Fahrradfahren auf Gehwegen, die für den Radverkehr frei gegeben sind.

  • Immer noch weit verbreitet ist der klassische Irrtum der Verkehrsplaner, man müsse nur immer und überall darauf hinarbeiten, die Verkehrswege für die unterschiedlichen Verkehrsarten zu trennen. Diese Idee, Verkehrsarten zu trennen, wird gerne mit dem Unfallschutz begründet. Tatsächlich geht es jedoch vor allem darum, freie Bahn zu schaffen für die jeweils schnellere oder stärker erwünschte Verkehrsart. Oder einfach für die Verkehrsart, die auf einer bestimmten Wegstrecke ohnehin schon eine dominierende Stellung erobert hat.

    Siehe zum Beispiel dieses Bild von 1969, dass die Große Packhofstraße in Hannover zeigt.

    Die Große Packhofstraße ist eine der Haupteinkaufsstraßen der Stadt und seit den 60er Jahren Fußgängerzone.

    https://www.haz.de/var/storage/im…lery_detail.jpg

    Im Vergleich dazu ein älteres Bild der Große Packhofstraße aufgenommen um 1900

    https://stadthistorie.info/bilder/415-gro…tr_1900.jpg.jpg

    Damals war die Große Packhofstraße noch keine Fußgängerzone, dort durfte auch Fahrzeugverkehr stattfinden. Ich weiß nicht, wie das damals geregelt war, dass es dort trotzdem von der Verkehrsnutzung der Straße her genau so aussieht, wie rund 70 Jahre später, als dort offiziell eine Fußgängerzone eingerichtet war.

    Auf einem dritten Bild der dicht mit Fußgängern bevölkerten Packhofstraße, vermutlich ebenfalls aus der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg, sind zwei am Straßenrand abgestellte Fahrräder zu sehen.

    https://i.pinimg.com/736x/44/a2/71/…b3faae05171.jpg

    Die Große Packhofstraße wurde vom Fußverkehr regelrecht besetzt. Eine der Hauptursachen dafür ist die starke Konzentration von Geschäften in der Straße. Die Verkehrsplaner der 60er-Jahre machten aus der Großen Packhofstraße und den umliegenden Straßen eine Fußgängerzone.

    Dafür gab es vermutlich zwei Gründe:

    1. Der starke Fußverkehr ist für die Geschäfte überlebenswichtig. Das große dicht konzentrierte Warenangebot kann nur dann in der hohen Konzentration angeboten werden, wenn sehr viele Menschen gleichzeitig Zugang dazu haben.

    Für diese Fußgängerzone wäre bereits eine Radverkehrsfreigabe nicht möglich, weil der Radverkehr deutlich mehr Verkehrsfläche benötigt als der Fußverkehr. Autoverkehr-Freigabe wäre der "finale Todesstoß", weil für so viele Autos dort erst recht kein Platz ist.

    2. Die meisten Fußgänger sind nicht von zuhause aus dort zu Fuß hin gegangen. Vermutlich auch um 1900 nicht. Damals gab es in Hannover schon seit mehreren Jahren eine elektrische Straßenbahn!

    In den 50er und 60er Jahren, als der Autoverkehr mehr und mehr zunahm, begann man mit dem Bau von Parkhäusern, als geräumte "Trümmergrundstücke", die als Behelfsparkplätze dienten, nicht mehr ausreichten. Außerdem sollten diese Grundstücke mit den "Behelfsparkplätzen" ja auch wieder bebaut werden.

    Außerdem wurden in großen Städten U-Bahn oder Hochbahnen oder unterirdische Stadtbahnstrecken gebaut. Die waren anders als die traditionellen Straßenbahnen kein Hindernis für den Autoverkehr und sie können große Menschenmassen unterirdisch transportieren.

    In diese Zeit der 50er und 60er Jahre begann zugleich eine massive Verdrängung von ÖPNV und Fußverkehr und Radverkehr von den Fahrbahnen. Nur in den innerstädtischen Fußgängerzonen war der Fußverkehr erwünscht, aber nicht der Radverkehr, der wurde auch dort verdrängt.

