Beiträge von Ullie

    Ich frage mich, ob die Lebensversicherung (sofern vorhanden) gezahlt hat. Und ob die Lebensversicherung auch dann gezahlt hätte, wenn dort Tempo 60 max. gelten würde. Tempo 60 max. halte ich für richtig auf allen Landstraßen und Bundesstraßen. Dann könnte man die Fahrbahnen deutlich schmaler machen und hätte - wie in diesem Fall - Platz für breite Radfahrstreifen. Was gilt dort an der Unfallstelle eigentlich für eine Höchstgeschwindigkeit?

    Handelt es sich um diesen Straßenabschnitt: https://www.google.de/maps/@53.63164…m/data=!3m1!1e3 ?

    "Die Breite der Fahrstreifen variiert in deutschen Regelwerken zwischen 2,75 m und 3,75 m und ist abhängig von der Entwurfsgeschwindigkeit und den vorhandenen Platzverhältnissen." Wikipedia-Artikel zum Thema "Straßenquerschnitt" https://de.wikipedia.org/wiki/Stra%C3%9…tt#Fahrstreifen

    Vermutlich würde bei Tempo 60 und ohne Mittelstreifenmarkierung eine Fahrstreifenbreite je Richtung von 2,75 m ausreichen.

    Die Fahrspurbreite auf dem Foto hat vermutlich 3,75 m je Richtung oder sogar noch mehr.

    Heißt es eigentlich Fahrstreifen oder Fahrspur? In dem verlinkten Wikipedia-Artikel steht:

    "Der Fahrstreifen (auch, fachsprachlich dagegen veraltet, Fahrspur genannt) kennzeichnet die Fläche, die einem Fahrzeug für die Fahrt in eine Richtung zur Verfügung steht."

    In Hamburg selbst waren Schlafampeln selten und die meisten Bedarfsampeln (immer an, aber nur auf Bedarf umschalten) wurden die letzten Jahre etwas angenehmer für die Fußgänger geschaltet. Große Ausnahmen davon gibt es entlang der beschleunigten Buslinien. Die halten sich die Ampeln grün. Erkennt man dann an dem "A" für "Anforderung von Grün":

    Wenn es darum geht dem Omnibus Vorrang vor dem Fußverkehr zu verschaffen, dann sehe ich den Sinn einer solchen Schlafampel ein. Aber an den Stellen in Hannover auf der Nienburger Straße, an denen jetzt die Schlafampeln in Betrieb gehen, standen vorher dieselben Ampeln, aber konventionell geschaltet. Und davor gab es dort keine Ampeln, sondern Blinlklicht mit Zebrastreifen. Und die Zebrastreifen hätten dort auch gerner bleiben können, denn dort hat der Fußverkehr stets Vorrang. Eine Buslinie fährt auf der Nienburger Straße nicht lang. Das finde ich ja immer ein bisschen misslich, wenn der Bus an einem Zebrastreifen von einem Fußgänger ausgebremst wird. Schließlich sind in einem Bus sehr viele Menschen drin. Aber auf der Nienburger Straße: Keine Buslinie! Darum: Zebrabrastreifen statt Schlafampeln!

    Dass ein Weg, der als Fußweg ausgeschildert ist, das Zusatzschild Radfahrer absteigen verpasst bekommt, ist irgendwie doppelt gemoppelt. Aber leider wird es die Autofahrer dazu veranlassen, Radfahrer anzupöpeln und anzuhupen, die die Fahrbahn benutzen, von denen viele Autofahrer glauben, die sei nur für den MIV reserviert.

    https://www.google.de/maps/@52.36920…!7i13312!8i6656 So sah es dort vor ein paar Jahren aus (streetview-Aufnahme von 2008)

    Hier ein aktuelles Foto mit Baustellenabsprerrung:

    Wie ist das denn nun zu verstehen?

    Fußgänger UND Radfahrer die andere Bürgersteigseite benutzen?

    Oder: Fußgänger UND Radfahrer die Fahrbahn benutzen?

    Oder: Fußgänger irgendwie links dran vorbei und Radfahrer auch irgendwie aber woanders links dran vorbei, am besten auf der Fahrbahn?

    Vermutlich letzteres, da spricht ja auch eigentlich nichts gegen.

    Nur die Fußgänger, die vermutlich die andere Bürgersteigseite benutzen sollen, die müssen dann noch dieses Hindernis überwinden:

    Vielen Dank für die Muntermacher. Da will ich mal schauen ob ich mich da reinarbeite. So ganz einfach hört es sich ja nicht an.

    Muecks Vorschlag mit dem Eintrag in die "Sprechblase" hört sich jetzt erst mal als sehr schnell umsetzbar an. Aber ich habe die "Sprechblase" noch nicht gefunden.

