Beiträge von Ullie

    Besonders interessant ist der erste Punkt aus deiner Quelle:

    "E-Roller sollen nicht mehr ungeordnet auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und auf öffentlichen Plätzen abgestellt werden dürfen. Stattdessen sind feste Verleihstationen und gekennzeichnete Bereiche vorgesehen."

    Nur was nutzt es denn den Fußgängern, wenn diese gekennzeichenten Bereiche die Verkehrsfläche für den Fußverkehr einschränken. Dann doch lieber einige Autoparkplätze umwandeln in Elektro-Tretrollerparkplätze.

    Leider haben sich die Kommunen anscheinend noch nicht damit beschäftigt, ob Elektro-Tretroller auch Fußgängerbereiche befahren dürfen können sollen, die für den Radverkehr freigegeben sind. In der von dir angegebenen Quelle habe ich dazu jedenfalls nichts gefunden.

    Hier ein Beispiel aus Hannover:

    Fußwege mit Radverkehrfreigabe werden oft von langsam fahrenden Radfahrern benutzt, die zum Teil deutlich langsamer fahren als die E-Tretroller.

    Viele E-Tretrollerfahrer jedoch scheinen sich als Fußgänger zu fühlen, denn sie benutzen häufiger den Fußweg und fahren manchmal auch unerlaubt in Fußgängerzonen. Außerdem wurde anfangs ja darüber diskutiert, ob die Fußwege für den Elektro-Tretrollerverkehr freigegeben werden sollen.

    Meines Erachtens muss ganz klar sein, dass [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] keinesfalls bedeutet, dass dort auch Elektro-Tretroller fahren dürfen!

    Das ist auf Grundlage der gegenwärtigen Rechtslage auch so geregelt:

    In §10, Abs 1 der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung werden die Flächen aufgezählt, auf denen Elektrotretroller fahren dürfen:

    - baulich angelegte Radwege, darunter auch gemeinsame Geh- und Radwege [Zeichen 237][Zeichen 240]

    - die dem Radverkehr zugeteilte Verkehrsfläche getrennter Rad- und Gehwege [Zeichen 241-30]

    - sowie Radfahrstreifen [Zeichen 237]

    - Fahrradstraßen [Zeichen 244]

    - verkehrsberuhigte Bereiche [Zeichen 325.1]

    Dort wird nicht aufgelistet, dass Elektrotretroller auf einem Fußweg fahren dürfen, der für den Radverkehr freigegeben ist! [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]

    Ich befürchte allerdings, dass trotz dieser offensichtlich eindeutigen Rechtslage den Ordnungskräften nicht klar ist, wie sie sich in dieser Frage verhalten sollen. Und den Nutzern ist es vermutlich erst recht nicht klar, dass sie mit ihren Elektro-Tretrollern nichts auf Fußwegen verloren haben. Auch nicht auf solchen Fußwegen, die für den Radverkehr freigegeben sind.

    Aber wer weiß? Vielleicht habe ich ja auch irgendetwas übersehen oder überlesen?

    Anfangs war ja angedacht, das Fahren mit den Elektrotretrollern auch in Fußgängerzonen und auf Fußwegen zuzulassen. Die Regelung, dass Elektrotretroller auf Radwegen fahren sollen, die wurde ja durchgesetzt im Interesse der Fußgänger. Die Elektrotretroller sollten aus dem Fußgängerbereich verbannt werden. Ich befürchte man hat da ganz einfach viele Dinge nicht zu Ende bedacht. Und jetzt dürfen mal wieder diejenigen, die vor Ort ein Minimum an Verkehrssicherheit gewährleisten sollen, sich um die Details kümmern.

    Der von mir fotografierte Bereich ist von Straßenbahngleisen durchzogen und um Fußgänger und sich selbst nicht unnötig zu gefährden, fahren viele Radler auch zwischen den Gleisen. Ein Rillengleis zu kreuzen ist mit dem Fahrrad einigermaßen gefahrlos möglich, wenn man es bewusst macht und auf einen möglichst stumpfen Winkel achtet. Auf meinem Foto fahren die beiden Radler allerdings nicht zwischen den Gleisen, denn es stehen kaum Fahrgäste an der Haltestelle.

    Wie gut kann man mit einem Elektro-Tretroller Rillengleise überfahren? Bzw. wie hoch ist dabei die Sturzgefahr. Hat das mal wer ausprobiert?

