Beiträge von Ullie

    Vielen Dank für den Hinweis auf Gerharts Beitrag. Da steht tatsächlich auf Seite 153 von dem von ihm verlinkten pdf-Dokument https://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2012/0428-12.pdf , dass Fahrzeugverkehr, der auf Fußwegen zugelassen ist, grundsätzlich immer nur maximal Schrittgeschwindigkkeit fahren darf.

    Bundesrat Drucksache 428/12 vom 26.07.12, S. 153

    Dass ich mir die Mühe machte, noch mal genau die Seite zu suchen, auf der das steht, hat auch damit zu tun, dass mir bei der Beschäftigung damit nicht sofort diese Sache mit der Benutzungsfreigabe von Gehwegen für Verkehrsarten aufgefallen ist. (Und natürlich auch mit deinen ständigen Anregungen zu dem Thema.)

    Erst als mir das Beispiel mit der Freigabe für Lieferverkehr eingefallen ist, bin ich langsam aufgewacht. Denn das fände ich nun gar nicht gut, dass zum Beispiel morgens um Zehn, wenn ich an einem freien Tag durch die Fußgängerzone bummeln will, dort Lieferfahrzeuge mit Tempo 30 und mehr durch die Fußgängerzone "brettern", frei nach dem Motto, die Fußgänger schlafen ohnehin alle noch.

    Aber klar, wenn die nur Schrittgeschwindigkeit fahren sollen, dann dürfen Radfahrer dort auch nicht schneller unterwegs sein, wenn die in dieser Fußgängerzone fahren dürfen.

    Bleibt aber das Rätsel mit dem Linienverkehr. Sinngemäß habe ich in Erinnerung, dass Linienverkehrsverbindungen, die durch Fußgängerzonen führen, schneller befahren werden dürfen als mit Schrittgeschwindigkeit.

    Die Begründung: Wenn eine Straße mit KFZ-Verkehr zu einer Fußgängerzone gemacht werden soll, dann soll das nicht daran scheitern, dass dort Linienverkehr langgeht und es keine Möglichkeit gibt oder es sehr widersinnig wäre, den Linienverkehr umzulegen oder eine U-Bahn draus zu machen. Der Linienverkehr muss dann aber eine deutlich erkennbare Fahrbahn haben, die zwar vom Fußverkehr benutzt werden kann, aber auch respektiert werden soll, in der Form, dass Fußgänger dort nur kreuzen, aber nicht so flanieren, dass der Bus oder die Straßenbahn ausgebremst wird.

    Trotzdem halte ich es für besser, wenn ein ehemaliger benutzungspflichtiger gemeinsamer Fuß- und Radweg zu einem Fußweg mit Radverkehrsfreigabe umgewandelt wird, als wenn gar nichts passiert. Und auch das Beispiel mit dem Fußgängertunnel mit Radverkehrsfreigabe in Hannover, das ich weiter oben anführte, empfinde ich nach wie vor zwar als problematisch aber trotzdem als was Gutes, zumindest so lange es keine oberirdische Querungsmöglichkeit gibt.

    Hab' grad mal den Klappentext gelesen, hört sich gut an! Hier ein Auszug:

    "Es (das Verkehrwende-Manifest von Carl Waßmuth und Winfried Wolf) rechnet vor, dass die Ausrichtung auf das Auto wesentlich teurer kommt als eine Verkehrswende. Und es zeigt, dass durch eine solche in der bisherigen Autobranche wesentlich mehr neue Arbeitsplätze entstehen als durch die Abkehr vom Auto entfallen."

    Yeti hat doch sicher schon 5x die STVO zu dem Schild 239 zitiert:

    Und, da scheine zumindest einige wenige hier in dem Forum einig zu sein, ...

    Der Dreh- und Angelpunkt der Diskussion ist anscheinend: Die in der StVO beschriebene Anweisung an die Verkehrsteilnehmer, wenn ein Gehweg mit Gehwegschild und dem Zusatz Radfahrer frei ausgeschildert ist:

    Anlage 2 (zu § 41 StVO, Absatz 1) Vorschriftzeichen,

    laufende Nummer 18, Satz 2:

    "Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren."

    https://dejure.org/gesetze/StVO/Anlage_2.html

    Und diesen Satz kann man anscheinend so oder so interpretieren.