    Der Ampelgesicherte neue Überweg ist nur für Radfahrer. Und die dürfen ihn in beide Richtungen benutzen. Wenn ich's richtig in Erinnerung habe sind die Radwege rund um den Aegi alle in beide Richtungen freigegeben.

    Auf dem Foto sieht man den neuen Überweg von der Seite aus, auf der sich das Theater am Aegi befindet. (Also die Gegenrichtung von dem Foto, das ich weiter oben bereits eingefügt hatte.)

    An der Kreuzung Aegidientorplatz wurde ein neuer ampelgesteuerter Fahrradüberweg angelegt. Das habe ich in die openstreetmap-Karte eingezeichnet. Dazu ein Foto. Wie kann man eigentlich die openstreetmap-Betreiber darauf aufmerksam machen, dass da eine Änderung stattgefunden hat, die noch nicht in der Karte eingetragen ist?

    In Hannover gab es bislang keine Schlafampeln in der beschriebenen Form. In Marburg sichert eine "Schlafampel" mit Signalton auf dem Bahnhofsvorplatz, einen Fußgängerüberweg:

    "Für blinde und sehbehinderte Menschen wurden drei „Fußgängerschutzanlagen“ mit Ampeln entwickelt, um ihnen über akustische Signale und die Struktur des Bodens den Übergang vom Bahnhofsgebäude zu den Haltestellen zu ermöglichen."

    https://www.op-marburg.de/Marburg/Verkeh…kt-ist-beruhigt

    Diese Ampel in Marburg hat nur Gelb- und Rotlicht für den Fahrzeugverkehr, wenn ein Fußgänger den Ampelknopf drückt. Nachdem erst Gelb und dann Rot den Fahrzeugverkehr zum Halten auffordert, ertönt ein akustisches Signal, dass blinden oder stark sehbehinderten Menschen signalisiert, dass sie jetzt losgehen können. In dem gesamten Bereich gilt max. Tempo 20.

    In Hannover gab es, wie man auf den älterern google-street-view Aufnahmen sieht, an den beiden Stellen an der Haltestelle Schneiderberg mal einen Zebrastreifen.

    https://www.google.de/maps/@52.38103…!7i13312!8i6656

    Und hier:

    https://www.google.de/maps/@52.38160…!7i13312!8i6656

    Hätte man es nicht besser bei den Zebrastreifen belassen sollen? Als Fußgänger hat man dort immer und sofort Vorrang!

    Was ich unverständlich finde, dass lediglich die Dauerleistung gesetzlich begrenzt ist. So kann ein 250 W Bosch Performance Line CX Motor eine Spitzenleistung von 850W abgeben. Insbesondere diese Beschleunigung kann für ungeübte Fahrer überfordernd sein. Mit so einer Leistung erreicht man die 25km/h natürlich wesentlich schneller, was zur Folge hat, dass die Grenze deutlich stärker wahrnehmbar ist. Natürlich auch abhängig davon, wie die Abregelungskurve der Unterstützung aussieht.

    Wenn ein Motor mit starken Beschleunigungskräften an einem Transportrad verbaut ist, dann macht es sicher einen ganz erheblichen Unterschied, ob eine schwere, leichte oder keine Zuladung mit beschleunigt werden muss. Bei einem gewöhnlichen Fahrrad dürfte es auch sehr stark auf das Gewicht der Fahrerin oder des Fahrers ankommen. Oder sind die Motoren so konstruiert, bzw. konfiguriert, dass ständig die zunehmende Geschwindigkeit gemessen wird und abhängig davon die Beschleunigung gesteuert wird?

    Ich möchte ergänzen: Radfahrer, fahrt doch wo ihr wollt, solange ihr euch von der Fahrbahn (aka "Autofahrbahn") fernhaltet.

    Da beweist doch die Stader Verkehrsverwaltung mal richtig Volksnähe. Für die meisten Verkehrsteilnehmer, auch für die meisten radfahrenden Verkehrsteilnehmer sind Fahrbahnen grundsätzlich immer "Autofahrbahnen". Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich es bedauere, dass das nicht häufiger in Frage gestellt wird und sich diese Einstellung so großer Beliebtheit erfreut. Das hat vermutlich viel mit dem Wunsch nach klaren verständlichen einfachen Regeln zu tun.

    Die Bandbreite an Pedelec-Fahrern ist wahrscheinlich ebenso groß wie die Bandbreite an Radfahrern - alles dabei von 12 km/h bis 30 km/h Reisegeschwindigkeit.

    Um nochmal auf den von Dir ursprünglich verlinkten Artikel zu kommen: Ja, der ist mies weil er Angst macht und "Senioren" als nicht besonders schlau darstellt.

    Der wahre Kern im Artikel ist, dass Leute, die wenig Fahrrad-Erfahrung haben, gut beraten werden sollten, wenn sie sich ein Pedelec anschaffen; ein Training mit dem neuen Gerät ist dann ratsam - unabhängig vom Alter.

