Beiträge von Ullie

    Der Anteil der Kinder, die in NL mit dem Auto zur Schule gefahren werden, ist keineswegs geringer als in D. Je nach Institution, die solche Zahlen erhebt, ist der Wert sogar höher als in Deutschland. Einmal mehr resultiert der höhere Radverkehrsanteil offenbar aus weniger Fuß- und ÖPV-Nutzung.

    Lässt sich das auch an den Unfallzahlen im Fußverkehr oder ÖPNV ablesen? Wenn es in den NL mehr Fahrradunfälle als in Deutschland gibt, und wenn dort genau wie in Deutschland extrem viel Auto gefahren wird, dann kann es daran liegen, dass in den NL weniger Leute zu Fuß gehen oder den ÖPNV benutzen. Dann müsste dort aber auch weniger Fußgängerunfälle und ÖPNV-Unfälle geben.

    Der Artikel erwähnt nicht, dass die Geschwindigkeit der Radfahrenden durch die immer weiter verbreiteten E-Bikes angestiegen ist. Zwar ist es auch für einen ungeübten und wenig trainierten Bio-Fahrradfahrer noch relativ leicht möglich für 200, 300 m ein Tempo von über 25 km/h zu fahren. Die meisten Menschen würden das Tempo jedoch nicht über einen Kilometer hinaus halten können. (Es sei denn eine Gefällstrecke oder ordentlich Rückenwind

    Mit einem Pedelec sieht das schon anders aus. Und es verwundert nicht, wenn Kommunen wie Kassel deshalb Wege in Parks, die bisher nicht beschildert und für den Fahrradverkehr frei zugänglich waren, zunehmend mit [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] Schildern versehen, um auf entsprechende Klagen von Fußgänger*innen zu reagieren.

    Die 4-Sorten-Typologie aus USA basiert auf einer Umfrage unter den Einwohnern von Portland. Da dort der Fahrrad-Modal-Split im niedrigen einstelligen Bereich liegt, wurden logischerweise keine Radfahrer befragt, sondern Autofahrer. Dass Autofahrer so antworten, wenn man sie danach fragt, warum sie nicht radfahren, ist vollkommen naheliegend (Stichwort „Umfrage-Bias durch soziale Erwünschtheit“, denn wer würde schon ehrlich zugeben, dass er eine faule Socke ist?). Pointe: diejenigen, die als Autofahrer für die vermeintliche Gefahr verantwortlich sind, sind exakt dieselben, die vorgeben, dass sie wegen der großen Gefahren nicht radfahren wollen. Muss man nicht verstehen, oder?

    Was du da gerade machst ist eine 2-Sorten-Typologie. Du sprichst von Autofahrer*innen einerseits und von Fahrradfahrer*innen andererseits. Wo fängt denn bei die "der Radfahrer" an, und wo hört er auf? Und was kennzeichnet einen Autofahrer im Unterschied zum Fahrradfahrer?

    Interessant in diesem Zusammenhang: Katja Diehl kommt in ihren Büchern oft auf den Punkt zu sprechen, dass viele Menschen nur widerwillig Auto fahren, weil die einseitig auf den Autoverkehr ausgerichtete Infrastruktur inklusive der entsprechend langen Wegstrecken und dem oft mangelhaften ÖPNV, keine andere Wahl zulässt. Sie unterscheidet zwischen Autofahrer*innen wider Willen und solchen, die viel Spaß daran haben und leidenschaftlich gerne Auto fahren.

    Warum nicht? Das Unfallrisiko spricht jedenfalls nicht dagegen. Mag sein, dass die Majorität der Fitten es missbilligt, dass sie bloß wegen dem Greis nicht so schnell können, wie sie eigentlich gerne wollen würden. Aber sollte das ausgerechnet für Freunde der Verkehrswende ernsthaft ein Argument sein, dem Alten das Auto wegzunehmen?

