Beiträge von Ullie

    Das momentan für die zivile Nutzung zugängliche GPS-System ist für so etwas viel zu ungenau. Natürlich kann man ungefähr abschätzen, ob man sich in einer Fußgängerzone befindet oder in einer anderen Straße, aber zur Abschätzung, ob du auf einem Seitenstreifen stehst oder daneben reicht es dann eben nicht. Da müsste man wohl mit optischen Maßnahmen arbeiten.

    Bezogen jetzt auf Tretroller oder PKW?

    Und das sind die Plakate 2020:

    Immerhin eine Tretrollerfahrerin.

    Kinder als Fahrradfahrer*innen sind anscheinend noch immer nicht bei den Plakatmachern angekommen.

    Wie findet Ihr die Motive?

    Ich finde bei den ersten beiden, Mädchen mit Tretroller, Junge mit Handy, kommen die Autofahrer zu gut bei weg. Besonders bei dem Tretrollermotiv sieht es so aus, als habe der LKW-Fahrer keine Chance, das Mädchen auf dem Tretroller zu sehen. Eigentlich müsste er das Mädchen über den Rampenspiegel sehen können.

    Und hätte beim dritten Plakat der Motorradfahrer nicht längst seinen Fuß auf der Erde haben müssen?

    Die Plakataktion ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Region Hannover zur Verkehrssicherheit.

    https://www.hannover.de/Leben-in-der-R…lichkeitsarbeit

    Das mit den Abfahrten ist aber kein Kriterium, da bei den Radwegen oft keine Logik da ist. Ein autonom fahrendes regeltreues Autos ist verglichen mit einem regeltreuen autonomen Fahrrad eine Programmieraufwärmübung....

    Ein Auto ist erst mal ein Auto mit jemandem der drin sitzt.

    Ein Fahrradfahrer ist erst mal ein Fahrradfahrer (oder eine Fahrradfahrerin) also derjenige oder diejenige Person, die drauf sitzt und nicht so sehr, das, worauf die Person sitzt.

    Viele finden das nicht gut und fordern stattdessen, dass gefälligst alle Fahrradfahrer immer gleich fahren sollen und viele mögen es gar nicht, auch viele Radfahrer nicht, wenn mehrere Optionen sich auftun und es manchmal zwei bis drei regelkonforme Möglichkeiten zum Weiterfahren bestehen. (Und dann vielleicht noch ein paar Optionen, die nur eingeschränkt regelkonform sind oder in denen die Regeln ungewöhnlich umgesetzt werden.)

    Vermutlich ist es deshalb einfacher, ein "regeltreues" Auto zu programmieren, beim Autofahren gibt es weniger viele Möglichkeiten für regelkonformes Verhalten.

    Auch das wird demnächst ein findiger Anwalt durchprügeln, dann ist der Anarchie im Straßenverkehr endlich Tor und Tür geöffnet. Es gilt dann offiziell das Rech der Stärkeren. :(

    Das verteilen von Bußgeldern ist möglicherweise ein zu "stumpfes Schwert" um besonders den Schwächeren Teilnehmern am Straßenverkehr Gerechtigkeit zu verschaffen.

    Dabei gibt es sehr viel wirksamere Maßnahmen als Bußgelder. Siehe zum Beispiel Wien: Dort gab es immer wieder Ärger mit Tretroller-Fahrern. "Der erste Bezirk hat im Dezember mit den E-Scooter-Anbietern eigene Bestimmungen ausverhandelt. Dabei ging es vor allem um Abstell- und Geschwindigkeitsbestimmungen. In vielfrequentierten Zonen müssen etwa die Gefährte automatisch auf Schrittgeschwindigkeit gedrosselt werden. Das betrifft etwa den Stephansplatz oder den Graben. (red, 23.1.2019)

    Was bei Elektro-Tretrollern machbar ist, dass sollte doch eigentlich bei einem PKW kein Problem sein. Versucht jemand seinen PKW auf einem Radfahrstreifen abzustellen oder einem Schutzstreifen, dann beginnt das Fahrzeug zu hupen und zu blinken. Und man kann es nicht abschließen.

