... weil reine Fußgängerampeln seit viereinhalb Jahren niemalsnie für Radfahrer gelten.
Es sei denn, sie werden kurzfristig zum Fußgänger und das Fahrrad zur Schubkarre. Es gibt tatsächlich Kreuzungen, bei denen sich das lohnt, wenn man schnell vorankommen will.
"In Fahrtrichtung stadtauswärts erfolgt eine Überprüfung zur Einrichtung einer getrennt geführten Radverkehrsanlage auf der Fahrbahn ab Einmündung Herschelstraße in Abhängigkeit der beobachteten Verkehrszunahme von Kfz-Fahrten nach Bau der Linie 10 / 17 durch die Verkehrsverlagerungen. Dazu sind die zweistreifigen Fahrspuren für den Kraftfahrzeugverkehr deutlich vor der Einmündung Herschelstraße zusammenzuführen um eine Radverkehrsverbindung auf der Fahrbahn zu markieren.
Im Falle einer positiven Überprüfung für die Fahrtrichtung stadtauswärts ist vorgesehen, die Einrichtung der Radverkehrsanlage zunächst als Verkehrsversuch einzurichten und die Entwicklungen zu dokumentieren."
Drucksache Nr. 15-1119/2020 S1
"Entscheidung Pop-Up-Radweg Celler Straße Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 06.07.2020 TOP 8.3.1."
"Die Stadt Hannover will Radfahrerinnen und Radfahrer auf den Straßen in der Innenstadt mehr Platz bieten. Bei Modellversuchen werden Fahrstreifen, die sonst von Autos genutzt werden, für Radfahrende reserviert: Ab Montag bekommen sie auf einem Teilstück der Celler Straße und unter einer Bahnbrücke am Schiffgraben mehr Platz."
Bei Fahrradschutzstreifen kann man ja nur begrenzt von einer "Reservierung für Radfahrende" sprechen.
Ich halte übrigens nichts davon grundsätzlich Fahrrad-Schutzstreifen als "Schmutzstreifen" zu bezeichnen.
Es gibt durchaus Anwendungsbereiche, die einen Fahrrad-Schutzstreifen rechtfertigen.
Im übrigen zeigt die Situation auf dem Foto, dass fast alles besser ist, als Radfahrer und Fußgänger in diese Engstelle zu zwingen.
Hier ein Foto, das zeigt, wie eng es zugeht auf dem benutzungspflichtigen Hochbordradweg an der Celler Straße:
"Celler Straße
Auf politischen Antrag wird ab der 26. Kalenderwoche auf der westlichen Fahrbahnseite der Celler Straße ab der Einmündung Hamburger Allee bis zur Einmündung der Kohlrauschstraße eine der beiden vorhandenen Fahrspuren dem motorisierten Verkehr entzogen und durch entsprechende Markierung für den Radverkehr zur Verfügung gestellt. Es wird ein Radfahrschutzstreifen mit entsprechender flächigen Rotmarkierung eingerichtet."
Quelle: Hannover entdecken.de vom 22. Juni 2021: Verkehrsversuch: Mehr Platz für Radverkehr auf der Celler Straße und Schiffgraben
Die Ladesäule ist Fahrrad-Infrastruktur, die nicht dafür aufgebaut wurde, dass sie befahren wird, aber dennoch dem Radverkehr dient. In etwa vergleichbar mit einer Tankstelle für Auto-Infrastruktur.
Na zumindest ist es regelkonform. Dafür aber maximal aufwändig.
Ob es wenigstens sicherer ist als normales indirektes Linksabbiegen, mag nicht entscheiden.
Ab Minute 1:05 üben die Kinder das Vorbeifahren an einem Hindernis auf der Fahrbahn.
Das Hindernis ist ein Kleintransporter, der in zweiter Reihe auf der Fahrbahn parkt.
Das wirft Fragen auf:
Wie kommt der Kleintransporter dahin?
Und warum parkt der Kleintransporter dort obwohl er doch eigentlich schon längst angeschleppt hätte sein müssen?