    1. Die eine Möglichkeit ist, den Satz so aufzufassen, dass im Falle, dass ein Fußweg für den Radverkehr frei gegeben ist, Fahrradfahrer*innen grundsätzlich immer nur maximal Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen, ganz gleich ob ein Fußgänger in der Nähe ist oder nicht. Selbst dann wenn weit und breit und z.B. auf mehr als 100 m kein Fußgänger in Sicht ist, dürfte man nach dieser Auffassung mit dem Fahrrad nur Schrittgeschwindigkeit fahren.

    2. Die andere Möglichkeit diesen Satz zu verstehen ist: Die Aufforderung, Schrittgeschwindigkeit zu fahren, ist dann relevant, wenn ein Fußgänger auftaucht und die Gefahr besteht, dass der gefährdet wird, wenn ich schneller als Schrittgeschwindigkeit fahre.

    Das wird schwierig werden, herauszufinden was den nun gemeint ist mit der Anweisung: "Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren." Zumal mit Fahrverkehr ja nicht nur Autos gemeint sein können. Besonders in Fußgängerzonen die mit dem Gehwegschild ausgezeichnet sind, gibt es ja häufig Zusätze wie "Lieferverkehr frei" oder "Anliegerverkehr frei" oder auch "Omnibusverkehr frei". Manchmal wird das dann wieder eingeschränkt durch bestimmte Zeitvorgaben.

    Ob gemeint sein könnte, dass grundsätzlich IMMER nur Schrittgeschwindigkeit vom Radverkehr (und anderem Fahrzeugverkehr für den der Fußweg frei gegeben ist) gefahren werden darf, ist auch deshalb schwierig herauszufinden, weil vermutlich niemand sich die Mühe machen wird, auf einem Fußweg, der für den Radverkehr frei gegeben ist, Geschwindigkeitskontrollen bei Fahrradfahrer*innen durchzuführen. Wenn so was überhaupt kontrolliert wird, dann dort, wo auch tatsächlich Fußgänger unterwegs sind, die gefährdet werden könnten.

    Ich bin kein Volljurist, aber nach meinem Verständnis darf man mit dem Fahrrad auf Gehwegen, die für den Radverkehr freigegeben sind, schneller fahren als Schrittgeschwindigkeit, wenn dabei sicher ausgeschlossen werden kann, dass Fußgänger gefährdet werden.

    Hier noch ein Link zu googlestreetview: Ein Fußgängerzonenschild mit dem Zusatz Lieferverkehr zu bestimmten Zeiten frei:

    https://www.google.com/maps/@52.37262…!7i13312!8i6656

    Nochmal: Bei [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] gilt für Radfahrer IMMER Schrittgeschwindigkeit. Selbst dann, wenn kilometerweit zu sehen ist, dass da keine Fußgänger laufen.

    Mir ist immer noch nicht so recht klar, wie du darauf kommst, dass Fahrradfahrer auf Gehwegen, die für den Radverkehr freigegeben sind, IMMER Schrittgeschwindigkeit fahren müssen.

    Ich weiß zwar nicht, wie du darauf kommst, dass auf Gehwegen, die für den Radverkehr freigegeben sind, IMMER Schrittgeschwindigkeit gefahren werden muss. Aber ich sehe sehr wohl, dass du daraus folgerst, dass niemals nie irgendwo ein Gehweg mit dem Zusatz Radfahrer frei ausgeschildert werden dürfe. Sozusagen grundsätzlich nicht und diese Möglichkeit [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]willst du komplett abschaffen. Das geht ja aus dem was du schreibst deutlich hervor.

    Du willst also eine komplette Trennung von fahrendem und gehendem Verkehr erreichen. Wie stehst du dann zu Verkehrsberuhigten Zonen? Dort ist eindeutig Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben:

    1. Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

    https://dejure.org/gesetze/StVO/Anlage_3.html

    Habe gerade in diesem Leitfaden geblättert, der einige Antworten zu hier gestellten fragen liefert:

    Leitfaden Radverkehr

    Radverkehrsführung – Radwegebenutzungspflicht – Kostenträgerschaft –

    Baulast für Radwege an Bundes- und Landesstraßen in Niedersachsen

    von November 2013

    http://www.google.de/url?sa=t&rct=j…1,d.Yms&cad=rja

    Für das Radfahren auf Gehwegen ist entsprechend dem Leitfaden nicht generell vorgesehen, dass Schrittgeschwindigkeit gefahren werden muss. (Steht da!)

    "Der Radverkehr muss auf den Fußverkehr Rücksicht nehmen." (Seite 9)

    Eigentlich ist das ja eine Selbstverständlichkeit, ganz egal wo man fährt oder mit welchem Fahrzeug man fährt, denn wenn man dieses wichtige Gebot nicht berücksichtigt, dann kann das tödlich enden.

