Beiträge von Ullie

    Hatte ich eigentlich schonmal erwähnt, dass Radfahrer nicht im Längsverkehr niedergemacht werden?😈

    Hattest du, ich bin mir aber nicht sicher, ob deine Beobachtung im selben Maße zutreffen würde, wenn Fahrradfahrer*innen grundsätzlich immer alle die Fahrbahn benutzten. Und a priori würde ich auch nichts ausschließen an möglichen Unfallverläufen. Siehe zum Beispiel den hier:

    "Von hinten aufgefahren: Erneut Radfahrerin von Autofahrer in Potsdam angefahren
    Die 59 Jahre alte Fahrradfahrerin stürzte und verletzte sich am Arm und Bein. Der Unfall ereignete sich am Sonnabend in Babelsberg."

    Quelle: Tagesspiegel vom 5.2.23

    Von hinten aufgefahren: Erneut Radfahrerin von Autofahrer in Potsdam angefahren
    Die 59 Jahre alte Fahrradfahrerin stürzte und verletzte sich sich am Arm und Bein. Der Unfall ereignete sich am Sonnabend in Babelsberg.
    www.tagesspiegel.de

    oder den hier:

    "Detmold: 15-jähriger Radfahrer von hinten angefahren, Autofahrer flüchtet - Auf der Bielefelder Straße kam es am Montagabend (03.06.2024) zu einer Verkehrsunfallflucht, nachdem ein Autofahrer einen Jugendlichen auf dem Fahrrad angefahren hatte. Der 15-jährige Radfahrer aus Detmold war gegen 20.50 Uhr auf dem rechten Fahrstreifen in Richtung Detmolder Innenstadt unterwegs, als ein Auto ihn von hinten anfuhr."

    Quelle: Mein Lemgo vom 4.6.24

    Detmold: 15-jähriger Radfahrer von hinten angefahren, Autofahrer flüchtet
    Auf der Bielefelder Straße kam es am Montagabend (03.06.2024) zu einer Verkehrsunfallflucht, nachdem ein Autofahrer einen Jugendlichen auf dem Fahrrad…
    mein-lemgo.news

    Es gibt kein selektives „mit-etwas-nicht-rechnen“. Wer dem Verkehr allgemein die notwendige Aufmerksamkeit zuwendet, hat Fahrbahn-Radfahrer automatisch mit auf dem Zettel. Wer dies nicht macht, gefährdet neben sich selbst und anderen Verkehrsteilnehmern insbesondere auch Radwegradler.

    Wer ein Auto benutzt, der gefährdet sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer*innen in einem so hohen Maße, dass die Autonutzung sehr viel stärker reglementiert und eingeschränkt werden muss.

    Aber soll ich, bis es so weit ist, auf das Fahrradfahren komplett verzichten? Oder nur noch zu Hause auf dem Heimtrainer fahren?

    Würde jeder dem Verkehr (Fahrradfahrer inklusive) mehr Aufmerksamkeit schenken, dann käme es trotzdem zu Unfällen. Dass Menschen manchmal zu wenig aufmerksam sind, ist eine ihrer Eigenschaften. Und das verträgt sich nicht gut mit hohen Geschwindigkeiten. Dass Fußgänger*innen auf öffentlichen Verkehrsflächen zusammenstoßen und dann jemand umfällt und stirbt, kommt jedenfalls deutlich seltener vor. Besonders gefährlich sind Treppen, deshalb empfiehlt es sich, den Handlauf zu benutzen, für alle Altersstufen! Wer eine Treppe begeht und dabei nicht den Handlauf benutzt, der gefährdet sich und andere Treppengeher.

    Besonders beim Transport von sperrigen Gegenständen oder beim Mitführen von Einkaufstrolleys, Kinderwagen usw. empfiehlt sich die Aufzugnutzung. Leider sind Aufzüge bisweilen defekt:

    Wie kommst du auf dieses schmale Brett? Du musst abseits von Kraftfahrstraßen und Autobahnen ÜBERALL mit Radfahrern rechnen. Und deine Fahrweise entsprechend anpassen. In dieser Weise äußern sich übrigens auch regelmäßig passionierte Autofahrer.

    Es gibt in der VwV eine "Regelung", nach der man Tempo 70 etwas vereinfacht anordnen kann. Ich hab das sogar schon mehrfach ausprobiert; u. a. bei einer Landesstraße, die auch in absehbarer Zeit mit einem unnötigen Zwangswegelchen verschandelt werden soll. Weil die Bürgermeister danach betteln. Die zuständige Kreisverwaltung hat die Anträge einfach ignoriert. Diese "besondere Gefahrenlage" wird sie vermutlich erst dann erkennen, wenn das Wegelchen gebaut ist und bebläut wird.

