Möglicherweise wäre aufgrund der Queraufstellung diese Kombi besser gewesen:
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Aber wie sagtest du schon:
Alles blöd gelöst dort, ...
Möglicherweise wäre aufgrund der Queraufstellung diese Kombi besser gewesen:
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Aber wie sagtest du schon:
Alles blöd gelöst dort, ...
Welche Funktion hat die Strichlinie in der Mitte? Sollen da Fahrradfahrer und Fußgänger voneinander getrennt werden?
Oder sollen da die Fahrradfahrer angehalten werden, jeweils rechts der Mittellinie zu fahren?
Auf vielen Fahrbahnen, auf denen Autofahrer unterwegs sind, wurden bereits dankenswerter Weise Mittellinie-Markierungen entfernt. Warum dann aber auf einem Weg Mittelstreifen markieren, auf dem nicht einmal Autofahrer unterwegs sind?
Hier ist es aber eh eine Fehlbeschilderung, denn von der anderen Seite her steht das:
https://www.google.de/maps/@50.83041…i8192?entry=ttu
Gehweg, Radfahrer frei also.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Schilderkombination Gehweg, Radfahrer frei in beide Richtungen
+
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sich auf den Gehweg bezieht, der an der Clausstraße entlangführt.
Die von dir ausgewählte googlestreetview-Aufnahme gilt für Fahrradfahrer, die an der Clausstraße entlang fahren. Schau dir mal diese Mappillary-Fahrt an, da fährt jemand einem schwarzen Mercedes hinterher. Rechts ist der Schildermast zu sehen, der auch auf deiner streetview-Aufnahme zu sehen ist.
Und jetzt die Gegenrichtung:
Der Weg, der mit der Kombination
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ausgeschildert ist verläuft aber quer zur Clausstraße.
Und wenn man von der Gegenseite guckt, und zwar noch bevor die Clausstraße von der Gegenseite aus gekreuzt wird, dann steht da dieses Schild:
Und das hätte eigentlich noch einmal wiederholt werden müssen, also auch auf der anderen Seite der Clausstraße stehen müssen. Und genau dieselbe Kombination, nämlich
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müsste auch an dieser Stelle stehen, wenn man nämlich auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg sich der Clausstraße von der anderen Seite nähert, um sie dann zu kreuzen. Stattdessen steht da fälschlicherweise die Kombination Fahrradfahrer frei + Verkehr in beide Richtungen
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Dieser Fahrradfahrer, Man erkennt am Schatten, dass es sich um eine Fahrradfahrer handeln muss fährt auf die Querung des kombinierten Fahrrad-Fußweges auf die Querung über die Clausstraße zu:
Der fährt allerdings von der Fahrbahn auf den gemeinsamen Fuß- und Radweg, der an der Stelle, an der Fahrradfahrer drauf fährt, gar nicht entsprechend ausgeschildert ist. Eigentlich müsste er absteigen und schieben. Andererseits ist nach nur wenigen Metern dieses Schild aufgehängt:
Ist zwar kein offizielles Verkehrszeichen und berechtigt auch nicht wirklich zum Fahrradfahren, aber dafür muss man schon ganz schön genau versuchen, die Materie zu durchdringen.
Hier die Mapillary-Aufnahme von der Stelle:
Da kann man eigentlich nur hoffen, dass hier nie was Ernsthaftes passiert.
Fußverkehr ist Basismobilität, Fahrradverkehr aber irgendwie auch. (Finde ich.)
Auch wenn man beide Mobilitätsformen als Basismobilität sieht, ist es wichtig nur in Ausnahmefällen eine gemeinsame Nutzung von Verkehrswegen anzuordnen. Und wo das geschieht sollte der Fußgängerschutz im Vordergrund stehen.
So ausgeschilderte Wege gewähren zumindest im Prinzip den Vorrang und Schutz des Fußverkehrs:
+![]()
Diese Beschilderung wiederum regelt das nicht so eindeutig und stark: ![]()
Das Verkehrszeichen gemeinsamer Fuß- und Fahrradweg hat den Nachteil, dass in den Fällen, in denen zum Beispiel ein Bürgersteig damit gekennzeichnet wird oder ein Weg entlang einer Landstraße, der Fußgängerschutz nicht mehr so eindeutig gewährleistet ist. Trotzdem sind Fahrradfahrer verpflichtet, diesen Weg anstatt der Fahrbahn zu benutzen.
Aber wie sieht das für Fußgänger aus, wenn sie auf einem so ausgeschilderten Weg unterwegs sind: ![]()
Oder dürfen dort Fußgänger gar nicht unterwegs sein? Auch dann nicht, wenn kein parallel geführter Fußweg existiert.
