Ich hatte zu diesem Beispiel eine Diskussion in einem "Arbeitsgespräch", bei dem die Vertreterin der StVB, der Vertreter des Bauamtes, der Vertreter der Polizei und ein externer "Sachverständiger" alle der festen Überzeugung waren, dass diese Ampel nicht für Radfahrer gilt. Auf meine Nachfrage, wie sie das begründen, kam nur "weil das ja klar ist".
Wird denn der vorgesehene Schutzbereich der Ampel durchfahren? Falls nein, braucht man ja auch nicht anhalten.
Hier gibt's ja ab und zu Schilder wie "Signal gilt nicht für Radfahrer". Blöd nur, dass solche Schilder auch dann hängenbleiben, wenn die Benutzungspflicht aufgehoben wurde ![]()