Na, so schwierig ist das doch nicht.
Da ist ein Gehweg, der für den Radverkehr frei gegeben ist.
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Jetzt kommt eine Kreuzung mit Ampeln.
Gelten für den Radverkehr dann die Fußgängerampeln oder die Ampeln für den Verkehr auf der Fahrbahn? Wenn ein Radfahrer rechtzeitig auf die Fahrbahn wechselt, dann darf er nicht bei Fußgängergrün weiterfahren, so lange die Fahrbahnampel noch Rot zeigt.
Und wenn für den Radverkehr dann die Fußgängerampeln gelten, müssen Radfahrer dann absteigen, um auf die andere Seite zu gelangen, oder dürfen sie bei Fußgängerampelgrün auf dem Rad sitzend weiterfahren?
Kinder bis 10 Jahre dürfen auf dem Gehweg fahren. Aber sie müssen ebenso wie Erwachsene, die sie begleiten, absteigen, wenn sie vor dem Überqueren einer Fahrbahn einen Gehweg benutzt haben. "Wird vor dem Überqueren einer Fahrbahn ein Gehweg benutzt, müssen die Kinder und die diese begleitende Aufsichtsperson absteigen." Ist diese Regelung zu übertragen auf Gehwege, die für den Radverkehr freigegeben sind?
Oder anders herumbetrachtet: Eine Verkehrsverwaltung bringt im Verlauf eine Fußweges, der für den Radverkehr frei gegeben ist, an einer Ampel Streuscheiben mit dem Symbol für Fußverkehr + Radverkehr an. Will diese Verkehrsverwaltung damit signalisieren, dass Radfahrer*innen hier nicht absteigen müssen, wenn sie die Kreuzung im Verlauf des Gehweges überqueren?
Und wie ist das in so einem Fall mit dem Radverkehr auf der Fahrbahn? Für den ist es wichtig, dass für ihn dieselben Signale gelten wie für den übrigen Fahrbahnverkehr. Alles andere macht keinen Sinn. So gesehen wäre eine "Kombi-Ampelscheibe" zumindest verwirrend.
Als Fahrbahnradler hast du das ja vielleicht schon mal irgendwo gesehen, Fahrbahnradler? Ich muss zugeben, dass ich jetzt nicht aus dem Stegreif eine entsprechende Ampel beispielhaft parat habe. Ich halte aber gerne danach Ausschau. Es wäre mir allerdings lieb, wenn du solche pauschalen Herabwürdigungen wie bei deinem letzten Beitrag unterlässt.