    "Außerorts, d. h. außerhalb der verkehrsrechtlichen Ortsdurchfahrten, sind benutzungspflichtige gemeinsame Fuß- und Radwege der Regelfall.

    Wird bei diesen die Benutzungspflicht aufgehoben, kommt eine Ausweisung mit Zeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeug) in Betracht. Rad- und Fußverkehr darf dann diesen Weg ohne Einschränkung nutzen." (ebenda)

    Trotzdem gilt natürlich, dass der Radverkehr auf den Fußverkehr Rücksicht nehmen muss!

    "Bei einer auch möglichen Ausweisung als Gehweg mit Zusatzzeichen „Radverkehr frei" muss der Radverkehr erforderlichenfalls Schrittgeschwindigkeit fahren." (ebenda)

    Nach meinem Verständnis geht aus diesem Leitfaden eindeutig hervor, dass maximal Schrittgeschwindigkeit nur dann zu fahren ist, wenn eine Fußgängergefährdung zu befürchten ist. Das heißt das Mindeste ist, dass ein Fußgänger in der Nähe sein muss, andernfalls kann man mit Sicherheit eine Fußgängergefährdung ausschließen.Und das heißt, dass man dann auch schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren darf.

    Besonders interessant ist der Hinweis auf die Möglichkeit einen Weg

    durch Zeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) zu einem Fuß- und Radweg zu machen. Viele touristische Fahrradrouten verlaufen auf solchen Wegen und die sind nach meiner Erfahrung in der Regel so breit, dass Fahrradfahrer nicht ihre Geschwindigkeit reduzieren müssen, um gefahrlos an Fußgängern vorbeifahren zu können. Ggf. empfiehlt es sich, rechtzeitig zu klingeln. Für diese Wege gilt ganz allgemein, dass Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, ohne dass ein Geschwindigkeitsgebot für den Radverkehr explizit ausgesprochen wird.

    Hier bin ich schon öfter mit dem Fahrrad unterwegs gewesen. Von Fußgängern wird dieser Fußweg mit Radverkehrfreigabe nur sehr selten benutzt. Deshalb musste ich auf diesem Weg auch nur sehr selten meine Geschwindigkeit auf Schrittgeschwindigkeit reduzieren. Lange Zeit war der Fußweg kaum benutzbar, weil Baumwurzeln Aufwerfungen verursacht hatten. Da taten mir die Fußgänger leid, denn als Radfahrer konnte ich dann auf der Fahrbahn fahren. Als Fußgänger darf ich nicht die Fahrbahn benutzen, wenn ein Fußweg ausgeschildert ist.

    Und das ist ein Ort ebenfalls im Landkreis Schaumburg, in dem ehemals Radfahrer verpflichtet waren, Hochbord zu fahren mal mit dem[Zeichen 240], mal mit dem[Zeichen 241-30] Schild.

    Das ist vor wenigen Jahren abgebaut worden und sieht jetzt so aus:

    In Bezug auf eine mögliche Gefährdung von Fußgängern auf einem solchen Radweg heißt es in dem bereits weiter oben zitierten Leitfaden: "Gemäß StVO dürfen sie (die Fahrradfahrer), wenn nötig, nur Schrittgeschwindigkeit fahren." (ebenda)

    Bei der im Foto dargestellten Situation ist Tempo 15 sicher noch akzeptabel. Unangenehm sind die ständigen Absenkungen über fast die ganze Breite des Bürgersteigs immer dann, wenn eine Hofeinfahrt kommt. Darin sehe ich einen entscheidenderen Grund, die Fahrbahn zu benutzen, nicht so sehr in einer eventuellen Fußgängergefährdung. Wenn ich auf der fotografierten Hauptstraße durch diesen Ort mit dem Fahrrad fahre, dann begegnen mir drei, höchstens vier Fußgänger. Aber meistens mindestens um die 20 Autos.

    Ich gehe hier mal so richtig in die "Vollen". Die Verkehrsbehörde in Hannover hatte sich damit sehr, sehr schwer getan! Aber es wurde dann doch genehmigt. Nicht zuletzt auf den vielfachen Wunsch von Fahrradfahrenden. Ich hoffe kein Besucher dieses Forums kommt auf den Gedanken, sich dort vor ein Fahrrad zu werfen und dann die Stadt zu verklagen. ;)

    Diese Rampe führt zu einer Unterführung, für die ebenfalls das hier gezeigte Schild gilt. Die Unterführung ermöglicht das Unterqueren einer je Richtung dreispurigen Stadtautobahn mit einem sehr breiten Grünstreifen.

