Meine Empfehlung an die Behörden: Haltet euch einfach an die Regeln und hört auf, das mit den Leuten auszudiskutieren.
Kann ich nur bestätigen: ich hatte vor einigen Jahren einmal bei einer kleinen Gemeinde im Münchner Speckgürtel die Aufhebung einer Benutzungspflicht beantragt (für die entsprechenden Straßen war die Kommune zustädig, für die durch die Gemeinde führenden überregionalen Straßen war der Landkreis bereits auf mein Drängen hin tätig geworden).
Daraufhin berief der Bürgermeister eine "Bürgersprechstunde" ein, zu der er mich auch einlud. Er hatte (was mir naiverweise nicht klar war) freilich auch genug besorgte Papis und Mamis eingeladen, denen mit rationalen Argumenten absolut nicht beizukommen war, die waren derart geil auf das Herumeiern auf den viel zu schmalen Gehwegen, da war halt Hopfen und Malz verloren. Ich hab es dann so stehenlassen und die Sache erst einmal beiseite gelegt.
Als die Gemeinde dann meinte, ca. 300m eines unter einer Unterführung hindurch neu angelegten Rad-/Fußweges mit VZ240 zu versehen, war meine Stunde gekommen: ich hab ohne vorherigen Schriftverkehr die Sache postwendend zum Verwaltungsgericht getragen. Da fiel der Bürgermeister zwar aus allen Wolken, sah aber zähneknirschend ein, dass er unterliegen würde. Die Schilder wurden dann gegen VZ239+"Radfahrer frei" getauscht. Einziger Wermutstropfen: nach der Erledigterklärung wurden mir 1/3 der Kosten auferlegt, denn - ihr ahnt es - ich hätte ja vorher mal bei der Gemeinde "vorsprechen" können. Mit der kürzlichen Entscheidung des BayVerfGH ist dem nun hoffentlich ein Riegel vorgeschoben.
Immerhin sind die meisten Blauschilder innerorts jetzt doch verschwunden, denn anschließend trat simon auf den Plan und stellte erneut eine Klage in Aussicht, denn die Jahresfrist war ihm gegenüber noch nicht abgelaufen. Ich glaube, es hat keine 48 Stunden gedauert, bis die fraglichen Verkehrsschilder demontiert waren.
Fazit: diese "Bürgerrunden" kann man sich schenken. Zur Not wird die Verwaltung halt mit Hilfe eines verwaltungsgerichtlichen Urteils vor vollendete Tatsachen gestellt und muss dann entsprechend handeln.