Beiträge von Ullie

    Hier noch ein Beispiel aus der Gartenallee in Hannover:
    Ein Fußgänger der auf diesem Gehweg entlang geht, erkennt:

    "Aha, der Belag wechselt, da ist vielleicht eine Ausfahrt oder vielleicht eine Gehwegüberfahrt, oder, oder ... "

    Aber er muss sich keinen Kopf darüber machen, wer da Vorrang hat, denn der Fußgänger hat Vorrang.

    Wenn er dann weitergeht und um die Ecke guckt, dann sieht er, dass hier ein verkehrsberuhigter Bereich auf die Fahrbahn mündet:

    Solange es eine Ausfahrt ist, gilt § 10 und damit ist nun mal die Gestaltung "völlig schnurzpiepegal"

    Und Deine Straßenkreuzung ist trotzdem eben keine Ausfahrt im Sinne des § 10.

    Da du nun mal beschlossen hast, den "Advocatus Diaboli" zu spielen, muss ich wohl im meiner Rolle bleiben und weiter für die Rechte nicht motorisierter Verkehrsteilnehmer streiten.

    Ich gehe zumindest mal davon aus, dass du beschlossen, hast den Advocatus Diaboli zu spielen und nicht wirklich Verkehrsgestaltern die Möglichkeit nehmen willst, einen Fußweg so zu gestalten, dass die Fußgänger, die entlang einer Straße gehen, gegenüber Fahrzeugverkehr aus einmündenden Nebenstraßen vorrangberechtigt sind.

    Und ich gehe auch davon aus, dass du im Falle eines Unfalls an einer der vielen zum Teil mit Foto dargestellten Beispiele für Fußwege, auf denen die Fußgänger vorrangberechtigt sind, gegenüber einmündenden Fahrzeugverkehr aus Seitenstraßen, nicht derjenige sein würdest, der sich das anschaut und über einen durch ein Fahrzeug angefahrenen Fußgänger sagen würde: "Selber Schuld, der hätte doch wissen müssen, dass die Behörden keine Ahnung von Verkehrsregeln haben und der Fahrzeuglenker Vorfahrt hat." (Obwohl alles danach aussieht, dass der Fußverkehr Vorrang hat.)

    Aber wie schon gesagt du spielst ja hier nur den Anwalt eines Autofahrers, der auf einer Gehwegüberfahrt einen Fußgänger umfährt und dann hinterher behauptet, dass der Fußgänger ja auch gar keinen Vorrang hatte und er nicht damit hätte rechnen können, dass der ihm vor die Motorhaube läuft anstatt stehen zu bleiben.

    Ich habe derweil mal bei FUSS eV nachgeblättert:

    "Gehwegüberfahrten „geben den Fußgängern die Möglichkeit, sich durchgängig auf einem Niveau zu bewegen und erzeugen eine bauliche Situation, in der die Fahrzeuge einen Weg kreuzen“ (EFA, 3.3.6.1, Bild 12) und nicht die zu Fuß Gehenden eine Fahrbahn. Gemäß eines abgesenkten Hochbordes an einer Grundstückszu- oder ausfahrt ergibt sich für den Fußverkehr Vorrang gegenüber allen Fahrzeugen (EFA, 3.3.6; StVO, §10). Bei der Gestaltung von Gehwegüberfahrten ist eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges anzustreben. Gehwegüberfahrten sollten in Längsrichtung möglichst nicht durch Absenkungen, Borde und Materialwechsel unterbrochen werden (EFA 3.1.2.6)."

    https://www.geh-recht.de/42-fussverkehr…ehwegueberfahrt

    Leider habe ich nicht die EFA-Zitate im Internet finden können, auf die sich im Zitat berufen wird. Aber auch so wird deutlich, dass der auch schon von dir angeführte §10 StVO ausschlaggebend dafür ist, dass an einer Gehwegsüberfahrt der Fußverkehr Vorrang hat vor dem Fahrzeugverkehr einer einmündenden Straße, die als Gehwegsüberfahrt in die Fahrbahn mündet an der der Fußweg entlangführt.

    "Gemäß eines abgesenkten Hochbordes an einer Grundstückszu- oder ausfahrt ergibt sich für den Fußverkehr Vorrang gegenüber allen Fahrzeugen." heißt es in dem Text. Das macht auch deshalb Sinn, weil andernfalls der Fußgänger in einer bösen Falle säße: Geht der Fußgänger auf einem Gehweg, der im Bereich einer Straßenmündung niveaugleich weitergeführt wird, dann ist es für den Fußgänger schwer zu erkennen, ob es sich dabei um eine Grundstücksausfahrt handelt, oder um eine einmündende Seitenstraße.

