Beiträge von Ullie

    Gegen "Radwege" gibt es keine Einsprüche, solange sie "ordentlich benutzungspflichtig" sind. Ist das nicht phantastisch? Du schreist Raaaadweg! und alle jubeln?

    Wie ist der Satz jetzt gemeint?

    Gegen "Radwege" gibt es keine Einsprüche von der CSU, solange sie "ordentlich benutzungspflichtig" sind. Ist das nicht phantastisch? Du schreist Raaaadweg! und alle jubeln?

    ODER:

    Gegen "Radwege" gibt es keine Einsprüche vom ADFC, solange sie "ordentlich benutzungspflichtig" sind. Ist das nicht phantastisch? Du schreist Raaaadweg! und alle jubeln?

    Im zweiten Fall würde es der offiziellen ADFC-Position widersprechen, dass für alle Radwege grundsätzlich die Benutzungspflicht aufgehoben werden soll.

    (...) Zur Unfallverhütung braucht es aber eh keine besondere Infrastruktur für Fahrräder. Auch außerorts dominieren Alleinunfälle und Vorfahrtfehler mit dem KFZ-Verkehr stark das Geschehen. Beides wird mit Infrastruktur eher mehr als weniger. Abgesehen davon muss man alle Unsitten, wegen denen man meint Radwege zu brauchen, sowieso angehen, weil genau die selben Unsitten auch die Hauptkiller für die KFZ-Führer selber sind.

    Ist das dein Grund für deine ausgesprochen heftige Antipathie gegen den ADFC? Der ADFC fordert Radwegebau und du und zum Beispiel DMHH und Peter Vierig, die beide deinen Beitrag gelikt haben, fordern Radwege-Rückbau.

    Beide Seiten unter anderem mit der Begründung, auf diese Art und Weise die Unfallgefahren für Fahrradfahrer*innen zu reduzieren. Vielleicht sind Diskussionsforen, anders als die Wirklichkeit, nicht geeignet hier zu Lösungen zu kommen?

    Das klassische Prinzip These, Antithese, Synthese funktioniert vielleicht nicht so gut in Foren?

    Ich sehe das Problem darin, wie mühelos es dem Radwege-Kampaigning immer wieder gelingt, den ganzen Zoo aus real existierenden Nichtlängsverkehrs-Risiken als Beweis dafür zu framen, dass die Risiken des Längsverkehrs das wären, wovor wir uns grausen sollen. Selbst eifrige Mitleser hier tappen immer wieder in die gleiche alte Falle, und man muss sie stets aufs Neue wieder mühsam auf Linie bringen.

    Es ging ja um einen ganz bestimmten Gemeinsamen Fuß- und Fahrradweg am Anfang dieser lebhaften Diskussion:

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    Dieser Gemeinsame Zweirichtungs-Geh- und Radweg ist bereits vor dem Ortausgangsschild mit [Zeichen 240]ausgeschildert. Yeti hatte vorgeschlagen, diese Ausschilderung ersatzlos abzubauen. Und ich hatte die Rückfrage gestellt, ob er sich denn vorstellen könne, dann ab dem Ortsausgangsschild diese Beschilderung aufzustellen: [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]

    Grund: Ohne die Beschilderung, Gehweg mit Zusatzschild Radfahrer frei, würden alle, die den bisher als gemeinsamen Geh- und Radweg ausgeschilderten Weg weiter benutzen würden, zukünftig dort absteigen müssen und das Fahrrad schieben müssen, oder die Fahrbahn benutzen müssen.

    Ich vermute, dass das nur ganz wenigen Fahrradfahrer*innen überhaupt bewusst wäre, dass der Weg auf dem verlinkten street-view-Foto ohne Ausschilderung ein reiner Fußweg ist. Und ich hatte Yeti vorgeworfen, dass er mit seiner Forderung, wenn sie umgesetzt würde, Fahrradfahrer*innen quasi in die "Illegalität" treibt, ohne dass es denen auch nur bewusst wäre, dass sie da etwas Verbotenes tun würden.

    (...)

    Außerorts Nebenstraßen, wo de facto ~70 gefahren wird und ein Auto pro Kilometer vorbeikommt ist einmal kurz unangenehm, geht aber eigentlich – hängt aber stark davon ab, wie schnell man selbst ist (Steigungen!). Eine Hauptstraße mit 100 ist dagegen immer eklig, selbst wenn ausnahmsweise mal mit genug Abstand überholt wird – die Differenzgeschwindigkeit ist halt, als ob man steht.

    Die Bezeichnung "Nebenstraßen, wo de facto ~70 gefahren" zeigt doch eines der Probleme. Dort wird vermutlich wie auf vielen anderen Landstraßen trotz Tempo-70-Ausschilderung de facto 100 km/h schnell gefahren.