    Du allein bestimmst also, was "ausreichend" ist...!? :rolleyes:

    Ich habe mehrfach gute Gründe dargelegt, warum deutlich niedrigere generelle Höchstgeschwindigkeiten sinnvoll sind.

    Was bitteschön habe andere dargelegt, um das Festhalten an der unbegrenzten Raserei zu rechtfertigen?

    Zur Erinnerung: "Ein generelles Tempolimit auf Autobahnen ist gegen jeglichen Menschenverstand"

    Ganz ähnlich hatte man übrigens auch mal gegen das heute geltende generelle Tempolimit von 50 km/h innerorts argumentiert.

    Und übrigens auch gegen das geltende Tempolimit von 100 km/h auf Landstraßen.

    Warst du damals auch bei denen, die den Initiatoren vorwarfen, bei ihnen fielen "sämtliche Hemmungen"? Oder wärest du an deren Seite gewesen? (Ist ja immerhin schon ein paar Jährchen her.) Oder würdest du in Frankreich an der Seite derjenigen kämpfen, die vehement gegen ein generelles Tempolimit von 80 km/h auf Landstraßen ankämpfen?

    Hier mal ein Zitat aus der Autozeitung vom 21.6.18:

    "Pierre Chasseray von dem Verband "40 Millionen Autofahrer" bezweifelt, dass allein ein reduziertes Tempolimit die Straßen sicherer mache. Man müsse auch an der Infrastruktur arbeiten und die Unfallursachen jeder einzelnen Straße analysieren. Pendler sind der Meinung, dass die Regierung die Autofahrer nur ausnehmen wolle, indem sie mehr Geld durch Blitzer einnehme." https://www.autozeitung.de/tempolimit-frankreich-192632.html

    Die Strategie ist doch offensichtlich: Die Auto-Infrastruktur ausbauen, noch schneller machen!

    Den Autofahrer mit tückischen, vulgärpopulistischen Parolen füttern, um sie gegen ein Herabsetzung des Tempolimits aufzustacheln.

    Willst du dir von so Leuten wie Pierre Chasseray diktieren lassen, dass Autos gefälligst so schnell zu rasen haben, wie das Gaspedal das hergibt?

    Zurzeit ist es doch so, dass die wenigen, die von der ungezügelten Auto-Raserei profitieren, bestimmen, was "ausreichend" ist.

    Ein nachhaltige Mobilitätsstruktur, die allen Menschen Mobilität ermöglicht, ist damit nicht zu erreichen.

    In dem Spiegel-Artikel ging es darum, dass älteren Autofahrern das Autofahren verboten werden soll. Dazu sagte ich, dass sei viel zu kurz gedacht, weil das Autofahren, so wie es zur Zeit stattfindet zu viele Menschenleben kostet.

    Deshalb ist es notwendig Mechanismen zu entwickeln, die sukzessive dazu führen, dass überflüssige und unsinnige Autofahrten nicht mehr stattfinden. So ein Verbot funktioniert nicht auf direktem Weg, aber es funktioniert nach bewährtem Muster dadurch, dass die Autoverkehrsinfrastruktur stark reduziert wird und ÖPNV und Fahrrad-Fahrangebote ausgebaut werden.

    Um damit anzufangen muss man nicht brachiale "Verbotsorgien" veranstalten, die du da anscheinend befürchtest.

    Auf vielen Landstraße zum Beispiel gilt bereits heute auf vielen Abschnitten Tempo 70. Das sind nur 10 km/h schneller als Tempo 60, die ich für sinnvoll halte.

    In Deutschland gilt jedoch ein generelles Tempolimit von Tempo 100 auf Landstraßen. Das hat zur Folge, dass Landstraßen sukzessive begradigt, mit Brückenbauwerken versehen werden, breiter gebaut werden, Kreuzungen ausgebaut werden und - ja - manchmal auch mit einem seperaten Fahrradweg versehen werden, um Tempo 100 als Höchstgeschwindigkeit zu ermöglichen. Das ist eindeutig der falsche Weg.

    Kannst du mir in diesem Punkt wenigstens zustimmen?