    Was es damit auf sich hat kann man am besten erahnen, wenn man in diesen alten Spiegel-Artikel von 1959 reinschaut. Titel: Das Wunder von Hannover:

    "Heute ist Hannover die einzige Stadt der Bundesrepublik mit einem System von Stadtautobahnen." Das Zitat zeigt: In dem Artikel wird voller Anerkennung über die Leistungen Hannovers für den Aufbau einer autogerechten Stadt berichtet.

    https://magazin.spiegel.de/EpubDelivery/spiegel/pdf/42625552

    Eine dieser Stadtautobahnen ist die Lavesallee, die seit einigen Jahren Radfahrer legal auf dem Rad fahrend unterqueren können. In einem Tunnel, der zuvor den Fußgängern vorbehalten war.

    Er ist ausreichend breit, der Tunnel, allerdings ist die Rampe recht schmal und vor allem sehr steil. Trotzdem ist es meines Wissens dort bislang zu keinem Unfall gekommen. Meines Erachtens ein Zeichen dafür, dass Radfahrende durchaus in der Lage sind, sehr diszipliniert zu fahren, und die bösartige Dobrindt-Schmutzkampagne von den Rambo-Radlern ins Leere zielt.

    Ich habe hier mal versucht diese wichtige Fahrradverbindung, ausgeschildert mit [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10] in einen openstreetmap-Ausschnitt einzuzeichnen:

    Warum ich darüber so ausführlich berichte?

    Es kommt sehr auf den Einzelfall an, wenn man beurteilen will, ob ein Fußweg mit Radverkehr frei seine Berechtigung hat.

    Ich finde es ein Unding, dass hier Fußgänger und Radfahrer in die Minus 1-Ebene gezwungen werden, um die andere Seite der Lavesallee zu erreichen.

    Die Bitten oberirdisch einen ampelgesteuerten Fußgänger- (und Radfahrer) überweg einzurichten wurden bislang abgelehnt.

    Deshalb finde ich es zwar einerseits ein Unding, andererseits will ich diese Radverkehrsfreigabe aber keinesfalls missen! Es sei denn die Verkehrsplaner kommen eines Tages zur Vernunft, reduzieren den Autoverkehr drastisch und bauen diese Stadtautobahn zurück.

    Diese Situation ärgert mich aus Fußgängersicht immer wieder: Woher soll der Fußgänger wissen, ob der Radfahrer, der ihm da entgegenradelt, legal unterwegs ist?

    Eine Stufe vorher: Woher soll er wissen, dass er dort mit - legalem - Radverkehr zu rechnen hat?

    Was würde das denn für einen Unterschied machen für dich, wenn du wüsstest, dass ein Fahrradfahrer legal den Fußweg benutzt, im Vergleich dazu, dass er den Fußweg illegal benutzt?

    Wenn ein Radfahrer einen Fußweg benutzt, der für den Radverkehr freigegeben ist, [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10] dann muss er ihn so benutzen, dass er den Fußverkehr nicht beeinträchtigt oder gefährdet. Tut er das trotzdem, dann ist der Fahrradfahrer da so oder so nicht mehr legal unterwegs.

    Wirst du dagegen als Fußgänger nicht von dem Radfahrer beeinträchtigt, dann kann es dir doch egal sein, ob der Radfahrer legal oder illegal den Fußweg benutzt. Und wenn du zum Beispiel an einer Bushaltestelle aussteigst und dann losgehst, dann weißt du doch sowieso nicht, wie der Fußweg, auf dem du dich gerade befindest, möglicherweise ausgeschildert ist.

    Gehbahnen, die zuvor in keiner Richtung durch ein Blauschild oder andere deutliche Instrumente (auch) zum Radweg erklärt worden sind, sind aber niemals Radweg. Für diese Flächen verbietet sich somit die Aufstellung des Zusatzschildes "Radverkehr frei", weil dies dem Wortlaut der VwV nach erst dann zulässig ist, wenn die Fläche auch vorher schon "Radweg" gewesen ist. Der Versuch der Zweckentfremdung der Kennzeichnung zur Herstellung eines Radweges, den es vorher noch nicht gegeben hat, ist ebenso naheliegend wie er nicht erlaubt ist.

