Du meinst, weil Radfahrer ansonsten auch ohne Radfreigabe auf dem Gehweg fahren würden? Somit ist das Gehwegradeln in Schrittgeschwindigkeit für diese Radfahrer dann zumindest legalisiert?
Das ist diese ganz und gar einseitige moralinsaure ideologisch verbohrte Rhethorik, mit der manche Fahradfahrer*innen sich über die Realitäten hinwegsetzen und dabei nicht davor zurückschrecken ihre natürlichen Bundesgenossen (nämlich andere begeisterte Fahrradfahr*innen) in die Pfanne zu hauen. 
Halte ich nichts von. Ganz absurd finde ich es, wenn das dann noch so formuliert wird, als seien Fahradfahrrer*innen technisch gar nicht in der Lage Schrittgeschwindigkeit zu fahren, oder als sei es komplet weltfremd, von Fahrradfahrer*innen zu erwarten, dass sie die Verkehrsregeln kennen und einhalten. Da tun ausgerechnet manche Fahrradfahrer*innen so, als würden andere Fahrradfahrer*innen aus Unkenntnis oder Ignoranz, sich grundsätzlich darüber hinwegsetzen, dass mit dem Fahrrad nicht auf Gehwegen gefahren werden darf. Oder das die meisten Fahrradfahrer*innen, nicht wüssten, dass bei Fußwegen, die für den Radverkehr freigegeben sind gilt:
"3. Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines gemeinsamen Geh- und Radwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgänger- und Radverkehr Rücksicht nehmen. Erforderlichenfalls muss der Fahrverkehr die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen."
(Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1), Vorschriftzeichen, Abschnitt 5 Sonderwege, laufende Nummer 19) https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html
Statt sich detailliert mit der Thematik zu beschäftigen und in diese Richtung Aufklärungsarbeit zu leisten, wird bisweilen von manche aktiven Radfahrer*innen so getan, als sei es grundsätzlich immer so, dass eine vollkommen dem Autoverkehr hörige Verkehrverwaltung die Fahrradfahrer*innen in der Form knechtet, dass dafür ungeeignete Fußwege für den Radverkehr freigeben werden, um dem Autoverkehr freie Bahn zu verschaffen. Das ist deshalb schlimm, weil diese pauschale Betrachtung nicht zutrifft, und mit einer solchen "Kriegserklärung" gegenüber der Verkehrsverwaltung der Gesprächsfaden abgeschnitten wird. Genau so unangebracht ist es, wenn Fahradfahrer*innen, die grundsätzlich jede Form dieses Angebotes
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verachten, das genau so von allen andere Fahrradfahrer*innen erwarten. Das ist gewissermaßen ein Aufruf zum "Bildersturm", bei dem aber längst nicht alle Fahrradfahrer*innen mitmachen wollen.
Schlimm ist natürlich auch, dass es zahlreiche Beispiele dafür gibt, dass Fußwege für den Fahrradverkehr freigegeben werden, obwohl sie dafür ungeeignet sind und es keine Notwendigkeit oder wichtigen Grund dafür gibt. In diesem Forum werden zahlreiche Beispiele genannt. In diesem Thread sollen Beispiele gezeigt werden, dass die gute und richtige Forderung Fußwege nicht für den Fahrradverkewhr freizugeben, sich nicht immer verwirklichen lässt und auch nicht zwangsläufig immer verwirklicht werden muss.
In dem Beispiel Wülfeler Straße Garkenburgstraße ist klar, dass die allermeisten Fahrradfahrer*innen nicht die Fahrbahn benutzen werden in dem hier dargestellten Bereich:
Das streetview-Bild zeigt, dass der Fahrradverkehr eigentlich dazu verpflichtet ist, die Seite zu wechseln und den Zweirichtungsfahrradweg auf der in Fahrtrichtung gesehen linken Straßenseite zu benutzen.
Man könnte so argumentieren, dass es bedeutungslos sei, dass auf der rechten Seite
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angeordnet ist. Man könnte so argumentieren, dass die Anordnung
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gar nicht hätte erfolgen dürfen.
Die Verkehrsverwaltung wiederum geht von einer so breiten und stark vom Autoverkehr auf mehreren Spuren befahrenen Straße aus, dass es gerechtfertigt ist, in Fahrtrichtung rechts zusätzlich zu dem einseitigen Zweirichtungsfahrradweg ein weiteres Angebot für den Fahrradvewrkehr zu schaffen, nämlich
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Ich hoffe es wurde deutlich, dass deine Frage,
Du meinst, weil Radfahrer ansonsten auch ohne Radfreigabe auf dem Gehweg fahren würden? Somit ist das Gehwegradeln in Schrittgeschwindigkeit für diese Radfahrer dann zumindest legalisiert?
in der Diskussion nicht weiter hilft. Ob Fahrradfahrer da weiter auf dem Gehweg fahren würden, wenn da das Zusatzschild "Radverkehr frei" abgehängt würde, oder ordnungsgemäß auf der anderen Seite den Zweirichtungs-Fahrradweg benutzen würden, kann man vermutlich erst beantworten, wenn das geschähe. Wünschenswert aus Radfahrer*innensicht wäre eine Fahrbahn auf der deutlich weniger Autoverkehr und ein stärker temporeduzierter Autoverkehr stattfände und die deshalb zum Fahrradfahren einlädt.
Vorstellbar wäre auch beidseitig ein breiter Einrichtungs-Radfahrstreifen oder Hochbordradweg und die Möglichkeit, die jeweils andere Straßenseite ohne Wartezein oder mit nur geringer Wartezeit sicher zu erreichen. Das sollte aber nicht in der Form verwirklicht werden, dass der Straßenquerschnitt nach außen hin zunimmt, sondern nach innen hin die Autofahrspuren abnehmen.