    Tempo 60 ist die Geschwindigkeit, die ein Omnibus mit Fahrgästen auf den Stehplätzen maximal fahren darf. Wenn du willst, dass eine Verkehrswende zum ÖPNV (und Fahrrad) hin stattfindet, dann muss das die Geschwindigkeit auf Landstraßen sein, die maximal gefahren werden darf. Denn auf diesem Weg schiebst du eine Entwicklung an, die die Revitalisierung von Bahnstrecken und den Neubau von Bahnstrecken begünstigt. Auf Bahnstrecken ist es nämlich gefahrlos möglich ein höheres Tempo als 60 km/h zu fahren. In der Regel fahren in Deutschland Regionalexpresszüge Höchstgeschwindigkeiten von 120 km/h. Zum Teil auch schneller.

    Einen Aufschrei der Autofahrerschaft wirst du immer haben, wenn es darum geht, dem Auto Verkehrsfläche streitig zu machen. Selbst als in Hannover vor rund 50 Jahren die Fußgängerzone gebaut wurde, gab es massive Proteste der Autofahrerschaft. Der innerstädtische ÖPNV hat jedoch bereits heute das Potenzial, private Autofahrten in die Innenstadt komplett überflüssig zu machen! Das wird im Prinzip auch von niemandem bestritten. Nur wenn es an die Umsetzung geht, setzen sich oft diejenigen durch, die ihr eigenes schmutziges machtpolitisches Süppchen kochen wollen, indem sie Ängste schüren, die nur den Grund haben, das eigene Wahlergebnis aufzupolieren, indem auf Autofahrerstimmen abgezielt wird.

    [Zeichen 267] Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht in die Fahrbahn einfahren, für die das Zeichen angeordnet ist.

    Das ist sehr eindeutig formuliert!

    Und was heißt das zum Beispiel für diese Straße:

    Hier die googlestreetview-Perspektive: https://www.google.de/maps/@52.36715…6thumbfov%3D100

    Dürfen da jetzt Elektro-Tretroller reinfahren oder nicht?

    Schließlich hängt da nicht dieses Schild: https://www.dvr.de/html/verkehrsr…f-frei_0010.jpg

    Ich bin ja echt mal gespannt. Bisher habe ich mehr elektrische Skateboards als diese neuen Roller gesehen.

    Elektrische Skateboards habe ich in Hannover auch schon gesehen. Bei denen, die ich gesehen habe hatte der Fahrer ein Steuergerät in der Hand. Ansonsten sah es beinahe so aus wie ein ganz gewöhnliches Skateboard. Die sind jedoch nach meiner Einschätzung für den Betrieb auf öffentlichen Verkehrsflächen verboten, denn in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung §1, Satz 1, Nr. 2 steht, "eine Lenk- oder Haltestange von mindestens 500 mm für Kraftfahrzeuge mit Sitz und von mindestens 700 mm für Kraftfahrzeuge ohne Sitz sind vorgeschrieben."

    Die Diskussion, die da vom Spiegel auf dem Hintergrund dieses Unfalles losgetreten wird, geht in die falsche Richtung. Es geht nicht darum altersbedingte Einschränkungen für das Autofahren einzuführen, sondern es geht darum, das private Autofahren generell zu verbieten und für wirtschaftliche Zwecke nur ganz eng umrissene Ausnahmen zuzulassen, die jedoch gleichzeitig damit weiter eingschränkt werden, in dem Umfang, wie weniger gefährliche Alternativen entwickelt werden.

    Gleichzeitig sind deutliche niedrigere generelle Tempobeschränkuungen notwendig. Das Foto zeigt eine Landstraße. Da gilt ein generelles Tempolimit von Tempo 100. Tempo 60 wäre dagegen völlig ausreichend.

    Die Forderung nach einer autofreien Innenstadt wurde auch offiziell formuliert an die Stadtverwaltung gerichtet:

    "Konkret wünschen sich die Aktivisten, dass vom Flughafen Hannover Langenhagen keine Inlandsflüge mehr starten. In der Innenstadt der Landeshauptstadt sollen ab 2022 keine privaten Autos mehr fahren dürfen und in der Umweltzone sollen Autos mit Verbrennungsmotoren ab 2030 verboten werden." Quelle: NDR vom 23.8.2019 https://www.ndr.de/nachrichten/ni…rfuture402.html

    Hinweis: Die Umweltzone ist eine seit rund 10 Jahren in Hannover und anderen Städten installierte bewehrte Maßnahme zur Senkung von Luftschadstoffen. Zwar konnte die Stickoxid-Belastung damit nicht wirksam eingedämmt werden. Das lag aber nicht an der Maßnahme selbst, sondern an der Betrugs-Software, die von den Autoherstellern installiert wurde. Die Feinstaub-Belastung konnte reduziert werden.