Oder soll den Radfahrschüler*innen das vermittelt werden:
Mit solchen Kleintransportern, die in Zweiter Reihe Halten oder Parken, müsst ihr stets rechnen, denn die Verkehrsbehörden unternehmen da nichts gegen.
Die Verkehrsbehörden weißen keine Halteplätze für Lieferfahrzeuge aus, weil dann ja Stellplätze für den Privat-Autoverkehr wegfallen müssten.
Und mit der Kontrolle von in zweiter Reihe parkenden Autos tun sich die Verkehrsbehörden sehr schwer. Wer will schon gerne als Buhmann der Autofahrer dastehen?
"Wenn man länger als drei Minuten anhält und das Fahrzeug verlässt, wird aus dem Halten ein Parken. Nur wenn man das Fahrzeug in Sichtweite behält, bleibt der Stopp auch dann ein Halten – allerdings endet auch hier die Toleranz in der Regel nach maximal zehn Minuten.
(...)
Ein Polizeianruf allein dürfte nur selten etwas bringen. Denn der Falschparker dürfte in der Regel schon wieder fort sein, ehe die Beamten eingetroffen sind."
Aber vielleicht ist der Kleintransporter in dem Film ja auch ein Fahrzeug der Polizei, ausgestattet mit der "Lizenz zum Falschparken" und die Polizei erläutert den Kindern, dass das Fahrzeug ausnahmsweise dort falsch parkt, damit ein entsprechendes Hindernis zu Übungszwecken zur Verfügung steht?
Hier noch mal der direkte Link zum hr-Video, in dem deutlich wird, wie die FDP versucht, dem hessischen Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir den Schwarzen Peter zuzuschieben und wie der darauf reagiert:
Auf Wikipedia habe ich noch einen interessanten Artikel von 2018 zur Salzbachtalbrücke gefunden, in dem über die 1963 errichtete Brücke ausgesagt wird:
"Denn ganz oben, auf der Fahrbahn, steigt die Belastung kontinuierlich weiter in Form von immer mehr Fahrzeugen. Ursprünglich war die Salzbachtalbrücke für 20.000 bis 30.000 Fahrzeuge am Tag ausgelegt worden, heute rollen 80.000 bis 90.000 über das Bauwerk."
Dieser und viele andere vergleichbare Berichte aus anderen Regionen machen deutlich, dass in den 50er und 60er-Jahren hemmungslos drauf los betoniert wurde, ohne die absehbare langfristige Entwicklung des Straßenausbaus zu immer mehr Autoverkehr als Problem zu erkennen. (Wer Straßen sät, wird Autoverkehr ernten.) Entweder hatte man angenommen, das kein weiterer Autoverkehr-Zuwachs erfolgen würde und die errichteten Bauwerke ausreichen oder man hatte angenommen, dass immer mehr und mehr Verkehrsflächen gebaut werden würden. Darin aber kein Problem gesehen.
Da hat eine Politiker-Generation Verkehrsprobleme geschaffen, an denen wir heute zu knabbern haben. Die Vertreter der Parteien, die damals den hemmungslosen MIV-Ausbau vorangetrieben haben, sehen allerdings auch heute noch nicht ein, dass der "totale" MIV-Ausbau ein gravierender Fehler war.
Ich habe heute mal bei ein paar Kindern abgefragt, wie ihnen das Linksabbiegen nun beigebracht wurde:
Auf der rechten Seite geradeaus weiterfahren bis auf den Gehweg.
Anhalten
Absteigen
Fahrrad um 90° drehen
Bei Fußgänger-Grün auf der Fußgängerfurt losfahren
Noch vor Erreichen des gegenüber liegenden Gehwegs wieder in den Verkehr einfädeln
Viel schlechter hätte das Ergebnis nicht sein können:
Punkte 1 und 5 sind illegal. Und das Einfädeln von der Fußgängerfurt ist ja wohl eine der unsichersten Stellen, die man sich dafür aussuchen kann.
