Beiträge von Ullie

    Im Bereich der Bahnunterführung Schiffgraben wurde im Stil eines "Popup-Radweges" jetzt ein Radfahrstreifen markiert, der einen jahrzehntelang währenden Missstand für den Fahrradverkehr beseitigt.

    Auf der davor liegenden Kreuzung Schiffgraben/Lavesstraße wurde die kombinierte Geradeaus-/Rechtsabbieger-Spur umgewandelt in eine reine Rechtsabbiegerspur, so dass sich im Bereich der Bahnunterführung die Anzahl der stadtauswärts führenden Fahrspuren für den Autoverkehr von zwei auf eine reduzierte:

    Dieses Bild zeigt, dass der neu eingerichtet Radfahrstreifen auch von Familien mit Kindern angenommen wird. Noch steht das Verkehrsschild [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10] unmittelbar vor dem Beginn der Bahnunterführung. Auf diesem schmalen Fußweg wurden jahrzehntelang Fußgänger und Fahrradfahrer zusammengepfercht. Zwar war es seit der Änderung zur Benutzungspflicht 1998 möglich auch die Fahrbahn mit dem Fahrrad zu befahren. Wer das aber im Bereich der Bahnunterführung Schiffgraben so gemacht hat, der wurde von Autofahrern regelmäßig bedrängt, beschimpft und angehupt. Man musste schon ein dickes Fell haben, um sich das regelmäßig anzutun.

    Was unbedingt noch gemacht werden muss ist eine Temporeduktion auf 30 km/h. Und eine durchgehende Rotmarkierung des Radfahrstreifens. Das würde die Akzeptanz des neu geschaffenen Radfahrstreifens noch einmal enorm steigern. Aber auch so ist die Situation besser als vorher.

    Hier noch einige Nachbesserungen mit ein paar Strichen aus dem Bildbearbeitungsprogramm:

    Auf keinen Fall würde ich auf den bald für Neufahrzeuge vorgeschriebenen Ausstiegsassistenten vertrauen, sondern in jedem Fall einen genügend großen Abstand empfehlen. Aber trotzdem werden auch in Zukunft viele Radfahrer unvorsichtigerweise zu dicht an parkenden Autos langfahren. Ich vermute, dass der Ausstiegsassistent dazu beitragen wird, solche Unfälle zu reduzieren. Leider sind auch sehr einfach hergestellte Ausstiegsassistenten erlaubt, die zum Beispiel lediglich blinken und tuten. Dabei gibt es deutlich bessere Modelle, die auch kurzweilig (1-2 Sekunden) das Öffnen der Tür blockieren.

    Ansonsten gelten Vorfahrtregeln auch dann, wenn der Radfahrer regelwidrig auf dem Gehweg fährt. Das gilt für rechts-vor-links genauso wie für eine beschilderte Vorfahrtregelung. Nur, weil es keine Ampel mit Fahrradsymbol gibt, muss man auch nicht vom Fahrrad absteigen, sondern dann gilt das allgemeine Lichtsignal für den Fahrverkehr-

    Kann man so pauschal nicht sagen. Im Falle dass ein Kind bis 8 Jahren auf dem Fußweg fährt, muss es an einer Kreuzung absteigen. Gilt auch für erwachsene Begleitpersonen. Auch im Fall eines Gehweges mit Radverkehrsfreigabe muss das Kind (und ggf. ein begleitender Erwachsener) absteigen und zum Fußgänger werden. Das gilt auch für Radwege. Auch bei der Benutzung des Radweges müssen Kinder bis 8 Jahre absteigen, wenn sie an einer Kreuzung die Fahrbahn überqueren. Auf Radfahrstreifen dagegen dürfen Kinder bis 8 Jahre gar nicht fahren.

    https://www.adfc-diepholz.de/rad-fahrende-k…auf-dem-gehweg/

    Wenn die Fußgängerampel tatsächlich eine Fußgängerampel (ohne Komistreuscheibe) ist, stellt sich die Frage gar nicht. Dann gilt sie nie für Radfahrer. Egal auf welchem Weg die gerade herumfahren.

