Beiträge von Ullie

    Die einzig richtige Variante wäre hier, überhaupt keine Beschilderung aufzustellen. Und dann gibt es auch keine Probleme, Irrungen und Wirrungen.

    Wie jetzt?
    Erst gar kein Schild und dann ...

    Nein, dazu braucht man kein Vz 244.

    Vz 267+"Radfahrer frei" reicht da völlig.

    ... doch diese beiden: VZ 267 [Zeichen 267] + [Zusatzzeichen 1022-10] ?

    Mit ginge es dabei wie Autogenix, es würde der Hinweis auf die Fahrradstraße fehlen.

    Aber ein Fahrradstraßenschild und ein Radfahrer frei würden am selben Schildermast hängen. Das sähe merkwürdig aus.

    ganz oben:[Zeichen 267]

    darunter: [Zusatzzeichen 1022-10]

    und unten:[Zeichen 244]

    Vermutlich werden auch bei einer viel stärker an den Bedürfnissen des Fußverkehrs, des ÖPNVs und des Fahrradverkehrs ausgerichteten Infrastruktur noch Verkehrsunfälle geschehen. Aber es werden eben deutlich weniger und voraussichtlich auch weniger gefährliche Unfälle sein.

    Die Fahrradfahrerin am Stachus hat den Hochbordradweg in die falsche Richtung benutzt. Wie vielen Fahrradfahrer*innen, die den Fahrradweg in die richtige Richtung benutzten, ist es dort wohl schon passiert, dass sie Opfer oder Beinnahe-Opfer eines Dooring-Unfalles wurden?

    Denn in unmittelbarer Nähe der Unfallstelle befindet sich ein Taxi-Stand direkt neben dem Radweg.

    Auf dem SZ-Foto vom Unfallort kann man das sehen.

    München: Tödlicher Verkehrsunfall am Stachus
    Beim Abbiegemanöver eines Lastwagens wird eine 59-jährige Radfahrerin getötet. Die Sonnenstraße ist inzwischen wieder freigegeben für den Verkehr.
    www.sueddeutsche.de

    In korrekter Fahrtrichtung gesehen, erwartet den Radverkehr links ein Taxistellplatz mit bis zu 7 Plätzen (Auf dem Zeitungsbild sind drei der rund sieben Plätze besetzt.) Rechts hängen Sperrketten, die vermutlich verhindern sollen, dass Fahrradfahrer auf den Stachus (offiziell heißt der Karlsplatz) fahren.

    "Der Stachus entwickelte sich in der Zeit des Wirtschaftswunders zum autoverkehrsreichsten Platz Europas, ..." heißt es bei Wikipedia, "... bis sein Ostteil mit der Neuhauser Straße, die am Karlstor beginnt und am Färbergraben endet, in eine Fußgängerzone umgewandelt wurde. Dies wird durch die Münchner Redewendung „Da geht’s ja zu wie am Stachus“ belegt. Die Umwandlung in eine Fußgängerzone erfolgte im Vorfeld der XX. Olympischen Spiele in München."

    Stachus – Wikipedia
    de.wikipedia.org

    Und aus eben jener Fußgänger-Zone ist ein Auto herausgefahren und hat eine Radfahrerin totgefahren.

    Und jetzt schreibt die Zeitung so, dass mancher auf den Gedanken kommen könnte, als wäre die Fahrradfahrerin ganz alleine selbst Schuld an ihrem Tod. Und viel zu wenig bis gar nichts wird darüber geschrieben, dass es am Stachus eben immer noch viel zu sehr so zugeht wie am Stachus.

    Und das mit der Fußgängerzone, die im Zuge der Olympiade entstand, betrifft ja nur einen kleinen Teil des Areals, der weitaus größere Teil ist nach wie vor fest in der Hand des Autoverkehrs.
    Und die Belange der Fahrradfahrerinnen hatte wohl nie jemand ernsthaft im Blick.

    Dieser Film von 1965 zeigt den Stachus gleich am Anfang des Films, als dort noch keine Fußgängerzone war. Das Gebäude mit seinen drei Spitzbögen und den Zinnen ist leicht wiederzuerkennen:

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    Zum Vergleich dieses Foto aus googlestreetview:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.de

    Die Fußgängerzone auf der einen Seite, vierspuriger Autoverkehr je Richtung auf der anderen Seite. Es ist halt nicht alles besser geworden durch die Fußgängerzone. Und die Fahrradfahrer*innen werden halt auch heute noch sehr "stiefmütterlich" von der Verkehrsplanung behandelt.

    Wer das Foto auf googlestreet-view ein bisschen dreht, der sieht dort acht Taxis auf der Taxi-Haltespur direkt neben dem Radweg.

    Denn sie fuhr an einer Stelle, an der sie nichts zu suchen hat. Das ist ein vorsätzlicher Verstoß.

    Wie viele Fahrradfahrer*innen sind wohl bereits zu der Zeit, als Einbahnstraßen noch grundsätzlich vom Fahrradverkehr nicht in die Gegenrichtung frei gegeben waren, trotzdem regelwidrig in Gegenrichtung befahren worden?

    Immerhin gibt es heute in vielen Kommunen eine ganz stattliche Anzahl von Einbahnstraßen, die für den Fahrradverkehr in Gegenrichtung freigegeben sind. Und das ist gut so!

    Man kann meines Erachtens nicht darüber streiten, dass es Gründe dafür gibt, den Hochbordradweg in die entgegengesetzte Richtung zu benutzen. Auch wenn es nicht gestattet ist, das zu tun. Genau so wie es immer schon Gründe gab, bestimmte Einbahnstraßen mit dem Fahrrad in Gegenrichtung zu benutzen.