    Fahrradfahrer*innen, die es ablehnen auf der Fahrbahn zu fahren, sprechen gerne davon, dass sie nicht für die Verlangsamung des Autoverkehrs instrumentalisiert werden wollen. Was ich bisher noch nicht kannte: "Lass die Alten Auto fahren, denn sie fahren langsam und das trägt dazu bei, dass auch die "Jungen Wilden" ihr Tempo drosseln."

    Der ADFC stützt sich auf eine Studie aus den USA. Zwar Portland/Oregon und nicht Inthemiddleofnowhere/Texas oder Manhattan, aber was hat das mit Europa zu tun? Warum nimmt man nicht "Befindlichkeiten" aus den Niederlanden und Dänemark. Der Anteil derer, denen erfolgreich eingetrichtert wurde, besorgt/ängstlich zu sein und bitte niemals einen Autofahrer zu stören, dürfte dort geringer sein.

    In der angegebenen Quelle weist der ADFC darauf hin:

    "Dass diese Typologie im Grundsatz auch für Deutschland gilt, verdeutlichen die Zahlen aus dem ADFC-Fahrradklima-Test und dem Fahrrad-Monitor Deutschland 2019"

    Ich denke es ist tatsächlich so, dass Fahrradfahrende und potenzielle Fahrradfahrende eine separate Radverkehrs-Infrastruktur gut finden, ohne dass sie deshalb an jeder Wohnstraße einen Fahrradweg haben wollen.

    Diese Wunschvorstellung bei 60% der Bevölkerung wird jedoch nicht durch den ADFC ausgelöst. Dazu ist der Verein zu klein und hat zu wenig "Durchschlagskraft".

    Für wahrscheinlich halte ich eine hohe Anzahl Menschen mit der Haltung: So lange es keine gescheiten Radwege gibt, werde ich kein Fahrrad benutzen. Vergleichbar mit: "Solange es keine vernünftigen und mehr ÖPNV-Angebote gibt, werde ich nicht mit Bus und Bahn fahren. Aber es gibt auch sehr viele Menschen, die sich eine bessere Fahrradinfrastruktur wünschen und das Fehlen einer guten Fahrradinfrastruktur nicht als Ausrede benutzen, um das Rad im Keller zu lassen.

    Am besten versucht man verschiedene Haltungen zu verstärken, denn eine gute Fahrradinfrastruktur wird es nicht über Nacht geben. Aber trotzdem kann man auch jetzt schon losfahren mit dem Fahrrad, auch dort, wo keine spezielle Fahrradinfrastruktur existiert.

    Lug und Betrug als Argument.

    Was genau ist "Lug und Betrug"?

    Der ADFC schreibt: "60 % [der Fahrradfahrenden] sind „interessiert, aber besorgt“: Die Mehrheit der Bevölkerung hat grundsätzlich Interesse, Rad zu fahren, wird aber häufig durch die fehlende separate Radverkehrsinfrastruktur davon abgehalten. Diese Menschen fahren gerne Rad, aber nur auf stressarmen Strecken. Sie bevorzugen besonders sichere Radverkehrsanlagen. Rund 60 % dieser Gruppe sind Frauen, Kinder (und deren Eltern) sowie ältere Menschen."

    Die vier Typen von Radfahrenden als Grundlage der Radverkehrsplanung
    Eine Typologie von Radfahrenden aus den USA hilft auch hierzulande dabei, eine einladende Infrastruktur für alle Menschen zu errichten. Sie legt den Fokus auf…
    www.adfc.de

    Was genau ist jetzt an dieser Aussage deiner Meinung nach "Lug und Betrug"?

    Trifft es nicht zu, dass 60% der Fahrradfahrenden sichere Radverkehrsanlagen bevorzugen?