    Hat das Auto die jeweils gültige zulässige Höchstgeschwindigkeit erreicht, dann kann es nicht weiter beschleunigt werden.

    Moin,

    der Hochbordradweg ist nicht benutzungspflichtig. In 95% aller Städte wäre der das natürlich wegen dem vielen Verkehr auf der Fahrbahn (Hallo, das ist 'ne 4-Spurige Ausfallstraße!?!?), aber Hamburg scheint hier zumindest in dieser Hinsicht manchmal Vorreiter zu sein.

    Da bin ich jetzt auch mal ganz gewohnheitsmäßig von ausgegangen, dass es ein benutzugspflichtiger Radweg sei, der sich da anschließt ab nach der Bushaltestelle.

    Auf dem googlestreetview-Bild von 2008 kann man ja sehen, dass damals eine Weglänge von 20 m angegeben war für [Zeichen 240].Hinter der Bushaltestelle war dann wieder getrennter Fuß und Radweg ausgeschildert.[Zeichen 241-30]

    https://www.google.com/maps/@53.61855…!7i13312!8i6656

    Die spannende Frage scheint mir:

    Ist es erlaubt das kurze Wegstück im Bushaltestellenbereich noch mit einer Trennlinie zu versehen, die ziemlich genau direkt vor dem Wartehäuschen verläuft. Sozusagen nachträglich den einst benutzungspflichtig angelegten Radweg bereits vor der Bushaltestelle beginnen zu lassen. Wenn das zulässig ist, dann kann natürlich [Zusatzzeichen 1022-10]da stehen bleiben. Wenn nicht sollte dort [Zeichen 239] dazukommen und nach den 20 m Bushaltestellenbereich kommt dann das Schild [Zusatzzeichen 1022-10] ohne das Fußwegschild.

    Oder man sieht das alles ein bisschen "lässiger" und hat halt aus Versehen das Schild ein bisschen zu weit vorne aufgestellt. Spart zumindest einen Schildermast. Und mit dem Rad einen Fußgänger anfahren, das wird da so oder so hoffentlich nie vorkommen. Zumal wenn irgendwann der Radverkehr auf einem Radfahrstreifen auf der Fahrbahn geführt wird. Hoffentlich wird dafür die rechte Fahrspur zum Radfahrstreifen umgebaut.

    Dann würde der Radfahrstreifen im Bushaltestellen-Abschnitt vermutlich unterbrochen werden.

    Ich wüsste auch nicht, wie man ein "Ende" dieses Abschnittes verständlich beschildern könnte, [Zusatzzeichen 1022-10][Zusatzzeichen 1012-31] könnte da zu Irritationen führen.

    ja, Quelle musst Du nicht angeben.

    Man könnte vielleicht den Abschnitt an der Bushaltestelle anders gestalten? Radweg hinter das Wartehäuschen verlegen. Mit dem Fußweg rechts daneben. Die Bürgersteigkante müsste dann deutlich weiter in den jetzigen Fahrbahnraum hinein verschoben werden. Ich habe mal dein Bild entsprechend umgestaltet:

    Wenn man dann [Zusatzzeichen 1022-10] aufstellt, dann wäre klar, dass sich das nur auf den rot gefärbten Bereich bezieht. Und man könnte dann auch noch legal auf der Fahrbahn mit dem Rad fahren.

    Das ist ein Punkt den ich hinterfragen möchte. Man muss nicht überall überholen. Klar ist es schön wenn es gefahrlos möglich ist, wenn nicht fahre ich halt hinterher. Genauso wenig wie ich eng von PKWs überholt werden möchte, halte ich das auch mit anderen Radfahrern. Wenn es nicht geht muss auf eine passende Gelegenheit gewartet werden, in der STVO gibt es nirgends ein "Recht auf jederzeit überholen".