    Viele Einbahnstraßen wurden seit den 80er Jahren für den Radverkehr in Gegenrichtung frei gegeben.

    "Die Auseinandersetzung um Einbahnstraßen bzw. Radfahrer, die entgegen der Einbahnrichtung fuhren und entsprechende polizeiliche Kontrollen, führte zur Gründung des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs, ADFC, der lange auch seine Bundesgeschäftsstelle in Bremen hatte, bevor sie nach Berlin umzog. Inzwischen sind annähernd alle Einbahnstraßen für Radverkehr in Gegenrichtung frei gegeben."

    Der relativ schmale Hochbordradweg an der Unfallstelle könnte ein mindestens dreifach so breiter Hochbordradweg sein. Und der könnte für beide Fahrtrichtungen frei gegeben werden. Dafür könnten eine bis zwei Auto-Fahrspuren wegfallen. Ein richtig breiter Hochbordradweg, den ein Lieferfahrzeug überfahren müsste, um aus einer Fußgängerzone herauszufahren, würde bei dem Fahrer alle Alarmglocken klingeln lassen, dass er von beiden Seiten mit Radverkehr rechnen muss.

    Dass eine oft einseitig den Autoverkehr hofierende Presse eine Fahrradfahrerin die Opfer eines Verkehrsunfalls geworden ist, quasi als Täterin darstellt, ist schlimm genug. Das ist aber kein Grund in einem Fahrrad-Verkehrsforum diese Sichtweise zu übernehmen.

    Das Zeitungsbild aus der SZ zeigt, es gibt dort an der Unfallstelle vier Autofahrspuren, dann kommen die Straßenbahnschienen auf einem eigenen Gleiskörper und in Gegenrichtung gibt es auch noch mal drei Autofahrspuren.

    Kann man auch auf googlemaps-Satellitenbild sehen:

    München Stachus
    www.google.de

    Die getötete Fahrradfahrerinnen tut mit wirklich leid. Und mag sie auch unvorsichtigerweise den Radweg in die falsche Richtung benutzt haben, schmälert das mein Mitleid nicht.

    Ja es ist richtig, Verkehrsregeln sind zum Einhalten da, aber es ist auch richtig, dass es höchste Zeit ist, eine völlig einseitig auf den Autoverkehr ausgerichtete Verkehrsinfrastruktur endlich ganz massiv umzugestalten. Und das ist wichtiger als auf den Opfern einer ganz und gar einseitig an den Autofahrerinteressen ausgerichteten Verkehrsinfrastruktur rum zu trampeln.

    Ich behaupte: Solange es irgendwo in Deutschland die Anordnung für Radfahrer gibt, in der falschen Richtung zu fahren, ist die Aussage, derjenige sei in der falschen Richtung gefahren, kompletter Blödsinn. Denn es kann ja niemand wissen, wo in falscher Richtung gefahren werden muss und wo jemand tatsächlich in falscher Richtung fährt.

    Das ist m.E. eine unwürdige nachträgliche Feststellung zur Belastung des Opfers, denn niemand kann auf Anhieb sagen, ob das Fahrverhalten nicht sogar zwingend vorgeschrieben war. Ziemlich sicher musste auch die Polizei erst mal nachgucken. Möglich wärs ja bei uns, dass das Opfer korrekt gefahren ist? Was also soll das Ganze?

    Es wird nirgends in dem Artikel eine Angabe gemacht, mit welcher Geschwindigkeit die Fahrradfahrerin dort lang gefahren ist. Das heißt es hätte genau so, wie die Fahrradfahrerin tot gefahren wurde, auch ein Spaziergänger oder ein Jogger totgefahren werden können. Was unterscheidet denn eine Radfahrerin, die in Schrittgeschwindigkeit fährt von einem Jogger? Der Jogger ist schneller und noch schlechter zu sehen.

    Aber bei einem Spaziergänger oder einem Jogger hätte in der Berichterstattung nicht stehen können, dass die Verunfallte "verbotenerweise in falscher Richtung auf dem Radweg fuhr". In dem SZ-Artikel heißt es: "Dabei übersah der Fahrer des 7,5-Tonners in der Dunkelheit offenbar die Radlerin, die in Fahrtrichtung vom Stachus zum Sendlinger Tor - also verbotenerweise in falscher Richtung - auf dem Radweg fuhr." https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenc…rasse-1.5513779

    Gibt es da im Umkreis von 2-3 km irgendwo angeordnete linksseitige Benutzungspflichten? Dann sollte man die sofort aufheben - Klage und/oder Pressekampagne. Denn offenbar ist es einem aus der FuZo herauskommenden Lkw-Fahrer nicht vermittelbar, dass auf dem Radweg auch jemand von rechts kommen könnte!

    Das gilt natürlich auch für temporäre Baustellenbeschilderungen.

    Deine Forderung alle angeordneten linksseitigen Benutzungspflichten aufzuheben, geht möglicherweise in die falsche Richtung, Fahrbahnradler. Ich weiß nicht was für den Fahrradverkehr sich dadurch verbessern soll, wenn man den Fahrradverkehr konsequent bei jeder Planung und überall genau so behandelt wie derzeit den Autoverkehr. In letzter Konsequenz würde das bedeuten, man müsste den Fahrradverkehr auch auf Kraftfahrtstraßen und Autobahnen zulassen.