    Im Ergebnis steht heute eine vom Autoverkehr dominierte Verkehrsinfrastruktur. Eine Fußverkehrsinfrastruktur auf oft viel zu schmalen Bürgersteigen, besonders im ländlichen Raum, aber auch in vielen Städten, in denen Fußwege zugeparkt

    werden. Und eine Radverkehrsinfrastruktur, die irgendwo dazwischen angesiedelt ist und oft von beiden Seiten beargwöhnt wird. Zu regelrechten Anfeindungen kommt es dann, wenn der Radverkehr die Fahrbahn den Autofahrern streitig macht oder den Fußgängern den Fußweg streitig macht.

    In manchen Fällen kann dann eine Ausschilderung Fußweg, Radfahrer frei aushelfen. Besonders bei Baustellen-Umfahrungen. Auch ein Angebots-Hochbordradweg kann manchmal sinnvoll sein.

    Hochbordradwege die mit dem Radwegschild [Zeichen 237] [Zeichen 241-30]ausgeschildert sind oder gemeinsame Rad- und Fußwege [Zeichen 240]dagegen verschärfen das Problem, weil die Radverkehrsinfrastruktur damit weiter von den Fahrbahnen in einen oft unzureichenden "Zwischenraum" verdrängt wird.

    In Hannover-Nordstadt sorgt ein sogenanntes Taschenkonzept dafür, dass der Stadtteil nicht vom Durchgangsverkehr geflutet wird. Im Bereich Lutherkirche wirkt eine Fußgängerzone wie ein Riegel gegen den Fahrzeugverkehr. Für den Radverkehr ist es aufgrund der Ausschilderung [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]möglich, diesen Riegel zu durchfahren:

    Hier die Stelle im Satellitenfoto:

    https://www.google.com/maps/@52.38704…t/data=!3m1!1e3

    Baustellenausschilderung in der Falkenstraße:

    Hier die Stelle in einer googlestreetview-Aufnahme:

    https://www.google.com/maps/@52.36730…!7i13312!8i6656

    An der Falkenstraße gab es einmal einen verpflichtenden Radweg, der heute ein Angebotsradweg ist und der besonders von den Radfahrern genutzt wird, die die Fahrbahn mit den Straßenbahn-Gleisen und Fahrzeugverkehr mit Tempo 50 vermeiden.

  • Am Mainzer Rheinufer ist es offensichtlich erwünscht, dass an der Uferpromenade, auf der auch der Rheinradweg entlangführt, gemeinsamer Verkehr von Radfahrern und Fußgängern stattfindet. Dabei wird ausdrücklich dazu aufgefordert, dass der Radverkehr Schritttempo fahren soll:

    Hier die Stelle im Satellitenfoto:

    https://www.google.com/maps/@49.99168…t/data=!3m1!1e3

    Und hier ein Link zu einem streetview-Foto:

    https://www.google.com/maps/@49.99245…0!7i8192!8i4096

  • Hier liegt es nahe, eine Umschilderung durchzuführen.

    Der Weg führt direkt am Naheufer entlang durch die Stadt Bingen an der Mündung der Nahe in den Rhein. Im Bildhintergrund links ist bereits das Bingen gegenüberliegende Rheinufer zu sehen.

    Ausgeschildert ist ein gemeinsamer "Rad- und Fußweg".

    Diese Schild gab es 1971-1992 (laut Wikipedia Verkehrszeichentafel)

    https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel…,_StVO_1970.svg

    Alternativ gab es dazu das Schild mit den Fußgängern oben und dem Fahrradsymbol unten, also ein gemeinsamer Fuß- und Radweg.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel…,_StVO_1970.svg

    Irgendwann ist der Verkehrsverwaltung in Bingen wohl in den Sinn gekommen, die Radfahrer stärker zur Rücksichtnahme auf Fußgänger anzuhalten. Und es wurde ein "Schritt fahren" drunter gehängt.

    Hier wäre eigentlich ein [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] angebracht. Denn es ist für Radwanderer eine schöne Landschaft zu sehen, die sie verpassen würden, wenn sie dort zu schnell lang fahren würden, oder gar nicht mehr lang fahren dürften.

    Der Fußgängeranteil ist zwar in der Regel so gering, dass zusätzlich Radverkehr möglich ist. Allerdings ist der Weg eng und manchmal kurvig. Fußgängergefährdung muss reduziert werden. Und die Hecke müsste mal gestutzt werden.