    In Tempo-30-Zonen sind keine Fahrradwege vorgesehen. Die Tempo-30-Zone endet genau an dem Fluss-seitigen Bordstein der Fahrbahn. Die beiden Fluss-seitig gelegenen, jeweils mit [Zeichen 237] ausgeschilderte Fahrradwege gehören nicht mehr zur Tempo-30-Zone. So weit zu der vorherigen Situation, die auf den street-view-Bildern zu sehen ist.

    Möglicherweise gilt das genau so auch für den neu angelegten Fahrradweg. Das bedeutet, rein rechtlich war es und ist es weiter möglich, die Fahrbahn zu benutzen. Allerdings nur in die eine Richtung, denn die Fahrbahn ist als Einbahnstraße ausgeschildert.

    Das war aber vorher auch schon so. In diese Richtung durfte die Zeppelinstraße mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn nicht befahren werden:

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    https://www.spiegel.de/auto/zemmi-fah…19-913dff99eade

    Schönster Satz: "Natürlich gibt's 'ne Klingel" - und das Geräusch beim Betätigen derselben ... :D

    Auch wenn dieses Fahrzeug, das in Hannover von der Post benutzt wird, etwas kleiner ist, treffen zwei Informationen aus dem Bild möglicherweise auch auf dieses 0,90 m breite Lastenpedelec zu:

    Zu dem Postzusteller-Fahrzeug in Hannover: https://kyburz-switzerland.ch/de/konzeptfahrzeuge/epedelec

    Zwei wichtige Informationen im Spiegel-Filmbeitrag, die mir aufgefallen sind:

    1. Bei Minute 5:15 heißt es:

    "Es handelt sich um ein Pedelec, das heißt der Fahrer wird beim Treten unterstützt, und zwar bis zu einem Tempo von 20 km/h."

    Bedauerlicherweise wird nicht weiter erläutert, warum die Antriebsunterstützung bereits bei 20 km/h endet anstatt wie bei Pedelecs üblich bei 25 km/h. Es wird auch nichts darüber berichtet, ob es möglich ist, das Fahrzeug durch Treten schneller als mit 20 km/h zu fahren. Und es wird nichts darüber berichtet, ob das Fahrzeug bei Bergabfahrten auf höhere Geschwindigkeiten als 20 km/h beschleunigt werden kann, oder ob dann ein fest verbauter Bremsmechanismus in Kraft tritt, der es ausschließt, dass das Fahrzeug mit höheren Geschwindigkeiten als 20 km/h gefahren werden kann. Als Hersteller hätte ich ein Interesse daran, dass bei 20 km/h definitiv Schluss ist und höhere Geschwindigkeiten durch eine entsprechende technische Vorrichtung auch auf Gefällstrecken zuverlässig ausgeschlossen sind. Von Gesetzgeberseite gilt, dass die Tretunterstützung bei spätestens 25 km/h bei einem Pedelec enden muss.

    2. Bei Minute 6:15 wird gesagt und ein entsprechender Balken eingeblendet:

    "Zemmi darf auf Radwegen (mindestens 1 m Breite) und auf der Fahrbahn gefahren werden."

    Das sind die Szenen, die hier gedreht wurden, in der Michelangelostraße / Kreuzung Bundesstraße 2 in Berlin:

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    Wie man auf der streetview-Aufnahme sieht, fährt das Pedelec-Lastenfahrrad an der Stelle links neben einem benutzungspflichtig ausgeschilderten Radfahrstreifen, der vermutlich ca. 1,00 m bis 1,50 m breit ist.

    Leider wird nicht näher erläutert, ob die Radwegbenutzungspflicht grundsätzlich aufgehoben ist, für Fahrräder ab einer bestimmten Mindestbreite und ab welcher Mindestbreite das gilt. Wenn ich an mein Fahrrad einen 1,00 m breiten Lenker baue (so breit ist das Zemmi), bzw. an meinen Lenker weit ausladende Rückspiegel rechts und links, gilt dann auch, dass ich damit auf der Fahrbahn fahren darf? Oder gilt das nur für mindestens dreirädrige Pedelecs, oder grundsätzlich nur für Lastenfahrräder? Oder ist diese Aussage aus dem Film, dass ein 1,00 m breites Lastenfahrrad grundsätzlich die Fahrbahn benutzen darf, ganz egal, ob ein Radweg vorhanden ist und ob der benutzungspflichtig ist oder nicht, falsch?

    Abgesehen davon könnt ihr ja mal hochrechnen, was es kosten würde, auch nur 10% des städtischen Straßennetzes mit dieser Holzhammermethode von parkenden Anwohnern zu befreien…

    Ja, ja, erst kommt der "Heizungshammer", dann kommt der "Parkplatzhammer" ... ;)

    Fakt ist: An vielen Stellen ist es deutlich preiswerter, die Anzahl der Parkplätze zu reduzieren und dafür Radverkehrsflächen und Fußverkehrsflächen zu schaffen. Die Reduktion von Parkplätzen ist keine Geldfrage, sondern scheitert oft an der mangelhaften Bereitschaft vieler Mitbürger*innen, ihr Auto einfach abzuschaffen und stattdessen fortan das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Der Umbau der Frankfurter Zeppelinstraße zeigt exemplarisch, dass es möglich ist, mit weniger Parkplätzen und mehr Fahrradverkehr gut leben zu können. Das bedeutet nicht, dass man überall in der Preisklasse umbauen müsste.