    Vorsicht! Ich vermute 99 von 100 Farradfahrern vertrauen darauf, dass ein Fußweg, der für den Radverkehr freigegeben ist, auch an einer Kreuzung den Radfahrer berechtigt ggf. von seinem Vorfahrtsrecht Gebrauch zu machen (z. B. bei einer Rechts-vor-Links-Kreuzung.

    Und ich vermute, dass eine reine Fußgängerampel-Anlage (ohne Kombistreischeibe) im Zuge eines Fußweges, der für den Radverkehr freigegeben ist, nicht automatisch in jedem Fall den Radfahrer dazu zwingt abzusteigen bzw. rechtzeitig auf die Fahrbahn zu wechseln, wenn er fahrend über die Kreuzung rüber will.

    Mir ist auch kein entsprechendes Urteil im Falle eines Unfall-Gerichtsverfahrens bekannt.

    Die Frage ist doch, ob ggf. eine Verkehrsbehörde eine Ampel mit Kombi-Streuscheibe aufstellen darf oder vielleicht sogar aufstellen muss, weil es sich bei einem Fußweg mit Radverkehrsfreigabe um eine "Radverkehrsanlage" handelt. Oder ob die Verwaltung keinesfalls eine Ampel mit Kombi-Streuscheibe aufstellen darf, weil es sich bei einem Fußweg mit Radverkehrsfreigabe eben grundsätzlich nicht um eine "Radverkehrsanlage" handelt.

    Aber dann wären wir ganz schnell beim Thema Angebotsradweg. Das kommt ja recht häufig vor, dass in Städten, die frühzeitig auch den Radverkehr im Blick hatten, zahlreiche "Alt-Radwege" bestehen, die weiter als Angebotsradwege genutzt werden dürfen. Kommt im Zuge eines solchen Angebotsradweges eine Kreuzung, dann hielte ich es für falsch, den Radverkehr mit einer reinen Fußgängerampel zum Absteigen zu zwingen oder dazu zu zwingen, die Angebotsradwegführung zu verlassen und auf die Fahrbahn zu wechseln.

    Das eigentliche Problem: für unsere StVB ist ganz offensichtlich ein [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] eine vollwertige Radverkehrsanlage.

    Für mich nicht.

    Wenn es zutrifft, dass die Radverkehrsfreigabe sich nur auf den Fußweg bezieht, jedoch an der Stelle endet, an der der Fußweg endet, dann müsste ein Radfahrer, der an einer Kreuzung im Sattel sitzen bleiben und weiter fahren will, an der Stelle auf die Fahrbahn wechseln wo der Fußweg endet, also spätestens kurz vor dem Fahrbahnrand der Kreuzung.

    Oder er müsste möglicherweise (?) absteigen und sein Rad wie ein Fußgänger schieben. Damit hätte er ggf. auch kein Vorfahrtsrecht mehr bei einer Rechts vor Links-Kreuzung ohne Ampel zum Beispiel.

    Das wäre dann tatsächlich für alle ganz offensichtlich eine lausig schlechte Radverkehrsanlage. Und das wäre wiederum Munition dafür, auf die Vorteile des Fahbahn-Radfahrens aufmerksam zu machen.

    Das ist so ähnlich wie der Hinweis darauf, dass für den Radverkehr auf einem Gehweg mit Radverkehrsfreigabe nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist. Munition halt, um auf Vorteile des Fahrbahn-Radfahrens hinzuweisen.

    Wenn es zutrifft, dass ein Radfahrer auf einem für den Radverkehr freigegebenen Fußweg an einer Kreuzung absteigen und sein Rad schieben muss, also zum Fußgänger wird, dann dürfte eine Straßenverkehrsbehörde auf keinen Fall dort eine Kombi-Streuscheibe einsetzen, weil das dann ja zu einem Fehlverhalten verleiten würde.

    Na, so schwierig ist das doch nicht.