Du hast die Kinder gefragt, wie Ihnen das Linksabbiegen beigebracht wurde. Bist du sicher, dass die Kinder dir genau darauf geantwortet haben, oder haben die Kinder nicht vielmehr das erzählt, was sie ("bestenfalls") daraus gemacht haben?
Wie auch immer, das Hauptproblem besteht darin, dass es ganz egal ist, was den Kindern in der "Fahrschule" zu dieser Thematik gesagt wird. Die Kinder orientieren sich vermutlich viel stärker an dem, was tatsächlich im Alltag von Radfahrern gemacht wird.
Und das ist nicht nur bei Kindern so, sondern auch bei Erwachsenen. Ich hatte mir mehrere Fahrschulvideos angesehen bei denen ich den Eindruck hatte, der Fahrschullehrer redet mit Engelszungen auf seine Zuschauer ein, es bei der Prüfung richtig zu machen und gleichzeitig läuft zwischen den Zeilen ein unsichtbarer aber trotzdem deutlich erkennbarer Fließtext, der aussagt: "Ich weiß auch, dass das in Wirklichkeit von den meisten Fahrer*innen anders gemacht wird." Zum Beispiel bei diesem Video: "Verhalten bei Bussen Teil 2 - Bus mit Warnblinklicht - Prüfungsfahrt - Fahrstunde"
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Der Punkt, "1. Auf der rechten Seite geradeaus weiterfahren bis auf den Gehweg.", ist dann illegal, wenn direkt auf den Gehweg aufgefahren wird. (Was vermutlich häufig getan wird.) Wenn man aber am Bürgersteigrand hält und dann auf den Gehweg absteigt, ist es auch nicht illegal. Nach meiner Beobachtung wird allerdings oft gar nicht abgestiegen. ("Ist ja ein Fahrrad, keine Schubkarre.")
Hessischer Rundfunk: "Staus im Berufsverkehr nach Sperrung der Salzbachtalbrücke"
(Aktualisiert am 21.06.21 um 11:52 Uhr)
Eine Bekannte aus Wiesbaden berichtete mir gerade über das infernalische Autoverkehrschaos in Wiesbaden nach einer Brückensperrung.
"Wegen großer Risse, einer Absenkung der Fahrbahn um 30 Zentimeter und heruntergestürzter Betonteile war die Brücke am Freitagabend überraschend gesperrt worden.", heißt es in dem hr-Bericht.
Betroffen ist der Autobahnverkehr, der sonst auf der Brücke stattfindet, aber auch der Bahnverkehr und der Autoverkehr, der sonst unter der Brücke durchgeführt wird. Weil neben dem Autoverkehr auch der Bahnverkehr betroffen ist, versuchen Bahnpendler auf das Auto auszuweichen und fahren damit zusätzlich die Straßen zu.
"Die Straßen in der Landeshauptstadt könnten den mit 80.000 Fahrzeugen am Tag massiven Verkehr, der sonst über die Salzbachtalbrücke fließt, schlicht nicht aufnehmen, sagte der Polizeisprecher. Er riet dazu, nach Möglichkeit im Homeoffice zu arbeiten oder wenigstens zu untypischeren Zeiten als sonst zu pendeln. Er nannte die betroffenen Bahnverbindungen "mit das allergrößte Problem" für die Pendlerinnen und Pendler, weil eben auch niemand auf die Bahn ausweichen könne."
Leider ist absehbar, dass besonders die FDP laut polemisieren wird gegen den grünen hessischen Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir. Fakt ist allerdings, dass die FDP entscheidend mitverantwortlich ist für die in den zurückliegenden Jahrzehnten völlig einseitig auf den Autoverkehr ausgerichteten Infrastrukturausbau in Hessen und anderen westdeutschen Bundesländern. Es wird entscheidend sein, diese Verantwortung der Betonpistenbauer deutlich zu machen, die die deutlich preisgünstigere Bahninfrastruktur an vielen Stellen nicht erweiterten sondern sogar zurück bauten.