    Die Bilder zeigen mustergültig, was für eine horrende Vergeudung die 4 Millionen Euro für den Umbau von 400m einer vollkommen intakten Bestandsstraße waren. Die Montage von jeweils einer Absperrbake an beiden Enden des insuffizienten Radweges und zwei Zusatzschilder für die Einbahnstraßenfreigabe hätten es auch getan. Um Parkplätze zu reduzieren muss es auch andere Möglichkeiten geben, als Radfahrer und MIV gegeneinander auszuspielen.

    Das ist schon drollig, dass es Fahrradfahrende gibt, die einerseits argumentieren, es seien viele Fahrradwege zu schmal, um darauf gut Fahrrad fahren zu können und andererseits dann, wenn daran etwas geändert wird und Parkplätze zurückgebaut werden, um breitere Radverkehrsflächen zu gewinnen, behaupten, der Radverkehr sei instrumentalisiert worden, um Parkplätze zu vernichten. ;)

    Auf dem streetview-Bild von vor dem Umbau kann man doch überdeutlich sehen, dass der Fahrradweg viel zu schmal war:

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    Auf diesem streetview-Bild kann man darüber hinaus sehr deutlich sehen, wie ein Autofahrer beim Einparken die Begrenzungslinie zum Fahrradweg hin ignoriert hat, sodass der Fahrradweg noch einmal deutlich schmaler wird:

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    Hier ein weiteres streetview-Foto von der Zeppelinstraße von vor dem Umbau, das zeigt, wie eng es für den Fahrradverkehr dort vorher war:

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    Träumen Sie weiter, dass irgendwer bei [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] tatsächlich Schrittgeschwindigkeit fahren würde.

    Gab es denn in der Vergangenheit auf dem fraglichen Streckenabschnitt bereits einen Unfall zwischen Fahrradfahrer*innen und Fußgänger*innen? Oder durch aus der Ausfahrt herausfahrende Autos, die einen Fahrradfahrer gerammt haben? Oder wird dort der Fußverkehr beeinträchtigt durch schnell fahrende Fahrradfahrer*innen? Wie schnell fahren denn nach Ihrer Beobachtung dort Fahrradfahrer*innen zum jetzigen Zeitpunkt mit der Ausschilderung "Gemeinsamer Geh- und Radweg"? Bedenken Sie! Nicht jeder ist mit dem Fahrrad so schnell unterwegs wie Sie, dank Ihrer passablen Fitness und dem regelmäßigen Training. An anderer Stelle sprachen Sie davon, dass Geschwindigkeiten von über 25 km/h auf dem "Bio-Bike" für Sie die Regel sind. Das ist längst nicht jedem Radfahrenden vergönnt und von den Menschen, die es für das Fahrradfahren zu gewinnen gilt, sind es noch einmal deutlich weniger Menschen, die in puncto Geschwindigkeit mit Ihnen mithalten können.

    Warum wollen Sie partout allen Fahrradfahrerinnen ganz genau vorschreiben, dass es nur die eine Möglichkeit für sie gäbe, sich im Verkehr zu bewegen und alle anderen Möglichkeiten, die zum Teil seit Jahrzehnten für viele Radfahrende eine feste Gewohnheit darstellen, radikal untersagen? Es gibt ohnehin nicht so viele Fahrradfahrer*innen, wie es durchaus wünschenswert wäre. Aber anstatt Menschen für das Fahrradfahren zu begeistern, schrecken Sie Menschen vom Fahrradfahren ab, indem Sie Ihnen vorschreiben, sich ganz genau so zu verhalten, wie es Autofahrende tun.

    Und das ist im Prinzip richtig! Denn in einer besseren Welt, in der auf der Straße auf den Fotos nicht 1000 Autos täglich, sondern sagen wir 700 Fahrradfahrende und 300 Fußgänger*innen unterwegs sind, z. B. auf dem Weg von und zur Bushaltestelle und darüber hinaus nur sehr wenige KFZ fahren (inklusive der Omnibusse), wäre es sehr angebracht, dass der Gehweg für den Fußverkehr reserviert ist, so wie Sie es einfordern! Und es ist gut, dass Sie es einfordern, denn es zeigt, wie es eigentlich sein sollte.

