Beiträge von Ullie

    Wollen wir mal raten, welches Symbol wohl in der Streuscheibe einer Furt ausschließlich vorhanden wäre, wenn es denn dort eine Lichtzeichenanlagen gäbe?

    Es gibt keine Ampeln auf der Strecke in Hellenthal.

    An dieser Stelle kann man auf dem streetview-Foto besonders deutlich sehen, dass der Fußweg an der Hauptdurchgangsstraße durch Hellenthal nicht geeignet ist für einen gemeinsame Nutzung durch Fuß- und Fahrradverkehr. Der Weg ist gerade mal 1,00 bis 1,20 breit an dieser Stelle und auch an vielen anderen Stellen:

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    Was ist eigentlich von solchen "Löungen" oder sollte man besser sagen "Scheinlösungen" zu halten?

    Gesehen in Hellenthal in der Eifel:

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    Der Bürgersteig ist mit einem Bodenpiktogramm markiert, das den Eindruck erweckt, es soll auf dem Gehweg Fußverkehr und Radverkehr gemeinsam stattfinden. Die entsprechende Ausschilderung aber ist nicht eingerichtet worden: [Zeichen 240] Und ist vermutlich auch nicht möglich, weil der Fußweg dafür zu schmal ist.

    Siehe zum Beispiel hier, ein Stück weiter:

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    Die findet man ja nicht nur in Gemeinderäten, sondern vor allem beim ADFC und in anderen obskuren Vereinen. :evil: Ich bin ja auch der Meinung, dass die Ideologie, den Kfz-Verkehr grundsätzlich vom Radverkehr zu trennen, 1:1 der Verkehrspolitik der NSDAP entspricht; mache mich damit aber stets noch unbeliebter, als ich es eh schon bin.

    Der ADFC ist kein obskurer Verein!

    Die Trennug der verschiedenen Verkehrsarten ist so wenig typisch für den Nationalsozialismus wie zum Beispiel die Entwicklung des Fernsehens. Vielmehr gab es unabhängig von den in den verschiedenen Industriestaaten vorherrschenden Staatsformen und politischen Ideologien eine länderübergreifende Übereinstimmung darüber, dass dem KFZ allein die Zukunft gehört und ihm alles untergeordnet werden muss.

    Auch das Fernsehen wurde nicht nur in Deutschland entwickelt!

    In einem anderen Forum hat jemand für diesen Link einen eigenen Faden aufgemacht mit den Subjekt Das e-Bike war gestern, jetzt kommt die e-Wanderhose, da dachte ich zunächst an "Neues vom Postillion", aber ist wohl doch ernst gemeint ... Und teurer als 'n Pedelec ...

    Wenn jemand aufgrund einer Verletzung oder Behinderung vor der Entscheidung steht, ob er eine solche e-Wanderhose benutzt oder einen Rollstuhl oder je nach Situation mal das eine und mal das andere, um möglichst umfänglich weiter am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen zu können, dann kann ich es gut verstehen, dass er sich für die e-Hose entscheidet.

    Andererseits macht das Bild den Eindruck, als ginge es darum, mit elektrischer Unterstützung Höchstleistungen zu erbringen, da sehe ich eine Missbrauchsgefahr einer einseitig auf Höchstleistungen fixierten Gesellschaft.

    Du meinst, weil Radfahrer ansonsten auch ohne Radfreigabe auf dem Gehweg fahren würden? Somit ist das Gehwegradeln in Schrittgeschwindigkeit für diese Radfahrer dann zumindest legalisiert?

    Das ist diese ganz und gar einseitige moralinsaure ideologisch verbohrte Rhethorik, mit der manche Fahradfahrer*innen sich über die Realitäten hinwegsetzen und dabei nicht davor zurückschrecken ihre natürlichen Bundesgenossen (nämlich andere begeisterte Fahrradfahr*innen) in die Pfanne zu hauen. :(