Marode Brücken sind die Folge einer ungehemmten Zunahme des Autoverkehrs mit immer größeren und schwereren Fahrzeugen. Anstatt die Gefahren für eine langfristige Stabilität der Infrastruktur zu erkennen, haben die Auto-Parteien frenetisch die immer noch weiter ansteigenden Auto-Produktionszahlen gefeiert. Jetzt versuchen sie in Hessen die daraus resultierenden Probleme den Grünen anzulasten.
Wenn ich mich recht erinnere (ist mehr als 10 Jahre her), fand die "Abschlussprüfung" bei meinen Kids auf einer "echten" Straße statt: Kurz vor dem Marthabräu auf der B2-Augsburger Straße. Da standen zwei Polizeikombis mit Blaulicht und die Kids mussten zeigen, dass sie vor einem rechts parkenden Auto den linken Arm rausstrecken können. Bizarr war, dass gegenüber ein linksseitiger "Rad"weg mit Benutzungspflicht war und bis heute immer noch ist.
Bei uns im Stadtteil konnte ich einmal den Parcours der Grundschule beobachten.
Mehrere Eltern hatten sich als Helfer an mehreren Kreuzungen zur Verfügung gestellt, um die Fahrkünste der Kinder zu bewerten.
4. Rechts abbiegen auf eine Straße mit Vorfahrtsberechtigung. Dort gilt jedoch 30 weil Teil der Tempo-30 Zone. Vorfahrtsberechtigt an Kreuzungen deshalb, weil dort eine Buslinie langfährt. https://www.google.com/maps/@52.36906…!7i13312!8i6656
Es gehören beide StVO-konformen Varianten in die theoretische Ausbildung (also direkt und indirekt ohne Absteigen). Das ist für mich Pflicht, damit die Kinder die Verkehrsregeln kennen.
Wenn zusätzlich noch die Varianten mit Absteigen erklärt werden, finde ich das überflüssig, kann es aber nicht ändern.
Und anschließend erklärt man den Kindern, welche Variante für welche Situation geeignet ist.
Mit den beiden StVO-konformen Varianten meinst du doch das direkte Linksabbiegen und das Linksabbiegen hinter der Kreuzung. An einer Ampelkreuzung mit mehreren Fahrspuren und an einer Ampelkreuzung sind fast immer mehrere Fahrspuren und es gilt Tempo 50, würde ich mit einer Grundschulklasse nicht das direkte Linksabbiegen üben.
Aber du meintest das mehr generell, also auch bei einer Rechts-Vor-Links-Kreuzung in einer ruhigen Tempo-30-Zone.
Und anschließend erklärt man den Kindern, welche Variante für welche Situation geeignet ist.
Soll heißen, bei einer Ampelkreuzung mit mehreren Fahrspuren besser indirektes Abbiegen hinter der Kreuzung. Bei einer "einfachen" Kreuzung in einer Tempo-30-Zone besser direktes Linksabbiegen. Hab' ich das so richtig verstanden?
In einer Tempo 30 Zone fahren die Fahrradfahrer*innen auf der Fahrbahn und dabei ist es wichtig, dass sie so mittig fahren, dass sie nicht auf die Seite gedrängt werden oder im Dooring-Bereich fahren. Oft ist die Fahrbahn in einer Tempo 30 Zone so schmal, dass das auch ganz gut klappt und Radfahrerinnen sich nicht plötzlich rechts von einem Auto-Fahrzeugstrom wiederfinden. (Leider ist das auf der Zeichnung falsch dargestellt, nämlich so wie es nicht sein sollte.)
Müssen Fahrradfahrer dann an einer Kreuzung links abbiegen (in einer Tempo-30-Zone wo es keine Extra-Linksabbiegerspur gibt, dann müssen sie sich auch nicht erst auf einer Linksabbiegespur einordnen).