    Oder sind deiner Meinung nach diese 60% "gehirngewaschene Opfer" einer "hinterlistigen ADFC-Propaganda", die in Wirklichkeit dazu dient, dem Autoverkehr selbst in kleinsten Wohnstraßen freie Bahn zu verschaffen?;)

    Wenn du darauf umgefahren wirst, will ich kein Jammern hören. Was versprichst du für den Fall, das ich nach Erfüllung deiner Forderung umgefahren werde? Natürlich nichts, denn dann war die „Fahrradverkehrsinfrastruktur“ nicht genügend verbessert.

    Also wenn ich die Erläuterungen zu den Fahrradunfall-Statistiken lese, die Th(oma)s hier oft in seinen Beiträgen vorstellt, dann habe ich den Eindruck, dass die meisten Fahrradunfälle Fahrradalleinunfälle sind, an denen kein weiterer Verkehrsteilnehmer beteiligt ist. Wenn das zutrifft muss ich wohl weniger befürchten, dass ich von jemand anderem umgefahren werde, sondern dass ich am meisten durch mich selbst gefährdet bin. Und die Fahrradinfrastruktur, die ich benutze spielt dabei gar keine Rolle.

    Das sind für mich Beispiele, bei denen die Fahrbahnampel sehr wohl gilt und gelten sollte, weil hier mit querendem Verkehr mit Grün zu rechnen ist.

    Hier würde ich sagen, erfasst der Schutzbereich nicht den Radverkehr auf dem Radweg:

    https://maps.app.goo.gl/GDKZ1vAKS5ZpXSZT8?g_st=ac

    Kunststück, der Abzweig nach links wird vom Fahrradverkehr nicht überquert, schließlich handelt es sich um einen rechtsseitigen Zwei-Richtungsfahrradweg/Fußweg[Zeichen 240].

    Aber nur wenige hundert Meter weiter gibt es diese interessante Stelle:

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    Bei Grün für den Geradeaus-Fahrradverkehr kann es durchaus sein, dass sich von rechts ein Fahrradfahrer nähert. Die Rechtsabbiegeampel die dieser Fahrradfahrer sieht hat dann Rot. Ist er deshalb wartepflichtig? Oder hat er Vorang, weil Rechts vor Links gilt? Oder muss er warten, weil er von einer Seitenstraße auf eine übergeordnete Straße einbiegt? Oder muss er deshalb warten, weil die rote Ampel zwar nicht für ihn gilt, er aber das große Vorfahrt achten Schild auf der Ampel oben drauf beachten muss?

    Vermutlich wird sich kein Fahrradfahrer darum scheren, wenn er von rechts kommt und in die Richtung weiterfahren will, in die der grüne Ampelpfeil zeigt, ob das ein roter oder ein grüner Ampelpfeil ist. Es sei denn es kommt tatsächlich ein anderer Fahrradfahrer und es droht ein Zusammenstoß. Dann wird man sich irgendwie arrangieren.

    Und eine Tatsache, denn diese behauptete Regel existiert nicht.

    Wie ich schon weiter oben sagte, ich bin kein Jurist. Diese Regel existiert in den Köpfen der meisten Fahrradfahrer*innen in Hannover. Auch den Ordnungskräften ist die Regel bekannt. Zum Beispiel an dieser Stelle ganz in der Nähe des Deisterkreisels gibt es eine Ampel für den Fahrbahnverkehr, die nicht für den Hochbordradweg gilt:

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    Natürlich müssen Fahrradfahrer hier besonders aufpassen auf den Fahrradverkehr und Fußverkehr, der von rechts kommt. Wenn die Fahrbahnverkehr-Ampel Rot zeigt, dann muss man mit querendem Fahrradverkehr und Fußverkehr rechnen, der von links kommt und man muss sich arrangieren. Leider ist das auch schon schiefgegangen und hat zu Unfällen geführt. Gegebenenfalls könnte man nachbessern und eine Haltlinie markieren oder eine zusätzliche Fahrradampel aufstellen. Ich werde mal verstärkt darauf achten, ob ich dafür ein Beispiel finde.