    Aber so weit ist es noch nicht, :( leider. Und ich fürchte, es wird unseren Nachkommen vorbehalten sein, das zu verwirklichen. Bis dahin wäre die Schilder-Kombi [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] von der salzigen Nordsee-Luft vom Rost zerfressen, wenn man sie heute anstatt [Zeichen 240] dort aufstellte. Und sie fällt, vom Rost zerfressen, ganz von alleine vom Schilder-Mast. Bis es so weit ist, ist eine duale Radlösung aber eine sehr kluge Entscheidung an dieser Stelle und an vielen anderen Stellen, wo es sie heute schon gibt bzw. sich schon seit vielen Jahren bewährt hat. In Hannover etwa wurde die duale Radlösung an ganz vielen Straßen unmittelbar in Kraft gesetzt, als 1998 gesetzlich bestimmt wurde, dass die Benutzung eines vorhandenen Radwegs keine Pflicht mehr ist, wenn dies nicht durch Verkehrsschilder angeordnet wird.

    Schauen sie sich diese Bilder an und dann überlegen Sie sich, warum man dort nicht Fahrrad fahren sollte, erst recht nicht in der gezeigten Richtung auf der linken (falschen) Straßenseite.

    Auf der anderen Straßenseite ist der Deich, keine einzige uneinsehbare Grundstücksausfahrt, keine Fußgänger, wenige Autos.

    Um schnell an den vielen Grundstücken mit dem Fahrrad vorbeizufahren, ist es ganz sicher ratsam, die Fahrbahn zu benutzen. Das ist regelkonform möglich, bzw. das wäre möglich, wenn die jetzige Gehweg-Ausschilderung als gemeinsamer Geh- und Radweg entfernt werden würde. Und es wäre trotzdem weiterhin möglich, von einem Grundstück zu einem anderen nur auf dem Gehweg zu fahren, wenn der mit [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] ausgeschildert ist. Und weil ein so ausgeschilderter Gehweg nur mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden darf, ist die von den Grundstücksausfahrten ausgehende Gefahr für einen regelkonform fahrenden Fahrradfahrer auch nicht größer als für einen Fußgänger. Oder sollen die Fußgänger*innen auch auf der anderen Seite der Fahrbahn gehen, dort wo kein Fußweg ist? Oder soll der Fußweg auf die Deichseite verlegt werden?

    Ich sehe da kein Problem und auch keine gefahr auf dem Gemeinsamen Geh- und Radweg mit dem Fahrrad zu fahren, wenn der nicht so[Zeichen 240] , sondern so ausgeschildert wäre: [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]

    Ich vermute mal ganz stark, dass es dort auch kaum Fußverkehr gibt, der gefährdet ist durch einen Fahrradfahrer, der in Schrittgeschwindigkeit, so wie es vorgeschrieben ist, den entsprechend umgeschilderten Weg benutzt. Und ein vorsichtiger Fahrradfahrer gefährdet sich auch nicht selbst dadurch, dass er im moderaten Tempo den Gehweg benutzt, wenn der mit [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] ausgeschildert ist.

    Vielen Dank auch noch mal für die Fotos. Wenn ich die Anzahl der Pflaster-Steine richtig gezählt habe und diese wie üblich 10 cm breit sind, dann ist der Bürgersteig knapp 2 m breit.

    Ich sag' mal so: Bei dem, was Yeti aus Stade schon an Bildmaterial geliefert hat, war einiges dabei, wo ich deutlich weniger protestieren würde, wenn Yeti ein ersatzloses Abbauen von [Zeichen 240] gefordert hat. Und das, obwohl ich nicht zuletzt aus strategischen Überlegungen eher geneigt bin ein [Zeichen 240]durch [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] zu ersetzen, als zum Beispiel Yeti.

    Wenn man die Basenflether Straße noch ein bisschen weiter fährt, dann ist man schnell am Ortsausgangsschild vorbeigefahren. Und da wird dann der gemeinsame Geh- und Radweg offensichtlich noch schmaler:

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    Würde man dann hier die Beschilderung mit [Zeichen 240] ersatzlos abbauen, dann wäre es verboten, dort mit dem Fahrrad zu fahren, weil es dann ein reiner Fußweg ist. Außerhalb einer geschlossenen Ortschaft auf einer Landstraße, auf der Tempo 70 max. ausgeschildert ist. Bis zum nächsten Ortsschild, nämlich das Ortseingangsschild von Hollern.

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    Außer ein paar sehr weit von der Fahrbahn abgerückten Gebäuden ist da aber nichts von einer Ortschaft zu bemerken.

    Ich fahre gerne mit „Limit minus x“, daher weiß ich, dass das sehr gleichmütig hingenommen wird.

    Vielleicht bin ich ja als notorischer Fahrbahnradler aber auch einfach nur zu abgebrüht, als dass ich selber im Auto sensibel für die Emotionen der Fahrzeugführer hinter mir wäre.

    Geht das eigentlich als „duale Lösung“ durch (siehe Foto😜):

    https://www.bild.de/regional/muenc…5f99f7a780dc27f

    Das ist der Link zu streetview an der Stelle, an der das Zeitungsfoto gemacht wurde.

