Beiträge von Ullie

    In München ist am letzten Mittwoch eine Radfahrerin (67) von hinten gerammt worden, als sie auf der Fahrbahn der Schrenkstraße an der Einmündung Landsberger Straße (300 Meter von meinem Arbeitsplatz entfernt) als zweites Fahrzeug hinter einem KFZ vor einer roten Ampel gewartet hat. Ein nachfolgender Klein-LKW ist nicht rechtzeitig zum stehen gekommen. Warum, weiß wohl nur der Fahrer selbst. Die Radfahrerin soll vom Vorderreifen des Klein-LKW überrollt worden und an einem Herzstillstand gestorben sein. Auch das erste an der Ampel wartende Fahrzeug wurde bei dem Vorfall beschädigt.

    Wenn ich auf der Fahrbahn in einer Fahrspur vor einer Ampel zum Stehen komme, dann versuche ich möglichst mittig hinter dem davor stehenden Fahrzeug zu halten und mindestens vier bis fünf Meter Abstand zu wahren. Ich hoffe mir so eine kleine Sicherheitszone zu bewahren, um ggf. nicht zwischen zwei Fahrzeugen eingequetscht zu werden. Obwohl in dem Unfallbericht über den Unfall in München der Unfall so dargestellt wird, dass die Fahrradfahrerin vom auffahrenden Fahrzeug überrollt wurde, sieht das Foto eher nach eingequetscht aus. Wie steht man denn am besten auf der Fahrspur? Zwischen die Fahrspuren fahre ich nicht, weil ich dann befürchte, bei Spurwechseln übersehen zu werden.

    In der HAZ-Printausgabe vom Freitag stand:

    "Immer wieder kommt es zu schweren, wenn nicht gar tödlichen Unfällen zwischen Lastwagen und Radfahrerinnen und -fahrern. Dass die Lastwagen dabei die Radfahrenden mitschleifen, ist ebenfalls keine Seltenheit."

    Auch wenn in dem NDR-Beitrag kein großer LKW zu sehen ist, habe ich beim Lesen des Artikels an einen großen LKW denken müssen und nicht an einen Sprinter oder einen ähnlichen Transporter.

    Vielleicht wird der LKW nicht gezeigt, weil er mit einer auffälligen Werbung bedruckt ist, die Rückschlüsse auf den Betrieb ermöglicht, für den der LKW fährt? Oder vielleicht auch missverständliche Hinweise gibt, die zu falschen Annahmen führen?

    Kannst du bitte einen Link zu dem Bericht mit den Bildern posten?

    In dem Text vom Presseportal der Polizei ist eindeutig von einem "LKW" die Rede:

    "Ein Lkw-Fahrer hat am Donnerstag, 26.01.2023, beim Abbiegen an der Kreuzung Hans-Böckler-Allee/ Ecke Seligmannallee eine Radfahrerin angefahren und mehrere hundert Meter mitgeschleift. Die Frau verstarb am Anhalteort vom Lkw."

    Möglicherweise ist die Definition für LKW nicht so eindeutig?

    "Radfahrerin (59) verstirbt nach Unfall mit einem Lkw"

    POL-H: Hannover-Bult: Radfahrerin (59) verstirbt nach Unfall mit einem Lkw
    Hannover (ots) - Ein Lkw-Fahrer hat am Donnerstag, 26.01.2023, beim Abbiegen an der Kreuzung Hans-Böckler-Allee/ Ecke Seligmannallee eine Radfahrerin…
    www.presseportal.de

    Der Unfall ereignete sich entsprechend dem verlinkten Bericht an dieser Ecke:

    Dem Unfallbericht zufolge ist der LKW entsprechend der Fahrtrichtung der fotografierten Autos gefahren. Der LKW ist allerdings nach rechts in die Seligmannallee abgebogen.

    An der Hans-Böckler-Allee wird der Radverkehr auf einem benutzungspflichtigen Hochbordradweg entlanggeführt. Die Fahrbahn stadtauswärts und stadteinwärts ist jeweils zweispurig und durch die Stadtbahntrasse voneinander getrennt.

    Das ist der Link zu Googlestreetview zu der Stelle:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.de

    Dieses Bild ist vorgestern aus dem Seitenfenster der Stadtbahn heraus aufgenommen. Die Furt selbst ist nicht rot markiert. Ob das dazu beigetragen hätte, den schrecklichen Unfall zu verhindern, kann man vermutlich nicht so einfach beantworten. Aber diese Frage wird sicher eine Rolle spielen, wenn es darum geht, über Maßnahmen zu beratschlagen, diese Kreuzung für den Fahrradverkehr sicherer zu gestalten.