    Halte ich nichts von. Ganz absurd finde ich es, wenn das dann noch so formuliert wird, als seien Fahradfahrrer*innen technisch gar nicht in der Lage Schrittgeschwindigkeit zu fahren, oder als sei es komplet weltfremd, von Fahrradfahrer*innen zu erwarten, dass sie die Verkehrsregeln kennen und einhalten. Da tun ausgerechnet manche Fahrradfahrer*innen so, als würden andere Fahrradfahrer*innen aus Unkenntnis oder Ignoranz, sich grundsätzlich darüber hinwegsetzen, dass mit dem Fahrrad nicht auf Gehwegen gefahren werden darf. Oder das die meisten Fahrradfahrer*innen, nicht wüssten, dass bei Fußwegen, die für den Radverkehr freigegeben sind gilt:

    "3. Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines gemeinsamen Geh- und Radwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgänger- und Radverkehr Rücksicht nehmen. Erforderlichenfalls muss der Fahrverkehr die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen."

    (Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1), Vorschriftzeichen, Abschnitt 5 Sonderwege, laufende Nummer 19) https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html

    Statt sich detailliert mit der Thematik zu beschäftigen und in diese Richtung Aufklärungsarbeit zu leisten, wird bisweilen von manche aktiven Radfahrer*innen so getan, als sei es grundsätzlich immer so, dass eine vollkommen dem Autoverkehr hörige Verkehrverwaltung die Fahrradfahrer*innen in der Form knechtet, dass dafür ungeeignete Fußwege für den Radverkehr freigeben werden, um dem Autoverkehr freie Bahn zu verschaffen. Das ist deshalb schlimm, weil diese pauschale Betrachtung nicht zutrifft, und mit einer solchen "Kriegserklärung" gegenüber der Verkehrsverwaltung der Gesprächsfaden abgeschnitten wird. Genau so unangebracht ist es, wenn Fahradfahrer*innen, die grundsätzlich jede Form dieses Angebotes [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] verachten, das genau so von allen andere Fahrradfahrer*innen erwarten. Das ist gewissermaßen ein Aufruf zum "Bildersturm", bei dem aber längst nicht alle Fahrradfahrer*innen mitmachen wollen.

    Schlimm ist natürlich auch, dass es zahlreiche Beispiele dafür gibt, dass Fußwege für den Fahrradverkehr freigegeben werden, obwohl sie dafür ungeeignet sind und es keine Notwendigkeit oder wichtigen Grund dafür gibt. In diesem Forum werden zahlreiche Beispiele genannt. In diesem Thread sollen Beispiele gezeigt werden, dass die gute und richtige Forderung Fußwege nicht für den Fahrradverkewhr freizugeben, sich nicht immer verwirklichen lässt und auch nicht zwangsläufig immer verwirklicht werden muss.

    In dem Beispiel Wülfeler Straße Garkenburgstraße ist klar, dass die allermeisten Fahrradfahrer*innen nicht die Fahrbahn benutzen werden in dem hier dargestellten Bereich:

    Wülfeler Str. · Hannover
    Hannover
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    Das streetview-Bild zeigt, dass der Fahrradverkehr eigentlich dazu verpflichtet ist, die Seite zu wechseln und den Zweirichtungsfahrradweg auf der in Fahrtrichtung gesehen linken Straßenseite zu benutzen.

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    Man könnte so argumentieren, dass es bedeutungslos sei, dass auf der rechten Seite [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] angeordnet ist. Man könnte so argumentieren, dass die Anordnung [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] gar nicht hätte erfolgen dürfen.

    Die Verkehrsverwaltung wiederum geht von einer so breiten und stark vom Autoverkehr auf mehreren Spuren befahrenen Straße aus, dass es gerechtfertigt ist, in Fahrtrichtung rechts zusätzlich zu dem einseitigen Zweirichtungsfahrradweg ein weiteres Angebot für den Fahrradvewrkehr zu schaffen, nämlich [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] .

    Ich hoffe es wurde deutlich, dass deine Frage,

    Du meinst, weil Radfahrer ansonsten auch ohne Radfreigabe auf dem Gehweg fahren würden? Somit ist das Gehwegradeln in Schrittgeschwindigkeit für diese Radfahrer dann zumindest legalisiert?

    in der Diskussion nicht weiter hilft. Ob Fahrradfahrer da weiter auf dem Gehweg fahren würden, wenn da das Zusatzschild "Radverkehr frei" abgehängt würde, oder ordnungsgemäß auf der anderen Seite den Zweirichtungs-Fahrradweg benutzen würden, kann man vermutlich erst beantworten, wenn das geschähe. Wünschenswert aus Radfahrer*innensicht wäre eine Fahrbahn auf der deutlich weniger Autoverkehr und ein stärker temporeduzierter Autoverkehr stattfände und die deshalb zum Fahrradfahren einlädt.