    Da ist ein Gehweg, der für den Radverkehr frei gegeben ist. [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10] .

    Jetzt kommt eine Kreuzung mit Ampeln.

    Gelten für den Radverkehr dann die Fußgängerampeln oder die Ampeln für den Verkehr auf der Fahrbahn? Wenn ein Radfahrer rechtzeitig auf die Fahrbahn wechselt, dann darf er nicht bei Fußgängergrün weiterfahren, so lange die Fahrbahnampel noch Rot zeigt.

    Und wenn für den Radverkehr dann die Fußgängerampeln gelten, müssen Radfahrer dann absteigen, um auf die andere Seite zu gelangen, oder dürfen sie bei Fußgängerampelgrün auf dem Rad sitzend weiterfahren?

    Kinder bis 10 Jahre dürfen auf dem Gehweg fahren. Aber sie müssen ebenso wie Erwachsene, die sie begleiten, absteigen, wenn sie vor dem Überqueren einer Fahrbahn einen Gehweg benutzt haben. "Wird vor dem Überqueren einer Fahrbahn ein Gehweg benutzt, müssen die Kinder und die diese begleitende Aufsichtsperson absteigen." Ist diese Regelung zu übertragen auf Gehwege, die für den Radverkehr freigegeben sind?

    Oder anders herumbetrachtet: Eine Verkehrsverwaltung bringt im Verlauf eine Fußweges, der für den Radverkehr frei gegeben ist, an einer Ampel Streuscheiben mit dem Symbol für Fußverkehr + Radverkehr an. Will diese Verkehrsverwaltung damit signalisieren, dass Radfahrer*innen hier nicht absteigen müssen, wenn sie die Kreuzung im Verlauf des Gehweges überqueren?

    Und wie ist das in so einem Fall mit dem Radverkehr auf der Fahrbahn? Für den ist es wichtig, dass für ihn dieselben Signale gelten wie für den übrigen Fahrbahnverkehr. Alles andere macht keinen Sinn. So gesehen wäre eine "Kombi-Ampelscheibe" zumindest verwirrend.

    Als Fahrbahnradler hast du das ja vielleicht schon mal irgendwo gesehen, Fahrbahnradler? Ich muss zugeben, dass ich jetzt nicht aus dem Stegreif eine entsprechende Ampel beispielhaft parat habe. Ich halte aber gerne danach Ausschau. Es wäre mir allerdings lieb, wenn du solche pauschalen Herabwürdigungen wie bei deinem letzten Beitrag unterlässt.

    Aber dann nutze ich doch sicherlich keine für Radverkehr in Schrittgeschwindigkeit freigegebenen Gehwege, wenn ich schnell vorankommen will.

    Entschuldige, habe noch mal weiter zurückgeblättert. Anscheinend geht es darum: (?)

    Ein Gehweg ist für den Radverkehr freigegeben. Wie verhalte ich mich als Radfahrer korrekt, wenn im Zuge des Gehweges eine Ampel kommt?

    Hat die Ampel nur "Ampelmännchen" bedeutet das ja in der Regel, dass ich als Radfahrer verpflichtet bin abzusteigen und das Rad zu schieben, wenn ich den ampelgesicherten Überweg benutzen will.

    Aber gilt das auch, wenn diese Ampel-gesicherte Querung Teil eines Gehweges ist, der für den Radverkehr freigegeben ist? Oder darf ich in diesem Ausnahmefall auf dem Rad sitzen bleiben und fahrend die Fußgängerampel benutzen?

    Oder andersherum betrachtet:

    Wenn ein Fußweg für den Radverkehr freigegeben ist, ist es dann richtig, wenn eine Ampel im Zuge dieses Fußweges, der für den Radverkehr freigegeben ist, eine Kombination aus Ampelmännchen und Fahrrad zeigt, so dass der Radfahrer nicht gezwungen ist abzusteigen, um die Ampel ordnungsgemäß zu benutzen.

    ... weil reine Fußgängerampeln seit viereinhalb Jahren niemalsnie für Radfahrer gelten.

