Beiträge von Ullie

    Oh mei, Linux :S

    Ich bin als selbständiger IT-Reisender schon immer autark, ein Windows-Native, meine Familiy entsprechend. Kids haben natürlich IOS-Handys ("anders kann man nicht leben"), aber jeder hat auch seinen Windows-10-Rechner, mit dem er seine Homeschooling bzw. Homeoffice-Sachen erledigen kann. DSL ist zum Glück auch stabil bei 90 MBs. Ich bin, weiß Gott, privilegiert.

    Es geht mir immer noch komplett gegen den Strich, dass unterschiedliche PC-Systeme auf dem Markt sind, die nicht miteinander harmonieren und nur wenig aufeinander abgestimmt sind. Mir ist das einmal mehr aufgefallen, als wir die Doko-Runde retteten indem wir auf einer Doko-Plattform zusammen spielen und gleichzeitig eine Videokonferenz machen.

    Was bei dem einen so geht, das geht bei dem anderen wieder ganz anders. Wir sind alle nicht mehr die Jüngsten und zum Teil nur am Rande berufsbedingt mit PC's vertraut. Sind aber trotzdem genügend fit in der Birne, dass irgendwie hinzukriegen. Aber es ist einfach ätzend, zum Beispiel festzustellen, dass das Öffnen eines zweiten eigenen Browserfensters am Apple-PC anders funktioniert als mit Windows. Oder dass bestimmte PC-Plattformen zum Dokospielen auf dem Tablet komplett anders aktiviert werden müssen (z.B. App runterladen) als am Laptop oder Standrechner.

    Ganz zu schweigen davon, dass dir einer eine Excell-Tabelle zuschickt, die du dann mit open office Calc (oder umgekehrt) öffnest und dich wunderst, dass alles durcheinander gewürfelt ist. Und ärgerlich sind auch die Überraschungen, wenn du ein Word-Dokument mit einer älteren Word-Version öffnest und dich dann darüber ärgerst, dass es Elemente der neuen Version nicht angezeigt werden. Möglicherweise muss das so sein, aber muss alle ein, zwei Jahre eine neuere Version kommen?

    In Hannover werden Fahrradwege von Schnee und Eis geräumt. Zumindest im Prinzip und es gibt Beispiele dafür, dass es klappt, wie hier an der Fössestraße:

    Es gibt aber auch Beispiele dafür, dass es nur im Prinzip klappt, wie hier an der Spinnereistraße, wo zwar der Radweg geräumt wurde,

    aber zum Teil auch wieder zugeschüttet wurde mit dem Schnee, der von der Fahrbahn geräumt wurde.

    "Der Räumdienst des kommunalen Unternehmens Aha gerät erneut in die Kritik. Grüne und der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) bemängeln, dass viele zentrale Radwege kaum vom Schnee befreit seien."

    HAZ vom 10.2.2021 https://www.haz.de/Hannover/Aus-d…-Schnee-befreit

    So gut wie auf dem ersten Foto in der Fössestraße hat es offensichtlich nicht immer geklappt.

    Zwei Seelen schlagen da in meiner Brust: Einerseits soll auch im Winter Fahrradfahren möglich sein auf gut geräumten Radwegen. Andererseits ist der dafür notwendige Streusalzeinsatz natürlich Gift für die Umwelt.

    Wenn ich mir jedoch die blank geputzten Autofahrspuren anschaue, dann ist klar, dass dort auch kräftig gesalzen wurde.

    Besonders ärgerlich finde ich, dass an den Bushaltestellen nur so eine Art "Schnee-Noträumung" stattfindet. Corona-bedingt ist es immer noch so, dass die vordere Tür ohnehin geschlossen ist. Aber die nur sehr gering freigeräumte Fläche führt dazu, dass trotzdem an den hinteren Türen nur über Schneeberge hinweg ausgestiegen werden kann:

    Nun ja, also dass es bei der Digitalisierung der Schulen Handlungsbedarf gibt, weiß man ja nun wohl nicht erst rückblickend besser. Dieses Thema wird doch nun bereits seit über 10 Jahren politisch diskutiert.

    Das stimmt, aber es wird eben immer nur in der Art und Weise fokussiert, dass nach mehr technischer Ausstattung gerufen wird, so dass sich Qualität nicht am pädagogischen Konzept festmacht, sondern an einer möglichst umfänglichen Geräteausstattung. Eigentlich müsste eine gute Ausstattung das Selbstverständliche sein und das, was man damit macht, Gegenstand der Pädagogik.