    Vorstellbar wäre auch beidseitig ein breiter Einrichtungs-Radfahrstreifen oder Hochbordradweg und die Möglichkeit, die jeweils andere Straßenseite ohne Wartezein oder mit nur geringer Wartezeit sicher zu erreichen. Das sollte aber nicht in der Form verwirklicht werden, dass der Straßenquerschnitt nach außen hin zunimmt, sondern nach innen hin die Autofahrspuren abnehmen.

    Was viele Fahrradfahrerinnen verärgert ist der uneinheitliche Flickenteppich, der viele Radverkehrsanlagen entwertet.

    Zum Beispiel hier im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode.

    Sieht ja zumindest auf dem ersten Blick auf der rechten Seite ganz gut aus:

    https://www.google.de/maps/@52.3381867,9.8151158,3a,75y,254.75h,67.25t/data=!3m7!1e1!3m5!1s508JSmfX6LjND9KP_WLiAw!2e0!6shttps:%2F%2Fstreetviewpixels-pa.googleapis.com%2Fv1%2Fthumbnail%3Fcb_client%3Dmaps_sv.tactile%26w%3D900%26h%3D600%26pitch%3D22.750194792352644%26panoid%3D508JSmfX6LjND9KP_WLiAw%26yaw%3D254.75295709210275!7i16384!8i8192?hl=de&coh=205410&entry=ttu&g_ep=EgoyMDI0MDkyMy4wIKXMDSoASAFQAw%3D%3D

    Nur ein paar Meter weiter wird der Radfahrstreifen unterbrochen, denn es beginnt eine Bushaltestelle:

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    Dort wo die Bushaltestelle endet beginnt der Radfahrstreifen wieder. Diese Art der Radstreifen-Unterbrechung im Bushaltestellenbereich ist noch relativ selten, und wer das sieht,denkt zuerst mal was soll das denn, warum hört da einfach der Radstreifen auf.

    An der Stelle auf dem Foto gibt es dann aber auch gleich den nächsten Wechsel, nämlich auf den Hochbordradweg. Der hat zwar kein Blauschild [Zeichen 241-30], aber die Radwegefurtmarkierung ist für die allermeisten Fahrradfahrerinnen ein eindeutiges Indiz, dass es auf dem Hochbordradweg weiter geht.

    Möglich ist es aber auch, mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn zu fahren, was nach meiner Beobachtung eher selten vorkommt. Tempo 50, relativ viel Autoverkehr. Noch ca. 300 m weiter endet der Hochbordradweg und der Fußweg wird für den Fahrradverkehr freigegeben:

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    Das kann man jetzt ganz doof finden (ich finde es selbst auch doof), dass dieser Fußweg für den Fahrradverkehr freigegeben ist. Aber so lange es keinen wirklich guten durchgehenden Radfahrstreifen oder Hochbordradweg gibt, ist das immer noch besser, als wenn der Fußweg keine Radverkehrfreigabe hat.

    Ging es wirklich jemals um eine Verkehrswende?

    Nein, aber es gab / gibt schon verschiedene Betrachtungsweisen:

    Die einen sind überzeugt davon, dass die Antriebswende auch tatsächlich Umwelt und Klima helfen, wenn erst mal der ganze Strom nur noch ausschließlich als "erneuerbare Energien" erzeugt wird.

    Die anderen sind überzeugt, dass man es den Menschen unmöglich zumuten können, ganz und gar vom Autofahren abzulassen. Und da sei es immer noch besser, es wird mit Elektroautos gefahren als mit Verbrennermotor.