    Es sei denn, sie werden kurzfristig zum Fußgänger und das Fahrrad zur Schubkarre. Es gibt tatsächlich Kreuzungen, bei denen sich das lohnt, wenn man schnell vorankommen will.

    "In Fahrtrichtung stadtauswärts erfolgt eine Überprüfung zur Einrichtung einer getrennt geführten Radverkehrsanlage auf der Fahrbahn ab Einmündung Herschelstraße in Abhängigkeit der beobachteten Verkehrszunahme von Kfz-Fahrten nach Bau der Linie 10 / 17 durch die Verkehrsverlagerungen. Dazu sind die zweistreifigen Fahrspuren für den Kraftfahrzeugverkehr deutlich vor der Einmündung Herschelstraße zusammenzuführen um eine Radverkehrsverbindung auf der Fahrbahn zu markieren.

    Im Falle einer positiven Überprüfung für die Fahrtrichtung stadtauswärts ist vorgesehen, die Einrichtung der Radverkehrsanlage zunächst als Verkehrsversuch einzurichten und die Entwicklungen zu dokumentieren."

    Drucksache Nr. 15-1119/2020 S1

    "Entscheidung Pop-Up-Radweg Celler Straße Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 06.07.2020 TOP 8.3.1."

    https://www.google.com/maps/@52.37931…t/data=!3m1!1e3

    Der Link zeigt die Celler Straß4e kurz vor der Eimündung Herschelstraße.

    Wat'n nu?

    Schmutzstreifen oder Radfahrstreifen?

    Tja, da bin ich auch sehr gespannt drauf.

    Der NDR hat so darüber berichtet:

    "Die Stadt Hannover will Radfahrerinnen und Radfahrer auf den Straßen in der Innenstadt mehr Platz bieten. Bei Modellversuchen werden Fahrstreifen, die sonst von Autos genutzt werden, für Radfahrende reserviert: Ab Montag bekommen sie auf einem Teilstück der Celler Straße und unter einer Bahnbrücke am Schiffgraben mehr Platz."

    Bei Fahrradschutzstreifen kann man ja nur begrenzt von einer "Reservierung für Radfahrende" sprechen.

    Ich halte übrigens nichts davon grundsätzlich Fahrrad-Schutzstreifen als "Schmutzstreifen" zu bezeichnen.

    Es gibt durchaus Anwendungsbereiche, die einen Fahrrad-Schutzstreifen rechtfertigen.

    Im übrigen zeigt die Situation auf dem Foto, dass fast alles besser ist, als Radfahrer und Fußgänger in diese Engstelle zu zwingen.

    Hier ein Foto, das zeigt, wie eng es zugeht auf dem benutzungspflichtigen Hochbordradweg an der Celler Straße:

    "Celler Straße

    Auf politischen Antrag wird ab der 26. Kalenderwoche auf der westlichen Fahrbahnseite der Celler Straße ab der Einmündung Hamburger Allee bis zur Einmündung der Kohlrauschstraße eine der beiden vorhandenen Fahrspuren dem motorisierten Verkehr entzogen und durch entsprechende Markierung für den Radverkehr zur Verfügung gestellt. Es wird ein Radfahrschutzstreifen mit entsprechender flächigen Rotmarkierung eingerichtet."

    Quelle: Hannover entdecken.de vom 22. Juni 2021: Verkehrsversuch: Mehr Platz für Radverkehr auf der Celler Straße und Schiffgraben

    https://www.hannover-entdecken.de/verkehrsversuc…uer-radverkehr/

    Dieselbe Stelle vor einigen Monaten, als dort ein Baustellengerüst stand:

    Die CDU stänkert dagegen und diffamiert die Initiatoren als "Stautreiber". X(

    Die "Musterlösung", wie sich die Autoren das Abbiegen vorstellen, habe ich gerade noch im Login-Bereich gefunden:

    https://player.vimeo.com/video/41793232…=122963#t=3m31s

    Na zumindest ist es regelkonform. Dafür aber maximal aufwändig.

