https://www.spiegel.de/auto/zemmi-fah…19-913dff99eade
Schönster Satz: "Natürlich gibt's 'ne Klingel" - und das Geräusch beim Betätigen derselben ... 
Auch wenn dieses Fahrzeug, das in Hannover von der Post benutzt wird, etwas kleiner ist, treffen zwei Informationen aus dem Bild möglicherweise auch auf dieses 0,90 m breite Lastenpedelec zu:

Zu dem Postzusteller-Fahrzeug in Hannover: https://kyburz-switzerland.ch/de/konzeptfahrzeuge/epedelec
Zwei wichtige Informationen im Spiegel-Filmbeitrag, die mir aufgefallen sind:
1. Bei Minute 5:15 heißt es:
"Es handelt sich um ein Pedelec, das heißt der Fahrer wird beim Treten unterstützt, und zwar bis zu einem Tempo von 20 km/h."
Bedauerlicherweise wird nicht weiter erläutert, warum die Antriebsunterstützung bereits bei 20 km/h endet anstatt wie bei Pedelecs üblich bei 25 km/h. Es wird auch nichts darüber berichtet, ob es möglich ist, das Fahrzeug durch Treten schneller als mit 20 km/h zu fahren. Und es wird nichts darüber berichtet, ob das Fahrzeug bei Bergabfahrten auf höhere Geschwindigkeiten als 20 km/h beschleunigt werden kann, oder ob dann ein fest verbauter Bremsmechanismus in Kraft tritt, der es ausschließt, dass das Fahrzeug mit höheren Geschwindigkeiten als 20 km/h gefahren werden kann. Als Hersteller hätte ich ein Interesse daran, dass bei 20 km/h definitiv Schluss ist und höhere Geschwindigkeiten durch eine entsprechende technische Vorrichtung auch auf Gefällstrecken zuverlässig ausgeschlossen sind. Von Gesetzgeberseite gilt, dass die Tretunterstützung bei spätestens 25 km/h bei einem Pedelec enden muss.
2. Bei Minute 6:15 wird gesagt und ein entsprechender Balken eingeblendet:
"Zemmi darf auf Radwegen (mindestens 1 m Breite) und auf der Fahrbahn gefahren werden."
Das sind die Szenen, die hier gedreht wurden, in der Michelangelostraße / Kreuzung Bundesstraße 2 in Berlin:
Wie man auf der streetview-Aufnahme sieht, fährt das Pedelec-Lastenfahrrad an der Stelle links neben einem benutzungspflichtig ausgeschilderten Radfahrstreifen, der vermutlich ca. 1,00 m bis 1,50 m breit ist.
Leider wird nicht näher erläutert, ob die Radwegbenutzungspflicht grundsätzlich aufgehoben ist, für Fahrräder ab einer bestimmten Mindestbreite und ab welcher Mindestbreite das gilt. Wenn ich an mein Fahrrad einen 1,00 m breiten Lenker baue (so breit ist das Zemmi), bzw. an meinen Lenker weit ausladende Rückspiegel rechts und links, gilt dann auch, dass ich damit auf der Fahrbahn fahren darf? Oder gilt das nur für mindestens dreirädrige Pedelecs, oder grundsätzlich nur für Lastenfahrräder? Oder ist diese Aussage aus dem Film, dass ein 1,00 m breites Lastenfahrrad grundsätzlich die Fahrbahn benutzen darf, ganz egal, ob ein Radweg vorhanden ist und ob der benutzungspflichtig ist oder nicht, falsch?