Beiträge von mgka

    Für alle Schilder braucht's ne Anordnung mit entsprechender Ermessensausübung.

    Hätte man die 1997er Novelle einfach befolgt und den blauen Schilderwald massiv gestutzt, wäre das für die verbliebenen Schilder ja nun überschaubarer Aufwand gewesen. Aber nachdem sich so ziemlich jede Straßenverkehrsbehörde nach wie vor an die Benutzungspflicht klammert wie ein kleines Kind an sein Lieblingsplüschtier... X/

    Da hatte die Polizei Hamburg (VD5) letztes Jahr nämlich ein echtes Problem als jemand einfach mal die Anordnungen zu ALLEN Radwegebenutzungspflichten nach dem HmbTG angefragt hat :saint:. Spoiler: Das hat einen vierstelligen Betrag gekostet und das Ganze läuft noch immer ;)

    Wurden denn die Anordnungen dann auch offengelegt? Was soll denn da eine vierstellige Summe kosten? Die Akten müssen doch nur herausgesucht werden :P?

    Das meinte ich nicht. Wenn das Jammern über Klagen gegen Benutzungspflichten immer lauter wird, könnte ja auch der Verordnungsgeber auf die Idee kommen, das Klagerecht diesbezüglich einzuschränken. Bedenke, wir leben im Auto-Auto-Auto-über-alles-Deutschland, da wird es nicht viel Widerstand geben (am allerwenigstens vom ADFC Bundesverband... :cursing:).

    Für außerorts gelegene Radwege ist das ja schon vor ein paar Jahren passiert.

    Frag mal simon - der kann zumindest zu NRW eine kleine Geschichte zum IFG erzählen.

    Und nein, den zuständigen Ministerien ist das Klagen vor Gericht derzeit eher egal. Ich denke, noch ist da nicht die kritische Masse erreicht. Und in Bayern ist es definitiv anders, da klammert man sich an jedes noch so rechtswidrige blaue Radwegschild wie ein kleines Kind an sein Plüschtier. Ja keinem Zentimeter den Radfahrern nachgeben. Dafür ist man sich auch für die dümmsten “Argumente” in Schriften an die Gerichte keineswegs zu schade.

    Die Frage ist natürlich schon, was passiert, wenn es zu viele Klagen werden…

    Sie müssen halt sagen können: "Wir waren es nicht. Die bösen Gerichte waren es!"

    Ich würde auch gern etwas ändern. Was also soll ich nun mit dem Informationsfreiheitsgesetz Deiner Meinung nach tun?

    Jo, die Gerichte haben dann festgestellt, dass die Behörden falsch gehandelt haben. Dass daraus dann ein „die bösen Gerichte“ waren es, passt natürlich dazu, dass man sich gerade als Radfahrer permanent den letzten Mist an verwaltungsrechtlichem Unsinn anhören muss.

    Wenn in deinem Bundesland quasi keine Benutzungspflicht mangels Anordnung auf soliden Beinen steht, dann heißt das ja, dass die komplett entbehrlich ist und aus der StVO gestrichen werden kann. Das wird den Gerichten viel Arbeit ersparen. Frage doch mal direkt den zuständigen Landesminister, was er davon hält.

    Also vieles muss von den Behörden doch gar nicht mehr abgefahren werden. Wenn sie ihren Astralkörper schon nicht aus der Amtstube bewegen wollen, dann könnte man ja mal am Rechner diese Seiten hier checken:

    • Google Maps
    • Apple Maps
    • Mapillary
    • ...

    Da gibt es mittlerweile recht aktuelle Aufnahmen. Und dann würde es genügen, die Zweifelsfälle vor Ort noch mal anzuschauen. Aber Effizienz und Effektivität scheinen ja Fremdwörter in deutschen Amtstuben zu sein.

    Ja, war eher eine rhetorische Frage. Ich denke nur, dass die Verwaltungsgerichte eigentlich genug zu tun haben, als sich mit solch einem offenkundig rechtwidrigen Mist zu befassen.

    Natürlich haben sie genug anders zu tun - nur: ich klage jetzt seit ca. zehn Jahren gegen Benutzungspflichten und picke mir da ja fast nur den offensichtlich größten Mist heraus. Steigung der Lernkurve vonseiten der beklagten Behörden? Exakt null! Eine verlorene Klage hat ja auch faktisch keine Konsequenzen für die Zukunft. Warum also sollten sie dann ihr Verhalten ändern? Da fehlt es halt ganz offensichtlich an klarer Führung von oben (=zuständiger Landesminister, seines Zeichens aber vermutlich auch eher ein großer Fan von Autofahrerstammtischen).

    Warum erst dann? Man kann doch nicht gegen Hunderte unsinnige Verkehrszeichen klagen, nur damit die zuständige Behörde ihren Job macht.