    Eine Karte der Umweltzone Hannover findet man auf der offiziellen Internetseite der Stadt Hannover:

    https://www.hannover.de/var/storage/im…_image_full.jpg

    Wo kein

    Ich bezog die Kühe nicht aufs Grillgut, sondern genau auf den Umstand, dass bestimmte Tiere solche Roste nicht überqueren :)

    Andernorts verwendet man statt Bodenreste Türen, um die Tiere dran zu hindern abzuhauen:

    In der Mitte des "Verbot für Fahrzeuge aller Art" [Zeichen 250] steht geschrieben: "Durchfahrt nur mit Erlaubnisschein Küstenschutz"

    Wo krieg ich jetzt am Sonntagmittag am Elbdeich in der Nähe von Glückstadt einen Erlaubnisschein Küstenschutz her, damit ich meine Fahrradtour fortsetzen kann?

    Die Lösung steht im Kleingedruckten:

    Ich muss auf "eigene Gefahr" weiterfahren.
    Soll wohl heißen, dass ich nicht erwarten darf, dass irgendwer die Schaf-Küddel aus dem Weg geräumt hat.

    Wie soll denn das in der Praxis überhaupt gehen?

    Meine Reisegeschwindigkeit liegt bei ca. 30-35 km/h. So dünn kann sich so ein Rollerfahrer gar nicht machen, dass er mich nicht behindert.

    Und "Behinderung" ist ja äußerst niederschwellig definiert.

    Ganz am Rand: Ich muss echt aufpassen, dass ich als Fußgänger nicht irgendwann mal so einen vom Roller haue. Radfahrer auf dem Gehweg sind ja oft schon die Pest. Aber viele Fahrer dieser Dinger schießen echt den Vogel ab.

    Man könnte aus dieser Vorschrift aber auch ablesen, dass deutlich breitere Fahrbahnen für den Radverkehr zur Verfügung gestellt werden müssen, so dass ein gegenseitiges Behindern ausgeschlossen ist. Aber der Radfahrer ist ein duldsames Wesen. Vom Auto lässt er sich schließlich auch tagtäglich behindern. Da steckt noch irgendwie die längst überholte Verkehrsregel im Hinterkopf, was ein Motor hat, hat Vorfahrt (Motorkraft vor Muskelkraft).

    Ganz am Rand: Ich muss echt aufpassen, dass ich als Fußgänger nicht irgendwann mal so einen vom Roller haue. Radfahrer auf dem Gehweg sind ja oft schon die Pest. Aber viele Fahrer dieser Dinger schießen echt den Vogel ab.

    Du bist jetzt aber nicht ein enger Mitarbeiter von Roland Stempel vom Fachverband Fußverkehr Berlin?

    https://youtu.be/z2-7cRimafE?t=14

    Der Link führt zu diesem Film: E-Scooter vs. Fußgänger - Kampf um die Straße (SPIEGEL TV)

    In dem Film wird darüber berichtet, dass der Fachverband ein Scooter-Verbot auf Gehwegen auf den Weg gebracht hat.

    Leider wird das nicht weiter ausgeführt, denn es ist ja bereits nach der jetzigen Rechtslage bereits verboten, mit dem Elektro-Tretroller den Fußweg zu benutzen. (Oder gelten da in Berlin andere Gesetze?)

    Vielleicht bezieht sich das Elektrotretrollerverbot, das im Film erwähnt wird, aber auch auf das Abstellen der Fahrzeuge?

    Heute war mal wieder Fridays for Future-Demo in Hannover angesagt.

    Viele tausend überwiegend junge Menschen sind gekommen. Aber auch immer mehr "Oldies" sind dabei.

    Hier zwei Plakate, die sich mit dem Thema Verkehr auseinandersetzen und die mir aufgefallen sind:

     

    Die erste Stadträtin (stellvertretend für den vakanten OB) empfing die Demonstrant*innen am Rathaus und nahm einen Forderungskatalog entgegen. In einer Rede betonte sie, dass manche andere Städte ja bereits ein fixes Datum festgelegt hätten, ab dem Verbrennerautos verboten sein werden. In Hannover sagte sie weiter, baue VW inzwischen Elektroautos.