    Beispiel: In der Grundschule sagten einige Eltern, die Kinder müssten mit der Tastatur schreiben lernen, nicht mit Bleistift und Füller.

    Warum? Ich kann doch dem Computer ganz einfach sagen, was er aufschreiben soll. Das geht doch viel einfacher und ich brauche mich nicht abzumühen mit Tastaturen. Einige meiner Beiträge schreibe ich ebenfalls durch diktieren. Und zwar mit der Ausstattung, die heute an jedem Computer vorhanden ist. Mit einem besseren Diktat Programm könnte ich sicher noch problemloser schreiben. Aber dafür war ich bisher noch nicht bereit zu investieren. Schließlich geht es auch so ganz gut. Diesen Beitrag habe ich übrigens durch diktieren geschrieben. Geht doch!

    Aber so einfach ist es eben nicht. Welchen Stellenwert soll das handschriftliche Schreiben bekommen? Und ab wann ist es sinnvoll, dem Computer zu diktieren? Oder ist es besser beides gleichzeitig nebeneinander zu üben?

    Und in welchem Maße nutze ich die Vorlesefunktion?

    Drücke doch einfach mal die Windows-Taste zusammen mit der Strg-Taste und der Entertaste. Dann startet das Vorleseprogramm.

    Böse Frage (nicht ganz ernst gemeint - aber wer weiß?):

    Lohnt es sich noch lesen zu lernen?

    Ich frage mich halt, wo das enden soll mit den Reflektoren-Vorschriften. Winterjacke für draußen mit Reflektoren fände ich einerseits okay, andererseits werden doch Berufsgruppen wie Abfallentsorger oder Bauarbeiter etc., die sich berufsbedingt besonders exponieren müssen im Verkehrsgewimmel irgendwann verschluckt werden von den vielen "zivilen" Warnwestenträgern.

    Und dann frage ich mich: Was ist an einem lauen Spätherbstabend, wo mir ein leichtes Strickjäckchen reicht zum Radfahren, dass ich sonst normalerweise eher drinnen anziehe, um im Winter Heizkosten zu sparen und die Umwelt zu schonen. Da käm' ich mir schon ein bisschen komisch vor, wenn ich in der Wohnung mit Reflektorenbewehrten Strickjäckchen rumlaufen müsste, weil es solche ohne Reflektoren nicht mehr gäbe.

    Und wenn ich in einer lauen Sommernacht nur im T-Shirt mit braungebrannten Armen mit dem Fahrrad fahre? Müssen T-Shirts dann auch Reflektoren haben? Oder wird dann eine Reflektor-Schärpe zur Pflicht?

    Als ich den Fahrradfahrer auf dem Foto sah, wurde mir klar, wo das alles enden kann. Denn warum nur Reflektoren, wenn man die Kleidung selbst doch zum Leuchten bringen kann? Siehe unten!

    Und warum nur Kinder, wo Erwachsene doch manchmal noch viel unberechenbarere "Winkel" schlagen?

    Die Radfahrerei und das Zufußgehen, darf nicht an die Bedürfnisse der Autofahrer angepasst werden. Umgekehrt ist jedoch noch jede Menge Luft! Tempo 30 Regelgeschwindigkeit innerorts, Tempo 15 in Wohngebieten! Intelligenter Geschwindigkeitsassistent, der das zuverlässig überwacht. etc., etc.!

    Hier das irre Radfahrerleuchte-Teil:

    Ich muss mich korrigieren. Berlin hat doch noch etwas mehr gemacht: den Schulleitungen wurde untersagt, irgendeine Form von Druck auf die Lehrer auszuüben, Videokonferenzen durchzuführen. Wenn Lehrer diese Konferenzen ablehnen, darf die Schulleitung nichtmal nach dem Grund fragen.

    Ich bekomme immer schlechtere Laune!

    Warum bekommst du da schlechte Laune?

    Um das besser beurteilen zu können ist es nicht uninteressant die Frage zu stellen, was denn in der jüngeren und der weiter zurückliegenden Vergangenheit getan wurde, um die Ausstattung der Lehrer*innen mit entsprechender Hard- und Software sicher zu stellen.

    Ich vermute, dass die ganz überwiegende Mehrheit der Lehrerinnen und Lehrer, die jetzt mit Hilfe mehr oder weniger vertrauenswürdiger Anbieter Videokonferenzen mit ihren Schülern machen, das mit privat angeschafften Geräten machen. Und mit denen haben sich die meisten Lehrer*innen und Lehrer in ihrer Freizeit vertraut gemacht.