    Ich bin schon recht früh zu der Einschätzung gelangt, dass diese "Diskussion der Antriebswende" (mit all ihren Schattierungen wie Wasserstoff-Antrieb, Bio-Sprit, Brennstoffzelle usw. usw.) ein Ablenkungsmanöver darstellt, um die "Verkehrswende-Diskussion" nicht zu führen.

    Gänzlich links davon zu fahren bringt übrigens auch nicht wirklich etwas.

    Fahre ich links vom Schutzstreifen oder hart am linken Rand des Schutzstreifens, dann ist es mir schon mehrfach passiert, dass ich rechts von Fahrradfahrer*innen überholt wurde. Ich weise da mal an dieser Stelle darauf hin, um daran zu erinnern, dass die Mehrzahl der Menschen mit dem Fahrrad nicht so schnell unterwegs ist wie eine gut trainierte Minderheit unter den radfahrenden Menschen. Und auch von den regelmäßig radfahrenden Menschen sind viele nicht schneller als 15 - 20 km/h.

    Brandenburg hat gewählt. Nach derzeitigem Stand sind Grüne und Linke raus (Direkt-Mandate auch nicht abzusehen!), die FDP ohnehin.
    Drin währen derzeit SPD (32),AFD (31), BSW (13), CDU (12).
    45 Sitze braucht's für die Mehrheit.

    46 Sitze haben SPD und das Wagenknechtbündnis (BSW) zusammen, wie nennt man dann diese mögliche Koalition? Brombeer-Koalitition war ja SPD+CDU+BSW. Für Schwarz-Blau reicht es jedenfalls nicht.

    Dass es neben der AfD dann eine weitere Oppositionspartei gibt, ist gut. Auch wenn es die CDU ist, ist das immer noch besser, als wenn die AfD die einzige Oppositionspartei im Parlament wäre. Die Frage ist halt, ob es der CDU gelingen wird, sich in der Oppositionsarbeit von der AfD abzugrenzen, oder ob zu einem Überbietungswettkampf mit rechten Parolen kommen wird.

    Im Prinzip finde ich die 5%-Hürde eine gute Idee, andererseits ist dadurch in Brandenburg die Partei Bündnis 90 / Die Grünen nicht im Parlament vertreten. Wird das die Diskussion über eine Absenkung auf eine 3%-Hürde befördern? Die Linken liegen allerdings ganz knapp auch unter 3 % bei den Zweitstimmen.

    Ergebnisse Landtagswahl in Land Brandenburg

    Und wer sitzt in Bayern und wird jetzt die Messer wetzen? Sein Treueschwur für Merz liegt zwar nur wenige Tage zurück, aber für Söder ist das vermutlich kein Hindernis.

    Es gibt immer wieder Situationen, bei denen Autofahrer*innen aus verschiedenen Gründen deutlich schneller als erlaubt fahren und daraus schlimme Unfälle entstehen. Kürzlich titelte die Bild-Zeitung: "Klassenfahrt-Tragödie in der Toskana: Auto rast in Fußgänger! Zwei deutsche Schülerinnen tot"

    Auto rast in Fußgänger! Zwei deutsche Schülerinnen tot in Toskana
    Die Mädchen waren auf Klassenfahrt in Lido di Camaiore (Italien). Dann wurden sie von einem Auto erfasst, das in die Fußgänger raste. Jetzt sind sie tot.
    www.bild.de

    War es nun tatsächlich das Auto, das in die Fußgänger*innen raste oder hat die Autofahrerin das Auto in die Fußgänger*innen rasen lassen, bzw. ist damit in die Fußgänger*innen gerast? In dem Artikel werden keine genauen Angaben zur gefahrenen Geschwindigkeit gemacht: "Dem Bürgermeister zufolge war das Auto mit hoher Geschwindigkeit über zwei rote Ampeln in der Innenstadt gerast." Diese Aussage deutet darauf hin, dass das Auto mit deutlich mehr als 50 km/h in einer geschlossenen Ortschaft unterwegs war. Unabhängig von den möglichen Gründen der Fahrerin, so schnell zu fahren, stellt sich im Hinblick auf die heutigen technischen Möglichkeiten die Frage: Wie kann es sein, dass ein Auto mit vermutlich deutlich mehr als 50 km/h in Fußgänger rast, innerhalb einer geschlossenen Ortschaft, wo 50 km/h max. gilt?