Und wie sieht das in diesem Fall aus?
Meines Erachtens dürfte ein Weg nicht so ausgezeichnet werden, wenn kein parallel geführter Fußweg vorhanden ist.
Und noch eine Frage ergibt sich für mich aus der wie selbstverständlich vorgetragenen Erläuterung, durch Abgleich des Schaltprotokolls der Ampeln und dem Bordcomputer eines Pkws könne man erkennen, wer Rot und wer Grün gehabt habe.
Sind denn wirklich beide Systeme sekundengenau kalibriert? 6 Sekunden Abweichung (bzw. je 3 in entgegengesetzter Richtung) reichen doch aus, um die Ampelphasen zu vertauschen ...
Ich habe den Eindruck, um alles was in Richtung digitale Erfassbarkeit von Fahrzeugdaten, Black Box, Speicherung und Abrufbarkeit der Fahrzeugdaten usw. geht, wird ein Riesengeheimnis gemacht, gespickt mit Falschinformationen und Halbwahrheiten.
Da treffen einfach zu viele Interessen aufeinander und jeder Beteiligte versucht zu verschleiern, was er für Absichten verfolgt. Letztlich wird es dazu beitragen, dass Oldtimer immer beliebter werden, weil dort noch keine Erfassung von Fahrzeugdaten möglich ist. Und die FDP, die mit ihrer be...scheuerten Autofahrer-Politik die Autofahrer verhätscheln, wird es so weit treiben, dass immer mehr Menschen sich steuerbegünstigt Oldtimer zulegen, zumal ja auch immer mehr davon zur Verfügung stehen.
Stattdessen gehört dem Oldtimer-Unwesen endlich ein Riegel vorgeschoben. Nicht zuletzt deshalb, weil sie aufgrund fehlender Fahrsicherheits-Assistenzen und trotzdem häufig reichlich vorhandener PS ein gravierendes Gefahrenpotenzial darstellen.
Steuervorteile für Historische Fahrzeuge zum Beispiel könnten direkt verknüpft werden mit einem Garagen-Nachweis und maximal 2000 km Laufleistung pro Jahr. Und die Voraussetzung für die Erteilung des H-Kennzeichens müssen verschärft werden: Ein höheres Mindestalter statt 30 Jahre mindestens 50 Jahre, statt Erstzulassung als Stichtag könnte dafür das Baujahr als Stichtag gelten usw. usw.
Fotografiert in Hameln, Kaiserstraße:
Das Schild geht wohl auf eine private Initiative zurück. Der Grundstücksbesitzer war wohl genervt davon, dass seine Einfahrt ständig zugeparkt wurde. Mit dem Schild wollte er wohl das ältere Schild, "Einfahrt freihalten" ergänzen.
Ich werde mal beim Ordnungsamt nachfragen, ob dieses Schild, das sich an Autofahrer wendet, auch eine Option für so manches absolute Halteverbot in Hannover ist.
Jaja, eigentlich sollte ein Schild ausreichen, keine unnötigen Zusatzschilder ...
Aber es ärgert mich, dass Fahrradfahrende in Hannover als nicht hinreichend befähigt erachtet werden, Verkehrsschilder zu lesen. Und da hat die Verwaltung keine Scheu nochmal eine schriftliche Erläuterung dazu zu hängen, was zum Beispiel das
oder das
bedeutet:
Ich habe mir die Szene jetzt mehrfach wiederholt angesehen. Und ich fürchte, der Polizist sagt da wirklich, der Radfahrer dürfe den Schutzstreifen nicht verlassen.
Noch etwas anderes ist mir dabei aufgefallen: Der Unfall, über den in dieser Szene berichtet wird, ereignete sich in der Königstraße. Hier ist das zu der Filmszene bei Minute 24:55 passende googlestreetview-Foto:
In der Königstraße ist der Schutzstreifen besonders schmal. Es ist einer der frühen Schutzstreifen, die in Hannover markiert wurden. Und der Schutzstreifen hat keine Abgrenzung zum rechten Fahrbahnrand und den Parkplätzen, die dort angeordnet sind.
Lediglich die ca. 30 cm breite Gosse schafft ein wenig Abstand und diese Gosse ist oft zugeparkt. Das sieht man auch in dieser Szene. Der Schutzstreifen ist dort so schmal und viele Autos parken so weit zur Straßenmitte hin, dass es nicht empfehlenswert ist, auf dem Schutzstreifen zu fahren, wenn man kein Dooringunfall-Opfer werden will.