    Hier ist zumindest ein weiteres Beispiel, in dem es eine Haltlinie gibt:

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    Ob im Falle eines Unfalles ein höherer Schuld-Anteil für den Fahrradfahrer abgeleitet werden kann, wenn er an einer Ampel, die nicht für ihn Rot zeigt, aber vielleicht Rot zeigen könnte, das Rotlicht nicht beachtet, könnte man prüfen. Aber ich bin kein Jurist. Zumindest sollte dem Fahrradfahrer in dem gezeigten Fall klar sein, dass im erhöhten Maß mit Fahrrad- und Fußverkehr zu rechnen ist, wenn die Fahrbahn-Ampel Rot zeigt.

    Das ist kein Kreisverkehr. Kein [Zeihen 215], stattdessen überall [Zeichen 301] bzw. [Zeichen 205].

    Nenn es meinetwegen mehrspurige, ringförmige Einbahnstraße

    Wenn es die Möglichkeit gibt, einen Kreisverkehr wie in Hannover im Deisterkreisel einzurichten, ohne das Verkehrszeichen 215 Kreisverkehr, dann sollte das möglicherweise für Diepholz auch erwogen werden? Und dann bräuchten wir das von Yeti vorgeschlagene Verkehrsschild gar nicht für den Diepholzer Kreisel.

    Dann aber an allen Zufahrten auch bitte dieses neue Verkehrszeichen:

    Tatsächlich sind die Zufahrten zum Deisterkreisel in Hannover nicht mit Verkehrszeichen 215 Kreisverkehr ausgestattet:

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    Oder müsste unter das Verkehrszeichen 215 in Diepholz das Schild [Zusatzzeichen 1022-10] zusätzlich angebracht werden, um deutlich zu machen, dass Fahrradfahrer*innen auf dem Zweirichtungs-Radweg, der um den Verkehrskreisel außen herum auf dem Hochbord angelegt ist, dort in beide Richtungen fahren dürfen?

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    Ich befürchte allerdings, das würde die Situation nicht besser verdeutlichen. Die ist vielmehr auch so erfreulich klar erkennbar. Fahrradverkehr fährt außen herum, auf separatem Fahrradweg. Und der Fahrradverkehr findet dort in beide Richtungen statt. Kann jeder KFZ-Fahrer beim Einfahren in den Kreisel sofort erkennen, weil dort [Zeichen 205]mit [Zusazzeichen 1000-32] oben drüber am Schildermast befestigt ist.

    Da fällt mir auf: Diese Zusatzschilder [Zusazzeichen 1000-32] über den [Zeichen 205]fehlen in Hannover. Aber dort ist [Zeichen 205]über eine Ampel angebracht, regelt also den Verkehr für den Fall, dass die Ampel ausfällt, was nicht so häufig vorkommt:

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    Für diesen nun schon mehrfach kolportierten und widerlegten Unsinn gibt es genau welche Rechtsgrundlage?

    Ich bin kein Jurist. Dass es Unsinn sei, ist eine bewertende Aussage. Ich halte die Regelung für sehr sinnig. Und in Hannover gibt es viele Fahrradwege an denen linksseitig Ampeln stehen, die ausschließlich für den Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn gelten, nicht aber für den Fahrradverkehr auf dem Radweg.

    Hier ein weiteres Beispiel:

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    Oder hier:

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    Fahrräder sind trotzdem Fahrzeuge.

    Anlage 2 StVO 2013 - Einzelnorm zum VZ 215

    Schau mal was da noch steht:

    "Ge- oder Verbot
    1.
    Wer ein Fahrzeug führt, muss der vorgeschriebenen Fahrtrichtung im Kreisverkehr rechts folgen.
    2.
    Wer ein Fahrzeug führt, darf die Mittelinsel des Kreisverkehrs nicht überfahren. (...)
    3.
    Es darf innerhalb des Kreisverkehrs auf der Fahrbahn nicht gehalten werden."

