Beiträge von Ullie

    Das habe ich auch nicht behauptet :)

    Alleine schon die Ausschüttung nach Köpfen ist eine Umverteilung von oben nach unten (vgl. hier).

    Das könnte man noch verstärken, indem man die Ausschüttung um den persönlichen Grenzsteuersatz reduziert.

    Dann ist die CO2-Bepreisung in Summe aber nicht mehr neutral für die Bürger, sondern der Staat schneidet sich ein dickes Scheibchen ab: beim durchschnittlichen Einkommen in Deutschland von gut 40k€ immerhin 35%.

    In dem verlinkten Text heißt es:
    "Oxfam fordert deshalb, die Klima- und die Ungleichheitskrise gemeinsam zu lösen und schlägt Steuern für klimaschädliche SUV sowie häufiges Fliegen vor. Die reichsten zehn Prozent der Weltbevölkerung müssten ihre durchschnittlichen Pro-Kopf-Emissionen bis 2030 auf ein Zehntel des bisherigen Wertes senken, um die Erderwärmung unter 1,5 Grad zu halten."

    Meines Erachtens werden damit die bestehenden Ungerechtigkeits-Gräben nur noch vertieft.

    Wer es ich leisten kann, der fliegt unverändert weiter sehr viel und fahrt weiter fette SUV's.

    Es müssen neue Obergrenzen festgelegt werden. Maximal ein Hin- und Rückflug pro Person, pro Jahr nicht übertragbar! Firmen, die ihre Mitarbeiter öfter fliegen lassen wollen, müssen dafür richtig tief in die Tasche greifen. Dann würden nicht Privatpersonen mit Steuern belastet sondern Betriebe.

    Keine private KFZ-Nutzung mehr. Betriebliche KFZ-Nutzung nur kontingentiert, branchenabhängig.

    Es ist doch so, dass viele Menschen bereits heute ausschließlich nur mit dem Rad, dem ÖPNV und zu Fuß mobil sind. Das sind doch die eigentlichen Trendsetter für ein nachhaltiges und zukunftsfähiges Wirtschafts- und Gesellschaftssystem.

    Ohne Steuern verstehe ich das System. Aber mit Steuern? Angenommen alle verbrauchen dasselbe und zahlen deshalb gleichviel. Dann wäre die Differenz nach der Rückerstattung für alle null. Mit Steuern wäre die Differenz aber nur für diejenigen null, die gar keine Steuern zahlen. Alle anderen zahlen plötzlich nochmal was. Das ist doch nicht Sinn der Sache?

    Mir erscheint schon das einfache System, Rückerstattung, wenn CO2-Kontingent nicht aufgebraucht als viel zu kompliziert und nicht zielführend.

    Zu kompliziert deshalb, weil viele Menschen ohnehin schon massiv Probleme damit haben zu rechnen. Das ist eine der Ursachen, warum es zu Privatinsolvenzen kommt. Oft sind Personen betroffen, die ohnehin schon in mehrfacher Hinsicht benachteiligt sind und nicht zuletzt deshalb ein niedriges Einkommen haben. Wenn jetzt auch noch ein CO2-Abrechnungskontingent zusätzlich zu bewältigen wäre, dann sind viele damit schlicht überfordert. Und das würde sofort beim politischen Gegner diejenigen auf den Plan rufen, die die echten und scheinbaren Ungerechtigkeiten in den Vordergrund rücken. Polemik ohne Ende wäre das Ergebnis. Und noch mehr Menschen als ohnehin schon würden rechten Rattenfängern auf den Leim gehen.

    Auch Mapillary aus 2018 zeigt die taktilen Streifen noch nicht. Stattdessen gab es eine Zweirichtungs-Benutzungspflicht enlang des Allerweges. Da würde ich vermuten, das das Hochbord wegen des vorrangigen Radweges durchgängig geführt wurde.

    Dieses Foto zeigt eine Stelle, an der eine Fahrradstraße (Hannover, Noltestraße) auf eine Hauptverkehrsstraße mündet.

    (Das ist eigentlich ein Unding, denn die Hauptverkehrsstraße (Kötnerholzweg zwischen Limmerstraße und Fössestraße) sollte ja eigentlich die Fahrradstraße sein. Aber bis zur Verwirklichung dieser Vision dauert es vielleicht noch ein paar Jahre. ;) )

    Der Fußweg entlang der Straße Kötnerholzweg ist an der gezeigten Stelle angehoben.

    Hat die Frau mit dem Rollator Vorrang vor dem Fahrradfahrer? Oder ist die Fußgängerin wartepflichtig?

    Im gezeigten Fall ist damit zu rechnen ist, dass die Person mit dem Rollator vielleicht auch Einschränkungen beim Hören und Sehen hat. In jedem Fall wäre es m. E. hier richtig anzuhalten und zu warten, bis die Person den angehobenen Fußweg passiert hat.

    Aber auch jüngere Fußgänger*innen, die den Eindruck machen, dass sie voll und ganz das Verkehrsgeschehen im Blick haben, wären m. E. an dieser Stelle vorrangberechtigt wegen des angehobenen Fußwegs.

    Die Aufpflasterung gab es übrigens schon vorher, als die Noltestraße noch nicht Fahrradstraße war. Siehe googlemaps-Link: https://www.google.com/maps/place/Sel…315!4d9.7120194

    Durch die Änderung der Noltestraße in eine Fahrradstraße mit Autoverkehrsfreigabe hat sich an der Situation an dieser Stelle an der Einmündung in den Kötnerholzweg nichts geändert.

    bahn subventionieren hat dann wieder den Effekt, dass man fährt, obwohl das nicht "nötig" ist.

    Klingt dann zwar gut für die Statistik: "123 mehr Fahrgäste bei der Bahn!", ist aber nur ein "hey, günstig, dann fahr ich nach Hamburg zum Wochenendtrip".

    Also im Ende nichts anderes als der 20,- Flug nach Malle.

    Und machen wir uns bitte nichts vor: die Bahn fährt auf dem Papier mit Ökostrom. Aber auch nur dort.

    "Aus Sicht der Politikökonomin Maja Göpel reichen Anreize nicht aus, um die Trendwende im Klimaschutz zu schaffen. Sowohl beim CO2-Ausstoß als auch beim Fleischkonsum seien Verbote notwendig, sagte sie im Dlf. Es sei Aufgabe von Politik, Ökonomie und Naturwissenschaften, diese für die Praxis umzusetzen." Quelle: Dlf vom 17.9.2019 https://www.deutschlandfunk.de/debatte-um-kli…ticle_id=459034

    Es hat den Anschein, dass das Wort "Verbote" ein Tabuwort ist, das im Wahlkampf nicht benutzt werden darf. Und wer weiß vielleicht ist das richtig so. Vielleicht ist ein Wahlkampf tatsächlich nicht der richtige Zeitpunkt, um "Verbote" zu erläutern.

    Schließlich gibt es in der Regel ein ganz breites Instrumentarium an Maßnahmen, die dazu beitragen können, nachhaltige Technologie zu etablieren.

    "Dann gibt es Label, dann gibt es Richtwerte oder Grenzwerte für bestimmte Flotten, zum Beispiel beim Autoverkehr. Und wenn wir peu à peu merken, es reicht aber nicht, dann fange ich irgendwann an, zu sagen, jetzt brauche ich eine klare Grenze. Auch da wieder: Wir suchen eigentlich in dem Moment erst Verbote oder klare Grenzen, wenn wir wissen, wenn wir darüber hinausziehen, sind die Kosten so unverhältnismäßig viel höher, oder die Schäden so viel größer, dass wir uns das nicht leisten können und wollen."

    (ebenda)

    Aber wie kommen wir dahin, diese "klare Grenzen" zu setzen, die auch Verbote beinhalten? Sind das Überlegungen, die in Wahlkampfzeiten nicht laut ausgesprochen dürfen, von keiner Partei? Am wenigsten von einer Partei, die am ehesten bereit ist, entsprechend tätig zu werden?

    "Unsere Welt neu denken" heißt der Titel von dem Buch, das Maja Göpel geschrieben hat, und das ebenfalls auf der Deutschlandfunk-Internetseite vorgestellt wird: https://www.deutschlandfunk.de/maja-goepel-un…ticle_id=471897

    "Imageneering" heißt der Vorschlag von Kulturwissenschaftler Jörg Metelmann. Er fordert eine Gestaltungsreise, eine Performance, die einen kritischen Rückblick wagt, um herauszufinden, was gut war und beibehalten werden kann. Aber auch wovon wir uns verabschieden müssen, um auch in Zukunft weiterleben zu können.

