nein.

    Solche pauschale Antworten können in Diskussionen zu Blockaden führen.

    Ich hatte weiter oben erwähnt, dass der Gesetzgeber Kindern und sie begleitende Eltern oder andere geeignete Begleiter*innen es ermöglicht, den Gehweg zu benutzen. Dabei geht die StVO davon aus, dass das mit höheren Geschwindigkeiten geschieht als mit Schrittgeschwindigkeit.

    Siehe Tabelle mit dem Vergleich:

    §2, Abs. 5 StVOAnlage 2 zur StVO lfd Nr. 18

    Die Behauptung, Fahrräder dürften auf Fahrradwegen maximal Schrittgeschwindigkeit fahren, ist hilfreich, um zu verdeutlichen, dass ein Fußweg mit Radverkehrsfreigabe keine angemessene Infrastruktur darstellt, die den Bedürfnissen des Fahrradverkehrs gerecht wird.

    Außerdem dient die Verpflichtung zur Schrittgeschwindigkeit auch den Autofahrenden, die zum Beispiel aus einer Einfahrt kommend einen Unfall mit einem schnell fahrenden Fahrradfahrer herbeiführen. Darauf weist z. B. der ADFC hin:

    "Überwiegend kommen diese [Autofahrenden] aus Tiefgaragen, von Tankstellen, Parkplätzen oder anderen Grundstücken und dürfen den Gehweg queren – allerdings nur mit äußerster Vorsicht (§ 10 StVO). Gelingt Autofahrenden der Nachweis, dass sie im Schritttempo oder noch langsamer über den Gehweg gefahren sind, geben Richter überwiegend Radfahrenden die Schuld."

    Ein Irrweg: Radfahren auf Gehwegen
    Radfahrende, die auf dem Gehweg fahren und in einen Unfall verwickelt werden, haben vor Gericht schlechte Karten. Der ADFC warnt: Vollen Schadensersatz…
    www.adfc.de

    Der ADFC Diepholz hat eine gute Darstellung der Thematik veröffentlicht, bei der die Problematik im Vordergrund steht, dass Kommunen aus Kostengründen und/oder weil sie keine Parkplätze zurückbauen wollen, oder weil sie mit dieser Thematik bei niemandem anecken wollen (insbesondere nicht bei den Autofahrenden) einfach liegen lassen.

    "Gehweg + Radfahrer frei" sind keine Radwege!!! - ADFC Kreisverband Diepholz
    MIt dem Zusatzzeichen Radfahrer frei können Gehwege auch zur Benutzung durch den Radverkehr freigegeben werden.
    www.adfc-diepholz.de

    In so einer Diskussion macht der Hinweis auf diesen Satz Sinn: "Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren." (aus den Erläuterungen zum Fußweg mit Radverkehrsfreigabe Anlage 2 zur StVO lfd Nr. 18) Als pauschale Behauptung den Satz in den Raum zu stellen "Auf Gehwegen mit Radverkehrsfreigabe gilt grundsätzlich immer Schrittgeschwindigkeit", das halte ich aus mehreren Gründen für problematisch.

    Passender ist der Schlusssatz aus dem Text vom ADFC-Diepholz:

    "MERKE: Wenn nur ein einziger baulich abgesetzter Weg neben der Fahrbahn läuft und er keine Beschilderung hat, dann ist das ein GEHWEG — kein Radweg! Dazu dieses Symbol: [Zeichen 239]"

    Warum sind die denn schon vorher in nur Schrittgeschwindigkeit gefahren???

    Der Unterschied zwischen [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] auf der einen Seite und [Zeichen 240] auf der anderen Seite ist nicht primär eine Geschwindigkeitsfrage.

    Kann eine Gefährdung oder Behinderung von Fußverkehr zuverlässig ausgeschlossen werden, dann darf auf beiden Wegen schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.

    Zwei wesentliche Unterschiede zwischen [Zeichen 240] einerseits und [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10] sehe ich darin:

    1. Wenn die Fußgängerdichte höher ist oder eine höhere Fußgängerdichte üblich ist, dann kommt das [Zeichen 240] nicht mehr infrage, ein [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] jedoch kommt möglicherweise noch infrage!

    2. Im Falle des Aufeinandertreffens von Fußverkehr und Radverkehr auf einem so ausgeschilderten Weg, dürfen Fahrradfahrer auch mal klingeln, um auf sich aufmerksam zu machen verbunden mit der Erwartung, dass mehrere Fußgänger dann hintereinander statt nebeneinander gehen. (Vergleich: In einer Fahrradstraße muss der Autoverkehr sich unterordnen und z. B. ggf. geduldig darauf verzichten, zwei Fahrradfahrer*innen zu überholen, die nebeneinander fahren. Auf einer "normalen"* Straße müssen Fahrradfahrer ggf. hintereinanderfahren, um Autos das Überholen zu ermöglichen.)

    * "normal" steht in Klammern, weil es eigentlich grundsätzlich immer normal sein sollte, dass Fahrradfahrende nebeneinander fahren können. Auch dann, wenn dadurch das Überholen von anderen Verkehrsteilnehmer*innen erschwert wird. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, sollte es überall Fahrradstraßen geben.

    Anlage 2 zur StVO lfd Nr. 18:

    Hab's wiedergefunden, Danke für den Hinweis.

    In den Fällen von Bürgersteignutzung durch den Fahrradverkehr, dass Kinder bis 10 Jahre dort fahren und ggf. auch die Eltern dort fahren, geht die StVO davon aus, dass das mit einem höheren Tempo geschieht als mit Schrittgeschwindigkeit. Ich habe das mal in eine Tabelle gepackt:

    §2, Abs. 5 StVOAnlage 2 zur StVO lfd Nr. 18
    Soweit ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird, darf diese Aufsichtsperson für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen; eine Aufsichtsperson ist insbesondere geeignet, ...Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen.
    Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Soweit erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden.Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

    Die beiden Absätze in der mittleren Zeile der Tabelle beschreiben jeweils, wie es dazu kommen kann, dass auf einem Gehweg Fahrradverkehr stattfindet.

    Die beiden Absätze in der unteren Zeile beschreiben, wie sich Fahrradfahrer*innen dann zu verhalten haben, wenn sie auf Fußverkehr treffen oder mit Fußverkehr rechnen müssen.

    Wenn die Straßenverkehrsordnung auf dem Fußweg ohne ausgeschilderte Radverkehrsfreigabe bei den fahrradfahrenden Kindern (bis 10) mit ihren Eltern eine höhere Geschwindigkeit als Schrittgeschwindigkeit zulässt, dann gilt das um so mehr für Fußwege, mit ausgeschilderter Radverkehrsfreigabe.