    Da der Fußweg jedoch niveaugleich weitergeführt wird, muss er sich darauf verlassen können, dass er in beiden Fällen Vorrang vor dem querenden Fahrzeugverkehr hat.

    Ganz egal, ob es sich dabei um eine Gehwegüberfahrt handelt, über die eine untergeordnete Nebenstraße in eine übergeordnete Straße mündet. Oder ob es sich dabei um eine Grundstücksausfahrt handelt.

    Im §10 der StVO, den du ja selbst auch schon angeführt hast steht:

    "Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist."

    Die möglichen Gehwegüberfahrten sind also:

    1. Grundstücksausfahrt/Einfahrt

    2. Fußgängerzonenausfahrt/Einfahrt

    3. Verkehrsberuhigter Bereich Ausfahrt/Einfahrt

    4. andere Straßenteile Ausfahrt/Einfahrt

    Wie sollte denn auch ein Fußgänger erkennen können, ob sich da vor ihm auf dem Gehweg eine Gehwegüberfahrtsstelle befindet, auf der Fahrzeuge aus einem verkehrsberuhigten Bereich drüber fahren, oder Fahrzeuge aus einer untergeordneten Nebenstraße. Es ist deshalb richtig, dass der Fußgänger in all diesen Fällen Vorrang genießt.

    Und es ist nicht "schnurzpiepegal", wie solche Stellen gestaltet werden, sondern es ist außerordentlich wünschenswert, dass sie zum Vorteil des Fußverkehrs gestaltet werden. Denn der Fußverkehr ist im Sinne einer Verkehrswende zu fördern!

    Genau genommen sind es 1,80 m pro Fahrzeug.

    Bei 1000 Fahrzeugen ist das im Vergleich eine 1800 m weniger lange Autoschlange.

    Vergleich: Gesamtlänge einer Kolonne von kurzen Fahrzeugen bei Tempo 80: (2,70+40)x1000 = 42,70 km.

    Bei 4,50 m langen Autos sind es (4,50+40)x1000 = 44,50 km.

    Würden die die S-Bahn nehmen, dann passten die 1000 Leute bequem in einen Dreiwagenzug mit einer Gesamtlänge von rund 200 m. Und auch wenn man mit 1,5 Personen pro Fahrzeug rechnete, fänden die noch Platz in der S-Bahn.

    In Corona-Zeiten will man natürlich nicht so gern dicht gedrängt fahren. Unter anderem deswegen, aber auch um Kontakte zu reduzieren, gibt es jetzt die Kontaktbeschränkungs-Auflagen und Home-Office.

    Die Zahlen zeigen deutlich, dass es nicht möglich ist, dass alle mal eben auf's Auto umsteigen. Langfristig sind für nachhaltige Mobilität zwei Faktoren wichtig: Kürzere Wegstrecken durch dichtere Besiedlung. Da sind dann auch viel mehr Wege mit dem Fahrrad möglich. Und ÖPNV-Anstieg verbunden mit MIV-Ausstieg.

    Die dichtere Besiedlung ist übrigens kein Faktor, der die weltweite Corona-Ausbreitung begünstigt. Es ist vor allem die Reisetätigkeit.

    Es ist "... noch nicht abschließend geklärt, ob das Parken quer zur Fahrtrichtung erlaubt ist. Es ist allerdings fraglich, ob ein solcher Fall jemals vor dem Bundesgerichthof verhandelt wird. Wer einen Strafzettel vermeiden möchte, sollte daher vielleicht besser aufs Querparken verzichten."

    https://www.bussgeldkatalog.org/querparken/

    Das war ja zu befürchten, keine klare Antwort.

    Was mich ärgert am Querparken: So klein wie ihre Besitzer denken sind ihre Fahrzeuge dann doch oft nicht und dann ragen sie entweder in die Fahrbahn oder in den Gehweg oder Radweg hinein mit Heck oder Schnauze. Nach meiner Beobachtung achten in der Regel die Fahrzeugbesitzer besonders darauf, dass ihr Fahrzeug nicht in die Fahrbahn hineinragt. :(

    Die Fahrzeugbesitzer aber sind so drauf, als würden sie damit was Gutes tun, weil sie mehr Fahrzeugen das Parken ermöglichen.

    Wenn so ein kurzes Auto erst mal fährt, dann ist es ohnehin nicht viel kleiner als ein langes Auto, denn je schneller es fährt, um so größer wird der Abstand zum vorherfahrenden Fahrzeug. (ADAC-Faustformel: Halber Tachostand in Meter) Bei Tempo 30 sind das 15 m, Bei Tempo 80 aber sind es 40 m Abstand und dann spielt das keine große Rolle mehr ob das Fahrzeug 2,70 m oder 4,50 m lang ist.