    Ob es wenigstens sicherer ist als normales indirektes Linksabbiegen, mag nicht entscheiden.

    Ab Minute 1:05 üben die Kinder das Vorbeifahren an einem Hindernis auf der Fahrbahn.

    Das Hindernis ist ein Kleintransporter, der in zweiter Reihe auf der Fahrbahn parkt.

    Das wirft Fragen auf:

    Wie kommt der Kleintransporter dahin?

    Und warum parkt der Kleintransporter dort obwohl er doch eigentlich schon längst angeschleppt hätte sein müssen?

    Oder soll den Radfahrschüler*innen das vermittelt werden:

    Mit solchen Kleintransportern, die in Zweiter Reihe Halten oder Parken, müsst ihr stets rechnen, denn die Verkehrsbehörden unternehmen da nichts gegen.

    Die Verkehrsbehörden weißen keine Halteplätze für Lieferfahrzeuge aus, weil dann ja Stellplätze für den Privat-Autoverkehr wegfallen müssten.

    Und mit der Kontrolle von in zweiter Reihe parkenden Autos tun sich die Verkehrsbehörden sehr schwer. Wer will schon gerne als Buhmann der Autofahrer dastehen?

    "Wenn man länger als drei Minuten anhält und das Fahrzeug verlässt, wird aus dem Halten ein Parken. Nur wenn man das Fahrzeug in Sichtweite behält, bleibt der Stopp auch dann ein Halten – allerdings endet auch hier die Toleranz in der Regel nach maximal zehn Minuten.

    (...)

    Ein Polizeianruf allein dürfte nur selten etwas bringen. Denn der Falschparker dürfte in der Regel schon wieder fort sein, ehe die Beamten eingetroffen sind."

    https://www.t-online.de/auto/recht-und…eln-gelten.html

    Aber vielleicht ist der Kleintransporter in dem Film ja auch ein Fahrzeug der Polizei, ausgestattet mit der "Lizenz zum Falschparken" und die Polizei erläutert den Kindern, dass das Fahrzeug ausnahmsweise dort falsch parkt, damit ein entsprechendes Hindernis zu Übungszwecken zur Verfügung steht?

    Hier noch mal der direkte Link zum hr-Video, in dem deutlich wird, wie die FDP versucht, dem hessischen Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir den Schwarzen Peter zuzuschieben und wie der darauf reagiert:

    https://www.hessenschau.de/tv-sendung/ver…deo-153702.html

    Und hier ergänzend zum Link von Gerhart (Vielen Dank) ein weiterer Link zum google-Satellitenbild: https://www.google.com/maps/place/Sal…401!4d8.2541704

    Auf Wikipedia habe ich noch einen interessanten Artikel von 2018 zur Salzbachtalbrücke gefunden, in dem über die 1963 errichtete Brücke ausgesagt wird:

    "Denn ganz oben, auf der Fahrbahn, steigt die Belastung kontinuierlich weiter in Form von immer mehr Fahrzeugen. Ursprünglich war die Salzbachtalbrücke für 20.000 bis 30.000 Fahrzeuge am Tag ausgelegt worden, heute rollen 80.000 bis 90.000 über das Bauwerk."

    Quelle:

    https://www.faz.net/aktuell/rhein-…g-15741807.html

    Wikipedia-Artikel:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Salzbachtalbr%C3%BCcke

    Dieser und viele andere vergleichbare Berichte aus anderen Regionen machen deutlich, dass in den 50er und 60er-Jahren hemmungslos drauf los betoniert wurde, ohne die absehbare langfristige Entwicklung des Straßenausbaus zu immer mehr Autoverkehr als Problem zu erkennen. (Wer Straßen sät, wird Autoverkehr ernten.) Entweder hatte man angenommen, das kein weiterer Autoverkehr-Zuwachs erfolgen würde und die errichteten Bauwerke ausreichen oder man hatte angenommen, dass immer mehr und mehr Verkehrsflächen gebaut werden würden. Darin aber kein Problem gesehen.