    Es gibt in zahlreichen Großstädten stark befahrene Hauptverkehrsstraßen mit viel zu wenigen Querungsmöglichkeiten, so dass es naheliegt, Fahrradfahrenden genau wie den Menschen, die zu Fuß gehen, die Möglichkeit zu geben, zur Vermeidung von längeren Umwegen entgegen der für den KFZ-Verkehr vorgeschriebenen Fahrtrichtung unterwegs zu sein.

    Es ist ja bereits heute den Verkehrsverwaltungen verboten, eine linksseitige Radwege-Benutzungspflicht anzuordnen, wenn auch rechtsseitig eine Benutzungspflicht angeordnet ist. Zumindest bei kleinen Straßen (max. eine Spur je Richtung, keinen Mittelstreifen usw.) ist das so. Aber bei stärker ausgebauten Straßen, die zudem schlecht zu queren sind, macht es Sinn auf beiden Seiten Radwege zu haben, die in beide Richtungen benutzt werden können.

    Zum Beispiel Hans-Böckler-Allee Hannover:

    stadtauswärts rechtsseitig:

    stadtauswärts linksseitig:

    Link zu googlesatellit:

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    Oder Lavesallee:

    googlesatellit:

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    Das Foto wurde aufgenommen in der Lavesallee, kurz vor der Einmündung der Archivstraße in die Lavesallee.

    Wenn die Hans-Böckler-Allee und die Lavesallee auf jeweils eine Fahrspur je Richtung zurückgebaut sind und ausreichend Querungsmöglichkeiten bestehen, dann können wir dort auf Fahrradwege möglicherweise ganz verzichten, oder es würden jeweils Einrichtungsradwege oder Radfahrstreifen ausreichen.

    So lange es jedoch solche "Monster-Autostraßen" gibt, muss es auch Zweirichtungsfahrradwege geben.

    Beim Landkreis Stade kann man lesen, dass man einen Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test nach einem positiven Schnelltest hat.

    Quarantäne / Isolation | Landkreis Stade (landkreis-stade.de)

    Meine Erfahrung nach einem positiven Schnelltest ist, dass es nicht möglich war, in einem Corona-Testzentrum einen kostenlosen PCR-Test zu bekommen. Lediglich einige Hausärzte, die auf einer Liste stehen, führen Corona-PCR-Tests in Hannover kostenlos durch. Und dort kann die Wartezeit 2-3 Tage betragen. :(

    ich nenne das mal "Zwei-Klassen-Medizin" X(

    Für einen Schnelltest mit Ergebnis in 2-3 Stunden verlangte das Test-Zentrum 200 Euro.

    Ein niedersächsisches Radverkehrsnetz würde aus meiner Sicht nicht darin bestehen, an jeder Bundes- und Landesstraße "Radwege" zu bauen, sondern ein flächendeckendes Netz zu schaffen, das örtliche Netze miteinander verbindet und auch über weitere Strecken direkte Verbindungen schafft. Dazu zählen vor allem auch wenig befahrene Nebenstraßen oder asphaltierte Wirtschaftswege. Wo ein solches Radverkehrsnetz mit stark befahrenen Hauptstraßen zusammenfällt, dann sicherlich auch mit begleitenden Radwegen.

    Wenn wir "Mehr Radverkehr jetzt" haben wollen, dürfen wir nicht warten, bis überall Wohlfühl-Radwege gebaut wurden, sondern dann muss man den Leuten auch zeigen, dass man auch jetzt schon trotz aller Widrigkeiten Fahrrad fahren kann, insbesondere auch dort, wo es keine Radwege gibt.

    Ich bin in meinem Radfahrerleben schon viele Feld- und Waldwege mit dem Rad gefahren, oft auch im Dunklen. Das war bereits zu Zeiten, als es noch keine Mobiltelefone gab, mit denen man ggf. Hilfe herbeirufen kann. Ich bin mir bis heute nicht ganz sicher, ob das manchmal nicht auch ein bisschen leichtsinnig war. Klar, wenn auf einem gut ausgebauten Feldweg oder einer wenig vom Autoverkehr befahrenen Nebenstraße erst mal eine Radroute etabliert ist und von vielen Fahradfahrer*innen angenommen wird, dann muss man sich dort auch nicht mehr allein und verloren vorkommen. Und außerdem hat heute fast jeder ein Mobiltelefon und die Funklöcher werden auch kleiner. Trotzdem machen solche Verbindungen m. E. nur in Ergänzung zum vorhandenen Landstraßennetz Sinn. Und dazu muss dort das Tempo deutlich reduziert werden, was oft ausreichen würde, um den Fahrradverkehr auf die von Autos mit benutzten Landstraßen zu ziehen.

    Und da macht dieser Satz aus dem gemeinsamen Papier, das Sie verlinkt haben , Sinn:

    " Wo Radverkehr nicht baulich vom motorisierten Verkehr getrennt werden kann, muss das Tempo des motorisierten Verkehrs vermindert werden. Hindernisse wie Mülltonnen, Autos oder Verkehrsschilder haben nichts auf Radwegen zu suchen und auch der Radverkehr muss Baustellen sicher umfahren können."

    https://niedersachsen.adfc.de/fileadmin/Gliederungen/Pedale/niedersachen/user_upload/Radverkehrsnetz_Nds_-_Forderungen_Buendnis_-_20211109.pdf

    Ein anderer Satz in dem Papier ist meines Erachtens sehr wichtig und in dem ebenfalls von Ihnen verlinkten ADFC-Artikel nur unvollständig wiedergegeben worden:

    Am 26.11. wurde vor dem Niedersächsischen Landtag ein gemeinsames Positionspapier von Fridyas for Future Niedersachsen, ADFC, VCD, BUND und NABU übergeben, das man hier findet: Radverkehrsnetz_Nds_-_Forderungen_Buendnis_-_20211109.pdf (adfc.de)

    In dem Papier heißt es:

    "Die Flächenversiegelung (für den Ausbau des Radverkehrsnetzes) soll ausgeglichen werden, indem diejenigen Flächen des Autoverkehrs entsiegelt werden, die im Zuge der Verkehrswende ihre Notwendigkeit verlieren."