    Habe gerade diesen Artikel vom 8.9.2014 aus den Stuttgarter Nachrichten gefunden, in dem Über den Bau eines "aufgepflasterten Gehweges" berichtet wird. In dem Artikel wird diese Gestaltungsform "Gehwegüberfahrt" genannt:

    "Zudem wurde auch ... die Verkehrsführung an der Einmündung zur Leinenweberstraße geändert. Dort nämlich hat die Stadt zwei durchgezogene Randsteine setzen lassen. Manch ein Autofahrer fragt sich nun, was das zu bedeuten hat.

    Die Lösung ist simpel, und jeder hat sie irgendwann einmal in der Fahrschule gelernt. „Wir haben an dieser Stelle eine Gehwegüberfahrt gebaut“, sagt Jochen Hutt. Das mache man mit den rund drei Zentimeter hohen Bordsteinen deutlich, über den die Autofahrer nun holpern müssen, ergänzt der Leiter der Abteilung Straßen und Verkehr beim Tiefbauamt.

    Die Straße wird also von dem Gehweg unterbrochen. Das hat zur Folge, dass die Fußgänger Vorrang haben."

    https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.leinenw…e2e35800cb.html

    Auf diesem googlemaps-Satellitenfoto ist die Situation erkennbar:

    https://www.google.com/maps/place/Rem…396!4d9.1504723

    Und die google-streetview-Aufnahme zeigt, wie es dort vorher aussah: https://www.google.com/maps/@48.72976…!7i13312!8i6656

    Ausfahrten werden extra erwähnt im § 10 als einer Anwendung desselben, da ist es völlig schnurzpiepegal, wie die Ausfahrt gestaltet ist, es bleibt eine solche, selbst wenn sie wie eine "richtige" Kreuzung gestaltet wäre.

    Ich bin ein wenig entsetzt, wie du da Sachen einfach so in den Raum schmeißt. Es ist meines Erachtens nicht "völlig schnurzpiepegal", wie eine Ausfahrt gestaltet ist.

    Das Problem ist doch, dass eine Ausfahrt, die so gepflastert ist, als werde da eine Fahrbahn über den Gehweg geführt, viele Fußgänger veranlasst zu warten oder bisweilen sogar dazu, den Autofahrer durchzuwinken, weil sie meinen, das müsse so sein. Die wissen gar nichts von ihrem Vorrang.

    Wenigstens sind wir uns darin einig, dass Fußgänger dann einen Vorrang haben, wenn Autos aus einer Ausfahrt herausfahren.

    Dann ist doch auch klar, dass hier der Fußverkehr Vorrang hat und der Fahrer eines Fahrzeuges wartepflichtig ist, denn für den Fußgänger ist doch sehr gut erkennbar, dass das Fahrzeug (roter Pfeil) aus einer Ausfahrt kommt.

    Zwar wechselt der Pflasterbelag das Muster. (Das ist leider oft bei Ausfahrten so.) Aber der Bürgersteig wird höhengleich weitergeführt.

    Gehweg wird eindeutig durch eine gepflasterte Fahrbahn unterbrochen ...

    Nur um sicher zu gehen, dass wir vom selben Fall sprechen:

    Wenn du annimmst, dass hier eindeutig der Fall vorliegt, dass ein Gehweg von einer Fahrbahn unterbrochen wird, dann wäre das bei ganz vielen Grundstücks- Ein und Ausfahrten so. Ist es aber nicht.

    Schau mal zum Beispiel hier, ein Beispiel aus Hannover-Ahlem:

    https://www.google.com/maps/@52.38288…!7i13312!8i6656

    Im Bereich der Grundstücks-Einmündung liegt ein anderes Pflaster als auf dem übrigen Gehweg. Trotz des Pflasterwechsels wird hier kein Gehweg unterbrochen. Der Fußverkehr hat Vorrang gegenüber Fahrzeugen, die das Grundstück verlassen!

    Und genau so ist es auch hier aus der Perspektive des Fußgängers.

    Der Fußverkehr hat Vorrang, auch wenn ein kleines Stück der Pflasterbelag wechselt. Entscheidend ist, dass der Fußweg seine Höhe behält:

    Wir sind hier ein wenig Off Topic. Aber ich habe immer noch nicht verstanden, warum hier eine Aufpflasterung Fußgängern Vorrang gewähren sollte.