    Das kam bei vielen Demonstrant*innen nicht gut an, denn die negative CO2-Bilanz auch von Elektroautos ist hinreichend bekannt. Und auch das damit keine Verkehrsprobleme gelöst werden.

    in der Berichterstattung über die Demo wurde thematisiert, dass einzig der grüne OB-Kandidat Belit Onay, sich für eine autofreie Innenstadt ausgesprochen hat.

    Und Sprüche wurden auch skandiert:

    "Leute lasst das Auto stehn, eure Füße sind zum Gehen!"

    "Keiner hat das Recht, ein SUV zu fahren!"

    "Motoren aus, Fahrräder raus!"

    "Was ich gerne hätte: Autofreie Städte!"

    "Ihr könnt auch Fahrrad fahr'n, ihr könnt auch Fahrrad fahr'n, ihr könnt, ihr könnt, ihr könnt auch Fahrrad fahr'n ..."

    Wo ich gerade die Verordnung vor mir habe:

    Vielleicht sollten wir Radfahrer dagegen lautstark protestieren? Das lässt sich nämlich ganz schnell umformulieren:

    Also dieser Satz, "Wer ein Elektrokleinstfahrzeug führt, muss schnellerem Radverkehr das Überholen ohne Behinderung ermöglichen.", macht mir wenig Kopfzerbrechen. Wer das Maximum aus seinem Roller rausholt, der wird wohl eher mich überholen anstatt dass ich den Elektro-Tretroller überhole.

    Deiner Befürchtung, dass nämlich jemand auf die Idee kommt, diesen Satz in die StVO aufzunehmen, "Wer ein Fahrrad fährt, muss schnellerem KFZ-Verkehr das Überholen ohne Behinderung ermöglichen.", möchte ich entgegenwirken. Deshalb schlage ich vor: "Wer einen Elektro-Tretroller fährt, der darf damit niemanden überholen, der auf einem Fahrrad fährt." Und das können wir dann gerne von Elektro-Tretrollern auf Autos übertragen!

    Aber jetzt noch mal im Ernst:

    In der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung steht ja tatsächlich: "§ 11, Allgemeine Verhaltensregeln, (1) Wer ein Elektrokleinstfahrzeug führt, muss einzeln hintereinander fahren, ..." https://www.dvr.de/verkehrsrecht/ekfv/1-15.html

    Das heißt auch in einer Fahrradstraße, in der Fahrradfahrer*innen nebeneinander fahren dürfen, dürfen Elektrotretrollerfahrer*innen das nicht!

    Und dann steht da ja auch noch in der StVO: §2, Abs. 4: "Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird." https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html Dieser Satz ist etwas unglücklich formuliert, weil man denken könnte, man müsse mit dem Fahrrad einzeln hintereinander fahren. Tatsächlich verhält es sich jedoch so, dass man sehr wohl nebeneinander mit dem Fahrrad fahren darf, wenn man damit keinen behindert. Nähert sich ein weiteres Fahrzeug, so dass es zu einer Behinderung kommen könnte, muss man ggf. hintereinander fahren. Meistens ist ja eine Fahrbahn breit genug, um ohne zu stören nebeneinander fahren zu können mit dem Fahrrad.

    Mit den Fahrrad ja - aber nicht mit dem Elektro-Tretroller, denn deren Fahrer*innen sind wie die anderer KFZ dazu verpflichtet, hintereinander zu fahren.

    Zur Klagebefugnis eines Radfahrers gegen Schutzstreifen für Radfahrer gab es letztes Jahr was vom OVG Lüneburg: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal…l&showdoccase=1

    Dr. Dietmar Kettler (möge er in Frieden ruhen) hat sich hier dazu geäußert: https://fahrradzukunft.de/27/schutzstreifen-klagebefugnis/

    In den Niederlanden ist die Benutzungspflicht eines Schutzstreifens, nach dem was ich darüber gelesen habe, so geregelt:

    "Nur durch andere Pflasterung oder rote Farbe mit gestrichelter Grenzlinie gekennzeichnete Streifen am Fahrbahnrand ohne Fahrradpiktogramme sind keine benutzungspflichtigen Radfahrstreifen, sondern Suggestivstreifen ohne rechtliche Verpflichtungen."

    https://de.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsanlage

    Neben den Suggestivstreifen gibt es aber auch benutzungspflichtige Streifen am Fahrbahnrand.