    In dem ADAC-Artikel ...

    Die Überschrift des Papiers lautet "Mehr Radverkehr jetzt!". Und was macht der ADFC daraus? ADFC - Mehr Radwege jetzt! Gemeinsame Forderungen zu Radverkehr

    ... heißt es dagegen:

    "Wir haben uns deshalb zusammengeschlossen und gemeinsame Forderungen entwickelt, denen wir zusammen ein stärkeres Gewicht verleihen wollen. Den Konflikt zwischen Flächenversiegelung und Radwegebau haben wir dafür in Niedersachsen ad acta gelegt."

    Das Problem Flächenversiegelung ad acta gelegt haben die Autoren der gemeinsamen Stellungnahme jedoch nicht. Es geht ihnen vielmehr darum, dass Fahrradwege auch dann gebaut werden sollen, wenn dafür Flächen versiegelt werden sollen. Jedoch muss für diese versiegelte Flächen ein Ausgleich geschaffen werden! Und zwar indem Flächen "des Autoverkehrs entsiegelt werden"!

    Und ich fände es höchst problematisch, wenn der ADFC das Thema Flächenversiegelung für den Radwegebau einfach nur "ad acta" legen würde.

    So wie diese "Nebenanlage" auf dem Foto aussieht, wäre die auch als Fußweg eine Zumutung!

    Ich frage mich ob man das Ignorieren einer angeordneten Radwege-Benutzungspflicht im Falle einer solchen grottig schlechten Verkehrsanlage (Vermutlich sogar als Zweirichtungs-Radweg ausgewiesen?) vergleichen kann mit der in den 80er-Jahren und 90er-Jahren erfolgreichen Kampagne das Gebot zu ignorieren, dass mit dem Fahrrad nur in der vorgeschriebenen Fahrtrichtung eine Einbahnstraße benutzen werden darf.

    Es ist nicht einfach nur so, dass Deutschland das Eldorado der Raser in Europa und weltweit ist. Beispiele dafür gäbe sicher noch andere als diese extrem gefährliche Raserei eines tschechischen Milliardärs.

    Viel schlimmer noch ist die Argumentation der Autoindustrie, das müsse so sein, weil die Autobahnen ohne generelles Tempolimit die Überlegenheit der deutschen Autoindustrie unter Beweis stelle. (Im Fall des tschechischen Milliardärs handelte es sich allerdings um eine italienischen Sportwagen.)

    Hochpreisige Sportwagen bauen und verkaufen können also auch die Italiener, trotz generellem Tempolimit von 130 km/h aus Autobahnen.

    Viel schlimmer ist also diese absurde Theorie, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands auf dem internationalen Automarkt sei quasi an das in Deutschland fehlende Tempolimit gebunden. So vorgetragen zum Beispiel von Christian Malorny, er ist "Weltautochef" der Unternehmensberatung Kearney.

    Der "Weltautochef" schreibt: "Eine aktuelle Studie von Kearney zeigt, was die Menschen weltweit mit Autos deutscher Herstellern assoziieren: Wegweisendes Design, hochwertige Optik und Haptik, beste Verarbeitungsqualität, begehrenswerte Marken, innovative Technik, höchste Sicherheitsstandards und vorbildlicher Klimaschutz. Und schließlich hohe Fahrdynamik." Der "lebende Beweis" dafür, dass diese positiven Merkmale von deutschen Automarken erfüllt werden, so der "Weltautochef", ist die Tatsache, dass es in Deutschland kein generelles Tempolimit auf Autobahnen gibt.

    manager magazin vom 2.3.2020

    Deutsche Autoindustrie: Deutschland braucht Autobahn ohne Tempolimit
    Kein anderer Wirtschaftszweig ist für den deutschen Wohlstand so wichtig wie die Automobilindustrie. Weltweit fertigten die hiesigen Autohersteller 2019 rund…
    www.manager-magazin.de

    ;) "höchste Sicherheitsstandards"? In Deutschland selbstverständlich, aus deutschen Autos steigst du auch noch gesund und munter heraus, wenn es dich bei Tempo 400 zerlegt hat, wie einst Bernd Rosemeyer (Wie der starb dabei? Ach was Rosemeyer lebt!)

    Und "vorbildlicher Klimaschutz"? Klar auf deutschen Autobahnen fährst du auch noch mit Tempo 400 klimafreundlich! Ach was sag ich, bei Tempo 400 fängt der Klimaschutz doch erst an, du bist dann ja viel schneller dort, wo du hinwillst und verbrauchst folglich weniger Kraftstoff.

    Und nicht zuletzt: "hohe Fahrdynamik"? Aber so was von, schließlich gibt es in Deutschland 9100 km* Rennstrecke auf öffentlichen Autobahnen ohne jegliches Tempolimit. Wer denn sonst als die Deutschen verstehen was von "hoher Fahrdynamik"? ;)

    Schlimm ist die weite Verbreitung dieser Legende von der Notwendigkeit der deutschen Autobahnen ohne Tempolimit auch deshalb, weil viele Menschen, die der Raserei eines tschechischen Milliardärs wenig abgewinnen können und grundsätzlich einem Tempolimit zugeneigt wären, sich durch diese abstruse Argumentation ins Bockshorn jagen lassen.