    Auch bei Tempo 50 sind von einem Auto angefahrene Fußgänger*innen mit einer hohen Wahrscheinlichkeit tot. Aber sie hätten bessere Chancen auszuweichen, oder der Fahrer/die Fahrerin hätte, soweit er/sie dazu noch in der Lage ist, bessere Chancen rechtzeitig den Aufprall auf Fußgänger*innen zu verhindern.

    "Ab diesem Jahr wird der Geschwindigkeitsassistent, bekannt als Intelligent Speed Assistent (ISA), in allen Neuwagen verpflichtend verbaut. Der ISA erkennt Geschwindigkeitsbegrenzungen und warnt die Fahrer sowohl optisch als auch akustisch, wenn die Höchstgeschwindigkeit überschritten wird."

    Diese Assistenzsysteme sind ab Juli 2024 Pflicht | Autohaus Friedrich Hoffmann

    Jetzt kommt es darauf an, dass ISA nicht nur warnt, sondern auch verpflichtend das Tempo begrenzt. Die einschlägigen Autofahrer-Interessens-Organe führen dagegen einen verbissenen Abwehrkampf, vor allem mit Hinweisen auf bisher noch vorhandene Schwächen des Geschwindigkeitsassistenten, dessen Kamera zum Beispiel Tempolimit-Schilder nicht immer sauber erkennt und dessen Programm beim Zugriff auf elektronische Karten-Daten Pech haben kann, wenn eine Kommune es zum Beispiel versäumt hat, eine Baustelle anzugeben.

    Beispiel: Die Kamera erkennt ein Tempolimit 30-Schild, das wegen einer Baustelle aufgestellt wurde. Aber die Kartendaten zeigen kein Tempo 30 an. Soll der Intelligente Geschwindigkeitsassistent nun die Gaszufuhr drosseln, bis Tempo 30 erreicht ist oder weiterhin die Fahrt mit 50 km/h ermöglichen? Würde sich das System entscheiden, den Kartendaten mehr zu vertrauen als den Kamera-Ergebnissen und deshalb weiterhin Tempo 50 zulassen, so kann dennoch die Fahrerin/der Fahrer die Geschwindigkeit durch Gaswegnahme, ggf. zusätzlich durch Bremsen auf 30 km/h reduzieren.

    In dem Fall der totgefahrenen Fußgängerinnen in dem italienischen Badeort ist jedoch offensichtlich das Fahrzeug deutlich schneller als 50 km/h gefahren. Und das hätte mit einem Intelligenten Geschwindigkeitsassistenten verhindert werden können, wenn das Assistenzsystem bei der Einfahrt in einen Tempo-50-Bereich, wie im Fall einer geschlossenen Ortschaft, grundsätzlich nur noch Tempo 50 max. zulässt, ohne dass der Geschwindigkeitsassistent abgeschaltet werden kann, um das Fahrzeug auf mehr als 50 km/h zu beschleunigen.

    Und natürlich kann man relativ kurzfristig das Tempo innerhalb geschlossener Ortschaften z. B. auch auf Tempo 40 km/h max. reduzieren. Oder auf Tempo 30 max., wie in Stuttgart angestrebt:

    Der Stuttgarter Gemeinderat, das ist das Kommunalparlament in Stuttgart, hält gegen den Willen des CDU-Oberbürgermeisters an Tempo 40 fest und geht sogar noch ein Stück weiter: "Es ist fix: Stuttgart schließt sich der Städteinitiative Tempo 30 an. Am Abend stimmte der Gemeinderat mit einer Mehrheit von 32 zu 21 Stimmen dem Beitritt zu und setzte sich somit über den Widerstand von Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU) hinweg. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur dpa. Damit gesellt sich Baden-Württembergs Landeshauptstadt zu einer Reihe anderer Kommunen, die den Bund auffordern, ein Pilotprojekt für großflächige Tempo-30-Zonen zu starten."

    Aber ansonsten fahr ich da, wo ich lustig bin und wenns mitten auf der Fahrbahn ist, ist es mitten auf der Fahrbahn, und genau in dem Moment kann die Blechhäusl-Gesellschaft eben nicht drängen, sondern muss sich in Geduld üben.