    Mit "wenn Tempo 100 gilt", sage ich aus, dass die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit Tempo 100 gilt, wenn die Verkehrsverhältnisse es zulassen. (Das korrigiere ich jetzt aber nicht auch noch in meinem ursprünglichen Beitrag.) Ich fahre selten Auto, aber bin schon oft genug mitgefahren, um sagen zu können, dass nicht viele Fahrer sich von einem ausgeschilderten Tempo-70-Gebot beeindrucken lassen. Trotzdem ist es natürlich gut, dass du entsprechend erfolgreich interveniert hast.

    Leider ist es so, dass wenn jemand mit dem Fahrzeug an unübersichtlichen Stellen das Tempo unter 100 km/h reduziert, er zumindest damit rechnen muss, dass der nachfolgende Autoverkehr signalisiert, schneller zu fahren oder halt überholt, selbst dann, wenn es unübersichtlich ist.

    Mag sein, dass es passionierte Autofahrer gibt, die mit mehr Sicherheitsbewusstsein fahren.

    Trotzdem spricht nichts dagegen, das Tempo auf Landstraßen auf maximal 60 km/h zu begrenzen, so wie es jetzt auf 100 km/h begrenzt ist. Begleitet von baulichen Maßnahmen und Kontrollen würden sich zusätzliche Fahrradfahrerinnen finden, die sich dafür aussprechen, den Fahrradverkehr außerorts als Regelfall auf der Fahrbahn stattfinden zu lassen. Trotzdem sollte die Option erhalten bleiben, separate gemeinsame Fuß- und Fahrradwege anzubieten.

    Das ist doch alles Straßen*bau*recht (wo Gemeinden und Städte immer schon machen durften, was sie wollten), aber nicht Straßen*verkehrs*recht.

    Leider ist es nicht so. Beispiel:

    Vor dem Umbau hatte der Kötnerholzweg beiderseitig Hochbordradwege. Die waren allerdings viel zu schmal. Trotzdem waren sie sehr beliebt, obwohl nicht als benutzungspflichtig ausgewiesen. Jetzt gibt es dort keine Hochbordradwege mehr. Stattdessen immerhin einigermaßen breite Schutzstreifen, allerdings fehlen jeweils in Fahrtrichtung rechtsseitig die Begrenzungsstreifen.

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    Großer und mehrheitlicher Wunsch der Anwohner: Tempo 30. Das wurde von den Verkehrsbehörden verweigert:

    "Der Anordnung einer Temporeduzierung sind in der Straßenverkehrsordnung enge Grenzen gesetzt. Das gilt insbesondere, wenn in dem beantragten Bereich – wie im Kötnerholzweg – keine besonders schützenswerten und sensiblen Einrichtungen, wie Grundschulen, Kindertagesstätten oder Altenheime vorhanden sind."

    Quelle: https://punkt-linden.de/news/keine-tem…koetnerholzweg/

    Hätte es die Chance gegeben, die Fahrbahn deutlich schmaler zu bauen, um weiterhin Hochbord-Fahrradwege zu haben? Möglicherweise dann, wenn die Parkplätze und Bäume zumindest einseitig entfallen. Hätte es das besser gemacht? Vermutlich nicht.

    Eine Temporeduzierung aber macht Sinn. Möglicherweise erleichtert die Straßenverkehrsgesetzesnovelle ein solches Ansinnen. Es gibt zwar am Kötnerholzweg selbst keine "schützenswerten Einrichtungen", aber es führt ein Schulweg darüber hinweg.

    Es gibt keinen "Klimaschutz". Man kann "Klima" nicht "schützen".

    So, jetzt habe ich Jehova gesagt.

    Dann nenne es meinetwegen Umweltschutz oder Schutz vor der Autokratie (in Anklang an Katja Diehls Buch "Raus aus der Autokratie").

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    Es ist in jedem Falle gut, wenn die Straßenverkehrsgesetz-Novelle dazu beiträgt, dass Straßen nicht immer breiter werden und darauf immer schneller gefahren wird und es immer weniger attraktiv ist, darauf mit dem Fahrrad zu fahren, schnurzegal ob mit oder ohne Fahrradweg. Auch auf einem ausreichend breiten Fahrradweg entlang einer Landstraße auf der Tempo 100 gilt, ist es unangenehmer Fahrrad zufahren, als wenn dort nur Tempo 60 gelten würde. Und daran ändern auch E-Autos nichts, denn deren Lärmemissionen entsprechen ab Tempo 20 bis 30 denen von Autos mit Verbrennermotoren, weil bei Geschwindigkeiten über 30 km/h das Laufgeräusch der Reifen die dominierende Lärmquelle ist.