    Der letzte Satz macht m. E. hinreichend deutlich, dass sich das vorgeschriebene Gebot im ersten Satz, im Kreisverkehr der vorgeschriebenen Fahrtrichtung zu folgen, auf den Verkehr auf der Fahrbahn bezieht.

    Und schließlich habe ich hier nicht dazu aufgerufen, im Kreisverkehr auf der Fahrbahn gegen die vorgeschriebenen Fahrtrichtung zu fahren.

    Schau dir außerdem in Hinblick auf Satz 2 diesen Kreisverkehr in Hannover (Deisterkreisel) an:

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    Dann aber an allen Zufahrten auch bitte dieses neue Verkehrszeichen:

    Tut nicht Not. Das ist wie bei roten Ampeln, wenn die links vom Radweg stehen, dann gelten die nicht für den Fahrradverkehr, es sei denn, dass eine Haltelinie auf dem Radweg markiert ist.

    Zum Beispiel hier in der Marienstraße ist keine Haltlinie. Der Fahrradfahrer auf der Streetview-Aufnahme darf auch dann seine Fahrt fortsetzen, wenn die Ampel für den Autoverkehr rot zeigt:

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    An dieser Stelle dagegen ist eine Haltelinie und das Halten bei Rot Pflicht für den Fahrradverkehr:

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    Ich halte nichts davon, den Fahrradverkehr immer und überall geradezu zwanghaft mit dem KFZ-Verkehr gleichsetzen zu wollen. Für viele Fahrradfahrende ist die Fortbewegung mit dem Fahrrad so eine Art Zwischending zwischen dem Gehen und dem Autofahren. Das Fahrradfahren mit dem Autofahren gleichsetzen, dass machen nur wenige Fahrradfahrer*innen, zumal viele aufgrund der pysiologischen Voraussetzungen begrenzt sind bei der Geschwindigkeit.

    Umso mehr gilt es für viele, viele Menschen, die nur selten oder sehr selten Fahrrad fahren, obwohl sie im Prinzip dazu in der Lage sind.

    Wenn du denen dann erklärst, sie sollten sich nicht so anstellen und ruhig mal mutig sich mit dem Fahrrad so durch den Verkehr bewegen, wie es Autos tun, dann musst du schon wirklich viel Überzeugungsarbeit leisten. Ich weiß, du hast davon berichtet, das ist dir in Einzelfällen schon gelungen. Aber eben nur in Einzelfällen.

    Der ADFC hat dazu eine Darstellung mit vier Fahrradtypen veröffentlicht:

    Die vier Typen von Radfahrenden als Grundlage der Radverkehrsplanung
    Eine Typologie von Radfahrenden aus den USA hilft auch hierzulande dabei, eine einladende Infrastruktur für alle Menschen zu errichten. Sie legt den Fokus auf…
    www.adfc.de

    Auf der verlinkten Seite werden 60 % der Fahrradfahrenden so beschrieben:

    "60 % sind „interessiert, aber besorgt“: Die Mehrheit der Bevölkerung hat grundsätzlich Interesse, Rad zu fahren, wird aber häufig durch die fehlende separate Radverkehrsinfrastruktur davon abgehalten. Diese Menschen fahren gerne Rad, aber nur auf stressarmen Strecken. Sie bevorzugen besonders sichere Radverkehrsanlagen. Rund 60 % dieser Gruppe sind Frauen, Kinder (und deren Eltern) sowie ältere Menschen."

    Vielleicht habe ich selbst einmal anders darüber gedacht, als ich noch jünger war als heute, und ich selbst würde mich auch nicht unbedingt in diese Gruppe einsortieren, trotz fortgeschrittenen Alters. Aber ich vermute, dass die Beschreibung und die Prozentzahl zutreffend ist und eine Veränderung des Verhaltens und der Einstellung nur schwer zu bewirken ist. Und das ist auch nicht notwendig. Eine verbesserte Fahrradverkehrsinfrastruktur dagegen schon. Und dass bedeutet nicht, in reinen Wohngebietsstraßen damit anzufangen Fahrradwege zu bauen!

