Wenn das Gericht befindet, die Kleefelder Straße sei zu eng für den Begegnungsverkehr von Fahrrädern und Autos, dann ist die Straße doch bei weitem zu eng für den Begegnungsverkehr von Autos.
Wenn nun im Falle einer Rücknahme der Fahrradstraßenregelung ein anderer Anwohner dagegen klagt, dass in der Straße Zweirichtungsverkehr zugelassen ist, muss sie dann Einbahnstraße werden?
Und würde in diesem Fall die herbeigeklagte Einbahnstraße für Radler in die Gegenrichtung frei gegeben werden können? Vermutlich nicht, denn für den Begegnungsverkehr ist sie ja zu eng.
Wenn man das dann noch auf andere Straßen übertragen würde, dann hätten wir bald nur noch Einbahnstraßen ohne Freigabe für den Radverkehr in die Gegenrichtung.
Oder es müsste in den Straßen überall das Parken verboten werden!