Beiträge von mgka

    Wie will man glaubwürdig vermitteln, dass das Radfahren auf der falschen Straßenseite gefährlich ist, wenn man es an allen anderen unmöglichen Stellen aus angeblichen Sicherheitsgründen sogar vorschreibt?

    Genau darauf zielte ja meine Frage - und nein, eine zufriedenstellende Antwort darauf habe ich bisher nicht bekommen, und ich bin überzeugt, es gibt sie auch nicht.

    Bezüglich Radverkehr sehe ich auf allen Seiten ein großes Ausmaß an Regel-Unkenntnis, das auch unfallrelevant sein dürfte. Tatsächlich wissen hier viele Radfahrer nicht, dass sie nicht auf der falschen Straßenseite oder auf dem Gehweg fahren dürfen, bzw. wie sich ein Gehweg von einem "Radweg" unterscheidet. Wenn ich mir die Unfallorte und Unfalltypen/-arten in Stade anschaue, gehe ich davon aus, dass ein nicht unerheblicher Teil davon mit Gehweg- und Geisterradlern zusammenhängt.

    Hängt die Unfallhäufigkeit beim "Geisterfahren" mit dem Fahrrad eigentlich entscheidend davon ab, ob man es rechtswidrig (keine Freigabe) oder gezwungenermaßen (angeordneter Benutzungszwang) tut?

    Aus meiner Sicht wäre es schon ein Fortschritt, wenn es einen Mechanismus gäbe, mit dem man Leute, die ganz offensichtlich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fahrtauglich sind, aus dem (Auto-)Verkehr ziehen könnte. Das könnte zum Beispiel bedeuten, dass bestimmte Befunde meldepflichtig wären und die Fahrerlaubnis damit zunächst eingezogen wird und nur nach einem positiven ärztlichen Gutachten zurückgegeben wird, ggf. unter Auflagen. Ich denke dabei an Dinge wie Demenz, Schlaganfall, Herzinfarkt, Augenverletzungen, ...

    Da bin ich mir nicht so sicher - da könnten am Ende Leute auf die Idee kommen, nicht zum Arzt zu gehen, damit der dann ggf. die Gebrechen nicht an die zuständige Führerscheinbehörde meldet.

    Bei meinen Eltern sehe ich gerade auch, wie beschwerlich das Leben selbst am Rande einer Großstadt ohne Auto sein kann (sie haben ihr Auto vor einigen Jahren abgeschafft). Trotz des gut ausgebauten ÖPNV ist es für sie mittlerweile sehr schwer herumzukommen, da sie nicht mehr gut zu Fuß sind.

    uhm - doch, ich denke schon, dass Tests etwas ändern.

    Verantwortliche haben das Gefühl: "wir haben etwas getan!" und die Bürger*innen haben das Gefühl "endlich wird mal etwas getan".

    Das ist - ja, der Vergleich ist schräg - ähnlich wie nach "Messerangriff in XY", wo *schwupps* 3 Tage später völlig bekloppte Referentenentwürfe aus dem Innenministerium auf den Tisch gelegt werden, die "Sehr her! Sicherheit!!!" schreien und für 90% der Bürger*innen auch danach klingen. aber de facto nichts ändern. Außer mehr Aufwand/mehr Überwachung/mehr Einschränkung

    Jo, da sind wir einig. Es muss sich halt irgendwie für eine irgendwie geartete Mehrheit "gut anfühlen". Ob wirklich was dabei rumkommt? Geschenkt! Eine fatale Entwicklung, der man endlich Einhalt gebieten muss.

    Ist eine Flugtauglichkeitsuntersuchung verhältnismäßig? Oder ist diese Frage nicht so wichtig, weil sie nur eine Minderheit betrifft?

    Ich denke, beim Flugverkehr kann man schon höhere Anforderungen als bei anderen Verkehrsarten stellen, aber am Ende kommt es auch auf die Ausgestaltung der Untersuchung an bzw. auf die Konsequenzen, die drohen, wenn man die Untersuchung nicht (mehr) schafft.

    „Geeignet“ bedeutet insbesondere, ...

    Verwaltungsrechtlicht ist die Prüfung auf Geeignetheit allerdings meist die kleinste Hürde. Denn es genügt dafür in der Regel, dass die Maßnahme eine zumindest kleine (positive) Auswirkung zeigt. Deine Überlegungen würde ich daher eher der Prüfung auf Verhältnismäßigkeit (im engeren Sinne/Angemessenheit) zuordnen.

    Spielt aber am Ende keine Rolle, denn alle drei Prüfungen (auf Geeignetheit, auf Erforderlichkeit und auf Angemessenheit) müssen ja kumulativ positiv ausgehen, damit die Maßnahme verwaltungsrechtlich begründet wäre.

    Naja, passend dazu: die meisten Bürgermeister und Kommunalverwaltungen haben doch bis heute nicht mitbekommen, dass Straßenverkehrsrecht alleiniges Recht des Bundes ist ("übertragener Wirkungskreis") und meinen daher bis heute, auf ihrem Gemeindegebiet nach Lust und Laune schalten und walten zu können.

    Hatten wir das schon hier:

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    Wer lesen kann, ist klar im Vorteil, die anderen zahlen halt sonst Lehrgeld.

    Aber wenn’s um den Autoverkehr geht, dann setzen ja die menschlichen Hirne regelmäßig aus.