    Das Fahrgefühl ist, wenn man zügig unterwegs ist, übrigens so als ob hinter dir immer ein Traktor fährt, der Geschwindigkeiten unter 25 km/h durch Anschieben verhindert. Und wenn man auf einen Hügel zufährt, muss man nicht wie sonst volle Kanne reinfahren um noch ein bisschen Schwung mitzunehmen, sondern eher Last rausnehmen damit man sich schön raufschieben lassen kann. Insgesamt fallen also die Lastspitzen weg, und an müden Tagen mit schlechtem Wetter ist es deutlich weniger anstrengend.

    Ich habe bisher nur wenige Probefahrten gemacht, aber deine Beschreibung trifft es ganz gut. Nur bei der Geschwindigkeit bin ich nicht einverstanden. Ich habe tatsächlich eher das Gefühl, dass der "schiebende Traktor" schon bei einer Geschwindigkeit deutlich unter 25 km/h einfach nachlässt beim Schieben, so dass es sich in ein Gefühl verwandelt, ich müsste den Traktor ziehen. Das Gefühl dominiert dann total, wenn der Motor bei 25 km/h dann tatsächlich abschaltet. Aber wie zuverlääsig ist das mit den Geschwindigkeiten? Wenn ich zum Beispiel die von dünnen Reifen auf dicke Ballonreifen wechsle, dann verändert das doch auch die Geschwindigkeit und die eingebauten Messfühler können das nicht wissen, welche reifen auf dem Rad sind.

    Ich hatte diese Schilder schon mal beim Baustellen-Thema vorgestellt. Aber hier passen sie auch hin:

    Welche rechtliche Verbindlichkeit haben die Schilder und wann macht es Sinn sie aufzuhängen?

    Das interpretiere ich so: Für Radler ist hier Schluss. (Der Radweg im Bild ist ein benutzungspflichtiger Hochbordradweg.)

    Radler müssen absteigen und schieben.

    Kurios ist, dass nur ca. 100 m weiter dieses Schild aufgehängt wurde an den Bauzaun, der die Baustelle umgibt:

    Und das interpretiere ich jetzt so: Radler dürfen hier vorsichtig weiter radeln und müssen dabei besonders auf Fußgänger achten.

    Man soll ja nichts Böses unterstellen, deshalb gehe ich jetzt mal davon aus, dass die Verkehrsbehörde das so haben will, damit möglichst viel Straßenraum für die Baustelle zur Verfügung steht, so dass die Bauarbeiten möglichst schnell abgeschlossen werden können. Immerhin wurde auch der Autoverkehr im Baustellenbereich um die Hälfte reduziert, indem der Verkehr in die eine Richtung weiträumig umgeleitet wird und nur noch eine Einbahnstraße für die andere Richtung da ist.

    Aber ist das tatsächlich die erstrebenswerte Baustellenlösung? Oder wäre die Lösung mit dem gemeinsam benutzten Geh- und Radweg besser? [Zeichen 240]

    Vielleicht hat die Beschilderung im zweiten Foto den Vorteil (oder Nachteil?), dass es dafür keine Mindestbreiten geben muss. Für wenige Wochen so eine Baustelle auf enem so ausgeschilderten Weg (wie im zweiten Foto) zu umfahren, das mag ja noch hinnehmbar sein. Und wenn für die Aufstellung dieses Schildes [Zeichen 240] höhere Mindestbreiten gelten, dann werden die zumindest nicht entwertet.

    Richtig Mist wäre jedoch ein Unfallereignis, dass einem Radler angelastet werden würde, der wegen des Schildes auf dem zweiten Foto nicht abgestiegen ist. Der Richter hält ein solches Schild vielleicht für nichtig. Und ein möglicherweise unfallbeteiligter Fußgänger hat es vielleicht gar nicht zu Kenntnis genommen.

    Auf jeden Fall kann ich mich nicht erinnern, dass die Schilder auf den beiden Fotos mal irgendwo detailliert vorgestellt worden wären. Und den "Siebten Sinn" gibt's ja leider nicht mehr im Fernsehen. Dabei könnte eine solche Sendung mit den heutigen Verbreitungs-Möglichkeiten echt der Renner sein.

    Gefällt mir besser als die Variante in Berlin:

    Meine erste Assoziation beim Vorbeifahren mit dem Auto: Radfahren hier verboten. Das durchgestrichene Fahrrad ist einfach zu auffällig.

    Ich habe mehrere Vorbeifahrten mit dem Auto benötigt, um den Sinn komplett zu verstehen.

    In Hannover sehen die so aus:

    Ein Witzbold kratzte mal zwei Buchstaben ab:

    Das Konzept der Verwaltung sieht vor, die Schilder am jeweiligen Ort ca 1- 2 Jahre ihre Wirkung entfalten zu lassen und sie dann umzusetzen. Das halte ich für richtig. Zwar sagt das Schild nichts anderes aus als das, was ohnehin gilt. Aber solche Schilder dienen der Verkehrsteilnehmer-Fortbildung! Auch viele Radfahrer wissen ja gar nicht, dass ein Radweg nur dann benutzungspflichgtig ist, wenn er entsprechend gekennzeichnet ist. Da hat ein solches Schild schon Erkenntniswert!

    Mein S-Pedelec unterstützt nur bis zu echten 42-43, ab 40 ist die Unterstützung bereits erheblich zurückgefahren. Die S-Pedelecs haben ohnehin weniger Drehmoment und bei mir ist noch der Classic verbaut.

    Bei einem Hinterradnabenmotor bspw. im "Stromer" sieht das Ganze schon anders aus, da nähert man sich schon eher einem Mofa Mofagefühl. Aber wer fährt den schon! Das neueste Topmodell kostet um die 10k EURO.

    Ist das denn nicht einheitlich vorgeschrieben wie sich das zu verhalten hat mit dem "Auslaufen" der Motorunterstützung kurz vor Erreichen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis die der Motor unterstützen darf? Ich erinnere da noch mal an den von mir vorgestellten Zeitungsartikel, der solche Details unerwähnt lässt, so dass man den Eindruck bekommen kann, Pedelecfahrer fahren grundsätzlich 25 km/h schnell.

    https://www.neuepresse.de/Hannover/Meine…uer-das-Pedelec

    Dadrin heißt es: "Allerdings sind die E-Bikes aufgrund ihrer hohen Geschwindigkeiten von bis zu 25 Kilometer die Stunde auch nicht ganz ungefährlich."

    Nach den Details über die du da berichtest haben ich jedoch mehr den Eindruck, dass durch die Steuerung der Unterstützungsleistung letztlich auch das Tempo gesteuert werden kann. Mit der Zeit bekommt man doch sicher ein Gefühl dafür, ab welchem Punkt stärker reintreten sich nicht mehr lohnt? Das ist doch so ähnlich wie bei dem Suchen nach dem richtigen Gang, wenn mal etwas stärker Rückenwind weht. Da schaltet man einen etwas höheren Gang rein als üblich. Aber ein sehr viel höherer Gang bringt es dann auch nicht, weil die Rückenwind-Unterstützung auch nur begrenzt wirkt.

    Jedenfalls kann man wohl davon ausgehen, dass Pedelec-Fahrer in der Regel unter 25 km/h schnell unterwegs sind. Eher über oder eher unter 20 km/h?

    https://www.google.de/maps/@52.38103…!7i13312!8i6656 Auf dieser google-street-view-Aufnahme von 2008 ist der Überweg über die Nienburger Straße vom Uni-Hauptgebäude zur Haltestelle Schneiderberg noch mit einem Zebrastreifen gesichert. Studenten traut die Stadt Hannover anscheinend besonders gut zu, mit straßenverkehrstechnischen Neuerungen umzugehen: "An drei Ampeln in Hannover haben Fußgänger künftig die Wahl: Drücken sie auf den Knopf, warten auf Grün und gehen dann über die Straße? Oder entscheiden sie sich für die schnelle Variante, bei der die Ampel komplett aus bleibt, also weder Rot noch Grün angezeigt werden? „Schlafampel“ heißt das, was die Verwaltung nun erstmals in Hannover ausprobiert." NP vom 16.5.2019 https://www.neuepresse.de/Hannover/Meine…novers-Strassen

    Zwei der Schlaf-Ampeln befinden sich dort, wo früher mal die Zebrastreifen auf der googlstreetview-Aufnahme von 2008 zu sehen sind.

    Eine dritte Schlafampel soll ab Montag, 20.5.2019 am nördlichen ampelgesicherten Fußgängerüberweg an der Haltestelle Schneiderberg in Betrieb gehen. Das ist ein Haltestelle hinter der Haltestelle Universität:

    Die Stadt Hannover benutzt an vielen Stellen, besonders zum Schutz von Grünanlagen vor dem Zuparken, die abgebildeten Bügel, von denen hier einer krumm gefahren ist. Mir sind die zu scharfkantig, Hat jemand schon mal von Unfällen im Zusammenhang mit Verletzungen an solchen Schutz-Bügeln gehört oder gelesen?

    Wenn ein Radweg als solcher mit dem weißen Rad auf blauem Grund gekennzeichnet ist, dann ist es eigentlich überflüssig auch noch [Zeichen 260]dazuzuhängen. Es wird aber trotzdem häufiger gemacht, wohl um Autofahrer und Motorradfahrer noch besser deutlich zu machen, dass sie hier nicht fahren dürfen. Zum Beispiel am Maschsee in Hannover: