Beiträge von Ullie

    Wenn das Gericht befindet, die Kleefelder Straße sei zu eng für den Begegnungsverkehr von Fahrrädern und Autos, dann ist die Straße doch bei weitem zu eng für den Begegnungsverkehr von Autos.

    Wenn nun im Falle einer Rücknahme der Fahrradstraßenregelung ein anderer Anwohner dagegen klagt, dass in der Straße Zweirichtungsverkehr zugelassen ist, muss sie dann Einbahnstraße werden?

    Und würde in diesem Fall die herbeigeklagte Einbahnstraße für Radler in die Gegenrichtung frei gegeben werden können? Vermutlich nicht, denn für den Begegnungsverkehr ist sie ja zu eng.

    Wenn man das dann noch auf andere Straßen übertragen würde, dann hätten wir bald nur noch Einbahnstraßen ohne Freigabe für den Radverkehr in die Gegenrichtung.

    Oder es müsste in den Straßen überall das Parken verboten werden!

    Man traut ja oft Menschen, die mit einem Krankenfahrstuhl unterwegs sind, so was nicht zu: Aber auch Krankenfahrstühle werden schon mal manipuliert.

    In dem DLF-Beitrag fällt auf, dass der Elektrotretroller als Fahrzeug bezeichnet wird, das nicht schneller als 20km/h fahren könne. Angeblich ist das der Garant dafür, dass es ein sicheres Fahrzeug sei.

    Das gilt jedoch nur, wenn ausreichend technische Kontrollen stattfinden, um Manipulationen aufzudecken. https://m.haz.de/Nachrichten/Po…Verstoessen-auf

    Dem HAZ-Artikel zufolge fordert unser Verkehrsminister mit Benzin im Blut die Kommunen dazu auf, die E-Tretroller zu kontrollieren. Die Kommunen verweisen jedoch darauf, das sei Polizeiaufgabe, also Ländersache.

    Ah ja. Man hätte natürlich auch die Beschilderung "Kraftfahrzeugverkehr frei" verbieten können ...

    Vermutlich hätte das kein mögliches Gerichtsurteil sein können. Denn der Kläger foderte ja etwas anderes. Die Ausweisung als Fahrradstraße sollte zurückgenommen werden, weil nach Auffassung des Klägers die Kleefelder Straße zu schmal sei, um sie als Fahrradstraße auszuweisen.

    Wenn man bedenkt, dass immer wieder Gehwege an vielen Stellen viel zu schmal sind, dann müssten zuhauf Gehwege geschlossen werden.

    Wie sieht das eigentlich aus mit Pedelecs? Wenn flächendeckend Pedelecs zum Verleih stünden, mit denen ich mit minimalem Kraftaufwand umherrasen könnte - wäre das dann auch ein Suchtverhalten, dass die Teile ansprächen und die deshalb wie Autos zu verbieten seien?

    Genau das habe ich hier auf meiner Urlaubsinsel mit dem Tourismus und Verkehrsfragen beschäftigte Insulaner gefragt. Sie sehen die von dir geschilderte Gefahr, sind aber auch sehr daran interessiert besonders älteren Feriengästen was bieten zu können. (Die sind zahlungskräftig.) Und bei dem Wind auf so einer Insel bist du mit eingebautem "Rückenwind" gut dran, wenn du nicht mehr ganz so gut konditioniert bist.

    Auf einem Bauernhof in den Dünen, ein beliebtes Fahrrad-Ausflugsziel, gibt es eine Pedelec-Ladestation!

    Der entscheidende Unterschied zum Elektro-"TRET"roller: Beim Pedelec musst du in die Pedale treten. Beim Elektro-Tretroller nur eine Wipptaste mit dem Daumen betätigen.

    Der von mir beschriebene "Tempovirus" (bzw. die Suchtgefahr) hat beim Elektro-"TRET"roller ein deutlich leichteres Spiel.

    Auf meiner Urlaubsinsel sind Pedelecs erlaubt und werden laut Auskunft eines Radverleihers immer häufiger geliehen.

