Beiträge von mgka

    Augenblick mal: gefühlte 95 Prozent aller verkaufter Mountainbikes besitzen keine Straßenverkehrszulassung und dürfen im öffentlichen Raum überhaupt gar nicht als Fahrzeug bewegt werden. Und dass das Fahrrad keine StVZO-gemäße Ausstattung besitzt, will sie beim Kauf nicht bemerkt haben???

    Es braucht tagsüber überhaupt kein Licht mehr am Fahrrad.

    Aber: ist eine Beleuchtungseinrichtung montiert, so muss sie auch funktionieren (deutsche Verkehrsrechtslogik 2.0).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die bisher gängige Rechtsprechung zum Führen von "genehmigungsfreien" Fahrzeugen nach Trunkenheitsfahrten in einem aktuellen Urteil abgeändert.

    Man darf gespannt sein, ob der unterlegene Freistaat nach Leipzig zum Bundesverwaltungsgericht ziehen wird. Alternativ kann er natürlich auch auf Bundesebene darauf hinwirken, dass die monierte Regelung neu (und konkreter) gefasst wird.

    Man kann ja schon nicht gegen Schmutzstreifen klagen, weil man nicht negativ betroffen ist, weil man ihn ignorieren kann, theoretisch, wie von 2 OLGs festgestellt, ...

    Hast du grad die Aktenzeichen/Links dazu parat?

    Das wird die Diskussion sein, die ich künftig mit dem Landkreis führen muss: Unter welchen Voraussetzungen kommt eine Ausweisung als freigegebener gemeinsamer Geh- und "Radweg" in Betracht. Leider hat man da wenig rechtliche Handhabe, da man gegen eine Freigabe nicht klagen kann. Ich kann nur darauf hinwirken, dass nicht auf jedem beliebigen Drecksweg, auf dem man derzeit per [Zeichen 240] zum Gehwegradeln zwangsbeglückt wird, anschließend die Piktogramme hingepinselt werden.

    Es dürfte vermutlich aussichtsreicher sein, als betroffener Fußgänger gegen so eine Freigabe vorzugehen. Wobei es mW dazu vermutlich wenig Rechtsprechung gibt.

    Sind der Leiterin die verkehrs- und haftungsrechtlichen Konsequenzen überhaupt klar? Oder meint sie (in Übereinstimmung mit den anderen "Verantwortlichen"), dass die Radfahrer halt alle schön zurückstecken sollen, weil sie selbst zu blöd sind, rechtskonforme Regelungen zu treffen, die natürlich gegen die gerichtet sein müssen, welche die Malaise hier verursachen?

    Hm, primär hat man doch die Regelung getroffen, damit wenigstens die bl*den Radfahrer beim Crash schuld sind. Stehen denn dort blaue Lollies? Wobei das bei nicht-fahrbahnbegleitenden Wegen ja keine Rolle spielt. Sieht die Polizei sicher anders, Hauptsache die d**fen Radfahrer sind weg von der "Straße".

    Du meinst sicher, es war nie beabsichtigt, die Räumzeiten anzupassen. Das Urteil des VG Berlin aus dem Jahre 2000(!) interessiert in diesem Zusammenhang ja auch nicht.

    Wobei ich mittlerweile in München mehrfach feststellen konnte, dass dieses „Räumzeit- Argument“ in vielen Fällen doch keines war, weil da häufig Schilder verschwanden, ohne dass sich an den LZA-Programmen was geändert hätte. Das war da wohl bis dahin dann doch nur eine billige Ausrede für die Verweigerungshaltung der Stadtverwaltung.

    war bestimmt Absicht. Denn ein Fehlen wäre schließlich bei den regelmäßigen Verkehrsschauen, die die Polizeibeamten während der Einsatzfahrten vornehmen/durchführen, aufgefallen.

    Ja, natürlich. Das kann ich für München auch voll und ganz unterschreiben :S .

    Wobei ich so etwas schon genutzt habe (nachdem ich mittels Google Streetview nachweisen konnte, dass das Schild schon viele Jahre fehlt) - nach Klageandrohung wurde das neu angebrachte Verkehrszeichen wieder zügig entfernt.

    ... nunja - mir fehlt da immer das Gelblicht für den Radverkehr. Insbesondere weil die Münchner Polizei meint, dass man halt an solche Ampeln als Radfahrer nur im Schritttempo heranfahren dürfe, um keinen Rotlichtverstoß zu begehen. Warum haben dann eigentlich "Autoampeln" ein Gelblicht, wenn man das da doch genauso handhaben könnte?

    Fahrräder sind Fahrzeuge und können selbst bei endlicher Geschwindigkeit nur mit unendlicher (negativer) Beschleunigung in null Sekunden auf null abbremsen. Aber mit Naturwissenschaften braucht man hier ja sowieso nicht argumentieren.

    Als Radfahrer an (benutzungspflichtigen) Radwegen habe ich mich bisher nicht über den "vergessenen" Austausch von Streuscheiben beschwert. Wenn immer nur noch die Fußgänger-Streuscheibe drin ist, so gilt die halt seit 2017 für Radfahrer nicht mehr. Man kann also unter Beachtung des Querverkehrs einfach weiterfahren.

    Nur eines von vielen Beispielen, wie deutsche Behörden an ihren eigenen Regeln scheitern.

    Nun, so "aktuell" im Sinne von "neu eingeführt" sind die Regeln des § 37 (6) StVO ja nun nicht. Aber selbst die am 31. Dezember 2016 ausgelaufene Übergangsfrist wegen der Gültigkeit von Fußgängerampeln für Radfahrer hat sich ja immer noch nicht überall herumgesprochen.

    Ist der Ansatz zulässig? Das ist zwar nicht toll, aber immer noch besser als in 150 m Abstand zweimal über 'ne Ampel (und dazwischen Fahrbahnradeln in einem Stau-Nadelöhr), weil ein Zweirichtungs-Radweg für eine Engstelle unterbrochen wird.

    Diese Schilderkombi ist hanebüchener Unsinn.

    Die Adressatin des Antrags ist die zuständige Behörde/Gemeinde/Stadt, also in diesem Fall FFB (vertreten durch den Verwaltungschef, also den 1. Bürgermeister/Oberbürgermeister). Letzterer soll das halt an die richtige Stelle delegieren - das ist nämlich sein Job bzw. der seines Mitarbeiterstabs.

    Ich würde auf alle Fälle auch darauf hinweisen, dass der § 75 VwGO bekannt ist und dass es nach Ablauf der darin genannten Frist zügig zum Verwaltungsgericht geht.

    Wobei es wieder typisch ist, dass da eine Behauptung in den Raum gestellt wird, die überhaupt nicht stimmt, so ganz getreu nach dem Motto: den doofen Radfahrern kann man alles erzählen, die werden das schon schlucken - und mit dieser Behauptung schützen wir uns davor, überhaupt etwas für den Radverkehr tun zu müssen.