    Das wird ja weniger vor Ort kontrolliert, sondern wäre bei Beantragung des Ausweises relevant, wo man dann die Papiere vorlegt mit BxHxT drin ...

    Vor Ort würde allenfalls "Ausweis mit passenden Kennzeichen da ja/nein" kontrolliert ...

    Und das bräuchte man nicht einmal augenscheinlich kontrollieren, sondern könnte dafür sogenannte Scan-Cars benutzen, deren Einsatz aber in Deutschland zumindest bislang noch aus vorgeschobenen Datenschutz-Gründen*) verboten ist:

    "Hamburg: „Scan-Cars“ kontrollieren Parktickets
    Die Kameras im Dachaufbau des „Scan-Cars“ scannen die Umgebung und können alle Nummernschilder erfassen. Wenn das System feststellt, dass ein Fahrzeug nicht in der Parkzonen-Datenbank enthalten ist, wird das Kfz-Kennzeichen an die Bußgeldstelle weitergeleitet. Ein „Scan-Car“ schafft dabei bis zu 3000 Kennzeichen pro Tag, ein Kontrolleur „nur“ um die 100." (Mopo vom 29.8.22)

    "„Wir hoffen, dass wir die entsprechende gesetzliche Grundlage, um die Fahrzeuge fahren zu lassen, im ersten Halbjahr 2024 in Hamburg haben“, sagte Behördensprecher Dennis Krämer. Vorher soll es keine Testfahrten der „Scan Cars“ geben. Die Behörde erhofft sich von dem Modell eine bessere, flächendeckende Parkraumbewirtschaftung etwa von Anwohnerparkzonen und mehr Sicherheit für Verkehrsteilnehmer. Zum Beispiel könnten Zweite-Reihe-Parker oder auf Gehwegen stehende Fahrzeuge schneller ein Knöllchen bekommen. Der Sprecher betonte, dass alle digital gemeldeten Verstöße von Mitarbeitern des Landesbetriebs Verkehr überprüft werden sollen." (SZ vom 29.8.23)

    "Bis gesichert eine gesetzliche Grundlage seitens des Bundes absehbar ist, werden in Hamburg keine Testfahrten mit Scan-Cars stattfinden" (ZDF vom 29.3.24)

    Scanner-Autos gegen Parksünder - ein Modell für Deutschland?
    Mit speziell aufgerüsteten Autos gehen Behörden in Straßburg gegen Falschparker vor. In einer deutschen Großstadt gibt es bereits ähnliche Pläne.
    www.zdf.de

    Von welcher Partei war doch gleich der alte Bundesjustizminister? Ach ja von der FDP.

    Mal schauen ob der neue Bundesjustizminister das noch auf die Schnelle hinbekommt, der ist ja aus der FDP ausgetreten und außerdem auch noch Bundesverkehrsminister. ;)

    Aber ich fürchte dafür fehlen die Mehrheiten im Parlament und wenn's blöd läuft am 23. Februar 2025, dann wird es die so bald auch nicht geben.:(

    *) Okay, die Datenschutzgründe sind nicht vorgeschoben, sondern echt. Aber vorgeschoben ist die Behauptung, dass man daran angeblich so schnell nichts ändern könne, dass es Datenschutzgründe gäbe, die den Einsatz von Scancars verhindern.

    Schlägt sich der zunehmende Trend von überall und daher auch so geparkten "Wandschränken" in den Unfallzahlen nieder?

    Tatsächlich kann es sein, dass dicht beparkte Wohngebiete und mit besonders großen "Schränken" zugeparkte Fahrbahnränder bewirken, dass die Unfallzahlen sinken, weil viele langsamer fahren, weil ihnen die freie Sicht auf die freie Strecke fehlt.

