gibts im Tatbestandskatalog für einen Verstoß gegen "LAdezone" eigentlich einen Eintrag?
Das habe ich noch nicht herausgefunden. Aber ich vermute ohnehin: Wirksamer als Punkte in Flensburg ist Abschleppen.
"Karlsruher Regelung: Es wird grundsätzlich abgeschleppt, wenn während 30 Minuten kein Ladegeschäft beobachtet wird."
Schwachpunkt der Karlsruher Regelung: Wer soll bitteschön 30 Minuten lang das parkende Fahrzeug beobachten, um damit eindeutig den Beweis zu liefern, dass 30 Minuten lang kein Ladevorgang stattgefunden hat? Dieses Problem gibt es offenbar auch in Hannover. Nach meiner Beobachtung werden zahlreiche Ladezone-Parkplätze von parkenden Privat-PKW blockiert. Und zu selten dagegen effektiv vorgegangen. Eine mögliche Gegenmaßnahme könnte eine Kameraüberwachung sein. Die schaltet ein, wenn ein Fahrzeug in der Ladezone hält. Fährt das Fahrzeug rechtzeitig weiter, dann werden die Aufnahmen sofort gelöscht. Hält das Fahrzeug länger, dann werden die Daten zur Beweissicherung gespeichert. Eine Sofort-Auswertung mit einem entsprechenden Computerprogramm könnte weitere Aufnahmen eliminieren. Und die übrig bleiben, dienen der Beweissicherung und veranlassen, dass ein Abschleppunternehmen tätig wird. Möglicherweise müssten dazu die Ladezonen entsprechend gekennzeichnet werden: Kameraüberwachung in der Ladezone.
Ich befürchte allerdings, dass besonders die Auto-affine FDP, aber auch die Christdemokraten eine entsprechende gesetzliche Grundlage für eine Kameraüberwachung bislang verweigert haben.
Möglicherweise gibt es aber Beispiele dafür, dass von Falschparkern genervte Betriebe entsprechende Schilder und Kameraattrappen aufgehängt haben?