    Da hat eine Politiker-Generation Verkehrsprobleme geschaffen, an denen wir heute zu knabbern haben. Die Vertreter der Parteien, die damals den hemmungslosen MIV-Ausbau vorangetrieben haben, sehen allerdings auch heute noch nicht ein, dass der "totale" MIV-Ausbau ein gravierender Fehler war.

    Ich habe heute mal bei ein paar Kindern abgefragt, wie ihnen das Linksabbiegen nun beigebracht wurde:

    1. Auf der rechten Seite geradeaus weiterfahren bis auf den Gehweg.
    2. Anhalten
    3. Absteigen
    4. Fahrrad um 90° drehen
    5. Bei Fußgänger-Grün auf der Fußgängerfurt losfahren
    6. Noch vor Erreichen des gegenüber liegenden Gehwegs wieder in den Verkehr einfädeln

    Viel schlechter hätte das Ergebnis nicht sein können:

    Punkte 1 und 5 sind illegal. Und das Einfädeln von der Fußgängerfurt ist ja wohl eine der unsichersten Stellen, die man sich dafür aussuchen kann.

    Du hast die Kinder gefragt, wie Ihnen das Linksabbiegen beigebracht wurde. Bist du sicher, dass die Kinder dir genau darauf geantwortet haben, oder haben die Kinder nicht vielmehr das erzählt, was sie ("bestenfalls") daraus gemacht haben?

    Wie auch immer, das Hauptproblem besteht darin, dass es ganz egal ist, was den Kindern in der "Fahrschule" zu dieser Thematik gesagt wird. Die Kinder orientieren sich vermutlich viel stärker an dem, was tatsächlich im Alltag von Radfahrern gemacht wird.

    Und das ist nicht nur bei Kindern so, sondern auch bei Erwachsenen. Ich hatte mir mehrere Fahrschulvideos angesehen bei denen ich den Eindruck hatte, der Fahrschullehrer redet mit Engelszungen auf seine Zuschauer ein, es bei der Prüfung richtig zu machen und gleichzeitig läuft zwischen den Zeilen ein unsichtbarer aber trotzdem deutlich erkennbarer Fließtext, der aussagt: "Ich weiß auch, dass das in Wirklichkeit von den meisten Fahrer*innen anders gemacht wird." Zum Beispiel bei diesem Video: "Verhalten bei Bussen Teil 2 - Bus mit Warnblinklicht - Prüfungsfahrt - Fahrstunde"

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    Der Punkt, "1. Auf der rechten Seite geradeaus weiterfahren bis auf den Gehweg.", ist dann illegal, wenn direkt auf den Gehweg aufgefahren wird. (Was vermutlich häufig getan wird.) Wenn man aber am Bürgersteigrand hält und dann auf den Gehweg absteigt, ist es auch nicht illegal. Nach meiner Beobachtung wird allerdings oft gar nicht abgestiegen. ("Ist ja ein Fahrrad, keine Schubkarre.")

    Hessischer Rundfunk: "Staus im Berufsverkehr nach Sperrung der Salzbachtalbrücke"

    (Aktualisiert am 21.06.21 um 11:52 Uhr)

    Eine Bekannte aus Wiesbaden berichtete mir gerade über das infernalische Autoverkehrschaos in Wiesbaden nach einer Brückensperrung.

    "Wegen großer Risse, einer Absenkung der Fahrbahn um 30 Zentimeter und heruntergestürzter Betonteile war die Brücke am Freitagabend überraschend gesperrt worden.", heißt es in dem hr-Bericht.

    https://www.hessenschau.de/wirtschaft/sta…sperrt-100.html

    Betroffen ist der Autobahnverkehr, der sonst auf der Brücke stattfindet, aber auch der Bahnverkehr und der Autoverkehr, der sonst unter der Brücke durchgeführt wird.
    Weil neben dem Autoverkehr auch der Bahnverkehr betroffen ist, versuchen Bahnpendler auf das Auto auszuweichen und fahren damit zusätzlich die Straßen zu.

