
"Darf man an Bushaltestellen halten?
An Haltestellen zu halten, ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Allerdings nur, sofern dabei kein Bus behindert wird.
Welche Sanktionen drohen, wenn Sie an der Bushaltestelle halten?
Sie müssen mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 55 Euro rechnen. Wie dieses bei einer Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung ansteigen kann, verrät Ihnen unsere Tabelle."
In der Tabelle steht :
"Halten an der Bushaltestelle: Mögliche Sanktionen
Verstoß Bußgeld
Unzulässig an der Bushaltestelle gehalten 55 €
... mit Behinderung 70 €
... mit Gefährdung 80 €
... mit Sachbeschädigung 100 €"
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.de/halten-an-bush…iche-Sanktionen
Wie nun? Heißt es nicht im Ersten Absatz, dass es erlaubt sei, im Bushaltestellenbereich zu halten, wenn kein Bus behindert wird?
Muss also grundsätzlich gelten, dass ein Halten im Bushaltestellenbereich, wenn es denn zu einem Ordnungsgeld führt, ein Halten mit Behinderung darstellt und damit ein Ordnungsgeld von 70 Euro fällig wird?
Wenn die Bushaltestelle zusätzlich mit einem Halteverbot ausgeschildert ist (siehe Beispiel-Foto), dann darf dort auf keinen Fall mit dem Auto gehalten werden. https://www.bussgeldkatalog.org/halten-an-bush…ist_das_erlaubt
Im Unterschied zum Halten auf dem Schutzstreifen oder den Radfahrstreifen mit Behinderung (ebenfalls 70 Euro) wird beim Halten an der Bushaltestelle allerdings kein Punkt in Flensburg fällig.
"Unberechtigtes Halten auf Schutzstreifen für den Radverkehr 55 €
... mit Behinderung 70 € 1 Punkt
... mit Gefährdung 80 € 1 Punkt
... mit Sachbeschädigung 100 € 1 Punkt
Unberechtigtes Halten auf Busfahrstreifen oder an Bushaltestellen 55 €
... mit Behinderung 70 €
... mit Gefährdung 80 €
... mit Sachbeschädigung 100 €"
Quelle: https://www.bussgeldrechner.org/halten-parken.html
Schön ist das nicht, aber leider wohl schlimme Realität: ÖPNV-Fahrgäste werden im Straßenverkehr noch stärker benachteiligt als Fahrradfahrer*innen.