Beiträge von Ullie

    Es gäbe jetzt also weitere Möglichkeiten, die vorgenommenen Baumaßnahmen zu interpretieren:

    1. Da sollte Hochbordradeln stattfinden, entweder mit der Ausschilderung 1. a)[Zeichen 240].

    Oder mit der Ausschilderung 1.b)[Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10].

    Bei 1. b) bin ich mir allerdings nicht sicher, ob das rechtfertigt, dass die Fahrbahnüberquerungen aufgepflastert werden. *)

    2. Die ganze Aufpflasterei im Mündungsbereich wurde ausschließlich für den Fußverkehr vorgenommen und zwar entweder um 2. a) ein ebenerdiges Kreuzen der Straße zu ermöglichen, ohne jedoch gegenüber dem Fahrzeugverkehr, der aus der Stichstraße herausfährt, automatisch Vorrang zu haben.

    Oder, 2. b), die Aufpflasterung sollte dem Fußverkehr den Vorrang ermöglichen und zwar nicht nur gegenüber Fahrzeugen, die von der Schölischer Straße abbiegen und in die Stichstraße hineinfahren (der Vorrang besteht ohnehin) sondern auch gegenüber Fahrzeugen, die aus der Stichstraße herausfahren.

    Die Schölischer Straße ist ja eine Vorfahrtsstraße, das heißt, das an einmündenden regulären Straßen an der Einmündung ein Vorfahrt achten [Zeichen 205] stehen muss oder ein Stopp-Schild. [Zeichen 206]

    Ist das so bei der Einmündung dieser Stichstraße? Auf dem Foto kann man leider nicht sehen, ob da an der Einmündung der Stichstraße ein Vorfahrt Achten Schild steht. Aber selbst wenn es da aufgestellt wurde, würde dadurch der Fußgängerverkehr automatisch seinen Vorrang verlieren? Vielleicht wurde es ja nur aufgestellt, damit Fahrzeug-Lenker den Vorrang der KFZ auf der Fahrbahn beachten und man ansonsten davon ausgeht, dass sie schon keinen Fußgänger in Bedrängnis bringen werden.

    Es ist allerdings ein Schildmast mit einem Straßennamen-Schild zu sehen, aber leider nicht, was da möglicherweise noch an dem Schildmast befestigt ist. Auf das Straßennamen-Schild schaut man frontal drauf, auf das was da möglicherweise noch hängt, nur von der Seite.

    *) Ich befürchte, da sollte tatsächlich ursprünglich Hochbordradeln stattfinden. Siehe dieser Hinweis: "Der Parkstreifen links und rechts der Fahrbahn wird wegfallen, dafür gibt es auf jeder Seite kombinierte Rad- und Gehwege." aus: Tageblatt.de vom 13.6.2016 "Stade: Stadt hält an Planung in Schölisch fest" https://www.tageblatt.de/lokales/blauli…id,1224350.html

    Es ist so, wie Mueck schreibt: Das ist eine Seitenstraße und weder ein Grundstück, noch ein verkehrsberuhigter Bereich und es gibt auch keinen abgesenkten Bordstein. §10 StVO trifft daher dort nicht zu.

    Dieses Beispiel aus einem Video aus Hamburg spricht allerdings eher dafür, dass die kleine Stichstraße durch die Aufpflasterung ihren Vorrang verliert:

    Siehe Minute 0:53

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    Hier der Link zum Filmstart:

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    Radfahrer haben dort Vorfahrt, weil es eine Vorfahrtstraße ist. Die Vorfahrt besteht auch dann, wenn Radfahrer den rot gepflasterten Weg unzulässiger Weise befahren und sogar für Gehweg-Geisterfahrer.

    So ganz uneingeschränkt gilt das allerdings auch nicht.

    Zunächst mal finde ich das in Ordnung, dass Radfahrer auch dann ihr Vorfahrtsrecht behalten, wenn sie verbotswidrig zum Beispiel die falsche Fahrtrichtung fahren, obwohl der Radweg nur in eine Richtung freigegeben ist.

    Insbesondere an Baustellenausschilderungen ist es oft gar nicht so einfach immer richtig zu fahren. Und wenn ich an deine Bilder von der Schölischer Straße denke, die zeigen, wie es dort vorher aussah. Da kannst du doch nur sagen, dass man eher zufällig als Fahrradfahrer den Verkehrszeichen entsprechend gefahren ist oder eben nicht der Ausschilderung entsprechend gefahren ist. So was sollte einem Radfahrer dann im Falle eines Unfalls nicht allzusehr zum Nachteil gereichen.