    In das folgende Bild habe ich die Rotmarkierung eingezeichnet:

    Mir ist es wichtig, hier begrifflich sauber zu arbeiten, weil erfahrungsgemäß die rechtlichen Begriffe gern mit Alltagssprache vermischt werden und zur Verwirrung beitragen.

    Als Beispiel dafür seien genannt: Pedelec, E-Bike, Elektrofahrrad, Leichtmofa, S-Pedelec etc. pp.

    Wie man an dieser Diskussion hier wieder einmal erkennt, ist die Frage nach der legitimen (nicht "legalen") Maximalgeschwindigkeit von Fahrzeugen , abgesehen von den physikalischen Tatsachen, naturgemäß höchst subjektiv und gebunden an die eigene körperliche Konstitution, Vorerfahrungen mit verschiedenen Fahrzeugklassen u. a. m.

    Natürlich gibt es subjektive Faktoren, wann jemand welche Geschwindigkeit auf dem Fahrrad als schnell oder langsam empfindet.

    Aber das darf nicht zu einer "scheißegal"-Haltung führen in Bezug auf die Frage körperliche Fitness.

    Dazu kommt die technische Entwicklung und die Vorstellungskraft in Bezug auf technische Fragen.

    Ich hatte kürzlich bei einem Besuch in einer Stadler-Filiale ein preiswertes Fahrrad mit einer SRAM-Zweigang-Automatikschaltung gesehen. Leider hatte ich keine Zeit für eine Probefahrt, aber das will ich unbedingt nachholen. Hier ein Erfahrungsbericht von Stefan Rohn auf Fahrradzukunft.de:

    Erfahrungen mit der Zweigangnabe »Automatix« von SRAM | Fahrradzukunft

    Viele langjährige und erfahrene Fahrradfahrer*innen machen sich darüber lustig, wenn weniger erfahrene Fahrradfahrer*innen oder technisch wenig interessierte Menschen scheinbar "ganz klare und einfache" technische Zusammenhänge nur oberflächlich oder gar nicht beachten. Zum Beispiel schalten viele Fahrradfahrer*innen nicht in einen kleinen Gang zurück, wenn sie vor einer Ampel o. ä. zu stehen kommen. Obwohl es sehr hilfreich und kraftsparend ist, nach dem Stopp in einem kleinen Gang anzufahren.

    Dem Erfahrungsbericht von Stefan Rohn zufolge schaltet die SRAM-Zweigang-Automatikschaltung immer automatisch in den ersten Gang, wenn das Rad zum Stehen kommt. Viele erfahrene Fahrradfahrer*innen halten vermutlich nicht viel von so einer "Billigschaltung mit nur 2 Gängen". Und sind außerdem nicht nur technisch, sondern darüber hinaus auch körperlich in der Lage eine Schaltung mit deutlich mehr Gängen optimal einzusetzen.

    Ich vermute , dass eine solche Zweigangautomatik für wirklich fast alle Menschen eine brauchbare Sache ist- und halte das für gut und wichtig, weil das Fahrradfahren möglichst allen Menschen, möglichst niedrigschwellig zugänglich gemacht werden muss. Dazu gehören aber auch eine entsprechend angenehme und verständliche Fahrradverkehrsinfrastruktur. Hingegen darf es Helmpflicht, Führerscheinpflicht oder Versicherungspflicht nicht geben.

    Das Fahrrad wird dann ein wirklich sehr weit verbreitetes Alltagsverkehrsmittel, wenn die mit dem Fahrrad gefahrenen Geschwindigkeiten niedrig bleiben. Und das ist eine objektive Feststellung. Deshalb halte ich auch 20 km/h als geeignete Grenze für die Tretunterstützung bei Pedelecs. Und halte gar nichts davon, S-Pedelecs auf Radwegen zuzulassen, wie es der VCD vorschlägt.

    Noch ein historischer Film mit unglaublichen Fahrraderfindungen:

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    "LES ANNEES DU VELO UNIVERSEL ET INVENTIF"

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    Übersetzt heißt der französische Film etwa:

    DIE JAHRE DES UNIVERSAL EINSETZBAREN UND INNOVATIVEN FAHRRADES

    Es wird unter anderem ein Rennen mit Transportfahrrädern gezeigt, aber auch zahlreiche Formen von Velozipeden, auch solche mit Elektromotor-Unterstützung. Warum nur scheint es in Friedenszeiten nur so schwer und vereinzelt möglich zu sein, was durch die im 2. Weltkrieg ausgelöste Not an Fahrrad-Erfindungen hervorgebracht hat?