Wo ich das schreibe fällt mir auf: Auf der Zeichnung ist kein Radfahrstreifen oder Radweg zu sehen. (In Hannover ist das vielfach Standard an Hauptverkehrsstraßen mit mehreren Fahrspuren im Kreuzungsbereich.)
Aber auch ohne Radweg, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen macht da indirektes Linksabbiegen vor oder nach der Kreuzung Sinn, weil das Einordnen auf die innere Fahrspur entfällt.
Und weil das grün werdende Ampellicht nicht falsch interpretiert werden kann als freie Fahrt für den Linksabbieger. Und dadurch der Gegenverkehr übersehen wird.
Die Kreuzung auf der Zeichnung hat eine Ampelanlage. Das hat man dann ja auch nicht in der Tempo 30 Zone.
Und da stimme ich dir zu. Bei solchen Kreuzungen ohne mehrere Fahrspuren ist auch mit Grundschulkindern das direkte Abbiegen nach Links zu üben. Es ist allerdings gut, es in einer Tempo 30 Zone zu machen.
Aber was du vorschlägst, wenn ich das richtig verstehe, ist ja auch in Fällen von mehreren Fahrspuren mit einer Ampelkreuzung (also Tempo 50) das direkte Linksabbiegen mit Kindern einer Grundschulklasse zu üben.
Ich habe mir das gerade mal auf einem Fahrschul-Video angeschaut, wie dort der Fahrlehrer versucht, dass Linksabbiegen an mehrspurigen Ampelkreuzungen zu erklären.
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Ich bin mir sicher, dass Grundschulkinder damit überfordert sind. Man kann versuchen das stark vereinfacht theoretisch zu erklären, aber nicht praktisch üben mit einer Grundschulklasse.
Es gehören beide StVO-konformen Varianten in die theoretische Ausbildung (also direkt und indirekt ohne Absteigen). Das ist für mich Pflicht, damit die Kinder die Verkehrsregeln kennen.
Wenn zusätzlich noch die Varianten mit Absteigen erklärt werden, finde ich das überflüssig, kann es aber nicht ändern.
Und anschließend erklärt man den Kindern, welche Variante für welche Situation geeignet ist.
In die theoretische Ausbildung ja. (Auch wenn die reine Theorie bei Grundschulkindern nicht so große Lernerfolge verspricht wie das praktische Üben.) Aber wie schon gesagt: Ich würde das direkte Linksabbiegen nicht mit Kindern einer Grundschulklasse üben. Dazu sind die Voraussetzungen, die die Kinder mitbringen zu ungleich und die zur Verfügung stehende Zeit, bzw. die Unterstützungsmöglichkeiten durch die Eltern reichen nicht aus. Zumal, du in dem Fall, dass du die Eltern vom direkten Linksabbiegen überzeugen willst, vermutlich eine Menge dicke Bretter bohren müsstest.
Auch das indirekte Linksabbiegen (mit Absteigen) vor der Kreuzung, da stimme ich dir zu, sollte nicht geübt werden, aber es sollte in jedem Fall in der Theorie besprochen werden. Einfach weil es so häufig (falsch) vorgemacht wird. Wenn dabei jedoch abgestiegen wird und das Rad geschoben wird, dann ist es auch StVO-konform. Also gibt es 3 StVO-konforme Varianten.
Sinnvoll wäre eine systematische Fortsetzung des Verkehrsunterrichtes an den weiterführenden Schulen. Das könnte gut in Fächer wie Physik (Bremsweg), Werte und Normen/Religion (Rücksichtnahme ggü. schwächeren Verkehrsteilnehmern), Politik (Umweltschutz, Mobilität), Deutsch (Gesetzestexte lesen) integriert werden.
Leider ist es an vielen Schulen so, dass nicht einmal das Benutzen des ÖPNV ordentlich thematisiert wird, weil die Lehrer*innen alle Nur-Autofahrer sind.
Was nützt einem der Paragraph, wenn man in dem Falle das Kind erst Sekundenbruchteile bevor es gegen die Stoßstange knallt sieht?