    Wie weit allerdings die angeschobene Verkehrsgesetz-Novelle tatsächlich einmal reichen wird, bleibt bislang diffus. Schau dir zum Beispiel diese Straße an. Aus Fahrradfahrer*innensicht blanker Horror:

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    Die B 217 hier bei Ronnenberg bei Hannover ist breit genug für viel Platz für den Autoverkehr und den Fahrradverkehr. Es müssten einfach nur jeweils eine Fahrspur des Autoverkehrs umgewidmet werden für den Fahrradverkehr. Das Tempo, an der Stelle innerhalb einer geschlossenen Ortschaft, könnte auf max. 30 reduziert werden. Das Tempo vor dem Ortseingangsschild könnte auf 60 km/h reduziert werden (Zurzeit gilt dort Tempo 70 und noch weiter draußen Tempo 100). 60 km/h ist das maximale Tempo für den Schwerlastverkehr auf Landstraßen.

    Die Fahrbahn ist an der gezeigten Stelle ca. 15 m breit. Der Fahrradverkehr in beide Richtungen wird zusammengequetscht mit dem Fußverkehr auf der linksseitigen Straßenseite auf einem gemeinsamen Geh- und Zweirichtungsfahrrad von ca. 1,50 m Breite.:(

    Ob die angeschobene Verkehrsgesetz-Novelle tatsächlich einmal das hergeben wird? :/ Leider habe ich da meine Zweifel. Meine Motivation, an der gezeigten Stelle mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn zufahren, geht gegen null. Und das würde sich auch dann nicht ändern, wenn dort der Fußweg mit [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] ausgeschildert wäre. Trotzdem fände ich es richtig, die Beschilderung so zu ändern. Denn ganz ausschließen würde ich es nicht, dort mit dem Fahrrad die Fahrbahn zu benutzen. Zumindest in die eine Richtung, wo es etwas bergab geht. Und das wäre dann ganz ordnungsgerecht möglich, wenn mit [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] ausgeschildert wäre anstatt mit [Zeichen 240].

    Das ist - sorry - Blödsinn. Man braucht keine Landstraße mit 100 auszuschildern, weil 100 die zHg ist. Hier in Rheinland-Pfalz wird eine Straße nach der anderen mit überflüssigen Zwangsradwegen verschandelt. Und an jeder bedeutenden Einmündung (und vor allem Kreisverkehren) kriegen die Radfahrer dann unzählige Z 205 vor den Latz geknallt. Ist ja "sicherer". Übrigens bezeichnend, dass auf meine beiden Beiträge zum Thema B 10 oder Einsiedlerhof bislang auch hier im Forum keine einzige Reaktion erfolgte.

    Hast du natürlich Recht, mit Tempo 100 ausschildern ist quatsch, wenn sowieso Tempo 100 gilt. Aber dass Tempo 100 gilt, hängt auch davon ab, dass nicht mit Fahrradverkehr gerechnet werden muss, weil der auf Fahrradwege verbannt wurde. Vielen Dank für den Korrekturhinweis.

    Das ist auch vollkommen richtig so. Dem Klima ist es schnurzpiepegal, wo genau (nicht) schnell gefahren wird. Sollte also Klimaschutz beabsichtigt sein, wäre es Aufgabe des Bundes-Gesetzgebers entsprechend einzugreifen (allgemeines Tempolimit, Zulassungsrecht etc.). Ist ja nicht so, dass es örtlich begrenzt auf der A1 wärmer wird, weil da so viel CO2-ausstoßender Verkehr ist.

    Klimaschutz ist nicht nur eine Aufgabe des Bundesgesetzgebers, indem er Tempolimits verschärft.

    Es geht auch um Fahrbahnbreiten oder Standspuren. Je breiter eine Fahrbahn gebaut ist, umso schneller kann darauf gefahren werden. Kommt dann noch eine zweite Fahrspur je Richtung dazu und außerdem ein Mittelstreifen und ein Standstreifen, und dann noch kreuzungsfreie Zu- und Abfahrten, dann ist Tempo 120 angesagt.

    Weigert sich jedoch eine Kommune aus Klimaschutzgründen solch breite Straßen mit breiten Mittelstreifen und Standstreifen zu bauen, bzw. vorhandene auszubauen, dann hatte sie es bislang schwer sich dagegen zu wehren. Das könnte in Zukunft mehr Erfolg haben.

    Dass da ein Hannoveraner seit 4 Monaten legal seit 4 Monaten einen Parkplatz in Köln blockiert, den ein Anwohner wohl gerne selbst nutzen würde.

    Ich bin's nicht! Schwöre! Finde es aber stark, dass ein Hannoveraner Auto den Kölner Autos den Platz zum Parken klaut. Alle Kölner sind herzlich eingeladen, sich in Hannover entsprechend zu revanchieren. Vielleicht kommt damit ein neuer Impuls in die Debatte um die Einrichtung von Anwohner-Parkzonen.;)

    Es ist eines Rechtsstaats einfach unwürdig, was hier alle aufführen. Die wissen genau, dass sie von den ganzen Radwegefans zerrissen würden, wenn sie einfach nur die Rechtslage wiedergeben würden.

