Einer (fast) Treppe? Viel Spaß, da ein Trike mit Anhänger hoch zu wuchten.
Ich schrieb: "Die zuständige Verkehrsbehörde wird sich vermutlich darauf berufen, dass der Fuß- und Fahrradverkehr ausreichend mit einer eigenen Wegführung berücksichtigt wurde." Und dabei hatte sie bedauerlicherweise vermutlich weder ein Trike im Sinn noch ein Fahrrad mit Kinderanhänger oder Ähnliches.
Oder es gibt tatsächlich eine Möglichkeit, die Fahrbahn mit deinem sehr breiten Fahrrad zu nutzen, trotz des Verbotsschildes: ![]()
Zumindest hatte ich neulich an anderer Stelle über den von Fahrbahnradler verlinkten Film von Spiegel-TV über das Lastenrad Zemmi berichtet:
Hier noch mal der Link: https://www.spiegel.de/auto/zemmi-fah…19-913dff99eade
Bei Minute 6:15 wird gesagt und es wird ein entsprechender Balken eingeblendet:
"Zemmi darf auf Radwegen (mindestens 1 m Breite) und auf der Fahrbahn gefahren werden."
Leider wird in dem Film nicht näher erläutert aufgrund welcher Rechtsvorschriften es erlaubt ist, mit dem Zemmi auf der Fahrbahn zu fahren. Aber vielleicht liegt es an der Breite von ca. 1,00 m? Und wenn das Trike mit Anhänger, dass du im Sinn hast eben so breit ist, dann darf es möglicherweise auch auf der Fahrbahn fahren trotz
?
Interessant finde ich auch, dass am Eider-Sperrwerk das Fahrrad die steile Rampe hinaufgeschoben werden muss, währen in der Gegenrichtung, wo es recht steil bergab geht, anscheinend keine Aufforderung zum Schieben erfolgt:
Die Rampe für den Fahrradverkehr müsste eigentlich flacher sein, aber sie befindet sich auf einem kurzen Damm-Abschnitt zwischen Klappbrücke und Sperrwerk. Und beim Bau des Sperrwerks wurde entweder nicht darauf geachtet, mehr Platz zu lassen, oder es war aus technischen Gründen nicht möglich.