    "Gefühlt" ja, aber aus der StVO ergibt sich das meines Wissens nicht.

    Wir sind hier ganz und gar nicht Off Topic sondern im Gegenteil mittendrin in Stade, in der Schölischer Straße. Yeti hatte darüber berichtet, dass die ursprünglich mal so gebaut wurde, wie sie heute ist, weil dort der Radverkehr und der Fußverkehr Hochbord geführt werden sollte als Gemeinsamer Fuß- und Radweg. [Zeichen 240]

    Die Aufpflasterungen an vielen Einmündungen in die Schölischer Straße sollten dazu dienen, den Vorrang des Radverkehrs zu verdeutlichen, der ursprünglich Hochbord geplant war, gemeinsam mit dem Fußverkehr.

    Dieses Foto aus dem Wochenblatt zeigt z. B. die Situation an einer Einmündung in die Schölischer Straße:

    https://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/stade/c-panora…ault&pid=420379

    In Stade gibt es, entsprechend Yetis Berichten, eine Fraktion, die sich für den Radverkehr auf dem Hochbord stark macht.

    Und eine andere Fraktion, zu der Yeti zählt, die dafür plädiert, dass der Radverkehr auf der Fahrbahn stattfindet.

    Die Fraktion die für den Hochbord plädiert, wo zur Zeit der Radverkehr lediglich gestattet ist, [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10] , könnte sich in ihrer Auffassung bestätigt fühlen, wenn sie die Aufpflasterungen an den Einmündungen als ein Gestaltungselement auffasst, das lediglich den Zweck hat, an den damit ausgestatteten "Radwegen" (enstprechend der Ausschilderung sind es natürlich keine Radwege, sondern Fußwege mit Radfahrer frei) auf die Vorrangrechte des Radverkehrs hinzuweisen. Diese Auffassung stützt diejenigen, die danach verlangen, dass der Radverkehr doch bitte möglichst Hochbord erfolgen soll.

    Deshalb habe ich Fußwegbeispiele aus Hannover gezeigt, wo vergleichbare aufgepflasterte Fußwege angelegt wurden. Und zwar in der Calenberger Straße (Ende der 90er-Jahre), wo von Anfang an kein Hochbordradweg oder ein gemeinsamer Fuß -und Radweg oder ein Fußweg mit Radverkehrsfreigabe geplant war.

    Der Vergleich zeigt: Die aufgepflasterten Mündungen dienen der Verbesserung des Fußverkehrs und machen Fahrzeugführer, die aus den Seitenstraßen kommen, wartepflichtig gegenüber dem Fußverkehr, der über die aufgepflasterte Fußwegfläche führt.

    Das ist in Hannover so und wird auch so gelebt. Deshalb kann man mit Fug und Recht sagen, dass auch in Stade diese Aufpflasterungen im Mündungsbereich dem Vorrang-Recht der Fußgänger dienen. (Und das völlig unabhängig davon, warum diese Einmündungsbereiche einmal so gestaltet wurden. Es geht doch jetzt darum nach vorn zu blicken.)

    Und ich sehe keinen Nachteil für die Fußgänger, wenn sie an den entsprechend aufgepflasterten Einmündungen Vorrang vor dem Fahrzeugverkehr haben, der aus den Seitenstraßen kommt. Warum also nicht explizit darauf hinweisen, dass diese Aufpflasterungen die Situation für den Fußverkehr verbessert? Damit wird denjenigen der Wind aus den Segeln genommen, die meinen, das sei eine besondere Form von Hochbord-Radverkehrsanlage.

    und zu blöd zum Parken isses auch...

    Da hab ich den Fahrer auch drauf angesprochen, ob er sein Fahrzeug denn nicht wie andere auch längs einparken könne. Dazu meinte er, dass viele SUV´s breiter seien als sein Fahrzeug lang ist. Und er deshalb auch quer zur Fahrrichtung auf einem Längsparkplatz parken dürfe. Ist das so?

    Auf jeden Fall war an der Stelle erst mal Sackgasse.

    Man könnte ja mal nach z.B. NL gucken, wie man sowas macht. Hier ist z.B. eindeutig wer hier Vorrang hat.

    Gibt es auch in Deutschland.

    Siehe zum Beispiel die Bäckerstraße, die auf die Calenberger Straße in Hannover mündet:

    Der Fußweg, der sich da vor der Fahrradfahrerin auftut, ist aufgepflastert. Deshalb hat der querende Fußverkehr (blau) dort Vorrang. Auch der Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn hat Vorrang. Und zwar nicht deshalb, weil da ein Vorfahrt-achten-Schild hingestellt wurde. Auch wenn dort kein Vorfahrt-achten-Schild stehen würde, wäre es aufgrund der Aufpflasterung klar, dass hier nicht rechts vor links gilt, sondern der einmündende Verkehr Vorrang gewähren muss, sowohl gegenüber Fahrzeugen als auch gegenüber Fußgängern.