    Nach meinen Beobachtungen in Hannover wird das so, wie du es beschrieben hast, umgesetzt. Und ich habe noch keinen Versuch beobachten können, dass damit versucht wurde, einen Radweg zu schaffen, wo vorher keiner war. Gibt es denn Mindestvoraussetzungen dafür, wie breit zum Beispiel ein so gekennzeichneter Angebotsradweg mindestens sein muss, damit dieses Schild aufgestellt werden darf? [Zusatzzeichen 1022-10] Oder darf das auch dann aufgestellt werden, wenn der Angebotsradweg sehr schmal ist? Zum Beispiel deutlich schmaler als die aktuelle Mindestbreite von 1,60 m? Oder wenn der Abstand zu parkenden Autos deutlich schmaler ist als die aktuell gültigen 0,75 m?

    ( http://www.verkehrswende-darmstadt.de/infothek/breite-von-radwegen/ )

    Ich frage mich ob langfristig gesehen diese Angebotsradwege ganz weg kommen, entweder weil der Autoverkehr auf der Fahrbahn, wo nötig, stark reduziert wird im Tempo und in der Menge.:)

    Oder ob die Angebotsradwege wegkommen, weil breite echte Radwege (benutzungspflichtig) daraus gemacht werden, weil der Verkehr auf der Fahrbahn stark zunimmt und zum Beispiel durch den Wegfall von Parkplätzen Platz geschaffen wird für richtig breite Radwege. ?(

    Oder ob solche Angebotsradwege zu einer Dauerimprovisation werden, wo man dann in zwanzig Jahren die Schilder erneuert, weil die alten vermoost oder verblichen sind. Ich tippe auf letzteres :(.

    Bild: Hannover Schützenallee

    "Sind nichtbenutzungspflichtige Radverkehrsanlagen vorhanden, sind deutlich höhere Kfz-Verkehrsstärken zulässig, da davon ausgegangen wird das langsame

    und schutzbedürftige Radfahrer von sich aus den nichtbenutzungspflichtigen Radweg nutzen, durchschnittliche Radfahrer auf der Fahrbahn jedoch noch nicht gefährdet sind.

    Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)17 zufolge nutzen ca. 90% der rechts fahrenden Radfahrer unabhängig von der Benutzungspflicht vorhandene bauliche Radwege oder Radfahrstreifen." Seite 11 aus:

    Leitfaden zur Überprüfung der Radwegebenutzungspflicht in Mainz

    https://www.mainz.de/medien/interne…t_Leitfaden.pdf

    In dem Leitfaden wird dargestellt, dass für die Anordnung / bzw. das Aufheben der Radwegebenutzungspflicht die KFZ-Belastung auf Straßen zur Beurteilung mit herangezogen wird und die Anzahl der Radfahrenden.

    Ich schätze, dass es zutrifft, dass 90% der Radfahrer*innen keinen Gebrauch von der neu gewonnenen Möglichkeit machen werden, auf der Fahrbahn zu radeln, wenn ein bisher benutzungspflichtiger Radweg umgewandelt wird zu einem nichtbenutzungspflichtigen Radweg.

    Und ich vermute darüberhinaus, dass das in vielen Fällen auch nicht sehr viel anders aussieht, wenn keine Radverkehrsfreigabe auf dem Fußweg angeordnet wird. Dann gibt es halt jede ordnungswidrige fahrende Radfahrer.

    Ich gehe allerdings auch davon aus, dass deine Beobachtung und Wahrnehmung zutrifft, dass nämlich viele von zu engen gemeinsamen Fuß- und Radwegen oder auch getrennten Fuß- und Radwegen auf einem gemeinsamen Hochbord genervt sind und zwar deutlich mehr als die 10%, die nach dem Aufheben der Benutzungspflicht auf der Fahrbahn radeln würden.

    Viele Radfahrer*innen (und Fußgänger*innen) wünschen sich einfach nur mehr Platz auf der Verkehrsfläche auf der sie bevorzugt unterwegs sind. Viele Fußgänger und Fahrradfahrer schimpfen darüber, dass es auf ihrem Fußweg, auf ihrem Radweg oder auf ihrem gemeinsamen Fuß- und Radweg zu eng ist, aber nur wenige gehen so weit, dass sie den Platz von anderen einfordern.

    Oft enden solche Schimpftiraden damit, dass am Ende gesagt wird, es sei halt alles viel zu eng bebaut worden, oder in der Stadt wohnten einfach zu viele Menschen.

