Die 5%-Hürde wird ja damit begründet, dass sie eine Zersplitterung der Parteienlandschaft der Parteien, die im Parlament vertreten sind, verhindern soll. Dabei wird unter anderem besonders auf die Verhältnisse im Parlament der Weimarer Republik Bezug genommen, wo oft Abgeordnete von deutlich mehr als 10 Parteien im Reichstag vertreten waren.
Trotz dieser Regelung kann man feststellen, dass in der Bundesrepublik Deutschland die 5%-Hürde nicht dazu geführt hatte, dass es nicht zu Parteineugründungen (siehe als bekanntestes Beispiel "Die Grünen") gekommen ist, oder dass es ein großes Parteiensterben ausgelöst hätte. https://de.wikipedia.org/wiki/Sperrklausel
Ich finde es bedauerlich, dass die 5%-Hürde für Kommunalwahlen abgeschafft wurde und selbst bei der Europawahl abgeschafft wurde.
Wofür stehen zum Beispiel die Freien Wähler, die ja auch bei den Bundestagswahlen antreten, aber stets betonen, dass sie lokale Bürgerinteressen vertreten?
Durch das Aufweichen der 5%-Hürde wurde die Komplexität politischer Entscheidungsprozesse nochmal erheblich verstärkt.
Es ist meines Erachtens wichtig, die Komplexität politischer Entscheidungsprozesse angemessen zu begrenzen, weil es andernfalls schnell zu politischer Lethargie führt, wenn nur noch wenige "eingeweihte Spezialisten" in der Lage sind, politische Entscheidungsprozesse nachvollziehen zu können.
Deshalb halte ich auch nichts von der Idee, dass an der 5%-Hürde gescheiterte Parteien ihre Stimmen transferieren können.
In der gegenwärtigen Situation halte ich es dagegen für entscheidend wichtig, dass das Wahlrecht endlich so reformiert wird, dass die ans Absurde grenzende Berechnung von Überhangmandaten und Ausgleichsmandaten endlich ein Ende hat. Denn dieser Vorgang beeinträchtigt ebenfalls die Nachvollziehbarkeit politischer Entscheidungsprozesse. Das könnte man leicht dadurch erreichen, dass die Zahl der Wahlkreise reduziert wird und nicht mehr die Hälfte der Parlamentssitze, sondern nur ein Drittel oder ein Viertel der Parlamentssitze an die Direktkandidaten vergeben werden. Am einfachsten wäre es immer zwei Wahlkreise zu einem zusammenzulegen und nur noch ein Viertel der Sitze an die Direktkandidaten zu vergeben. Dann würde die Berechnung von Überhangmandaten und Ausgleichsmandaten nicht mehr notwendig.
In Hannover zum Beispiel gäbe es dann nicht mehr die Bundestags-Wahlkreise Hannover I und Hannover II, sondern nur noch einen Wahlkreis Hannover. Das wäre nun wirklich kein Drama.
Es ist übrigens sehr wahrscheinlich, dass gegen das Ergebnis der bevorstehenden Bundestagswahl geklagt wird, weil das Parlament ein Mini-Reförmchen des Wahlrechtes beschlossen hat. Dieses Mini-Reförmchen soll verhindern, dass noch mehr Parlamentarier als jetzt ins Parlament einrücken. Dazu wurde die Zahl der Ausgleichsmandate begrenzt. Das ist jedoch der falsche Weg. An einer Absenkung der Zahl der Wahlkreise führt kein Weg vorbei. Leider ist das im Grunde genommen sehr einfache Thema vielen Menschen viel zu kompliziert, so dass es auch kaum öffentlich diskutiert wird. Dafür wird um so platter gegen ein angeblich "aufgeblähtes" Parlament gehetzt. Das ist ein Teufelskreis, denn das angeblich "aufgeblähte" Parlament hat ja nur deshalb so viele Parlamentarier*innen, damit die Chancengleichheit bei den Wahlen gewährleistet bleibt. Und wäre diese Chancengleichheit nicht gewährleistet, dann würde das ebenfalls aufs Heftigste kritisiert werden. Besonders im Hinblick auf die gegenwärtige Umfrage-Werte. Denn die sehen so aus, dass mit einer großen Anzahl Überhangmandate und Ausgleichsmandate zu rechnen ist.
Laut Forsa vom 24.8.2021
22% für die CDU/CSU (Übrigens auch so ein Konstrukt, das sofort abgeschafft gehörte, die CDU/CSU Zusammenarbeit)
23% für die SPD
18% für die Grünen
12% für die FDP
6 % für die Linke
10% für die AFD
Quelle: https://www.wahlrecht.de/umfragen/index.htm