    Besonders in rechten Kreisen wird der Baerbock-Versprecher "Wir sind im Krieg" abgefeiert.

    Die Rechten versuchen, sich mit fremden Federn als Friedenstauben zu schmücken.

    Und wollen so darüber hinwegtäuschen, dass Chauvinismus und Fremdenhass zu Krieg führt.

    So weist das ZDF darauf hin:

    "Dass eine Kriegserklärung kaum mal ebenso in einem Nebensatz der Außenministerin fallen würde, wird dabei geflissentlich übersehen. Ebenso wie manch andere Tatsache: dass westliche Staaten der Ukraine in ihrem Recht auf Selbstverteidigung mit Waffenlieferungen beispringen, nicht aber mit eigenen Truppen."

    ZDF vom 26.1.23

    Versprecher: Hat Baerbock Russland den Krieg erklärt?
    Kriegserklärung von Annalena Baerbock gegen Russland? Was das mit der Realität zu tun hat.
    www.zdf.de

    Leider ist die nächste Stufe der Forcierung von Waffenlieferung bereits im Gespräch, der Verkauf von Kampfjets. Dabei läuft die vom ZDF benutzte Formel, dass Waffenlieferungen noch keinen Kriegseintritt bedeuten, Gefahr, in die Richtung umgedreht zu werden, dass unterschiedslos alle möglichen Waffen gefahrlos in die Ukraine geliefert werden dürften.

    Klingt wie: an vs. mit Corona gestorben.

    Und dieser Hinweis wiederum erinnert mich an die Rede des französischen Präsidenten Macron, mit der er die Franzosen auf die Maßnahmen zur Eindämmung von Corona versuchte einzustimmen: "Insgesamt sechs Mal kam er vor, dieser Satz "Wir sind im Krieg"." aus:

    "Ausgehsperre in Frankreich

    "Wir sind im Krieg"

    In seiner Rede an die Nation verkündete Emmanuel Macron eine Ausgehsperre ..."

    Spiegel vom 16.3.2020

    Coronavirus in Frankreich: "Wir sind im Krieg"
    In seiner Rede an die Nation verkündete Emmanuel Macron eine Ausgehsperre und ein Notprogramm für die Wirtschaft. Frankreichs Präsident im Krisenmodus - ohne…
    www.spiegel.de

    Damals hatte ich bereits davor gewarnt, mit solchen Begriffen hausieren zu gehen. Und da war der Anlass noch vergleichsweise harmlos.

    Ullie
    17. April 2021 um 00:15

    "Die Außenministerin sorgt mit Äußerungen zum Ukraine-Krieg für Aufsehen.

    Die Außenministerin erklärte in Straßburg, dass der Westen sich im Krieg mit Russland befinde. Das Ministerium rudert später zurück.

    Außenministerin Annalena Baerbock forderte am Montag beim Europarat in Straßburg mit folgenden Worten den Zusammenhalt der westlichen Verbündeten ein: "Wir kämpfen einen Krieg gegen Russland und nicht gegeneinander."

    Auf Anfrage der "Bild"-Zeitung rückte das Auswärtige Amt die Aussage zurecht. "Die Ukraine dabei zu unterstützen, ihr in der UN-Charta verbrieftes individuelles Selbstverteidigungsrecht gegen den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auszuüben, macht Deutschland nicht zu einer Konfliktpartei", erklärte das Ministerium."

    Krieg gegen Russland? Irritation um Baerbock-Äußerungen zum Ukraine-Krieg
    Die Außenministerin erklärte in Straßburg, dass der Westen sich im Krieg mit Russland befinde.
    www.t-online.de

    Hoffentlich war das tatsächlich nur ein Versprecher, was bereits schlimm genug ist.

    Oder §50 auf ganz Deutschland ausgedehnt werden.

    § 50 StVO 2013 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

    "Auf der Insel Helgoland sind der Verkehr mit Kraftfahrzeugen und das Radfahren verboten." Finde ich gut, das mit den KFZ, dass das auf ganz Deutschland ausgedehnt wird! Allerdings gibt es auf Helgoland keine Straßenbahnen und Eisenbahnen. Die sollten weiter erlaubt bleiben. Ebenso wie einige unabdingbare Fahrzeuge für die Feuerwehr und vergleichbare Einsätze. Fahrradfahren sollte weiter erlaubt bleiben. Genug breite Fahrradwege gibt es dann ja, wenn die KFZ weg sind!

    Der erste Satz ist sachlich falsch. Die Grenze beträgt 25 km/h bei einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt.

    Für die zweite These interessiert mich eine Quelle und die Präzisierung von "längere Strecke".