    Was man am häufigsten hört, nicht nur von Autofahrern sondern auch von Radfahrern und Fußgängern: "Es gäbe halt einfach zu wenig Parkplätze in der Stadt."

    Die Bereitschaft, einen ehemals verpflichtenden gemeinsamen Fuß- und Radweg zu verlassen, weil der als zu eng empfunden wurde, und dafür auf der Fahrbahn zu fahren ist gering.

    Dabei könnte vermutlich der Anteil der Radfahrer auf der Fahrbahn deutlich gesteigert werden, wenn zum Beispiel ein Parkstreifen aufgelöst und in einen breiten Fahrrad-Schutzstreifen umgewandelt wird. Auch dann wenn der ehemals gemeinsame Fuß- und Radweg dann nur noch ein Fußweg ist, der für den Radverkehr freigegeben ist, werden dann deutlich mehr als 10% auf der Fahrbahn auf dem Fahrradschutzstreifen fahren.

    Die Frage ist immer welche Alternativen kann ich anbieten, wenn ich die Radwegebenutzungspflicht aufhebe. Für die 10% der Radfahrer*innen, die sich dann freuen, dass sie auf der Fahrbahn fahren können, ist bereits das Aufheben der Benutzungspflicht die Alternative, die sie sich gewünscht haben. Die anderen 90% jedoch können mit der neu gewonnenen "Freiheit" nichts anfangen. Sie verstehen oft nicht einmal ansatzweise, warum 10% der Radfahrer das für so erstrebenswert gehalten haben und sich nun darüber freuen.

    Wenn jedoch das Angebot einer attraktiven Alternative, zum Beispiel der oben erwähnte breite Schutzstreifen, dazukommt zum Aufheben der Benutzungspflicht, und dafür Parkplätze zurückgebaut werden, dann ist es wichtig, dass in eine Gesamtstrategie einzukleiden. Dann muss es darum gehen, die autofreie Gesellschaft als eine realistische und erstrebenswerte Möglichkeit zum (Über-)leben herauszustellen!

    Und was ist dann das hier, wenn das alles so einfach ist?

    Ach ja: Bei Eis und Schnee die Spikes nicht vergessen.;)

    Wenn das so ist, dann hat ein [Zeichen 240] dort nichts zu suchen! Begreifst du das nicht? X(

    Mit der selben Argumentation fahren auch Autofahrer auf der Landstraße 120km/h. Auch OK?

    Können und Dürfen ist nämlich nicht das Selbe. Würdest du auch an einer Landstraße ein Tempolimit von 10km/h anordnen und dann sagen, dass die Leute selbst entscheiden sollen, ob sie sich daran halten?

    [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] bedeutet für Radfahrer Schrittgeschwindigkeit. Immer. Auch dann, wenn weit und breit kein Grund erkennbar ist. Und darum hat diese Beschilderung dort nichts verloren, wo es dafür keinen Grund gibt. Wer sich mit einem Fahrrad auf Gehwegen mit Schrittgeschwindigkeit fortbewegen möchte, soll das Fahrrad schieben.

    Dieses Schild [Zeichen 240] wird nach meiner Beobachtung dort eingesetzt, wo es aus Sicht der Verkehrsbehörde unerwünscht ist, dass Radfahrer die Fahrbahn benutzen.

    Radfahrer nutzen aus verschiedenen Gründen so ausgeschilderte Radwege und viele fühlen sich dadurch nicht irgendwie genötigt oder zu irgendwas gezwungen.

    Leider achten nicht immer alle Fahrradfahrer*innen dabei ausreichend auf den Fußverkehr.

    Aber in der Regel klappt auch das einigermaßen, wobei es sehr unterschiedlich ist, wie dicht der Fußverkehr dort ist, bzw. wie eng es dort ist. Insbesondere bei Baustellen ist es oft viel zu eng:

    Leider wird das Schild gemeinsamer Fuß- und Radweg von Verkehrsbehörden auch dort eingesetzt, wo es so eng ist, dass es leicht zu Konflikten zwischen Fußgängern und Radfahrern kommen kann, wie die gefährliche Baustellenausschilderung zeigt. Und dabei sind nebenan vier freie Fahrspuren, die jedoch vom Radverkehr nicht benutzt werden dürfen.

    In jedem Fall halte ich es für besser, dass an Stellen, an denen bisher ein gemeinsamer Fuß- und Radweg ausgeschildert ist [Zeichen 240], das Schild ersetzt wird durch Fußweg mit Radfahrer frei.[Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10].