    "„Fietsstrooken“ (Radfahrstreifen) haben Breiten bis zu 2,00 m und werden rot eingefärbt und mit Piktogramm markiert. Sofern sie mit einer unterbrochenen Linie markiert sind, dürfen sie bei Bedarf von Kfz überfahren werden, um etwa zu einem Parkstand zu gelangen. Es darf dort jedoch nicht gehalten und geparkt werden. Wenn sie mit einer durchgezogenen Linie markiert sind, ist auch ein Überfahren nicht erlaubt, diese Streifen sind allein Radfahrenden vorbehalten."

    Quelle: Schutzstreifen außerorts Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern von 2015

    https://www.regierung-mv.de/static/Regieru….%20Anlagen.pdf , Seite 28

    Das Bundesverkehrsministerium hatte la vorgeschlagen, das Halten auf Fahrradschutzstreifen zu verbieten. Damit würde das deutsche Schutzstreifen-Modell näher an das niederländische heranrücken.

    "Parken in zweiter Reihe, auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen soll demnach künftig bis zu 100 Euro Strafe kosten. Bisher sind es 15 bis 30 Euro. Auch das dreiminütige Halten auf Schutzstreifen soll demnach künftig nicht mehr erlaubt sein."

    Tagesspiegel vonm 15.8.19

    https://www.tagesspiegel.de/politik/scheue…e/24906448.html

    Ich habe gestern mit meinem (Nicht-E-)Tretroller zum ersten mal einen E-Scooter vor mir gehabt, und überholt 8) Bergauf fuhr das Ding schätzungsweise nur 18 km/h, da konnte ich minimal aufholen, bergab dann problemlos überholen.

    Ich muss gestehen, dass ich nur selten mal einen (Nicht E-)Tretroller ausprobiert habe. Kann man denn beim (Nicht E-)Tretroller problemlos Handzeichen geben? Du verfügst doch dazu bestimmt über Erfahrzungswerte.

    Bei E-Tretrollern scheint das jedenfalls nicht so leicht möglich zu sein: "Die Scooter lassen sich nicht mit einer Hand steuern. Handzeichen vor dem geplanten Abbiegen sind deshalb kaum möglich – schon gar nicht, wenn man sich dabei noch nach hinten umdreht.", heißt es in einem Fahrtbericht auf Techbook vom 21.6.2019 https://www.techbook.de/easylife/escoo…fahrungsbericht

    https://emag.hamburger-wochenblatt.de/titles/hamburg…ons/455/pages/6

    Ich an seiner Stelle hätte darüber geschimpft, dass 4 Stationen mit der Bahn in Hamburg kein Nahbereich mehr sind, sondern schon so viel kosten wie 40 km quer durch Hamburg, und ich wäre auf der Fahrbahn gefahren, aber er hier ... outet sich als Autobesitzer, für den 3,30 für ein Ticket »durchaus viel Geld« sind, und er fordert, dass »Fahrradwege ausgebaut werden«.

    Och jo ...

    Interessanterweise spielt der Autor auf den Elektroroller-Trend an. Da schau ich mir doch mal da die Preise an: https://www.abendblatt.de/hamburg/articl…nt-hamburg.html

    Registrierungsgebühr: 1 Euro + 15 bis 20 Cent pro Minute (je nach Anbieter) macht bei 20 Minuten nochmal 3 bis 4 Euro oben drauf.

    Hm:/!

    Motorbetriebene Fahrtmöglichkeit in Hamburg mit Sitzplatz (jenachdem, manchmal auch nur Stehplatz) und Dach über dem Kopf ist billiger als Stehplatz unbedacht.

    Auch in Hannover gilt der Nahbereich in den Stadtbahnen nur für drei Stationen, in den Omnibussen 5 Stationen. Das Einzelticket (für mehr als drei Stationen) kostet 2,80 Euro, das Tageseinzelticket ist so teuer wie zwei Einzeltickets und kostet 5,80 Euro.

    Ich schreibe das, weil ich wenig davon halte, den ÖPNV pauschal billiger zu machen, wie es häufig gefordert wird.

    In dem Text zu dem Bild heißt es:

    Ein Zeuge meldete das Rad, das leicht beschädigt und ohne Kennzeichen in Nähe einer Baustelle abgestellt war.

    Muss den ein solches Quattrocvycle ein Kennzeichen haben?

    Ich habe mich das schon manchmal gefragt, wenn ich diese Fahrzeuge gesehen habe:

    "Charly" ist ja wohl kaum ein amtliches Kennzeichen.