    Bei einer zweispurigen Fahrbahn mit dem Fahrrad auf der linken Fahrbahn zu fahren in einem Tempo, dass deutlich langsamer ist als das der vielen Autos, die bedauerlicherweise sehr verbreitet sind, ist nicht regelkonform. Zumindest dann nicht, wenn du deutlich langsamer unterwegs bist als die anderen Verkehrsteilnehmer. Aber vielleicht bist du ja ein sehr schneller Fahrradfahrer, der bei Tempo 50 mithalten kann. Die meisten Alltags-Fahrradfahrer*innen können das nicht. Nicht einmal bei Tempo 30! Und ein Pedelec unterstützt nur bis 25 km/h.

    Dasselbe gilt für eine Fahrbahn mit nur einer Spur, wenn diese sehr breit ist.

    Deshalb machen separate Radfahrspuren auch an vielen Stellen Sinn.

    Allerdings nicht unbedingt dann, wenn sie so schmal sind, wie an der Unfallstelle am Baumwall in Hamburg:

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    Das streetview-Foto entspricht dem Zeitungsfoto der MOPO:

    Tödlicher Unfall in Hamburg: Lkw-Fahrer erfasst Radfahrer
    Tragödie in der Hamburger Neustadt: Ein Lkw-Fahrer hat am Freitag einen Radfahrer bei einem Verkehrsunfall tödlich verletzt. Zeugen stehen unter Schock.
    www.mopo.de

    Allerdings kommt bei dem MOPO-Foto und dem Unfallhergang die Baustelle dazu.

    ACK. Man kann eben den Straßenrand nur einmal vergeben.

    Das ist zu eindimensional gedacht. Es muss abschnittsweise geguckt werden was geht. Im Bereich einer Bushaltestelle kann es von Vorteil sein, wenn der Radverkehr die Möglichkeit hat hinter dem Wartehäuschen vorbei zu fahren. Besonders dann, wenn man damit vermeiden kann, dass der Fahrradverkehr im Autoverkehrsstau stecken bleibt.

    Und es ist auch nicht weiter schlimm, wenn Fahrzeuge (Autos und Fahrrräder) hinter dem Bus warten müssen, wenn der eine Haltestelle anfährt. Sowohl Autos wie Fahrräder sind Individualverkehrmittel, der Bus dagegen ist ÖPNV und verdient es vorrangig im Verkehr geführt zu werden. Fahrräder allerdings auch, auf jeden Fall vorrangig vor dem Autoverkehr. Der hat es nicht besser verdient, als am längsten warten zu müssen.

    Meine Ideallösung für Bushaltestellen ist, huhuhu, Radverkehr einfach frei auf der Fahrbahn fahren zu lassen.

    Jede andere Lösung führt zu Konflikten, die Rad alleine, Bus/Rad, Rad/Fußgänger lösen müssen, in rechtlich schwierigen Verhältnissen. Nur der KFz-Verkehr, der rollt natürlich derweil.

    Ganz "frei" kann der Radverkehr nicht auf der Fahrbahn fahren. Schließlich gilt das Rechtsfahrgebot, egal, ob da ein Radfahrstreifen ist oder nicht. Und da Fahrräder in der Regel einspurig sind, besteht immer die Gefahr an den Rand gedrängt zu werden. Die Frage ist halt, wie weit an den Rand? Ein zu schmaler Schutzstreifen trägt dazu bei, dass der Fahrradverkehr an den Rand gedrängt wird. Ein breiter Schutzstreifen oder Radfahrstreifen kann dagegen davor schützen, an den Rand gedrängt zu werden.

    Hier zum Beispiel ist rechts ein breiter Radfahrstreifen auf der Hildesheimer Straße in Laatzen:

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    Im Bereich der Bushaltestelle ist der Radfahrstreifen unterbrochen. Wäre da kein Radfahrstreifen, dann müsstest du genau so an der Stelle hinter dem Bus halten wie mit dem Radfahrstreifen. Oder könntest genau so an dem Bus vorbei fahren wie mit dem Radfahrstreifen, denn im Bereich der Haltestelle gibt es keinen Radfahrstreifen. Aber so oder so würden dass nur wenige Fahrradfahrer*innen machen. Außer wenn der Bus sehr lange hält. Tut er aber in der Regel nicht.