    Diese destruktive und gegen den Fahrradverkehr agitierende einseitige Blödzeitung-Berichterstattung ist ein Rachefeldzug, eine Hetzkampagne, weil es gelungen war, Parkplätze in Fahrradverkehrsraum umzuwandeln.

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    Geht das eigentlich als „duale Lösung“ durch (siehe Foto😜):

    https://www.bild.de/regional/muenc…5f99f7a780dc27f

    Vermutlich ist das keine duale Lösung, kommt halt darauf an, ob der XXL-Radweg mit [Zeichen 237]ausgeschildert ist oder mit [Zusatzzeichen 1022-10].

    Der Bild-Bericht fokussiert sich auf den Zebrastreifen, auf dem angeblich von Fahrradfahrer*innen ständig das Vorrangrecht für den Fußverkehr missachtet wird.

    Da sieht man: Egal ob Autoverkehr oder schneller Fahrradverkehr: Wenn eine glatte, breite Fahrbahn zur Verfügung steht, dann wird darauf auch schnell gefahren. Und dann lässt man sich ungern von langsameren Verkehrsteilnehmer*innen ausbremsen.

    Fahrradfahrer*innen schon gar nicht, denn dann ist ja der Schwung weg.

    Wahrscheinlich wird es (wenn der Radverkehr dort wie gehofft weiter zunehmen wird) auf eine Ampellösung hinauslaufen, ist ja nicht anders beim Autoverkehr. Zebrastreifen sind extrem unbeliebt bei Autofahrenden, weil sie dem Fußverkehr einen ständigen Vorrang einräumen. Ampeln dagegen erlauben es, auch längere Strecken so zu schalten, dass für den Fahrzeugverkehr eine grüne Welle draus wird, die von keinem querenden Fußgänger gebrochen werden kann.

    Die Behauptung, der Radweg sei breiter als die Straße ist m. E. unzutreffend. Was man sieht ist vermutlich nur eine Fahrbahn für den Autoverkehr für nur eine Richtung. Es gibt doch vermutlich eine weitere Fahrbahn für den Autoverkehr für die Gegenrichtung.

    Und dann ist da noch diese Parkspur für den Autoverkehr. Ist der Autofahrer doch selber Schuld, wenn er sein Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum abstellen will, dann muss er sich nicht wundern, wenn seine Fahrbahn dadurch schmaler wird. Aber klar, wenn Bild berichtet, fällt so ein Aspekt untern Tisch.

    Da sich alle Grundstücksausfahrten auf der Seite des Gehweges befinden (auf der anderen Seite ist der Elbdeich), ist es komplett irre, dort auch noch auf der falschen Seite fahren zu wollen.

    Wie jetzt, auf der anderen Seite ist der Elbdeich? Auf dem Foto sieht es aber so aus, als sei auf der einen Seite ein Gehweg, der als gemeinsamer Geh- und Radweg für zwei Richtungen ausgeschildert ist, und auf der anderen Seite ist kein Gehweg. Aber es ist dort eine Grundstückseinfahrt zu sehen:

    Mein Vorschlag: [Zeichen 239]

    Denn wie Sie ja ganz richtig erkannt haben, darf ein [Zeichen 240] dort (unter anderem) nicht stehen, weil der schmale Weg für eine gemeinsame Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer gar nicht geeignet ist. Warum sollte man dann darauf das Radfahren erlauben, wenn das gar nicht geht? Bei der geringen Verkehrsbelastung kann dort wirklich jeder auf der Fahrbahn fahren. Da sich alle Grundstücksausfahrten auf der Seite des Gehweges befinden (auf der anderen Seite ist der Elbdeich), ist es komplett irre, dort auch noch auf der falschen Seite fahren zu wollen.

    Die StVO ist kein bunter Teller, wo sich jeder aussuchen darf, wie er gerne fahren möchte.

    Welche Breite ist denn die Mindestbreite dafür, dass ein einseitiger Gemeinsamer Zweirichtungs- Fuß- und Radweg [Zeichen 240]+[Zusatzzeichen 1000-33], eine neue Beschilderung erhält, die den Weg zum Fußweg mit Radverkehrsfreigabe in beide Richtungen macht? [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]

    Ich habe intensiv danach gesucht, aber leider bin ich nicht so recht fündig geworden.

    Folgende Kriterien sind mir aufgefallen, die dann aber leider nicht exakt mit Zahlen detailliert erläutert wurden:

    Verkehrsaufkommen von Fuß- und Radverkehr zum Beispiel.

    Dass ein Fußweg möglichst nicht mit dem Zusatzzeichen Radfahrer frei ausgeschildert werden soll, wenn sich dort Grundstücksausfahrten befinden, dient doch wohl vor allem den Autofahrern, die möglichst zügig ihr Grundstück verlassen wollen?