    Weil die Behörden meinen, dass sie dir keine Akten vorlegen müssen. Gerade wieder bei meiner Klage gegen die Stadt Illertissen erlebt. Nach Klageerhebung kannst du dich aber auf § 100 VwGO berufen. Wenn es nicht klappt, dann fordert das Gericht normalerweise explizit die Beklagte auf, die Akten ans Gericht zu senden. Gibt dann aber immer noch Behörden, die die Hufe nicht schwingen. Nächste Eskalationsstufe: Antrag auf Erlass einer Präklusionsfrist.

    Leider ist wohl das Recht auf Akteneinsicht nicht separat einklagbar.

    Aber sobald das Bundesland ein IFG erlassen hat, hast du einen anlasslosen Anspruch auf Akteneinsicht, denn genau dafür wurde das Gesetz ja gemacht.

    Wie schon an anderer Stelle geschrieben: sobald du gegen eine Anordnung klagst und das Verwaltungsgericht die Akte anfordert, wird die Luft für die Behörde sehr, sehr dünn. Warum? Weil es oft gar keine Anordnung gibt. Oder wenn, dann beruht die auf einer uralten Rechtslage. Oder es gibt zwar einen Verkehrszeichenplan, aber kein Dokument, welches wenigstens ansatzweise die Ermessensausübung dokumentiert. Damit ist die Anordnung samt Verkehrszeichen ganz flux rechtswidrig.

    Großes "Glück" zumindest für die bayerischen Behörden: hier gibt es kein IFG, ansonsten könnte man den S*ustall mal systematisch offenlegen.

    Du meinst vmtl. die Sache in Rheinstetten? Da hatte ich zwar fristgerecht widersprochen, aber habe mir dafür die falsche Behörde aus dem Gesetz rausgefischt, die hat es an die richtige weitergeleitet und die hat nix zur Frist moniert ... Details müsste man in diesen Untiefen irgendwo finden können ...

    Ja, das meinte ich. Dein Widerspruch war zu spät bei der richtigen Behörde eingegangen (das ist allerdings entscheidend für die Frist!), die hatte sich dann aber trotzdem mit der Sache "rügelos" auseinandergesetzt.

    Dazu hat das Gericht dann auch etwas im Abschnitt "Zulässigkeit" in dem von dir erstrittenen Urteil gesagt.

    Schon traurig, das so etwas ein Argument sein soll. Entscheiden also die Autos nun darüber, ob es einem Verkehrszeichen zu ähnlich sieht?

    Sollte jetzt kein Argument von meiner Seite dafür sein.

    So wie es aussieht, hat das VG Freiburg aber gar nicht sachlich über den Fall entschieden, sondern die Klage aus formalen Gründen abgewiesen. War die Behörde offenbar ausnahmsweise schlau genug und hat keinen Bescheid erlassen, gegen den man hätte gerichtlich vorgehen können? Zumindest klingt die Pressemitteilung des Gerichts so.

    Apropos Schulwege. Bei uns hat sich der Bauausschuss gegen eine Ampel oder FGÜ vor einer neuen Grundschule entschieden, sondern favorisiert Schulweghelfer. Denn die Schulweghelfer hätte es sowieso gebraucht, weil Ampel und FGÜ nur Scheinsicherheit bieten.

    Den FGÜ hätten sie wahrscheinlich eh nicht einrichten können, denn dazu gibt es eine verbindliche Richtlinie vom bayerischen Innenministerium, unter welchen Voraussetzungen das Ding überhaupt eingerichtet werden darf.

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    Die Bedingungen sind so gewählt, dass man quasi in Bayern kaum neue einrichten kann. Wäre ja auch blöd, denn dort haben die Fußgänger Vorrang und die Kfz-Lenker müssen aufpassen => maximal unerwünscht!

    so, mal Butter bei die Fische :*

    (...)

    mgka
    :evil: :whistling:

    Gerhart hat dir ja die Optionen schon genannt.

    Ein Radfahrverbot ohne entsprechende Widmung dürfte auf alle Fälle rechtswidrig sein. Aber Achtung: sollten sie sich tatsächlich daran machen, die Widmung der Straße im entsprechenden Abschnitt mittels einer Teileinziehung zu ändern, dann wird's schwierig.

    Hast du sonst niemanden, der/die weniger als ein Jahr betroffen ist und den Widerspruch/die Klage erheben könnte?

    Was auch geht: trotz der eigentlichen Verfristung Widerspruch erheben. Wenn die Widerspruchsbehörde darauf einen ablehnenden Bescheid gegen dich erlässt und darin deine "fristgerechte Betroffenheit" nicht infrage stellt, hast du auch die Möglichkeit zur Klage. Nennt sich "rügelose Einlassung zur Sache". Das Verwaltungsgericht kann dann auch hinterher nicht monieren, dass du eigentlich zu spät Widerspruch erhoben hast und daher die Zulässigkeit verneinen (ich glaube, bei Mueck hat das auch schon mal funktioniert).