    Grund schlechte Laune zu bekommen, hattest du also schon seit deutlich längerer Zeit. Eine Zeit in der das Kaputtsparen von staatlichen Institutionen von allen Seiten beklatscht wurde. Und in der Lehrer vom damaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten und späteren Bundeskanzler als "Faule Säcke" beschimpft wurde. ich vermute, bei so was ist ein Lehrergedächtnis mit dem eines Elefanten vergleichbar!

    https://www.ndr.de/nachrichten/ni…roeder1308.html

    Klar war das Absicht.

    Nicht nur das, dank Dobrindt, Scheuer und der CSU ist auch das Thema Maut vom Tisch geräumt worden. Von der Maut kann man ja von halten was man will. Die einen sagen eine PLW-Maut begünstigt es, dass weniger Auto gefahren wird. Die anderen sehen darin einfach nur eine zusätzliche Gängelung und einen Anschlag auf die Freiheit des autofahrenden Bürgers.

    Die von vornherein zum Scheitern verurteilte Absicht der CSU, eine Maut einzuführen, mit der nur die "Ausländer" belastet werden sollten, diente dem Zweck, das Thema Maut komplett abzuräumen.

    Die Unterstützer einer PKW-Maut hätten sagen müssen: "Die Maut soll auch die inländischen Autofahrer treffen." (Das hatten nicht mal die Grünen sich getraut.) Und die Gegner der CSU-Pläne hätten sagen müssen: "Ausländer" müssen davon verschont werden, in Deutschland Straßenbenutzungsgebühren zu bezahlen. (In der aufkommenden ausländerfeindlichen Stimmung in der Mitte der 2010-er Jahre, hatte sich keiner gefunden, der die Mautpläne mit dieser Begründung abgelehnt hätte.)

    Der CSU und ihren Anhängern war das alles sehr wohl bewusst, die haben das Schurkenstück inszeniert, weil man damit einmal mehr seine eingebildete "Bauernschläue" unter Beweis gestellt hat. Und die Millionen Entschädigungszahlen sind in den Augen der CSU gut investiertes Geld, denn damit wird zuverlässig verhindert, dass die nächsten tausend Jahre noch mal wer das Wort PKW-Maut in den Mund nimmt.

    Und auch hinter der vermurksten StVO-Reform steckt Kalkül:

    "Höhere Strafen für Autofahrerfehlverhalten sind ein absolutes Tabu in Autofahrer-Deutschland." Das ist die Botschaft, die Scheuer mit seinem Gemurkse aussendet. Und die wird gerne gehört und Autofahrer-Deutschland liebt ihn dafür.

    "Die CDU verzärtelt. Die CDU sozialdemokratisiert sich. Die CDU hat den Kompass aus den Augen verloren. Wir von der CSU stehen bereit, die Fehlentwicklungen wieder gerade zu rücken. Jo mei, wenn da mal einer mit seinem BMW auf dem Fahrrad-Schutzstreifen parkt. Sollen sich halt mal net so anstellen, die "Damen und Herren Fahrradfahrer", wir regeln das, zur Not durch Endlos-Verschleppung." ("O-Ton" aus gewöhnlich gut unterrichteter Quelle, direkt aus der CSU-Zentrale ;) )

    Ich weiß nicht, was es ist. Wahrscheinlich fehlt einfach der nötige Biss, die Sache zum Funktionieren zu bringen.

    "Wer etwas will, findet Lösungen. Wer nicht will, findet Ausreden."

    Na ich werde mal bei den passenden Gelegenheiten weiter nachbohren.

    Mal angenommen, alle Lehrerinnen und Lehrer würden ihr gesamtes Programm, dass sie sonst in Form von Präsens-Unterricht abspulen, in diesen Corona-Zeiten komplett und vollständig als Videokonferenz durchführen mit Bildverbindung mit allen Schülern. Das würde doch die Internet-Infrastruktur komplett zum Erliegen bringen? Oder täusche ich mich da?

    Im Nachhinein weiß man immer alles besser. Rückblickend betrachtet wäre es wohl das Beste gewesen, ein ganz und gar deutschlandweites zentralisiertes Unterrichtsprogramm auf die Beine zu stellen, dass in Form von Schulfernsehen über die öffentlich rechtlichen Sender ausgestrahlt worden wäre. Inklusive Material zum Ausdrucken oder per Postversand.