    In einer neueren Sendung vom Schweizer Radio und Fernsehen vom 22.3. 2021 stellen beide, Maja Göpel und Jörg Metelmann ihre Überlegungen vor.

    Die Welt jetzt neu denken – Wird die Zukunft mehr als Konsum? | Sternstunde Philosophie | SRF Kultur

    vom 22.03.2021

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    Was mich an beiden stört: Wie ist es möglich, die gediegenen und klugen Worte in knallharten Politik-Wahlkampf umzusetzen? Dazu kann ich keine Hinweise finden bei den beiden.

    "Nur zu subventionieren...", aber, da stimme ich DMHH zu, "... hat dann wieder den Effekt, dass man fährt, obwohl das nicht "nötig" ist.

    Gibt es schon Studien, die die bessere Wirksamkeit belegen?

    Und wie würde das ablaufen? Kriegt man überhaupt bei der 2. Impfung Biontech oder ist man dann auf Astra festgelegt?

    Eine Bekannte (sehr früh mit AstraZeneca geimpft aufgr. Berufsgruppe) berichtete mir davon, dass sie bei der zweiten Impfung auswählen konnte zwischen AstraZeneca und Biontech-Impfstoff. Darüber hat sie sich dann ziemlich viel informiert und letztlich für AstraZeneca entschieden.

    Unter anderem spielte bei der Entscheidung eine Rolle, dass sie die Chance auf eine dritte Impfung sah, beziehungsweise die Notwendigkeit einer dritten Impfung befürchtete. Aber da gibt es wohl keinen Automatismus, deshalb hat sie die Zweitimpfung auch mit AstraZeneca machen lassen.

    Ich denke, es kommt jetzt in der Mitte der Gesellschaft an.

    Man soll ja nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen. Und ich will dich damit gewiss nicht verunken, der Satz hätte auch von mir sein können. So was rutscht dann mal raus. Aber es zeigt eben auch: Bewohner*innen von Altenwohnheimen und das dort arbeitende Pflegepersonal, die mit als erste geimpft wurden, müssen viel stärker in die Mitte der Gesellschaft rücken, so dass sie nicht länger als Randgruppen gelten.

    Welcher Abbiegeassistent ? Der Abbiegeassistent war hier gar nicht aktiv, weil der Busfahrer das Blinken unterlassen hat.

    Fahrbahnradler

    So war das auch gemeint. Die Funktion des Abbiegeassistenten vom Setzen des Blinkers abhängig zu machen ist ein schwerer Designfehler.

    Meines Erachtens sollte es möglich sein, einen Abbiegeassistenten herzustellen und zu konfigurieren, der deutlich mehr kann, als diejenigen, die ab 2022 für LKW und Busse vorgeschrieben sind:

    "Zu den neuen obligatorischen Sicherheitsmerkmalen gehören ...

    Für Lkw und Busse: besondere Vorgaben zur Verbesserung der direkten Sicht der Bus- und Lkw-Fahrer und zur Beseitigung toter Winkel sowie Einführung von Systemen, die schutzbedürftige Straßenverkehrsteilnehmer vor und neben dem Fahrzeug erkennen und vor allem beim Abbiegen davor warnen."

    aus Internetseite der Europäischen Kommission vom 26.3.2019 https://ec.europa.eu/germany/news/2…eassistenten_de

    Aus dem Zitat geht hervor, dass der Abbiegeassistent nicht mit einem Notbremsassistenten gekoppelt sein muss, so dass er auch dann funktioniert, wenn der Fahrer das akustische oder optische Signal nicht registriert oder bewusst ignoriert.

    So ein Notbremsassistent könnte allerdings auch seine Tücken haben, wenn zum Beispiel ein Linienomnibus mit hoher Geschwindigkeit (Tempo 50) gebremst wird, dann kann es zu ernsthaften Verletzungen kommen bei den stehenden Fahrgästen, die dann im Bus stürzen.