    Ich sehe in diesem verbissenen Festhalten daran, dass es auf deutschen Autobahnen angeblich kein Tempolimit geben dürfe, die direkte Fortsetzung der Nazi-Auto-Politik der 30er Jahre des vorigen Jahrhunderts.

    *"In der Summe sind rund 3.900 Autobahnkilometer (30 Prozent) mit einer Tempobeschränkung belegt, auf den restlichen gut 9.100 Kilometern gibt es kein Tempolimit, ..." Quelle: AvD-Internetseite

    https://www.avd.de/mein-club/avd-…%20130%20km%2Fh.

    Mapillary hat Bilder aus 2017, 2019 und 2020 die die Beschilderungsvariante mit Zusatzschild KFZ frei zeigen.

    Was man bei den mapillary-Aufnahmen sehr deutlich sehen kann:
    Der hellgrau gepflasterte Streifen auf der Häuserseite, der quasi als Fußweg dienen soll, ist an vielen Stellen zugeparkt. Zum Beispiel hier:

    Mapillary cookie policy use

    oder hier:

    Mapillary cookie policy use

    oder hier:

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    Um dem Thema wieder näher zu kommen dieses Zitat aus tagesschau.de vom 23.1.2022:

    "Wenige Tage vor den ersten Beratungen über eine Corona-Impfpflicht im Bundestag nehmen die Pläne der Befürworter Konturen an. Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese, der zusammen mit anderen Abgeordneten der Ampel-Koalition Eckpunkte einer Impfpflicht ab 18 Jahren vorbereitet, nannte jetzt Einzelheiten der Pläne: Die Pflicht sollte auf ein bis zwei Jahre befristet sein, für nicht mehr als drei Impfungen gelten und über Bußgelder durchgesetzt werden, sagt der Innenpolitiker der Nachrichtenagentur dpa."

    Corona-Impfpflicht nimmt langsam Gestalt an
    Auf höchstens drei Impfungen ausgelegt, befristet und über Bußgelder durchgesetzt: Wenige Tage vor der ersten Impfpflicht-Debatte im Bundestag stellen einige…
    www.tagesschau.de

    In dem Artikel auf tagesschau.de wird als möglicher Zieltermin für das Geimpft-sein-müssen Juli/August 2022 genannt. Als Zeitraum für die vorzunehmenden Impfungen wird das zweite Quartal 2022 genannt.

    Diese Woche berichtete die HAZ (und viel andere Zeitungen) über die "Rekordfahrt" eines tschechischen Milliardärs auf deutschen Autobahnen: "Zwischen Berlin und Hannover: Multimillionär rast mit 417 km/h über die A2" HAZ vom 20.1.22 https://www.haz.de/Nachrichten/De…-h-ueber-die-A2

    Das erinnerte mich an die Todesfahrt von Bernd Rosemeyer, der 1938 auf einer, damals allerdings auf einer für diese geplante Rekordfahrt abgesperrten Autobahn, mit Tempo 430 in den Tod raste.

    vgl. wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Bernd_Rosemeyer

    Über Rosemeyers tödliche Raserei im nationalsozialistischen staatlichen Auftrag gibt es eine swr-Sendung vom 23.5.2021 :

    "Die Rosemeyer-Tragödie | Im Temporausch SWR"

    In Minute 7:38 heißt es in dem Film: "Die Nazis wollten beweisen, dass sie nicht nur die besten Wagen haben, sondern auch, dass sie die besten Straßen haben."

    Link zu dieser Stelle in dem Film:

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    Und bei 13:03 heißt es, dass sich Rosemeyers Wagen nach seinem Unfall auf einer Strecke von 900 m mehrfach überschlägt, bevor das Wrack an der Brückenböschung einer Brücke, die über die Autobahn führt, zum Liegen kommt.

    Link zu dieser Stelle in dem Film:

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    Die Raserei auf Deutschlands Autobahnen ist ein Relikt aus der Zeit des Nationalsozialismus. Ein Relikt das dringend demontiert werden muss. Und zwar nicht nur deshalb, weil damit kapriziöse "Rekordfahrten" verantwortungsloser Verkehrsteilnehmer erschwert würden, sondern auch deshalb, weil ein Straßensystem, das ausschließlich auf den tatsächlich notwendigen Mobilitäts-Bedarf ausgerichtet ist, und das ist vorwiegend Transportverkehr mit max. Tempo 80, deutlich kostengünstiger gebaut und unterhalten werden kann, als Autobahnen, die solche Raserfahrten ermöglichen, wie die des tschechischen Milliardärs.

    "Aktuell kostet ein Autobahnkilometer rund 10 Millionen Euro. Breite Pisten, für langsame Verkehrsteilnehmer und Tiere meist nicht zu passieren, fräsen sich durch die Landschaft. Einer der Gründe hierfür ist die notwendige Höchstgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen. Auch hier könnte anders agiert werden. Die Einführung des scheinbar so kleinen und kostenlosen Tempolimits hätte somit gravierende Änderungen zufolge." KFZ Sachverstand.de vom https://kfzsachverstand.de/lander-ohne-ge…eitsbegrenzung/

    Straßen und Autobahnen mit einem niedrigeren Tempolimit sind deutlich kostengünstiger zu bauen und zu erhalten als Straßen und Autobahnen mit einem hohen Tempolimit oder ganz ohne Tempolimit.