    Bei der geringen Bedeutung, die dem Fahrradverkehr beigemessen wird, interessiert es wohl nur wenige Verantwortungsträger, ob sie von "Radwegefans" zerissen werden würden. Wobei:/ Wen meinst du jetzt eigentlich mit Radwegefans? Die Autofahrerenden, die es sehr schätzen, wenn Fahrradfahrende in Seitenräume verbannt werden. Oder Fahrradfahrende, die es bevorzugen auf Fahrradwegen zu fahren?

    Die erste Gruppe hat ja durchaus Einfluss auf das Geschehen, die zweite Gruppe hingegen ist marginalisiert. Ihre Bedeutungslosigkeit erkennt man nicht zuletzt daran, dass es einfach nicht gelingt, den Fahrradwegebau entscheidend voranzubringen. Neue Fahrradwege außerorts werden, wenn überhaupt, vor allem dann gebaut, wenn es darum geht sicherzustellen, dass die Fahrbahn mit Tempo 100 ausgeschildert wird der generell geltenden Höchstgeschwindigkeit von Tempo 100 auf Landstraße befahren werden darf. Und das ist dann nicht der Verdienst von Radwegefans unter den Fahrradfahrenden. Denn die würden diese Straßen ohnehin nicht benutzen, wenn kein Radweg vorhanden ist. Es ist vielmehr ein Verdinest der Autolobby, die sicherstellen will, dass kein Fahrradverkehr den Autoverkehr stört. Vielleicht ist es ja sogar außerdem noch ein Verdienst von unerschrockenen Fahrbahnradlern, die sich durch das Nichtvorhandensein eines Fahrradweges nicht davon abhalten lassen, eine Landstraße zu befahren.

    Umweltschutz war auch schon in §45 (9) alter Fassung eins der "Rechtsgüter", dessen Gefährdung Voraussetzung für die Anordnung von Verkehrsbeschränkungen hinreichend war. Insoweit die Verkehrsbehörden den Bürgern/Politikern, die eine solche Beschränkung angeregt haben, weisgemacht haben, sie dürften sie nicht vornehmen, weil es ihre zentrale gesetzliche Aufgabe sei, die Leichtigkeit des Kraftverkehrs zu gewährleisten, so war das immer schon gelogen. Erstens, weil eben die Ermächtigung immer schon da war, und zweitens aber auch, weil die Interpretation, mit "Leichtigkeit des Verkehrs" sei "Leichtigkeit des motorisierten Individualverkehrs" gemeint, nur durch eigene Erfin^h^h Halluzina^h^h^h Auslegung zustande kam.

    Möglicherweise meinst du (auch?) §6, Absatz 8 StVG in alter Fassung:

    §6 (1) 1Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, soweit es zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs auf öffentlichen Straßen erforderlich ist, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates über Folgendes zu erlassen:

    (...)

    in §6 (1), 8. heißt es dann:

    "8. ... die zur Verhütung von Belästigungen anderer, zur Verhütung von schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung erforderlichen Maßnahmen,"

    Der Klimaschutz wird nicht ausdrücklich erwähnt.

    Du hattest ausdrücklich die StVO §45 (9) erwähnt. Dort steht aber auch nichts von Klimaschutz!

    Erwähnt wird lediglich der Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen mit einem Verweis auf die "in den vorstehenden Absätzen erwähnten Rechtsgüter"

    StVO §45 (9): "Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt." In den Absätzen zuvor wird entsprechend in §6, (1b) aufgeführt:

    "(1b) Die Straßenverkehrsbehörden treffen auch die notwendigen Anordnungen
    (...)
    Satz 5.
    zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen oder zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung."

    Auch hier wird der Klimaschutz nicht ausdrücklich erwähnt.

    "Der soll aber zukünftig auch eine Rolle dabei spielen, wenn es um Beschränkungen der Leichtigkeit des Verkehrs geht:"

    "Es wird zudem klargestellt, dass Gemeinden bei den nach Landesrecht für die Ausführung der Rechtsverordnungen bestimmten Behörden den Erlass von Anordnungen zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, zur Verbesserung des Schutzes der Umwelt (einschließlich des Klimaschutzes), zum Schutz der Gesundheit oder zur Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung beantragen können. Dies ist zwar schon heute möglich, soll aber nunmehr in den aufgrund der neuen Ermächtigung erlassenen Rechtsverordnungen im Interesse der Klarheit des Verwaltungsverfahrens ausdrücklich geregelt werden. Dazu sollen in den Rechtsverordnungen entsprechende Bestimmungen vorgesehen werden." So steht es in dieser Quelle des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, Datum: 13.6.24

    BMDV - Kompromiss beim StVG

    Wie gesagt: Hier in der Pfalz interessiert sich niemand dafür, ob Radfahrer irgendwelche neben der Fahrbahn liegende Wege benutzen dürfen oder nicht. Hauptsache, sie sind den Autofahrern nicht im Weg.