    Deshalb sollte ein Notbremsassistent auch gekoppelt sein mit dem Navigator und dem Intelligenten Geschwindigkeitsassistenten. Dann kann die Bordelektronik die Antriebskraft so reduzieren, dass rechtzeitig vor einem Abbiegevorgang die Geschwindigkeit reduziert wird.

    Und diese Gefahr wurde eben durch den Falschparker geschaffen.

    Wurde die Gefahr nicht zuerst dadurch geschaffen, dass man den Straßenraum nicht gleich ganz anders aufgeteilt hat? Und dem Autoverkehr insgesamt deutlich weniger Verkehrsfläche zur Verfügung stellt.

    Und warum hat man das Anliefern von Waren nicht besser organisiert? Zum Beispiel mit Lieferfahrzeug-Stellplätzen. Und Kontrollen, die wirksam davon abschrecken, den Radfahrstreifen zu blockieren.

    Und warum darf dort 50 km/h gefahren werden? In spanischen Städten, Yeti berichtete kürzlich davon, gilt Tempo 30.

    Jedenfalls ist es höchste Zeit, deutliche Veränderungen vorzunehmen, damit diese weißen Räder weniger werden:

    Frage an die Runde: angenommen, ein haltendes Fahrzeug stünde auf einer Fahrbahn in der rechten Spur und ihr kämt mit dem Auto in dieser Spur an die Stelle - kämt ihr dann auch darauf, dass es eine gute Idee wäre, ohne Blinken und Schulterblick einfach "hoppla, jetzt komm' ich" in die zweite Spur auszuscheren?

    Und ich dachte immer, Victim Blaming sei so'n Ding der Revolverblätter, die sich dann "genüsslich" drüber auslassen, wenn eine Fahrradfahrerin oder ein Fahrradfahrer von einem Auto angefahren wird und dabei keinen Helm getragen hat. :(

    Ich stelle da auch mal eine Frage: Ihr befahrt mit einem LKW einen dreispurigen Straßenabschnitt (zwei Fahrspuren und ein breiter Radfahrstreifen. Alles in eurer Fahrtrichtung.)

    Ihr seht vor euch eine Radfahrerin, bei der damit zu rechnen ist, dass sie von dem Radfahrstreifen wegen einer Blockade auf die von dir befahrene Fahrspur ausweichen wird. Würdet ihr in so einem Fall euch nicht sagen, das ist ein Fall für eine Notbremsung? Oder für ein Ausweichmanöver?

    Dem von Epaminaidos verlinkten Tagesspiegelartikel zu Folge hat sich der Unfall, bei dem eine Radfahrerin getötet wurde, an dieser Stelle ereignet: Link zu Google-steeview:

    https://www.google.com/maps/@52.51461…!7i13312!8i6656

    Das zweite Zeitungsbild mit dem Twitterfoto der Berliner Feuerwehr zeigt im Bildhintergrund den Alex. Rechts das U-Bahn-Schild Samariterstraße. https://pbs.twimg.com/media/E2ZCDpmW…pg&name=900x900

    Mittags stirbt eine Radfahrerin, die wegen einem zugeparkten Radfahrstreifen die Spur wechseln muss.

    https://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei…n/27227648.html

    Das ist natürlich auch wieder Wasser auf den Mühlen derjenigen, die von Radfahrstreifen nicht sehr viel halten und Hochbordradwege bevorzugen. Das Radfahrstreifen nicht funktionieren, weil sie so oft zugeparkt sind, oder von haltenden Fahrzeugen blockiert werden ist jedenfalls in Hannover ein häufig genannter Vorbehalt gegen Radfahrstreifen auf der Fahrbahn.

    Und leider erwecken die Verkehrsbehörden nicht den Eindruck, als gingen sie ausreichend gegen das Blockieren der Radfahrastreifen vor. Tempo 30 und wirkungsvolle Maßnahmen zum Einhalten von Tempo 30 ist leider ebenfalls (noch?) nicht in Sicht.

    Auf dem Foto sieht man ein Beispiel aus der Goethestraße in Hannover, wo ziemlich neu ein Radfahrstreifen angelegt wurde.