    Und wenn der Fußweg in beide Richtungen frei gegeben werden soll, dann gibt es die Möglichkeit in Fahrtrichtung das aufzuhängen: [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1000-33]

    Dann weiß man nämlich das Radfahrer einem entgegenkommen könnten.

    Und gegen die Fahrtrichtung kann man dann das aufhängen: [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10]

    Das ist doch alles recht überschaubar?

    Und mal ganz abgesehen davon halte ich es für noch besser, wenn auf der Fahrbahn so langsam und vorsichtig gefahren wird, dass jeder Radfahrer gerne bereit ist, die Fahrbahn zu befahren. Wenn das so ist, dann stört auch die Radverkehrfreigabe auf dem Fußweg keinen Fußgänger, denn der Radverkehr findet dann ja auf der Fahrbahn statt.

    Noch besser ist es natürlich Fahrbahnen zu schaffen, auf denen Fahrradfahrer*innen sich auch dann wohlfühlen, wenn dort Autoverkehr stattfindet. Leider kommt es häufig vor, dass man von Autos viel zu schnell und viel zu eng überholt wird auf der Fahrbahn. Und zu einem niedrigeren generellen Tempolimit auf Landstraßen deutlich unter 100, ich schlage vor Tempo 60 und innerorts Tempo 30, auch auf Hauptverkehrsstraßen, fehlen bislang die politischen Mehrheiten.

    Ein Verbreitern so ausgeschilderter Fußwege [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10] findet ebenfalls häufig nicht statt, vor allem dann nicht, wenn Parkplatzverlust droht. Das ist schade, aber kein Grund gleich die Sense auszupacken.

    Es gab ja mal den Grundsatzentscheid, dass an einer Straße nicht auf beiden Seiten Radwege ausgeschildert werden dürfen, die jeweils in beide Richtungen benutzt werden dürfen.

    In Hannover hat man daraufhin an mehreren solchen Radwegen die blauen Radwegschilder abgehängt, und das was unten drunter angebracht war hängen gelassen, bzw. ein bisschen weiter nach oben geschoben.

    Vorteil für den Radverkehr: Der darf jetzt ganz legal auch auf der Fahrbahn stattfinden. Dort natürlich nur in Fahrtrichtung.

    Ja, das wird immer mehr und immer mit dem vordringlichen Ziel, den Autoverkehr weiter zu beschleunigen. Es gab in den Jahren 2017 und 2018 zehn Unfälle an Kreisverkehren, von insgesamt 107 Unfällen mit Beteiligung von Radfahrern, davon 55 vom Unfalltyp Einbiegen-/Kreuzen-Unfall. Das heißt, dass fast jeder fünfte Unfall dieses Typs an einem der 16 Kreisverkehre passierte, die es damals schon gab. (...)

    Hier ein youtube-Film zum Rückbau des Klagesmarktkreisels in Hannover, der von tv-lokal 2012 gedreht wurde:

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    Skurril in Hannover werden Kreisel zurückgebaut, in Stade werden sie neu gebaut.

    Zusammenfassung der Interviews in dem Film:

    Kreisel ist für Autofahrer schneller.

    Kreuzung ist für Fußgänger und Radfahrer sicherer.

    Vielleicht hast du ja in Stade mal die Chance den Film vorzuführen?

    Interessant ist auch dieser Video von 2012, in dem sich die Piraten dafür aussprechen, den Klagesmarktkreisel nicht zur Kreuzung umzubauen:

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    Dauerhafte Schrittgeschwindigkeit auch ohne Fußgänger (siehe anderer heute aufgewärmter alter und anderer Faden) ist aber irgendwie keine tolle Radverkehrsförderung, meine ich ... (Bzw. Haftungsrisiken, wenn man normale Geschwindigkeiten fährt)

    Du musst bedenken, dass diese Schilder [Zeichen 240]ohnehin oft nur dort aufgehängt worden sind, wo der Bürgersteig so schmal war, dass für einen getrennten Fuß- und Radweg nicht genug Platz war. Im städtischen Raum sehe ich da jetzt kein großes Problem, denn deutlich schneller fahren kannst du bei starker Benutzung durch Fußgänger auch auf einem gemeinsamen Fuß und Radweg nicht im vergleich zu einem für den Radverkehr freigegebenen Fußweg.