    Dann ist wohl nicht damit zu rechnen, dass Verkehrskontrollen mit dem Ziel durchgeführt werden, Fahrradfahrer*innen darauf aufmerksam zu machen, dass sie ordnungswidrig einen Fußweg befahren, wenn es sich um einen ehemaligen gemeinsamen Fahrrad- und Fußwegweg handelt, dessen Schilder einfach nur abgebaut wurden.

    Davon betroffene Fahrradfahrerinnen würden vermutlich überwiegend so reagieren, dass sie es für eine Zumutung halten, wenn die Polizei ihnen Anweisung gäbe, die Fahrbahn zu befahren. Und die Polizisten würden wohl mehrheitlich nicht auf den Gedanken kommen, ausdrücklich Fahrradfahrer*innen dazu aufzufordern, die Fahrbahn zu befahren, anstatt ordnungswidrig auf dem Fußweg zu fahren. Wozu also Verkehrs-Kontrollen durchführen?

    So richtig zufriedenstellend ist das allerdings nicht. Nicht zuletzt auch hinsichtlich der Schuldfrage bei einem Abbiegeunfall. Der Fußverkehr hätte gegenüber Abbiegern Vorrang bei einem straßenbegleitenden Fußweg. Einem Fahrradfahrer würde möglicherweise vorgeworfen, er hätte den Fußweg nicht benutzen dürfen. Wie auch so ähnlich in deinem Beispiel beschrieben.

    Du schreibst:

    Der Landes-LBM brachte dann die Piktogramme ins Spiel; die wurden dann auch an einigen Stellen aufgemalt. Dummerweise auch linksseitig; ohne explizite Freigabe durch die Straßenverkehrsbehörde und an vielen Stellen, an denen man auch anderweitig gar nicht legal oder sicher auf diese Wege auffahren kann.

    Um welche Piktogramme hat es sich dabei gehandelt? Es gibt ja diesen Aufsatz von Bernd Sluka in dem diese Boden-Piktogramme propagiert werden:

    Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht

    Allerdings steht in dem Aufsatz von Sluka: "Der Weg muss mindestens 2,50 Meter breit sein." Und das dürfte auf den wenigsten Wegen, über die du berichtest, der Fall sein.

    So etwas ähnliches habe ich auch immer wieder mal. Am 07.06.2021 ordnete die Kreisverwaltung Südwestpfalz die Entfernung der Zeichen 240 an der K 36 zwischen Lemberg und Ruppertsweiler sowie an 11(!) weiteren Straßenabschnitten an. Adressat war der LBM Kaiserslautern. Das folgende Foto stammt von Anfang Februar 2024.

    EOS_24-0071.jpg

    Ich hatte mich in dieser Zeit mehrfach beschwert. Die Kreisverwaltung beteuerte mehrfach, sie könne da nix tun, da nun einmal der LBM zuständig wäre und dieser die mehrfachen Erinnerungen einfach ignoriert hätte. Der LBM ist in RLP übrigens obere Straßenverkehrsbehörde; warum sollte also bspw. die untere der oberen Behörde ein Zwangsgeld oder Ersatzvornahme androhen? Erst nach einer weiteren Fachaufsichtsbeschwerde beim Landes-LBM und dem Leiter des LBM Kaiserslautern wurden die Mistdinger dann im April mit fast drei Jahren Verspätung(!) demontiert.

    Ich bin natürlich (auch weiterhin) der einzige Radfahrer, der dort die Fahrbahn benutzt. Im Zuge des sogenannten "Radverkehrskonzepts" des Landkreises fand ich u. a. diesen Kommentar bei der Online-Befragung:

    Doch. Es kann und muss so sein.

    Wurden denn die Schilder ersatzlos abgehängt, oder wurde stattdessen so ausgeschildert:

    [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]. Durch das Abhängen von [Zeichen 240]wird aus dem gemeinsamen Fuß- und Radweg ein Gehweg und der darf vom Fahrradverkehr nicht benutzt werden. Du schreibst: "Ich bin natürlich (auch weiterhin) der einzige Radfahrer, der dort die Fahrbahn benutzt." Das heißt alle anderen Fahrradfahrer*innen außer dir, befahren ordnungswidrig den Gehweg.

    Wieso denkt nie jemand an die Motorradfahrer. Die haben 1. ein noch höheres Unfallrisiko wie Radfahrer und 2. ist auch der Alleinunfallanteil höher :evil:.

    Die Benutzungspflicht wurde wurde m. E. nur wegen "behinderter" Autofahrer ( d.h Autofahrer , die sich durch langsameren Radverkehr behindert fühlen) eingeführt. Wenn es um Sicherheit ginge, müsste es auch eine Benutzungspflicht für Autobahnen geben. Denn die sind nachweisbar sicherer als andere Straßen. Dagegen fehlt ein objektiver Nachweis, das fahrbahnbegleitende Radwege das Unfallrisiko für Radfahrer senken.

    Gerade wurde ja das Straßenverkehrsgesetz geändert.

    Der Knackepunkt im Straßenverkehrsgesetz (Ausfertigungsdatum: 03.05.1909) ist: "§6 (1) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, soweit es zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs auf öffentlichen Straßen erforderlich ist, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates über Folgendes zu erlassen:"

    Es folgen dann sehr viele Beschreibungen, die konkretisieren, wer was warum darf.

    Entscheidend ist jedoch, dass ein Gesetz von 1909 die Leichtigkeit des Verkehrs betont!

    1909 waren Autos noch sehr selten in Deutschland. Trotzdem hat sich die Auslegung und die Konkretisierung des Gesetzes so entwickelt, dass es regelmäßig dazu benutzt wurde, die Interessen der Autofahrer an erster Stelle zu setzen.

    "Am Freitag haben nun Bundestag und Bundesrat nach langem Hin und Her beschlossen, dass die Städte mehr Kompetenzen für die Einrichtung neuer Tempolimits erhalten, "im Rahmen gewisser Grenzen", wie der grüne NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer feststellt. Das heißt, der Spielraum für solche Entscheidungen von Verwaltungen und Stadträten wird größer."

    WDR vom 14.6.2024

    Straßenverkehrsgesetz reformiert: Warum bald mehr Tempo-30-Zonen kommen
    Nach langem Hin und Her haben Bundestag und Bundesrat den Weg für mehr Tempo-30-Zonen frei gemacht. Viele Kommunen hatten das gefordert. Doch zufrieden sind…
    www1.wdr.de

    Das bedeutet, dass das Straßenverkehrsgesetz bisher unter anderem dazu benutzt wurde, ein möglichst schnelles Fahren der Autos zu ermöglichen. Da ist es nur folgerichtig und konsequent, dass langsamer fahrende Fahrzeuge von der Fahrbahn verbannt werden.

    Umso spannender ist es jetzt zu beobachten, ob denn tatsächlich die Kommunen Gebrauch von der Möglichkeit machen, leichter als bisher niedrigere Tempolimits anzuordnen, was dann ja auch wieder Auswirkungen dahingehend hat, dass in solchen Straßen, auf denen Tempo 30 gilt, es keine verpflichtenden Radwege geben muss.

    Kommt es bald vielerorts zu einer Umschilderung von so:

    zu so:

    “Radfahrer frei” ist eines der wenigen Zusatzzeichen, die auch ohne Hauptzeichen aufgestellt werden dürfen." https://www.stvo2go.de/radfahrer-frei/

    Im Beispiel auf dem Foto ist das angeordnete Tempolimit 30 nur ein kurzes Strecken-30 im Bereich des Altenheims. Eigentlich gilt hier 50. Aber die Straßenverkehrsrechts-Änderung soll es auch erleichtern, mehrere kurze Strecken-30-Abschnitte zu einer langen Tempo-30 Strecke zusammenzufassen.

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    Folgt man dieser Argumentation, verpflichtende Radwege müssten sein, damit die langsamen Fahrradfahrer nicht den schnellen Autoverkehr ausbremsen, dann gäbe es bei einer langen Straße wie der Brabeckstraße bei Tempo 30 keinen Grund mehr, den Fahrradverkehr in den Seitenraum zu verbannen. Wer mit dem Fahrrad deutlich langsamer als 30 fährt, der hat weiterhin die Möglichkeit, den Fahrradweg zu benutzen. Die allermeisten Menschen fahren deutlich langsamer als Tempo 30 mit dem Fahrrad. Und ich vermute, sie werden auch weiterhin den Fahrradweg benutzen, auch wenn er nur ein freiwilliges Angebot ist. Es gibt aber auch sehr viele Fahrradfahrer*innen, die durchaus in der Lage sind, über eine längere Strecke Tempo 25 bis Tempo 35 zu fahren. Die werden voraussichtlich vorwiegend die Fahrbahn benutzen und dabei keine Autofahrer*innen "ausbremsen".

    https://www.google.de/maps/@53.19767…05410&entry=ttu

    "Radfahrer bitte die Omis überfahren" oder wie?

    Die Streetview-Aufnahme zeigt im Vordergrund ein Schild [Zeichen 101] mit Zusatz "Altenheim".

    Eigentlich auch nach alter Rechtslage ein hinreichender Grund, Tempo 30 anzuordnen.