    "Die Straßen in der Landeshauptstadt könnten den mit 80.000 Fahrzeugen am Tag massiven Verkehr, der sonst über die Salzbachtalbrücke fließt, schlicht nicht aufnehmen, sagte der Polizeisprecher. Er riet dazu, nach Möglichkeit im Homeoffice zu arbeiten oder wenigstens zu untypischeren Zeiten als sonst zu pendeln. Er nannte die betroffenen Bahnverbindungen "mit das allergrößte Problem" für die Pendlerinnen und Pendler, weil eben auch niemand auf die Bahn ausweichen könne."

    Leider ist absehbar, dass besonders die FDP laut polemisieren wird gegen den grünen hessischen Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir. Fakt ist allerdings, dass die FDP entscheidend mitverantwortlich ist für die in den zurückliegenden Jahrzehnten völlig einseitig auf den Autoverkehr ausgerichteten Infrastrukturausbau in Hessen und anderen westdeutschen Bundesländern. Es wird entscheidend sein, diese Verantwortung der Betonpistenbauer deutlich zu machen, die die deutlich preisgünstigere Bahninfrastruktur an vielen Stellen nicht erweiterten sondern sogar zurück bauten.

    Marode Brücken sind die Folge einer ungehemmten Zunahme des Autoverkehrs mit immer größeren und schwereren Fahrzeugen. Anstatt die Gefahren für eine langfristige Stabilität der Infrastruktur zu erkennen, haben die Auto-Parteien frenetisch die immer noch weiter ansteigenden Auto-Produktionszahlen gefeiert. Jetzt versuchen sie in Hessen die daraus resultierenden Probleme den Grünen anzulasten. X/

    Wenn ich mich recht erinnere (ist mehr als 10 Jahre her), fand die "Abschlussprüfung" bei meinen Kids auf einer "echten" Straße statt: Kurz vor dem Marthabräu auf der B2-Augsburger Straße. Da standen zwei Polizeikombis mit Blaulicht und die Kids mussten zeigen, dass sie vor einem rechts parkenden Auto den linken Arm rausstrecken können. Bizarr war, dass gegenüber ein linksseitiger "Rad"weg mit Benutzungspflicht war und bis heute immer noch ist.

    Bei uns im Stadtteil konnte ich einmal den Parcours der Grundschule beobachten.

    Mehrere Eltern hatten sich als Helfer an mehreren Kreuzungen zur Verfügung gestellt, um die Fahrkünste der Kinder zu bewerten.

    Hier eine Auswahl aus googlestreetview:

    1. Start an der Grundschule:

    https://www.google.com/maps/@52.36783…!7i13312!8i6656

    2. Kreisverkehr reinfahren und die nächste wieder rausfahren.

    https://www.google.com/maps/@52.36841…!7i13312!8i6656

    3. Wieder raus aus dem Kreisel:

    https://www.google.com/maps/@52.36887…!7i13312!8i6656

    4. Rechts abbiegen auf eine Straße mit Vorfahrtsberechtigung. Dort gilt jedoch 30 weil Teil der Tempo-30 Zone. Vorfahrtsberechtigt an Kreuzungen deshalb, weil dort eine Buslinie langfährt. https://www.google.com/maps/@52.36906…!7i13312!8i6656

    5. Vorfahrtsberechtigte Straße langfahren.

    https://www.google.com/maps/@52.36896…!7i13312!8i6656

    6. Bei der nächsten Kreuzung rechts abbiegen. Und zurück zur Schule.

    https://www.google.com/maps/@52.36809…!7i13312!8i6656

    7. Kurz vor dem Ziel noch geradeaus über Kreuzung mit Einmündung von Rechts. Leider nicht auf googlestreetview zu sehen.

    Was fehlte? Linksabbiegen. ;)

    Den ganzen Parcours in die andere Richtung wäre deutlich schwerer zu bewältigen.

    Aber dafür wurde auf echten Straßen mit echtem Verkehr gefahren.

    Und das ist auch ohne Linksabbiegen eine anerkennenswerte Leistung!