    Dienst nach Vorschrift

    In dem zu Grunde liegenden Artikel, den du dankenswerterweise verlinkt hast, heißt es:

    "„Da rauschen die Autos mit Tempo 100 an mir vorbei, wenn ich täglich mit meinem Hund spazieren gehe“, sagte Bernd Habich in der vergangenen Seeshaupter Gemeinderatssitzung. „Das kann doch irgendwo nicht sein“, so der zweite Bürgermeister. „Ich kenn keine andere Straße, an der es sowas gibt.“

    Hier noch mal der Link:

    Der zweite Bürgermeister von Seeshaupt ist anscheinend noch nicht sehr weit herumgekommen.

    Auf deutschen Landstraßen gilt ein generelles Tempolimit von 100 km/h.

    Es ist erlaubt, diese Landstraßen als Fußgänger zu benutzen.

    §25 StVO schreibt dazu: "(1) Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Wird die Fahrbahn benutzt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gegangen werden; außerhalb geschlossener Ortschaften muss am linken Fahrbahnrand gegangen werden, wenn das zumutbar ist. Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, muss einzeln hintereinander gegangen werden."

    Eigentlich müssten Fußgänger nach dem Vorbild der "Critical mass" viel öfter mal eine "Fußgänger-Critical mass" im wahrsten Sinne des Wortes "auf die Beine Stellen". Oder gibt es das schon längst irgendwo? In §25 StVO heißt es ja, dass das Nebeneinandergehen grundsätzlich erlaubt ist. Nur wenn es die Verkehrslage erfordert, muss hintereinander gegangen werden.

    Es brauchte als nicht einmal die für eine "Fahrrad-Critical-mass" erforderliche kritische Masse von 16 Teilnehmer*innen. Schon eine kleine Fußgänger-Gruppe von 5 bis 6 Personen würde vermutlich einige Aufmerksamkeit erregen, wenn sie von ihrem guten Recht Gebrauch macht, die Fahrbahn einer Landstraße zum zu Fuß gehen zu benutzen.

    Und der 2. Bürgermeister von Seeshaupt sollte unbedingt mit dabei sein, dann merkt er nämlich, das es fast überall in Deutschland so geregelt ist, dass der Fahrzeugverkehr mit Tempo 100 an den Fußgängern "vorbei rauscht" (Zitat des 2. Bürgermeister aus dem verlinkten Artikel). Und in vielen Fällen gibt es nicht einmal einen Bürgersteig für die Fußgänger an diesen Straßen.

    Also ich stelle fest, dass offensichtlich

    1) überall, wo es um ein Tempolimit oder eine Einschränkung des Autoverkehrs geht, keine ausreichende Gefahrenlage zu erkennen ist.

    In Bezug auf die Anordnung von Warnblinklicht beim Halten des Linienbusses an den Haltestellen ist es so, dass es die örtlichen Verkehrsbehörden entscheiden. Und das kann sehr unterschiedlich sein.

    Das reicht von, damit haben wir und noch nie beschäftigt in dem einen Landkreis, dass heißt dort gibt es gar keine Warnblinklicht-Bushaltestelle, bis zu anderen Landkreisen in denen an allen Haltestellen der Bus grundsätzlich immer nur mit Warnblinklicht hält.

    Und dazwischen jede Menge Zwischenlösungen.

    Eigentlich erschreckend, dass das Halten mit Warnblinklicht nicht grundsätzlich angeordnet ist. Im Sinne der Verkehrssicherheit für Fußgänger*innen, insbesondere Kindern, ist es eine dringend notwendige Maßnahme, aber dadurch, dass es den örtlichen Verkehrsbehörden überlassen bleibt, wie sie damit umgehen, passiert vielerorts nichts. Wo was passiert, wird es nicht wahrgenommen. Und durch die von Landkreis zu Landkreis unterschiedliche Handhabung kommt es zu einem Flickenteppich von Regelungen. ;(

    Das einzige, das mit ziemlicher Zuverlässigkeit immer wieder passiert sind Unfälle wie der in dem von Pepschmier verlinkten SZ-Artikel:

    Olching: Debatte über Vekehrssicherheit nach Unfall mit Elfjährigen
    Ob und wie der Übergang an der Ecke Feursstraße und Ferdinandstraße umgestaltet werden kann, ist offen
    www.sueddeutsche.de

    In Hannover gab es auch schon mehrere dieser Unfälle an Bushaltestellen. Der Artikel in Nonstopnews vom 3. Juni 2014 über einen der Schlimmsten in den letzten Jahren beginnt so:

    "Zwei Mädchen wurden am Dienstagnachmittag in einen schlimmen Unfall in Laatzen verwickelt. Die beiden Schwestern saßen in einem Linienbus, der an der zweispurigen Erich-Panitz-Straße hielt. ..."

    [Zeichen 267] wäre nur richtig, wenn von der anderen Seite für KFZ freigegeben ist. Sonst ist [Zeichen 260] das richtige.

    Genau das würde ich auch annehmen. Schau dir doch bitte noch mal das weiter oben von mir eingefügte Foto an:

    In der Kleefelder Straße, die an der Einfahrt in die Straße mit Zeichen 244[Zeichen 244] und mit Zeichen 260[Zeichen 260] ausgeschildert ist, stehen Autos am Fahrbahnrand. Und es gibt Grundstückszufahrten. Dort findet also Autoverkehr statt.

    Das heißt, an einer anderen Stelle muss es eine ordnungsgemäße Möglichkeit für Autos geben, in die Kleefelder Straße hinein zu fahren.