    Gleichzeitig hätten Lehrerteams mit je zwei Lehrer völlig unabhängig von ihrem Fach eine Gruppe Schüler fest zugeordnet werden müssen. Und nur für diese Gruppe aus Lehrern und max. 15 Schülern hätte Präsenzunterricht in einem geringen Stundenumfang (max. 1-2 Tage pro Woche) stattfinden dürfen. Also in fester Kohorte und nur bei niedrigen Infektionszahlen. (z.B. Inzidenz unter 50) Und das ganze auf Grundlage des bundesweit einheitlichen Bildungsfernsehen-Programms.

    Für Nachfragen könnten diese Lehrer ihren Schülerteams jederzeit ganz klassisch per Telefon zur Verfügung stehen. Vor allem in den Zeiten, in denen kein Präsenzunterricht möglich ist.

    Aber viele haben wohl gedacht, der ganze "Corona-Spuk" sei nach drei vier Monaten vorbei. und jetzt denken das wieder viele. (Ich will an dieser Stelle gar nicht behaupten, dass ich es besser wüsste.)

    Ich versuche mal folgende Annäherung:

    Wir sind uns ja wohl alle darin einig, die Schölischer Straße hat zum Teil sehr kleine Nebenstraßen.

    Ein Beispiel hatte ich ja oben schon genannt.

    Auf der Google-Satellitenaufnahme, die ich hier verlinkt habe, ist es die Einmündung einer Seitenstraße, die ebenfalls den Namen Schölischer Straße hat und an der die Hausnummern 57, 57 A bis 57 K und 59 sowie 59 B liegen.

    https://www.google.com/maps/@53.61446…m/data=!3m1!1e3

    Die kleinen Nebenstraßen, die in die Schölischer Straße einmünden, deren Fahrbahn sollte doch möglichst so über den Gehweg geführt werden, dass klar ist, dass der Fußgängerverkehr entlang der Schölischer Straße Vorrangberechtigung hat.

    Besonders das von mir verlinkte Beispiel zeigt doch, dass es sich dabei im Grunde genommen, um eine Grundstücksausfahrt handelt, in die die Ausfahrt für mehrere Grundstücke gebündelt ist. Es findet in diesem Seitenarm der Schölischer Straße kein Durchgangsverkehr statt.

    Möglicherweise könnte man sogar so weit gehen zu sagen, dass es sich hierbei um einen Straßenteil der Schölischer Straße handelt, der nur über eine Überfahrt über einen Bürgersteig verlassen werden kann. Auf jeden Fall hat der Stumpf denselben Straßennamen.

    Mal angenommen, das alles zusammengenommen reicht nicht aus, um einen Vorrang des Fußverkehrs rechtssicher zu machen, was gäbe es dann noch für Möglichkeiten?

    Ich sehe da im wesentlichen zwei Möglichkeiten:

    Die eine hat Mueck bereits angedeutet: Die Bordsteine entlang der Schölischer Straße dürften nicht ein kleines bisschen um die Ecke gezogen werden, wie es jetzt der Fall ist. Sondern sie müssten geradlinig weitergeführt werden und dabei auf Fahrbahn-Niveau abgesenkt werden. Gleichzeitig muss der Gehweg auf dem jetzigen hohen Niveau erhalten bleiben.

    Eine andere Möglichkeit, die vermutlich noch eindeutiger alles regelt: Die beschriebene Stichstraße (siehe Link) müsste umgewidmet werden zum Verkehrsberuhigten Bereich. Leider kann ich nicht sagen, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und ob die gegeben sind.

    Auf jeden Fall halte ich es für erstrebenswert, dass die Fußgänger, die den Fußweg entlang der Schölischer Straße benutzen, vorrangberechtigt sind gegenüber dem Fahrzeugverkehr, der aus einer der untergeordneten Nebenstraßen in die Schölischer Straße einfährt.

    Und dann machte es auch im Nachhinein einen Sinn, dass die Fußwege entlang der Schölischer Straße so gestaltet wurden, wie sie jetzt sind. Ursprünglich hatte man das ja vielleicht deshalb gemacht, weil man dachte, dass dort Radverkehr langgeführt werden soll auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg. Und dem Radverkehr sollte deutlich signalisiert werden, dass er an dem Einmündungen Vorrang hat. So ist es nicht gekommen, aber trotzdem ist die Gestaltung meines Erachtens so gewählt, dass Fußgänger daraus einen Vorranganspruch ablesen. Und so lange es zu keinem Unfall kommt, bei dem man nie weiß ob es zu einem Gerichtsurteil kommt, bei dem der Fußgänger den Kürzeren zieht, ist doch erst mal alles gut. (Wenn auch möglicherweise im Detail gestaltungstechnisch verbesserungsfähig.)