    Die Radfahrerin auf dem Foto, aber auch ein Autofahrer, müssen anhalten und Vorrang gewähren, wenn Fußverkehr (blau) unterwegs ist.

    Das gilt auch gegenüber dem Fahrzeugverkehr auf der Straße, die horizontal durchs Bild läuft. Und zwar auch dann, wenn das Vorfahrt-achten-Schild da nicht stehen würde:

    Hier noch der googlestreetview-Link zu der Stelle:https://www.google.com/maps/@52.37020…!7i13312!8i6656

    Leider gibt es entsprechende google-streetview-Aufnahmen nicht von der neu gestalteten Schölischer Straße. Aber die Bilder, die ich bisher davon gesehen habe, sind vergleichbar mit der Situation auf meinen Fotos. Und ich halte es für einen klugen Schachzug, darüber aufzuklären, dass hier Fußgänger Vorrang vor dem Fahrzeugverkehr haben. Das gilt aber nicht für alle in die Schölischer Straße einmündenden Straßen.

    Ich hab da auch noch ein Beispiel aus Ahrensburg. Die Fahrbahn hat Vorfahrt, auch vor Fußgängern.

    Das das ungünstig ist hat man mir bei der zuständigen Stelle bestätigt, mein Vorschlag da mindestens mal eine Fahrbahnbegrenzungslinie rüberzupinseln hat man bis heute nicht umgesetzt.

    Und ja, es ist KEINE "richtige" Kreuzung.

    11221-20190709-165543-jpg

    Schlage vor, die Vorfahrt Achten Schilder, die bislang die Radfahrer ausbremsen, einfach zu ersetzen durch das Schild Vorrang an der nächsten Kreuzung: [Zeichen 301]

    Die Achtung Radverkehr-Schilder müssen dann durch Vorfahrt achten-Schilder ersetzt werden: [Zeichen 205]

    Und die jetzt noch angeschraubten "Achtung Radverkehr-Schilder" können abgehängt werden.

    Ich war so frei und habe sehr grob versucht das in dein Bild hineinzuzeichnen:

    Man könnte evtl. noch ergänzend diese Schilder über den Vorfahrt Achten Schildern anbringen: [Zusazzeichen 1000-32]

    Warum denken Sie sich eigentlich immer Ihre eigenen Verkehrsregeln aus?

    Wer selbst im Glashaus sitzt, der sollte nicht mit Steinen schmeißen.

    Jede Wette, dass man Sie auch schon mit dem Vorwurf konfrontiert hat, Sie dächten sich ihre eigenen Verkehrsregeln aus.

    Zur Sache selbst:

    Wenn Sie als Fußgänger unterwegs sind und Sie passieren auf dem Fußweg eine Grundstücks-Einfahrt, bzw. - Ausfahrt, dann sind Sie als Fußgänger vorrangberechtigt. Darin sind wir uns ja wohl einig?

    Wie ist das konkret in diesem Fall?

    Das Foto ist aus Fußgänger-Perspektive aufgenommen, der auf einem Fußweg geht, der parallel zur links daneben liegenden Fahrbahn entlangführt. Auf diesem Fußweg ist kein Fahrradverkehr zugelassen.

    Wenn Sie da als Fußgänger in Pfeilrichtung entlanggehen, dann können Sie eine Grundstücksausfahrt erkennen, die von rechts kommt.

    Wenn dort ein Fahrzeug aus der Grundstücksausfahrt rausfahren will, um auf die Fahrbahn zu fahren, dann ist der Fahrer wartepflichtig.

    Als Fußgänger bin ich vorrangberechtigt.

    Wenn da die weiße Strichlinie nicht wäre, dann ist es immer noch einigermaßen eindeutig eine Aufpflasterung, die den Fußverkehr vorrangberechtigt macht. Und zwar nicht nur gegenüber dem Fahrzeugverkehr, der von der parallel zu der Markierungen führenden Straße abbiegen will (diese Fahrzeugführer müssten sowieso warten), sondern auch gegenüber Fahrzeugen, die von der rot gepflasterten Seitenstraße auf die grau gepflasterte Straße zufahren.

    Letztlich ändert auch die Strichmarkierung nichts daran, auch wenn die vielleicht einmal deshalb dort aufgetragen wurde, weil es eine Radwegfurt sein sollte. Der Fußverkehr auf der Aufpflasterung ist vorrangberechtigt.