    Und im ländlichen Raum ist ein für den Radverkehr freigegebener Fußweg kein Grund stur nur max. Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Wenn du schon aus weiter Entfernung keinen Fußgänger siehst, dann kannst du dort auch schneller fahren als Schrittgeschwindigkeit.

    Siehe zum Beispiel hier im Landkreis Schaumburg:

    Der größte Vorteil jedoch ist, dass du auch ganz legal die Fahrbahn benutzen kannst. Zum Beispiel in der Situation auf dem Foto.

    Dauerhafte Schrittgeschwindigkeit auch ohne Fußgänger (siehe anderer heute aufgewärmter alter und anderer Faden) ist aber irgendwie keine tolle Radverkehrsförderung, meine ich ... (Bzw. Haftungsrisiken, wenn man normale Geschwindigkeiten fährt)

    Du musst bedenken, dass diese Schilder [Zeichen 240]ohnehin oft nur dort aufgehängt worden sind, wo der Bürgersteig so schmal war, dass für einen getrennten Fuß- und Radweg nicht genug Platz war. Im städtischen Raum sehe ich da jetzt kein großes Problem, denn deutlich schneller fahren kannst du bei starker Benutzung durch Fußgänger auch auf einem gemeinsamen Fuß und Radweg nicht im vergleich zu einem für den Radverkehr freigegebenen Fußweg.

    Und im ländlichen Raum ist ein für den Radverkehr freigegebener Fußweg kein Grund stur nur max. Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Wenn du schon aus weiter Entfernung keinen Fußgänger siehst, dann kannst du dort auch schneller fahren als Schrittgeschwindigkeit.

    Siehe zum Beispiel hier im Landkreis Schaumburg:

    Der größte Vorteil jedoch ist, dass du auch ganz legal die Fahrbahn benutzen kannst. Zum Beispiel in der Situation auf dem Foto.

    So sah es in der Planung aus. Hat die ausführende Firma das spontan selbst geändert oder wurde die Planung noch nachträglich geändert?

    Ich bin jetzt etwas verwirrt.

    Das mit dem Plan, den ich hier von Yeti zitiere, das ist hier, wo Glückstädter Straße und Schöllischer Straße und Freiburger Straße drauf zulaufen. Und auf openstreetmap ist da noch ein rot gestrichelter Weg zu erkennen vor den Häusern mit den Nummern 38, 40 und 42. Ist das ein gemeinsamer Fuß- und Radweg?

    https://www.openstreetmap.org/#map=19/53.60929/9.47308

    Und auf googlemaps ist das hier, aber noch nicht eingezeichnet:

    https://www.google.com/maps/place/Gl%…438!4d9.4694182

    Richtig?

    Ist in Stade die "Kreiselmania" ausgebrochen?

    Für den Autoverkehr sind Kreisel ja vielleicht ganz praktisch. Für einen guten (reinen) Radverkehr dagegen komplett überflüssig. Ich kann mich zumindest nicht erinnern, dass auf einer der autofreien Nordseeinseln, die ich besucht habe, ein Kreisverkehr existiert. Da sind Konflikte vorprogrammiert, wenn Kreisel für den Autoverkehr gebaut werden. Viele Radfahrer werten das als Zumutung, sich an die reinen Auto-Kreisverkehr-Regeln zu halten und fahren lieber ihre eigenen Wege.

    Warum hat man in Stade denn überhaupt angefangen, die vielen Kreisel zu bauen?

    Mir hat hier auch schonmal jemand versucht zu erklären, dass die Radfahrer sich aufregen würden, wenn die [Zeichen 241-30] entfernt würden und sie die "Radwege" nur noch benutzen dürften und nicht mehr benutzen müssten. Habe ich auch nicht verstanden.

    Hier gibt es einen neuen Geschlicklichkeitskurs für die Fahrradprüfung (bislang ohne [Zeichen 241-30]).

    Gibt es bereits irgendwelche Pläne, aus denen hervorgeht, wie das einmal ausgeschildert werden soll? Ich habe gerade versucht diesen Kreisel auf deinem Foto auf googlemaps zu finden. Aber bei den vielen Kreiseln in Stade ist mir das nicht gelungen. Der Kreisel beim Presseservice Nord ist es nicht.

    Der Kreisel Am Bahnhof/Am Güterbahnhof ist es auch nicht.

    Und der Kreisel bei Aldi ist es auch nicht.

    Doch der bei Aldi. Vielen Dank. Auf deinem Foto von der Zeichnung konnte ich es erkennen. Und das Foto ist an der Einmündung Glückstädter Straße entstanden.