    In diesem Fall der von dem Oberlandesgericht Hamm verhandelt wurde ging es um eine Radfahrerin, die den Radweg in Gegenrichtung benutzte, "obwohl dieser für eine Nutzung in ihrer Fahrtrichtung nicht mehr freigegeben gewesen sei." Kann also sein, dass er zunächst freigegeben war und sie nicht mitbekommen hat, dass er das dann plötzlich nicht mehr war.

    Zur Schuldfrage heißt es in dem Stern-Artikel vom 8.11.2017:

    "Im konkreten Fall wurde dem Autofahrer ein Verschuldensanteil von zwei Dritteln und der Radfahrerin von einem Drittel zugesprochen. Die Verteilung dieser Anteile hängt von den ganz konkreten Einzelheiten dieses Unfalls ab. Sie können nicht verallgemeinert werden. Nur eins stimmt immer: Ein Falschfahrer auf dem Fahrrad muss damit rechnen, eine Teilschuld zugemessen zu bekommen, da auch sein verbotswidriges Verhalten zum Unfall beigetragen hat." https://www.stern.de/auto/service/r…me-7691288.html

    Wenn die Bauverwaltung diese kleine Stichstraße, mit nur sehr wenigen Anliegern als vollwertige Straße betrachtet, dann müsste doch eigentlich die Einmündung Lilienstraße konsequenterweise mit demselben Design gestaltet worden sein.

    https://www.google.com/maps/place/Lil…619!4d9.4708217

    Und was ist mit der Bushaltestelle, die auf der Satellitenaufnahme als Piktogramm eingezeichnet ist? Da gibt es ja mehrere Bushaltestellen an der Schölischer Straße. Alleine schon zum Schutz der Omnibusfahrgäste wäre es besser den Gehweg nicht mit [Zeichen 240] auszuzeichnen.

    Der Bordstein geht um's Eck und läuft nicht parallel zur Straße durch.

    Der Autofahrer fährt nur über eine Aufpflasterung, nicht über einen Bordstein.

    Der Fußgänger läuft aber über ein Bordstein, also kann das zwischen den Bordsteinen auch kein Gehweg sein ... Er muss also bzgl. Verkehr aus der Seitenstr. § 25 beachten!

    *) ... und ist auch kein anderer Straßenteil im Verhältnis zur Fahrbahn der Straße des Querstraßenautofahrers, für den wechselt nur der Fahrbahnbelag ...

    Die Furt kann nur ein anderer Straßenteil im Verhältnis zur Fahrbahn des Längsstraßenautofahrers sein, wäre also nur relevant für Radler, die dort vom anderen Radweg auf die Fahrbahn wechseln wollten

    Ich hatte so eine Stelle im Hinterkopf als ich die Einmündung der Stichstraße mit der Aufpflasterung auf die Schölischer Straße auf dem Foto sah:

    https://www.google.de/maps/@52.37012…!7i13312!8i6656

    Hier als Satellitenbild: Die Mittelstraße mündet über eine Aufpflasterung in die Calenberger Straße:

    https://www.google.de/maps/@52.37007…m/data=!3m1!1e3

    Aber du kannst natürlich Recht haben und die um die Ecke gezogenen Kantstein-Stummel in Stade bedeuten, dass es sich hier nicht um eine Straße handelt wie auf meinem Googlestreetview-Bild, die wie eine Ausfahrt auf die Schölischer Straße führt.

    Um so spannender ist es zu sehen, wie die Einmündung Lilienstraße wohl designt wurde.

    Mich treibt die Frage um: Wurde dort beim Umbau der Schölischer Straße ein gemeinsamer Fuß- und Radweg gebaut, der dann allerdings gar nicht als solcher ausgeschildert wird. Fände ich gut, denn profitieren tun davon vor allem die Fußgänger, die sonst möglicherweise mit einem schmaleren Bürgersteig abgespeist worden wären. Und die Radfahrer, die so legal auf der Fahrbahn fahren können. Ich glaube auch nicht, dass sich hier ein Radfahrer ärgert, der vorher auf dem Radweg-Flickenteppich mal links, mal rechts hochbord gefahren ist. Yeti hatte ja Fotos von der vorigen Situation gezeigt. Da hat auch kein Fahrradfahrer drauf Bock, der Hochbordradwege bevorzugt. Da gab es ja gar keine richtigen Hochbordradwege.

    Auch wenn so ein geübter Gehwegradler wie Sie da problemlos mit 25km/h laut klingelnd durchzischen könnte, kommen Sie genau auf den Punkt ;)

    Es ist völlig egal, ob das ein gemeinsamer Geh-Radweg ist oder ein für den Radverkehr freigegebener Gehweg. Wenn es eng ist und langsamere und/oder "Schwächere" Verkehrsteilnehmer auf der Verkehrsfläche sind, hat man Rücksicht zu nehmen. Gleich der erste § der StVO.

    Wenn es eng wird, dann ist die Erwartung der StVO an den Stärkeren, dass der Rücksicht nimmt auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer. Deshalb sind ja auch viele Autofahrer so "angepisst" davon, dass sie Radfahrer nur noch mit 1,50 m Seitenabstand überholen dürfen, was an vielen Stellen bedeutet, dass sie erstmal hinter den Radfahrern herfahren müssen.

    Übrigens denke ich gar nicht so schlecht über Autofahrer, denn dass Sie mich hier als "Gehwegradler" bezeichnen trifft in keiner Weise zu. Allerdings kommte es hin und wieder vor, dass ich einen Gehweg benutze, der für den Radverkehr freigegeben ist. Zum Beispiel diese Fußgängerzone, die für den ÖPNV und für den Radverkehr freigegeben ist.

    Ich kann daran auch nichts Schlimmes erkennen und bin dabei natürlich sehr vorsichtig unterwegs.

    Genau so wie ich das ja auch von den Autofahrer*innen erwarte, wenn ich auf der Fahrbahn fahre, dürfen Fußgänger*innen ja wohl erwarten, dass ich äußerst defensiv mit dem Rad fahre in einer Fußgängerzone, die für den Radverkehr freigegeben ist.

    Deswegen bin ich jedoch noch lange kein "Gehwegradler". Da treffen Sie eine falsche Zuschreibung! Und vermutlich käme ich nur mit einem Pedelec über eine längere Strecke auf 25 km/h. Ich fahr aber kein Pedelec, wenn ich Rad fahre. Und erst recht kein S-Pedelec. Mit dem dürfte man aber auch nicht einmal den Radweg benutzen, geschweige denn einen Fußweg, der für den Radverkehr freigegeben ist.

    An der Stelle

    hat der Fußgängerverkehr ja in jedem Fall Vorrang, weil Fahrzeugverkehr, der aus der Seitenstraße mit der Aufpflasterung kommt, verpflichtet ist, andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.

    "Wer aus einem Grundstück, ... oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist;"

    https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__10.html

    Es würde also kein Missverständns befördert werden, wenn da eine Fußgängerfurt markiert wäre. Denn der Fußverkehr hat dort gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern Vorrang. Und zwar sowohl vor den Verkehrsteilnehmern, die von der Schölischer Straße dort in die Stichstraße hineinfahren wollen (die müssen dem Geradausverkehr Vorrang gewähren), als auch vor den Verkehrsteilnehmern, die aus der Stichstraße herausfahren wollen (Wegen der Aufpflasterung ist das wie eine Grundstücksausfahrt).

    Ist denn die Furt über die Stichstraße in Breitstrich oder in Schmalstrich markiert? Oder anders gefragt: Hatte man dort während der Bauphase die Absicht, den Bürgersteig als gemeinsamen Geh- und Radweg zu markieren, und deshalb dort eine Furt für Radfahrer gebaut? Und wann wurde diese Absicht über den Haufen geworfen? Und warum? Mir scheint, deine Arbeit trägt reiche Früchte!:thumbup:

    In meinem Bilderordner habe ich ein Bild gefunden, wo die von dir beschriebene Gefahr, dass eine Furtmarkierung verwirrt, deutlich wird.

    Da mündet auf dem Bild von rechts kommend die Straße In der Masch auf die Klöcknerstraße (das ist eine Vorfahrtsstraße). Und ein gemeinsamer Fuß- und Radweg (für beide Richtungen) ist über die Einmündung hinweg markiert, allerdings nicht als unterbrochener Breitstrich, sondern als unterbrochener Schmalstrich. Fahrzeuge, die aus der Straße In der Masch herausfahren, haben dort Vorrang vor dem Fußverkehr entlang der Klöcknerstraße. In der Tat sehr verwirrend, weil Fußgänger aufgrund der Markierung denken könnten, dass sie genau wie Fahrradfahrer Vorrang hätten gegenüber den Fahrzeugen, die aus der Straße In der Masch herausfahren.

    radverkehrsforum.de/attachment/14014/

    https://www.google.de/maps/@52.39412…m/data=!3m1!1e3

    Der Main-Radweg ist zwischen der Mündung in den Rhein und Hattersheim an vielen Stellen mit [Zeichen 240] ausgeschildert.

    In §42 steht als Erläuterung zu diesem Verkehrszeichen:

    "3. Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines gemeinsamen

    Geh- und Radwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt,

    muss diese auf den Fußgänger- und Radverkehr Rücksicht

    nehmen. Erforderlichenfalls muss der Fahrverkehr die Ge-

    schwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen."

    Da steht nicht, dass der Radverkehr sich an die Geschwindigkeit des Fußgängerverkehrs anpassen muss."

    Die Stadt Flörsheim am unteren Main hat dieses Zusatzschild anbringen lassen:

    Dass es in Deutschland ein generelles Tempolimit innerorts von 50 km/h gibt, das war nicht immer so. In den 50er Jahren, polemisierte im Bundestag der spätere Bundeskanzler Schmidt gegen den damaligen Verkehrsminister Rümmele, der Tempo 50 als generelle Höchstgeschwindigkeit innerorts durchsetzen wollte: "Rümmele sollte sich in erster Linie darum kümmern, daß endlich die Straßen verkehrsgerecht ausgebaut werden." Spiegel vom 17.10.56.

    https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-43064362.html

    Das hätten sie gern die Autofahrer, auf mehrspurigen autobahnmäßig ausgebauten Ortsdurchfahrten mit ihren PS-starken Protzkisten durch die Dörfer heizen.

    Es spricht jedoch alles dafür, deutlich niedrigere Tempolimits anzuordnen, nicht nur Tempo 30 auf Ortsdurchfahrten, sondern auch Tempo 60 max. auf Landstraßen und max. Tempo 80 aus Autobahnen!

    Eigentlich ist überhaupt die Frage, welchen Unterschied es haftungsrechtlich macht, ob ein Radfahrer einen Fußgänger auf einem benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radweg, einem freigegebenen Gehweg oder einem rot gepflasterten Gehweg mit Radwegfurten an den Kreuzungen, den er daher für einen Radweg gehalten hat, oder sogar auf einem mit [Zeichen 239] eindeutig als Gehweg gekennzeichneten Weg verletzt. Oder auch andersrum, was die Teilschuld des Radfahrers betrifft, wenn er an solch einer Kreuzung von einem hinter dem Gebüsch hervorkommenden Auto abgeräumt wird.

    Sind das Radwegfurten?

    Woran erkennst du, dass das Radwegfurten sind? Ist da ein Fahrradpiktogramm drauf, das auf dem Foto nicht erkennbar ist?

    Ich erkenne da eindeutig Fußgängerfurten und das ist doch mal sehr vorbildlich, dass da Fußgängerfurten angelegt werden.

    Sie sind deshalb vom Bürgersteigrand im Mündungsbereich etwas zurückversetzt, weil andernfalls Stolpergefahr bestünde.

    Die von rechts einmündende Stichstraße ist aufgepflastert oder hat einen aufgepflasterten Mündungsbereich. Das heißt auch ohne Verkehrsschilder ist durch die Aufpflasterung deutlich, dass rechts vor links außer Kraft gesetzt ist und die Fahrzeuge auf der Schölischer Straße den Vorrang haben.

    "Wer aus einem Grundstück, ... oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist;"

    §10 StVO https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__10.html

    Die Planungen sahen vermutlich eine möglichst hohe Aufpflasterung vor, was ja auch im Sinne der Fußgänger ist, weil die dann ebenerdig weitergehen können. Aber die Planer hatten mit viel Verständnis für den hier abbiegenden Fahrzeugverkehr, oder dem, der aus der Stichstraße kommt, eine möglichst lange und deshalb flache Rampe angelegt. Und die Bürgersteigkante um die Ecke herumgezogen, so dass dort eine Stolperfalle entstanden ist.

    Auf der gegenüberliegenden Seite ist ein Grundstückseinfahrt zu sehen, bei der die Rampe noch flacher gestaltet ist und dafür der Bordstein auf ganzer Breite mehr oder weniger stark abgesenkt wurde. Das ist noch schlimmer. Ein Berg und Tal Gehweg, der die Auto-Stoßdämpfer schonen soll. Dabei kann man die doch auch dadurch schonen, dass man eine steile Rampe sehr langsam überfährt.

    Es wäre meines Erachtens auch auf der von rechts kommenden Stichstraße möglich gewesen, eine steile Rampe zu bauen. Dann hätte die Fußgängerfurt nicht verschwenkt werden müssen.

    Etwa an der Stelle, von der aus das Foto aufgenommen wurde, mündet doch von links die Lilienstraße auf die Schölischer Straße. Wie sieht den das Design für die Einmündung der Lilienstraße aus?

    Aus der Gegenrichtung:

    In Hannover hatte ich auch schon an sehr einsamen, scheinbar vergessenen Stellen dieses Schild, das auch auf deinem Foto zu sehen ist, fotografieren können:

    "Gemeinsamer Rad- und Fußweg" (Im Untewrschied zu "Gemeinsamer Fuß- und Radweg") wird das Zeichen auf der Wikipedia Verkehrszeichentafel 1971 bis 1992 genannt und als neu bezeichnet.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel…,_StVO_1970.svg

    Im darauf folgenden Verzeichnis der Schilder ab 1992 taucht das Schild nicht mehr auf. Man darf wohl davon ausgehen, dass so ein Schild, wenn es noch irgendwo hängt, schon mindestens seit 28 Jahren da hängt. Höchstens 49 Jahre.

    So gesehen ist der Unterschied zwischen [Zeichen 240] dieser Ausschilderung und der Ausschilderung [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] noch mal zusammengeschrumpft. Wollte der Gesetzgeber gemeinsame Rad- und Fußwege haben, bei der sich Radfahrer etwas mehr herausnehmen können (z. B. Fußgänger anklingeln, um auf sich aufmerksam zu machen), dann wäre das entsprechende alte Schild mit dem Fahrradsymbol oben wohl nicht "aus dem Verkehr" gezogen worden.

    Hier am Eilenriede-Rand hängt noch eines in Hannover:

    Man sollte viel häufiger die Bedeutung der Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen erklären!

    Unbedingt ;)

    Fotografiert im Kurpark Wiesbaden, wo man ein solches Schild als witzigen Kurparkbesucherschutz interpretieren kann, oder eben als ein weiteres Indiz für den wenig Fahradfahrer*innen-freundlichen Charakter der Stadt.

    Welche rechtliche Relevanz diese Bodenpiktogramme haben ist m.E. nicht einfach so aus dem Stegreif zu beantworten.

    Vorstellbar wäre beispielsweise eine Situation, in der ein Autofahrer zwei nebeneinander fahrende Radfahrer anhupt oder gar anpöbelt, die sich gerichtlich dagegen wehren und der Autofahrer sich damit versucht herauszureden, dass ihm nicht bewusst gewesen sei, dass er sich in einer Radfahrstraße befindet.

    Ob das dann tatsächlich einen rechtlichen Unterschied macht, wer weiß?

    "Viele Kommunen in der Region Hannover wollen das geplante Tempo-30-Projekt für ihre Ortsdurchfahrten prüfen. Das berichtet NDR 1 Niedersachsen. Laut Verkehrsdezernat kommen bis zu 40 Kreisstraßen in Frage. Eine fantastische Aktion, findet Sehndes Bürgermeister Olaf Kruse (SPD). Er will auf jeden Fall den Ortsteil Müllingen vorschlagen. Dort gebe es eine enge, kurvige Ortsdurchfahrt. Die Häuser stünden nah an der Straße, so Kruse. Der Ortsrat kämpfe schon lange für ein Tempolimit." NDR vom 1.9.2020 https://www.ndr.de/nachrichten/ni…polimit304.html
    Hier ein Link zu einem Satellitenbild vom Ortsteil Müllingen:

    https://www.google.com/maps/place/M%C…251!4d9.9081581

    Hintergrund für das Tempo-30-Projekt ist laut einem Bericht der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" (HAZ) eine Experimentierklausel, die erst seit April im entsprechenden Bundesgesetz steht. "Grundsätzlich ist ein allgemeines Tempolimit nur vor Kitas, Schulen, Krankenhäusern und Pflegeheimen erlaubt. Für Versuchszwecke darf jetzt auch in den Ortsdurchfahrten eine Geschwindigkeitsbegrenzung eingeführt werden.":thumbup:

    Hoffentlich wird das Experiment eine Dauereinrichtung, die zu generell Tempo 30 innerorts führt!

    Schluss mit Gehwegradeln! :thumbup:

    Das ist die Kreisstraße 31, die aus Richtung Götzdorf in die Stader Innenstadt führt.

    Da der Radverkehr jetzt auf der Fahrbahn stattfindet, wäre das eigentlich ein Grund, Tempo 30 anzuordnen. Hat man vermutlich nicht gemacht, weil Verwaltungsvorschriften das ausschließen. (Durchgangsstraße)

    Aber jetzt gibt es ja die Möglichkeit im Rahmen eines Modellversuchs Tempo 30 anzuordnen. In der Region Hannover beteiligen sich viele Kommunen daran:

    "Tempo 30 in Ortsdurchfahrten: Kommunen sehen Bedarf

    Die Region Hannover will auf zahlreichen Durchgangsstraßen die Geschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde begrenzen.

    Viele Kommunen in der Region Hannover wollen das geplante Tempo-30-Projekt für ihre Ortsdurchfahrten prüfen. Das berichtet NDR 1 Niedersachsen. Laut Verkehrsdezernat kommen bis zu 40 Kreisstraßen in Frage. Eine fantastische Aktion, findet Sehndes Bürgermeister Olaf Kruse (SPD). Er will auf jeden Fall den Ortsteil Müllingen vorschlagen. Dort gebe es eine enge, kurvige Ortsdurchfahrt. Die Häuser stünden nah an der Straße, so Kruse. Der Ortsrat kämpfe schon lange für ein Tempolimit." Quelle: NDR.de https://www.ndr.de/nachrichten/ni…inzuf%C3%BChren.

    Warum nicht auch auf der Schölinger Straße in Stade?

    Tempo 30 auf der Schölischer Straße, das stimmt insbesondere auch die Radfahrer*innen versöhnlich, die sich eher schwer tun damit, auf der Fahrbahn zu radeln, weil sie es bisher so nicht kannten und vom schnellen Fahrzeugverkehr abgeschreckt sind.

    Wie war denn das mediale Begleitecho?

    In dem Fall rund um den Kreisel, auf den die Straße am Bahnhof und drei weitere münden, hatte die Kreiszeitung Wochenblatt am 11.8.2020 ja nicht mit zum Teil unsachlicher Kritik gespart:

    "Radler sind verunsichert: Wenn der Radweg plötzlich futsch ist"

    https://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/stade/c-panora…sch-ist_a174866

    Aber die Kreiszeitung Wochenblatt hat immerhin am 25.8.2020 so eine Art Gegendarstellung hingekriegt, die allerdings in der Überschrift schon wieder sehr tendeziös ist: "Radler auf die Straße: Was dafür sprechen soll"

    https://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/stade/c-panora…sch-ist_a174866

    Wie ist denn das Medienecho zur Schölischerstraße. Oder kommt das erst noch, wenn die Straße fertig erneuert sein wird? Und wie war da die Situation in der Schölischer Straße vorher, vor dem Umbau? Gab es da auch schon einen gemeinsamen Geh- und Radweg, wie der, der unmittelbar nach dem Umbau ausgeschildert wurde?

    "Schluss mit Gehwegradeln" ist übrigens nicht ganz richtig, denn ein Gehweg ist es ja erst jetzt. Vorher war es ein gemeinsamer Geh- und Radweg. Und es wird vermutlich noch einige Radfahrer*innen geben, die dort fahren, wo sie früher gefahren sind, als diese Schilder[Zeichen 240] noch standen.

    Beim teoretischen Teil der FS Prüfung gab es sinngemäss folgende Frage:

    Sie befahren eine Strasse mit einer Fahrspur je Richtung. Von hinten nähert sich ein Rettungswagen mit Blaulicht und Einsatzhorn. Was tun sie?

    Gab es denn beim theoretischen Teil der Führerscheinprüfung auch eine Frage in der Form:
    "Vor Ihnen fährt ein Fahrradfahrer auf der Fahrbahn ..."

    Und weil du Radfahrer vor "Erziehungsversuchen" bewahren willst verlangst du von ihnen, dass sie stets die Fahrbahn zu benutzen haben, auch dann wenn es erlaubt ist, vorsichtig einen Hochbord-Angebotsradweg zu benutzen oder einen Fußweg, der für den Radverkehr freigegeben ist?

    Setzt du damit diese Radfahrerinnen nicht selbst "Erziehungsversuchen" aus, nämlich deinen Erziehungsversuchen?

    Deine Fragen zielen darauf ab, dass es Autofahrer gibt, die so drauf sind, dass sie sagen: "Verdammt nochmal, was will der Radler vor mir auf der Fahrbahn, der hat doch seine eigenen Weg." Und damit meint der Autofahrer ein [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]. Und manche dieser Autofahrer drängeln, hupen und schimpfen.

    Das Problem sehe ich genau so wie bei den zahlreichen Hochbordradwegen, von denen inzwischen viele nicht mehr benutzungspflichtig sind, weil dort gar keine Schilder stehen, oder bei diesen Hochbordradwegen, die ebenfalls nicht benutzungspflichtig sind, die aber mit einem einfachen Radfahrer frei gekennzeichnet sind:

    Hier als Zwei-Richtungsradweg in der Kombination mit [Zusatzzeichen 1000-33]:

    Auch Angebotsradwege oder so gekennzeichnete Angebotsradwege [Zusatzzeichen 1022-10],[Zusatzzeichen 1000-33](siehe Fotos) verwirren Autofahrer immer wieder.

    Ich denke das Autofahrer mit der Zeit dazulernen. Zumindest in Hannover habe ich in den letzten Jahren den Eindruck gewonnen, dass Autofahrer immer seltener Radfahrer*innen anhupen oder anschnauzen, wenn die auf der fahrbahn fahren.

    Je häufiger diese Schilder [Zusatzzeichen 1022-10] oder[Zusatzzeichen 1000-33] zu sehen sind, um so größer ist der Gewöhnungseffekt bei den Autofahrern daran, dass für den Radverkehr unter Umständen mehr als nur eine Radverkehrsführung zulässig ist.

    Auch diese Bodenmarkierung ist in dieser Hinsicht hilfreich:

    Wenn auf der Fahrbahn so viel los ist, dass sich die Autos stauen, oder sich gerade eine Stadtbahn von hinten nähert, dann fahre ich lieber den Angebots-Hochbordradweg.

    Den Autofahrern signalisiert eine solche Bodenmarkierung: Für den Radverkehr gibt es hier mehrere Möglichkeiten.

    Ich halte auch nichts von der Idee, dass Radfahrer an einer solchen Stelle dazu gezwungen werden sollen, die Fahrbahn zu benutzen, bloß weil dadurch vielleicht ein paar Radfahrer mehr auf der Fahrbahn fahren.

    Zumal gerade an der Stelle auf dem Foto auf der Fahrbahn das Stadtbahn-Rillengleis eine Sturzgefahr darstellt.

    Korrekt.

    Eine Aufhebung der B-Pflicht mit Fahrbahn-Zwang nach StVO führt nicht zu einer allumfassenden Verbesserung der Verkehrssituation für Rad Fahrende.

    Für eine allumfassende Verbesserung braucht es weitere Hilfmittel:

    - Realisierung aller Verkehrsteilnehmer, dass Rad Fahren auf der Fahrbahn völlig normal ist

    - Einhaltung der StVO durch möglichst viele Verkehrsteilnehmer

    Sehe ich auch so.

    Frage:

    trägt eine möglichst umfassende Freigabe von Gehwegen für den Radverkehr dazu bei, dass

    - (mehr) Radverkehr auf der Fahrbahn stattfindet?

    - Radverkehr auf der Fahrbahn als etwas völlig normales wahrgenommen wird?

    - Regeleinhaltung nach StVO zunimmt? (hier vor dem Hintergrund, dass mit Gehwegfreigabe die Anzahl der "bitte [hier] fahren!"-Regeln um +1 erhöht wird)

    Eine möglichst umfassende Freigabe von Gehwegen für den Radverkehr wird nach meiner Beobachtung derzeit von niemandem gefordert. Selbst vom ADAC nicht. Und vom ADFC auch nicht! (Auch wenn das hier einige unterstellen.)

    Auf die Verkehrsregel-Einhaltung insgesamt hat die Tatsache, dass einzelne gemeinsame Radwege und Fußwege [Zeichen 240] durch Fußweg mit Radfahrer frei [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] ersetzt werden, keinen Einfluss.

    Durch die zahlreichen Möglichkeiten sogenannte "Angebotsradwege" zu nutzen, gibt es vielerorts seit Jahren für Radfahrerinnen und Radfahrer mehr als eine Möglichkeit ordnungsgemäß "ihren" Weg im Verkehr zu suchen. Dass dadurch die "Regeleinhaltung" abgenommen hätte, konnte ich noch nicht beobachten, ich wüsste auch keine Studie aus der das hervorginge.

    Ein Gehweg mit Freigabe für den Radverkehr ist aber keine Radverkehrsanlage.

    Ein Radweg mit 2,00m Breite, baulich getrennt vom Gehweg: das ist eine Radverkehrsanlage.

    Da sind wir uns doch einig, dass eine für den Radverkehr freigegebener Gehweg keine Radverkehrsanlage ist. Ich habe das auch nirgends als erstrebenswert bezeichnet, vorhandene Gehwege für den Radverkehr freizugeben. Aber es gibt Fälle, in denen eine Radverkehrsfreigabe Sinn macht. Insbesondere dann, wenn eine Straßenverkehrsbehörde mit der Ausschilderung [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] einen vorher benutzungspflichtigen gemeinsamen Fuß- und Radweg aufhebt.

    Zu dem 2,00 m breiten Radweg kommt übrigens noch ein Sicherheitstrennstreifen dazu. Ein so breiter Radweg oder alternativ dazu ein entsprechend breiter Radfahrstreifen könnte übrigens an vielen stark befahrenen Hauptverkehrsstraßen eingerichtet werden, wenn dort die Auto-Parkstreifen zurückgebaut würden.

    Was du kritisierst:

    Einen Teil der Rad Fahrenden (Ältere, Jüngere, Unsichere, Frauen, Sonntagsradler) solle man nicht auf die Fahrbahn schicken, weil sie dort gegängelt werden. Gegängelt werden diese Rad Fahrenden übrigens nur von einer Teilmenge Y aller KFZ-Führer, die sich nicht an Regeln halten.

    Festgestellt wurde beim Gehwegradeln: Eine Teilmenge X aller Rad Fahrenden, die auf "Gehweg, Radfahrer frei"-Wegen fahren, halten sich nicht an die Regeln (Schrittgeschwindigkeit) und gängeln die zu Fuß Gehenden.

    Es klingt, als wenn das eine für dich doof ist (Gängelung auf der Fahrbahn), das andere (Gängelung der zu Fuß Gehenden) aber eben so eine Art Kollateralschaden und damit akzeptabel ist.

    Ich denke es ist ein falsche Herangehensweise die Gängelung der Radfahrer durch die Autofahrer irgendwie aufrechnen zu wollen mit der Gängelung der Fußgänger durch die Radfahrer. Oder umgekehrt.

    Ziel muss es ja sein, den Autoverkehr deutlich zu reduzieren und zu verlangsamen, so dass ein möglichst störungsfreies und konfliktfreies Nebeneinander von Radfahrern und Fußgängern auf der Fahrbahn möglich ist.

    Das ist nicht immer und überall über Nacht umsetzbar. Tempo 30 auch auf Hauptverkehrsstraßen anzuordnen ist sicher ein Beitrag dazu. Das schließt übrigens den Bau von Radverkehrsanlagen nicht pauschal aus.

    Zwar dürfen in Tempo 30-Zonen keine Radwege oder Radfahrstreifen angelegt werden. Damit sind jedoch die Tempo-30-Zonen in Wohngebieten gemeint, wo man von einem niedrigen Autoverkehrsaufkommen ausgeht.

    Eine Verbesserung der Verkehrssitution für alle Radfahrerinnen und Radfahrer erreicht man jedoch nicht schon dadurch, dass man alle [Zeichen 237] + [Zeichen 240]-Schilder abhängt und durch [Zeichen 239]-Schilder ersetzt und die Radverkehrsfreigabe von allen Gehwegen generell ausschließt.

    Als ADLC würde ich mich an bewährten Konzepten orientieren:

    separate PKW-Spuren fordern, damit der PKW-Verkehr mit seinem "überwiegenden Freizeitcharakter" nicht den "richtigen" Verkehr stört. Güterverkehr muss Vorrang vor Urlaubsfahrten haben!einself!

    Das muss man ein paar Jahrzehnte durchziehen, dann beginnt der ADAC von selbst "protected car lanes" zu fordern und Verkehrsapartheid wird zum Selbstläufer.

    Der ADAC hat doch längst "protected car lanes" durchgesetzt: §7 StVO: "(3c) Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge, abweichend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts. Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t sowie alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen."

    Gerade das Vorhandensein von Autobahn wird immer wieder gerne mit wirtschaftlichen Argumenten begründet. Angeblich garantieren nur breite Autobahnen die notwendige Verkehrsinfrastruktur in einem hochindustrialisierten Land. Das ist natürlich kompletter Unfug, weil die meisten Autobahnen mit zwei Spuren und Tempo 80 max. breit genug wären, um den bestehenden Wirtschaftsverkehr aufzunehmen. (Und davon könnte außerdem noch einiges auf Schienen- und Wasserwege verlagert werden.) PKW-Verkehr mit "Freizeitcharakter" auf Autobahnen ist komplett überflüssig. Es gibt wahrlich schönere und umweltverträglichere Formen der Freizeitgestaltung.