Das wird voraussichtlich der Bundestag als eine von mehreren Neuerungen des Infektionsschutzgesetzes heute beschließen:"Ausgangssperre: So soll von 21.00 bis 5.00 Uhr der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung oder eines dazugehörigen Gartens im Grundsatz nicht erlaubt sein. Gelten sollen diese und andere Beschränkungen, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt. Das bedeutet, dass binnen einer Woche mehr als 100 Neuinfizierte auf 100.000 Einwohner kommen."
Quelle: Südwestpresse vom 14.4.2021, https://www.swp.de/panorama/coron…g-56212601.html
Nicht nur hier im Forum wurde bereits heftig gestritten über das Instrument Ausgangssperre.
In Hannover wurde aufgrund hoher Inzidenzzahlen (größer 100) eine Ausgangssperre vom 1. bis zum 12. April verhängt, jedoch nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes bereits am 7. April aufgehoben.
Darauf hin hagelte die Kritik auf den Regionspräsidenten ein, wie nichts Gutes.
Die einen kritisierten, dass die Regionsverwaltung überhaupt eine Ausgangssperre ausgesprochen hatte. Nach deren Meinung sei eine Ausgangssperre grundsätzlich abzulehnen als Maßnahme zur Pandemiebekämpfung.
Die anderen kritisierten, dass die Begründung für die Ausgangssperre zu "schlampig" formuliert worden sei von der Regionsverwaltung. Nach deren Meinung ist die Ausgangssperre dringend geboten als eine wirkungsvolle Maßnahme zur Pandemiebekämpfung und sie hätten es sich sehr gewünscht, wenn es im Vorfeld gelungen wäre, diese gerichtsfest zu begründen.
Wie eingangs erwähnt fällt heute möglicherweise der Bundestag einen Entscheid pro Ausgangssperre als zwingend vorzunehmende Maßnahme im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes bei einem Inzidenzwert größer 100.
Wusste die Regionsverwaltung im Vorfeld davon, oder hatte die Regionsverwaltung das geahnt? Wenn die Ausgangssperre wie angekündigt beschlossen wird für die Landkreise mit mehr als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den letzten 7 Tagen, dann wird die Region Hannover dazu gehören.
Hier die Inzidenzwerte im Wochenverlauf ab Mi, 7.4.2021:
Hannover, Region Mi: 113,4 Do: 107,9 Fr: 105,7 Sa: 109,6 So: 121,2 So: 118,1 Mo: 119,8
Quelle: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/ak…_niedersachsen/
Es ist also absehbar, dass dem erneuerten Bundesinfektionsschutzgesetz entsprechend erneut eine Ausgangssperre für die Region Hannover verhängt werden wird. Wird es dann erneut Klagen vor dem Oberverwaltungsgericht geben? Muss die Regionsverwaltung dann aufpassen, dass sie deshalb eine solidere Begründung liefert. Oder reicht es, dass sich die Regionsverwaltung auf die hohen Inzidenzzahlen und das erneuerte Bundesinfektionsschutzgesetz beruft? Würden Klagen vor dem OVG gegen eine erneute Ausgangssperre also abgewiesen werden, weil das Bundesinfektionsschutzgesetz dann Landesrecht sticht?
Dann wird aus der vermeintlichen "Schlappe" des Regionspräsidenten Jagau möglicherweise nachträglich ein Handeln im "vorauseilenden Gehorsam" und die Richter ihrerseits werden möglicherweise mit dem Vorwurf konfrontiert, dass sie sich bei ihrer Rechtsprechung mehr dem Wohl der Corona-Partygänger verpflichtet gefühlt hatten als der Pandemiebekämpfung.
Diese Problematik besteht nicht nur in der Region Hannover, sondern auch in verschiedenen anderen Landkreisen, vermutlich auch in anderen Bundesländern als nur in Niedersachsen.