    E-Tretroller sind auf der Insel verboten.

    Auch auf die Gefahr hin, hier als "Mega-Spaßbremse" wahrgenommen zu werden: Dieser DLF-Beitrag unterscheidet sich in nichts von "Feinstaub-Andys" Pseudo-Verkehrswende-Ideen.

    Der Elektro-Tretroller wird als sicherstes Verkehrsmittel forever gelobhudelt, weil er max. Tempo 20 fährt.

    Auf meiner Urlaubsinsel gilt max. Tempo 10 innerorts, Tempo 20 außerhalb. Es ereignen sich erfreulich wenig Unfälle. Elektro-Tretroller sind hier übrigens verboten! (Auf der Insel sind rund hundert E-KFZ in Betrieb + zahlreiche Pedelecs und ganz viele Fahrräder!)

    Auch mit einem KFZ kann man max. Tempo 20 fahren. Die etwas neueren Modelle verfügen in der Regel über entsprechende Tempobegrenzer.

    Aber solche Überlegungen sind den Autoren des DLF-Beitrages fremd. Motorisierte Fahrzeuge sollen schließlich vor allem eines: Spaß machen. Und das bedeutet mit minimalem Kraftaufwand davonrasen. Diesem Suchtverhalten entspricht der Elektro-Tretroller mit seiner Beschleunigungstaste optimal.

    Dass die im Beitrag erwähnten Verkehrswende-Effekte eintreten, dafür gibt es so wenig Belege, wie von den Autoren genannt: KEINE!

    Um positive Effekte im Sinne einer nachhaltigen Verkehrswende zu erzielen, müsste gegen den Autoverkehr restriktiv vorgegangen werden.

    Was die Autoren jedoch von restriktiven Maßnahnen halten, haben sie in Bezug auf den E-Tretroller hinreichend deutlich gemacht: Gar nichts!

    Deshalb halte auch ich von dem Beitrag gar nichts!

    Ich denke, das geht prinzipiell. Der dahinterstehende Gedanke ist, daß Lieferverkehr nur eine begrenzte Zahl an Fahrzeugen ist. Und beim Fahrradverkehr befürchtet man Heerscharen.

    Es wären wohl tatsächlich "Heerscharen". In den Wintermonaten dürfen auch tagsüber Radfahrer in die Fußgängerzone.

    Am linken Schilderturm fehlt das Schild "Fahrräder von 20:00 bis 10:00 frei". Vielleicht hatte die Kommune nicht ausreichend Schilder bereit?

    Nach meiner Beobachtung sind die Pferdegespanne an meinem Urlaubsort voll beladen mit Touristen, die vom Inselbahnhof abgeholt werden, also mehr so eine Art Omnibus. Und für ÖPNV dürfen Fußgängerzonen geöffnet werden.

    Und der Lieferverkehr ist hier wird zum Teil mit LKW-Anhängern an kleinen Elektro-Zugfahrzeugen abgewickelt. Es gilt innerorts max. Tempo 10 km/h.

    Ob auch Lieferverkehr erlaubt ist oder nicht, der nur durch die Fußgängerzone durchfahren will? Ich denke nicht, da könnte ja jeder kommen.

    Warum ein einseitiger Schutzstreifen in der Schallershofer Straße Richtung Norden? Es gibt Straßen mit einer Steigung, da ist der Schutzstreifen bergan markiert und soll den Radfahrenden, etwas Freiraum gegenüber dem schneller fahrenden Autoverkehr verschaffen.

    Ah ja. Man hätte natürlich auch die Beschilderung "Kraftfahrzeugverkehr frei" verbieten können ...

    Besser wäre es, lediglich die Einfahrt in die Grundstücken frei zu geben. Ob damit bereits die Zufahrtsmöglichkeit für Müllfahrzeuge gegeben ist, weiß ich nicht. Das muss natürlich auch geregelt sein.