    Tempo 30 wiederum würde es zusätzlich noch einmal nahe legen, den Hochbordbenutzungszwang für Fahrräder und die Freigabe für Mofas aufzuheben.

    Aber wird sich die zuständige Kommune dazu aufraffen. Obwohl sie bereits gedurft hätte, wurde kein Altersheim-bedingtes Tempo 30 eingeführt.

    Spannend ist außerdem, dass die Bushaltestelle ganz offensichtlich vor nicht allzulanger Zeit umgebaut wurde. Das Verbundsteinpflaster im Haltestellenbereich ist deutlich neuer und taktile Leitstreifen, bzw. Haltstreifen gibt es auch noch nicht so lange standardmäßig bei Bushaltestellen.

    Dazu kommt: Die Bushaltestelle muss gut frequentiert sein, denn beim barrierefreien Haltestellenumbau werden die stark frequentierten regelmäßig bevorzugt, weil die Mittel fehlen, um in wenigen Jahren alle Haltestellen barrierefrei umzubauen.

    Hat denn beim Bushaltestellenumbau kein Verantwortlicher mal dahin geguckt und erkannt, dass das irgendwie nicht zusammenpasst? :sleeping: Mofas, die durch die Bushaltestelle-Wartezone fahren dürfen. ;(

    Oder hat das jemand der Verantwortungsträger gesehen und sich gesagt: Das Schild ist so alt, da nimmt ohnehin keiner mehr an, dass das noch Gültigkeit hat?

    Wo steht da was von *Kraft*verkehr?

    Abgesehen davon ist Leichtigkeit des Verkehrs auch kein eigenständiges Kriterium, sondern ebenso wie Sicherheit integraler Bestandteil einer einzigen Floskel, nämlich dem aus dem preußischen Polizeirecht übernommenen Begriff „öffentliche Sicherheit und Ordnung“. Grundgedanke dabei ist, dass die Wahrung der öffentlichen Sicherheit letztlich immer davon abhängig ist, dass sich die Bevölkerung von vorneherein „ordentlich“ verhält (so ungefähr Dietmar Kettler seinerzeit zur Frage, warum Radwegebenutzungspflichten ohne sicherheitstechnische Notwendigkeit trotz der StVG/StVO-Ermächtigung zum Zweck der „Sicherheit und Ordnung“ nie §45(9)-konform sein könnten).

    Ob nun "eigenständiges Kriterium" oder "Floskel", der Hinweis darauf, dass die Leichtigkeit des Verkehrs nicht unnötig eingeschränkt werden darf, diente bisher dazu, Einschränkungen insbesondere des Autoverkehrs abzuwehren. Ob der Autoverkehr zum Beispiel durch schnelles Fahren zur Umweltverschmutzung beiträgt oder nicht, war bisher weitgehend irrelevant. In Zukunft ist es leichter möglich, Einschränkungen des Verkehrs vorzunehmen, zum Beispiel, weil es dem Umweltschutz dient, als das in der Vergangenheit möglich war.

    Nicht nur in Trier werden Fahrradstraßen zusätzlich geschützt, auch in Langenhagen bei Hannover, bekannt durch den Flughafen, wurden in einer Fahrradstraße Überholverbotsschilder aufgestellt:

    Geht sicher(er): Langenhagen Karl-Kellner-🚲-Straße: 🚲-Straße: Jetzt bald für Radfahrende ein gutes Stück sicherer! 1. "Anlieger frei", 2. "Zweirad-Überholverbot"
    Aktuelle Berichte dazu - im ECHO Langenhagen - in der HAZ Langenhagen - - - - - -  Unser Motto Rauf aufs 🚲 - aber sicher(er)!
    www.myheimat.de
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    By the way: Wo genau stand das nochmal im StVG, dass die Flüssigkeit des Kfz-Verkehr Vorrang vor der Sicherheit hat? :/

    StVG §6 (1) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, soweit es zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs auf öffentlichen Straßen erforderlich ist, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates über Folgendes zu erlassen:

    Dann folgt eine sehr lange Aufzählung mit allerhand Hinweisen, was in Rechtsverordnungen (z. B. StVO) geregelt werden darf. Tempo 30 zum Beispiel ist nicht zwangsläufig für die Sicherheit des Verkehrs relevant, aber es behindert nach gängiger Anschauung die Leichtigkeit des Verkehrs.

    In Zukunft soll die Novelle des StVG es leichter machen, zum Beispiel Tempo-30-Gebote zu erlassen.

    "Die Norm enthält nun einen neuen Absatz 4a, der Rechtsverordnungen auch "zur Verbesserung des Schutzes der Umwelt, darunter des Klimaschutzes, zum Schutz der Gesundheit oder zur Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung" erlaubt. Die Reform soll laut Wissing dafür sorgen, dass Tempo-30-Regelungen an Spielplätzen oder hochfrequentierten Schulwegen sowie Fußgängerüberwege mit weniger Begründungsaufwand angeordnet werden können. Zu Streit um Zebrastreifen vor Schulen soll es also künftig nicht mehr kommen."