    Vielleicht muss man nicht immer und überall überholen können, aber wenn dort zwei Fahrspuren (je Richtung) für Autos sind, auf denen Fahrzeuge fahren, die so breit sind, das zwei Leute nebeneinander sitzen können, das aber meistens nicht tun.

    Und wenn dann noch ein Radfahrstreifen daneben ist, auf denen Fahrradfahrer sich gerne mal überholen würden oder gerne nebeneinander fahren würden, anstatt hintereinander, dann sollte man das den Radfahrern ermöglichen, indem man den Radfahrstreifen breit genug baut. Und nötigenfalls nimmt man dem Autoverkehr noch eine Fahrspur weg. Sollen sich doch die Autofahrer von zwei Autos, in denen sie ohnehin meistens alleine unterwegs sind, zusammen in ein Auto nebeneinander setzen.

    Ist doch wahr! :saint:

    *edit: Wenn man möchte, dass Radfahrer auf einem Weg nicht fahren, sondern schieben, gehört da ein [Zeichen 239] hin. Dann bleibt die Wahl, auf dem Gehweg zu schieben oder auf der Fahrbahn zu fahren.

    Auch wenn dort ein [Zeichen 239] +[Zusatzzeichen 1022-10] stehen würde, hättest du die Wahl, dort auf dem Gehweg zu schieben oder auf der Fahrbahn zu fahren. Du hättest darüber hinaus aber auch noch die Möglichkeit auf dem Gehweg in Schrittgeschwindigkeit zu fahren.

    Ich sehe dabei den Vorteil der größeren Wahlfreiheit für Fahrradfahrer*innen. Warum willst du die einschränken, indem du nur [Zeichen 239] aufstellst ohne den Zusatz [Zusatzzeichen 1022-10]? Es sei denn es ist dort wirklich sehr gefährlich, wenn dort Radfahrer fahren, anstatt ihr Rad zu schieben.

    In Hannover sind solche Stellen, die man mit einem [Zeichen 239] beschildern kann, manchmal mit einem [Zeichen 254] gekennzeichnet. Zum Beispiel dann wenn ein Gehweg einmal freigegeben war, für das Fahrradfahren, dann aber diese Freigabe zurückgenommen wurde, z. B. weil es zu Konflikten kam.

    In solchen Fällen fände ich allerdings das [Zeichen 239] besser.

    Gefühlt drehen wir uns hier immer im Kreis.

    Hier noch ein Beispiel aus Hamburg. [Zusatzzeichen 1022-10] im Bereich einer Bushaltestelle, da der Radweg nicht durchgängig ist.

    Fragen, auf die ich keine Antwort möchte, da es keine eindeutige gibt: Wie weit gilt diese Freigabe denn? Wie schnell darf ich bis da hin fahren?

    Nach meinen Beobachtungen in Hannover gehe ich davon aus, dass es eine solche Ausschilderung, die du in deinem Beispiel an der Bushaltestelle zeigst, in Hannover nicht gibt und nicht vorgenommen werden würde.

    Das Schild [Zusatzzeichen 1022-10] oder das Schild [Zusatzzeichen 1000-33] werden in Hannover nur benutzt für Wege, die auch im Pflaster eindeutig als Angebotsradweg erkennbar sind. Am häufigsten dann, wenn es darum geht einen Zweirichtungs-Angebotsradweg zu kennzeichnen. (Ich hatte weiter oben schon Beispiele gezeigt. Wenn gewünscht kann ich auch noch mehr zeigen.)

    Nach meinem Dafürhalten verbietet es sich an der Stelle, die auf deinem Foto zu sehen ist, ein Solo-Schild Radfahrer frei aufzustellen. Die Botschaft ist nicht eindeutig. Rechtlich ist es vermutlich so, dass Radfahrer dort im selben hohen Maße zur Rücksicht gegenüber Fußgängern verpflichtet sind, als wenn dort

    [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10]

    stehen würde.

    Aber dann sollte es dort auch aufgestellt werden, anstatt Fahrradfahrer dazu zu ermuntern, den Fußgängerschutz zu vernachlässigen.

    Kann es sein, dass in Hamburg das [Zusatzzeichen 1022-10] nach anderen Grundsätzen aufgestellt wird als in Hannover?

    Das ist doch die Bus-Haltestelle Berner Heerweg, in Richtung U-Bahnhaltestelle Berne, auf deinem Foto?

    Auf googlestreetview kann man sehen, dass dort früher [Zeichen 240] ausgeschildert war: https://www.google.com/maps/@53.61848…!7i13312!8i6656

    Das halte ich auch für eine mögliche Ausschilderung, das [Zusatzzeichen 1022-10] solo dagegen nicht.

    Darf ich dein Foto herunterladen und es benutzen, um eine Anfrage an die Hamburger und Hannoveraner Verkehrsbehörden zu stellen?

    Darf ich es herunterladen und einen im Pflaster erkennbaren Angebotsradweg dort einzuzeichnen und hier im Forum zu veröffentlichen?

    Außerdem würde ich das Foto gerne an Fuß e.V. senden. Ich bin gespannt, was die dazu sagen werden. Ist es in Ordnung, wenn ich als Fotografen "Schlau Meier" angebe?

    "Welchen Stadtgeländewagen wollt ihr nie wieder sehen?"

    "Wir brauchen eine ehrliche Verkehrswende jetzt, damit alle Menschen Saubere Luft atmen können und unsere Städte wieder lebenswert werden. Monster-SUV bedrohen Fahrradfahrer und Fußgänger, vergiften mit ihren Abgasen die Atemluft und tragen mit ihren hohen CO2-Emissionen zur Klimakatastrophe bei."

    aus: Der Goldene Geier 2020, aktuelle UMFRAGE auf der Internetseite der Deutschen Umwelthilfe, läuft noch bis 27.7.2020

    Hier geht es zur Umfrage:

    https://www.duh.de/goldenergeier/goldener-geier-2020/

    Zur Abstimmung steht eine Auswahl der hässlichsten und entsetzlichsten Stadtpanzer der bekannten Konzerne, die die Droge Auto herstellen.

    Nur schade, das kein E-SUV dabei ist, diese Stadtpanzer mit "scheingrünem" Anstrich hätten ebenso Grund zur Anwartschaft auf den Goldenen Geier, zumal sie mit ihren vielen Zentnern schweren Batterien noch mehr Gewicht auf die Wage bringen als die Spritmonster.

    Wenn Am Beckerkamp, Habermannstraße und Binnenfeldredder als Gesamtwerk irgendwann mal fertiggestellt sind, darf man hoffen, dass regelresistente Radfahrer nicht weiterhin links lustige Geisterstunde spielen. Aber so blöd kann man eigentlich nicht sein. Sollte man meinen...

    Das muss nicht zwangsläufig was mit Regelresistenz oder gar Dummheit zu tun haben.

    Es gibt da einmal die "Macht der Gewohnheit", und es gibt da andererseits auch die Regelresistenz anderer Verkehrsteilnehmer. Spätestens wenn der Radfahrstreifen auf deinem Bild zugeparkt wird, dann wird es auch Radfahrer geben, die auf den Bürgersteig ausweichen.