    In Hannover gibt es zahlreiche Bürgersteige entlang übergeordneten Straßen, bei denen der Fußweg an Einmündungen niveaugleich weitergeführt wird, so dass die Fahrbahn einer einmündenden Straßen eine Bürgersteigüberfahrt darstellt. Ich kann auch gerne noch ein paar Beispiele hier oder in einem neuen Thread beisteuern. Zur Zeit sogar bedeckt mit einer Schneedecke, da kann man dann sehen, ob auch dann noch die Absicht erkennbar ist, dem Fußverkehr Vorrang zu gewähren.

    Ab Montag sollen in Niedersachsen in einigen weiteren Schulformen der Präsenzunterricht wieder beginnen.

    Das trifft nicht auf einhellige Zustimmung.

    Wenn ich so aus dem Fenster schaue, frage ich mich allerdings, ob der Wiederstart am Schnee scheitern wird.

    Wie ist das eigentlich in anderen Bundesländern.

    Es ist ja häufig davon die Rede, Niedersachsen beschreite einen Sonderweg.

    Hier ein NDR-Beitrag von Mitte Januar:

    https://www.ndr.de/fernsehen/send…londs63570.html

    Zum Fahrradfahren zu viel Schnee:

    Und auch fast keine Autofahrer unterwegs.

    Die Worte "totales Schneechaos" bei 10cm Schnee finde ich jetzt bissl übertrieben.

    Ist natürlich eine Frage, was man gewohnt ist.

    Wohl wahr! Vor vielen Jahren war ich mal als Tourist in Jerusalem, als es dort zwei drei Wochen vor Ostern einmal schneite. Schnee im Winter kommt dort nur alle paar Jahre vor und die Menschen waren ganz schön "aus dem Häuschen".

    Mueck

    Vielen dank für die ausführlichen Antworten. Ich bin echt interessiert, diese Problematik weiter zu verfolgen.

    Allerdings könnte ich Yeti gut verstehen, wenn er sagte. "Aber bitte nicht im Stade-Thread". Soll er das entscheiden. Wenn Yeti sagt wir können neben den Gestaltungselementen der Schölischer Straße nicht auch noch alle anderen vergleichbaren Situationen in Deutschland anschauen, dann würde ich ihm zustimmen. Trotzdem sollten natürlich Vergleichsbilder weiter möglich sein.

    Was mich aber interessiert und zwar hier im Stade-Thread:

    Wie beurteilst du die in der Schölischer Straße gestalteten Einmündungen, wo Nebenstraßen auf die Schölischer Straße münden?

    Auf der Google-Satellitenaufnahme, die ich hier verlinkt habe, ist es die Einmündung einer Seitenstraße, die ebenfalls den Namen Schölischer Straße hat und an der die Hausnummern 57, 57 A bis 57 K und 59 sowie 59 B liegen.

    https://www.google.com/maps/@53.61446…m/data=!3m1!1e3

    Ist dort aufgrund deiner Erfahrungen mit der Materie aufgrund der vorgenommenen Gestaltung der Einmündungen ein rechtssicherer Vorrang für Fußgänger gegeben, die den Fußweg entlang der Schölischer Straße benutzen? Oder ist es eine Gestaltung, die es nur so aussehen lässt, als habe der Fußverkehr Vorrang vor dem Verkehr, der aus der Seitenstraße kommt und über den Gehweg drüber geführt wird?

    Und was müsste gegebenenfalls geändert werden, um an der gezeigten Einmündung sicher zu stellen, dass hier der Fußverkehr auf dem Gehweg entlang der Schölischer Straße Vorrang genießt gegenüber Fahrzeugen, die von der Seitenstraße aus über den Gehweg auf die Schölischer Straße fahren wollen.

    Und zwar entweder geändert in der StVO oder in der konkreten Gestaltung? (Wobei der zweite wahrscheinlich der einfachere Weg ist.)

    Dein Vorschlag in allen Ehren, aber die StB, die so etwas macht, die muss wohl erst noch geboren werden.

