In Bayern sieht man das immer mehr, daher auch meine Klage vor dem VG München, um das - hoffentlich - mal verkehrsrechtlich zu klären. Nach bald einem halben Jahr hat sich die Beklagte bequemt, die Akten ans Gericht zu schicken, muss da mal Einsicht nehmen.
Mit der Straßenverkehrsbehörde des Enzkreises hatte ich ja auch schon zu tun, die unterscheiden sich nicht wirklich von der Polizei dort... . Und auch die nächste Eskalationsstufe (Regierungspräsidium Karlsruhe) hat eine zweite Aufforderung gebraucht, um überhaupt mal etwas Vernüftigtes außer Blabla-Blubberblubber zu antworten.
Wird allerdings vermutlich alles nichts helfen - das VG Karlsruhe wird wohl demnächst eine Anfechtungsklage auf dem Tisch haben...