Und genau an so einer Stelle, mit Autos im Hintergrund, die nicht korrekt parken, "philosophiert" der Polizist darüber, dass Fahrradfahrer*innen den Schutzstreifen nicht verlassen dürfen, weil sie dann ja in den "Straßenverkehr" hinein müssen.
Das ist die Unfallstelle aus Sicht des verunglückten Fahrradfahrers kurz bevor er die Stelle erreicht, wo ihm die Laderampe auf den Kopf knallt.
Hi hi, auch seine nachfolgenden Einlassungen zur unerhörten Höhe des Bußgelds für das Blockieren eines Radwegs sind Gold wert: "55 Euro, was sich bei Gefährdung sogar bis 100 Euro potenziert". Der Gegenwert einer Tankfüllung, unfassbar!
Sind das jetzt echt zitierbares Statements der Hannoveranschen Polizei zum Thema Radverkehr? Dann brauchen die alle eine Therapie...
Du erwartest schlicht zu viel von einem Polizisten. Ist ja auch nur ein Mensch, wie jeder andere. Und die meisten davon sehen das ähnlich wie der Polizist. Wird übrigens auch an dieser Stelle deutlich:
"Nächster Einsatz, schon wieder ein Radfahrer.", sagt der Moderator in 20:37. Und der Polizist meldet sich so zu Wort: "Ich hab' das Gefühl so seit Jahren, dass wir im Sommer viele, viele Radfahrerunfälle aufnehmen. Wenn man vielleicht ein Unfall mit zwei PKWs hat, wo kein Fahrradfahrer beteiligt ist, ist das schon was Besonderes."
Dazu dieses Zitat, "die Unfalluhr", aus der Verkehrsunfallstatistik 2022:
"Die Unfalluhr 2022 in Niedersachsen
alle 3 Minuten nahm die Polizei einen Verkehrsunfall auf
(...)
alle 36 Minuten kam ein Fahrrad Fahrender zu Schaden"
Vielen Dank für den Hinweis. Ich hab' mir den Video jetzt noch mal genauer angesehen: In Minute11:40 wird in dem Video erläutert, dass digitale Spuren immer wichtiger werden bei der Rekonstruktion eines Unfalls.
Aber es wird auch erläutert:
"Das Unfallkommando Hannover kann als einzige Dienststelle Niedersachsens diese Daten verarbeiten."
In Minute 17:04, in dem es um den LKW-Abbiegeunfall geht, heißt es: Eine Bremsspur des LKW findet sie (die Polizistin) nicht. Allerdings ist es doch meines Wissens so, dass moderne LKW mit einem Antiblockiersystem ausgestattet sind, sodass ohnehin keine Bremsspuren mehr entstehen. Oder ist das nicht so?
In Minute 19:19 erläutert die Polizistin, dass der LKW-Fahrer die Fahrradfahrerin im Rampenspiegel und im Weitwinkelspiegel hätte erkennen müssen. Das heißt in der Kombination der vier Spiegel, die auf der rechten Seite vorgeschrieben sind, gibt es keinen toten Winkel.
Trotzdem benutzt die Polizistin den Begriff "toter Winkel", allerdings nur in Bezug auf den Frontspiegel und den Hauptspiegel. Der Regisseur des Films hat dieses wichtige Detail an einer anderen Stelle leider unter den Tisch fallen lassen, denn in Minute 17:57 heißt es: "Besonders gefährlich ist bei Lastwagen der tote Winkel. In dieser Zone sind Radfahrer oft nur schwer zu erkennen." Diese Aussage in Anführungszeichen ist in sich unlogisch! Denn "Toter Winkel" wird ja üblicherweise so benutzt: Ich kann nicht sehen, was sich da im "Toten Winkel" so abspielt. Aber es heißt eben auch im Folgesatz bei 18:01 in dem Film, dass Radfahrer im Toten Winkel sehr wohl zu erkennen sind, wenn auch nur schwer.
In 20:20 wird erläutert, dass die Polizei herausgefunden hat, dass der LKW-Fahrer deutlich zu schnell abgebogen ist. Der Polizist bezeichnet 6-7 km/h als schnelle Schrittgeschwindigkeit, die von den Gerichten üblicherweise als Obergrenze für Schrittgeschwindigkeit angenommen wird.
Trotzdem ist der Film insgesamt gut gemacht und ich bewundere den Mut der Polizistin, denn ich kann mir leider nur zu gut vorstellen, dass sie in den sogenannten "sozialen Medien" dafür wenig Anerkennung bekommt.
Hochproblematisch ist die Aussage des Polizisten bei 24:56 zu der Frage, ob es erlaubt ist, auf die Fahrbahn auszuweichen, wenn der Schutzstreifen oder der Radfahrstreifen durch Lieferverkehr blockiert ist: Der Polizist sagt dazu: "Dann muss man in den Straßenverkehr, was nicht erlaubt ist."
Dem stelle ich mal entgegen:
"Aber auch wenn ein Schild aufgestellt ist, gibt es Ausnahmen von der Benutzungspflicht: unbenutzbarer Radweg wegen Falschparkern, Grünwuchs, Baustelle usw. Autofahrer*innen müssen daher immer davon ausgehen, dass eine Radfahrer*in auf der Fahrbahn fährt."
Alles anzeigenAb 13:45 Abbiegeunfall "LKW gegen Fahrrad"
https://www.ndr.de/fernsehen/send…ung1375652.html
Abbiegender LKW mit 18 km/h
Aussage des Fahrers:
"Als ich meinen Führerschein schon gemacht hab, war für mich klar, irgendwann wird das passieren. (...) Unabhängig davon dass es im Toten Winkel war, tut es mir natürlich trotzdem leid. Ja, kann man nichts gegen machen."
Wenn unser Rechtssystem funktioniert, müsste dieser Typ wegen (bedingt) vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt werden.
Den "Toten Winkel" gibt es nur dann, wenn er künstlich erzeugt wird, indem der Weitwinkelspiegel und der Rampenspiegel abgedeckt wird.
Kann man immer wieder beobachten, wenn der ADAC versucht, Kindern Glauben zu machen, dass LKW einen "Toten Winkel" haben. Hier auf dem Rathausvorplatz in Hannover.
Ob 80 oder 100 auf gut ausgebauten Landstraßen ist noch das kleinere Problem. Die ganzen Nebenstraßen sind oft nichtmal dafür geeignet, trotzdem versucht's aber (bisher völlig legal!) immer mal wieder jemand mit 100. Durch die Art wie "Unfallschwerpunkte" definiert sind, fällt das auch nicht auf: Weil diese rein über die absolute Unfallzahl gehen, misst man damit nicht gefährliche Straßen sondern einfach nur hohes Verkehrsaufkommen.
Du verwechselst da was: "bisher völlig legal" bedeutet nicht, ich darf legal so schnell fahren wie es die ausgeschilderte maximale Höchstgeschwindigkeit oder die generell festgelegte maximale Höchstgeschwindigkeit erlaubt.
Vielmehr steht in § 3 StVO:
"Geschwindigkeit
(1) 1Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. 2Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. (...)"
Das heißt auch ohne das eine Landstraße z. B. mit Tempo 60 ausgeschildert ist, ist es häufig so, dass ein Tempo über 60 ein viel zu hohes Tempo ist. Außerdem gibt es viele Beispiele dafür, dass selbst Tempo 30 ein zu hohes Tempo ist."
Leider wird diesem StVO §3 Absatz 1 wenig Beachtung geschenkt von der Autofahrerschaft.
Dagegen wird der Absatz 2 umso eifriger übermäßig befolgt:
"(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern."
Die Angst zu langsam zu fahren scheint sehr viel ausgeprägter zu sein als die Angst zu schnell zu fahren.
Der Verkehrstod hat viele Namen: ADAC, CDU, FDP, AfD...
Die SPD versucht gerade ein bisschen aus dieser Nummer herauszukommen:
"Der ADAC hält Tempo 80 auf Landstraßen nicht für notwendig. Straßen sollten so ausgebaut werden, dass sie auch bei Tempo 100 sicher sind. Höchstens punktuell könnte Tempo 80 sinnvoll sein - etwa an Unfallschwerpunkten. Die Opposition im niedersächsischen Landtag winkt ebenfalls ab: Die Zahl der Verkehrstoten in Deutschland liege unter dem EU-Schnitt, so die AfD. Für die CDU-Fraktion ist Lies´Vorschlag nicht zu Ende gedacht."
https://www.ndr.de/nachrichten/ni…tundenkilometer.
Hintergrund: Der niedersäsische Verkehrsminister Lies hatte vorgeschlagen, Tempo 80 als Höchsttempo auf Landstraßen einzuführen. Die Reaktionen sprechen für sich. Parteien wie CDU, FDP und AfD sind ebenso wie der Lobby-Verband ADAC bereit, Menschenleben für ihre Raserpolitik zu opfern. ![]()
Guck mal zweites Bild weiter hinten – die Trennung ist nicht von Dauer. Und das Gesamtkunstwerk dürfte stellenweise nichtmal 2 Meter breit sein, da ist also "nebeneinander" recht theoretisch.