Bei einer 79-jährigen Fahrerin gehe ich auch nicht davon aus, dass sie da mit Top-Speed oder mehr durchgerauscht ist. Nur um schonmal der ISA-Leier vorzubeugen
Außerdem hätte dann sicher im Unfallbericht gestanden, wie weit der Bub durch die Wucht des Aufpralls durch die Luft geschleudert worden wäre.
Warum? In dem Alter sollte er nach StVO reif genug sein, um am Straßenverkehr auf der Fahrbahn teilzunehmen. Keine Ahnung, in welcher Klassenstufe heute die Verkehrserziehungskurse stattfinden, aber allzulange her sollten sie in seinem Fall auch nicht sein.
Vermutlich wäre der junge Radfahrer tot gewesen, wenn die Autofahrerin mit Tempo 50 da durchgerauscht wäre. So gesehen hat sie sich möglicherweise schon vergleichsweise rücksichtsvoll verhalten. Trotzdem bleibt die Frage im Raum stehen, was denn in so einer Situation eine angemessene Geschwindigkeit ist.
Und da kommt eigentlich nur Schrittgeschwindigkeit in Frage, weil der Vorrang des Fußverkehrs auf dem Zebrastreifen Priorität hat. Wie auch immer wird das nicht zu beantworten sein auf Grundlage der im Artikel veröffentlichten Datenlage. Es geht mir auch nicht um eine Schuldzuweisung, sondern darum, dass in so einer Situation Schrittgeschwindigkeit durchaus angebracht ist, auch für Radfahrer*innen. Auch Radfahrer*innen, die auf einen Zebrastreifen zufahren, müssen ggf. entsprechend das Tempo reduzieren.
Leider sind oft drängelnde Autofahrer*innen zu beobachten, die das StVO-konforme Langsamfahrgebot an Gefahrenstellen, so dass der Fahrer nicht zum Gefährder gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen wird, für übertrieben halten.
Daher ist es eine verpasste Gelegenheit, den Unfallbericht so zu schreiben, dass der Eindruck entsteht, im wesentlich sei der Junge selber Schuld an dem Unfall, weil er nicht das Rad geschoben hat: "Beim Überfahren des Zebrastreifens stieß sie mit dem Elfjährigen zusammen, der in diesem Moment die Berner Allee auf seinem Fahrrad querte."
Warum nicht auch diesen Hinweis in den Bericht unterbringen: "Zur weiteren Klärung des Unfallgeschehens müssen unter anderem auch die gefahrenen Geschwindigkeiten ermittelt werden. Im Falle dass ein Fußweg nicht vollständig einsehbar ist, weil er von einem Fahrzeug verdeckt wird, ist Schrittgeschwindigkeit angemessen."
ISA hätte übrigens in dem Falle vermutlich nichts genutzt, zumindest dann nicht, wenn die Fahrerin ohnehin schon die gebotene Höchstgeschwindigkeit eingehalten hatte. Allerdings sehe ich die Entwicklung von Assistenzsystemen, die das Fahren sicherer machen. noch lange nicht am Ende. ISA (Intelligenter Geschwindigkeitsassistent) zum Beispiel könnte so weiter entwickelt werden, dass zusätzliche Geschwindigkeitsreduktionen unterhalb der gebotenen Höchstgeschwindigkeit an Gefahrenstellen wie Fußgängerüberwegen oder in der Nähe von Spielplätzen, Schulen und Kindergärten von dem System angemahnt werden und deren Umsetzung durch Motorleistungs-Drosselung unterstützt wird.
Beispiel:
In einem so ausgeschilderten Straßenabschnitt innerhalb einer Tempo-30-Zone ist das Tempo noch einmal deutlich unter 30 zu reduzieren. (Hinweis: Im Schattenbereich der Bäume links ist der Eingang zu einem Spielplatz.)
Zurückgehende Inzidenzzahlen ermöglichen auch die Rückkehr zu bekannten Protestformen. Und so hat am ersten wirklich heißen Tag dieses Sommers, am 18.6.21, mit rund 1000 Teilnehmer*innen eine Zu-Fuß-Demo von Fridays For Future in Hannover stattgefunden.
