Wir hatten das Thema ja schon. Die Übergänge Zulassungstechnisch sind völlig fluent.
Man kann jederzeit einen "Bus" wie Uli sie in der Regel als Beispiel verwendet auch als PKW zulassen.
Ein Wohnmobil ist ein Wohnmobil, ist ein Wohnmobil, ist ein Wohnmobil! Und wenn jemand sein Wohnmobil Camper oder Campingbus nennt oder sonst einen Begriff benutzt, um sein rollendes Hotelzimmer zu verniedlichen, das er dazu benutzt, um damit Urlaub zu machen, dann bleibt es trotzdem ein Wohnmobil. Mag sein, dass es mehr oder weniger große rollende Hotelzimmer gibt. Aber wie es Fahrbahnradler schon ausgeführt hat, können auch kleine Wohnmobile als Wohnmobile angemeldet werden. Warum sollte die Tatsache, dass ein Wohnmobil als Wohnmobil angemeldet ist, kein mitentscheidendes Kriterium dafür sein, innerhalb einer Anwohnerparkzone dafür eine besondere hohe Anwohnerparkgebühr zu erheben?
Für die vielen Reaktionen mit den nützlichen Hinweisen zum Selbstverständnis der Wohnmobilbesitzenden bin ich nichtsdestotrotz sehr dankbar. Denn das deutet auf das notwendige Feintuning hin, wenn es darum geht, hieb- und stichfeste Begründungen und Regelungen zu finden, die gestaffelte Anwohnerparkgebühren erfordern.
Für solche Spitzfindigkeiten wie, "mein Wohnmobil ist aber gar kein Wohnmobil, sondern nur ein Camper", habe ich wenig Verständnis. Meines Erachtens zeigt ein solches Gewinsel vor allem das schlechte Gewissen des Besitzers. Soll er doch sagen: "Ich habe ein Wohnmobil und ich stehe dazu, weil ich es toll finde, mit diesem Fahrzeug meinen Urlaub zu machen."
Da habe ich gar nichts gegen, wer so was gerne machen will, der soll es tun. Meine Kritik richtet sich dagegen, dass immer wieder von Autofahrenden in Diskussionen um Parkplätze, bzw. den Rückbau von Parkplätzen betont wird, dass die vielen Parkplätze alle (und am besten noch viel mehr) absolut nötig seien, und dass viele Menschen geradezu existenziell darauf angewiesen seien, weil sie ja täglich mit ihrem Auto zur Arbeit fahren müssten. Auch beim sogenannten "Notparken" wird gerne angeführt, dass man diese Form des Falschparkens doch nicht so krass überbewerten dürfe, da ja vielfach eine echte Notlage das Falschparken erzwinge. Ganz besonders krass finde ich, wenn diese Behauptung, von der Polizei oder kommunalen Ordnungskräften geäußert wird, um die eigene Untätigkeit zu verschleiern.
Und dann so was:
Ein Wohnmobil - so was nenne ich ein Wohnmobil, auch wenn es vielleicht Leute geben mag, die behaupten, es sei "nur" ein Campingbus - parkt in einer verkehrsberuhigten Zone, in der keine Parkflächen markiert sind, wo also gar nicht geparkt werden darf. Zudem behindert das Wohnmobil die Sicht auf das Tempo-30-Zone-Schild und verengt den Verkehrsraum für Fußgänger .
Wer sich ein Wohnmobil leisten kann, mit dem er in den Urlaub fährt, der sollte sich auch einen Stellplatz leisten können, der für rund 50 bis 100 Euro zu haben ist. Leider ist es schwer, grundsätzlich das Parken mit dem Wohnmobil im Öffentlichen Raum zu unterbinden. Aber in einer Anwohnerparkzone sollten für Wohnmobile so hohe Gebühren gelten, dass es den Wohnmobilbesitzenden leichter gemacht wird, sich für einen privaten Stellplatz zu entscheiden.