Das ist oft so auf Hochbordfahrradwegen älterer Bauart, dass sie viel zu schmal angelegt wurden. Sie sind oft in einer Zeit erstanden (70er, 80er Jahre) in denen noch sehr viel mehr Fahrräder als heute keine Gangschaltung hatten. Ohne dass ich dazu jetzt genaue Zahlen hätte, vermute ich den Anteil der Fahrräder mit Gangschaltung in den 70er-Jahren bei höchstens einem Drittel, während es heute kaum noch Fahrräder ohne Gangschaltung gibt. Und Pedelecs gab es damals auch nicht.
Und ich vermute, dass der Anteil von Fahrradfahrer*innen, die schneller geworden sind durch den sinnvollen Einsatz der Gangschaltung und später durch den elektrischen Hilfsmotor (Pedelec) deutlich angestiegen ist in den letzten 40 bis 50 Jahren.
Trotzdem ist das Fahren auf dem Fahrradweg weiterhin sehr beliebt. Leider auch bei denen, die ein deutlich höheres Tempo fahren, als es mit dem Fahrrad in den 70er und 80er Jahren der Fall war.
Indes hat die Zunahme des Fahrradverkehrs nicht dazu geführt, dass überall die Fahrradwege ausgebaut wurden. Und wo es passiert ist, da wurde es manchmal auf Kosten des Fußverkehrs getan. ![]()
Und trotz Radverkehrsnovelle 1998 ist es bislang nicht dazu gekommen, dass der Autoverkehrsanteil deutlich zurückgegangen wäre. Und der Fahrradverkehr auf der Fahrbahn wird politisch bisweilen scharf bekämpft. Pöbelnde Autofahrer*innen im Schulterschluss mit populistischen Politiker*innen.
Was liegt näher als den langsamen Fahrradverkehr auf alten und zu schmalen Angebots-Fahrradwegen als zuzulassen, den Fahrradverkehr insgesamt aber grundsätzlich auf die Fahrbahn zu verlagern?
Leider wird das immer noch von vielen Verkehrsbehörden und der Polizei abgelehnt, weil dadurch angeblich die "Eindeutigkeit" der Verkehrswegeführung infrage gestellt werden würde.
So ein Piktogramm wie auf dem Foto leistet keinen Beitrag dazu, dass Fahrradfahrer die Fahrbahn oder den Hochbord als Fahroption sehen. Und es dient auch nicht dem Fußgängerschutz, wenn mit dem Bodenpiktogramm im Foto markiert wird, aber die Pflasterung so aussieht wie dieses Verkehrsschild-Piktogramm:
.
Es reicht meines Erachtens nicht aus, die Schilder abzubauen. Die Bodenmarkierung erweckt ja den Eindruck, dass es sich um einen gemeinsamen Fuß- und Fahrradweg handelt. Der ist häufig so ausgeschildert:
Zur Zeit steht da aber noch das Schild:
, also getrennter Fuß- und Radweg. Allerdings ungewöhnlicher weise mit dem Fußgängersymbol links und dem Fahrradsymbol rechts, was hat das für einen Grund? Und ab der Stelle, wo die Parkplätze beginnen zeigt die Bodenmarkierung, bzw. das Pflaster an, dass Fußgänger und Fahrradfahrer ihre Bahnen tauschen.
Da wäre es besser gewesen keine Bodenmarkierung aufzutragen und stattdessen einfach nur die Schilder abzubauen. Dann hätte es einen schmalen Angebotsradweg gegeben und einen schmalen Fußweg. Allerdings sähe ich den Angebots-Fahrradweg lieber auf der Straßenseite und nicht auf der Hauswandseite. Gibt es dafür einen besonderen Grund, das das hier anders ist?
Wenn es gewollt ist, dass auf dem Fußweg auch Fahrradverkehr möglich sein soll, dann sollte man den Fußweg über die ganze Breite einheitlich gestalten und trotzdem schon mal so
+
ausschildern. Das ist ein besserer Schutz für Fußgänger als ein Bodenpiktogramm, dass sinngemäß diesem Verkehrsschild entspricht,
, aber als Bodenpiktogramm keine Benutzungspflicht festlegt.
Und wem Schrittgeschwindigkeit zu langsam ist, der kann ja die Fahrbahn benutzen.