Hier kommt der Demo-Zug vom Friedrichswall und zieht weiter zum Leibnizufer.
Mit dabei ein Dino, der froh ist, dass er das nicht mehr erleben muss. Im Hintergrund das Opernhaus, wo die Demo startete.
Es wurden sowohl auf das Abstandsgebot, als auch auf das Maskentragen geachtet.
Hier eine Plakatträgerin mit dem Slogan "FRIDA FOR FUTURE":
Ein Schwerpunkt war die bevorstehenden Kommunalwahlen in Hannover und die Bundestagswahl.
Der Wahlspruch: ZUKUNFT WÄHLEN DAMIT AUF WORTE TATEN FOLGEN
Dazu passte dann auch: POLITIK KLIMA WANDEL
Auch bei dieser Fridays-For-Future Demo wurde auf das Thema Mobilität und Verkehrswende als wichtiger Beitrag zum Klimaschutz hingewiesen:
Nein. Ganz im Gegenteil wird es dadurch noch schlimmer. Denn das Fehlverhalten wird dadurch noch gefestigt.
Das macht die Broschüre nicht besser. Aber was ich geschrieben habe, erklärt vielleicht, wie diese Zeichnung zu Stande gekommen ist.
Da hat wer den Radverkehr beobachtet und bei der Wiedergabe seiner Beobachtung in der Broschüre unter den Tisch fallen gelassen, dass man absteigen muss, wenn man in der gezeichneten Weise indirekt links abbiegt.
Was die Broschüre besser machen würde hatte ich ja bereits geschrieben:
Schade, dabei wäre doch so eine Broschüre eine gute Gelegenheit das Thema etwas gründlicher zu behandeln. Vermutlich steht dem einmal mehr die Befürchtung entgegen, man dürfe Kinder nicht damit überfordern, dass ihnen verschiedene Varianten gezeigt werden.
Drei Varianten sehe ich:
1. Vor der Kreuzung indirekt links abbiegen, wie beschrieben. Dann muss aber ergänzt werden: Geht nur mit Absteigen und schieben.
(Wobei es auch da wieder teilweise Ausnahmen geben könnte, zum Beispiel bei Zweirichtungsradwegen bräuchte man nicht absteigen.)
2. Indirektes Linksabbiegen hinter der Kreuzung.
(3. Einordnen auf die Linksabbiegerspur auf der Fahrbahn.)
Die dritte Variante würde ich als Lehrer*in in der Grundschule auf keinen Fall mit den Kindern üben wollen. Deshalb habe ich das in Klammern gesetzt.
Würdest du die 3. Variante mit Kindern einer Grundschulklasse üben wollen?
Dass auch 11-jährige den Fußgängerüberweg nicht fahrend überqueren dürfen oder dabei zumindest nicht das Warten der querenden Fahrzeuge erwarten sollte, scheint bei der hiesigen Analyse ja nicht ganz so wichtig zu sein ...
Ich fürchte, da erwartest du etwas zu viel von einem Kind. Auch wenn es schon 11 Jahre alt ist. Es mag noch angehen, das man von dem Kind erwarten darf, dass es nicht mit vollem Schwung über den Zebrastreifen brettert. Vielleicht kann man auch noch erwarten, dass das Kind absteigt und schiebt, obwohl das Kind ganz gewiss schon vielfach beobachtet hat, dass das erwachsene Radfahrer auch nicht absteigen. Sie müssen es übrigens auch nicht, allerdings verlieren sie dann den Vorrang, den sie als Fußgänger hätten, der sein Rad schiebt. Das alles ist schon kompliziert genug für ein elfjähriges Kind.
Aber dann soll das Kind auch noch so gewitzt sein, dass es erkennt, dass von rechts kommende Autofahrer*innen möglicherweise Probleme haben könnten, das Kind zu sehen, weil ein haltender Kastenwagen die Sicht verdeckt?