    Mit der Ausschilderung [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] wäre dann auch klar, dass es kein straßenbegleitender benutzungspflichtiger Radweg an der Stefan-George-Straße ist.

    https://www.google.com/maps/@49.96126…t/data=!3m1!1e3

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (23. September 2020 um 06:33) aus folgendem Grund: "Fußgängergefährdung muss reduziert werden." eingefügt

  • Fahrradfahren auf Gehwegen, die für den Radverkehr freigegeben sind, muss stets mit großer Vorsicht und Rücksicht auf die Fußgänger geschehen.

    Ein Beispiel dafür, dass es einerseits Sinn macht, diese Option in bestimmten Fällen zu ermöglichen, andererseits aber auch den Radverkehr zur Benutzung der Fahrbahn anzuregen, ist die Bahn-Unterführung der Peiner Straße. (Siehe Foto!)

    Im Verlauf der Peiner Straße existiert ein Angebotsradweg. Auf der Peiner Straße gilt Tempo 50, auch im Bereich dieser Trogstrecke, die unter der Bahn drunter durchführt. Der Fußweg im Verlauf der Trogstrecke ist mit dem Zusatzschild Radfahrer frei ausgeschildert.

    Auf der Fahrbahn sind blaue Fahrradpiktogramme mit Richtungspfeilen aufgetragen, die Radfahrer*innen dazu ermuntern sollen, auf der Fahrbahn zu fahren. Vermutlich sollen besonders schnell fahrende Fahrradfahrer*innen auf dieser Trogstrecke dazu ermuntert werden, die Fahrbahn zu nutzen.

    Der Fußweg ist recht schmal und es gibt am Tiefpunkt der Trogstrecke auf dem Fußweg unübersichtliche Stellen, so dass ein Befahren mit einem höheren Tempo als Schrittgeschwindigkeit zu gefährlichen Begegnungen führen kann.

    Andererseits ist der Tiefpunkt der Trogstrecke noch einmal rund 2 m tiefer und wer kein hohes Tempo fahren will, kann keinen großen Schwung gewinnen beim Bergabfahren. Wer dagegen mit hohem Tempo auf der Fahrbahn in die Senke fährt, den treibt der Schwung nach Durchfahren der tiefsten Stelle wieder nach oben.

    Beide Wege zu ermöglichen, Fahren auf der Fahrbahn, und vorsichtiges Fahren mit Schrittgeschwindigkeit auf dem Gehweg, halte ich für eine gute Lösung an dieser Stelle.

    Allerdings frage ich mich, warum blaue Radverkehrs-Piktogramme verwendet werden, anstatt weiße zu benutzen, die vermutlich auch deutlicher sichtbar wären.

    Und die rot markierte Radfahrfurt könnte so umgearbeitet werden, dass deutlich wird, dass die Fahrbahnbenutzung ausdrücklich für den Radverkehr vorgesehen ist:

    Hier der googlemap-Link: https://www.google.com/maps/@52.34058…t/data=!3m1!1e3

    Und der streetview-Link: https://www.google.com/maps/@52.34042…!7i13312!8i6656

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (24. September 2021 um 00:28)

  • In Kassel habe ich nahe der Uni diese typische "Fußgänger-Verkehrsanlage" der 1970er-Jahre fotografiert, bei der der Fußweg, überwiegend im Tunnel, für den Fahrradverkehr freigegeben ist. Offensichtlich braucht es einen gesonderten Extra-Apell an die Radfahrenden, um auf die Rücksichtnahme hinzuweisen.

    In Anbetracht der Automassen, die die Kreuzung dominieren, halte ich es für richtig, den Fußgängertunnel auch für den Radverkehr freizugeben.

    Noch richtiger wäre es natürlich, den Autoverkehr drastisch zu reduzieren!

    Hier ein Link zu googlemap:

    Das Foto entstand an der Rampe links unten im Satellitenbild. Die Rampe, die von drei Säulen flankiert wird.

  • Was viele Fahrradfahrerinnen verärgert ist der uneinheitliche Flickenteppich, der viele Radverkehrsanlagen entwertet.

    Zum Beispiel hier im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode.

    Sieht ja zumindest auf dem ersten Blick auf der rechten Seite ganz gut aus:

    https://www.google.de/maps/@52.3381867,9.8151158,3a,75y,254.75h,67.25t/data=!3m7!1e1!3m5!1s508JSmfX6LjND9KP_WLiAw!2e0!6shttps:%2F%2Fstreetviewpixels-pa.googleapis.com%2Fv1%2Fthumbnail%3Fcb_client%3Dmaps_sv.tactile%26w%3D900%26h%3D600%26pitch%3D22.750194792352644%26panoid%3D508JSmfX6LjND9KP_WLiAw%26yaw%3D254.75295709210275!7i16384!8i8192?hl=de&coh=205410&entry=ttu&g_ep=EgoyMDI0MDkyMy4wIKXMDSoASAFQAw%3D%3D

    Nur ein paar Meter weiter wird der Radfahrstreifen unterbrochen, denn es beginnt eine Bushaltestelle:

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    www.google.de

    Dort wo die Bushaltestelle endet beginnt der Radfahrstreifen wieder. Diese Art der Radstreifen-Unterbrechung im Bushaltestellenbereich ist noch relativ selten, und wer das sieht,denkt zuerst mal was soll das denn, warum hört da einfach der Radstreifen auf.

    An der Stelle auf dem Foto gibt es dann aber auch gleich den nächsten Wechsel, nämlich auf den Hochbordradweg. Der hat zwar kein Blauschild [Zeichen 241-30], aber die Radwegefurtmarkierung ist für die allermeisten Fahrradfahrerinnen ein eindeutiges Indiz, dass es auf dem Hochbordradweg weiter geht.

    Möglich ist es aber auch, mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn zu fahren, was nach meiner Beobachtung eher selten vorkommt. Tempo 50, relativ viel Autoverkehr. Noch ca. 300 m weiter endet der Hochbordradweg und der Fußweg wird für den Fahrradverkehr freigegeben:

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    www.google.de

    Das kann man jetzt ganz doof finden (ich finde es selbst auch doof), dass dieser Fußweg für den Fahrradverkehr freigegeben ist. Aber so lange es keinen wirklich guten durchgehenden Radfahrstreifen oder Hochbordradweg gibt, ist das immer noch besser, als wenn der Fußweg keine Radverkehrfreigabe hat.

  • Du meinst, weil Radfahrer ansonsten auch ohne Radfreigabe auf dem Gehweg fahren würden? Somit ist das Gehwegradeln in Schrittgeschwindigkeit für diese Radfahrer dann zumindest legalisiert?

  • Du meinst, weil Radfahrer ansonsten auch ohne Radfreigabe auf dem Gehweg fahren würden? Somit ist das Gehwegradeln in Schrittgeschwindigkeit für diese Radfahrer dann zumindest legalisiert?

    Das ist diese ganz und gar einseitige moralinsaure ideologisch verbohrte Rhethorik, mit der manche Fahradfahrer*innen sich über die Realitäten hinwegsetzen und dabei nicht davor zurückschrecken ihre natürlichen Bundesgenossen (nämlich andere begeisterte Fahrradfahr*innen) in die Pfanne zu hauen. :(

    Halte ich nichts von. Ganz absurd finde ich es, wenn das dann noch so formuliert wird, als seien Fahradfahrrer*innen technisch gar nicht in der Lage Schrittgeschwindigkeit zu fahren, oder als sei es komplet weltfremd, von Fahrradfahrer*innen zu erwarten, dass sie die Verkehrsregeln kennen und einhalten. Da tun ausgerechnet manche Fahrradfahrer*innen so, als würden andere Fahrradfahrer*innen aus Unkenntnis oder Ignoranz, sich grundsätzlich darüber hinwegsetzen, dass mit dem Fahrrad nicht auf Gehwegen gefahren werden darf. Oder das die meisten Fahrradfahrer*innen, nicht wüssten, dass bei Fußwegen, die für den Radverkehr freigegeben sind gilt:

    "3. Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines gemeinsamen Geh- und Radwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgänger- und Radverkehr Rücksicht nehmen. Erforderlichenfalls muss der Fahrverkehr die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen."

    (Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1), Vorschriftzeichen, Abschnitt 5 Sonderwege, laufende Nummer 19) https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html

    Statt sich detailliert mit der Thematik zu beschäftigen und in diese Richtung Aufklärungsarbeit zu leisten, wird bisweilen von manche aktiven Radfahrer*innen so getan, als sei es grundsätzlich immer so, dass eine vollkommen dem Autoverkehr hörige Verkehrverwaltung die Fahrradfahrer*innen in der Form knechtet, dass dafür ungeeignete Fußwege für den Radverkehr freigeben werden, um dem Autoverkehr freie Bahn zu verschaffen. Das ist deshalb schlimm, weil diese pauschale Betrachtung nicht zutrifft, und mit einer solchen "Kriegserklärung" gegenüber der Verkehrsverwaltung der Gesprächsfaden abgeschnitten wird. Genau so unangebracht ist es, wenn Fahradfahrer*innen, die grundsätzlich jede Form dieses Angebotes [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] verachten, das genau so von allen andere Fahrradfahrer*innen erwarten. Das ist gewissermaßen ein Aufruf zum "Bildersturm", bei dem aber längst nicht alle Fahrradfahrer*innen mitmachen wollen.

    Schlimm ist natürlich auch, dass es zahlreiche Beispiele dafür gibt, dass Fußwege für den Fahrradverkehr freigegeben werden, obwohl sie dafür ungeeignet sind und es keine Notwendigkeit oder wichtigen Grund dafür gibt. In diesem Forum werden zahlreiche Beispiele genannt. In diesem Thread sollen Beispiele gezeigt werden, dass die gute und richtige Forderung Fußwege nicht für den Fahrradverkewhr freizugeben, sich nicht immer verwirklichen lässt und auch nicht zwangsläufig immer verwirklicht werden muss.

    In dem Beispiel Wülfeler Straße Garkenburgstraße ist klar, dass die allermeisten Fahrradfahrer*innen nicht die Fahrbahn benutzen werden in dem hier dargestellten Bereich:

    Wülfeler Str. · Hannover
    Hannover
    www.google.de

    Das streetview-Bild zeigt, dass der Fahrradverkehr eigentlich dazu verpflichtet ist, die Seite zu wechseln und den Zweirichtungsfahrradweg auf der in Fahrtrichtung gesehen linken Straßenseite zu benutzen.

    Street View · Google Maps
    Explore a place in a more immersive way in Google Maps.
    www.google.de

    Man könnte so argumentieren, dass es bedeutungslos sei, dass auf der rechten Seite [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] angeordnet ist. Man könnte so argumentieren, dass die Anordnung [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] gar nicht hätte erfolgen dürfen.

    Die Verkehrsverwaltung wiederum geht von einer so breiten und stark vom Autoverkehr auf mehreren Spuren befahrenen Straße aus, dass es gerechtfertigt ist, in Fahrtrichtung rechts zusätzlich zu dem einseitigen Zweirichtungsfahrradweg ein weiteres Angebot für den Fahrradvewrkehr zu schaffen, nämlich [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] .

    Ich hoffe es wurde deutlich, dass deine Frage,

    Du meinst, weil Radfahrer ansonsten auch ohne Radfreigabe auf dem Gehweg fahren würden? Somit ist das Gehwegradeln in Schrittgeschwindigkeit für diese Radfahrer dann zumindest legalisiert?

    in der Diskussion nicht weiter hilft. Ob Fahrradfahrer da weiter auf dem Gehweg fahren würden, wenn da das Zusatzschild "Radverkehr frei" abgehängt würde, oder ordnungsgemäß auf der anderen Seite den Zweirichtungs-Fahrradweg benutzen würden, kann man vermutlich erst beantworten, wenn das geschähe. Wünschenswert aus Radfahrer*innensicht wäre eine Fahrbahn auf der deutlich weniger Autoverkehr und ein stärker temporeduzierter Autoverkehr stattfände und die deshalb zum Fahrradfahren einlädt.

    Vorstellbar wäre auch beidseitig ein breiter Einrichtungs-Radfahrstreifen oder Hochbordradweg und die Möglichkeit, die jeweils andere Straßenseite ohne Wartezein oder mit nur geringer Wartezeit sicher zu erreichen. Das sollte aber nicht in der Form verwirklicht werden, dass der Straßenquerschnitt nach außen hin zunimmt, sondern nach innen hin die Autofahrspuren abnehmen.

    3 Mal editiert, zuletzt von Ullie (28. September 2024 um 11:29) aus folgendem Grund: Rechtschreibkorrekturen Streetview Link vergessen