Beiträge von Hane

    IMO muss die Autoindustrie gar nicht groß daran arbeiten, die Unfallgefahr durch PKW zu relativieren. Sie ist objektiv gesehen relativ klein.

    Ich habe nicht behauptet, dass es für Radfahrer so viele tödliche Unfälle mit Pkws gibt, auch wenn ich nach nochmaligem Durchlesen zugeben muss, dass der Eindruck entstehen konnte.

    Die oben genannte Anzahl ist meine Einschätzung davon, wie viele Tote es weniger geben könnte, führen Radfahrer im Mischverkehr. Es werden nicht nur Abbiegeunfälle durch Radwege begünstigt sondern beispielsweise auch Unfälle mit Fußgängern oder Geisterfahrern.

    Die Autolobby muss nicht die Gefahr durch Pkw relativieren - naja, die Gefahr schon nur nicht die tödliche - sofern die durch Radwege. Würde es sich großflächig verbreiten, dass Radwege gefährlich wären, würden Radfahrer vielleicht nicht mehr selbst Radwege fordern.

    Medienwirksame Abbiegeunfälle mit PKW's helfen da auch nicht weiter. Denn die würden ja nur wieder von den LKW-Unfällen ablenken, bei denen Radfahrer getötet wurden.

    Dann versuchen wir es man abstrakt: Wir haben 2 potentiell tödliche Problem, A und B. A tritt in der Regel zusammen mit B auf, ist aber leichter erkennbar. A fordert jährlich 30 bis 40 Totesopfer, B fordert jährlich 100 bis 150 Todesopfer. Welches Problem sollte zuerst gelöst werden? Und was erschwert es?

    Oder noch einmal anders: Wäre ich ein skrupelloser Automobillobbyist, würde ich gegenwärtig meinen Politikern raten, Abbiegeassistenten zu fordern. OK, den Speditiones kostet es etwas, aber in Anbetracht der Gesamtkosten geht es locker als Bauernopfer durch. Jedoch - deswegen mache ich es ja - würde es vom grundlegenden Problem ablenken, der Gefährlichkeit von Radwege, die meiner Klientel jedoch den Traum von freien, sichereren Wegen geben. Und die Politiker können Tatkraft zeigen.

    Zitat

    Und die Frage ist, was tun um den Kraftfahrzeugverkehr wirksam zu reduzieren? Auch wenn der Anlass sehr traurig ist, so ist es doch richtig, dass diese Unfälle ein Medienecho auslösen. Und da gehören nun mal auch Diskussionen über solche Maßnahmen wie Rotmarkierungen, Bike-Flash oder andere Ampelschaltungen

    Und Du meinst, der Kraftverkehr wird weniger, wenn Alternativen medial als gefährlich thematisiert werden?

    Ich habe mit den Blinklichter keine persönliche Erfahrung und kenne auch keine Untersuchung dazu. Aber ich teile Deine Befürchtungen bezüglich der Gewöhnung oder Umverteilung von Aufmrksamkeit oder ...

    Ich halte die ganzen Maßnahmen, um den Traum vom sichereren Radwege zu erhalten, für fragwürdig.

    Das Fahren im Mischverkehr ist sehr sicher, weil der Verkehr dort im Grunde sehr einfach ist. Der Anteil der Unfälle, gegen den ein Radweg überhaupt schützen kann, liegt im einstelligen Prozentbereich. Selbst, wenn ein Radweg diese Unfälle zuverlässig vermiede, bräuchte es nur eine geringfügig höhere Wahrscheinlichkeit bei einem relevanten Unfalltyp, um den Vorteil gleich wieder zu verspielen, und Radwege mache viel mehr als das.

    Ein Punkt ist: Radwege machen den Verkehr viel komplizierter, weil sie zusätzlichen Kreuzungspunkte der Fahrtwege schaffen. Da hilft es auch nicht, wenn Radwege vor der Kreuzung auf die Fahrbahn, zwischen die ensprechenden Richtungsfahrstreifen verschwenkt wird. Der zusätzliche Knotenpunkt, den es ohne Radweg nicht gäbe, ist dann da. Die Verkehrsteilnehmer müssen sich zwar nicht auf so viele Sachen konzentrieren, wie direkt am Knoten, aber sie müssen es zusätzlich zum Nachvorneschauen tun.

    Und eine weitere Befürchtung ist, dass solche Maßnahmen, die ja möglicherweise nur "Show" - in diesem Fall "Light-Show" - sind, die notwendige Diskussion über Reduktion des Verkehrs und/oder einen sicheren Güterverkehr im Keim ersticken.

    Und sie haben es bei Dir schon. Der Güterverkehr ist doch nicht Alles. Unfälle mit Lkws sind ohne Frage besonders gefährlich aber sie machen nicht die Masse aus. Pkw-Fahren verursachen viel mehr Abbiege- und sonstige Unfälle. Wenn man jetzt über Abbiegeassistenzen oder Blinklichter redet, um den untoten Winkel zu kompensieren, fallen diese unter den Tisch.