    Das Schilderchaos haben wir heute schon, und was wir ganz, ganz sicher nicht brauchen, sind weitere Verkehrszeichen, deren Inhalt weder die Behörden noch die meisten Verkehrsteilnehmer kennen.

    Weg mit der Benutzungspflicht aus der StVO und gut. Und natürlich regelmäßige Verbreitung dieser neuen Regel: es gibt grundsätzlich nur ein Benutzungsrecht von Radwegen, aber nie eine Pflicht.

    Im Prinzip geht das heute schon, musst nur das aufhängen:

    Statt das:

    Oder eben gar nix, wie oben schon gezeigt, wo man an der Pflasterung sieht, dass es ein Angebots-Fahrradweg ist:

    Am Ende wirds nur eine Reform der StVO richten, in der es Blauschild und Blauschild plus / Grünschild gibt - einmal mit, einmal ohne Benutzungspflicht, alles andere ist Schilderchaos.

    Das würde schon deshalb nicht so einfach sein, weil es zahlreiche Fahrradwege in Deutschland gibt, die lediglich durch die Pflasterung als solche zu erkennen sind und die nicht benutzungspflichtig sind:

    Bild: Lange-Hop-Straße, Hannover (links ohne, rechts mit eingezeichnetem Grünschild)

    Das Problem sind meines Erachtens aber auch false flag Aktionen wie Tempo 30 am Mittleren Ring in München. >2 kreuzungsfreie Fahrspuren in jede Richtung, bauliche Trennung in der Mitte, DTV um die 100.000, aber jetzt kilometerlang Tempo 30 wegen Feinstaub. Bei solchem Unsinn kann ich den Autofahrer verstehen, der sich darüber aufregt.

    Man darf den werten Herrenmensch Autofahrer also nicht unnötig in Rage versetzen oder reizen, sonst goutiert er es mit hohen AfD-Wahlergebnissen?

    Das sehe ich anders. Eigentlich sollte das Thema Verkehr überhaupt möglichst gar nicht erst diskutiert werden. Stattdessen sollten die Parteien, die noch einen Funken Verstand haben und das Einhalten von Klimazielen und Schadstoffgrenzwerten tatsächlich ernst nehmen, ohne großes Getöse davon zu machen, zielgerichtet zusammenarbeiten.

    Stattdessen lacht sich die AfD ins Fäustchen, weil ihre Parteistrategie voll aufgeht:

    Die AfD ist die Partei, die den Diesel retten wird und alle anderen sind grün. Von solchen Sprüchen beunruhigt versuchen CSU, CDU, FDP und leider mancherorts auch die SPD das Anbiedern der AfD an Autofahrerinteressen noch zu toppen:

    aus: https://www.csu.de/ja-zum-auto-nein-zu-verboten/

    Es gibt Städte, in denen flächendeckend Tempo 30 gilt. Stuttgart ist es vorsichtiger angegangen, dort wird seit 12 Jahren sukzessiv Tempo 40 durchgesetzt. Und trotzdem der 2021 gewählte CDU-Oberbürgermeister Nopper das von seinem grünen Vorgänger übernommene flächendeckende Tempo 40 abgelehnt hatte, ist es Dank des Widerstandes im Rat der Stadt bei Tempo 40 flächendeckend in Stuttgart geblieben. Und der Rat wurde parallel zur EU-Wahl letztes Wochenende (9.6.24) mit einer rot-rot-grün-grünen Mehrheit wiedergewählt. "Das bisherige öko-linke Bündnis kann seine Mehrheit im Gremium ... behaupten." schrieb die ZVW (Zeitungsverlag GmbH & Co Waiblingen KG)

    https://www.zvw.de/stuttgart-region/gemeinderatswahl-in-stuttgart-das-vorl%C3%A4ufige-endergebnis-steht-fest_arid-826246

    Hier die ZVB-Grafik mit dem Wahlergebnis:

    https://www.zvw.de/cms_media/module_img/6158/3079126_1_articledetail_Gemeinderat_Stuttgart_vorlaeufiges_Endergebnis.png

    Es ist einerseits schwer vermittelbar, dass der Verkehr bei Tempo 40 oder 30 besser läuft als bei 50 und andererseits viel zu einfach gegen eine solche Maßnahme zu stänkern. Deshalb sollte mit großer Übereinstimmigkeit der Verantwortungsträger ein niedrigeres Tempolimit umgesetzt werden. Der Erfolg spricht dann für sich und keiner wird es bedauern, weil letztlich alle davon profitieren.

    Eine "einfache Antwort" auf die Diesel-Antriebsfrage gibt dieses Wahlplakat der Satire-Partei

    Die Partei: