"Die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) fordert eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO), nach der das Abschalten von Notbremsassistenten ab 30 km/h verboten ist, eine Anweisung der Fahrer durch Unternehmer zur Aktivierung von Fahrerassistenzsystemen (FAS) und eine automatische Reaktivierung nach einer bestimmten Zeit. Gemäß einem Forschungsprojekt der BG Verkehr liegt der Sicherheitsvorteil von mit FAS ausgestatteten Fahrzeugen bei 34 Prozent. Gerade der Notbremsassistent (ABA) und der Abstandsregeltempomat (ACC) könnten Unfälle, die durch zu geringen Abstand entstehen, verhindern oder zumindest entschärfen."
BG Verkehr vom 11.2.2020 https://www.eurotransport.de/artikel/bg-ver…e-11151504.html
Warum wurde die von der der Verkehrsgenossenschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) vorgeschlagene Vorschrift nicht bei der StVO-Novelle berücksichtigt?
Immerhin hat sich der Bundesverkehrsminister Scheuer dafür stark gemacht:
"Bundesminister Andreas Scheuer:
Notbremsassistenten können Leben retten! Eine neue Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen bestätigt: Lkw-Notbremssysteme haben enormes Potenzial. Deshalb werden wir das Abschalten von Notbremsassistenten auf nationaler Ebene verbieten. Die EU hat dafür gerade grünes Licht gegeben. Auf internationaler Ebene werden wir uns für die Weiterentwicklung der technischen Vorschriften einsetzen."
BMVI vom 2.6.2020, https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/…sassistent.html
Bei diesem Notbremsassistenten geht es freilich nicht um einen Notbremsassistenten, der dafür sorgen soll, dass ein Fußgänger, der versehentlich die Fahrbahn betritt, davor bewahrt wird überfahren zu werden.
Vielmehr geht es vor allem um schwere Auffahrunfälle von LKW's, besonders in Situtionen, in denen LKW's auf ein Stauende auffahren.
Leider verlaufen diese Unfälle häufig so, dass Todesopfer zu beklagen sind.
Das ist allerdings bei Unfällen, bei denen Fußgänger überfahren werden, leider oft auch so, dass Todesopfer zu beklagen sind.
Immerhin diskutiert man beim Notbremsassistenten für LKW beriets darüber, dass ein Abschalten ausgeschlossen werden soll durch eine entsprechende Regelung in der StVO.
Immerhin fordert der Bundesverkehrsminister bereits, dass das Abschalten von Notbremsassistenten auf nationaler Ebene verboten werden soll.
Trotzdem wurde die StVO nicht entsprechend novelliert.
In der aktzuellen StVO findet sich keine Vorschrift, die das Abschalten des Notbremsassistenten verbietet.
In der aktuellen StVO gibt es keine Vorschriften für die Benutzung eines Fußgänger-Notbremsassistenten.
In der aktuellen StVO gibt es keine Verpflichtung dazu, bei Fahrzeugen, die mit einem Inteliigenten Geschwindigkeitsassistenten ausgestattet sind, diesen auch zu benutzen.
Die aktuelle StVO bleibt weiter hinter dem zurück, was technisch möglich ist, um Verkehrsteilnehmer davor zu bewahren, tödlich zu verunglücken.
Es ist reicht nicht aus, wenn sich die Politik darauf verständigt, lediglich höhere Geldstrafen für zu schnelles Fahren zu vereinbaren, die technischen Möglichkeiten für ein reguliertes Fahren mit einem Intelligenten Geschwindigkeitsassistenten (ISA = Intelligent Speed Assistant) aber nicht verbindlich festschreibt. Vielleicht muss erst Schritt A (höhere Bußgelder) gemacht werden, damit Schritt B (ISA verbindlich) auf größere Akzeptanz stößt?