    "200 Watt beträgt die durchschnittliche Trittleistung beim flotten Radfahren eines Durchschnittsradlers."

    Quelle: https://www.wienenergie.at/blog/der-mensch-in-watt/

    Ein "Durchschnittsradler" oder Durchschnitt-Fahrradfahrer ist vermutlich von der Wattleistung höher anzusetzen als ein Durchschnittsmensch. Aber du hast ja eine Nenndauerleistung angegeben, die bereits über der des Durchschnitt-Fahrradfahrers liegt.

    Der erste Satz ist sachlich falsch. Die Grenze beträgt 25 km/h bei einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt.

    Meintest du diesen Satz?

    Ab einer Geschwindigkeit von mehr als 20 km/h ist ein Pedelec mehr als nur ein Fahrrad mit Tretunterstützung.

    Warum ist der Satz sachlich falsch?

    Es ist richtig, dass es eine rechtliche Regelung gibt, die eine Tretunterstützung bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h zulässt. Ich halte das für sehr problematisch, denn 25 km/h ist nicht die Geschwindigkeit, die die Mehrheit der Menschen üblicherweise mit dem Fahrrad zu fahren imstande ist. Die meisten Menschen dürften kein Problem damit haben, eine Geschwindigkeit bis zu 25 km/h mit dem Fahrrad zu fahren. Aus eigener Kraft heraus werden die meisten Menschen diese Geschwindigkeit nur über eine kurze Distanz von ein paar hindert Metern durchhalten. Es sei den es kommt Rückenwind dazu, oder ein Gefälle oder eben eingebauter elektrischer "Rückenwind" (Pedelec).

    Mit "die meisten Menschen" meine ich alle Menschen, die häufiger oder gelegentlich Fahrrad fahren, auch diejenigen, die nur sehr selten oder fast gar kein Fahrrad fahren. Und auch diejenigen, die im Prinzip dazu bereit sind Fahrrad zu fahren, aber es aus verschiedenen Gründen bisher noch nicht getan haben oder fast noch gar nicht getan haben.

    Diejenigen Menschen, die auch über eine längere Strecke problemlos 25 km/h zu fahren imstande sind, gehören in der Regel zu den Fahrradfahrer*innen, die häufig Fahrrad fahren und dazu körperlich ausreichend fit sind.

    Ein Pedelec sollte aber nicht das Fahrradfahren als Mobilitätssystem für die ganze Bevölkerung in der Form beschleunigen, dass viele das Gefühl haben, beim Fahrradfahrern mit einem normalen Fahrrad von den Schnellfahrern abgehängt zu werden.

    Deshalb ist es zwar formal richtig, dass der Gesetzgeber 25 km/h als Maximaltempo für die Tretunterstützung zugelassen hat. Aber trotzdem habe ich einen guten Grund genannt, dass das zu schnell ist. Der Gesetzgeber hätte auch 20 km/h oder 30 km/h als Maximaltempo für die Tretunterstützung festlegen können. Da gibt es kein sachlich "richtig" oder "falsch". Allenfalls ein verordnungstechnisch richtig oder falsch.

    Gilt sinngemäß auch für die bauartbedingten Tempogrenzen von Kleinkrafträdern. Ein S-Pedelec ist ja rechtlich betrachtet den Kleinkrafträdern gleichgestellt.

    Und die Simsons und die Schwalben dürfen nur deshalb schneller fahren, weil es in der ehemaligen DDR mal anders geregelt war mit den bauartbedingten Tempogrenzen.

    Aus eigener Erfahrung kann ich dir berichten, dass ich mit einem Pedelec Fahrradtouren an der Küste gemacht habe, die ich nie und nimmer ohne die elektrische Tretunterstützung in derselben Zeit geschafft hätte. Vielleicht auf der einen Hälfte der Wegstrecke, nämlich die mit dem natürlichen Rückenwind. Aber das wär's dann auch gewesen. Und ich fahre deutlich häufiger Fahrrad, als die meisten Menschen. Und habe keine gravierenden gesundheitlichen Einschränkungen.

    Na, ja, der Weg vom Fahrbahnrand in den Graben ist in der Regel weit (genug).

    Es gibt schon einige Straßen, besonders im ländlichen Raum, wo der Graben sehr dicht am Radweg ist.

    An dieser Stelle im Landkreis Schaumburg hat man dann gute Chancen im Graben auf einen Omnibusfahrgast zu treffen, der beim Warten auf den Bus im Graben gelandet ist.

