Letztlich geht und fährt am Ende sowieso jeder so, wie er meint. Das Bild in StreetView ist ja bezeichnend. Zwei Geisterradler, einer davon auf'm Gehweg.
Das ist eine zu pauschale Aussage, dass jeder fährt, wie er meint.
Es gibt sowohl unter den Autofahrenden wie den Radfahrenden viele, die bei bestimmten Gelegenheiten so fahren, "wie sie meinen", allerdings gibt es dafür meistens Gründe. Und es lohnt sich deshalb, genauer hinzuschauen.
An stark befahrenen Straßen mit vier Fahrspuren für den Autoverkehr kommt es häufiger vor, dass wer mit dem Fahrrad auf der falschen Seite den Radweg benutzt, besonders dann, wenn ihm dieser Weg ausreichend breit erscheint und kein Fahrradfahrer oder nur wenige ihm entgegenkommen und es sich nur um einen überschaubar kurzen Streckenabschnitt handelt.
Erschwerend kommt hinzu, das manche Einrichtungsradwege breiter sind, als manche alte Zweirichtungsradwege. Das verleitet zu der irrigen Annahme, dass es dann ja auch erlaubt sein müsse, den Radweg in Gegenrichtung zu benutzen, auch wenn er nicht dafür freigegeben ist.
Letztlich kann das auch positive Entwicklungen anschieben, nicht immer hundertprozentig regelkonform zu fahren. Vor rund 50 Jahren fingen Fahrradfahrer verstärkt an, Einbahnstraßen in Gegenrichtung zu befahren. Einbahnstraßen wurden in vielen Städten nur deshalb eingerichtet, um mehr Platz für Autostellplätze zu schaffen. Statt Längsparken Querparken und so statt breiter Fahrbahn eine schmale Fahrbahn, die nur noch in einer Richtung befahren werden sollte, weil kein Autogegenverkehr mehr möglich.
Heute ignorieren manche Fahrradfahrer*innen die Benutzungspflicht, z. B. wenn der Fahrradweg zu schmal ist, aber die Verkehrsbehörden trotzdem an der Benutzungspflicht festhalten, weil sie so tun, als sei der schmale Fahrradweg trotzdem sicherer als auf der Fahrbahn zu fahren. Manche Autofahrer*innen sagen dann: "Typisch Fahrradfahrer, jeder von denen fährt, wie er meint."