"Sascha Dudzik, Erster Bevollmächtigter der IG Metall Hannover, beschreibt den Arbeitgeber MOIA so: „Das Volkswagen-Tochterunternehmen, das sich rühmt, emissionsfreie Personenbeförderung anzubieten, behandelt seine eigenen Beschäftigten mit Verachtung. 13 Euro Stundenlohn für 174 Stunden Arbeit im Monat – das ist ein Hohn. Das ist nicht nur knapp über dem Mindestlohn, das ist eine Beleidigung für jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitnehmer. MOIA wirbt mit dem Slogan "So bequem, so entspannt", aber für die Beschäftigten ist nichts bequem und entspannt an den Arbeitsbedingungen. Sie arbeiten hart und leisten ihren Beitrag, aber sie werden unfair entlohnt. Urlaubs- und Weihnachtsgeld? Fehlanzeige! Das ist inakzeptabel und untragbar.“"
IG-Metall Hannover vom 29.9.23
Siehe auch NDR, ebenfalls vom 29.9.23:
Ich frage mich nach wie vor, ob es überhaupt sein kann, dass mit dem Moia Ridesharing und Ridepooling-Dienst Geld verdient wird, das ausreicht, um die Betriebskosten einzuspielen. In Hannover sind die Fahrzeuge nach meiner Beobachtung meistens leer unterwegs. Aber es ist wegen der stark abgetönten Scheiben auch nicht immer möglich, überhaupt ins Fahrzeuginnere sehen zu können. Bei Gegenlicht jedoch kann man schon sehen, ob da wer mitfährt oder nicht. Meistens nicht.
Und was ist davon zu halten, dass die Fahrer*innen so schlecht bezahlt werden? Werden denn zum Beispiel Busfahrer*innen besser bezahlt? Warum haben die eine andere Gewerkschaft? Und könnten Moia-Fahrer*innen nicht auch als Busfahrer*innen arbeiten, mit einer entsprechenden Zusatzqualifikation? Busfahrer*innen jedenfalls werden gesucht.
Allerdings scheinen mir an der Stelle eh öfters die Autos auf der Fahrbahn (stauend) im Weg zu stehen, da geht das eh fast von alleine
In einer hoffentlich nicht mehr allzu fernen Zukunft - ohne Autos - könnte der Hochbordradweg für den langsamen Radverkehr genutzt werden und die Fahrbahn für schnelleres Fahrradfahren und das Fahren mit Transportfahrrädern wie die auf den Bildern.
Dann erfüllt sich die Hoffnung, die viele mit der Radverkehrsnovelle von 1998 einmal verknüpft haben.
Wo das jetzt in Hannover war, bin ich überfragt, aber mir war eben die Kombination aus erkennbar neu gebaut und
aufgefallen. Ist aber rechtlich eben auch nicht sauber:
darf eigentlich nicht rechts stehen (und wäre mit Verweis auf die "bauliche Offensichtlichkeit" wahrscheinlich eine Überbeschilderung) und
gibt es nicht mehr.
Oh Mann, TheK! Asche auf mein Haupt. Was ist bloß mit meinem Gedächtnis los
?
Wo hast du denn gesehen, dass in Hannover Angebotsradwege neu gebaut werden? Ich will das nicht ausschließen, aber mir fällt grad kein Beispiel ein. Es wäre ja besonders dahingehend interessant, um zu sehen, ob bei solchen Neubauten die Mindestmaße für Fahrradwege eingehalten werden.
Kann es sein, dass du diese Ausschilderung
für einen erkennbar neu gebauten Hochbordradweg in Hannover auf der Göttinger Chaussee gesehen hast? Entlang der Stadtbahn-Neubaustrecke nach Hemmingen?
Ich bin da vor ein paar Wochen mal lang gefahren und hatte sogar Fotos davon gemacht, und trotzdem ist es mir nicht eingefallen, als du kürzlich hier darüber geschrieben hast. ![]()
Aber die Erinnerung ist letztlich doch noch gekommen. Und die Fotos habe ich auch wiedergefunden. Siehe auch oben!
Auch auf streetview ist die Ausschilderung zu sehen: https://www.google.com/maps/@52.33569…i8192?entry=ttu
Und hier die Maße:
Wenn Angebotsradwege neu gebaut werden, wie dieser Angebotsradweg an der Göttinger Chaussee, muss er dann die gesetzlichen Mindestvorgaben erfüllen? (Mindestbreite 1,50 m)
"Die Breite benutzungspflichtiger Radwege soll nach der VwV-StVO in der Regel durchgehend mindestens 150 cm, möglichst jedoch 200 cm betragen." https://de.wikipedia.org/wiki/Radverkeh…t%20sein%20muss.
In dem gezeigten Fall in der Göttinger Chaussee erfüllt der neu gebaute Angebotsradweg mit 1,60 m das Mindestmaß, jedoch nicht das empfohlene Maß von 2,00 m, bzw. nur dann, wenn man die rot geklinkerten Begrenzungsstreifen mit dazu rechnet.