    Ist ein gesellschaftliches Problem denn nicht auch oft gleichzeitig das Problem eines jeden Betroffenen, welcher daraus Nachteile erfährt? Und kann dieses gesellschaftliche Problem der oftmals mangelnden Akzeptanz von Kraftfahrern gegenüber des Radverkehrs nicht vielleicht auch damit begegnet werden, indem Radfahrer viel öfter viel selbstverständlicher Präsenz zeigen? Indem Radfahrer nämlich, bevor sie sich auf solch abenteuerliche Wege einlassen, sich überlegen, ob es nicht doch besser ist - für sie selbst und auch für die gesamte Radfahrgemeinde - sich ganz legal auf die Fahrbahn einzuordnen?

    Da stimme ich dir zu. Aber es ist halt ein langer und schwieriger Prozess dahin zu kommen, dass es Sinn macht als Fahrradfahrer*in mittig die Fahrbahn zu benutzen und dort nicht am äußersten rechten Rand zu fahren.

    Ein nach meiner Beobachtung funktionierendes Argument ist, wenn man drauf hinweist, dass beim Fahren am äußerst rechten Fahrbahnrand die Gefahr groß ist, in den Graben zu lenken oder den Bordstein zu touchieren. Was leicht passieren kann, weil man beim äußerst weit rechts fahren keine Ausweich-Chance mehr hat, wenn z. B. der Überholverkehr sehr dicht vorbeifährt.

    Dann noch hinterherschieben, dass die Dooring-Gefahr sehr groß ist, wenn man weit rechts fährt und am Fahrbahnrand Autos parken. Und dass man es sich am besten gleich angewöhnt, möglichst mittig in der Fahrbahn zu fahren, damit man keinen Dooring-Unfall erleidet. Denn es parken ja fast überall Autos am Fahrbahnrand. (Und auf Landstraßen droht der Sturz in den Abflussgraben.)

    Wer sagt eigentlich, dass das [Zeichen 254] nicht sogar für den gesamten Straßenquerschnitt gelten soll und nicht nur für den Gehweg? Die roten Teppiche wären dann in die völlig falsche Richtung ausgerollt.

    Habe gerade mal bei Streetview nachgeschaut. Da sind noch alte Bilder drin.

    Damals stand da, wo heute das [Zeichen 254] steht noch die Kombi [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10] .

    Beschilderung-Situation (ohne aktuelle Markierung) heute:

    Beschilderung und Markierung-Situation heute:

    Und so sah es dort noch 2008 aus: (Link zu streetview)

    Google Maps
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    www.google.com

    Leider kann ich mich nicht erinnern, ob die alte Kombi zunächst nur um das Zusatzschild [Zusatzzeichen 1022-10] reduziert wurde, oder ob sofort anstatt der alten Kombi das [Zeichen 254] aufgehängt wurde.

    Es sieht so aus, dass die Verkehrsverwaltung das Schild [Zeichen 254] als den "härtesten Abwehrschild" gegen die unerlaubte Fußwegbenutzung von Radfahrern betrachtet.

    Wer sagt eigentlich, dass das [Zeichen 254] nicht sogar für den gesamten Straßenquerschnitt gelten soll und nicht nur für den Gehweg? Die roten Teppiche wären dann in die völlig falsche Richtung ausgerollt.

    Ein [Zeichen 239] wäre meines Erachtens passender!

    Vermutlich traut die Verkehrsverwaltung Radfahrern nicht zu, das zu verstehen.

    Ansonsten sieht das im Fahrzeugverkehr auch schon mal anders aus.

    In der BRD zeigt dieses Schild an, dass man nicht rechts abbiegen darf:

    https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/a/ac/Bild_27a_-_Vorgeschriebene_Fahrtrichtung_-_Links_oder_geradeaus%2C_StVO_1956.svg

    In der DDR sah das bis 1978 so aus:

    https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/8/8a/Bild_28_-_Rechtsabbiegen_verboten%2C_TGL_10629%2C_Blatt_3%2C_S._18.svg

    Zum Glück scheinen nur wenige Fahrradfahrer*innen im Winter ungeräumte Angebotsradwege zu benutzen. Hier sind die Spuren auf einem Angebotsradweg am Döhrbruch in Hannover-Kirchrode zu sehen:

    radverkehrsforum.de/attachment/18415/

    Vernünftigerweise benutzen Fahrradfahrer*innen besonders bei einem solchen Wetter die Fahrbahn.

    Die darf bei solch schlecht geräumten Fahrradwegen auch dann benutzt werden, wenn ein benutzungspflichtiger Fahrradweg ausgeschildert ist.

    Kurz nach dem ersten Foto habe ich dieses zweite ausgenommen: