Beiträge von Ullie

    Was natürlich auch eine nicht zu verachtende Summe ist, bei der ich durchaus verstehen kann, wenn die Betroffenen auf die Barrikaden gehen. Und den Gegenwert "Nebeneinander fahren" ist selbst mir dafür deutlich zu gering.

    Die 100 Euro Stellplatzgebühren für Autofahrende ist die Summe, die bei den Staatseinnahmen, die allen Bürgern zugutekommen, verloren gehen, weil sich die Stadtplaner im Auftrag der Politik damit beschäftigen, wie und wo man noch einige weitere Stellplätze generieren kann. Oder die beim Bau von neuen Wohngebieten gleich mit verbraten werden in der Form extra breiter Straßen, sodass am Fahrbahnrand genug Platz zum Parken bleibt.

    Da findet sich dann immer einer, der sagt: Naja wegen so ein bisschen Grünflächenschutz muss man doch nicht das Parkflächenangebot reduzieren.

    Oder wenn die schon unbedingt ihre breite Fahrradstraße haben wollen, dann lassen wir die Autos halt halbseitig auf dem Gehweg parken.

    Oder: Wenn die Autofahrenden, die sich in der Regel lautstark zu Wort melden und auf Unterstützung bei den meisten Parteien zählen können, bei einer Straßenneugestaltung lieber Parkplätze als eine Baumallee haben wollen, dann kriegen sie eben Parkplätze, die Bäume können ja auch irgendwo anders wachsen.

    Dass eine Fahrradfahrerin, ein Fahrradfahrer sagt: Das ist schon okay, wenn sich die Autofahrerin oder der Autofahrer mit seinem leeren Rücksitz unterhalten will, da verzichte ich doch gerne drauf, mich mit anderen Mit-Fahrradfahrer*innen zu unterhalten. Das finde ich schon irgendwie komisch.

    "Laut einer Faustregel betragen die durchschnittlichen monatlichen Unterhaltskosten für ein Auto bei durchschnittlicher Fahrleistung etwa 300 bis 350 Euro."*) Das sind Beträge, wo ich sage: Verdammt noch mal. Da, sollte sie/er doch auch noch die 100 Euro für einen Parkhaus-Stellplatz zur Verfügung haben.

    *)Wertverlust (bei Barkauf oder Finanzierung)
    Leasingrate (bei Leasing)
    Fixkosten (feststehende Kosten wie Kfz-Steuer und Versicherung)
    Betriebskosten (variable Kosten wie Tanken, Wartung und Reparaturen oder die Autopflege)
    Indirekte Kosten (z.B. verlorene Zeit im Stau oder zu viel bezahlte Parkkosten)

    Diese Kosten sind bei der Berechnung zugrunde gelegt worden. Die Kosten für den Stellplatz nicht. Den Stellplatz, den darf die Allgemeinheit bezahlen. Und die Fahrradfahrer*innen können es doch wohl hinnehmen, dass es für sie keinen Platz auf der Fahrbahn gibt, auf dem sie nebeneinander fahren können. Wenn sogar ein Fahrradfahrer selbst das sagt, dass ihm das nicht so wichtig ist.

    Quelle: https://www.vehiculum.de/magazin/unterhaltskosten-autofahren#

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    Min 06:38 rechtsabbiegender LKW vs. Radverkehr. Kanalbetreiber beschwört mit dem Zorn der Gerechten den toten Winkel.

    Der größte Witz ist, dass der autofahrende Sprecher in Minute 9:45 alle anderen Mitmenschen als "Egoisten" beschimpft. Das sagt "der Richtige".

    Was im Gegenzug aber auch bedeutet, dass man nicht gegen Fahrradstraßen kämpfen muss.

    Naja in Hannover wurde der Kampf gegen die Fahrradstraße von der Südstadt-SPD nicht als Kampf gegen die Fahrradstraße inszeniert, sondern als Kampf gegen den Parkplatzrückbau, der sich aus der Einrichtung der Fahrradstraße ergeben hat aufgrund richterlicher Vorgaben. Aus Autofahrersicht ist eine Fahrradstraße kein großes Ding, so lange er weiter drauf rumkurven UND darauf parken darf, was bei den meisten Fahrradstraßen bisher so war.

    [Zeichen 244]+ "Autoverkehr frei" Und wenn da tatsächlich Fahrradfahrer hartnäckig nebeneinander fahren, dann werden die halt weggehupt und weggedrängelt.

    Was ganz anderes ist es aber, wenn Parkplätze zurückgebaut werden. Dann kommt die SPD und umgarnt als "Kümmerer-Partei" die Autofahrer*innen. Das wird der SPD aber voraussichtlich nichts nutzen, weil es die Autofahrer*innen in die Arme der Populisten schiebt, wenn die den Eindruck gewinnen, so nötig ist ja eine Verkehrswende nicht, wenn selbst die SPD die Parkplätze erhalten will. Dass wir keine Verkehrswende brauchen, das haben die Populisten von CDU, FDP, AfD und BSW (BSW=Bündnis Sarah Wagenknecht) schon immer gesagt, wählen wir doch das Original.

    In der StVO ist der Unterschied zwischen T30Z und freigegebener Fahrradstr. so marginal, dass man sich nicht verkämpfen müsste, ist eher eine (auch nicht zu unterschätzende) psychologische Sache ...

    Geht es nicht ganz oft sehr stark um die "psychologische Seite" einer Regelung? Nimm mal den Zebrastreifen. Man kann den Zebrastreifen als Gängelungselement für Fußgänger*innen deuten, weil sein Vorhandensein dazu führt, dass Fußgänger gezielt den Zebrastreifen ansteuern um die Fahrbahn zu queren, so dass die Autofahrer auf den anderen Abschnitten um so schneller fahren.

    Lässt man das mal außen vor, so kann man feststellen, dass der Zebrastreifen zunächst von den Autofahrern als Gängelung empfunden wurde, weil sie sich von Fußgänger*innen, die den Zebrastreifen benutzten, ausgebremst fühlten. Höchstrichterliche Urteile führten schließlich dazu, dass der Zebrastreifen-Schutz der Fußgänger*innen tatsächlich sehr viel höher aufgehängt wurde, als dass die Autofahrer wünschten und anfangs praktizierten. Psychologisch gesprochen: Auch Fußgänger*innen haben Rechte.

    Praktisch gesprochen ist es natürlich auch heute noch so, dass Fußgänger*innen nicht wirklich darauf vertrauen können, bei einem Zebrastreifen gefahrlos die Fahrbahn zu überqueren. Denn es fehlt der schützende Panzer, der durch erhöhte Vorsicht kompensiert werden muss. Das Ganze dann am besten so durch Körpersprachenach außen kommuniziert, dass beim wartepflichtigen Autofahrer nicht der Schatten eines Gedanken aufkeimt, der Fußgänger würde auf seinen Vorrang am Zebrastreifen verzichten.

    Genauer müsste man sagen "den Autobesitzer*innen". So richtig geht das Gekreische immer dann los, wenn es um Parkplätze geht. Vor allem die Union scheint in der Kommunalpolitik kaum andere Themen als "Hilfe, man will uns Parkplätze wegnehmen" zu kennen, und zwar auch schon wenn das Parkhaus gleich daneben ist.

    Die Diskussion in Hannover scheint sich dagegen um Parkplätze für Anwohner zu drehen, für die zudem eben keine Alternativen vorgesehen sind. Und nein "dann schaff halt dein Auto ab" ist eben keine. Zudem halte ich den Mehrwert einer Fahrradstraße gegenüber einer 30-Zone in der Regel für so gering, dass man diesen Streit gar nicht anfangen muss.

    Für die Anwohner gibt es genug Parkhaus-Dauerstellplätze für ihr Auto. Das ist nicht das Problem. Diese Stellplätze im Straßenraum, die sie jetzt belegen, sind im Schnitt auch nicht näher als die im nächsten Parkhaus, von denen es reichlich in Hannovers Innenstadt gibt.

    "Für Dauerparker mit Vertrag
    Für alle, die fast täglich oder regelmäßig einen Parkplatz in der Innenstadt benötigen oder für Unternehmen, die Ihren Mitarbeitern einen Stellplatz zur Verfügung stellen möchten, bieten wir parkhausbezogene Dauermietverträge für feste und rollierende Stellplätze an."

    In 4 von 7 der Innenstadt-Parkhäuser, die auf der hier verlinkten hannova-Seite angepriesen werden, gibt es frei Stellplätze.

    Dauperparken Classic cityparken Hannover - DPC

    Aber dafür müssten rund 100 Euro monatlich berappt werden und da entdeckt die SPD plötzlich ihr "soziales Gewissen", so scheint es. Autofahrer*innen möchte man diese Kosten nicht zumuten.

    Der "Mehrwert einer Fahrradstraße" ist immens, denn verkehrsrechtlich beendet die Fahrradstraße das Prinzip, dass zwei Fahrradfahrer*innen nicht nebeneinander fahren dürfen, wenn sich ein Auto nähert, obwohl sich die beiden Fahrradfahrer*innen möglicherweise prächtig unterhalten und der Autofahrer nur einen leeren Beifahrersitz spazieren fährt." Und dieses Prinzip sollte auf allen Straßen gelten. Tut es aber leider nicht, weil Fahrradfahrer*innen, die nebeneinander fahren möchten, von der geltenden StraßenVerkehrs(Unrechts)Ordnung gezwungen werden, hintereinander zu fahren, Ausnahme nur in Fahrradstraßen.

    Man könnte aus dem im taz-Artikel zitierten BVerwG-Urteil von 1996 folgern, dass bis dahin das Parken im öffentlichen Straßenraum »über Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen« nicht erlaubt war.

    Es war 1966 und nicht 1996, dass das BVerwG urteilte, dass das Laternenparken erlaubt war. Da war der Zahlenteufel im Spiel, aber natürlich hast du trotzdem Recht, denn der taz-Artikel ist tatsächlich so aufgebaut, dass er den Eindruck erwecken kann, dass das Laternenparken vor 1966 komplett und absolut mit aller Härte der Ordnungswidrigkeiten-Verfolgung verboten war.

    ;)Ungefähr so komplett und absolut und mit aller Härte der Ordnungswidrigkeiten-Verfolgung, wie heute das Falschparker von den Ordnungsbehörden verfolgt werden.;)

    Deshalb ist es wichtig, bei dem taz-Artikel ein bisschen mitzudenken, denn die Urteilsfindung erstreckte sich über einen Zeitraum von rund 10 Jahren, in denen sich die Anzahl der Autos in Deutschland und ganz besonders der Privat-PKW-Bestand vervielfacht hat. Und nur sehr wenige Menschen machten sich in der Zeit Gedanken darüber, dass das nicht gutgehen kann mit der Massenmotorisierung, die in den 50er Jahren einsetzte. Ein Gericht urteilt zwar im Prinzip unabhängig von der Politik, aber es urteilt nicht im luftleeren Raum. Und darauf zielt der taz-Artikel ja letztendlich ab, dass nämlich in der heutigen Zeit die damals vorbehaltlos zukunftsoptimistische Sicht auf die Massenmotorisierung von zunehmend weniger Menschen geteilt wird.

    "Doch ist ein 57 Jahre altes Urteil überhaupt noch zeitgemäß oder bedarf es angesichts der ökologischen Herausforderungen, vor der unsere Städte stehen, einer Korrektur?" https://taz.de/Parkende-Autos/!5968714/

    Was Vauban angeht: Dort ist der Parkraum vor allem zentralisiert, was zu einem "aus den Augen, aus dem Sinn" führt. Der weit verbreitete Reflex, nach dem Verlassen des eigenen Hauses erstmal zum Auto zu gehen und sich dann zu überlegen, wo man überhaupt hin will, verschwindet. Auf dem gleichen Ansatz basieren auch die 15.000 "entfernten" Parkplätze in Amsterdam: Die sind nicht weg, sondern sie sind durch Tiefgaragen ersetzt.

    Eine Zentralisierung des Parkraumes, nämlich in den bereits vorhandenen Innenstadt-Parkhäusern, plus der Möglichkeit vorhandene private Stellplätze weiter zu nutzen, waren die Kernidee für die Verkehrsplanung der rot-grünen Rathauskoalition in Hannovers Innenstadt.

    Der grüne OB Onay und der SPD-Stadtbaurat Vielhaber hatten mit dieser Idee in Stadt und Land, als auch bundesweit soviel Beachtung und Zustimmung erfahren, dass das der SPD in Hannover so unheimlich wurde, dass sie die Koalition platzen ließ, um dieses Verkehrskonzept zu verhindern. Jetzt will die SPD anscheinend mit Hilfe der CDU ein Verfahren in Gang setzen, bei der jeder einzelne Autobesitzer in der Innenstadt gefragt wird, ob er es okay findet, dass das Laternenparken nicht mehr möglich sein soll. Und wenn da der eine oder andere von denen verlangt, dass er weiter sein Fahrzeug unter der Laterne parken will, dann wird das die SPD zum Beweis dafür hochstilisieren, dass die angeblich "ideologisch verstockten" Grünen gegen den Willen der gesamten Bürgerschaft ihr "Autohasser-Verkehrskonzept" durchsetzen wollten.

    Wenn die Genossen da mal nicht die Rechnung ohne den tatsächlichen Bürgerwillen gemacht haben. Ich rechne jedenfalls mit Protestaktionen gegen eine gemeinsame Verkehrspolitik von CDU und SPD, in der Fahrradwege und Fahrradstreifen umgewandelt werden in Autoparkplätze und Fahrstreifen für den Autoverkehr.

    Ich habe da mal einen Lacher gesetzt. ^^ Trotzdem sollte man nicht vergessen: "Der Verratsvorwurf kam im 1871 aus der Taufe gehobenen Deutschen Kaiserreich nicht von links, sondern eher schon von rechts, ja bis weit hinein aus der bürgerlichen Mitte: Sozialdemokrat*innen galten über die schändlichen Sozialistengesetze (1878–1890) hinaus als pestverdächtige Brunnenvergifter*innen des deutschen Wesens, als vaterlandslose Gesell*innen, gar als „Landesverräter“."

    „Wer hat uns verraten – Sozialdemokraten“ – woher kommt der Ruf?
    „Ein Geschrei geht durch das Land: Wer hat uns verraten? Die Sozialdemokraten“. So beginnt der „Vorwärts“-Redakteur Eugen Prager 1932 eine Broschüre, in der er…
    vorwaerts.de

    Die HAZ behauptet, es seien vor allem persönliche Animositäten bestimmter Ratsmitglieder beider Fraktionen, die das Scheitern herbeiführten.

    Ich vermute, es ist ein weiterer Versuch, den grünen Oberbürgermeister Belit Onay zu sabotieren. Die SPD tut sich immer noch sehr schwer damit, das OB-Wahlergebnis von 2019 zu akzeptieren. "Für SPD-Kandidat Marc Hansmann ist das Spiel tatsächlich kurz darauf gelaufen. Die Sensation ist perfekt: Mit 23,5 Prozent der Stimmen scheidet Hansmann abgeschlagen bereits im ersten Wahlgang aus. CDU-Kandidat Eckhard Scholz und Belit Onay von den Grünen liegen mit jeweils 32,2 Prozent gleichauf und gehen in die Stichwahl in zwei Wochen." Im 2. Wahlgang gewann dann Onay gegen den CDU-Kandiaten.

    OB-Wahl in Hannover - Historische Niederlage für SPD
    Seit 1946 war die Stadt Hannover fest in SPD-Hand. Bis der bisherige Oberbürgermeister Stefan Schostok wegen einer Untreue-Affäre zurücktreten musste. In einer…
    www.deutschlandfunk.de

    Kann aber auch sein, die SPD verspricht sich bessere Wahlergebnisse, wenn sie mit den Autofahrer*innen kuschelt. Immerhin hatte der damalige SPD-OB-Kandidat auch eher für Einschränkungen beim Autoverkehr geworben. Und das soll ihm den den Sieg gekostet haben, meinen einige in der SPD.

    Nö, de streut leider reichlich Fake-News ...

    Dicke große Überschrift:

    "Das Parken regelte lange die Reichs­garagen­ordnung von 1944, die besagte, dass Au­to­­be­sit­­ze­r ihre Fahrzeuge nur auf privaten Stellplätzen parken durften"

    Wo bitte in der Reichsgaragenverordnung steht das? Ich sehe da weiterhin nur eine Baupflicht bei Neu- und wesentlichen Umbauten ...

    Das von dir verlinkte Dokument ist von 1950 und beschäftigt sich damit, wie mit der Reichsgaragenordnung von Februar 1939 umzugehen ist. In dem Dokument wird beklagt, dass viele Bauherren nicht die erforderlichen Garagenplätze schaffen. Und es werden Wege aufgezeigt, wie das verbessert werden kann.

    Zwischen Februar 1939 und 1950 liegen im Wesentlichen 6 Jahre zweiter Weltkrieg und 4 Jahre Stagnation in der Nachkriegszeit. Beim Bauen ging es vielen wohl erst mal darum Wohnraum zu schaffen, nicht so sehr darum Garagen.

    In der Präambel der Reichsgaragenverordnung steht: "Die Zunahme der Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr erfordert, daß die öffentlichen Verkehrsflächen für den fließenden Verkehr frei gemacht und möglichst wenig durch ruhende Kraftfahrzeuge belastet werden. Zu diesem Zweck müssen die Kraftfahrzeuge dort, wo sie regelmäßig längere Zeit stehen, außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen ordnungsgemäß eingestellt werden."

    Reichsgaragenordnung, 1939, Abschnitt 1, 2 (§§ 1- 8)

    Und darauf beruft sich der Autor des taz-Artikels zurecht. https://taz.de/Parkende-Autos/!5968714/

    Im Wortlaut mag der taz-Autor etwas zugespitzt formuliert haben. Aber es ist richtig die Nachkriegszeit-Entwicklung in Bezug auf zugeparkte Straßen in der Form zu hinterfragen, wie es die taz macht. Freilich könnte das dazu führen, dass jemand auf die Idee kommt, wenn damals gerichtlich anders entschieden worden wäre, dann hätten wir heute nicht den Schlamassel mit den vielen Autos, die überall rumstehen. Und vielleicht würde es tatsächlich, etwas entspannter zugehen. Andererseits: Selbst in so einem Musterstadtteil wie Freiburg Vauban gibt es immer noch rund 500 PKW bei 3000 Einwohnern. Der Motorisierungsgrad in Vauban liegt bei "150 PKW / 1000 Einwohner (bei ca. 3300 Einwohnern im Frühjahr 2003)".

    Verkehr – stadtteil-vauban.de

    Das ist dein verwöhnter norddeutscher Blick…

    In der Gegend erkennt man "außerorts" meist daran, dass es gar keine Infrastruktur für den Fuß- und Radverkehr mehr gibt – da ist diese Straße echt mal eine Ausnahme. Für mich zeigt die Kombination aus kaum Radwegen außerorts und jeder Menge von sowohl ob der Verkehrslast klar rechtswidrigen wie auch baulich indiskutabel schlecht umgesetzten Benutzungspflichten innerorts auch, dass es hier nicht um die Sicherheit geht, sondern allein um "freie Fahrt für freie Autos".

    Ginge es um die Sicherheit, dann bräuchte es an der Schöneburgerstraße lediglich einen Fußweg. Aber den brauchte es dann schon. Und der würde in diesem Bereich vermutlich auch dann von zahlreichen Fahrradfahrer*innen benutzt werden, wenn er damit ausgeschildert wäre: [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10].

    An dieser Stelle kommt gleich das Tauchsport-Zentrum auf der rechten Seite, mit Tempo 30, quer parkenden PKW und vermutlich auch einigen Fußgänger*innen auf dem Gehweg, denn die müssen ja irgendwie von ihren Autos zum Eingang und zurück kommen. Und das ist auch die Stelle, über die in dem Artikel gesagt wird, dass hier viele Fahrradfahrer*innen auf der Fahrbahn weiterfahren.

    Warum parken da eigentlich Autos auf der Fahrbahn? Da scheint doch ein ausreichend große Firmengelände zur Verfügung zu stehen. Sollen die Autos doch dort parken.

    Und einen so ausgezeichneten Weg [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] zuzüglich für die eigentliche Fahrtrichtung [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1000-33] könnte auch an einem an dieser Stelle breiteren Gehweg stehen. Stattdessen steht da aber das:[Zeichen 240]gegen die Fahrtrichtung. In Fahrtrichtung habe ich kein Schild gefunden. (So wenig wie Alf, siehe weiter oben.)

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    "Welche Themen sind Ihnen bei der Modernisierung des Westschnellweges wichtig?

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    Bis jetzt gab es 12 Vorschläge, 26 Bewertungen und 16 Kommentare

    Es verbleiben noch 22 Tage, also bis zum 17.12.23, um sich an der Umfrage der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zu beteiligen.

    Hier geht's zur Umfrage:

    Ideenraum - schnellwege-dialog.de

    Man muss sich ähnlich wie im Radverkehrsforum einen Account anlegen, dann kann man Vorschläge machen und mitdiskutieren.

    Den Hinweis auf die Umfrage habe ich auch auf der Hannoverseite angelegt.

    "Welche Themen sind Ihnen bei der Modernisierung des Westschnellweges wichtig?

    fotografiert vom Parkplatz am Spielfeld aus.

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    Es verbleiben noch 22 Tage, also bis zum 17.12.23, um sich an der Umfrage der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zu beteiligen.

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    Man muss sich ähnlich wie im Radverkehrsforum einen Account anlegen, dann kann man Vorschläge machen und mitdiskutieren.

    Und hier ist das Problem, dass du zwei Dinge in einen Topf wirfst: 30-Zonen und Vorfahrtsstraßen mit 30 sind zwei grundlegend unterschiedliche Dinge. Die englische Sprache hat dafür sogar zwei verschiedene Worte: "road" und "street".

    Es ist nicht so, dass ich da zwei grundlegend unterschiedliche Dinge in einen Topf werfe. Vielmehr liegen diese Dinge vielerorts bereits in einem Topf.

    Und in deinem letzten Absatz schreibst du selbst:

    Und hier kommt die "Vorfahrtsstraße mit 30" ins Spiel. Denn viele Hauptstraßen sind gewachsen und eben nicht von Anfang an als solche angelegt worden – entsprechend sind sie baulich für 50 ungeeignet. Autos, die auf der Fahrbahn parken; fehlende Radwege oder nur einseitige Gehwege sind hier deutliche Indizien.

    Leider lässt die geltende Straßengesetzgebung den Kommunen wenig Spielraum dafür im Interesse des Fuß-Verkehrs und des Fahrradverkehrs Entscheidungen zu treffen. Erschwerend kommt dazu, dass viele Kommunen überhaupt kein Interesse daran haben, irgendwelche Entscheidungen zu treffen, bei denen sie befürchten müssen, dass sie den Ärger der Autofahrerschaft auf sich ziehen oder dass es die Haushaltskasse belastet.

    Besonders schwer ist es, die Einhaltung von Tempo 50 zu gewährleisten, wenn eine Innerortsstraße aussieht wie eine Landstraße, wie zum Beispiel die Schöneburger Straße in Hofgeismar kurz vor der Stelle an der das Zeitungsfoto (s.o.) aufgenommen wurde. Der dort vorhandene Fußweg ist zwar in der gezeigten Fahrtrichtung nicht als gemeinsamer Fuß und Radweg ausgezeichnet, zumindest habe ich kein entsprechendes Schild gefunden, aber trotzdem dürften die meisten Verkehrsteilnehmer an der Stelle davon ausgehen, dass Fahrradfahrer*innen auf dem immerhin rund 2,50 m breiten Hochbord fahren. Auch die meisten Fahrradfahrer*innen werden das erst hinterfragen, wenn sie sich eingehender mit der Situation beschäftigt haben.

    Das ist diese Stelle:

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    Und weiter hinten taucht ein Tempo 30 Schild auf. Warum? Vielleicht wegen des schlechten Straßenbelags? Oder weil rechts das Tauchsportzentrum kommt, mit den vielen Quer-Parkplätzen, wo dann ein Teil der Fahrradfahrer*innen auf die Fahrbahn wechseln?

    Und wenn man dann am Tauchsportzentrum vorbei ist, dann erst kommt ein Ortsausgangsschild, wo dann als zugelassene Höchstgeschwindigkeit Tempo 100 km/h gilt. Und ich vermute sehr stark, dass sehr viele Autofahrende an der Stelle 100 oder schneller fahren und dass Fahrradfahrende den ausgeschilderten Zweirichtungs-Fuß/Fahrradweg nutzen.:

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    Die in den streetview-Bildern gezeigte Verkehrslage legt es nahe, Tempo 30 innerorts als grundsätzlich geltende maximale Höchstgeschwindigkeit anzuwenden. Nicht nur für diese Straße, sondern auch für alle anderen Straßen innerorts mit ganz wenigen Ausnahmen. Und die Straße nach dem Ortsausgangsschild ist allenfalls für maximal Tempo 60 geeignet. Die Geschwindigkeit, die grundsätzlich außerorts als Maximalgeschwindigkeit gelten sollte auf Landstraßen (der Begriff Landstraße gilt auch für Bundesstraßen).

    Wenn dazu eine effiziente Tempokontrolle angewendet wird, dann kann man m. E. davon ausgehen, dass die Mehrzahl der Fahrradfahrer*innen auf der Fahrbahn fahren wird. Und der Hochbordweg kann als Fahrradweg, Fußgänger frei ausgeschildert werden.

    Bei der letzten Einmündung am Kabenmühlenweg ist die Nebenfläche nicht für Radverkehr vorgeschrieben oder freigegeben. Es steht dort kein entsprechendes Verkehrszeichen. In Gegenrichtung jedoch schon. Für einen gemeinsamen Geh- und Zweirichtungsradweg ist das gesamte Bauwerk über die gesamte Strecke eindeutig viel zu schmal. Genau aus diesen Gründen braucht man verständlicherweise "nur fünf Minuten" dort warten, um verantwortungsvolle Radfahrer anzutreffen, die einerseits nicht illegal auf diesem (dann wohl) Gehweg fahren, weil sie es nicht dürfen oder eben sich andererseits der Untermaßigkeit dieses Weges bei beidseitiger Benutzungspflicht bewusst sind, dessen Benutzung als nicht zumutbar ansehen und somit der Verwaltung und auch so manch aufgebrachtem Bürger berechtigterweise den Mittelfinger zeigen.

    Bei dieser Einmündung ist interessanterweise diese Kombi ausgeschildert:

    [Zusazzeichen 1000-32]

    [Zeichen 205]

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    Das soll den einmündenden Verkehr wohl darauf hinweisen, dass hier ein Hochbord-Zweirichtungsradweg für Fahrradverkehr von beiden Seiten auf dem Hochbord sorgt, der vorrangberechtigt ist.

    Da ist es schon ungewöhnlich, dass ausgerechnet in Fahrtrichtung kein Blauschild steht auf dem Zweirichtungsradweg: [Zeichen 240]

    Ne, die Straße ist 30-Zone – also soll sich sich einfach mal ans Tempolimit halten und hinterherfahren.

    Das könnte man vielleicht in dieser Situation (neu gestaltete Schmiedestraße in Hannover) verlangen, oder dann, wenn tatsächlich nur sehr wenig Verkehr stattfindet auf der Straße mit Tempo 30. Leider würde sich die Autofahrerin allerdings tatsächlich sehr schnell bedrängt sehen, wenn sie tatsächlich hinter einem Fahrradfahrer her fahren würde. Und zwar bedrängt von den anderen Autofahrer*innen. Und vielleicht würde sie die Nerven verlieren und es würde gefährlich eng werden, wenn sie dann überholt.

    Mit Tempo 30 ausgeschilderte Straßen sind nicht immer Straßen, auf denen auch nur maximal Tempo 30 gefahren wird. Aber selbst wenn die/der Autofahrer*in maximal Tempo 30 fährt, wird ihr/ihm oft genug ein Fahrrad vor ihm zu langsam vorkommen. Tatsächlich fahren die meisten Fahrradfahrer*innen ein Tempo unter 20 km/h. Deshalb ärgert es mich, wenn manche Radfahrer*innen so tun, als sei es stinknormal, mit 30 km/h Fahrrad zu fahren. Die meisten Fahrradfahrer*innen schaffen das höchstens bergab, mit viel Rückenwind oder nur über eine sehr kurze Strecke. Und erst recht die vielen potenziellen Fahrradfahrer*innen, die dazukommen sollen, zum motorlosen Mobilitätsevent, schreckst du höchstens ab, wenn du es als "normal" bezeichnest, dass mit dem Fahrrad 30 km/h gefahren wird.

    Es greift zu kurz, wenn eine Verkehrsverwaltung ganz schematisch davon ausgeht, wenn Tempo 30 gilt, dann braucht es keinen Fahrradweg. In den meisten Fällen trifft das zu, nämlich wenn es sich um wenig befahrene Wohngebietsstraßen handelt. Aber es müssen viel mehr Straßen Tempo-30-Straßen werden, auch Hauptverkehrsstraßen mit hohem Verkehrsaufkommen. Und da braucht es weiterhin Fahrradwege. Vermutlich sogar dann, wenn eines Tages fast nur noch Fahrräder unterwegs sein werden.

    Hier ist übrigens nochmal das der Link zu dem Artikel. Das Titelfoto zeigt die Stelle, an der die Hofgeismarerin den "Fahrradfahrer nach nicht einmal 5 Minuten erwischt" hat, wie es in dem Artikel unter dem Foto steht:

    Und hier ist dieselbe Stelle auf streetview:

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    Auf dem schmalen Fußweg habe ich kein Schild gesehen, dass ihn für den Radverkehr freigeben würde, wie in dem Artikel behauptet wird. Aber selbst wenn. Ich würde an so einer Straße vermutlich auch die Fahrbahn benutzen, selbst wenn ich keinen Tempo-30-Schnitt schaffe.

    Aber es ist auch wichtig, dass ein gutes Radweg-Angebot (keine Pflicht) zur Verfügung steht und außerdem Tempo max. 30 gilt. Die Straße ist als Vorfahrtsstraße ausgeschildert und keine reine Wohnstraße. Vermutlich wird es noch einige Zeit dauern, bis man sich dazu entschließt, beidseitig Fußwege zu bauen, die breit genug sind, um sie für den Fahrradverkehr freizugeben. Trotzdem kann man ja jetzt schon an der Stelle auf dem Foto und im weiteren Straßenverlauf Tempo 30 anordnen und trotzdem auch den einseitigen Fußweg in beide Richtungen für den Fahrradverkehr freigeben.

    https://www.hna.de/lokales/hofgei…n-92693690.html

    Ich hoffe, der Artikel wurde von einem/r Praktikanten/in geschrieben.

    Sooo schlimm geschrieben ist er nun auch wieder nicht, aber es fehlen halt einige entscheidende Hinweise, wie z. B. Gefährdung durch Abbiegeunfälle bei ungünstiger Radwegeführung, Öffnungszeiten oder vielleicht sogar Teilöffnungen der Hofgeismarer Fußgängerzonen für den Fahrradverkehr. (Es ist allerdings zu befürchten, dass viele Leser*innen, besonders die autofahrenden Leser*innen zufrieden sind mit dem Fahrradfahrer*innen-Bashing.) Immerhin über die Verlangsamung des Fahrradverkehrs auf Fußwegen, die für den Fahrradverkehr freigegeben sind, wurde mit dem Text unter dem Foto informiert.

    Und dann natürlich nicht beachtet, die alte Indianerweisheit:

    "Wer nicht 1000 Meilen in den Mokassins eines anderen gegangen ist, der kennt ihn nicht wirklich."

    Und in Anbetracht von Klimakrise, Umweltschutz und Ressourcenschonen ist natürlich klar, dass sich eine Autofahrerin, wie die in dem Artikel, gefälligst in den Fahrradsattel zu schwingen hat. (Und nicht etwa umgekehrt!)

    Und das Zeitungs-Foto mit den quer zur Fahrbahn parkenden Autos zeigt doch bereits den Weg. Die Frau ist genervt vom Fahrradverkehr, dann soll sie doch dafür kämpfen, dass die Parkplätze aufgegeben werden, um in der Straße beidseitig breite Radfahrstreifen anzulegen. Stattdessen hetzt sie mithilfe einer überforderten Reporterin gegen die Radfahrer*innen.

    und bei aller berechtigter Kritik zum Thema "Flächenverbrauch":

    Es werden die ersten zaghaften Schritte hin zu einer gerechteren Kostenverteilung gemacht: Parkgebühr gestaffelt nach Masse/Größe.

    Es geht dann vielleicht zu langsam.

    :/

    Welche zaghaften Schritte sind das? Sogar auf der Wohnmobil-Ratgeber-Seite (siehe unten) wird empfohlen, beim Kauf eines Wohnmobils die Stellflächen-Situation zu beachten. Aber das ist die Realität:

    Das Foto ist von November 23

    Ein Suche auf streetview bringt dieses Ergebnis:

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    Im November 2022 (Datum des Streetview-Fotos) stand das weiße Wohnmobil auch schon an dieser Stelle. Hält sich der Besitzer an das Prinzip, wenn ich schon einmal einen Stellplatz für mein Fahrzeug gefunden habe, dann lasse ich es auch dort stehen, denn einen so schönen Stellplatz finde ich ohnehin nicht wieder?

    Oder hat er zwischenzeitlich Urlaub mit dem Fahrzeug gemacht und zufällig denselben Stellplatz wiedergefunden? Dann kann es ja mit der vielfach beschworenen Parkraumknappheit nicht so weit her sein.

    Oder hat er tagelang am Fenster gestanden, um auf den richtigen Moment zu warten und dann loszusprinten, um sein Fahrzeug auf "seinen" bevorzugten Stellplatz abzustellen?

    in: womoo.de - Wohnmobil & mehr, abgerufen am 25.11.23, heißt es:

    "Stellplatz: Die Zeit außerhalb des Urlaubs
    Sollten Sie sich trotz aller Hürden für den Kauf eines Campingfahrzeugs entscheiden und können sich alsbald stolzer Besitzer eines Wohnmobils nennen, dann werden Sie nur glücklich, wenn Sie sich vorher auch genau überlegt haben, wo das langersehnte Gefährt außerhalb des Urlaubs stehen wird. Dauerunterstellplätze sind absolute Mangelware, der überall knapper werdende öffentliche Parkraum ist keine adäquate Dauerparkoption, wo wir wieder bei gesetzlichen Regelungen wären."

    Wohnmobil kaufen, ja oder nein? Überlegung vor Anschaffung

    Allerdings frage ich mich: Von welchen gesetzlichen Regelungen sprechen die da konkret?