    Bei uns gibts sogar Parkplatzeinfahrten, also so etwas wie Grundstückseinfahrten, bei denen ein abgesetzter Radweg ein [Zeichen 205] hingestellt bekommt.

    Argument ist unter anderem, das wenn Radfahrer da durchzischen, dann haben Autofahrer keine Chance diese rechtzeitig zu sehen und zu halten.

    Es ist eine der ersten Fahrradstraßen von Hannover, die hier die Wilhelm-Blum-Straße quert:

    Und so sieht die Situation für die Fahrzeuge aus, die die Wilhelm-Blum-Straße befahren:

    Und weil es das alles schon ein paar Jahre gibt, kann man es auch auf google-street-view sehen:

    https://www.google.com/maps/@52.37633…!7i13312!8i6656

    Dabei fällt mir gerade auf, dass früher ein Vorfahrt-Achten-Schild [Zeichen 205] hing, wo heute ein Stopp-Schild [Zeichen 206] hängt.

    Hier noch ein Beispiel aus der Gartenallee in Hannover:
    Ein Fußgänger der auf diesem Gehweg entlang geht, erkennt:

    "Aha, der Belag wechselt, da ist vielleicht eine Ausfahrt oder vielleicht eine Gehwegüberfahrt, oder, oder ... "

    Aber er muss sich keinen Kopf darüber machen, wer da Vorrang hat, denn der Fußgänger hat Vorrang.

    Wenn er dann weitergeht und um die Ecke guckt, dann sieht er, dass hier ein verkehrsberuhigter Bereich auf die Fahrbahn mündet:

    Solange es eine Ausfahrt ist, gilt § 10 und damit ist nun mal die Gestaltung "völlig schnurzpiepegal"

    Und Deine Straßenkreuzung ist trotzdem eben keine Ausfahrt im Sinne des § 10.

    Da du nun mal beschlossen hast, den "Advocatus Diaboli" zu spielen, muss ich wohl im meiner Rolle bleiben und weiter für die Rechte nicht motorisierter Verkehrsteilnehmer streiten.

    Ich gehe zumindest mal davon aus, dass du beschlossen, hast den Advocatus Diaboli zu spielen und nicht wirklich Verkehrsgestaltern die Möglichkeit nehmen willst, einen Fußweg so zu gestalten, dass die Fußgänger, die entlang einer Straße gehen, gegenüber Fahrzeugverkehr aus einmündenden Nebenstraßen vorrangberechtigt sind.

    Und ich gehe auch davon aus, dass du im Falle eines Unfalls an einer der vielen zum Teil mit Foto dargestellten Beispiele für Fußwege, auf denen die Fußgänger vorrangberechtigt sind, gegenüber einmündenden Fahrzeugverkehr aus Seitenstraßen, nicht derjenige sein würdest, der sich das anschaut und über einen durch ein Fahrzeug angefahrenen Fußgänger sagen würde: "Selber Schuld, der hätte doch wissen müssen, dass die Behörden keine Ahnung von Verkehrsregeln haben und der Fahrzeuglenker Vorfahrt hat." (Obwohl alles danach aussieht, dass der Fußverkehr Vorrang hat.)

    Aber wie schon gesagt du spielst ja hier nur den Anwalt eines Autofahrers, der auf einer Gehwegüberfahrt einen Fußgänger umfährt und dann hinterher behauptet, dass der Fußgänger ja auch gar keinen Vorrang hatte und er nicht damit hätte rechnen können, dass der ihm vor die Motorhaube läuft anstatt stehen zu bleiben.

    Ich habe derweil mal bei FUSS eV nachgeblättert:

    "Gehwegüberfahrten „geben den Fußgängern die Möglichkeit, sich durchgängig auf einem Niveau zu bewegen und erzeugen eine bauliche Situation, in der die Fahrzeuge einen Weg kreuzen“ (EFA, 3.3.6.1, Bild 12) und nicht die zu Fuß Gehenden eine Fahrbahn. Gemäß eines abgesenkten Hochbordes an einer Grundstückszu- oder ausfahrt ergibt sich für den Fußverkehr Vorrang gegenüber allen Fahrzeugen (EFA, 3.3.6; StVO, §10). Bei der Gestaltung von Gehwegüberfahrten ist eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges anzustreben. Gehwegüberfahrten sollten in Längsrichtung möglichst nicht durch Absenkungen, Borde und Materialwechsel unterbrochen werden (EFA 3.1.2.6)."

    https://www.geh-recht.de/42-fussverkehr…ehwegueberfahrt

    Leider habe ich nicht die EFA-Zitate im Internet finden können, auf die sich im Zitat berufen wird. Aber auch so wird deutlich, dass der auch schon von dir angeführte §10 StVO ausschlaggebend dafür ist, dass an einer Gehwegsüberfahrt der Fußverkehr Vorrang hat vor dem Fahrzeugverkehr einer einmündenden Straße, die als Gehwegsüberfahrt in die Fahrbahn mündet an der der Fußweg entlangführt.