    Wir sind uns beide einig, eigentlich ist das Zeichen 267, Verbot der Einfahrt [Zeichen 267] angesagt.

    Und mkossmann hat auch Recht:

    Wenn da nicht auch [Zeichen 244] ohne zusätzliche Freigabe für KFZ wäre. Das ersetzt doch beide Varianten.

    Das eigentliche Problem besteht demnach darin, dass das Zeichen 244.1, Beginn einer Fahrradstraße [Zeichen 244] fast immer in der Variante mit diesem Zusatzschild versehen ist:

    Wenn das Zusatzschild dann mal fehlt, dann ist es anscheinend notwendig in Form einer im Grunde genommenen unnötigen Zusatzbeschilderung darauf aufmerksam zu machen, dass das Zeichen 244 [Zeichen 244]bedeutet, in eine Fahrradstraße dürfen keine Autos hineinfahren.

    Mein Stickeralbum ist seit einigen Tagen auch mit dem Triple komplettiert.
    Der Booster hatte es aber in sich. Ich hab mich zuletzt mit Schweinegrippe so schlecht gefühlt wie nach Moderna.
    War aber innerhalb von 24 Stunden wieder vorbei.

    Vorsichtshalber kannst du die bei dir beobachteten Nebenwirkungen beim damit beauftragten Paul-Ehrlich-Institut melden:

    Paul-Ehrlich-Institut - Meldeformulare / Online Meldung

    Ich finde das schon ziemlich heftig, was du beschreibst und bin froh, dass es sich bei mir um ein leichtes Ziehen am Arm handelte, das nach zwei Tagen wieder ganz weg war.

    Du hast oben geschrieben, dass in Deutschland noch nie die belohnt wurden, die sich ohnehin so verhalten.

    Bei der Mütterrente ist aber genau das passiert: deren Situation wurde rückwirkend auch für die verbessert, deren Kinder längst erwachsen sind.

    Im Prinzip hast du recht, aber das mit der "Mütterente" hat einen sehr speziellen Beigeschmack:

    Die Mütterente gibt es noch nicht all zu lange und sie hat etwas damit zu tun, dass seit der deutsch-deutschen Wiedervereinigung das Familienmodell Frau bleibt zu hause und kümmert sich um die Kinder, nicht mehr als so selbstverständlich zu erbringende altruistische Lebensleistung betrachtet wird, wie das in der reaktionären Familienpolitik der BRD jahrzehntelang der Fall gewesen ist. Und wie es leider heute noch vielfach der Fall ist. (Stichworte: fehlende Kindertagesstätten-Ganztagsplätze, fehlende Ganztagsschulen, fehlende Ferienbetreuung)

    So gesehen ist die "Mütterrente" eine absolute Billiglösung. Denn den Eltern, die gezwungen waren, ihren Beruf ganz oder teilweise aufzugeben, um die Kindererziehung mehr oder weniger alleine zu wuppen, weil ohne staatliche Angebote (Kinderkrippen, Ganztagskindergarten, Ganztagsschule), denen fehlen oft mehrere Jahre Renteneinzahlung. Da ist die Mütterente eigentlich keine soziale Leistung, sondern eine geringfügige Ausgleichszahlung dafür, dass die betroffenen Eltern beruflich oft so viel kürzer treten mussten, dass sich das negativ auf die Rente ausgewirkt hat.

    In dem ursprünglich von Pepschmier verlinkten Artikel aus der SZ

    Olching: Debatte über Vekehrssicherheit nach Unfall mit Elfjährigen
    Ob und wie der Übergang an der Ecke Feursstraße und Ferdinandstraße umgestaltet werden kann, ist offen
    www.sueddeutsche.de

    wird überhaupt nicht thematisiert, dass es da eine entscheidende Regelung gibt, die die Gesundheit und das (Über-)Leben der Fahrgäste schützen soll vor einer Schädigung durch Autos, die an dem haltenden Omnibus vorbeifahren.

    Dieses Bild zeigt, dass leider an vielen Bushaltestellen der Omnibus hält, ohne das Warnblinklicht einzuschalten. Das bedeutet für den nachfolgenden KFZ-Verkehr, dass er vorsichtig an dem Omnibus vorbeifahren darf, wie es im Bild zu sehen ist. Dabei gilt 30 km/h noch als vorsichtig, vermutlich weil dabei der Fußgänger (wie hier auf dem Bild) noch einigermaßen reelle Überlebenschancen hat, wenn er unvorsichtigerweise vor das Auto läuft. Im Prinzip muss der Autofahrer natürlich für den Fußgänger bremsen. In dem Fall dürfte es jedoch bei Tempo 30 nur eine geringe Aussicht geben, dass das Fahrzeug noch rechtzeitig stoppt.

    Dieses Foto zeigt den Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht: (Wurde von mir eingezeichnet.)

    In dem Fall gilt, dass der nachfolgende KFZ-Verkehr nur mit Schrittgeschwindigkeit an dem haltenden Bus vorbeifahren darf. Und der Fahrer muss jederzeit bremsbereit sein und Fußgänger, die plötzlich auftauchen vorbeigehen lassen.

    Und das gilt auch für den Gegenverkehr!

    Wer wirklich eine Verkehrswende will, der kann gar nicht anders als die geltende StVO so zu verändern, dass grundsätzlich Linienbusse und Schulbusse nicht überholt werden dürfen und an Bussen, die an Haltestellen halten, grundsätzlich nicht vorbei gefahren werden darf.