    An dieser Haltestelle wird der Fahrradverkehr hinter den Warthäuschen vorbeigeleitet. Hier sind aber auch zwei Bushaltestellen hintereinander und es kommt zu längeren Haltezeiten, weil die Haltestelle stärker frequentiert ist. Ärgerlich finde ich, dass die Fußwege und Radwege nicht breiter sind und dafür nur ein statt zwei Autofahrspuren im Abschnitt der Haltestelle auf der Fahrbahn sind:

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    Wie man sieht, vertragen sich Schmutzstreifen und Radstreifen vom Konzept und Raum simpel nicht mit einer Bushaltestelle. Und, wie immer, an der Pinselei ist eindeutig zu sehen, wer hier Vorrang haben soll und

    Spoiler anzeigen

    der Radverkehr

    ...................................... ist es nicht


    Oh Wunder.

    Mir ist nicht so ganz klar, was deine Ideal-Lösung für eine Bushaltestelle ist.

    Hier noch mal ein Beispiel aus Hannover, wo ein Fahrradschutzstreifen für die Länge des Haltestellenkaps unterbrochen wird, so dass dort der Bus halten kann:

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    Es gibt auch noch andere Anordnungen in Hannover:

    Zum Beispiel Radverkehrsführung hinter dem Bushaltestellen-Wartehäuschen (Beachte das schwarz-gelb karierte Wartehäuschen im Hintergrund!):

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    An dieser Stelle im Straßenzug Goseriede-Münzstraße fährst du nach rechts auf den Angebots-Hochbord-Radweg. Dann kannst du ein paar Meter weiter 90° nach rechts abbiegen, um hinter dem Wartehäuschen weiter zu fahren in die Kurt-Schumacher-Straße hinein:

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    Hier ist die Fahrradwegmarkierung zu sehen, die hinter dem Wartehäuschen entlangführt:

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    An der Stelle wird dann der Angebots-Hochbordradweg in den Radfahrstreifen der Kurt-Schumacher-Straße hinein geführt.

    Es gibt nur sehr selten Fahrradfahrer, die diese Option mit den Angebots-Hochbordradweg ausschlagen und stattdessen die Fahrbahn benutzen, wo sich oft Autoschlangen bilden. In Gegenrichtung gibt es leibder keine Auswahl.

    Dort wird der Fahrradverkehr dazu verpflichtet, den Hochbordfahrradweg hinter dem Wartehäuschen zu benutzen:

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    Nachteilig an der vorgestellten Gestaltung sind die sehr dezenten dunkel gepflasterten Abgrenzungslinien für den Fahrradweg. Manche Fußgänger bekommen gar nicht mit, wenn sie den Fahrradweg begehen. Für den im letzten Bild gezeigten Fahrradweg wäre es meines Erachtens nicht notwendig gewesen, Fahrradfahrer*innen dazu zu verpflichten, den Hochbord-Radweg zu benutzen.

    Das ist ja mal eine Sonderlösung, damit meine ich nicht die an der Bushaltestelle. Die ist genauso gut oder schlecht, wie das oben.

    Ein nicht benutzungspflichter Hochboard-RW wird zu einem nicht benutzungspflichtigen Radstreifen (darfs das überhaupt geben?), der verschwindet an der Bushaltestelle , materialisiert sich danach kurz wieder, um dann wieder zu einem nicht benutzungspflichtigen Hochboard zu werden.

    Du musst mal noch ein Stückchen weiter fahren mit streetview. Da kommt dann die Stelle, wo der nichtbenutzungspflichtige Hochbord-Fahradweg zu einem Fußweg wird mit Radverkehrsfreigabe.

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    Mir ist allerdings nicht so ganz klar, was DMHH daran lustig findet, dass der sehr vernünftig angelegte Radfahrstreifen einfach endet. Und es in der Gegenrichtung keinen entsprechenden Radfahrstreifen gibt.