    2008 sah es dort noch so aus: (googlestreetview) https://www.google.com/maps/@52.37385…!7i13312!8i6656

    Die vorhanden Fahrbahn wurde vom Fahrzeugverkehr bei starkem Verkehrsaufkommen zweispurig benutzt. Es gab damals keinen Hochbordradweg.

    Ich weiß, das in T30-Zonen in der Regel keine Zebrastreifen eingerichtet werden. Bei uns vor Schulen, Kindergärten und Spielplätzen aber z. B. durchaus.

    Nichts desto trotz hat so ein Hügel wie auf Bild 1 keine Auswirkung auf den Vorgang, sondern ist dazu da die KFZ zu verlangsamen.

    Bei Bild 2 sind die taktilen Pflaster ja auch nicht ohne Grund quer im Bild. Die hätte man auch längs machen können, hat man aber nicht, weil der Fußgänger ist immer der Ar...

    Möglicherweise ist man in Hannovers Tempo 30 Zonen sparsamer mit dem Einrichten von Zebrastreifen.

    Aus dem taktilen Pflaster kann man auch das Gegenteil von der Einschätzung ableiten, dass der Fußverkehr zum Warten verpflichtet sei gegenüber Fahrzeugverkehr, der aus der Laportestraße kommt und in den Allerweg einfahren will.

    Zumindest ist es so, dass an Zebrastreifen ebenfalls ein taktiles Pflaster den Fußgängerverkehr erst mal stoppt. Bei den neueren Pflasterungen ist es so wie auf diesem verlinkten Foto:

    https://www.tlz.de/img/jena/crop2…a8dc96f3279.jpg

    (aus thüringische Landeszeitung vom 17.9.20 https://www.tlz.de/regionen/jena/…d230392322.html

    Es gibt einen Abschnitt für das Queren von Menschen mit Sehbehinderung. Dort ist ein ca. 6cm hoher Kantstein und daneben eine ebenerdige Querung allerdings mit Rillenplatten quer zur Gehrichtung über den Zebrastreifen. Der Kantstein ist mit dem Langstock gut ertastbar, die ebenerdige Querung ist für Rollifahrer*innen wichtig.

    Am Zebrastreifen ist allerdings der Vorrang für den Fußverkehr zweifelsfrei geregelt. Und zwar zu Gunsten des Fußverkehrs. Trotzdem gibt es Leitpflaster, bzw. Kantstein quer zur Gehrichtung über den Zebrastreifen. Deshalb würde ich an der Stelle bei der Einmündung der Laportestraße nicht davon ausgehen, dass die Reliefplatten signalisieren sollen, die Fahrzeuge hätten Vorrang.

    Der Vorrang des Fußverkehrs gilt ja außerdem auch ganz klar gegenüber den Fahrzeugen, die vom Allerweg in die Laportestraße fahren wollen (rote Pfeile). Ich schätze das so ein: Wer aus der Laportestraße raus fahren will, in den Allerweg hinein, der muss sich so verhalten als würde er aus einer Parkplatzausfahrt oder einer Hofausfahrt rausfahren. Der Fußverkehr hat Vorrang. Wollte man wirklich, dass der Fußverkehr Vorrang gewähren soll gegenüber den Fahrzeugen, die aus der Laportstraße kommen, dann müssten dort, wo die Rillensteine liegen, ein Kantstein sein.

    Warum sollte der Fußgänger hier Vorrang haben? Dann wäre da ein Zebrastreifen.

    Ist aber nicht.

    Die gezeigte Stelle ist in einer Tempo-30-Zone. In einer Tempo-30-Zone sind in Hannover vorhandene Zebrastreifen Altbestände, die unter Bestandsschutz stehen. Meines Wissens gab es an dieser Stelle nie einen Zebrastreifen. Und heute ist keiner mehr möglich wegen Tempo-30-Zone. Auf der rechten Seite ist ein Kinderspielplatz. Der Ausgang des Spielplatzes mündet genau auf den angehobenen Überweg. Vermutlich ist das der Grund für dieses Konstrukt an dieser Stelle.

    Ich sehe auch keinen Vorrang für Fußgänger.

    Wie das Menschen mit Sehbehinderung erkennen können sollen weiß ich aber auch nicht.

    Die im Startbeitrag gezeigte angehobene Fußgängerkreuzungsfläche ist mehr als 20 Jahre alt, damals wurde vermutlich Barrierefreiheit noch nicht so stringent verwirklicht wie bei späteren Planungen.

    Das Foto zeigt ein jüngeres Beispiel bei dem meines Erachtens der Fußverkehr klar Vorrang hat vor dem Fahrzeugverkehr, der von der Laportestraße (von rechts kommend) auf den Allerweg einfahren will.

    Hier sind zum Zwecke der Barrierefreiheit für Sehbehinderte und Blinde breite Relief-Platten mit einem deutlichen Hell-Dunkel-Kontrast verlegt worden, um die Fahrbahnbegrenzung zu signalisieren. Leider verbunden mit der Gefahr, dass diese Reliefplatten-Streifen möglicherweise das falsche Signal setzen, der Fußverkehr sei hier wartepflichtig.

    Hier ist die Situation deshalb eindeutiger, weil der angehobene Fußweg nicht mitten auf einem Straßenabschnitt angelegt wurde sondern im Mündungsbereich. Die Laportestraße mündet auf den Allerweg. Weil der Fußweg im Mündungsbereich angehoben ist, hat der Fußverkehr auf dem Allerweg Vorrang gegenüber dem Fahrzeugverkehr aus der Laportestraße.

    Hier die Satellitenaufnahme: https://www.google.com/maps/@52.36194…t/data=!3m1!1e3

    Und hier die streetview-Aufnahme von 2008:

    https://www.google.com/maps/@52.36189…!7i13312!8i6656

    Beide Aufnahmen zeigen, dass die weißen Reliefplatten-Streifen auf meinen Fotos sehr neu sind.

    Was gilt hier:

    Ist der Fußverkehr (gelb) oder der Fahrzeugverkehr (grün) vorrangberechtigt?

    Für viele ist die Straßenverkehrsordnung eine glasklare Sache, die zu jeder Verkehrslage eine unmissverständliche Handlungsanleitung zum Richtigmachen gibt.

    Andererseits hat sich die Straßenverkehrsordnung immer wieder gewandelt, es wurden Veränderungen vorgenommen, bis hin zu Regeländerungen zum Beispiel in Bezug auf die Radwegbenutzungspflicht.

    Und es gibt Graubereiche, für die nicht immer eine klare Antwort aus der Straßenverkehrsordnung ablesbar ist.

    Man könnte in Zweifelsfällen auf §1 der StVO verweisen. Aber §1 der StVO ist doch sehr allgemein gehalten:

    "(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

    (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

    Im oben gezeigten Beispiel ist nach meiner Einschätzung der Fußverkehr vorrangberechtigt.

    In der StVO kann ich die im Foto gezeigte Anordnung nicht eindeutig finden. Am nächsten kommt m. E. §10 StVO:

    "§ 10

    Einfahren und Anfahren

    Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist..."

    Hinweis: Ich bin kein Jurist und dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung und kann keine rechtsverbindliche Auskünfte erteilen. Dass niemand mit seinem Fahrzeug einen Fußgänger umfahren darf, ist indessen unstrittig. Ob die gezeigte Situation eine Sondersituation darstellt für den Fußgänger kann ich nicht beantworten. Normal gilt für den Fußverkehr:

    "§ 25

    Fußgänger

    (...)

    (3) 1Wer zu Fuß geht, hat Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten. ..."

    Bedeutet Beachtung des Fahrzeugverkehrs in diesem Fall, wenn ich als Fußgänger*in erkenne, dass der Fahrzeugverkehr stoppt, dann kann ich darauf vertrauen, dass ich hier unbeschadet die Fahrbahn queren kann? Ich vermute dass es sich so verhält. Unabhängig davon ist man als Fußgänger*in in einem höheren Maße verletzlich als zum Beispiel ein Autofahrer. Man sollte sich also schon sehr sicher sein, dass das gut geht. Aber das Problem hat man als Fußgänger*in (und oft auch als Radfahrer*in) ohnehin an vielen Stellen.

    Hier noch der Link zum google-Satellitenbild:

    https://www.google.com/maps/@52.36276…t/data=!3m1!1e3

    Das googlestreetview Bild zeigt die Stelle in der Großkopfstraße von der genau anderen Seite aus:https://www.google.com/maps/@52.36287…!7i13312!8i6656

    Durch die Großkopfstraße selbst ist das googlestreetview-Fahrzeug nicht gefahren.

    Protest gegen Verbrenner: Greenpeace zieht Schlüssel von VW-Autos in Emder Hafen ab

    SAT 1 Regional vom 26.5.2021 https://www.sat1regional.de/protest-gegen-…emder-hafen-ab/

    Hier noch ein Foto aus der Braunschweiger Zeitung: https://img.braunschweiger-zeitung.de/img/wirtschaft…2d47639448d.jpg

    Greenpeace hebt in seiner Kritik am VW-Konzern hervor, dass er anders als andere Autobauer noch kein Zieldatum festgelegt habe, wann Schluss sein soll mit dem Bau von Autos mit Verbrenner-Motoren.

    Nach dem Klimaurteil gegen Shell: Geschäftsmodelle von Gestern

    Nach dem Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichtes* nun ein weiteres "Klimaurteil" gegen Shell:

    "In den Niederlanden haben Umweltschützer vor Gericht einen Sieg errungen: Der Ölkonzern Shell, der seinen Hauptsitz in Den Haag hat, muss seinen CO2-Ausstoß bis 2030 deutlich reduzieren."

    https://www.tagesschau.de/ausland/klimas…rozess-101.html

    Hintergrund für das Klimaurteil gegen Shell: "Im Jahr 2019 hatten insgesamt sieben Umweltorganisationen, darunter auch Greenpeace und die niederländische Organisation Milieudefensie, die Klage gegen den Konzern eingereicht, die von mehr als 17.000 Bürgerinnen und Bürgern unterstützt wurde. Gemeinsam forderten sie von Shell, das Pariser Klimaabkommen umzusetzen. Die Umweltschützer warfen dem Unternehmen vor, pro Jahr etwa neun Mal mehr CO2 auszustoßen als der Staat Niederlande selbst."

    Allerdings will Shell in Berufung gehen:

    "Shell hingegen zeigte sich von der Entscheidung des Gerichts enttäuscht und kündigte Berufung gegen das Urteil an. Bereits die Klage hatte das Unternehmen stets als "unangemessen und ohne gesetzliche Grundlage" kritisiert."

    Eigentlich müssten doch in Anbetracht dieser Nachrichtenlage die Umfrageergebnisse für die Grünen bei den Wahlumfragen durch die Decke gehen.

    * "Aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts greift das Klimaschutzgesetz von 2019 zu kurz. Es fehlten ausreichende Vorgaben für die Emissionsminderung ab 2031, erklärten die Richter. Der Gesetzgeber muss nun nachbessern."

    tagesschau.de vom 29.4.2021 https://www.tagesschau.de/inland/klimasc…ericht-101.html

    da brauch ich nicht nachmessen.

    die Fahrspur für KFZ hat keine 2,60 + 1,5 = 4,1m

    denn der Abstand ist zu Rad Fahrenden einzuhalten. Egal, wo die Fahren. Ob nun äußerst rechts oder mitte oder eher links.

    und wenn der Radfahrstreifen selbst 3m breit ist: es darf auch dann in der nähe der "Trennungsmarkierung" gefahren werden. Spätestens beim Überholen Fahrrad<->Fahrrad.

    Ich bin in Laatzen nur alle paar Monate oder gar alle paar Jahre unterwegs. Aber ich habe dieses Foto von einem Unfall gefunden, der sich zufällig an der Stelle ereignet hat (Höhe Haltestelle Birkenstraße stadtauswärts) an dem ich den Pop-up-Radweg fotografiert habe:

    https://www.stadtreporter.de/media/k2/items…fc61e833_XL.jpg

    (Hier der Artikel zu dem Unfall:

    https://www.stadtreporter.de/laatzen/news/v…elle-in-laatzen )

    Auf dem Unfallfoto von 2018 kann man sehen, dass dort früher zwei Fahrspuren markiert waren.

    Davon ist jetzt eine Fahrspur durch einen Radfahrstreifen ersetzt worden.

    Hier noch mal ein Foto auf dem man links im Bild den Aufgang zum Hochbahnsteig sieht, der auf dem Unfallbild auch zu sehen ist.

    radverkehrsforum.de/attachment/15589/

    Der neue Radfahrstreifen ist hier noch abgesperrt, weil noch Markierungsarbeiten im Gange sind.

    Auf dem googlemaps-Satellitenbild haben ich versucht, die Fahrspurbreite zu messen, demnach sind beide Fahrspuren jeweils 3 m breit.

    Ich verstehe deine Kritik nicht: Du schreibst: "Die Fahrspur für den Autoverkehr hat keine 2,60 + 1,5 = 4,1m.

    Wie breit sollte denn deiner Meinung nach eine Fahrspur für den Autoverkehr sein? Und wie breit würdest du den Radfahrstreifen markieren?

    Wenn die Gesamtbreite der Fahrbahn 6 m ist, so wie ich es auf dem Satellitenbild gemessen habe, und wenn die Autofahrspur, wie von dir gefordert, 4,10 m wäre, dann bliebe ja nur noch Platz für einen 1,90 m breiten Radfahrstreifen. Das kann doch nicht ernsthaft dein Alternativorschlag sein.

    Hier noch mal der Link zum Satellitenbild:

    https://www.google.de/maps/@52.31918…t/data=!3m1!1e3

    sieht schon wieder nach einem zukunftsklassiker aus.

    nämlich dann, wenn doch ein verbindliches Rechtsgutachten incl. anschließender Rechtsprechung kommt, wonach Rad Fahrende auch dann überholt werden, wenn diese auf einem Radfahrstreifen unterwegs sind.

    Wie man bei der Gestaltung 1,5m Abstand halten will: :S:?:

    Hast du denn vor Ort schon nachgemessen, wie breit der Radfahrstreifen ist?

    Als ich die Fotos machte, hatte ich wenig Zeit und nichts zum Messen dabei.

    Aber mein Eindruck war, dass die Radfahrstreifen auf meinen Fotos oben ca. 2,50 bis 3 m breit sind.

    Problematisch fand ich diesen Abschnitt, der sehr nach einer provisorischen Übergangslösung aussieht, die hoffentlich bald verbessert wird:

    Hier wird der Radfahrstreifen zum Fahrrad-Schutzstreifen, immerhin mit Abstand zu den Parkmarkierungen. Die wurden so angebracht, das jetzt die Autos halbseitig auf dem alten Hochbordradweg parken.

    Hier der google maps Link:

    https://www.google.com/maps/@52.31866…t/data=!3m1!1e3

    Die Querstraße in Höhe der Ampel ist die Neue Straße. Links geht es zum Messebahnhof Laatzen.

    Der neue Präsident des ADAC kommt aus Hannover. Das sagt er im HAZ-Interview am 25.5.2021 zur Verkehrswende und zum Radverkehr:

    Zur Frage nach der Verkehrswende in den Großstädten positioniert sich der der neue ADAC-Präsident, Christian Reinicke, so:

    "Wir wollen uns in den Diskussionsprozess einbringen, aber vielleicht weniger einseitig auf den Autoverkehr ausgerichtet, wie das in der Vergangenheit der Fall war."

    Daraufhin erklärt er den Autoverkehr auf dem Land für weiterhin unverzichtbar und Pop-up-Radwege seien für ihn nur akzeptabel, wenn sie den Verkehrsfluss nicht hemmen. Die Autos komplett aus der Innenstadt heraus zu halten, sieht er kritisch.

    Für Autopendler sieht er die Möglichkeit, den Schützenplatz als Park and Ride Parkplatz zur Verfügung zu stellen: "Wir haben etwa einen Schützenplatz, auf dem man viele Autos abstellen könnte und und von dem aus die Menschen schnell und bequem zu ihren Arbeitsplätzen und in die hannoverschen Innenstadt kommen könnten."

    Seinen "umweltfreundlichsten Diesel, den es bei der Anschaffung gab", will er nächstes Jahr gegen ein Elektroauto austauschen.

    Quelle:

    HAZ-Printausgabe vom 25.5.2021: Wollen Sie keine Autolobby mehr sein?

    Der hannoversche Notar Christian Reinicke ist neuer Präsident des Automobilclubs ADAC. Er sagt: Vermutlich wird es in einigen Jahren weniger Autos in den Innenstädten geben - aber ganz sperren sollte man die Citys für sie nicht.