    Aber vielleicht wird ja auch der Bürgersteig ordnungswidrig zugeparkt? Dann kann dort wenigstens niemand langradeln.;)

    Im Ernst: Viele Menschen sind einfach nur genervt, wenn wo was umgebaut wird und ihren gewohnten Trott durcheinander bringt. Und nicht jeder ist so begeistert, wie die meisten Forenbesucher hier, wenn es darum geht, Radverkehrsführungen zu analysieren und neue Wege zu erproben. Meine Beobachtung in Hannover ist: Es ist sehr leicht Menschen zu verärgern, die sich von einem Umbau negativ betroffen fühlen. Es ist sehr schwer, Menschen für Veränderungen zu begeistern, besonders dann ist das schwer, wenn sie nicht sofort erkennen, dass sie davon profitieren. Deshalb ist es m. E. besonders wichtig behutsam und mit viel Überzeugungsarbeit solche Umbau-Prozesse zu gestalten und dabei die Menschen mitzunehmen. Die Autofahrer hast du ganz schnell gegen dich, wenn die merken, dass eine Fahrspur entfällt. Das heißt aber noch lange nicht, dass du damit gleich alle Fahrradfahrer auf deiner Seite hast wenn aus einer Fahrspur ein Radfahrstreifen wird.

    Ist denn noch eine Rotfärbung des Radfahrstreifens geplant? Gibt es ein Tempolimit unter 50? Wurden Tempokontrollen angekündigt, um zumindest das Einhalten von Tempo 50 zu kontrollieren? Wurde schon auf die abnehmende Unfallgefahr durch weniger Abbiegeunfälle hingewiesen?

    Also "meine" Straßenverkehrsbehörde Fürstenfeldbruck würde mir antworten: "Doppelbeschilderung ist lt. StVO verboten! Das von Ihnen geforderte Schild hängt dort bereits quasi unsichtbar und darf deshalb in sichtbarer Variante nicht nochmals angebracht werden."

    Bei so was wird man dann ja auch irgendwann betriebsblind. Deshalb ist es gut, immer mal wieder mit Text und Foto auf solche Merkwürdigkeiten hingewiesen zu werden. Aber ich glaube wirklich sagen zu können, solche Absurditäten gibt es in Hannover nicht.

    Hier ein eindeutig schon recht betagtes Beispiel, was man am altmodischen Fahrradpiktogramm sehen kann:

    Die Existenz von Hochbord-Radwegen wird ja gerne damit begründet, sie dienten angeblich der Sicherheit der Radfahrenden.

    Eine Regel, die dann aber an "Markttagen" außer Kraft gesetzt wird:

    Ist das wirklich ein Hochbordradweg mit Benutzungspflicht?

    Steht da wirklich an Markttagen auf die Fahrbahn wechseln?

    Ja, ja!

    Googlemaps-Link:

    Und das Schild hat Geschichte, es steht mindestens schon seit 2008 da, als das googlemaps-Auto vorbeikam:

    https://www.google.com/maps/@52.39323…!7i13312!8i6656

    Dagegen muss man nicht klagen, weil das alleine stehende Zusatzzeichen [Zusatzzeichen 1012-32] keine Bedeutung hat. Man kann einfach daran vorbeifahren, sollte sich aber darüber im Klaren sein, dass die zuständige Verkehrsbehörde damit versucht, im Schadensfall die Verantwortung auf den Radfahrer abzuwälzen.

    http://bernd.sluka.de/Radfahren/absteigen.html

    *edit: Wenn man möchte, dass Radfahrer auf einem Weg nicht fahren, sondern schieben, gehört da ein [Zeichen 239] hin. Dann bleibt die Wahl, auf dem Gehweg zu schieben oder auf der Fahrbahn zu fahren.

    ""Radfahrer absteigen" ist die in Blech gestanzte Ausrede der zuständigen Verkehrsbehörde oder auch mal einer unzuständigen Baufirma. Sie wird dann verwendet, wenn die Anlagen, auf die man den Radverkehr gelockt hat, für ihn tatsächlich ungeeignet sind. Statt sinnvolle Alternativen anzubieten, wird dann "Radfahrer absteigen" aufgestellt."