    Mein Eindruck ist, dass die Verkehrsverwaltung gerne mal sogar Falschparken an manchen Stellen duldet, um den Fahrbahnverkehr zu entschleunigen. Kommt halt auch ein bisschen auf den Typ Autofahrer*in an. Wenn am Fahrbahnrand flache Sportwagen stehen, bei denen sogar ein Kind noch das Fahrzeugdach überrragt, dann wird mancher schneller dran lang fahren, als wenn ein riesige SUV-Schränke oder Wohnmobile da stehen, hinter denen jeweils eine ganze Basketballmannschaft sich verstecken kann ohne den Kopf einziehen zu müssen.

    Für Fußgänger*innen ist es aber zunehmend eine Wanderung durch dunkle Schluchten auf den Trottoirs zwischen hohen Häusern auf der einen und hohen Wohnmobilen, Transportern und SUV's auf der anderen Seite. Dass es noch eine andere Straßenseite gibt, ist kaum noch wahrnehmbar aus Fußgänger*innen-Sicht. Und dorthin zu gelangen ein schleichendes Herantasten durch noch schmalere Schluchten und dann ein vorsichtiges Hervorlugen, bevor die Fahrbahn gequert werden kann.

    Es passt dort überhaupt nichts Hilgenstraße - Google Maps

    Das Zeichen 215 zeigt an, dass ein Kreisverkehr gegen den Uhrzeigersinn zu befahren ist. Das gilt auch für Radfahrer. Hier hat man aber [Zeichen 241-30] entgegen der Kreisrichtung aufgestellt und lustige Pfeile in beide Richtungen auf die Furten gemalt.

    Der Geradeausverkehr, in dem Fall der Fahrzeug-Verkehr, der den Hochbord-Fahrradweg benutzt, hat stets Vorrang im Kreisverkehr vor dem Verkehr, der in den Kreisel hineinfahren will, als auch vor dem Verkehr, der den Kreisel verlässt.

    Kann man als Autofahrer "Mist" finden, weil man als Autofahrer dann besonders aufpassen muss beim Reinfahren in den Kreisel, als auch beim Rausfahren aus dem Kreisel, aber mein Mitleid hält sich da in Grenzen.

    Ich würde allerdings in dem Kreisel die Fahrradwege nicht mit [Zeichen 241-30]+[Zusatzzeichen 1000-31] ausschildern.

    Stattdessen sollte dort im Uhrzeigersinn das stehen: [Zusatzzeichen 1022-10]

    Dann weiß jeder, dass dort Fahrräder nicht nur gegen den Uhrzeigersinn sondern auch im Uhrzeigersinn unterwegs sind.

    Und gegen den Uhrzeugersinn sollte das Schild stehen: [Zusatzzeichen 1000-33]

    Dann weiß jeder das dort beim Fahren im Uhrzeigersinn mit entgegenkommenden Fahrradfahrer*innen zu rechnen ist.

    Die Hochbordfahrradwege wären dann nicht mehr benutzungspflichtig. Fahradfahrer*innen, denen es auf dem Hochbordfahrradweg nicht gefällt zu fahren, könnten dann ganz legal auf der Fahrbahn im Mischverkehr mit den KFZ fahren. Ich würde das nicht machen wollen, weil ich mit dem Fahrrad nur sehr langsam unterwegs bin und schon in kleineren Kreisel ohne eine zweite gepflasterte innere "Ausweichfahrspur" von Autofahrern überholt werde. Zum Beispiel hier passiert mir das immer wieder mal:

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    Der Kreisel aus Hannover hat einen etwas kleineren Innendurchmesser, als der Kreisel in Flensburg. (Wenn man beim Flensburger Kreisel die gepflasterte Ausweichspur beim Messen des Innendurchmessers mit misst.)