    Denn diese ganze "Firlefanz" wie

    "mit Warnblink" gegenüber "ohne Warnblink",

    "vorsichtig" gegenüber "Schrittgeschwindigkeit"

    und "bremsbereit" gegenüber "Fußgänger hat Vorrang",

    das überfordert die Verkehrsteilnehmer*innen und ausbaden müssen es die Fahrgäste des ÖPNV, die bei der geltenden Rechtssprechung viel zu leicht und viel zu oft totgefahren werden.

    Was die Kommunen jetzt schon machen können, das ist an möglichst vielen oder an allen Bushaltestellen das Halten mit eingeschaltetem Warnblinklicht anordnen. Im Falle einer Pauschallösung, also Warnblinklicht an allen Bushaltestellen, ist jedoch umgehend damit zu rechnen, dass Autofahrer mit ihren Lobbyvereinen im Rücken versuchen werden diese pauschale Regelung wegzuklagen. Diese ganze "Kinderkacke" könnte man sich sparen, wenn der Gesetzgeber im Sinne einer Verkehrswende generell anordnet: Linienbusse und Schulbusse und ihre Fahrgäste genießen Vorrang vor dem Individualverkehr.

    Vielen Dank für den Hinweis, mkossmann.

    In meiner Fotosammlung habe ich das Foto entdeckt, das ich nach meiner Erinnerung an der selben Stelle wie das Zeitungsfoto, aber vermutlich zu einem früheren Zeitpunkt aufgenommen habe:

    Auf der streetview-Aufnahme von 2008 sieht man dagegen an derselben Stelle noch nichts von der Fahrradstraßenausschilderung. Damals war die Kleefelder Straße Teil einer Tempo-30-Zone.

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    Erst später als 2008 wurde die Kleefelderstraße Fahrradstraße.

    Nach meiner Erinnerung habe ich das Foto zu einem Zeitpunkt aufgenommen, als bereits das Gericht entschieden hatte, dass in der Fahrradstraße Kleefelder Straße etwas getan werden müsse, um die Fahrradstraße vor Auto-Durchgangsverkehr zu schützen. Da hatte dann die Verkehrsverwaltung per Baustellenbeschilderung erst mal dafür gesorgt, das von der Plathnerstraße aus kein KFZ-Verkehr mehr in die Kleefelderstraße reinfährt.

    Allerdings frage ich mich gerade, ob denn Zeichen Zeichen 260, Verbot für Kraft­fahrzeuge [Zeichen 260], das richtige Schild an dieser Stelle ist, oder ob da nicht vielmehr ein Zeichen 267 [Zeichen 267]+ [Zusatzzeichen 1022-10] , Verbot der Einfahrt+ Fahrräder frei, da hingehört?

    Da es eine Fahrradstraße ist und das Zeichen 244, Beginn einer Fahrradstraße [Zeichen 244], eigentlich ausreichend deutlich macht, dass hier keine KFZ reinfahren dürfen, sollte das Schild Fahrradstraße eigentlich ausreichen um die Einfahrt von KFZ zu unterbinden.

    Außerdem würde eine Kombination von [Zeichen 244] + [Zeichen 267] + [Zusatzzeichen 1022-10] auch sehr merkwürdig wirken.

    Andererseits dürften viele Autofahrer durch die Autos in der Kleefelderstraße verwirrt sein, die an einer anderen Stelle dort hinein fahren, an der es erlaubt ist. Da nehmen manche Autofahrer nicht wahr, dass der häufig verwendete Zusatz zur Fahrradstraße, nämlich [Zusatzzeichen 1020-30] oder gar KFZ-Verkehr frei, hier bewusst nicht verwendet wurde. Diese Autofahrer nehmen dann an, dass man dort doch mit dem Auto reinfahren darf, wie es ja auch bei sehr vielen anderen Fahrradstraßen der Fall ist. Und sie sehen ja die Autos in der Kleefelder Straße stehen.

    Das ist in Hannover eine sehr verbreitete Ausschilderung bei Fahrradstraßen (KFZ-Freigabe):

    Möglicherweise so verbreitet, dass die Verkehrsverwaltung in den Fällen, in denen es keine KFZ-Freigabe geben soll, es für notwendig erachtet mit [Zeichen 260] extra darauf hinzuweisen.

    Stadt akzeptiert Urteil zu Fahrradstraßen – jetzt fallen erste Parkplätze weg
    Fahrradstraßen müssen Vorteile für Radfahrer bietet: Gegen dieses Urteil legt die hannoversche Stadtverwaltung keine Berufung ein, sondern streicht die…
    www.haz.de

    "Stadt akzeptiert Urteil zu Fahrradstraßen – jetzt fallen erste Parkplätze weg

    Fahrradstraßen müssen Vorteile für Radfahrer bieten: Gegen dieses Urteil legt die hannoversche Stadtverwaltung keine Berufung ein, sondern streicht die Parkplätze auf der Kleefelder Straße. Bis zum Sommer will sie zudem alle etwa 20 weiteren Fahrradstraßen überprüfen. Die Grünen jubeln, die FDP spricht von Diktatur."

    Was in dem Artikel nicht berichtet wird: In der Kleefelder Straße gibt es auf der Häuserseite, auf der Seite, auf der auch Autos parken, einen ca. 1,20 m breiten, hell gepflasterten Streifen, der sich farblich deutlich absetzt von der Fahrbahn und mit einem Betonsteinstreifen auch optisch abgetrennt ist. Die noch vorhandenen "Parkmarkierungen" sind so angelegt, dass die Autos genau auf diesem Streifen parken, obwohl es sich dabei offensichtlich um eine dem Fußverkehr gewidmete Fläche handelt.