    In vielen Straßen stehen zunehmend mehr Wohnmobile. Die brauchen dafür keine Extra-Erlaubnis. Jeder darf ein amtlich zugelassenes Wohnmobil auf einem ganz normalen Stellplatz am Straßenrand zum Beispiel in seinem Stadtteil abstellen. Nicht nur für einen Tag oder eine Woche, sondern das ganze Jahr ununterbrochen am selben Platz. Und viele machen das auch. Siehe Beispiel oben!

    Aber es sind womöglich dieselben Leute, die dann an anderer Stelle über Parkplatznot und Parkdruck jammern und das vielleicht sogar noch als Rechtfertigung dafür benutzen, falsch zu parken.

    Die Polizistin oder der Polizist oder die Mitarbeiter*innen des Verkehrsaußendienstes, die versuchen das Falschparken, mit dem angeblich "hohen Parkdruck" ihr Nichttätigwerden zu entschuldigen und anscheinend großes Mitleid mit den vom angeblichen "Parkdruck" Gebeutelten empfinden, sollten vielleicht hin und wieder mal genauer hinschauen, was das für Fahrzeuge sind, die für den angeblichen "Parkdruck" verantwortlich sind!

    Bevor der Streit um Tempo 30 eskaliert, versuche ich einmal ein wenig die Wogen zu glätten mit diesem Hinweis von VCD-Sprecher Lottsiepen: ""Das ist ein Nullsummenspiel." Bei einer konstanten Geschwindigkeit, ob 50 oder 30 Stundenkilometer, sei der Unterschied relativ gering. Egal, ob es sich um einen Diesel- oder Benzinantrieb handelt. Ausschlaggebend sei vielmehr, mit welchem Gang gefahren werde. Darauf verweist auch ADAC-Sprecher Zorger: "Je untertouriger ein Autofahrer fährt, desto geringer sind der Benzinverbrauch und damit der Schadstoff-Ausstoß. Wenn das alle Autofahrer berücksichtigen würden, wäre für die Umwelt mehr erreicht als mit Tempo 30.""

    Quelle: https://www.zeit.de/auto/2010-11/tempo-30-2/seite-2

    Der VCD-Sprecher und der ADAC-Sprecher gehen davon aus, dass die übergroße Mehrheit der Autofahrenden viel zu oft und zu lange in zu kleinen Gängen fährt. Und das wohl noch häufiger bei Geschwindigkeeiten um die 30 km/h als bei höheren Geschwindigkeiten. Hört sich schlüssig an. Aber ist die Unkenntnis darüber auch der Grund dafür, dass man in Bayern glaubt, Klimaziele gefährden die Verkehrssicherheit?

    Nochmal das Zitat aus dem Link von Malte:

    Die Reform des Straßenverkehrsrechts ist erstmal abgesagt:

    https://www.spiegel.de/auto/stvo-bund…61-22ec81a36df0

    "Die Kehrtwende ging anscheinend von unionsgeführten Landesregierungen wie Bayern aus. Die Begründung: Das Ziel der Sicherheit des Straßenverkehrs dürfe nicht aufgeweicht werden, weil andere Ziele wie Klimaschutz hinzukommen."

    Ich bin nicht auf die Idee gekommen, dass es dabei um Tempo 30 ist schlecht für die Umwelt geht. Aber ich hatte auch keine andere Idee. Ich komme allerdings auch nicht aus Bayern.

    Die Reform des Straßenverkehrsrechts ist erstmal abgesagt:

    https://www.spiegel.de/auto/stvo-bund…61-22ec81a36df0

    "Die Kehrtwende ging anscheinend von unionsgeführten Landesregierungen wie Bayern aus. Die Begründung: Das Ziel der Sicherheit des Straßenverkehrs dürfe nicht aufgeweicht werden, weil andere Ziele wie Klimaschutz hinzukommen." Zitat aus dem verlinkten Artikel. Da muss man wohl Bayer für sein, um einen Widerspruch zu entdecken zwischen dem Ziel, den Klimaschutz zu verbessern und dem Ziel die Verkehrssicherheit zu verbessern.

    Ich lese im BVerwG-Urteil zu Bremen eigentlich keine Interpretationsspielräume bzgl. damalige (und heutige) StVO zum normalen Fahrbahnparken.

    Als das Bundesverwaltungsgericht nun mit dem Fall des Bremer Kaufmanns betraut wurde, sollte es die Frage klären, ob Parken Gemeingebrauch sei oder nicht. Im Urteilsspruch vom 4. März 1966 heißt es im Wortlaut: „In einer stürmischen Entwicklung seit Anfang der fünfziger Jahre ist das Automobil in der Bundesrepublik (…) zu einem Gebrauchsgegenstand aller Bevölkerungskreise geworden. Diese Entwicklung hat der Staat nicht nur geduldet, sondern gefördert.“

    Angesichts des Staatsziels, die Motorisierung der Bevölkerung zu fördern, und der bereits gängigen Praxis des sogenannten Laternenparkens kamen Deutschlands oberste Ver­wal­tungs­rich­te­r:in­nen am 4. März 1966 zu folgendem Schluss: „Damit erweist sich das Abstellen von Kraftfahrzeugen über Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen an öffentlichen Straßen als grundsätzlich den Verkehrsbedürfnissen entsprechend und damit als grundsätzlich verkehrsüblich und gemeinverträglich.“

    Quelle: taz vom 20.11.23 https://taz.de/Parkende-Autos/!5968714;moby/

    Die Feststellung des Gerichts, der Staat habe eine Entwicklung gefördert, die das Ziel hat, alle Bevölkerungskreise mit Autos zu beglücken, deutet ja bereits an, dass das vielleicht nicht besonders klug war. Aber nach dem Prinzip "Wer A sagt, der muss auch B sagen", müsse es dann ja wohl auch erlaubt sein, die vielen Millionen Fahrzeuge einfach an den Fahrbahnrand zu stellen. Dabei dürfte der große Fortschrittsoptimismus der 60er-Jahre eine entscheidende Rolle gespielt haben. Die Straßen sollten immer breiter werden, es sollte immer mehr Autobahnen mit immer mehr Fahrbahnen geben, auf denen immer schneller gefahren werden können soll. Quasi alles Ziele, an denen vollkommen rückwärtsgewandte Politiker noch heute starrköpfig festhalten. Immerhin gab es seitdem ein paar Entwicklungen, die diesen gefährlichen Zukunftsoptimismus gedämpft haben. Zum Beispiel die hohe Zahl an Todesopfern im Straßenverkehr, die dazu beigetragen haben, generelle Tempolimits innerorts und auf Landstraßen durchzusetzen, die nicht von Gerichten gekippt wurden.

    Irrelevant, darum geht es im Bremer Urteil ganz und gar nicht.

    Selbstverständlich geht es in dem Bremer Urteil letztlich auch um das Problem, dass heute Autos auf dem Bürgersteig parken und das zum Teil geduldet wird, oder aber sogar nachträglich legalisiert wird. Hätte damals das Gericht entschieden, dass es nicht erlaubt ist, Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum am Fahrbahnrand zu parken, dann wäre es ja möglicherweise nie so weit gekommen, dass dort immer mehr und immer breitere Fahrzeuge parken, so dass nach und nach nicht nur am Fahrbahnrand, sondern auch auf dem Gehweg geparkt wurde, sodass auf dem Gehweg nicht mehr genug Platz ist für Fußgängerverkehr, der zum Beispiel ein bequemes Aneinandervorbeigehen mit Einkaufstrolley und/oder Kinderwagen ermöglicht.

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    Warum haben sie denn das in Karlsruhe überhaupt als Fahrradstraße ausgewiesen?

    Eine Parkzone wäre doch viel sinnvoller.

    Ich vermute mal, dass du das mit der Parkzone ironisch gemeint hast.

    Aber Spaß beiseite: Natürlich wäre es sehr viel sinnvoller, dass in einer Fahrradstraße überhaupt nicht geparkt wird, sondern lediglich Anliegerverkehr zu den Grundstücken erlaubt ist, oder eben gar kein Verkehr mit KFZ, allenfalls Rettungsdienste und Versorgungsfahrzeuge.

    In Hannover kannst du gerade sehen, wie die SPD im Stadtbezirk Südstadt darauf reagiert, wenn die Verwaltung das macht was sinnvoll und richtig ist, nämlich den Rückbau von Auto-Stellplätzen in Fahrradstraßen:

    2019 hatte das Verwaltungsgericht Hannover der Klage eines Anwohners stattgegeben, der verlangte, dass die frisch eingerichtete Fahrradstraße wieder aufgehoben werden sollte. Er kritisierte, dass in der Fahrradstraße nicht genug Platz sei für den erwünschten komfortablen Fahrradverkehr, den eine Fahrradstraße gewährleisten soll. Das Gericht gab dem Kläger recht, die Fahrradstraße aber blieb, obwohl der Kläger die Fahrradstraße eigentlich weg haben wollte. Die Verwaltung nahm nämlich das Urteil zum Anlass, die Zahl der Auto-Stellplätze von 30 auf 18 zu reduzieren. Eine erneute Klage führte dazu, dass inzwischen gar nicht mehr geparkt werden darf in der Kleefelder Straße.

    taz vom 20.8.21: https://taz.de/Keine-Ausnahme-fuer-Autos/!5789989/

    und taz vom 17.11.23: https://taz.de/Aerger-um-Hannovers-Fahrradstrassen/!5969853/

    Jetzt will die Verwaltung das Prinzip auch auf weitere Fahrradstraßen anwenden. Und prompt verlangt die SPD gemeinsam mit den anderen Auto-Parteien, dass die Fahrradstraßen entwidmet werden sollen, weil der mit der Einrichtung einer Fahrradstraße einhergehende Stellplatzverlust den Bürgern nicht zuzumuten sei. "Wo Parkplätze wegfallen, regt sich Protest – bei den Anwohnern und infolgedessen auch bei etlichen Bezirksratsmitgliedern. Im Bezirksrat Südstadt-Bult sehen sich Verwaltung und Grüne nun einer Kritiker-Phalanx aus CDU, FDP und SPD gegenüber. Obwohl hier – wie in der Stadt insgesamt – eigentlich Grüne und SPD zusammenarbeiten." (taz, 17.11.23)

    "Angesichts des Staatsziels, die Motorisierung der Bevölkerung zu fördern, und der bereits gängigen Praxis des sogenannten Laternenparkens kamen Deutschlands oberste Ver­wal­tungs­rich­te­r:in­nen am 4. März 1966 zu folgendem Schluss: „Damit erweist sich das Abstellen von Kraftfahrzeugen über Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen an öffentlichen Straßen als grundsätzlich den Verkehrsbedürfnissen entsprechend und damit als grundsätzlich verkehrsüblich und gemeinverträglich.“"

    Über dieses "Bremer Laternenparkerurteil" berichtet die taz vom 20.11.23 https://taz.de/Parkende-Autos/!5968714;moby/

    Noch ist unklar, wie die Diskussion in Hannover weitergeht und welchen Ausgang die Geschichte haben wird.

    "Die SPD befürchtet den Wegfall von Parkplätzen und will darum den Großteil der Fahrradstraßen in der Südstadt abschaffen. (...) Die SPD in der Südstadt will einen Großteil der Routen im Bezirk abschaffen. Sie fürchtet den Verlust von Parkplätzen und hat dabei die SPD-Ratsfraktion hinter sich."

    Ich vermute mal, 1966, als dass Bremer Laternenparkerurteil vom Bundesverwaltungsgerichts verlautbart wurde, da wäre es wenig aussichtsreich gewesen, darauf zu hoffen, dass das Parken von Autos verboten würdee, weil parkende Autos den Fahrradverkehr oder den Fußverkehr behindern.