    Unklar bleibt auch, inwieweit das auf der Fahrbahn gefahrene Tempo dabei eine Rolle spielt. In einer Tempo-30-Zone in einem reinen Wohngebiet ist zum Beispiel die Anordnung von [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] wohl schwer zu begründen. An dieser Stelle in Hannover jedoch halte ich es z. B. für vertretbar, dass der Fußweg für den Radverkehr freigegeben ist:

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    Auf jeden Fall braucht es eine Würdigung mehrerer Faktoren. Ein pauschale Beurteilung, alleine über eine bestimmte Mindestbreite ist vermutlich keine ausreichende Prüfung.

    Gibt es denn für die Radverkehrsfreigabe von Gehwegen überhaupt wenigstens einen Hinweis dazu, wie breit so ein Gehweg mindestens sein muss?

    Auf Gehwegen, die für den Radverkehr freigegeben sind, darf maximal mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Dadurch wird der Fahrradfahrer quasi zum Fußgänger. Und für Fußwege (im Bestand) scheint es keine Mindestbreiten zu geben, sonst müssten viele Fußwege geschlossen werden.

    Ich war heute in Bergisch-Gladbach Schildgen unterwegs, da gibt es in weiten Teilen nicht einmal Gehwege. Da ist dann alles legal :D.

    In dem Zusammenhang habe ich mich dann allerdings gefragt, ob rechts vor links auch für Fußgänger gilt. Ist natürlich eher eine akademische Frage.

    Wenn die Fußgängerin oder der Fußgänger einen Handwagen mit sich führt, dann ist das quasi ein Fahrzeug.

    Und da die "richtigen" Fahrzeuge bisweilen den Fußweg zuparken ...

    Gibt es Mindestgrößen für den Handkarren, die den Einkaufstrolley zum Fahrzeug machen?

    jetzt, lieber Yeti, bewegst Du dich aber aber in riskante Bereiche. Die Straße auf dem Foto wird sicher am Tag von 1000 Fahrzeugen benutzt.

    Und von 50 Radlers.

    Puhh, das klingt gefährlich.

    Sieh's mal so: Das Ziel muss sein: 700 "Radlers" und 50 Autos (und 50 Omnibusse) und jede Menge Fußverkehr auf dem Bürgersteig, nämlich rund 300 Leute, die zu Fuß zur Bushaltestelle oder sonst wohin gehen. Dann würden da ganz von selbst die Fahrradfahrer*innen auf der Fahrbahn fahren! So weit ist es aber noch nicht. Und man kommt da auch mit einer Zwangsverpflichtung zum Fahrradfahren auf der Fahrbahn zum jetzigen Zeitpunkt nicht dahin. Befürchte ich!?(

    Statt Bushaltestelle gibt es da nur eine "Bettelbank: Bitte, bitte lieber Autofahrer, nimm mich mit!"X/

    Und noch was: Ich werde nämlich auch "in die Illegalität getrieben", wenn ich hier zum Beispiel auf der Fahrbahn fahre. Warum interessiert Sie das nicht?

    Der Unterschied zu den illegalen Gehweg-Geisterradlern ist allerdings, dass ich mit dieser Ordnungswidrigkeit selbst sicherer unterwegs bin und keine Fußgänger gefährde.

    Vermutlich wären es mehr Fahrradfahrer*innen, die hier unzulässigerweise den Gehweg benutzten, wenn das Verkehrszeichen ersatzlos abgebaut würde, als jetzt halbwegs zulässiger weise Fahrradfahrer*innen diesem Verkehrszeichen nicht Folge leisten. Denn Fakt ist ja: Es dürfte da einfach nicht stehen. Und im Falle jemand beanstandet es, dass ein Fahrradfahrer hier die Fahrbahn nutzt, dann ist es plausibel darauf hinzuweisen, dass der schmale Bürgersteig (ca. 1,70 m?) zu holprig und zu eng ist, um darauf Fahrrad fahren zu können.

    Mein Vorschlag: Ersatz durch [Zeichen 239] mit dem Zusatz [Zusatzzeichen 1000-33] in die eine und [Zeichen 239] mit dem Zusatz [Zusatzzeichen 1022-10] in die andere Richtung.

    Es ist richtig Fahrradfahrer*innen darauf hinzuweisen, dass so manche Benutzungspflicht unrechtmäßigerweise angeordnet ist. Aber es ist eine Überforderung von jedem zu erwarten, dass er zivilen Widerstand dagegen leistet. Trotzdem ist es natürlich richtig es zu tun.

    Genau so wurde nach meiner Erinnerung durchgesetzt, dass das Befahren von Einbahnstraßen gegen die Fahrtrichtung in vielen Kommunen in vielen Einbahnstraßen für den Fahrradverkehr erlaubt wurde.