"Seit 1. September 2007 gilt in allen Personenbahnhöfen der öffentlichen Eisenbahnen und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln (Flugzeug, Bahn, Bus, Straßenbahn, Taxi usw.) ein gesetzliches Rauchverbot, das sich aus § 1 des Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG) ergibt."
"Ein Rauchverbot in Autos schien möglich, wenn darin Kinder oder Schwangere sitzen. Doch die FDP torpedierte den Plan. Der Drogenbeauftragte Blienert kann das »wirklich nicht nachvollziehen«. (...)
»Ich kann die Bedenken der FDP, eine solche Maßnahme sei eine übermäßige Beschneidung der Freiheitsrechte, wirklich nicht nachvollziehen«, sagte Blienert. Es gehe um Rechte der Kinder. Die Schadstoffkonzentration beim Rauchen im Auto sei so hoch wie in einer Raucherkneipe.
Du kannst zwar eine Benutzungspflicht weg klagen, du kannst aber keinen Radwegebau erzwingen.
Ich vermute, dass 1998, also vor 25 Jahren zumindest einige Menschen die (Teil-)aufhebung der Radwegebenutzungspflicht begrüßten, weil sie damit die Hoffnung verbunden hatten, dass in absehbarer Zeit die Autodominanz deutlich zurückgeht und viele Straßen quasi vom Fahrradverkehr "erobert" würden.
Nüchtern betrachtet muss man leider feststellen, dass sich diese Hoffnung nicht erfüllt hat, oder nur sehr partiell Verbesserungen in der Fahrradverkehrsinfrastruktur eingetreten sind.
Trotzdem hat die Diskussion um die Benutzungspflicht unter den 1998 ermöglichten neuen Vorzeichen einiges bewirkt. Zwar ist immer noch sehr weit die Einstellung verbreitet, wenn es für den Fahrradverkehr keine Fahrradwege gibt, dann fahre ich auch kein Fahrrad. Aber diese Haltung ist eher in solchen Kreisen verbreitet, die eine faule Ausrede dafür suchen, am gewohnten Autokonsum unbeirrt festzuhalten.
An anderer Stelle sagen solche notorischen Autofahrer*innen entsprechend: Weil es ja keinen gut ausgebauten ÖPNV gibt, sehe ich auch gar nicht ein, dass ich jetzt mein Auto abschaffen soll.
Wo ein Wille ist, da ist ein Weg. Aber der ist mitunter mühsam und umständlich und viele sagen sich: "Lass andere vorangehen und dann schau ich mal, ob ich ihnen vielleicht nachfolge! Auf keinen Fall will ich hier der Vorreiter sein, weil ich dann von vielen anderen als der Depp (der unverbesserliche Weltverbesserer oder als der verbissene Ideologe oder als der ein schlechtes Gewissen verbreitende Heilapostel etc.) verlacht, verspottet, beleidigt oder sonst wie gedisst werde."
Wer über das Stadium hinaus ist und das "Wagnis" eingegangen ist, mit dem Fahrrad mobil zu sein, der kann in der (Teil-)Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht schon die Vorteile erkennen.
Auch die Vorteile für den Radwegebau! So wird zumindest bei Neubau-Plänen häufiger als früher auf eine ausreichende Fahrradweg-Breite geachtet, während davor oft schon ein Taschentuch-schmaler Hochbord-Fahrradweg als große Errungenschaft für den Fahrradverkehr abgefeiert wurde.
Beispiel Egestorffstraße: Vor 25 Jahren mal ein benutzungspflichtiger Radweg. Zwischenzeitlich ein Angebotsradweg mit Konfliktpotenzial mit dem Fußverkehr, heute ein reiner Fußweg. Das Schild
steht vor allem deshalb an der Stelle, damit die Fahrradfahrer*innen nicht die frühere Auffahrt auf den früheren Angebotsradweg nutzen. Das alte Radwegpflaster und die alte Absenkung müssten eigentlich mal dringend zurückgebaut werden. Dann könnte vermutlich das
auch weg.
Es gibt natürlich auch Leute, die glauben, es wäre besser, wenn es keine Vorschriften für die Mindestbreiten von Fahrradwegen gäbe, weil dann mehr Radwege gebaut würden.
Das ist ungefähr so, wie Leute, die meinen, es sei besser, wenn es keine Vorschriften für einen Mindestlohn gäbe, weil dann mehr Jobs angeboten würden.
Oder Leute, die meinen, es sei besser, wenn es keine Vorschriften für die Wärmedämmung bei Häusern gäbe, weil dann mehr Wohnungen gebaut würden.
Der ADFC Hamburg schreibt zu den Mindestbreiten:
"Während zuvor jeder vorhandene Radweg von den Radler*innen benutzt werden musste, das Fahren auf der Fahrbahn also generell verboten war, wird seit dem 1.10.1998 zwischen benutzungspflichtigen Radwegen und anderen Radwegen unterschieden.
Damit ein Radweg als benutzungspflichtig ausgewiesen werden kann, muss dieser nach der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) gewisse Mindestkriterien erfüllen. Diese Kriterien spiegeln die Erkenntnis wider, dass nicht jeder Radweg sicher zu befahren ist. Die Kriterien sind u.a. mindestens 1,50 m Breite, eindeutige, sichere und stetige Führung, einwandfreie Oberflächenbeschaffenheit, Sicherheitsabstand zu parkenden Autos und anderen Hindernissen."
Auch ist Hannover einer der ganz wenigen Orte, die explizit Angebotsradwege bauen.
Ist das so? Mein Eindruck ist eher der, dass in Hannover halt schon sehr früh (bereits in den 70er Jahren relativ viele Fahrradwege gebaut wurden. Die waren mal benutzungspflichtig. Besonders bei solchen an breiten und viel befahrenen Straßen waren (und sind sie noch) in beide Richtungen freigegeben. Und das ist gut so!
Darunter gibt es auch einige nicht benutzungspflichtige Fahrradwege. Die sind auch ohne Ausschilderung für die legale Benutzung durch den Fahrradverkehr freigegeben. Aber nur in Fahrtrichtung.
In Hannover gibt es darüber hinaus mehrere Beispiele dafür, dass Zweirichtungs-Fahrradwege, die früher mit
+
(in Fahrtrichtung) und mit
+
entgegengesetzt der Fahrtrichtung beschildert waren, heute nur noch mit den früheren Zusatzschildern beschildert sind. Also
in der üblichen Fahrtrichtung und mit
für die Fahrt entgegengesetzt der üblichen Fahrtrichtung. Diese Beschilderung ist rechtlich einwandfrei möglich. Wenn ein Angebots-Fahrradweg jedoch nur in eine Richtung befahrbar ist, dann wird er nicht extra ausgeschildert.
Beispiel Allerweg in Hannover-Linden:
Wo hast du denn gesehen, dass in Hannover Angebotsradwege neu gebaut werden? Ich will das nicht ausschließen, aber mir fällt grad kein Beispiel ein. Es wäre ja besonders dahingehend interessant, um zu sehen, ob bei solchen Neubauten die Mindestmaße für Fahrradwege eingehalten werden.
„Die da oben spinnen ja wohl jetzt völlig. Wozu bauen wir denn Radwege, wenn man die hinterher nicht benutzen muss? Ich selber käme nie auf die Idee, Radwege zu ignorieren!“?
Ich vermute, für CDU-CSU und FDP ist genau das der Grund gewesen, warum sie der Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht zugestimmt hatten.
Diese Reaktion, "Wozu bauen wir denn Radwege, wenn man die hinterher nicht benutzen muss?", damit hatten diejenigen gerechnet, die zwar einerseits zustimmten, Benutzungspflicht aufzuheben, aber andererseits gar nicht so richtig die Benutzungspflicht aufheben wollten.
Benutzungspflicht bedeutet im Umkehrschluss: Es muss ein Angebot bestehen.
Selbst unter Radverkehrs-Aktivisten gibt es einige, die die Aufhebung der Benutzungspflicht bedauern, weil sie befürchten, dass deshalb keine Fahrradwege mehr gebaut werden. Frei nach dem Motto:
"Es gibt ja keine Pflicht einen Radweg zu benutzen, also sieht sich die Verwaltung auch nicht in der Pflicht, Radwege zu bauen."
Halte ich für nicht zutreffend, genauso wenig diese Vermutung: "Die wollen den Fahrradfahrer ja nur deshalb auf die Fahrbahn bringen, damit der Autoverkehr ausgebremst wird."
Ich denke vielmehr: Fahrradwege werden immer noch dort gebaut, wo sich die Auto-Lobby durchsetzen konnte und kann mit ihrem Verlangen nach schnellen Straßen für den Autoverkehr, auf denen kein langsamer Fahrradverkehr stören darf. Und unabhängig von der Gesetzeslage würden nicht mehr oder weniger Fahrradwege gebaut werden. Außerorts ist das fast überall, weil nach wie vor Tempo 100 für alle Straßen außer Autobahnen als Ausbau-Standard gilt.