    Hier der Flensburger Kreisel: https://www.google.de/maps/place/Hil…SoASAFQAw%3D%3D

    Bei dem Kreisel in Hannover gibt es keine separate Radwegführung.

    Damit ich nicht missverstanden werde: Wenn es so war wie in der Pressemeldung beschrieben, hat der Radfahrer dem Transporterfahrer die Vorfahrt genommen. Es ist richtig, dass man sich vorsichtig vortasten muss, wenn die Sicht eingeschränkt ist. Das Wohnmobil parkt dort legal.

    Ich hatte mehrfach Bekannte darauf angesprochen, dass bei mir im Wohngebiet sehr viele Wohnmobile stehen, die eigentlich nicht in ein Wohngebiete gehören, in dem die Autofahrer, die täglich mit dem Auto zur Arbeit fahren, jeden Abend lange rumkurven müssen, um einen Parkplatz zu finden.

    Die ist "Mir-doch-scheißegal-Haltung dazu" ist vielfältig.

    Die einen sagen, ich fahre eh kein Auto und brauch auch keinen Parklatz und wenn sich die Autofahrer gegenseitig den Parkplatz wegnehmen, dann lache ich höchstens drüber.

    Andere, die selbst Auto fahren, befürchten, dass das Parken stärker reguliert wird und dass sich das dann auch negativ auf sie selbst auswirkt, weil sie dann zum Beispiel "Anwohnerparkgebühren" bezahlen müssen.

    Wieder andere (mit / oder ohne Auto) finden, dass der Versuch ein Anwohnerparken einzuführen mit erhöhten Gebühren für Wohnmobile und andere große Autos nichts bringe, weil ohnehin nicht, oder nicht ausreichend Falschparker kontrolliert werden.

    Will sagen: Das Wohnmobil parkt dort zwar legal. Aber es wird zu wenig unternommen, um zumindest das Parken von Wohnmobilen und anderen großen Autos stärker so zu regelmentieren, dass die nicht die Sicht versperren oder immer mehr größere Autos den Straßenraum blockieren.

    Das ist ein [Zeichen 240].

    https://maps.app.goo.gl/Y9YgWskVhTdSRDcT7?g_st=ic

    Ausschließlich für Radfahrende ist also schonmal falsch.

    Gute Arbeit! Ich bin da selbst schon hin und wieder drauf Fahrrad gefahren. Das letzte Mal ist aber schon eine Zeitlang her. Dass da eine Fahrrad-Zählsäule steht, ist mir neu.

    Das Bild auf der Internetseite von Hannover.de wurde inzwischen geändert.

    Jetzt ist dieser reine Fahrradweg als Symbolbild eingestellt worden. Für meinen Hinweis hat sich die Redaktion bedankt.

    Das ist dieser Fahrradweg (hab ihn allerdings auch erst beim zweiten Mal Hinschauen auf dem kleinen Foto auf der Internetseite erkannt, obwohl ich da öfter vorbeikomme):

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    Interessant ist dieser Kommentar aus der Kommentarfunktions-Spalte:

    "Die Formulierung stieß mit der Radfahrerin zusammen. Beide sowohl die Radfahrerin als auch die PKW-Fahrerin fuhrn somit in die selbse Richtung nämlich südwärts. Wer dort abbiegt hat dem gleichlaufenden querenden Verkehr Vorrang einzuräumen."

    Schön wäre es ja, wenn der Kommentator recht hätte. Obwohl: Noch schöner wäre es, wenn der Unfall nie passiert wäre.

    Leider ist die Kreuzung so gestaltet, dass der Fahrradgeradeausverkehr mit [Zeichen 205]wartepflichtig gemacht wird. :(

    Nun muss die Fahrradfahrerin damit rechnen, dass sie auch noch als Unfallverursacherin bezeichnet wird. Ob wohl doch eigentlich diese unsagbar einseitig zugunsten des Autoverkehrs gestaltete Kreuzung erheblich zum Unfall beigetragen hat.