    Der Unterschied ist dabei der: Wer es für richtig hielt nicht falschrum durch die Einbahnstraße zu fahren, der konnte es einfach lassen. Niemand wurde quasi zwangsverpflichtet, es durch "Akte des zivilen Ungehorsams" voranzutreiben, dass mehr und mehr Einbahnstraßen für den Fahrradverkehr in Gegenrichtung geöffnet wurden.

    Das ist bei dem Beispiel auf dem Foto anders. Würde das [Zeichen 237]+[Zusatzzeichen 1000-33] ersatzlos abgebaut, dann würdest du jeden dazu zwangsverpflichten, entweder entgegen seiner Gewohnheit und der Art und Weise, die er jahrelang für richtig hielt, dort Fahrrad zu fahren. Oder eben regelwidrig zu fahren.

    Bei [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] als Ersatz für [Zeichen 240] wäre es aber möglich, dass jeder der es für richtig hält, ganz regelkonform die Fahrbahn nutzt.

    Es gibt freilich auch Stellen, wo es sich nicht anbietet, eine Art Übergangslösung mit [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] anzubieten. In dem Fall aber habe ich den Eindruck, es ist eine Straßenstück am Ortsrand mit sehr lockerer Bebauung. Da dürfte nur sehr wenig Fußverkehr stattfinden. Auf der anderen Straßenseite fehlt der Bürgersteig. Warum also nicht zumindest übergangsweise eine duale Radverkehrslösung zulassen? Es ist ja keine Neubau-Lösung, sondern es wäre quasi eine Übergangslösung mit der Absicht Menschen davon zu überzeugen, mit dem Fahrrad die Fahrbahn zu benutzen.

    Bei der hiesigen Gehweg-Geisterradler-Truppe ist das in der Tat nicht selbstverständlich. Es wäre aber schön, wenn sich der ADFC dafür einsetzen würde, dass es selbstverständlich wird, ein Jahr ohne nennenswerte (!) Unfälle und Verletzungen zu erleben. Da es aber allenfalls um gefühlte Sicherheit geht, wird sich durch den ADFC nichts ändern.

    Dass es Sicherheitsaspekte gibt, die es nahelegen mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn zu fahren, ist unumstritten. Im Landkreis Stade ist es so, dass 73% der Landesstraßen und 88% der Bundesstraßen laut dieser Antwort der Verwaltung vom 22.6.2012 auf eine Anfrage im Nds. Landtag mit einem Fahrradweg ausgestattet sind:

    Radwegebau an Landesstraßen und Bundesstraßen in Niedersachsen | Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

    In der Regel sind das einseitige Zweirichtungs-Fahrradwege, die mit dem Verkehrszeichen 240, Gemeinsamer Geh- und Radweg ausgeschildert sind. [Zeichen 240]

    Wie heißt es so treffend: "Das Sein bestimmt das Bewusstsein." Dass das Fahrradfahren auf "Gehwegen" stattfindet ist nicht weiter verwunderlich im Landkreis Stade. Und in der Mehrheit der Landes- und Bundesstraßen, in denen es sich um so ausgeschilderte [Zeichen 240] Gemeinsame Geh- und Radwege handelt sogar geboten. Bzw. es wäre regelwidrig, die Benutzungspflicht zu missachten und stattdessen mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn zu fahren.

    Genau genommen müsste man in jedem Fall prüfen, ob diese Schilder aufgestellt sind: [Zeichen 240]

    Stehen diese Schilder nämlich nicht, dann wäre ein einzelner straßenbegleitender Weg nämlich ein reiner Fußweg und dürfte vom Fahrradverkehr streng genommen nicht benutzt werden. Und würde man die Schilder einfach abbauen, dann triebe man alle diejenigen Fahrradfahrer*innen quasi in die Illegalität, die seit Jahrzehnten darauf Fahrrad gefahren sind.

    Auf diesem Hintergrund halte ich es für fragwürdig als Fahrradfahrer*in auf andere Fahrradfahrer*innen mit dem Finger zu zeigen und sie pauschal als "Gehweg-Geisterradler-Truppe" zu bezeichnen. Zumindest wenn nicht klar dazu gesagt wird, wer denn damit eigentlich genau gemeint ist mit dieser Kritik.

    Und die gegen die Arbeit des ADFC-Stade gerichtete Pauschalkritik, er tue zu wenig um das Fahrradfahren auf der Fahrbahn zu fördern, ist m. E. auch wenig zielführend. Was genau sollte er denn an Stelle von Fahrradwege-Ausbau und Instandhaltung sowie Verbesserung des bereits vorhandenen Radwegnetzes fordern, der ADFC im Landkreis Stade?

    Schließlich ist auch der Stader-ADFC Mitglied im Bundes-ADFC. Und eine Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht ist bereits ADFC Bundesforderung und wurde zum Beispiel im Gute Straßen für Alle Gesetzesvorschlag festgeschrieben: "Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird; andernfalls muss einzeln hintereinander gefahren werden. Eine Pflicht, Radwege mit den Zeichen 237, 240 oder 241 zu benutzen, besteht nicht." (Seite 32 von 56 im "Gute Straßen für Alle Gesetz) https://www.adfc.de/fileadmin/user…uflage_2021.pdf

    Gibt es duale Fußverkehrs-Lösungen?

    Gemeinhin lassen sich viele Fußgänger*innen mit dem Markieren eines Zebrastreifens oder der Einrichtung eines Ampel-gesicherten Fußgängerüberwegs beeindrucken von der scheinbar Fußgänger-freundlichen Verwaltung und Politik. Fakt ist aber:

    "Dass die Verkehrslichter für Sicherheit sorgen, sei aber ein Mythos, sagt Roland Stimpel vom Lobbyverband Fuss e. V.: „Die Aufgabe von Ampeln ist es, den Verkehr von großen, schweren Fahrzeugen zu ermöglichen.“ Denn damit Autos sich in höheren Geschwindigkeiten durch die Stadt bewegen können, brauchen sie die Gewissheit, dass nicht unerwartet Fuß­gän­ge­r:in­nen oder andere Fahrzeuge auf der Fahrbahn auftauchen."*

    Und so kommt es, dass gerade auch bei Fußgänger:innen eine duale Fußverkehrs-Lösung sehr verbreitet ist:

    Besonders beim Queren von Fahrbahnen, kann man das jeden Tag beobachten:

    Es gibt fast immer diese beiden Optionen: Entweder ich gehe bis zur nächsten Fußgängerampel oder bis zum nächsten Zebrastreifen, oder ich überquere die Fahrbahn an der Stelle, an der es für mich hinsichtlich der Kürze des Wegs am günstigsten ist.

    * taz-Artikel vom 14.12.2024: https://taz.de/100-Jahre-Verkehrsampeln/%216054010/

    Auch im Längsverkehr kommt es vor, dass Fußgänger*innen die Fahrbahn benutzen. Besonders dann, wenn nur einseitig ein Fußweg vorhanden ist. Zum Beispiel in einem Baustellenbereich.

    "Jaja, früher, da sind wir zu Fuß durch den tief verschneiten Wald gestapft und dabei immer wieder durch die verharschte Schneedecke gebrochen, um in die Schule zu kommen, hinter uns eine hungrige Wolfsmeute, ..."

    Ich hatte glaub' ich schon mal an anderer Stelle den Lesetipp mit dem ersten Christbaum beim Waldbauernbub vorgestellt. Hier nochmal ein Zitat:

    "Und als der Tag kam, da stürmte und stöberte es,
    dass mein Eisenbahnzug steckenblieb.
    Da stieg ich aus und ging zu Fuß,
    frisch und lustig, sechs Stunden lang durch das Tal,
    wo der Frost mir Nase und Ohren abschnitt,
    dass ich sie gar nicht mehr spürte.
    Durch den Bergwald hinauf, wo mir so warm wurde,
    dass die Ohren auf einmal wieder da waren,
    und heißer als je im Sommer."

    aus: PETER ROSEGGER - DER ERSTE CHRISTBAUM BEI DEN WALDBAUERN

    Dieses Nicht-Räumen ist doch auch bloß ein weiteres Pendant von „zu nass“, „zu heiß“, „zu gefährlich!“. Wer will findet Wege, wer nicht will findet Ausreden.

    Das ganze Stück in 2 Teilen vorgelesen auf youtube:

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    8)

    Doch, das wird tatsächlich gemacht. Und zwar befreit die Gemeinde Grafrath im Herbst tatsächlich den gemeinsamen Geh- und Zweirichtungsradweg zwischen Grafrath und Schöngeising entlang der B471.

    Das ist doch eine sehr interessante Strecke, die B 471 zwischen Grafrath und Schöngeising. Es gilt dort Tempo 60, aber nur bei Nässe. Und es wird einiges für den Baumschutz getan:

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    Oder ist das für den Schutz der Landstraßen-Raser, damit die sich mit ihren Blechkisten nicht um den Baum wickeln?

    Jedenfalls gut, dass der Baum noch steht! :thumbup:

    Und den benutzungspflichtigen gemeinsamen Fuß- und Fahrradweg würde ich vermutlich selbst dann benutzen, wenn er mal nicht so ganz optimal gut geräumt ist.

    Allerdings hier wieder der übliche Mist: Dem Fahrzeugverkehr, der von der Bundesstraße abbiegt und dabei die Fahrradfurt kreuzt, wurde Vorrang eingeräumt gegenüber dem Fahrradverkehr auf dem Fahrradweg, ebenso für den auffahrenden Fahrzeugverkehr.

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    Da ohnehin schon eine Fahrradfurt markiert ist, müssten eigentlich die Vorfahrt achten Schilder für den Radverkehr weg!