    Deshalb ist es gut, dass in Hannover die Verkehrsbehörde zugesagt hat, von dem Schild "Radfahrer absteigen" keinen Gebrauch zu machen. Allerdings klappt das nicht immer in dem Sinne, wie es in dem oben angegebenen Zitat angedeutet wird.

    http://bernd.sluka.de/Radfahren/absteigen.html

    Dass das Schild "Radfahrer absteigen" nicht benutzt wird, bedeutet ja noch nicht, dass eine erlaubte und komfortable Umleitung eingerichtet wird. Das Schild [Zusatzzeichen 1012-32] ärgert viele Radfahrer, es zeigt die Ignoranz der Verkehrsbehörden oder der mit der Ausschilderung beauftragten Firma gegenüber dem Radverkehr.

    Hängt es dennoch irgendwo, dann wird es von den meisten Fahrradfahrern ignoriert. Die Befahren dann aber nicht die Fahrbahn, um die Baustelle zu umfahren. Denn das ist auch oft mit Hindernissen verbunden, vom Bordstein runter, zwischen parkenden Autos durchzwängen, Lücke im Verkehr abwarten ... jedenfalls gibt es die Möglichkeit "Fahrbahn zu fahren" oft nicht als die "sinnvolle Alternative", die von Sluka zu Recht gefordert wird!

    Deshalb verknüpfe ich stets meine Einwände an die Verkehrsbehörde, wenn es um ein "Radfahrer absteigen"-Schild geht mit der Forderung nach einer sinnvollen Alternative und das ist meistends eine sichere Umleitung des Radverkehrs über die Fahrbahn.

    Von vielen Radfahrern wird die Baustelle aber meistens auf dem Bürgersteig umfahren. Daher wäre es konsequent dort ein Fußwegschild hinzustellen, wie du es vorschlägst. Aber so eng ist die Lücke dann oft doch wieder nicht, so dass Radverkehr in Schrittgeschwindigkeit daran vorbeifahren kann. Also kommt zu dem von dir vorgeschlagenen [Zeichen 239] als Solo-Schild oft der Zusatz [Zusatzzeichen 1022-10] als Ergänzung. Das ist oft nicht besonders gut, eine richtig gute Umleitung über die Fahrbahn ist besser. Aber gar keine Ausschilderung führt eben i.d. R. auch nicht zu dem gewünschten Ergebnis, nämlich dass Radfahrer über die Fahrbahn die Baustelle umfahren.

    Tatsächlich habe ich in Hannover eine Stelle entdeckt, an der im Sinne des Fußgängerschutzes der Radverkehr gebeten wird, vom verpflichtenden Hochbord-Radweg auf die Fahrbahn zu wechseln. Und zwar an den Markttagen:

    Aus Hannover weiß ich nur zu berichten, dass dort bei der Polizei zunächst nicht bekannt war, dass E-Tretroller in Fußgängerzonen oder auf Fußwegen mit Radverkehrsfreigabe verboten sind. Als ich deswegen mehrfach nachfragte, hatte ich irgendwann jemanden am Telefon, der meinte, dass das Problem inzwischen bekannt sei, aber auch sehr bald behoben sei, weil die E-Tretroller sehr bald so programmiert werden könnten, dass sie dort stehenbleiben, wo sie nicht fahren dürfen.

    Das hörte sich für mich - vorsichtig formuliert - sehr spekulativ an.

    tagesschau.de: Unfallrisiko beim Radfahren - Die Gefahr am Straßenrand

    Mir ist schleierhaft, wieso das Problem bisher so unterschätzt worden sein soll. Mir ist es seit mindestens 10 Jahren (kurz nach Beginn der Renaissance meiner Radelei) geläufig.

    Die Antwort darauf, warum das Problem fast komplett ignoriert wird, steht ziemlich weit unten im Text:

    "Siegfried Brockmann fordert schnelles Handeln bei den Kommunen. "Das Problem ist überhaupt erst groß geworden durch Fahrradstreifen auf der Fahrbahn", sagt Brockmann. "Hier muss zwingend ein ausreichend breiter Sicherheitsstreifen zu parkenden Autos markiert werden, mindestens 75 cm. Meist ist der aber schmaler, oder sogar gar nicht vorhanden." Wenn die Straße nicht breit genug dafür sei, dürften dort eben keine Parkplätze sein."

    Da die politische Bereitschaft, Parkplätze zurückzubauen, nur sehr schwach ausgeprägt ist, steht zu befürchten, dass stattdessen die vielen zu schmalen Schutzstreifen und Radfahrstreifen komplett zurückgebaut werden.

    In manchen Fällen mag das gehen und führt nicht unbedingt zu einer Verschlechterung der Radverkehrsinfrastruktur.

    Aber in anderen Fällen, besonders dann wenn die Fahrbahn mit sehr viel Autoverkehr belastet ist und hohe Geschwindigkeiten gefahren werden (>30), ist es keine Verbesserung, auf Schutzstreifen oder gar Radfahrstreifen zu verzichten. Da muss dann ganz einfach Platz geschaffen werden, auch wenn dafür Parkplätze zurückgebaut werden. Was ja gesamtgesellschaftlich, volkswirtschaftlich und verkehrstechnisch nur von Vorteil sein kann, denn verschwinden die Parkplätze, dann reduziert das den Autoverkehr.

    Ich habe im Übrigen überhaupt keine Lust, eine Behörde darauf aufmerksam machen zu müssen, dass sie falsche Schilder aufgestellt hat.

    Das "Radfahrer absteigen" ist kein falsches Schild. Man könnte es an dieser Stelle aufstellen. Wenn zum Beispiel der "Durchschlupf" zwischen Hauswand und Baustellenabsperrung noch sehr viel kleiner wäre. Und wenn die Verkehrsbehörde ein Ausweichen vom Hochbordradweg (an dieser Stelle so ausgeschildert [Zeichen 241-30], also verpflichtend) auf die Fahrbahn als zu gefährlich einstuft, könnte sie zumindest versucht sein, [Zusatzzeichen 1012-32] aufzustellen. Ich bezweifle das das Gerichtsfest wäre, aber es müsste ja auch erst mal wer kommen und klagen.

    Im gegebenen Fall ist das Problem, dass nur die wenigsten Radfahrer*innen auf die Fahrbahn ausweichen. Die meisten fahren ordnungswidrig auf dem Fußweg weiter.

    Die Verkehrsbehörde schildert in solchen Fällen oft so aus: [Zeichen 240]. Dagegen wird vermutlich auch kein Klagen helfen (wenn der Durchschlupf breit genug ist), weil der Hochbordradweg ja so ausgeschildert ist: [Zeichen 241-30]. Die Verkehrsbehörde also bereits einen Grund konstruiert hat, das Fahrbahnradeln zu untersagen.

    Und das ordnungswidrig auf der Fahrbahn fahren geht zu Lasten der Sicherheit der Fußgänger.

    Und um die zu entlasten würde es Sinn machen ein "Radfahrer auf die Fahrbahn ausweichen" aufzustellen. Dann wüsste jeder Radfahrer, wenn ich hochbord an der Baustelle vorbei will, dann muss ich absteigen und schieben.

    man könnte natürlich auch den Durchschlupf (wenn er noch etwas enger wäre) vermutlich zu Recht mit einem Fußwegschild kennzeichnen.

    Ich bin mal gespannt, ob diese Neuregelung wenigstens anständig kommuniziert wird. Vor einer Woche wurde auch beschlossen, den gesamten Bereich um den Bahnhof zur Tempo 30-Zone zu machen, allerdings ohne die Salztorscontrescarpe.

    Besteht an dieser Stelle (und an anderen Stellen) in Zukunft ein Angebotsradweg?

    Und wird die Straße Salztorscontrescarpe dann ein streckenbezogenes Tempo 30 Limit bekommen, ganz oder auf Abschnitten? Oder bleibt dort Tempo 50 max. bestehen?