    Der Radweg dort ist für das Radverkehrsaufkommen viel zu schmal, ich befahre den sehr häufig auf meinen Rennradausfahrten. Da dort aber das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen mit einem Benutzungspflicht-geilen Mitarbeiter in der StVB zuständig ist, ist das Ding natürlich bebläut.

    Schon das Auffahren auf diesen Weg von Wolfratshausen kommend ist eine Zumutung (nein, Reinzoomen hilft nix, es gibt die obligatorische Querungshilfe dort nicht).

    Meine Empfehlung an die Behörden: Haltet euch einfach an die Regeln und hört auf, das mit den Leuten auszudiskutieren.

    Kann ich nur bestätigen: ich hatte vor einigen Jahren einmal bei einer kleinen Gemeinde im Münchner Speckgürtel die Aufhebung einer Benutzungspflicht beantragt (für die entsprechenden Straßen war die Kommune zustädig, für die durch die Gemeinde führenden überregionalen Straßen war der Landkreis bereits auf mein Drängen hin tätig geworden).
    Daraufhin berief der Bürgermeister eine "Bürgersprechstunde" ein, zu der er mich auch einlud. Er hatte (was mir naiverweise nicht klar war) freilich auch genug besorgte Papis und Mamis eingeladen, denen mit rationalen Argumenten absolut nicht beizukommen war, die waren derart geil auf das Herumeiern auf den viel zu schmalen Gehwegen, da war halt Hopfen und Malz verloren. Ich hab es dann so stehenlassen und die Sache erst einmal beiseite gelegt.

    Als die Gemeinde dann meinte, ca. 300m eines unter einer Unterführung hindurch neu angelegten Rad-/Fußweges mit VZ240 zu versehen, war meine Stunde gekommen: ich hab ohne vorherigen Schriftverkehr die Sache postwendend zum Verwaltungsgericht getragen. Da fiel der Bürgermeister zwar aus allen Wolken, sah aber zähneknirschend ein, dass er unterliegen würde. Die Schilder wurden dann gegen VZ239+"Radfahrer frei" getauscht. Einziger Wermutstropfen: nach der Erledigterklärung wurden mir 1/3 der Kosten auferlegt, denn - ihr ahnt es - ich hätte ja vorher mal bei der Gemeinde "vorsprechen" können. Mit der kürzlichen Entscheidung des BayVerfGH ist dem nun hoffentlich ein Riegel vorgeschoben.

    Immerhin sind die meisten Blauschilder innerorts jetzt doch verschwunden, denn anschließend trat simon auf den Plan und stellte erneut eine Klage in Aussicht, denn die Jahresfrist war ihm gegenüber noch nicht abgelaufen. Ich glaube, es hat keine 48 Stunden gedauert, bis die fraglichen Verkehrsschilder demontiert waren.

    Fazit: diese "Bürgerrunden" kann man sich schenken. Zur Not wird die Verwaltung halt mit Hilfe eines verwaltungsgerichtlichen Urteils vor vollendete Tatsachen gestellt und muss dann entsprechend handeln.

    Es ist sogar entgegen anderslautender Verordnungen und Vorschriften so, weil die Behörden sich einen Scheixx darum scheren, was sie eigentlich tun müssten. Anstatt die Verkehrssicherheit zu erhöhen, sperrt man lieber die Gefährdeten aus und zwingt sie auf ungeeignete Wege, damit der Autoverkehr freie Bahn hat und sich ungehindert austoben kann.

    Oder wie es das BVerfG einmal im Beschluss einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde so schön formuliert hat:


    "Dem läuft es grundsätzlich zuwider, wenn, wie im vorliegenden Fall, Maßnahmen zur Abwehr drohenden rechtswidrigen Verhaltens nicht vorrangig gegen den Störer, sondern ohne Weiteres - und schwerwiegend in Grundrechte eingreifend - gegen den von solchem rechtswidrigen Verhalten potentiell Betroffenen ergriffen werden."

    Radfahrer, welche ihr Fahrzeug schieben, sind verkehrsrechtlich Fußgänger und damit dort doch auch erlaubt? :/

    Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich das nun an obere StVB eskalieren lasse und die Baumaßnahme Ende Nov. beendet ist?

    Dann hat sich die ganze Sache durch "Zeitablauf" erledigt - du musst in dem Fall dann eine "Erledigterklärung" abgeben, denn die Beschwer ist ja dann weg.

    Im Verwaltungsrecht gibt es für gewisse Fälle die Möglichkeit, eine (bereits laufende Anfechtungsklage) in eine Fortsetzungsfeststellungsklage (FFK) umzuwandeln. Das geht wohl analog auch, wenn erstmal nur der Widerspruch erhoben wurde.

    Allerdings wird grundsätzlich ein "berechtigtes Interesse" vorausgesetzt (§ 113 Abs. 1 S. 4 StVO). Ein solches liegt in der Regel vor bei:

    1. Konkreter Wiederholungsgefahr (eher nicht?)
    2. Rehabilitationsinteresse (nein)
    3. Tiefgreifendem Grundrechtseingriff (hm, vermutlich nicht "tiefgreifend" genug)

    Wenn sich die Sache nach Klageerhebung erledigt und die FFK nicht infrage kommt, stellt sich immer noch die Frage nach der Kostentragung. Im Zuge dieser Klärung muss das Gericht dann aber zumindest grob abwägen, inwieweit der Klage denn Erfolg beschieden gewesen wäre. Für Widerspruchsverfahren dürfte ähnliches gelten, nachdem es den Widerspruch in Bayern aber nicht mehr gibt, ist mir das bisher nicht untergekommen.