    Das ist ja in diesem Land genau der Punkt: technisch ist das kein Problem, aber es fehlt doch eben oft genau am Willen.

    In dieser Section Control Auseinandersetzung ging es nach meiner Erinnerung um mehr.

    Und wenn ich mich recht erinnere, musste deshalb sogar das niedersächsische Polizeigesetz geändert werden.

    Die Kläger gegen Section Controll befürchten, dass es im Falle von schweren Verbrechen der Polizei möglich ist, die vorhandene Infrastruktur (die Kameras der Section Control) für diese Ausnahmesituation, Fahndung wegen eines besonders schweren Verbrechens, so umzuschalten, dass die Nummernschilder über einen längeren Zeitraum registriert werden, als die knapp zwei Minuten, die notwendig sind, um einen Tempoverstoß nachzuweisen.

    Ich halte das alles für an den Haaren herbeigezogen, denn für den Fall, dass die Polizei eine solche Fahndung für notwendig hält und diese Fahndungsmethode ihr gestattet wird, könnte sie auch auf eigene Kameras zurückgreifen, die sie dann installieren kann.

    Was mich ärgert: Diejenigen "Pseudo-Freiheitskämpfer", die gegen Section Control geklagt hatten, berufen sich auf Freiheitsrechte, die gar nicht verletzt wurden, denn ihre Klage wurde ja abgewiesen.

    Gleichzeitig schränken sie durch ihr Mobilitätsverhalten und die von Autofahrern erhobenen Forderungen nach immer mehr, sowie immer breiteren und schnelleren Straßen die Freiheitsrechte von Fußgängern und Fahrradfahrern massiv ein, indem sie Straßen in Todesstreifen verwandeln.

    Dann hat man alles so gebaut, wie es geplant war (inklusive der Radwegfurten, die ansonsten an vielen Kreuzungen in Stade fehlen),

    Ich verstehe nicht so ganz, warum Sie drauf bestehen, dass es sich hierbei um Radwegfurten handelt. Sie meinen doch solche Einmündungen, wie die auf dem Foto aus dem Artikel aus dem Wochenblatt:

    https://media04.kreiszeitung-wochenblatt.de/article/2021/0….jpg?1612289799

    Diese Aufpflasterungen kann man doch auch sehr gut als Fußgängerfurten Fußgängervorrangberechtigungs-Option* bezeichnen. Bzw. als aufgepflasterten Fußweg, auf dem Fußgänger Vorrang haben vor den Fahrzeugen, die aus der Seitenstraße kommend auf die Schölinger Straße auffahren wollen.

    In der Calenberger Straße in Hannover wurden vor rund 20 Jahren genau solche aufgepflasterten Fußwege gebaut. Und zwar bereits in der Planung als reine Fußwege. Nicht als kombinierter Rad- und Fußweg.

    Hier die Stelle mit dem aufgepflasterten Fußweg entlang der Calenberger Straße aus Sicht der einmündenden Straße , hier die Kommandanturstraße:

    https://media04.kreiszeitung-wochenblatt.de/article/2021/0….jpg?1612289799

    Oder hier aus Sicht der gegenüberliegenden Bäckerstraße:https://www.google.com/maps/@52.37020…!7i13312!8i6656

    Hier die Stelle, an der von rechts die Dachenhausenstraße einmündet. Diesmal aus Sicht eines Fahrzeuges, das auf der Calenbergerstraße stadteinwärts fährt:https://www.google.com/maps/@52.36994…!7i13312!8i6656

    Ehrlich gesagt hätte ich nicht gedacht, dass diese Regelung in der Schölischer Straße so schnell wieder große Wellen schlägt, sondern eher erwartet, dass die Radverkehr-Freigabe auf dem Fußweg erstmal ein paar Jahre Bestand haben würde. Aber es ist gut, dass es schnell wieder auf den Tisch gekommen ist. Denn wenn sich das alles erst mal "einschleift", dann besteht die Gefahr, dass der Verkehr so stark zunimmt, dass das als Argument vorgeschoben wird, dass man an der Radverkehrfreigabe auf den Fußwegen festhalten müsse.

    Wie dem auch sei, ist es meines Erachtens von Vorteil, diese Aufpflasterungen wie die auf dem Wochenblattfoto als aufgepflasterten Fußweg zu bezeichnen, der den Fußgängern den Vorrang gewähren soll und zwar einerseits gegenüber abbiegenden Autos. (Der Vorrang besteht zwar sowieso, wird aber bisweilen von abbiegenden Fahrzeugführern missachtet.