    Mein Eindruck ist, das Gerichtsurteil zur Fahrradstraße in der Kleefelder Straße wird derzeit in zwei Richtungen interpretiert:

    Die einen ("Autofahrersichtweise") sehen sich darin bestätigt, dass Fahrradstraßen eine unzumutbare Gängelung für den Autoverkehr bedeuten.

    Die anderen ("Radfahrersichtweise") sehen in dem Urteil eine Bestätigung dafür, dass eine Kommune Parkflächen aufheben darf, um die Bedingungen für den Radverkehr zu verbessern.

    Jetzt liegt der Ball im Spielfeld der Kommune.

    Und im Herbst sind in Hannover Oberbürgermeisterwahlen. Jeder erwartet jetzt angespannt, auf wessen Seite sich die Kandidaten schlagen werden!

    Und die Diskussion wird noch zusätzlich verschärft, weil ein lange schon geplanter Radschnellweg durch diese Straße geführt werden soll.

    Habe gerade noch mal alle Beiträge im Thread Fahrradstraße gelesen, aber keinen Hinweis zur Breite einer Fahrradstraße gefunden. Nachdem in Hannover laut einem Gerichtsurteil eine Fahrradstraßen-Ausschilderung zurückgenommen werden muss, wird das Thema heiß diskutiert.

    Gibt es eine einheitlich festgelegte Mindestbreite?

    Der Straßenquerschnitt in der Kleefelderstraße sieht so aus: Schmaler Durchgang zwischen Grundstückseinfassungen und parkenden Autos, parkende Autos, Fahrbahn, Kantsteine wie eine Bordsteinkante, Grünstreifen mit Allee-Bäumen, breiter Fußweg, Stützmauer für Bahmdammböschung.

    Bei einer Inselführung auf Langeoog hatte ich den Eindruck gewonnen, dass der Radverkehr oft auch als störend von Gästen und Insulanern wahrgenommen wird. Es wurde vom Rundgang-Leiter Spiekeroog erwähnt, wo es keine Radverleihe gibt (auf Langeoog sind es 20). Ich habe nichts darüber gehört, dass in Spiekeroog jemand versucht hätte, die Eröffnung eines Radverleihs einzuklagen. Und auf Langeoog hat bislang keiner versucht, die E-Roller-Nutzung einzuklagen.

    Pedelecs sind auf Langeoog erlaubt. (bis 25 km/h Tretunterstützung) Im Ort gilt max. Tempo 10, außerhalb Tempo 20 km/h.

    Neuigkeiten aus der Kleefelder Straße:

    Ein Anwohner hatte gegen die Ausschilderung als Fahrradstraße geklagt.

    Und Recht bekommen, die Kleefelder Straße kann nicht länger Fahrradstraße bleiben.

    Zuerst muss laut Neue Presse von heute, 18.7.19, der Autoverkehr dort eingeschränkt werden.

    Auf wessen Seite sich die Zeitung wohl schlägt, falls die Stadt das tatsächlich durchzieht, wie die NP das heute fordert?

    ERGÄNZUNG Quelle: NP, Gericht kippt wichtige Fahrradstraße https://www.pressreader.com/germany/neue-p…282102048255802

    Obwohl der Artikel beim genauen Durchlesen darüber informiert, dass es dem Gericht darum geht mit seinem Urteil Verbesserungen für den Radverkehr durchzusetzen und keineswegs die Fahrradstraße grundsätzlich in Frage stellt, ist der Artikel insgesamt so formliert, dass die Stadt eine üble Schlappe erlitten habe und man bloß froh sein müsse, dass diese Fahrradstraße erfolgreich weggeklagt wurde.

    Die neuen TW 3000 Stadtbahnen in Hannover haben Kamera-Rückspiegel. Beim Fahren zeigt das Display für den rechten Außenspiegel das Bild der rechten Kamera und das Bild der linken Kamera wird auf dem linken Display angezeigt.

    Beim Halten muss der Fahrer die Haltestellenseite gut beobachten. Bei einen Zweiwagenzug wird dann der nicht benötigte "Außenspiegel" umgeschaltet auf die Kamera des zweiten Wagens. So sieht der Fahrer mehr von der Haltestelle.