Also seit meiner Klage gegen den Enzkreis wegen einer völlig sinnlosen Benutzungspflicht in Dietlingen (Gde. Keltern) würde ich dem Enzkreis eher keine Kompetenz in Sachen Straßenverkehrsrecht zubilligen wollen... Auch das zuständige VG Karlsruhe war damals alles andere als "amused":
Beiträge von mgka
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Nichts passiert. Und momentan genieße ich es eher, dass die leichten Fälle andernorts gerade reihenweise in Abhilfebescheiden enden.
Naja, die übliche Behördentaktik: Aussitzen.

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Das war in der Tat heute auch schon mein Gedanke.
Nakaner: gibt's in Sachen Ettlingen-Schöllbronn/Spessart eigentlich was Neues?
Leider sind meine beiden Eltern jetzt ziemlich schnell hintereinander gestorben, so dass Karlsruhe mit dem Nordschwarzwald demnächst für mich Geschichte sein wird und ich da eher nicht mehr (viel) radfahren werde. -
https://www.abendblatt.de/hamburg/eimsbu…er-dagegen.html
ääääh... nee, Herr Schwanke, falsche Richtung 
Komische Partei, die ein "F" im Namen hat...
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Hmmm,
also da sind ja in der Tat zwei Radfurten aufgemalt. Die linke für die Weiterfahrt auf einen Schmutzstreifen, die rechte dient dem indirekten Linksabbiegen. Gemeint ist wahrscheinlich, dass man für die Fahrt auf der linken Furt die gemische Streuscheibe nicht beachten muss, sondern nur die "große" Ampel, das widerspricht aber zweifellos dem § 37 StVO. Dann aber hat man in beiden Fällen zwei Ampeln zu beachten, denn der (bauliche) Radweg führt ja zuvor durch den Schutzbereich der querenden Fußgänger.Long story short: nachdem man von der Unterführung kommend auf einem nicht-benutzungspflichtigen Radweg aufgeleitet wird, bleibt man als Radfahrer da besser auf der Fahrbahn, dann gibt's auch keine Unklarheiten hinsichtlich der Gültigkeit des Ampelsignals.
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Preisfrage: welche Ampel gilt denn hier für den Radverkehr (es ist eine "gemischte" Streuscheibe montiert, das kann man im Streetview nicht recht erkennen)?
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Ich meine, die LIME-Roller, die ich schon verwendet habe, schalten das Licht bei Dunkelheit von allein ein.
Aber sonst ja: sehr häufig zwei Leute auf dem Roller, wobei man da bei Leihrollern halt auch Geld spart.
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In der Anlage 2 zu § 39-43 StVO wird beim Änderungsantrag doch auf Zeichen 237/240/241 (Benutzungszwang) Bezug genommen, in den Elektrokleinstfahrzeuge inkludiert wurden.
Die Frage ist aber: warum nicht in § 2 (4) StVO?

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Ich dachte eigentlich, derzeit müsste jeder Radweg von den Rollern benutzt werden, egal ob benutzungspflichtig oder nicht?
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Nicht ganz ...
III.
Gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht können durch Aufbringung der Sinnbilder „Fußgänger“ und „Radverkehr“ gekennzeichnet werden.
Sie können also auch anders gekennzeichnet werden ...
Wobei, wenn es auch ohne Schild klar ist, dann ist es überflüssig und daher aufgrund § 45 StVO gar nicht erst anzuordnen

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Die VwV-StVO sieht für diesen Fall halt etwas anderes vor. Das Schild ist nur für nicht-benutzungspflichtige Radwege in Gegenrichtung notwendig.
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Schlechter, als ich bisher schon dachte.
Ich glaube nicht, das Radwegverbietenwoller von denen Zuspruch erwarten können, obwohl das ihnen selbst zugute käme. Wenn sie die Justiz bisher nicht bemühten, werden sie das auch zukünftig nicht tun.Man sollte ihnen halt mal klar machen, was es bringt, wenn sie mehr Platz für Fußgänger haben wollen, und woher der dann kommen kann (im Seitenbereich von Straßen). Ich hätte da schon längst ein sofortiges Verbot von VZ240 gefordert, denn diese beiden Verkehrsarten passen eben überhaupt nicht zusammen.
Man muss ihnen vielleicht mal auf die Sprünge helfen?
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Ich hab hier manchmal den Eindruck, dass es da bei einigen ein "spannungsgeladenes Verhältnis" zu Straßenverkehrsbehörden gibt. Es hilft aber wenig, deswegen alle dort Mitarbeitenden als nicht so richtig zurechnungsfähig hinzustellen, wie es hier in manchen Beiträgen geschieht.
Tja, in mehr als zehn Jahren Erfahrung im Umgang mit diesen Behörden muss man leider in vielen - wenn auch nicht allen - Fällen zu diesem Schluss kommen. Ich frage mich bei vielen Schriftstücken, die solche Behörden im Rahmen von VG-Verfahren an die Gerichte schicken, auch regelmäßig, ob die sich wirklich nicht schämen, so einen verwaltungsrechtlichen Mist abzuliefern. Wenn es dort eine vernünftige personelle Führung gäbe, dann hätte diese Behördenleitung da mal eingegriffen. Aber selbst so etwas scheint es nicht zu geben.
Dazu kommt, dass man ein Verfahren nach dem nächsten verliert, weil man nicht bereit ist, das eigene Unrecht einzusehen und offenbar meint, wenn man sich nur oft genug dumm stellt, wird man damit irgendwann schon durchkommen. Dabei ist genau das Gegenteil der Fall.
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Ist mir bewußt, doch kann ich mich an keines erinnern, bzw. daran, das es überhaupt eines gibt.
Vermutlich gibt es keine, aber dann muss man als Kläger halt mal Neuland betreten. Fuß e.V. hätte da auch längst mal tätig werden können (zwecks Unterstützung, klagen selbst kann der Verein natürlich nicht).
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Ullie hält es offensichtlich für ein Argument, immer wieder den selben Unfug zu behaupten. Gefühlte Sicherheit mit gefühlten Verkehrsregeln, willkommen in Ullies Paralleluniversum.
Ob er sich da die Ansichten vieler Straßenverkehrsbehörden zu Eigen macht?
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Bei "passionierte Radfahrerin" habe ich aufgehört zu lesen...
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Naja, die 23. Kammer am Münchner VG ist halt auch noch mit anderen Klagen wegen Benutzungspflichten beschäftigt.😌