    So wird das zugrundeliegende Problem aus der Schusslinie genommen.

    Und ich ertappe mich manchmal bei dem zynischen Gedanken, dass jetzt ein paar medienwirksame Abbiegeunfälle mit Pkws vielleicht ganz gut wären, um den ganzen Eisberg ins Blickfeld zu rücken.

    [...]

    Das "rot anmalen", ich nenne das mal ein bisschen weniger despiktierlich "rot beschichten" oder "rot anlegen", beinhaltet aber möglicherweise, den von dir erwähnten Gewöhnungseffekt.

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    Und wie sieht das nach dem schweren Unfall in Hamburg aus? Sehen die Verkehrsplaner den Ernst der Lage? Und welche Rolle spielen Fahrbahnmarkierungen?

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    Ich nenne das Einfärben "Tarnfarbe auftragen" (Damit man das Blut nicht so sieht). Und Radwegen, die (wenigstens in Hamburg) gerne aus rotem Pflaster bestehen, bezeichne ich oft als Blutspuren. Ja, es könnten Spuren von Zynismus vorhanden sein.

    Wie und welche Furten eingefärbt werden sollten, kann ich nicht sagen. Ich bin einfach kein Freund dieses Farbenspiels. Ich kenn sie auch nur als rutschig, wenn sie feucht sind, oder als so rau, dass man es spürt.

    An der Kreuzung wurden die Fahrbahnmarkierungen erneuert. Auf einen kurzen Blick, den ich hatte, aber so wie sie vorher vorhanden waren.

    Und wie beurteilt ihr die Sicherheitswirkung von Rotmarkierungen?

    Der gegnwärtige Untersuchungsstand (bin aber zu faul, das rauszusuchen) ist: Das Einfärben von Furten verringert die unnötige Gefährdung auf Radverkehrtanlagen, wenn sie gezielt eingesetzt wird. Wird die Farbe massenhaft genutzt, löst sich der Effekt (wohl durch Gewöhnung) in Wohlgefallen auf.

    Mir stellt sich dabei die Frage, ob bei gezieltem Einsatz die Gefärdung in anderen Stellen steigt. Wenn jemand eine Untersuchung dazu kennt, her mit der Info.

    Warum bekommen "wir" das nicht hin. Zumindest in den Sommermonaten?

    Weil wir viel zu brav mit unseren potenziellen Mitstreitern darüber diskutieren, ob es nicht eine Fahrradhelm- oder Warnwestenpflicht geben sollte, während nebenan auf der Fahrbahn schon der nächste totgefahren wird.

    Weil "wir" meinen, potentielle Mitstreiter an der Verkehrsmittelwahl erkennen zu können.

    Beispielsweise bin ich Radfahrer keine potentieller Mitstreiter, wenn es um Radwegeförderung und -forderung geht. Das lässt mein Verstand einfach ncht zu.

    Ich frag mich ja bei den Forderungen nach Abbiegeassistenten immer, wie man denn in den 10-20 Jahren Zwischenzeit, bis die elektronischen Helferlein flächendeckend eingebaut, die Abbiegetoten verhindern möchte.

    Ich frage mich immer, warum man Abbiegeassistenten nicht für alle Kraftfahrzeuge fordert. Die Löwenanteil der Abbiegeassistenten verursachen immer noch Pkw-Fahrer. Diese Unfalle sind nur nicht so erschreckend tödlich.

    Und ich frage mich immer, warum man jetzt Probleme sieht, wo man jahrzehntelang keine gesehen hat. Der langjährige Schnitt von tödlichen Lkw-Abbiegeunfällen ist doch einer jede ein oder zwei Wochen. Mich würde die Signifikanz einer Veränderung interessieren.

    Findest Du es wirklich überraschend, dass die zum Anhalten eingesetzten Mittel da unterschiedlich bewertet werden?

    Nein, Ja und Nein

    Nein, wir leben in Deutschland und das würde vor die Hunde gehen, wenn man Radfahrern gleiche Rechte einräumte wie Kraftfahrern.

    Ja, weil ohne weitere Beweise das Kennzeichen gar nichts nützt. Man könnte sicherlich ermitteln, Fingerabdrücke nehmen, DNA-Spuren sichern, aber bei Ordnungswidrigkeiten wird die Ermittlung mit der Aussageverweigerung des Halters beendet sein.

    Nein, bei Gewaltanwedung seiterns des Staates muss es eine Abwägung zwischen Tat und Gewalt geben. Und da man beim gewaltsamen Anhalten eines Radfahrers mit einem Sturz und einer Verletzung rechnen muss ... Go to Oben

    Bußgeldbewehrt nach §§ 36 Abs. 1, 49 Abs. 3 Nr. 1 StVO, § 24 StVG sind alle Weisungen eines Polizeibeamten, die aus einem augenblicklichen Verkehrsbedürfnis heraus zur Regelung des Straßenverkehrs oder zur Beseitigung einer andauernden Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit einem bestimmten Verkehrsteilnehmer erteilt werden, nicht jedoch solche Weisungen, die allein die Verfolgung einer (beendeten) Verkehrsordnungswidrigkeit ermöglichen sollen.

    Sollte das Anhalten nur der Festellung der Personalien und damit der Verfolgung einer abgeschlossenen Ordnungswidrigkeit dienen, hattes Du das Recht, nicht anzuhalten. Bist Du aber noch auf dem Fussweg an ihnen vorbei gefahren, wäre es etwas anderes. Wobei zu erwarten ist, dass die Polizisten genau das behaupten werden.

    Ich komme nicht auf 90 €.

    Das Benutzen des Fussweges kostet eigentlich 10 €. (Wenn kein Blauschild die Straße infiziert hat.)

    Bei Radfahrern wird der Regelsatz von 70 € halbiert.

    Den aktuelle Gebührensatz kenne ich nicht. Der sollte aber bei etwa 30 € liegen.

    Ich komme damit auf 75 €.

    Hättest Du eine Quelle dafür?

    Im Fall von Radverkehrsanlagen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sind Radwegefurten stets zu markieren. Sie dürfen nicht markiert werden an Kreuzungen und Einmündungen mit Vorfahrtregelung „Rechts vor Links", an erheblich (mehr als ca. 5 m) abgesetzten Radwegen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sowie dort nicht, wo dem Radverkehr durch ein verkleinertes Zeichen 205 eine Wartepflicht auferlegt wird. Die Sätze 1 und 2 gelten sinngemäß, wenn im Zuge einer Vorfahrtstraße ein Gehweg zur Benutzung durch den Radverkehr freigegeben ist

    Entschuldige bitte, aber es gibt keine Auto-Ampeln. Die Ampeln ohne Symbole sind für den "Fahrverkehr".

    Nein, es gibt keine Einschränkungen bei der Gültigkeit der sinnbildlosen Lichtsignalanlagen. Unter den passenden Umständen sind sie auch für Fussgänger gültig.

    Die einzigen Ampeln, die sich explizit an Fahrverkehr richten, sind Radampeln.

    Auch wenn ich derzeit Radfahrer und überhaupt kein Fan vom MIV bin, versuche ich trotzdem fair zu meinen Mitmenschen in ihren Blechtempeln zu sein. Ich könnte sehr viel dreister fahren und es würde trotzdem zu keinen Unfällen kommen.

    Nein, das könntest Du nicht. Es ist eher so, dass das Risiko des Autos auf die Fußgänger abgewälzt wurde. Mach Dich mal über Jaywalking schlau, den Coup der Automobilindustrie. Du kannst mit dem Auto nur so schnell fahren, weil gegebenenfalls andere die Schuld für Deine Geschwindigkeit und Masse zugesprochen wird.

    Würde man mit etwas anderen als dem Auto eine vergleichbare Gefahr für andere erzeugen, wäre die Polizei nicht weit.

    Gut, das ist juristische Feinarbeit. Die Grobeinstellung - und mehr darf man wohl von normalen Verkehrsteilnehmern nicht erwarten - ist doch: zwischen den Bordsteinen oder jenseits des Bordsteins (auf dem Hochbord). Und da fährt der Radler vorher niveaugleich mit dem Auto ebenfalls zwischen den Bordsteinen.

    Das ist keine juristische Feinarbeit, sondern tangiert eine Vorrangregelung. So etwas muss klar geregelt sein.

    Hier gibt es jedoch große Unterschiede: Reißverschlusssystem, dass nie klappen wird, weil den Verkehrsteilnehmern durch die Furt Richtung Hochbord suggeriert wird, dass dort kein Fahrstreifen endet. Oder Nachrang des Radfahrers nach § 10. Dann gibt es die Zwischenstufe Raißverschluss, der aber nicht gilt, weil die Radfahrer eine (Furt)Linie überqueren. Und wenn ich weiterdenke, fallen mir sicherlich noch mehr Unmöglichkeiten ein.

    Weiß hier jemand, welche Studie gemeint sein könnte? Auf der UdV-Webseite finde ich keine passende.

    Meines Wissens nach wurde sie noch nicht freigegeben. Das kann noch ein paar Wochen dauern, bis sie für die Öffentlichkeit überarbeitet worden ist.

    Was bleibt: Die Sau der gefährlichen Fahrbahn wird medial durchs Dorf getrieben, etwas wird schon hängen bleiben, und kann nicht einmal geschlachtet werden, weil nichts Konkretes, gegen das man argumentieren könnte, vorhanden ist.

    Dass schon an Hand der bisherigen Informationen (Ausschluss der gefährlichen Bereiche, unklare Definitionen) gesagt werden kann, eine Aussagekraft ist nicht vorhanden, wird kaum zur Kenntniss genommen werden.