    "Gemäß eines abgesenkten Hochbordes an einer Grundstückszu- oder ausfahrt ergibt sich für den Fußverkehr Vorrang gegenüber allen Fahrzeugen." heißt es in dem Text. Das macht auch deshalb Sinn, weil andernfalls der Fußgänger in einer bösen Falle säße: Geht der Fußgänger auf einem Gehweg, der im Bereich einer Straßenmündung niveaugleich weitergeführt wird, dann ist es für den Fußgänger schwer zu erkennen, ob es sich dabei um eine Grundstücksausfahrt handelt, oder um eine einmündende Seitenstraße.

    Da der Fußweg jedoch niveaugleich weitergeführt wird, muss er sich darauf verlassen können, dass er in beiden Fällen Vorrang vor dem querenden Fahrzeugverkehr hat.

    Ganz egal, ob es sich dabei um eine Gehwegüberfahrt handelt, über die eine untergeordnete Nebenstraße in eine übergeordnete Straße mündet. Oder ob es sich dabei um eine Grundstücksausfahrt handelt.

    Im §10 der StVO, den du ja selbst auch schon angeführt hast steht:

    "Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist."

    Die möglichen Gehwegüberfahrten sind also:

    1. Grundstücksausfahrt/Einfahrt

    2. Fußgängerzonenausfahrt/Einfahrt

    3. Verkehrsberuhigter Bereich Ausfahrt/Einfahrt

    4. andere Straßenteile Ausfahrt/Einfahrt

    Wie sollte denn auch ein Fußgänger erkennen können, ob sich da vor ihm auf dem Gehweg eine Gehwegüberfahrtsstelle befindet, auf der Fahrzeuge aus einem verkehrsberuhigten Bereich drüber fahren, oder Fahrzeuge aus einer untergeordneten Nebenstraße. Es ist deshalb richtig, dass der Fußgänger in all diesen Fällen Vorrang genießt.

    Und es ist nicht "schnurzpiepegal", wie solche Stellen gestaltet werden, sondern es ist außerordentlich wünschenswert, dass sie zum Vorteil des Fußverkehrs gestaltet werden. Denn der Fußverkehr ist im Sinne einer Verkehrswende zu fördern!

    Genau genommen sind es 1,80 m pro Fahrzeug.

    Bei 1000 Fahrzeugen ist das im Vergleich eine 1800 m weniger lange Autoschlange.

    Vergleich: Gesamtlänge einer Kolonne von kurzen Fahrzeugen bei Tempo 80: (2,70+40)x1000 = 42,70 km.

    Bei 4,50 m langen Autos sind es (4,50+40)x1000 = 44,50 km.

    Würden die die S-Bahn nehmen, dann passten die 1000 Leute bequem in einen Dreiwagenzug mit einer Gesamtlänge von rund 200 m. Und auch wenn man mit 1,5 Personen pro Fahrzeug rechnete, fänden die noch Platz in der S-Bahn.

    In Corona-Zeiten will man natürlich nicht so gern dicht gedrängt fahren. Unter anderem deswegen, aber auch um Kontakte zu reduzieren, gibt es jetzt die Kontaktbeschränkungs-Auflagen und Home-Office.

    Die Zahlen zeigen deutlich, dass es nicht möglich ist, dass alle mal eben auf's Auto umsteigen. Langfristig sind für nachhaltige Mobilität zwei Faktoren wichtig: Kürzere Wegstrecken durch dichtere Besiedlung. Da sind dann auch viel mehr Wege mit dem Fahrrad möglich. Und ÖPNV-Anstieg verbunden mit MIV-Ausstieg.

    Die dichtere Besiedlung ist übrigens kein Faktor, der die weltweite Corona-Ausbreitung begünstigt. Es ist vor allem die Reisetätigkeit.

    Es ist "... noch nicht abschließend geklärt, ob das Parken quer zur Fahrtrichtung erlaubt ist. Es ist allerdings fraglich, ob ein solcher Fall jemals vor dem Bundesgerichthof verhandelt wird. Wer einen Strafzettel vermeiden möchte, sollte daher vielleicht besser aufs Querparken verzichten."

    https://www.bussgeldkatalog.org/querparken/

    Das war ja zu befürchten, keine klare Antwort.

    Was mich ärgert am Querparken: So klein wie ihre Besitzer denken sind ihre Fahrzeuge dann doch oft nicht und dann ragen sie entweder in die Fahrbahn oder in den Gehweg oder Radweg hinein mit Heck oder Schnauze. Nach meiner Beobachtung achten in der Regel die Fahrzeugbesitzer besonders darauf, dass ihr Fahrzeug nicht in die Fahrbahn hineinragt. :(

    Die Fahrzeugbesitzer aber sind so drauf, als würden sie damit was Gutes tun, weil sie mehr Fahrzeugen das Parken ermöglichen.

    Wenn so ein kurzes Auto erst mal fährt, dann ist es ohnehin nicht viel kleiner als ein langes Auto, denn je schneller es fährt, um so größer wird der Abstand zum vorherfahrenden Fahrzeug. (ADAC-Faustformel: Halber Tachostand in Meter) Bei Tempo 30 sind das 15 m, Bei Tempo 80 aber sind es 40 m Abstand und dann spielt das keine große Rolle mehr ob das Fahrzeug 2,70 m oder 4,50 m lang ist.

    Habe gerade diesen Artikel vom 8.9.2014 aus den Stuttgarter Nachrichten gefunden, in dem Über den Bau eines "aufgepflasterten Gehweges" berichtet wird. In dem Artikel wird diese Gestaltungsform "Gehwegüberfahrt" genannt:

    "Zudem wurde auch ... die Verkehrsführung an der Einmündung zur Leinenweberstraße geändert. Dort nämlich hat die Stadt zwei durchgezogene Randsteine setzen lassen. Manch ein Autofahrer fragt sich nun, was das zu bedeuten hat.

    Die Lösung ist simpel, und jeder hat sie irgendwann einmal in der Fahrschule gelernt. „Wir haben an dieser Stelle eine Gehwegüberfahrt gebaut“, sagt Jochen Hutt. Das mache man mit den rund drei Zentimeter hohen Bordsteinen deutlich, über den die Autofahrer nun holpern müssen, ergänzt der Leiter der Abteilung Straßen und Verkehr beim Tiefbauamt.

    Die Straße wird also von dem Gehweg unterbrochen. Das hat zur Folge, dass die Fußgänger Vorrang haben."

    https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.leinenw…e2e35800cb.html

    Auf diesem googlemaps-Satellitenfoto ist die Situation erkennbar:

    https://www.google.com/maps/place/Rem…396!4d9.1504723

    Und die google-streetview-Aufnahme zeigt, wie es dort vorher aussah: https://www.google.com/maps/@48.72976…!7i13312!8i6656

    Ausfahrten werden extra erwähnt im § 10 als einer Anwendung desselben, da ist es völlig schnurzpiepegal, wie die Ausfahrt gestaltet ist, es bleibt eine solche, selbst wenn sie wie eine "richtige" Kreuzung gestaltet wäre.

    Ich bin ein wenig entsetzt, wie du da Sachen einfach so in den Raum schmeißt. Es ist meines Erachtens nicht "völlig schnurzpiepegal", wie eine Ausfahrt gestaltet ist.

    Das Problem ist doch, dass eine Ausfahrt, die so gepflastert ist, als werde da eine Fahrbahn über den Gehweg geführt, viele Fußgänger veranlasst zu warten oder bisweilen sogar dazu, den Autofahrer durchzuwinken, weil sie meinen, das müsse so sein. Die wissen gar nichts von ihrem Vorrang.

    Wenigstens sind wir uns darin einig, dass Fußgänger dann einen Vorrang haben, wenn Autos aus einer Ausfahrt herausfahren.

    Dann ist doch auch klar, dass hier der Fußverkehr Vorrang hat und der Fahrer eines Fahrzeuges wartepflichtig ist, denn für den Fußgänger ist doch sehr gut erkennbar, dass das Fahrzeug (roter Pfeil) aus einer Ausfahrt kommt.

    Zwar wechselt der Pflasterbelag das Muster. (Das ist leider oft bei Ausfahrten so.) Aber der Bürgersteig wird höhengleich weitergeführt.