Dass diese Feststellung fataler Quatsch ist, hat man im Zusammenhang mit dem Attentat auf den Berliner Weihnachtsmarkt gemerkt und sich peinlich berührt gezeigt:
https://www.focus.de/politik/deutsc…id_6399376.html
Paragraf 1, Absatz 11 Opferentschädigungsgesetz (OEG): "Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf Schäden aus einem tätlichen Angriff, die von dem Angreifer durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers verursacht worden sind."
Mir ist nicht bekannt, dass der Attentäter von Berlin geltend gemacht hätte, dass er unbeabsichtigt auf den Weihnachtsmarkt gefahren ist. Im Gegenteil die erklärte Attentatsabsicht war sozusagen Bestandteil seiner tödlichen Fahrt. Dass das Opferentschädigungsgesetz für die Opfer des Anschlags nicht angewandt wurde hat damit zu tun, dass der Gesetzgeber im Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) den Passus hat, der regelt, dass die KFZ-Haftpflichtversicherung für Schäden aufkommt, die aus Schäden resultieren, der mit einem KFZ verursacht wurden.
Noch mal zu dem Fall aus Hannover: Da attackierte ein Autofahrer drei Fußgänger indem er mit dem Auto auf sie zufuhr. Die Fußgänger springen zur Seite, das Auto durchbricht einen Gartenzaun und bleibt an einer Hauswand stehen. Dann steigen die drei aus und attackieren unter anderem mit einem Baseballschläger die Fußgänger von denen einer ein Messer zieht und sich gegen die Angreifer zur Wehr setzt. http://www.haz.de/Hannover/Aus-d…rsuchte-Toetung
Wird ein Gericht den Angriff mit dem Auto als versuchte Tötung bewerten bei der das Auto als Mordwaffe benutzt wurde? Oder wird es sich darauf beschränken, den Angriff mit dem Baseballschläger als versuchte Tötung zu bewerten, bei der ein Baseballschläger als Mordwaffe benutzt wurde? Ein Baseballschläger ist ja im eigentlichen Sinne genau so wenig eine Mordwaffe wie ein Auto, denn das Gerät wird ja zum Baseballspielen hergestellt.
Auf die Strategie des Veteidigers des beschuldigten Autofahrers darf man gespannt sein. Wenn der behauptet, dass er nicht mit dem bedingten Vorsatz die Fußgänger zu schädigen in Richtung der Fußgänger gefahren ist, wie wird das dann beurteilt? Bei dem Angriff mit den Baseballschlägern jedenfalls sieht das vermutlich anders aus. Ein Auto als Mordwaffe versus ein Baseballschläger als Mordwaffe sozusagen.
Weiter oben hatte ja Wahl-HHer strengere Strafen in solchen Fällen gefordert wie dem Abbiege-Unfall in München. Das ist einerseits unrealistisch, wenn selbst deutlich eindeutigere Fälle zum Beispiel von Raserei mit Unfallfolgen nicht strenger bestraft werden und es ist auch fraglich gegen wen sich die Strafen richten sollten. Gegen den Fahrer oder gegen das Transportunternehmen, weil es seine Fahrzeuge nicht besser ausrüstet?
Ein ganz anderer Vorschlag, der eine neue Denk-Richtung einschlägt, wäre die Transport-Straßenbahn. Vielleicht kann eine Transport-Straßenbahn Waren sicherer transportieren und auch der Ausbau des Güterverkehrs mit der Eisenbahn würde vermutlich ebenfalls mehr Sicherheit herstellen. Es können dann größere Warenmengen transportiert, so dass viele LKW-Fahrten wegfallen und die Strecken sind besser abgesichert. Zumindest Eisenbahnstrecken. Aber auch Straßenbahnstrecken kann man besser absichern, als das bei LKW-Transporten möglich ist. Bei der Verteilung im Nahbereich könnten Fußgänger mit Elektro-Transport-Hubwagen zum Einsatz kommen, die von den Straßenbahn-Güter-Haltestellen zum Endverbraucher zum Einsatz kommen. Es wären jedenfalls deutlich weniger LKW's im Einsatz.
Ein Stückgut-Triebwagen der hannoverschen Straßenbahn, aufgenommen bei einer Tramparade vor dem Hauptbahnhof 2017. Der Straßenbahn-Güterverkehr wurde in Hannover 1953 eingestellt.