    Und andererseits auch vor Fahrzeugen, die aus den Seitenstraßen über die Aufpflasterung auf die Schölischer Straße fahren wollen. Diesen Fahrzeugführern signalisiert die Aufpflasterung, dass sie den Fußgängern Vorrang gewähren müssen.

    Ich weiß, wir hatten schon mal diese Regelungen erörtert und sind uns da nicht ganz einig geworden, ob es so ist, wie ich es gerade darstelle. Aber ich bin mir da sicher und eine Diskussion, die in diese Richtung mit dem Schwerpunkt Fußverkehr geführt wird, die erzeugt noch mal einen ganz anderen Blickwinkel, nämlich den aus Sicht der Fußgänger. Und zwar von Fußgängern, die nicht nur vor Radfahrern geschützt werden müssen, sondern die auch vor Autos geschützt werden müssen. So wird deutlich, dass Fußgänger*innen eben nicht das Allerletzte sind, an die bei Verkehrsplanung gedacht werden muss.

    Und genau das ist doch das Problem an der Schölischer Straße: Die Autos kommen zuerst, die wollen Tempo 50 (manche am liebsten gar keine Tempobegrenzung). Und die Autos wollen von Fußgängern und Radfahrern auf der Fahrbahn nicht gestört werden. Deshalb sollen diese Verkehrsteilnehmer in die Randzonen abgedrängt werden. Und da viele Autofahrer für ihre "(ganz von selbst ;) ) immer breiter werdenden Autos" immer breitere (und schnellere) Straßen beanspruchen, ist es aus deren Sicht in Ordnung, wenn die anderen Verkehrsteilnehmer ein bisschen zusammenrücken.

    Yeti hat natürlich Recht, (Beitrag weiter unten) eine Fußgängerfurt im eigentlichen Wortsinn ist es nicht. Aber es ist schon so, dass Fußgänger auf einem aufgepflasterten Fußweg Vorrang haben. Und das hier auf dem Wochenblattfoto, https://media04.kreiszeitung-wochenblatt.de/article/2021/0….jpg?1612289799 ist so eine Stelle, wo Fußgänger Vorrang haben vor dem Verkehr, der aus der Seitenstraße auf die Schölischer Straße fahren will.

    "In der Schölischer Straße sei das Verkehrsaufkommen so gering, dass es auch keinen Grund gebe, dort eine Radwegebenutzungspflicht anzuordnen.", heißt es in dem Text. Diese Aussage sollte noch mit dem Hinweis verstärkt werden, dass in der Schölischer Straße ja genau aus diesem Grund (geringes Verkehrsaufkommen) auch gar kein Radweg angelegt wurde. Deshalb kann eine Radwegebenutzungspflicht ebenfalls nicht angeordnet werden. Es fehlt dafür der Radweg.

    "Es bestehe auch keine außergewöhnliche Gefahrenlage. Wenn die Stadt dennoch meine, das Radeln dort sicherer zu machen, dann sollte sie in der Schölischer Straße Tempo 30 anordnen. Das Radeln auf dem Gehweg zu erlauben, sei jedenfalls keine Lösung."

    (kursiver Text aus dem Link von Yeti)

    Das könnte die Frage aufwerfen, warum es denn dann überhaupt die Möglichkeit gibt, Radeln auf dem Gehweg zu erlauben. Eine mögliche Antwort könnte sein: Um in bestimmten Situationen Radfahrern die Möglichkeit zu geben, ein kleines Stück Gehweg vorsichtig (Schritttempo) passieren zu können, ohne dafür extra absteigen zu müssen.

    In Hannover gibt es dafür mehrere Beispiele. Eines aus der Nordstadt habe ich hier fotografiert:

    Zusätzlich zu dem Zusatzschild Radfahrer frei, das unter dem Fußwegschild hängt, hängt ein weiteres Zusatzschild, Einfahrt in die Grundstücke frei. Für die Autofahrer, die damit angesprochen werden, gilt selbstverständlich ebenfalls Schrittgeschwindigkeit und Rücksichtnahme auf Fußgänger.

    Diese ca. 40 m lange Passage, deren Durchfahrt für den Autoverkehr durch eine Pollerreihe gesperrt ist, ist Teil eines "Taschenkonzeptes", mit dem verhindert wird, dass Autofahrer abseits der Hauptverkehrsstraßen sich Schleichwege durch Wohngebiete suchen und dadurch der Stadtteil mit Autos geflutet wird.

    Hier Links zu googlestreetview und google Satellitenbild:

    https://www.google.com/maps/@52.38389…!7i13312!8i6656

    https://www.google.com/maps/place/In+…939!4d9.7282836

    An solchen Stellen hat die Kombination [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10] eine Berechtigung.

    In der Schölischer Straße in Stade dagegen macht es keinen Sinn, den Fußweg zum Fahrradfahren freizugeben, wenn dadurch einfach nur ein Radweg ersetzt werden soll, weil die Autofahrer sich durch den Radverkehr auf der Fahrbahn gestört fühlen. Da ist Tempo 30 die bessere Lösung. Es muss aber auch eine Überwachung erfolgen oder noch besser: Eine Verpflichtung, dass Autos nur mit Fahrerassistenzsystem fahren, dass ein Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zuverlässig verhindert. Aber das ist Zukunftsmusik. Bis dahin gilt Kontrollieren und bitte höhere Geldbußen, so lange bis eine nennenswerte Anzahl von halbwegs vernünftigen Autofahrern nach dem Geschwindigkeitsassistenten ruft!

    Es gibt da so'n Technik-Freak bei uns im Stadtteil, der hat sich diesen hübschen Oldtimer hergerichtet. Ein Elektrofahrzeug, dass ursprünglich mal mit Blei-Akkus gefahren ist. Er hat sich moderne Lithium-Ionen-Akkus eingebaut.

    Leider weiß ich nicht welche Marke, aber er machte einen sehr zufriedenen Eindruck mit seinem Gefährt.

    Ich hab da ein kleines Verständlichkeitsproblem

    Habe den Satz noch mal ein bisschen geändert:

    "Und da man sie nun schon mal zugelassen hat (die vielen völlig übermotorisierten und viel zu schnellen KFZ), ist es dann wohl auch wichtig, dass man den Fahrern die entsprechende Rennstrecken zur Verfügung stellt in Form von Autobahnen, auf denen es kein generelles Tempolimit gibt. Und darüber hinaus zahlreiche Abschnitte, auf denen es gar keine Tempobegrenzungen gibt.(?)

    Es ist wie so oft: Der Versuch, etwas ein bisschen ironisch darzustellen, ist verführerisch, aber führt regelmäßig zu Verständnisproblemen. Und leider manchmal auch zu unnötigen Missverständnissen oder gar Anfeindungen.

    Worum es mir geht: "Grenzen des Wachstums" können natürliche Grenzen sein, die sich irgendwann einstellen, wenn bestimmte Entwicklungen sehr weit fortgeschritten sind. Oder es können durch die Parlamente beschlossene gesetzliche Grenzziehungen sein, um Fehlentwicklungen zu verhindern, die mit Schäden verbunden sind, die nicht unbedingt immer jeder sofort erkennt.

    Und deshalb plädiere ich für deutlichere Grenzen im Fahrzeugverkehr. Eine Maßnahme (aus meiner Sicht ein Minimalkonsens) wäre ein generelles Tempolimit auf Autobahnen.

    Und darüber hinaus halte ich es unter anderem für sehr wichtig, dass sehr viel deutlicher Leistungsbegrenzungen dazu führen, dass Fahrzeuge in ihrer Möglichkeit zu beschleunigen und Höchstgeschwindigkeiten zu erzielen limitiert werden. Zumindest was die Höchstgeschwindigkeiten angeht, gibt es Auto-Bauer, die von sich aus die Leistungen der von ihnen hergestellten Fahrzeuge limitieren:

    "Volvo begrenzt die Höchstgeschwindigkeit:

    Bei Tempo 180 ist Schluss

    Autohersteller hätten eine Verantwortung, sagt der Chef des Unternehmens. Mit dieser technischen Begrenzung wolle man Leben retten."

    taz vom 4.3.2019

    https://taz.de/Volvo-begrenzt…gkeit/!5577923/

    Das liegt simpel daran, das ein festbinden am Motorrad keinerlei positive Auswirkung hat im Falle eines Unfalls, oft eher im Gegenteil.

    Wie jetzt?

    Weil man den Fahrer nicht dran festbinden kann, ist es wichtig, dass man Motorräder mit über 150 kW Leistung und Spitzengeschwindigkeiten über 300 km/h für den öffentlichen Straßenverkehr zulässt. Und da man sie nun schon mal zugelassen hat (die vielen völlig übermotorisierten und viel zu schnellen KFZ), ist es dann wohl auch wichtig, dass man den Fahrern die entsprechenden Rennstrecken zur Verfügung stellt in Form von Autobahnen auf denen es kein generelles Tempolimit gibt. Und darüber hinaus zahlreiche Abschnitte, auf denen es gar keine Tempobegrenzungen gibt.(?) ;)